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> Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
master1
Beitrag 12.05.2012, 19:14
Beitrag #1


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Hallo alle zusammen. Mir ist heute folgende Sacha passiert. Polizei klingelte bei mir an der Tür, und wollte mein Auto anschauen, auf meine Frage, was das alles zu bedeuten sollte, sagten sie, dass die Passanten gesehen haben, dass ich beim ein oder ausfahren einen wagen angestossen habe, ich kann mich aber wirklich an nichts erinnern. Beim Anschauen haben sie tasächlich eine Kratze an der hintere Stosstange endeckt, und sagten dass ich für Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort beschuldigt werde, ich habe aber wirklich nicht bemerkt, und dass die Zeugen aussagten, dass ich mein Auto angeschaut habe, so was tue ich jedes mal beim ein und aussteigen. Jetzt bin ich wirklich verzweifelt: sollte ich ihn wirklich geräumt, wie soll dann alles wieder gut machen, und wenn nicht, wie soll ich mich jetzt verhalten, um die ganze Sache in beiden Fällen aussergerichtlich zu erledigen. Für Ihre Ratschläge würde ich Ihnen sehr Dankbar.
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Jigsaw1990
Beitrag 12.05.2012, 21:26
Beitrag #2


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Hallo

Da du angegeben hast den Unfall nicht bemerkt zu haben(was viele sagen wenn die Polizei vor der Tür steht)wird vermutlich ein Gutachter eingeschaltet der überprüft ob du den Anstoß bemerkt haben kannst z.B. ob du gemerkt haben kannst das du irgendwo hengen geblieben bist oder den Parkrempler sogar akustisch bzw. visuell bemerkt hast.Da du aber ausgestiegen bist wird man davon ausgehen das du ihn zumindest visuell bemerkt haben musst da es dafür auch Zeugen gibt.

Da Fahrerflucht ein Offizialdelikt ist wird es leider keine außergerichtliche Einigung geben.Ein zurückziehen der Anzeige ist nicht möglich.Wenn du schuldig bist bekommst du einen Strafbefehl vom Gericht der ungefähr so aussieht:

7 Punkte

Geldstrafe(Einkommensabhängig)

Fahrverbot bzw. Entzug der Fahrerlaubnis(ab ca. 1000 Euro Schaden)

die Versicherung kann dich in Regress nehmen
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nachteule
Beitrag 12.05.2012, 21:49
Beitrag #3


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Hallo, Master1,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Da Du ja schon Angaben dazu gemacht hast, dass Du der zur Tatzeit verantwortliche Fahrzeugführer gewesen bist, ist der Hauptjoker schon mal verspielt.

Auf Dich kann jetzt alles Mögliche zukommen zwischen Strafbefehl, bzw. Urteil mit Entziehung der Fahrerlaubnis bis zur Einstellung des Verfahrens und Abgabe an die Bußgeldstelle mit anschließender Verwarnung (oder sogar eine komplette Einstellung des Verfahrens).

Dein größtes Problem ist nun, dass es Zeugenaussagen gibt, die scheinbar belegen, dass Dein Fahrzeug tatsächlich mit dem anderen zusammen gestoßen ist.

Wenn die Beschädigungen und die Spuren an den Fahrzeugen dies bestätigen, steht schon mal fest, dass tatsächlich ein Unfall stattgefunden hat.

Wäre ich in so einer Situation, würde ich Angaben zur Sache machen und vor allem schildern, dass ich von dem Unfall in keinster Weise etwas mitbekommen habe.

Da das unerlaubte Entfernen vom Unfallort den Vorsatz voraussetzt (der Fahrer muss mitbekommen haben, dass es einen Unfall gab), dürfte es bei einer detaillierten und gut formulierten Aussage, die ich natürlich in schriftlicher Form in aller Ruhe aufsetzen und dann an die Polizei schicken würde, schwierig werden, den Vorsatz nachzuweisen.

Wer sich so etwas nicht zutraut, kann natürlich auch einen Anwalt um Rat bitten.

Viele Grüße,

Nachteule



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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Jigsaw1990
Beitrag 12.05.2012, 22:17
Beitrag #4


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Es dürfte schwierig werden die Zeugenaussagen zu entkräften da es nichts ungewöhnliches ist wenn man nach einem Unfall erstmal den Schaden an seinem Auto ansieht.Wenn er sein Auto jedes Mal beim Ein- oder Aussteigen betrachtet müsste dem TE der ''neue Kratzer'' ja aufgefallen sein wo er von den Zeugen beobachtet wurde.

So einfach wie Nachteule das schildert ist das nicht,einfach mal schreiben man hat nichts bemerkt.Das ist die Standartausrede bei Unfallfluchten.Die einzige sichere Methode zur Klärung der Schuldfrage ist ein unfallanalystisches Gutachten durch einen Sachverständigen.In einem Artikel im Internet wurde mal so ein Test ausführlich beschrieben und das Ergebnis war das selbst kleinste Anstöße visuell,akustisch bemerkbar,oder fühlbar(wenn z.B. das ausparken schwerer geht weil man irgendwo hängt)sind.

Ich würde die Aussage verweigern und einen Rechtsanwalt einschalten.
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nachteule
Beitrag 13.05.2012, 00:09
Beitrag #5


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Hallo, Jigsaw1990,

dass es einfach ist, habe ich nicht geschrieben, aber die Chancen stehen nicht schlecht.

Bei einem einfachen Parkplatzrempler wird auch nicht regelmäßig ein Gutachten durch die Staatsanwaltschaft angeordnet, weil diese auf den Kosten sitzen bleibt, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Verursacher den Schaden tatsächlich bemerkt hat.

Zur Nachschau nach dem Einparken:

Wenn die Parkplätze etwas klein geraten sind und die Fahrzeuge neben dem eigenen ein wenig eng stehen, ist es nicht falsch, sich diese mal etwas genauer anzuschauen, allein schon, um sich die Kennzeichen zu notieren oder zu fotgrafieren.

