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> Unfall unter Alkoholeinfluss, Probezeit, Drogen, etc., - mpu in berlin? bitte um hilfe.
maria133
Beitrag 13.05.2012, 23:01
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
ich habe vor 2 Tagen einen Unfall gebaut. Wollte frühs nach hause, nachdem ich geschlafen hatte und ich dachte ich sei recht gut fahrtüchtig. Entgegen meines gefühls, war ich das doch nicht, ich bin in einen Graben gefahren, das Auto hat einen totalschaden, aber niemand anderes wurde verletzt oder gefährdet, nur das auto ist kaputt. dann kam gleich die polizei. ich hab 1,36 promille geblasen, aber im blut (laut krankenhaus) waren zur entnahme (1h nach der tat) 1,08 promille. dann wurden im auto noch ein halber joint, papers, und ein tütchen mit minimalen resten von haschisch sichergestellt. ich bin noch in der probezeit. führerschein wurde mir natürlich gleich entzogen.
nun würde ich gerne wissen, was denn auf mich zukommt?
liebe grüße und schonmal danke im voraus
Maria
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deluxe2001
Beitrag 13.05.2012, 23:40
Beitrag #2


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Hallo Maria und Willkommen im VP wavey.gif

Hast Du der Polizei gegenüber Angaben zu deinem Konsum gemacht? Wenn nicht würde ich auch keine machen, wenn die dich wegen einer Aussage auf die Wache laden. Ein Rechtsanwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist wäre keine schlechte Idee. Wenn Du Verkehrsrechtschutz hast und später nur wegen Fahrlässigkeit verurteilt wirst, musst Du auch nur die Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung zahlen. Wenn Du aber keinen Rechtschutz hast oder wegen Vorsatz verurteilt wirst sind das halt zusätzliche Kosten die Du abwägen musst.
Aus dem Bauch würde ich mal so auf 6 bis 9 Monaten FE-Entzug und 30 bis 40 Tagessätzen Geldstrafe tippen. Wegen dem Cannabiskonsum wirst Du wohl eine MPU mit Alkohol-/Drogenfragestellung positiv absolvieren müssen bevor dir die FEB eine neue FE erteilt. Auf diese MPU solltest Du dich in der Zeit bis dahin entsprechend vorbereiten und deine Geschichte aufarbeiten.
Hier im Forum kannst Du viele Erfahrungen, von anderen mit ähnlichen Erlebnissen, sammeln.
Es werden sich sicherlich auch noch "Experten" hierzu melden. Wäre ganz gut wenn Du noch etwas zu deinem Konsum-/Trinkverhalten (was, wann, wie oft, welche Mengen ...) sagen könntest.

Gruß deluxe
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darkstar
Beitrag 14.05.2012, 00:06
Beitrag #3


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Hallo maria133,

Zitat (maria133 @ 14.05.2012, 00:01) *
dann kam gleich die polizei. ich hab 1,36 promille geblasen, aber im blut (laut krankenhaus) waren zur entnahme (1h nach der tat) 1,08 promille.
Ich denke hier kommt es zu einer Verurteilung wegen relativer Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB / § 315c StGB. Es wurde zwar die 1,1 Promillegrenze Blutalkohol unterschritten, der Unfall ist aber ein starkes Indiz für eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung. Dies ist schon ab 0,3 Promille strafbar. Zu den Folgen würde ich wie mein Vorschreiber mit ca. 30-40 Tagessätzen Geldstrafe und ca. 9-12 Monaten Entzug der FE rechnen. Wie alt bist du? Eventuell kommt noch Jugendstrafrecht zur Anwendung.
Zitat (maria133 @ 14.05.2012, 00:01) *
dann wurden im auto noch ein halber joint, papers, und ein tütchen mit minimalen resten von haschisch sichergestellt.
Bei Besitz von Drogen wird in der Regel ein Verfahren nach § 29 BtmG eingeleitet. Als Ersttäter würde ich hier mit einer Einstellung rechnen.
Zitat (maria133 @ 14.05.2012, 00:01) *
ich bin noch in der probezeit.
Dann ist vor Neuerteilung noch ein besonderes Aufbauseminar nach § 36 FeV zu absolvieren. Zusätzlich wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert.
Zitat (deluxe2001 @ 14.05.2012, 00:40) *
Wegen dem Cannabiskonsum wirst Du wohl eine MPU mit Alkohol-/Drogenfragestellung positiv absolvieren müssen bevor dir die FEB eine neue FE erteilt.
Ein Konsum von Drogen steht nach dem Erstpost noch gar nicht fest. Das ist aber eine interessante Frage.