Dies für den Fall, dass einer der Parkplatznachbarn beim Ausparken das eigene Fahrzeug beschädigt und stiften geht.

Viele Grüße,

Nachteule


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kabo55
Beitrag 13.05.2012, 05:40
Beitrag #6


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Haben die Beamten sich geäußert, wie hoch der Schaden sein könnte?

Zitat (Jigsaw1990 @ 12.05.2012, 22:26) *
die Versicherung kann dich in Regress nehmen


Das wird sie, aber auch nur dann, wenn sie von dieser Sache erfährt. wink.gif


Der TE fragte ausdrücklich nach einer außergerichtlichen Regelung.

Strafrechtlich lässt sich da nichts machen, da muss man die Entscheidung des StAn, bzw. Richters abwarten, aber sehr wohl zivilrechtlich.

An Stelle des TE würde ich mich an den Geschädigten wenden, ihm erklären, dass ich nichts bemerkt habe und ihm aber anbieten, die Unfallkosten selbst zu übernehmen, wenn feststeht, dass ich für den Schaden in Frage komme.

Da es sich nur um einen Parkrempler handelt, dürften die Kosten nicht allzu hoch werden, was freilich schwer vorhergesagt werden kann.

Die Versicherung nimmt in solchen Fällen bis zu 2.500 (kein schwerer Fall) Regress und stuft die SF-Klasse hoch. Das kann durch die Eigenregulierung vermieden werden. Zahlen müsste man ggf. so oder so.


Zitat (nachteule @ 13.05.2012, 01:09) *
Zur Nachschau nach dem Einparken:

Wenn die Parkplätze etwas klein geraten sind und die Fahrzeuge neben dem eigenen ein wenig eng stehen, ist es nicht falsch, sich diese mal etwas genauer anzuschauen, allein schon, um sich die Kennzeichen zu notieren oder zu fotgrafieren.



Sehr guter Rat!

Nicht nur nach dem Einparken, sondern natürlich auch bei Abholung des Fzgs. kann eine genaue Nachschau und die Erstellung eines Digi-Fotos sehr von Nutzen sein.
Wir konnten auf diese Art bereits mehrere Unfallfluchten aufklären und Schadensersatz erlangen und auch in einem Fall unberechtigt gestellte Ansprüche selbst abwehren.
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master1
Beitrag 13.05.2012, 06:53
Beitrag #7


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Die Polizei hat Lackprobe bei mir genommen, und die Krätze ausgemessen, darüber hinaus habe ich mitgekriegt, daß die Schaden an anderem Auto sehr gering sind. Mit eventuell von mir geschädigtem würde ich gern Kontakt aufnehmen, wenn ic gewusst hätte, wer der Geschädigte ist. Grüße Master1
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Benz-Fan
Beitrag 13.05.2012, 07:33
Beitrag #8


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jaja, nicht gemerkt aber natürlich. kann man nicht einmal zu seinem mist stehen? irgendwann merke ich auch mal was nicht, wenn ich das nachbarfahrzeug zerlege, wenn ich wieder eine neue delle oder kratzer habe.
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kabo55
Beitrag 13.05.2012, 08:10
Beitrag #9


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Zitat (master1 @ 13.05.2012, 07:53) *
Mit eventuell von mir geschädigtem würde ich gern Kontakt aufnehmen, wenn ic gewusst hätte, wer der Geschädigte ist. Grüße Master1

Die Polizeibeamten könnten dir das sagen.

Zitat (Benz-Fan @ 13.05.2012, 08:33) *
jaja, nicht gemerkt aber natürlich. kann man nicht einmal zu seinem mist stehen?

Man muss aber anerkennen, dass es tatsächlich Fälle gibt, wo aufgrund der Umstände einfach nichts zu bemerken ist.
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Benz-Fan
Beitrag 13.05.2012, 08:47
Beitrag #10


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und wie hoch ist die wahrscheinlichkeit? 5%? mir ist mal jemand ans auto gefahren, als ich drin saß. angeblich bemerkte die frau nichts aber warum habe ich es dann gemerkt?
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master1
Beitrag 13.05.2012, 08:48
Beitrag #11


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Wie gesagt, sollte ich das wirklich gewesen sein, würde ich die Sache so schnell wie möglich mit Beschädigtem wieder gut machen, aber, bemerkt habe ich nichts! Ich will aber die Möglichkeit meiner Beteiligung nicht ganz auszuschließen. Es hat stark geregnet, und es konnte gut sein, daß ich beim Regen Unfallgeräusch nicht gehört habe
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MrMurphy
Beitrag 13.05.2012, 08:56
Beitrag #12


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Hallo

Zitat
Es hat stark geregnet, und es konnte gut sein, daß ich beim Regen Unfallgeräusch nicht gehört habe


Offenbar hat es für den Unfall unabhängige Zeugen gegeben. Viel wird von deren Aussagen abhängen, insbesondere, wie sie selbst auf den Unfall aufmerksam wurden und wie sich der Unfallfahrer danach verhalten hat. Ist er also ganz normal weiter gefahren? Oder hat er sich nach dem Unfall zur Unfallstelle hin orientiert (den Kopf gedreht), nach möglichen Zeugen Ausschau gehalten oder sich den Unfallschaden vielleicht sogar vor Ort angeschaut? Und das

Zitat
dass die Zeugen aussagten, dass ich mein Auto angeschaut habe,


scheint bei dir ja der Fall zu sein. Denn das

Zitat
so was tue ich jedes mal beim ein und aussteigen


ist nach aller Lebenserfahrung mehr als unwahrscheinlich. Dazu passt auch nicht, das du die Unfallfolgen trotzdem nicht wahrgenommen haben willst.

Gruss

MrMurphy
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kabo55
Beitrag 13.05.2012, 09:29
Beitrag #13


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Zitat (MrMurphy @ 13.05.2012, 09:56) *
Zitat des TE
Zitat
so was tue ich jedes mal beim ein und aussteigen


ist nach aller Lebenserfahrung mehr als unwahrscheinlich. Dazu passt auch nicht, das du die Unfallfolgen trotzdem nicht wahrgenommen haben willst.