@maria133:
Hast du gegenüber der cop.gif Angaben zum Konsum gemacht? Besteht die Chance das in der Blutprobe auch Drogen gefunden werden (nach 2 Tagen hast du das Ergebnis bestimmt noch nicht schriftlich)? Ich würde zum jetztigen Zeitpunkt keinerlei Angaben gegenüber der cop.gif mehr machen...

mfg
darkstar


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maria133
Beitrag 14.05.2012, 00:19
Beitrag #4


Neuling
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Zitat (deluxe2001 @ 14.05.2012, 00:40) *
Hallo Maria und Willkommen im VP

Hast Du der Polizei gegenüber Angaben zu deinem Konsum gemacht? Wenn nicht würde ich auch keine machen, wenn die dich wegen einer Aussage auf die Wache laden. Ein Rechtsanwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist wäre keine schlechte Idee. Wenn Du Verkehrsrechtschutz hast und später nur wegen Fahrlässigkeit verurteilt wirst, musst Du auch nur die Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung zahlen. Wenn Du aber keinen Rechtschutz hast oder wegen Vorsatz verurteilt wirst sind das halt zusätzliche Kosten die Du abwägen musst.
Aus dem Bauch würde ich mal so auf 6 bis 9 Monaten FE-Entzug und 30 bis 40 Tagessätzen Geldstrafe tippen. Wegen dem Cannabiskonsum wirst Du wohl eine MPU mit Alkohol-/Drogenfragestellung positiv absolvieren müssen bevor dir die FEB eine neue FE erteilt. Auf diese MPU solltest Du dich in der Zeit bis dahin entsprechend vorbereiten und deine Geschichte aufarbeiten.
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Es werden sich sicherlich auch noch "Experten" hierzu melden. Wäre ganz gut wenn Du noch etwas zu deinem Konsum-/Trinkverhalten (was, wann, wie oft, welche Mengen ...) sagen könntest.

Gruß deluxe


Hallo,
ja, habe ich. ich war so unter schock durch den unfall und ich erinner mich nicht mal mehr genau an alles bzw. kommt alles nach und nach wieder. aber der polizist meinte er fragt mich wegen der statistik und hat gefragt was und wieviel ich getrunken hab. und ich habe auch darauf geantwortet. und hat auch gefragt was in dem joint drin ist und wieviel und wann ich das letzte mal geraucht hab.
gottes willen, das mit dem recht ist gerade echt neuland für mich und ich versteh da fast nur bahnhof. das heißt, ich habe auf jeden fall ein gerichtsverfahren vor mir?
und mit den tagessätzen, ich falle noch unters jugendstrafrecht oder? bin heute 19 geworden.
trinkverhalten ist so, dass ich nur auf feiern trinke, aber oft hab ichs schon übertrieben. hatte im august 2011 eine alkoholvergiftung seitdem sehr sehr selten überhaupt einen schluck alkohol, nur am besagten tag wieder mehr. mit konsum von cannabis ist es schon regelmäßiger, aber durchaus so weit verringert, dass ich nur noch rauche, wenn eben irgendjemand raucht..
wie ist das mit der mpu? söllte man sie so schnell wie möglich machen? oder wie ist das? muss man sie in einem gewissen zeitraum absolviert haben?
liebe grüße

vielen dank schonmal für eure antworten ohmy.gif
also ich denke wohl, dass der test auf thc sicher positiv ist, ja auf jeden fall.
also zum cannabiskonsum nur, dass ich vor 3tagen das letzte mal geraucht habe.
wie lange dauert denn bis überhaupt die post kommt? 1-2wochen?

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 14.05.2012, 00:19
Bearbeitungsgrund: Zitat sichtbar gemacht.
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nachteule
Beitrag 14.05.2012, 00:47
Beitrag #5


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Hallo, Maria133,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Der Schnelltest im Krankenhaus ist nicht so genau, wie der Labortest, den die Polizei durchführen lässt, und er ist auch nur in absoluten Ausnahmefällen mit reichlich Abstrichen gerichtsverwertbar.

Aufgrund der AAK gehe ich davon aus, dass der BAK - Wert über 1,1 Promille liegen wird, so dass auch ein findiger Anwalt nicht mehr in der Lage sein dürfte, den Unfall nur einer kurzen Unachtsamkeit zuzuschreiben und damit die Ausfallerscheinungen vom Tisch zu bekommen.

Durch den BTM - Fund kannst Du davon ausgehen, dass das Blut ganz sicher auch auf Drogen untersucht wird.

Wie schon geschrieben wurde, ist bei Mischkonsum mit einer MPU zu rechnen, was bedeutet, dass Du am besten ab sofort absolut abstinent lebst in Bezug auf Alkohol und Drogen, denn sonst verlierst Du unnötig Zeit.

Bzgl. der Strafe bin ich nicht so optimistisch, wie meine Vorschreiber, denn bei Fahrten unter Alkohol und BTM wird der Strafbefehl wahrscheinlich eher bei etwa 50 - 60 Tagessätzen liegen und die Fahrerlaubnissperre dürfte auch bei mindestens 12 Monaten liegen.

Viele Grüße,

Nachteule

Edith hat mir gerade gesagt, dass ich vergessen habe, Dir zu gratulieren: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. wavey.gif


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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deluxe2001
Beitrag 14.05.2012, 00:51
Beitrag #6


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Dann wünsche ich Dir erst mal alles gute zum Geburtstag! rolleyes.gif