Ich weiß nicht, welche Lebenserfahrung du hast, MrMurphy, ich persönlich mache das regelmäßig, seitdem ich Pkw fahre und das sind inzwischen auch zwei Jahrzehnte plus X. dry.gif

Des Weiteren kenne ich sehr viele Leute, die ebenso regelmäßig ihr Fzg inspizieren, bevor sie aus Parklücken wegfahren, in denen sie neben fremden Fahrzeugen standen.

Unsere Fahrer haben diese Verhaltensweise sogar in ihren Fahreranweisungen stehen!

ME ist das also ganz normal.


Zitat (Benz-Fan @ 13.05.2012, 09:47) *
und wie hoch ist die wahrscheinlichkeit? 5%?

Wenn die Wahrscheinlichkeit so sein sollte, naja, immerhin...

Es gibt Studien darüber. Auch leichte Anstöße sind danach bemerkbar. Aber es gibt eben auch immer wieder Situationen, in denen Fahrer gedanklich abgelenkt sind, evtl. unter Medikamenteneinfluss stehen (von Alk und Drogen will ich hier jetzt nichts schreiben), durch Außeneinflüsse bedingt nicht wahrnehmungsfähig genug sind, usw.



Zitat
mir ist mal jemand ans auto gefahren, als ich drin saß. angeblich bemerkte die frau nichts aber warum habe ich es dann gemerkt?

Sh. oben.

Tut mir leid für deinen Benz, aber deine Erlebnisse haben mit dem SV des TE nichts zu tun und wir sollten ihm erst einmal glauben, so wie es guter Brauch hier im VP ist.
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jordon
Beitrag 13.05.2012, 10:18
Beitrag #14


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@ master1
Den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen ist nicht schlecht, denn wenn du wirklichwegen Unfallflucht verurteilt wirst, zahlt deine Versicherung zwar den Schaden, holt sich das Geld aber bei dir in Form von Regkess zurück.
Wurde denn der Schaden des Geschädigten nur durch die Polizei geschützt?
Wenn ja, könnte der wahre Schaden um einiges höher sein, wenn das Fahrzeug ersteinmal in einer Werkstatt begutachtet wurde.
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master1
Beitrag 13.05.2012, 10:55
Beitrag #15


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Ob das Schaden durch die Polizei geschützt worden ist, davon weiß ich nicht, weil sie mir keine Angaben über den Beschädigtem gemacht haben. Bevor aber ich irgend was zähle, will ich mich vergewissern, daß ich wirklich Unfallverursacher bin.
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nachteule
Beitrag 13.05.2012, 15:47
Beitrag #16


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Hallo, Benz-Fan,

nur, weil Du diesen Zusammenstoß bemerkt hast, heißt das noch lange nicht, dass man tatsächlich jeden Streifschaden bemerkt.

Solltest Du die Möglichkeit haben, so etwas mal zu testen, würdest Du feststellen, dass es unter erschwerten Bedingungen (Stress, Lärm, schlechtes Wetter, unebene Fahrbahn usw.) kann es durchaus vorkommen, dass man einen leichten Streifschaden nicht bemerkt oder dass man einen kleinen Rempler nicht mit dem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug in Zusammenhang bringt.

Viele Grüße,

Nachteule


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master1
Beitrag 14.05.2012, 06:58
Beitrag #17


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Ich versuche es heute, auf die Polizeirevier zu fafahren, um mich mit dem betroffenem in Verbindung zu setzen. Ich will ja endlich sehen, ob ich das war. Aber, sollte ich zu einer Anhörung vorgeladen werden, wie benimmt man sich da am besten, was ma sagen darf, und was nicht. Ich habe keinerlei Erfahrungen mit solcher Institutionen.
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kabo55
Beitrag 14.05.2012, 07:04
Beitrag #18


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Ich würde gar nichts sagen und nur darauf verweisen, dass ich keinen Anstoß bemerkt habe und dass sich demnächst ein Anwalt melden wird (evtl. mit der Einschränkung, wenn die Sache durch die Justiz weiterverfolgt wird). Dann wissen die Beamten schon mal Bescheid, dass sie mit einer Aussage von dir nicht rechnen können und werden den Akt nach Abschluss ihrer Ermittlungen so an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Dort wird dann entschieden, ob Anklage erhoben oder die Sache eingestellt wird.


Die Frage nach den Kontaktdaten des Geschädigten werden dir die Beamten nicht übel nehmen und auch beantworten. Als angeblich Unfallbeteiligter/-verursacher hast du mAn auch Anspruch darauf, zu wissen, mit wem du es zu tun hast. Du brauchst die Daten ja schließlich auch zur zivilrechtlichen Abwicklung, also sollten sie dir nicht verweigert werden.

Denn auch dann, wenn du strafrechtlich nichts zu befürchten hättest, bleibt ja trotzdem noch die zivilrechtliche Seite, Haftung für den, evtl. trotzdem stattgefundenen Unfall mit Schadensfolge, offen.
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master1
Beitrag 14.05.2012, 07:23
Beitrag #19


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Da ich keine Verkehrsrechtschutz habe, wird es für mich ganz schwer mit einem Anwalt zu kommen.
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Couscous
Beitrag 14.05.2012, 09:47
Beitrag #20


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Zitat (MrMurphy @ 13.05.2012, 09:56) *
Zitat
so was tue ich jedes mal beim ein und aussteigen


ist nach aller Lebenserfahrung mehr als unwahrscheinlich. Dazu passt auch nicht, das du die Unfallfolgen trotzdem nicht wahrgenommen haben willst.


Insbesondere schaut man ja wohl höchstens vor dem Ausparken nach Beschädigungen am Fahrzeug. Hier gehe ich davon aus, dass der TE nach dem Ausparken noch einmal angehalten und nachgeschaut hat. Das ist ein recht eindeutiger Hinweis darauf, dass er einen Kontakt bemerkt hat.