Es könnte auch durch einen Strafbefehl abgeurteilt werden. Das bedeutet aber nur, dass es keinen Termin vor Gericht gibt an dem Du erscheinen musst. Das Ergebnis ist das gleiche.
Du hast also auch gesagt dass Du Hasch/Gras konsumierst? Dann wird es wohl so laufen wie darkstar beschrieben hat.
Also ich würde mir das mit dem Anwalt mal überlegen. Der kann der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt geschickter vermitteln und möglicherweise den geringsten Schaden für Dich rausholen. Wie gesagt wenn Du einen Verkehrsrechtschutz hast wäre das gut. Ansonsten will der Anwalt halt auch Geld für seine Dienste.
Die MPU kannst/musst Du dann erst machen wenn Du deine FE neu beantragst. Wenn Du z.B. in 2 Monaten, also 14.07. bei einer Gerichtsverhandlung/oder per Strafbefehl zu 10 Monaten FE-Sperre verurteilt wirst, dann darf dir die FEB nicht vor dem 14.05.2013 eine neue FE erteilen. Die Erteilung der FE musst Du bei der FEB selber beantragen. Das solltest Du dann frühstens ab dem 14.02.2013 machen. Auf deinen Antrag hin wird dir dann die FEB mitteilen ob Du eine MPU machen musst. Das macht nicht das Gericht. Das Gericht legt nur fest wie lange die FEB Dir keine neue FE ausstellen darf. Aber wenn Du Drogenkonsum eingeräumt hast wird die FEB auf jeden Fall eine MPU anordnen. Du solltest auf jeden Fall ab sofort keine Drogen mehr konsumieren und dir überlegen wie Du es mit dem Alkohol halten willst. Aber nach Alkoholvergiftung letztes Jahr wäre wohl auch Alkoholabstinenz ratsam. Weiter ist es auch Sinnvoll deine Abstinenz in der Ganzen Zeit nach zu weisen. Entweder per Haaranalysen oder Urinkontrollen. Googel mal TÜV Life Service diesbezüglich.
Du wirst wohl keine Post bekommen, aber Du kannst in 10 bis 14 Tagen mal bei der Polizei anrufen/vorbei gehen und nach dem Ergebnis der BE fragen. Aber keine weiteren Angaben bei der Polizei machen. Oder aber Du gehst zu einem Anwalt, dann wird der sich die Akte anfordern. Wenn Du einen Anwalt nimmst würde ich das bei der Polizei melden, dass Du dich nur über den Anwalt zur Sache äußerst. Dann können die nämlich die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und von dort bekommt sie dann der Rechtsanwalt.
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maria133
Beitrag 14.05.2012, 02:14
Beitrag #7


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danke für eure antworten und für die geburtstagsglückwünsche smile.gif aber der ist eh für das jahr ausgefallen.
da hab ich mir ja wahrlich was eingebrockt. um himmels willen... das mit dem promillewert hab ich auch schon geahnt.
aber ich kriege gar keine post? das ist ja krass o.o
ich hab auch gerade mal gelesen, was so an kosten zusammen kommen... und ich müsste wohl erstmal ein jahr arbeiten gehen, damit ich überhaupt das geld dafür zusammen habe.. oder auf jeden fall ein halbes mindestens. gibt es denn einen zeitraum, in dem man die MPU gemacht haben muss? bzw. gibt es eine frist, oder müsste ich gar den führerschein neumache, wenn ich diese nicht einhalte o.O?

soweit ich weiß habe ich auch keinen verkehrsrechtschutz, und vor allem auch wegen dem anwalt.. wie kann man das denn noch ins gute drehen? ich hab ja alles schon quasi zugegeben.. und.. ist es ja alles so wie es ist, aber ich hab davon auch keine ahnung so recht oder vllt denk ich zu naiv und kann mir die möglichkeiten in dem bereich nicht so vorstellen^^aber es wäre schon sinnvoller wahrscheinlich..

ich bin total schockiert..

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GerhardNL
Beitrag 14.05.2012, 09:07
Beitrag #8


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Zitat (maria133 @ 14.05.2012, 03:14) *
soweit ich weiß habe ich auch keinen verkehrsrechtschutz, und vor allem auch wegen dem anwalt.. wie kann man das denn noch ins gute drehen?

Ich meine, dass Du mit dem Anwalt vorerst noch warten kannst. Zumindest so lange, bis das Ergebnis der Blutprobe bekannt ist. Denn wenn der Blutalkoholwert mindestens 1,1‰ beträgt, dann kommt es auf mögliche Ausfallerscheinungen (Unfall) nicht mehr an. Sollte der Blutwert unter 1,1‰ liegen, dann würde es evtl. Sinn machen, mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Möglichkeit zu sprechen, den Vorwurf der Ausfallerscheinungen wegzubekommen. (Wobei ich ehrlich gesagt die Erfolgsaussichten für gering halte.)

Die Blutwerte sind letztlich entscheidend für den weiteren Verlauf, und die kann auch der beste Anwalt nicht kleiner zaubern.

MfG
Gerhard


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maria133
Beitrag 16.05.2012, 13:03
Beitrag #9


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ich hab also dann definitiv eine gerichtsverhandlung? und meine frage ist auch, muss ich die mpu innerhalb einer bestimmten zeit absolvieren? es wird nämlich einiges an zeit dauern, bis ich überhaupt das geld zusammenhabe,..
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GerhardNL
Beitrag 16.05.2012, 13:11
Beitrag #10


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Zitat (maria133 @ 16.05.2012, 14:03) *
ich hab also dann definitiv eine gerichtsverhandlung?

Das ist eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlich wird Dir irgendwann ein Strafbefehl ins Haus flattern. Nur wenn Du dagegen Einspruch einlegst, kommt es zu einer Verhandlung.

Es sei denn, Du bist noch keine 21 und wirst nach Jugendstrafrecht behandelt. Dann käme es auf jeden Fall zu einer Verhandlung.

Zitat (maria133 @ 16.05.2012, 14:03) *
... und meine frage ist auch, muss ich die mpu innerhalb einer bestimmten zeit absolvieren?

Die Frage ist, ob überhaupt eine MPU-Aufforderung kommt. Das hängt davon ab, ob in Deiner Blutprobe neben dem Alkohol auch Cannabis gefunden wird.

MfG
Gerhard


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Kai R.
Beitrag 16.05.2012, 13:19
Beitrag #11


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Zitat (GerhardNL @ 16.05.2012, 14:11) *
Es sei denn, Du bist noch keine 21 und wirst nach Jugendstrafrecht behandelt. Dann käme es auf jeden Fall zu einer Verhandlung.

sie ist 19 (heute geworden). Die Gerichtsverhandlung wird kommen. Aber davor muss sie keine Angst haben.

Das Strafmass wird auch nicht so hoch wie von @Nachteule beschrieben, da bei einem drei Tage zurückliegenden Konsum von Cannabis keine hohen Aktivwerte mehr erreicht werden dürften. ABer ein Jahr ohne FS kommt auf jeden Fall dabei heraus.

Zitat (GerhardNL @ 16.05.2012, 14:11) *
Die Frage ist, ob überhaupt eine MPU-Aufforderung kommt. Das hängt davon ab, ob in Deiner Blutprobe neben dem Alkohol auch Cannabis gefunden wird.

ich tendiere zu nein. Nach 72 Stunden sollten keine aktiven Werte mehr gefunden werden. Dann ist es kein "zusätzlicher Gebrauch" gemäss der Anlage 4 der FEV. Ich würde aber sicherheitshalber nichts mehr nehmen und eine Haarsträhne auf 12cm wachsen lassen, damit ggf. die Abstinenz nachgewiesen werden kann.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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maria133
Beitrag 17.05.2012, 23:24
Beitrag #12


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ohje, was meint ihr wann ich mit post oder mit irgendwas rechnen kann?

@kai R.
du meinst, ich brauch keine angst davor haben? wie verläuft das so oder wie meinst du das? ohmy.gif


haare hab ich mir vollkommen abrasiert, aber nicht deswegen, also das klappt schonmal nicht so gut dann ohmy.gif
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nachteule
Beitrag 17.05.2012, 23:59
Beitrag #13


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Hallo, Kai R,

Zitat (Kai R. @ 16.05.2012, 14:19) *
sie ist 19 (heute geworden). Die Gerichtsverhandlung wird kommen. Aber davor muss sie keine Angst haben.

da Du Dich hier offensichtlich auf die Einstufung nach dem Jugendstrafrecht beziehst:

Ganz so sicher wäre ich mir nicht, dass hier tatsächlich eine Gerichtsverhandlung kommt.

Die Heranwachsenden, die ich bislang mit Alkohol zur Anzeige gebracht habe, sind alle per Strafbefehl und wenn sie dagegen angegangen sind, vor dem Amtsgericht abgeurteilt worden, aber niemand nach Jugendstrafrecht.

Zitat
Nach 72 Stunden sollten keine aktiven Werte mehr gefunden werden.

Hier stellt sich nun die Frage, wann tatsächlich das letzte Mal konsumiert wurde:

Zitat (maria133 @ 14.05.2012, 00:01) *
ich habe vor 2 Tagen einen Unfall gebaut.


Zitat (maria133 @ 14.05.2012, 01:19) *
also zum cannabiskonsum nur, dass ich vor 3tagen das letzte mal geraucht habe.

War der Konsum 3 Tage vor dem Unfall oder 3 Tage vor diesem Beitrag und somit einen Tag vor dem Unfall? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule



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corneliusrufus
Beitrag 18.05.2012, 00:00
Beitrag #14


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Ab heute kannst Du Dir eine Haarsträhne 12 cm lang wachsen lassen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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maria133
Beitrag 20.05.2012, 18:43
Beitrag #15


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ich denke schon, dass der test auf thc positiv ist. habe ungefähr ich denke, 60h vor unfall das letzte mal geraucht. und naja.. ich hab auch in der woche davor recht viel geraucht muss ich sagen also...


@corneliusrufus, wissen sie ob ich die mpu in einer gewissen frist dann absolvieren muss?

und wie ist das mit der geldstrafe? das ist dann aber nicht das bußgeld oder? kann das jemand eventuell einschätzen?
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corneliusrufus
Beitrag 20.05.2012, 19:36
Beitrag #16


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Wir duzen uns hier im Forum. Wen Sie, Maria, lieber die Sie-Form nutzen möchten, werde ich das natürlich respektieren.

Die MPU ist erst zu absolvieren, wenn der Antrag auf FE gestellt wurde. Die FEB gibt dann eine Frist vor, die in aller Regel verlängerbar ist. Die erste Frist wird grob auf zwei, drei Monate lauten.