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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nachteule
Beitrag 14.05.2012, 11:21
Beitrag #21


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Hallo, Couscous,

laut dem TE ist nicht sicher, wann es gewesen ist:

Zitat (master1 @ 12.05.2012, 20:14) *
.... dass die Passanten gesehen haben, dass ich beim ein oder ausfahren einen wagen angestossen habe,


Hallo, Master1,

ganz wichtig ist erst einmal, in Erfahrung zu bringen, was die Passanten tatsächlich gesehen haben.

Läuft es ganz dumm, haben sie lediglich gesehen, dass Du nach dem Einparken noch einmal Dein Auto angeschaut hast, sind neugierig geworden und haben dann, als Du gegangen bist, selber nachgeschaut, beim Fahrzeug nebenan einen frisch aussehenden Schaden festgestellt und Anzeige bei der Polizei wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstattet.

Hallo, Kabo55,

bei so einem Vorwurf keine Angaben zu machen, kann enorme Nachteile haben.

Ohne eine Aussage des Beschuldigten muss sich der Anwalt seine Meinung nur anhand der vorliegenden Zeugenaussagen, der Aussage des Geschädigten, der vorhandenen Spuren und der Einschätzung des Polizeibeamten, der den Unfall bearbeitet hat, bilden.

Liegen genug offensichtliche Beweise für den Unfall und die anschließende Flucht vor, wird es einen Strafbefehl und möglicherweise sogar den Entzug der Fahrerlaubnis geben.

Ein Einspruch dagegen ist erfahrungsgemäß wesentlich weniger erfolgversprechend, als sofort nach dem Vorfall eine eindeutige Aussage, vor allem, wenn der Fahrer plausibel schildert, dass er den Zusammenstoß nicht bemerkt hat.

Wir haben hier im VP ja schon etliche Fälle, in denen das Verfahren gerade aufgrund der Aussage eingestellt und maximal mit einer Verwarnung abgehandelt wurde.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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master1
Beitrag 14.05.2012, 12:31
Beitrag #22


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Ich habe mit der Polizei geredet. Die ganze Akten sind an Verkehrsunfallaufnahmeinspektion weitergegangen. Die Angaben über die Betroffene Person dürfen Sie aus Datenschutzgrunden gar nicht machen. Jetzt bleibt mir wahrscheinlich einzige, abzuwarten, wie die Sache sich entwickeln wird.
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jordon
Beitrag 14.05.2012, 12:33
Beitrag #23


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Entweder das, oder der Geschädigte tritt vor Abschluss der Ermittlungen an deine Versicherung heran und meldet den Schaden, da würde zumindest die Abwicklung der Zivilrechtlichen Angelegenheit beginnen.
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master1
Beitrag 14.05.2012, 12:40
Beitrag #24


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Zitat (jordon @ 14.05.2012, 13:33) *
Entweder das, oder der Geschädigte tritt vor Abschluss der Ermittlungen an deine Versicherung heran und meldet den Schaden, da würde zumindest die Abwicklung der Zivilrechtlichen Angelegenheit beginnen.


Sollte ich dann der eventuelle Vorfall bei meiner Versichrung im Vorab schon melden, und das ohne zu wissen wie der gegnerische Fahrzeug aussieht.
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MrMurphy
Beitrag 14.05.2012, 12:44
Beitrag #25


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Hallo,

Zitat
Sollte ich dann der eventuelle Vorfall bei meiner Versichrung im Vorab schon melden, und das ohne zu wissen wie der gegnerische Fahrzeug aussieht.


Dazu bist du sogar laut den üblichen Versicherungsbedingungen verpflichtet. Du musst zeitnah jeden Vorfall / Unfall melden, aus dem sich Ansprüche an die Haftpflichtversicherung ergeben können, damit die ihre Rechte wahren können.

Gruss

MrMurphy
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Pia2012
Beitrag 14.05.2012, 12:55
Beitrag #26


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Hi Master: Ich habe exakt so eine Geschichte am Hals.

Ich kann dir nur raten: KEINE Aussagen bei der Polizei!!!

@Nachteule: ich finds schon etwas merkwürdig, dass Ihr einmal so und einmal so ratschlagt..(nicht böse sein..)

WIE soll er in Erfahrung bringen, was die Passanten gesehen haben?

Geh zu einem Anwalt für Strafrecht. Vereinbare mit ihm einen Festpreis, den kann man auch in Raten abzahlen. Spätestens, wenn der Strafbefehl da ist. denn nur dein Anwalt bekommt Akteneinsicht und der kann auch die Qualität der Zeugenaussagen beurteilen...hiere kommt es tatsächlich darauf an, wie die formuliert sind, ob sie zweifel zulassen von wegen solcher Aussagen wie: Ich glaube, ich meine, ich denke...der kann dir dann auch sagen, ob ein Widerspruch was bringt oder nicht...du kannst auch abwarten, bis der Strafbefehl da ist...ich würde das nicht wieder tun...also das Abwarten....es geht nämlich immer noch um den VORSATZ, der zu beweisen ist..

Weil Du dein Fahrzeug nach Schäden angesehen hast, legt man dir das so aus, dass du einen Unfall bemerkt haben MUSST, daher der Vorwurf der Unfallflucht.Dabei ist es sch.. egal, ob du das sonst auch machst oder nicht, man wird es dir als reine Schutzbehauptung anlasten, Heißt 7 Punkte, und die Strafe in etwa Höhe eines Monatsgehaltes.(Netto) Fahrverbot muss nicht sein. Bei mir steht keins drin...(ich weiß nicht, wovon das abhängt..)

Mein Anwalt hat mir vorige Woche erklärte auf meine Zweifel an der Schlussfolgerung der Richterin und Wiedersprüche in den Zeugenaussagen: Sie müssen sich vorstellen, da gehen 1000e Akten über den Tisch, da guckt man mal GROB drüber.. Mit einem Widerspruch wird die Richterin, die den Strafbefehl beim groben Drübergucken ausgestellt hat, gezwungen, sich die Unterlagen genau anzusehen..(.is ja fast wie bei Monk oder Colombo... think.gif )


Die Schadensregulierung ist das Eine, die Unfallflucht das Andere. Du kannst den WSchaden bei deiner Verischerung melden, die regulieren in jedem Fall ERST MAl, werden aber die Knete von dir zurückfordern UND dich dann hochstufen, auch hier wäre eine juristische Beratung von Vorteil...
Weil, das geht auch anders zu lösen, darf ich aber hier nicht erzählen...