Eine Strafe, damit auch Geldstrafe, wird durch ein Strafgericht verhängt, eine Geldbuße typischerweise durch eine Ordnungsbehörde. Strafrecht verdrängt das Ordnungsrecht, d. h. es gibt nicht beides zugleich für eine Tat. Wenn Du nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst, so gibt es keine Geldstrafe, da der Erziehungscharakter im Vordergrund steht. Es kommt dann gemeinnützige Arbeit in Frage.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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maria133
Beitrag 21.05.2012, 02:17
Beitrag #17


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nein, dutzen ist natürlich viel angenehmer smile.gif

okay.. und kann ich dann sofort mit der mpu theorethisch anfangen, sobald ich meine mpu aufforderung meinen antrag auf die fahrerlaubnis bei der behörde gestellt habe? oder erst nach ablauf der sperrfrist? eigentlich sofort, oder?

vielen dank für die antwort!

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Kai R.
Beitrag 21.05.2012, 07:58
Beitrag #18


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Zitat (maria133 @ 21.05.2012, 03:17) *
eigentlich sofort, oder?

yes.gif

Grüße

Kai


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jordon
Beitrag 21.05.2012, 09:15
Beitrag #19


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Wieso sofort?
Den Antrag auf Neuerteilung kann man doch frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
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deluxe2001
Beitrag 21.05.2012, 09:15
Beitrag #20


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Du kannst deinen Antrag auf Wiedererteilung 3 Monate vor Ende der Sperrfrist bei der FEB stellen. Ab sofort solltest Du aber schon deine Abstinenz nachweisen. Entweder mit Haaranalysen oder mit Urinkontrollen. Siehe Beitrag #6 .
Vorbereiten kannst Du dich ab sofort z.B. durch ein Beratungsgespräch bei einer Suchtberatungsstelle, oder regelmäßigem Besuch einer Selbsthilfegruppe die dir auch eine Teilnahme bestätigen (Anonyme Alkoholiker stellen keine Bescheinigung aus), oder ein paar Sitzungen bei einem Verkehrspsychologen.
Bei der MPU wollen die ja dann Wissen was Du gemacht hast damit Du nicht wieder unter Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmst.
Wenn Du dort sagst ich habe aufgehört mit dem Konsum wird dass wohl nicht ausreichen. Der Nachweis über die Abstinenz ist die Eintrittskarte für die MPU. Die wollen aber eine Veränderung bei Dir und deinem Charakter erkennen. Also nutze die Zeit.
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corneliusrufus
Beitrag 21.05.2012, 11:42
Beitrag #21


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Es ist nicht das Problem, wenn eine SHG wie die Anonymen Alkoholiker keine Bescheinigung ausstellt. Zum einen Wissen die Gutachter, was bei diesen Gruppen vermittelt wird und hören es heraus. Zum anderen sind oftmals einzelne Mitglieder bereit aus der Anonymität heraus zu treten und zu bescheinigen, dass man Frau/Herrn regelmäßig bei ... gesehen hat.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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maria133
Beitrag 21.05.2012, 12:20
Beitrag #22


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danke für die vielen antworten!
ich habe nun gelesen, dass erst ab einem alkoholwert von 1,6 promille die alkoholmpu erforderlich ist. stimmt das denn nun? oder kommt diese auch noch?

ich werde absolut abstinent leben bis das alles vorbei ist.

bei der polizei kann ich meine werte erfragen oder? der unfall ist ja nun 9 tage her. reicht da auch einfach, anzurufen?
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GerhardNL
Beitrag 21.05.2012, 12:27
Beitrag #23


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Zitat (maria133 @ 21.05.2012, 13:20) *
ich habe nun gelesen, dass erst ab einem alkoholwert von 1,6 promille die alkoholmpu erforderlich ist. stimmt das denn nun?

Das stimmt. (Außer bei Wiederholungstätern.)

Wenn es bei Dir ausschließlich beim Alkohol bleibt, dann hast Du keine MPU zu erwarten. Wenn aber in Deiner Blutprobe zusätzlich(!) auch noch Cannabisspuren gefunden werden, dann könnte eine MPU wegen Mischkonsums (mehrere Rauschmittel gleichzeitig konsumiert) auf Dich zukommen.

MfG
Gerhard


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maria133
Beitrag 21.05.2012, 12:46
Beitrag #24


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habda gerade bei der polizei angerufen. das dauert 4 wochen bis die bei BTM die ergebnisse haben? hab hier ganz anderes gelesen o.o
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Maze07
Beitrag 21.05.2012, 13:23
Beitrag #25


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Zitat (maria133 @ 21.05.2012, 12:20) *
ich werde absolut abstinent leben bis das alles vorbei ist.


Das ist leider der falsche Ansatz und wird auch bei einer möglichen MPU wohl zu einem negativen Ergebnis führen.

Du solltest generell abstinent leben. Was bringt Dir Alkohol und Drogenmissbrauch?

Versuchst Du irgendwas damit zu kompensieren?

Überdenk bitte dein Konsumverhalten. Für eine 19-Jährige ist das alles nicht normal.


LG
Maze
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toni montana
Beitrag 22.05.2012, 14:05
Beitrag #26


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Zitat (maria133 @ 21.05.2012, 13:46) *
das dauert 4 wochen bis die bei BTM die ergebnisse haben? hab hier ganz anderes gelesen o.o


Hallo @Maria,

wenn Du hier etwas anderes gelesen hast, bezog sich das wahrscheinlich auf die Ermittlung des Promillewertes. Das geht innerhalb von 7-10 Tagen, teilweise auch schneller.

Da bei Dir jetzt anscheinend tatsächlich auch auf BTM getestet wird, dauert das natürlich länger, weil die Prozedur aufwendiger ist und nach allen möglichen Drogen gesucht wird. Somit scheint das mit den vier Wochen nicht ganz unrealistisch.

Zitat (nachteule @ 14.05.2012, 01:47) *
Durch den BTM - Fund kannst Du davon ausgehen, dass das Blut ganz sicher auch auf Drogen untersucht wird.


Unsere @Nachteule weiß (für Dich leider) wovon er redet - er ist bei dem Verein. whistling.gif


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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maria133
Beitrag 22.05.2012, 19:57
Beitrag #27


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wieder danke für die antworten!
hab nur bei der polizei angerufen und die meinten dass dauert 4wochen bei BTM. und 2 wegen alkohol. also in 3wochen ruf ich dann mal wieder an wegen des ergebnisses.

ist es eigentlich möglich, dass mir der führerschein komplett entzogen wird?
und kann jemand die geldbuße einschätzen?
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corneliusrufus
Beitrag 22.05.2012, 22:39
Beitrag #28


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Die FE wird ganz und nicht in Teilen entzogen. Ich schätze wegen des Totalschadens Deines Kfz 30 TS als Strafe.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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deluxe2001
Beitrag 23.05.2012, 00:23
Beitrag #29


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glaube Du meintest mit komplett entzogen, dass Du die FE noch einmal neu in der Fahrschule machen musst - so mit theoretischer und praktischer Prüfung?
Nein - keine Angst, musst Du nicht. Das war mal so, dass wenn die FE länger wie 2 Jahre weg war, die Prüfungen erneut absolviert werden mussten. Wurde aber geändert. D.h. wenn Du alles was die FEB von dir fordert erfüllst, bekommst Du die FE neu ausgestellt.
Und bezüglich der Geldstrafe - ja, wie schon in den ersten Beiträgen zu lesen war - 30 bis 40 Tagessätze (monatliches Einkommen geteilt durch 30 = 1 Tagessatz)
Falls Du beim Einparken in den Graben noch Leitplanke, Schilder oder Pfosten mitgenommen hast, wirst Du diese Schäden auch noch dazu rechnen müssen.
Gab es irgendwelche Fremdschäden?
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deluxe2001
Beitrag 23.05.2012, 08:44
Beitrag #30


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ach ja, und wenn Du von einer Firma oder Club abgeschleppt wurdest, dann musst Du die wohl auch bezahlen. Automobilclub wird das wohl von Dir fordern wenn die Leistung erbracht haben. Wegen Alkohol bzw. Drogen haben die da Leistungsausschluss in ihren AGB´s.
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maria133
Beitrag 25.05.2012, 16:35
Beitrag #31


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also fremdschäden.... ich bin ja so halb in einen wassergraben gefahren und am ende dessen fing eine betonröhre an, da bin ich direkt davor. da fehlen ungefähr 30cm * 2 cm beton, ein freund meinte auch schon dass das evtl der stadt gehört und die das repariert haben wollen aber habe nochmal rumgefragt und die meisten denken, dass da nichts kommt.
ja, mein vater musste schon 380 € (!, ist das eigentlich viel für 10km fahrweg von unfallort bis zu dem abschleppservice, wo der wagen hingebracht wurde?) zahlen, aber die versicherung bezahlt uns das zurück (da haben wir zum glück gute connections bzw. jahre reingezahlt, so dass unsere zuständige dame das so dreht..)

und habe ich das richtig verstanden, wenn kein aktives thc bzw. unter 1ng/ml im blut entdeckt wird, muss ich evtl gar nicht zur mpu? oder hab ich durch meine "vor 3tagen das letzte mal geraucht"-aussage mich schon ins eigene fleisch geschnitten?
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corneliusrufus
Beitrag 25.05.2012, 16:52
Beitrag #32


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Das hast Du richtig aufgenommen.

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maria133
Beitrag 26.05.2012, 14:52
Beitrag #33


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ach ihr lieben, das thema gibt mir keine ruhe. will nicht wissen, wieviele stunden ich schon im internet rumgelesen hab, ich bereit mich ja schon fast auf eine mpu vor..

mich macht das echt so verrückt, ich wöllte echt jetzt meine blutwerte wissen. ich will erstmal zu meinen konsumverhalten in den wochen vor dem unfall was sagen und hoffe ein paar cannabisexperten melden sich ohmy.gif
ich habe am 20. 04. 2 gramm haschisch bekommen von nem freund, bin dann nach thüringen (wo übrigens auch der unfall passiert ist, hat eigentlich jemand hier erfahrungen mit ähnlichen fällen wie bei mir in thüringen? hab hier noch gar nichts von thür. gelesen ^^). das habe ich innerhalb von 5tagen mit meinem damaligen noch freund über die tage so geraucht und insgesamt in den tagen auch so in etwa... zu zweit 4grasjoints? also ungefähr in der woche 2 grasjoints (weiß nicht mehr die ungefähre menge), und eben durch 2 geteilt 1 gramm haschisch. in den wochen zuvor hab ich sehr selten geraucht und hatte allgemein nie selber was sondern immer nur bei freunden und in den wochen vor dem 20.04. echt sehr wenig, weil ich nur daheim war und mich selten mit jmd getroffen habe. dann bin ich wieder nach b., am 29.04. .. am 1. mai hab ich bei 2joints mitgeraucht, in denen recht wenig drin war (denke 0,2 höchstens) und 1 kopf.
am 2. mai noch 4 joints mitgeraucht a 0,2g denke ich. also für mich an dem tag 0,4gr.
dann wieder am 05.mai, übers wochenende 1,5 gr. in etwa glaube ich (also innerhalb von 3 tagen diese menge)
dann nichts bis zum 09.05., habe dann in etwa 0,7 gramm haschisch bekommen und war dann auch am 10.05. so quasi fast weg. und noch 2 köpfe und 1j. okay, dann hab ich mich in allem getäuscht.
ich hab echt mehr geraucht so vor dem unfall als ich dachte. und es waren auch keine 60h her o.O
das letzte mal vor unfall geraucht habe ich am 10.05. 21 uhr ca: heißt: überschlagen 35h hergewesen.
und den joint, den sie im auto gefunden haben, habe ich gedreht, aber da waren krümel in der größe eines fliegenflügels drin, die ich noch gefunden hatte.