Willst Du wirklich den Schaden regulieren, dann aber nur anhand eines Kostenangebotes einer KFZ-Werkstatt und nicht "pi mal Daumen cash-".

Auch, wenn du den Schaden regulierst, bleibt dennoch die Anzeige wegen Unfallflucht.
Viel Glück!!


--------------------

Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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jordon
Beitrag 14.05.2012, 12:55
Beitrag #27


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@ master1
Denkt bitte daran, falls du der Unfallflucht für Schuldig befunden wird, zahlst du den Fremdschaden aus eigener Tasche, denn deine Versicherung nimmt dich in Regress.
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nachteule
Beitrag 14.05.2012, 13:49
Beitrag #28


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Hallo, Pia2012,

keine Angst, ich bin nicht böse, denn die Frage ist ja berechtigt.

Zitat (Pia2012 @ 14.05.2012, 13:55) *
@Nachteule: ich finds schon etwas merkwürdig, dass Ihr einmal so und einmal so ratschlagt..(nicht böse sein..)

Bislang bin nur ich es , der hier geschrieben hat, dass Angaben zur Sache sinnvoll sein können, und dazu stehe ich auch.

Deine schlechten Erfahrungen, die Du leider gemacht hast, kannst Du nicht verallgemeinern und davon ausgehen, dass es immer besser ist, gegenüber der Polizei keine Angaben zu machen.

In meiner beruflichen Praxis habe ich schon etwas mehr Erfahrung mit Unfällen sammeln dürfen als Du (irgendwo im vierstelligen Bereich) und dabei waren auch viele Unfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, sowohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr.

Gerade bei den Parkplatzunfällen hat es sich gezeigt, dass es sehr oft strafmildernd gesehen wurde, wenn der Fahrzeuglenker Angaben zur Sache gemacht hat und dass vielfach das Strafverfahren eingestellt wurde, weil dem Fahrer gerade aufgrund seiner Aussagen kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte.

Ohne Vorsatz kein Strafbefehl oder Verurteilung wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

Anders kann es sein, wenn nur der Halter, aber nicht der Fahrer, feststeht.

Hier kann es, je nach Sachlage, besser sein, nichts zu sagen.

Zitat
WIE soll er in Erfahrung bringen, was die Passanten gesehen haben?

Bei der Polizei nachfragen.

Das muss er ja sowieso, weil er bislang scheinbar noch keine Daten des Geschädigten hat.

Bislang ist ja noch nicht mal geklärt, ob es tatsächlich einen Geschädigten gibt oder ob nach Mitteilung der Zeugen lediglich zeitnah das Fahrzeug des TE überprüft und die Fahrereigenschaft festgestellt wurde, um zu verhindern, dass er die möglichen Spuren nach dem Unfall beseitigt.

Eine sofortige Anhörung und Belehrung als Beschuldigter hat ja offensichtlich noch nicht stattgefunden.

Allein deshalb wäre es schon sinnvoll, noch mal genauer beim Sachbearbeiter nachzufragen.

Viele Grüße,

Nachteule


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kabo55
Beitrag 14.05.2012, 14:13
Beitrag #29


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Zitat (master1 @ 14.05.2012, 08:23) *
Da ich keine Verkehrsrechtschutz habe, wird es für mich ganz schwer mit einem Anwalt zu kommen.


@Master1,

das sollte nur eine kleine verbale Unterstützung für dich sein, wenn du mit den Beamten redest... rolleyes.gif
Damit sie dich nicht weiter bearbeiten, dass du doch eine Aussage machen sollst.

Zitat (MrMurphy @ 14.05.2012, 13:44) *
Dazu bist du sogar laut den üblichen Versicherungsbedingungen verpflichtet. Du musst zeitnah jeden Vorfall / Unfall melden, aus dem sich Ansprüche an die Haftpflichtversicherung ergeben können, damit die ihre Rechte wahren können.


Nicht JEDEN. Bis 500 Euro braucht man nicht zu melden.

Es ist schon richtig, dass eine Verpflichtung zur Schadensmeldung in den AKB enthalten ist, allerdings gibt es eben auch Ausnahmen.

Wenn zB eine Selbstregulierung gelingt, bei einem Schaden, von dem ich annehme, dass er nicht mehr als 500 Euro kostet, brauche ich nicht zu melden.. Ich habe auch schon mal einen Fünfziger rübergereicht, nachdem ich beim Türenöffnen dem nebenstehenden Pkw eine kleine Beule schlug. So was meldet kein Mensch und braucht es auch nicht.
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master1
Beitrag 14.05.2012, 14:24
Beitrag #30


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Zitat
WIE soll er in Erfahrung bringen, was die Passanten gesehen haben?

Bei der Polizei nachfragen.

Das muss er ja sowieso, weil er bislang scheinbar noch keine Daten des Geschädigten hat.

Bislang ist ja noch nicht mal geklärt, ob es tatsächlich einen Geschädigten gibt oder ob nach Mitteilung der Zeugen lediglich zeitnah das Fahrzeug des TE überprüft und die Fahrereigenschaft festgestellt wurde, um zu verhindern, dass er die möglichen Spuren nach dem Unfall beseitigt.

Eine sofortige Anhörung und Belehrung als Beschuldigter hat ja offensichtlich noch nicht stattgefunden.

Allein deshalb wäre es schon sinnvoll, noch mal genauer beim Sachbearbeiter nachzufragen.

Wie ich oben beschrieben habe, geben die Baematen keinerlei ansagen über den anderen Fahrzeug und Zeugen (Datenschutz). Angehört haben sie mich erst mal schon am Samstag, als sie mit ihrem Strefenwagen kamen, um die Lackproben abzunehmen. Ich habe mich über die Tasache auch nicht geäußert, weil ich wirklich vorher nichts bemerkt habe. Der Sachbearbeiter sagt so gut wie gar nichts, es hisst: Sie bekommen von mir alles schriftlich. Ich weiss nicht eimal, ob ich bei ihm vorgeladen werde.
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Pia2012
Beitrag 14.05.2012, 14:26
Beitrag #31


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Liebe Eule,

in dem Moment, wo du dir dein Fahrzeug anguckst nach Schäden und es sieht Jemand und gibt es zu Protokoll, nimmt man an, dass du einen Unfall bemerkt haben MUSST, auch, wenn dies eine instinktive ständige Handlung ist. Da kannst du hinterher erzählen, was du willst..

Wenn man bei der Polizei als Zeuge gehört wird, meint man: Ich muss unbedingt den Sachverhalt klarstellen. Und all diese Klarstellungen können von der Richterin als reine Schutzbehauptung gewertet werden. Bei dem Versuch, die Situation klarzustellen, kannst du dich um Kopf und Kragen reden...meine Anhörung hat fast 2h gedauert und der Polizist hat meine Aussagen handschriftlich aufgenommen und das leider nicht immer so, wie ich es formuliert hatte.
Wenn man Glück hat, ist man eloquent und das Protokoll stimmt, was man unterschreibt. Die Zeugenaussagen zu sehen, halte ich in jedem Fall für erforderlich, denn ich habe z.B. in den Zeugenaussagen meiner angeblichen Knallzeugen mindestens 4 fette Lügen gelesen.

Aber die volle Akteneinsicht bekommt doch nur der Jurist? Oder? Und dann hat man für den Widerspruch 14 Tage Zeit- ein Zeitrahmen, in denen - so mein Anwalt- niemals eine Akteneinsicht erfolgt. Es dauerte einige Wochen.

Wichtig scheint mir auch zu sein, wie hoch der Wahrheitsgehalt der Zeugenaussagen ist. Wenn die Passanten als Zeugen einen Crash eindeutig gesehen haben, könnte der Anwalt noch um die Wiederlegung des vorgeworfenen Vorsatzes kämpfen. Es kann auch sein, dass Zeugenaussagen im Konjunktiv verfasst sind, dann hast du plötzlich ne ganz andere Sachlage...Denn der ist entscheidend für das Verfahren. Dann könnte man vielleicht noch nach PAragraph 153a oder, wenn man Plausibilität generieren kann, die komplette Einstellung des Verfahrens. Alles geht nicht ohne Anwalt..

Mein Anwalt hat mir gesagt: Man nimmt an, dass die, die den Strafbefehl ohne Widerspruch akzeptieren, damit ihre Schuld bekennen, die, die sich nen Anwalt nehmen und Widerspruch einlegen lassen, lohnt es sich, sich genauer mit den Unterlagen zu befassen.. (Ich war fassungslos..) ich dacht, dös gibts nur im Film. Und sollte man 2x in soone Situation geraten, und hat die doppelte Anzahl von Tagessätzen, ist man rubbeldiekatz mal fix vorbestraft. Und wenn man Pech hat, entscheidet der Arbeitgeber dann mal, dass für Vorbestrafte kein Platz in der Firma ist, dann verlierst du auch noch mal eben deinen Job..


Mal ne andere Frage dazu: Ist es eigentlich üblich, dass die Polizei- wie auch hier- nur das Fahrzeug ansieht, dass dem mutmaßlichen Unfallverursacher gehört oder müssten nicht beide beteiligten Fahrzeuge angesehen werden? Gibts dafür eine Weisung oder Anordnung?


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master1
Beitrag 14.05.2012, 14:45
Beitrag #32


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Zitat
Mal ne andere Frage dazu: Ist es eigentlich üblich, dass die Polizei- wie auch hier- nur das Fahrzeug ansieht, dass dem mutmaßlichen Unfallverursacher gehört oder müssten nicht beide beteiligten Fahrzeuge angesehen werden? Gibts dafür eine Weisung oder Anordnung?


Ich weiss es nicht, ob sie anderen fahrzeug angeschaut, haben, darüber haben die sich gar nicht geäußert.

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 15.05.2012, 10:31
Bearbeitungsgrund: Fehlendes Zitattag eingefügt
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nachteule
Beitrag 14.05.2012, 15:16
Beitrag #33


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Hallo, Master1,

für eine ordnungsgemäße Unfallaufnahme ist es unerlässlich, sich beide Fahrzeuge anzuschauen oder zumindest eindeutige Bilder von den Fahjrzeugen und den Beschädigungen zu machen (wenn z. B. der Verursacher ein paar hundert Kilometer entfernt gestellt werden kann).

Zu den Angaben des Kollegen bzg. Datenschutz:

Das ist absoluter Kokolores. ranting.gif

Er darf Dir natürlich nicht alle Daten mitteilen, die er selber für die Unfallanzeige aufgenommen hat (z. B. Geburtsdatum, Geburtsort), aber er ist verpflichtet, Dir das Kennzeichen und ggf. den Halter mitzuteilen, damit Du den Schaden begleichen kannst.

Diese Daten stehen Dir zu.

Viele Grüße,

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master1
Beitrag 14.05.2012, 15:23
Beitrag #34


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Wird ja die ganze Geschichte dem Arbeitgeber mitgeteilt?
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nachteule
Beitrag 14.05.2012, 17:43
Beitrag #35


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Hallo, Master1,

der Arbeitgeber erfährt nur dann etwas, wenn er der Fahrzeughalter ist.

Viele Grüße,

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master1
Beitrag 14.05.2012, 18:15
Beitrag #36


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Ich meinte über eventuelle Urteil?