also insgesamt habe ich in den 3 wochen vor unfall geraucht überschlagen: 2,5 gr. haschisch und 3,5 gr. gras. . jetzt mal krass überschlagen, denke es war weniger.
aber gut, das ist schon viel.. das sind halt 2 gramm pro woche.. boah krass. es ist echt was zusammengekommen irgendwie doch.. <.< wie schlimm. ich hab das so unterschätzt o.O

ich wiege 54kg bei 170 körpergröße. kennt irgnedjemand vergleichswerte, was jetzt den thc-cooh wert angeht? bei dieser rauchmenge? wie gesagt, vor dem 20.04. kann ich mich kaum an rauchen erinnern. also sehr selten. und bin auch kein auto übrigens gefahren, nie wenn ich geraucht habe.

und wieso nimmt die polizei eigentlich blut 2 mal ab in abstand von 30min?

und noch eine frage.. ich hatte ja beim blasen 1,36 und beim BAK (auch wenns nur ein schnelltest im krankenhaus) 1,08. bei manchen habe ich gelesen, dass sie auf einmal das doppelte hatten als das ergebnis kam? muss ich angst haben? o.o

ach gott, ich will gar nicht wissen was da für werte rauskommen.... selber schuld.

und zusammengefasst hab ich meist an 2 tagen eine immens hohe menge geraucht. 1 mai und 2 mai., 05. mai und 6. mai viel, dann wieder der 09. und 10.

und wie ist das mit schlaf und ernährung? habe in den 3wochen recht viel nahrung zu mir genommen, bin sonst eher so "mühsam ernährt sich das eichhörnchen" und habe leicht zugenommen und überdurchschnittlich viel geschlafen, da ich nur daheim war.
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corneliusrufus
Beitrag 26.05.2012, 15:15
Beitrag #34


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Eine Blutabnahme im Halbstundenabstand dient dem Umfang bzw. dem Ausschluss einer Nachtrunkbehauptung, kann Rückrechnungen ermöglichen.

Cannabiseinnahme kann zu Hungerattacken führen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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maria133
Beitrag 26.05.2012, 15:24
Beitrag #35


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okay.. danke!

ähm, huch, wollte nur mit viel schlaf, viel essen erfragen, wie sich das auf die bluterneuerung auswirkt? oder ob das überhaupt was auswirkt?
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corneliusrufus
Beitrag 26.05.2012, 19:25
Beitrag #36


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Hattest Du denn zuvor Mangel an Nährstoffen, Spurenelementen etc.? Ein Zuviel an Fett kann die THC-Konzentration (aktiv und passiv in Form von -COOH) im Blut senken, verzögert zugleich den Abbau. Soweit die Theorie. Ob die nun in der Praxis bei Dir durchgreift? Ich tendiere zu praktisch nicht.

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deluxe2001
Beitrag 26.05.2012, 23:20
Beitrag #37


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Mal ganz ruhig bleiben. Es bringt und ändert nichts an der Situation in der Du dich jetzt befindest.Wichtiger ist es jetzt Abstinent zu bleiben und auf die Blutwerte zu warten. Erst wenn Du die weißt, kannst Du die notwendigen weitere Schritte planen. Alles andere ist Glaskugelgelese. Was nutzt es wenn Du dich jetzt so unter Druck bringst und alles vielleicht gar nicht so schlimm wird? Und wenn es schlecht läuft dann ist es eben so. Ändern kannst Du es nicht mehr.Also Kopf hoch und abwarten.Gruß deluxe wavey.gif
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MrMurphy
Beitrag 27.05.2012, 06:49
Beitrag #38


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Hallo

Zitat
aber die versicherung bezahlt uns das zurück (da haben wir zum glück gute connections bzw. jahre reingezahlt, so dass unsere zuständige dame das so dreht..)


Auch noch Versicherungsbetrug? Das ist eine Straftat.

Gruss

MrMurphy
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deluxe2001
Beitrag 27.05.2012, 11:44
Beitrag #39


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Da macht sich dann aber die Dame von der Versicherung schuldig, wenn sie den Fall so dreht dass ihr Arbeitgeber für den Schaden aufkommt.
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maria133
Beitrag 14.06.2012, 13:44
Beitrag #40


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ahhh!! ich hab jetzt heute nen termin zum verhör bekommen, am dienstag :OOO ohje. und im brief ist nur von alkohol die rede, meint ihr vllt hab ich glück?
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Kai R.
Beitrag 14.06.2012, 14:46
Beitrag #41


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das mit den Drogen interessiert die police.gif nicht wenn Du nicht unter Drogeneinfluss gefahren bist.