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 15.05.2012, 07:09
Bearbeitungsgrund: Überflüssiges Vollzitat entfernt
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Timo1986
Beitrag 14.05.2012, 18:25
Beitrag #37


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Wieso sollte er? Dein Arbeitgeber hat doch damit nix zutun, oder?
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nachteule
Beitrag 14.05.2012, 18:36
Beitrag #38


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Hallo, Master1,

wenn Du ihm nichts erzählst, wird er nichts erfahren, vor allem, weil so etwas in aller Regel gar nicht erst vor Gericht verhandelt, sondern mit einem Strafbefehl beendet wird (wenn keine Einstellung erfolgt).

Viele Grüße,

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Pia2012
Beitrag 15.05.2012, 06:30
Beitrag #39


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Moin, master, bei mir war es so, dass ich eine schriftliche Vorladung erhielt als ZEUGE. Stand aber schon drin, was mir vorgeworfen wird. Wenn du den Hergang noch nicht geschildert hast und zu Protokoll gegeben, müsste eigentlich ne Vorladung auf jeden FAll kommen. Und da stehen Name des PKW-Gegners und kennzeichen drin. Oder hast du schon ein Protokoll unterschrieben, als die Polizei da war? Jens, darf ich eigentlich fettschreiben?

Aber, Eule, ich bin mir wirklich unsicher, ob man von der Polizei erfährt, was die Passanten ausgesagt bzw. gesehen haben. Bei mir hat mir der Polizist Passagen aus der Zeugenaussage vorgelesen, aber du bekommst ganz sicher nicht die komplette Zeugenaussage, denn dann wäre DEINE Zeugenaussage nicht mehr unabhängig und objektiv.

(Bei mir wurde NUR MEIN PKW angeguckt von der Polizei. Das Mopped nicht. Hier gibt es nur die zwei schwarz-weißen wirklich schlechten Knipse-Bilder der Politessen. Die sind wirklich so schlecht, könnte man auch für Ultraschallbilder eines Fötus im 3 Monat halten.. wavey.gif Vielleicht hat man deshalb darauf verzichtet, durch die Polizei das Mopped anzusehen, keine Ahnung.)

Master, ich habe damals meiner Versicherung den Vorgang genauso geschildert wie er passiert ist, dass ich mich nicht als Unfallverursacher sehe und einen Strafbefehl habe. Da hatte ich den Strafbefehl schon. Sie haben gesagt, wir nehmen den erst mal auf und warten ab.
Mein "Unfallgegner" hatte meine Daten und hat sich bis heute nicht gemeldet wg. Schadensregulierung. Dann hat die Versicherung den Vorgang erst mal wieder rausgeworfen. Im Forum habe ich aber gelernt, dass er 3 Jahre Zeit hat für seine Ansprüche...

@Kabo: Tja, aber das ist der Punkt, die Schadenshöhe kannst du als Laie oft nicht bewerten. Wenn der Gegner in eine Werkstatt geht und ein Kostenangebot bringt, kanns fix über 500 Euro sein.

Master, ich wiederhole mich, aber ich persönlich würde NIE wieder einer Vorladung der Polizei folgen, ohne VORHER einen Anwalt zu sprechen. Klar, die Kosten, aber man kann wirklich einen Festpreis vereinbaren, den in Raten zahlen. das ist erschwinglich. Ich habe auch keine Rechtsschutz mehr.
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Alles Gute für dich.


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master1
Beitrag 15.05.2012, 07:00
Beitrag #40


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Morgen. Ich habe schon, als Polizei bei mir war, ein Protokol unterschrieben, allerdings ich habe da gar nicht gesagt, bzw, daß ich da gar nichts bemerkt habe, aber nichts auszuschliessen will, anders gesagt: weder ja, noch nein. Der Gegner hat sich schon bei meiner Versicherung gemeldet, dies haben die mir gestern, als ich den Vorfall melden wollten, mitgeteilt. Die prüfen ihrerseits, ob ich da wirklich das war, und erst dann würden sie entscheiden, ob sie ihn zahlen oder nicht. Ich hab noch einmal versucht, die Daten vom anderen von der Ermittlungsstelle zu bekommen, aber die rücken sie wie gesagt nicht aus: Datenschutz und Schluß. Ich soll auf ein Schreiben von ihnen abwarten, heißt das. Grüße Master

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 15.05.2012, 07:08
Bearbeitungsgrund: Überflüssiges Vollzitat entfernt
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master1
Beitrag 15.05.2012, 07:26
Beitrag #41


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Ich habe noch keine Vorladung von der Polizei bekommen, die sagten: erst mal alles schriftlich, und dann wird man mal sehen, wie die ganze aussehen wird
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Pia2012
Beitrag 15.05.2012, 09:26
Beitrag #42


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Zitat
bzw, daß ich da gar nichts bemerkt habe, aber nichts auszuschliessen will, anders gesagt: weder ja, noch nein


Damit hast du zugegeben, dass du einen Unfall verursacht haben k ö n n t e s t, das reicht. Genau DAS habe ich gemeint... think.gif
Und genau DAS kann dann ausgelegt werden in: Es wäre also auch möglich, dass er den Unfall bemerkt hat...


Du hast ein Protokoll unterschrieben? WAS stand genau drin? Kannst du dich noch erinnern? Haben die mitgeschrieben, WAS du gesagt hastß Das haben sie dann wörtlich aufgenommen, da kannste Gift drauf nehmen..

Da dein "Gegner" sich schon gemeldet hat bei deiner Versicherung, kann es passieren, dass die erst mal regulieren, dann das Geld von dir zurückholen-Regress-. Ja nach dem, wie hoch die Summe wird, ich hätte das in meinem Fall versucht, über Beitragserhöhung zurückzuzahlen..

Die Polizei ermittelt und arbeitet nur zu, es kann jetzt ein paar Wochen dauern.


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master1
Beitrag 15.05.2012, 10:18
Beitrag #43


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Zitat
Du hast ein Protokoll unterschrieben? WAS stand genau drin? Kannst du dich noch erinnern? Haben die mitgeschrieben, WAS du gesagt hastß Das haben sie dann wörtlich aufgenommen, da kannste Gift drauf nehmen..


Da habe ich angegeben, daß ich den Unfall nicht bemerkt habe, und, auf den Hinweis von denen, daß ich, laut den Zeugen, mein Auto angeschaut habe, erwiderte ich, daß ich nach einige schlechte Erfahrungen das jades mal bem ein und Aussteigen mache. Sonst habe ich keine Angaben gemacht. Und das haben sie mir vorgelesen, bevor ich den Protokol unterschrieben habe. Sie haben Lackprobe genommen, und weggefahren, mit dem Hinweis, saß ic auf die Post warten müßte. Wie lauft die ganze normaler weise weter? Master1

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 15.05.2012, 10:32
Bearbeitungsgrund: Zitat als solches gekennzeichnet
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Pia2012
Beitrag 15.05.2012, 10:29
Beitrag #44


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Damit war das die Anhörung. Die Polizei gibt die ganze Geschichte jetzt weiter und ein Richter liest das und entscheidet, ob du einen Strafbefehl bekommst oder das Verfahren eingestellt wird.

Da du dein Auto angesehen hast, könnte es auf Strafbefehl rauslaufen, und man könnte sagen, dass das ne Ausrede von dir war, um dich zu schützen...

Ich habe auch mein Auto und das Mopped angesehen und daraufhin wurde mir HIER im Forum geschrieben:

Die Tatsache, dass du dein Fahrzeug angesehen hast, lässt darauf schließen, dass du einen Unfall nicht ausgeschlossen hast. Zumindest kann die Richterin dir das so auslegen... der Schaden spielt dür die ne untergeordnete Rolle, es geht hauptsächlich um das Verlassen des Unfallortes..hier spielen vermutlich die Aussagen der Zeugen eine wichtige Rolle.Haben die einen Crash wirklich gesehenß Oder haben die nur gesehen, wie du dein Auto angesehen hast und VERMUTET, dass es einen Crash gab? Haben die überhaupt was gesehen oder nur ein Geräusch gehört und danach gesehen, dass du dein Auto angeguckt hast..

Die Polizei hat damals zu mir gesagt, sie sind überzeugt, das Verfahren wird eingestellt, da NIEMAND einen Unfall gesehen hat. 4 Wochen später hatte ich den Strafbefehl in der Hand, 7 Punkte, 1500 Euro!


Und, wenn du es 100 x nicht bemerkt hast, es wird meist als Ausrede ausgelegt... ich drück dir die Daumen...

Du kannst entweder gleich zu einem Anwalt gehen oder abwarten, ob/bis der Strafbefehl kommt. Kannst auch, falls ein Strafbefehl kommt, den annehmen.
Nimmst du dir einen Anwalt, kann der versuchen, das Verfahren einzustellen..denn er wird die ganze Beweislage bekommen und somit auch du..ich habe beim Anwalt das erste Mal ALLE Zeugenaussagen komplett erfahren und darin waren mindestens 4 fette Lügen!

Mein "Vorfall" war am 4. Oktober und ich erwarte Ende Mai eine Entscheidung.


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master1
Beitrag 15.05.2012, 10:31
Beitrag #45


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Zitat (Pia2012 @ 15.05.2012, 10:26) *
Du hast ein Protokoll unterschrieben? WAS stand genau drin? Kannst du dich noch erinnern? Haben die mitgeschrieben, WAS du gesagt hastß Das haben sie dann wörtlich aufgenommen, da kannste Gift drauf nehmen..

Ich habe übrigens keine Kopie oder Durschlag vom Protokol bekommen

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 15.05.2012, 10:43
Bearbeitungsgrund: Fehlendes Zitattag eingefügt
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Pia2012
Beitrag 15.05.2012, 10:34
Beitrag #46


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Kopie bekam ich auch nicht. Mein Protokolll wurde handschriftlich angefertigt, in den Akten lag es dann außerdem noch am PC abgetippt.

Lass uns bitte lieber per PM weiterschreiben, dann kann ich dir noch einige Details zu meinem Verfahren und den Möglichkeiten erzählen...das geht hier nicht.


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master1
Beitrag 15.05.2012, 10:39
Beitrag #47


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Die Polizei hat damals zu mir gesagt, sie sind überzeugt, das Verfahren wird eingestellt, da NIEMAND einen Unfall gesehen hat. 4 Wochen später hatte ich den Strafbefehl in der Hand, 7 Punkte, 1500 Euro!

Haben sie dir auch deinen Führerschein weggenommen? Und, wenn du Strafbefehl schon hast, was kann dann im Oktober auf dich noch kommen?



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Pia2012
Beitrag 15.05.2012, 11:02
Beitrag #48


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Lies mal deine Private Mail..
Auf mich zukommen kann Ende Mai:

-Einstellung des Verfahrens
-Einstellung des Verfahrens nach 153a
-Zurücknehmen des WIDERSPRUCH Strafbefehl akzeptieren

Alles möglich.

Nein, Führerschein wurde nicht entzogen, auch kein Fahrverbot.

Aber das hängt- GLAUB ich - von der Schadenssumme ab? Das wissen die Leute hier besser.. Mein "Gegner" hatte erst 650, später nur 350 angegeben.

Vielleicht kann da Jemand was zu sagen bitte? Führerscheinentzug abhängig Höhe der Schadenssumme oder anderen Komponenten?


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tellme65
Beitrag 15.05.2012, 12:22
Beitrag #49


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hallo

bin schonmal wegen unerlaubten entfernen vom unfallort bestraft worden.

schadenssumme war relevant.(lag über 10000€)

Strafe war folgende:
500€ + ca.250€ kosten des verfahrens (weiss es nicht mehr auf den euro genau).
Entzug der Fahrerlaubnis für 10 Monate.
Versicherung hat regress genommen. 2500€.

War vorher nie aufgefallen im Strassenverkehr und hatte auch keine Punkte in Flensburg.

gruss tellme65
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Pia2012
Beitrag 15.05.2012, 13:01
Beitrag #50


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Keine Punkte in Flensburg? Bist du dir ganz sicher? Die stehen im Strafbefehl nicht mit drin, kann man nur dem Bußgeldkatalog entnehmen, wären 7...und auf Flensburganfrage..


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