In jedem Fall ist es in der Regel nicht sinnvoll, irgendwelche Aussagen zu machen. Eine freundliche Absage, dann sind die police.gif happy und man kann sich nicht aus Versehen selber belasten. Das kann nicht gegen einen verwendet werden, da es ein Grundrecht ist. Entlasten kann man sich in den meisten Fällen eh nicht.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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maria133
Beitrag 14.06.2012, 15:44
Beitrag #42


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und wenn was im blut gewesen wäre, hätten sie das auch in den brief geschrieben?
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durban
Beitrag 14.06.2012, 19:04
Beitrag #43


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Was steht denn genau in dem Brief?


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maria133
Beitrag 16.06.2012, 16:03
Beitrag #44


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hab ihn jetzt endlich selber, war bei meinen eltern (!)
es steht : in der Ermittlungssache, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs 1. Alternative: Alkohol u.a. am 12.05.2012, in blablabla...
Sie werden daher gebeten, blaa..

1. Alternative Alkohol u.a.? wtf... sad.gif

unter anderem? wuah. das hört sich doch quasi sehr nach anderen substanzen bzw thc an oder?
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durban
Beitrag 16.06.2012, 16:16
Beitrag #45


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Das klingt für mich tatsächlich so, als ob auch andere berauschende Mittel gefunden wurden. Auf jeden Fall wird Dir eine Straftat nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB vorgeworfen.
Beim Strafverfahren wirkt sich der Mischkonsum nicht kriegsentscheidend aus; er ist insbesondere bei der MPU erheblich.

Du solltest Dir genau überlegen (und/ oder mit einem auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Anwalt absprechen) ob Du zu dem Termin erscheinen möchtest. Es gibt nicht viel, was durch eine Aussage verbessert werden könnte. Was passiert ist, ist ja relativ klar, da gibt es nicht viel dran zu rütteln. Eher besteht die Gefahr, sich durch eine unbedachte und vermeintlich gut gemeinte Aussage tiefer hereinzureiten.

MfG
Durban smile.gif

Edit: Sind noch mehr §§ auf dem Brief angegeben?


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maria133
Beitrag 17.06.2012, 13:46
Beitrag #46


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ja, wegen mpu mach ich mir ja sorgen.
weitere §§ sind nicht angegeben. nur das war ich geschrieben hab.

ich überlege auch. was kommt denn da auf mich zu? was werden sie mich denn da genau fragen?
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durban
Beitrag 17.06.2012, 14:45
Beitrag #47


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Angaben zur Tat, möglicherweise auch zum Konsumverhalten. Du bist nicht verpflichtet, zu erscheinen. Absagen ist nett. In solch einer Situation wäre ich mit Aussagen ohne anwaltliche Beratung sehr vorsichtig. Manche Aussage, von der man meint, sie wirke sich positiv aus, ist eher nachteilig.
Wie gesagt: Die Tat steht fest: Du bist gefahren, und auch der Einfluss der Substanzen steht fest. Es gibt nicht viel, was Du durch eine Aussage verbessern könntest.


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maria133
Beitrag 18.06.2012, 14:38
Beitrag #48


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ich glaube oder denke, ich werde wirklich absagen. streite mich mit den eltern rum - sie wollen dass ich unbedingt hingehe, aber es bringt ja echt nichts. und da ich ein ziemlich ehrlicher mensch bin, ist das eh die größte gefahr für mich. wenn die mich fragen, dann kann ich auch nicht so tun als war nichts oder... naja, ich könnte ja sagen, dass ich dazu nichts aussagen will, aber.. das bringt ja echt nichts.
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corneliusrufus
Beitrag 18.06.2012, 17:02
Beitrag #49


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Du kannst ja Deinen Eltern sagen, ich frage mich, warum ihr wollt, dass ich den Termin der polizeilichen Anhörung wahrnehme? Ich denke, damit ich zu dem stehe, was ich mir allein eingebrockt habe. Dass ich mir die eingebrockte Suppe auch auslöffeln muss und werden, dazu stehe ich. Keine Frage. Ich habe mich erkundigt, und da ist mir dringend geraten worden, den Termin abzusagen. Weil die Wahrnehmung mir schaden würde. Das will ich nicht und ihr sicher auch nicht. Unabhängig vom Termin werde ich meine Strafe erhalten, sie muss nur eben nicht noch heftiger ausfallen, als sie schon wird.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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maria133
Beitrag 18.06.2012, 19:32
Beitrag #50


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vielen dank smile.gif
ich hab das gerade mal meinen vater vorgelesen und er meint immer noch, mit mir diskutieren zu müssen. man söllte das auf video aufnehmen.

hab nur noch mal fragen. kann es konsequenzen haben, wenn ich nicht hingehe? und vor allem, kriegt man da egtl mehrere vorladungen wenn man nicht zum termin erschienen ist? blablabla.

ist hingehen und nichts sagen besser als gar nicht hinzugehen eigentlich? biggrin.gif
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