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> TÜV-Bericht bei Zulassung, Ist der unbedingt erforderlich?
Torsten
Beitrag 29.04.2012, 12:37
Beitrag #1


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Hallo zusammen,
ich habe gestern in meiner Nachbarstadt einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft.Kaufvertrag und alle andere Unterlagen liegen vor.Um dem Mann die Sache zu erleichtern habe ich mich bereit erklärt das Auto abzumelden und gleichzeitig auf mich anzumelden.Also eine Umschreibung eines Fahrzeugs aus einer anderen Stadt. biggrin.gif

Nun habe ich auf der Homepage der Zulassungsstelle gelesen das ich neben dem Fzg-Brief und Schein auch die "Original Bescheinigung über die Hauptuntersuchung " benötige.Diese habe ich leider nicht.Die war nicht aufzufinden,ich habe schon danach gefragt.

Was ist falls die Bescheinigung nicht auftaucht?Ich wollte morgen früh erst mal mit der Zulassungsstelle telefonieren und mit dem Verkäufer...

Im Fzg-Schein ist ja ein Stempel der Dekra vorhanden über den nächsten HU-Termin,ebenso habe ich ja die alten Nummernschilder mit den TÜV-Stempeln.

Gibt es sonst eine Möglichkeit um die Original Bescheinigung herum zu kommen?
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El Bestrafo
Beitrag 29.04.2012, 13:36
Beitrag #2


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Du kannst dir bei der DEKRA eine Ersatz-HU-Bescheinigung notfalls besorgen / ausstellen lassen. Was das allerdings kostet kann ich dir nicht sagen.


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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jfk
Beitrag 29.04.2012, 14:23
Beitrag #3


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An die Bescheinigung herankommen: siehe El Bestrafo - oder die nächste HU vorziehen... rolleyes.gif

Um die Bescheinigung herumkommen - wüßte ich nicht blink.gif


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Ichtyos
Beitrag 29.04.2012, 15:00
Beitrag #4


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Bevor ich vieles abschreibe: Hier hatten wir das Thema gerade erst. wavey.gif


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Jens
Beitrag 29.04.2012, 16:46
Beitrag #5


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Zitat (Torsten @ 29.04.2012, 13:37) *
Im Fzg-Schein ist ja ein Stempel der Dekra vorhanden über den nächsten HU-Termin,ebenso habe ich ja die alten Nummernschilder mit den TÜV-Stempeln.

§29 Abs. 10 StVZO:
Zitat
Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.



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Torsten
Beitrag 30.04.2012, 00:43
Beitrag #6


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Danke für die Hilfe.Mußte leider kurz nachdem ich das Thema zur Arbeit,war aber durch meine Frau ständig über Eure Antworten informiert.

Ich werde erst mal beim Strassenverkehrsamt anrufen und fragen ob es so geht.Falls nicht werde ich mal die DEKRA fragen ob die Bescheinigung zu beschaffen ist.Vielleicht hat der Verkäufer den Bericht ja auch "extra" verlegt?!

Irgendwie klappt das schon...
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Ichtyos
Beitrag 30.04.2012, 02:06
Beitrag #7


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Normalerweise sollte das so klappen. @Jens hat die §§ schon verlinkt.

Ich bin mal auf die Resultate gespannt. wavey.gif


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Officer
Beitrag 30.04.2012, 06:12
Beitrag #8


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Zitat (Torsten @ 29.04.2012, 13:37) *
Im Fzg-Schein ist ja ein Stempel der Dekra vorhanden über den nächsten HU-Termin,ebenso habe ich ja die alten Nummernschilder mit den TÜV-Stempeln.

Da muss ja etwas faul sein. Von einer solchen Coproduktion zwischen dem DEKRA und dem TÜV habe ja noch nie gehört. whistling.gif


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Gruß, Officer
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MrMurphy
Beitrag 30.04.2012, 06:18
Beitrag #9


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Hallo

bei unserer Zulassungsstelle (Bundesland Niedersachsen) reichen Kennzeichen mit Plakette und Stempel im Fahrzeugschein für eine Zulassung seit ein paar Jahren nicht mehr aus. Plakette und Stempel werden von denen nicht als "anderes amtliches Dokument" anerkannt.

Zitat
die "Original Bescheinigung über die Hauptuntersuchung " benötige


Diese Bestimmung wurde erlassen, weil die Plakette und ein Stempelabdruck (der durch das ständige Mitführen im Laufe der Zeit auch noch stark verschleißt) relativ einfach zu fälschen sind. Den gesamten Bericht zu fälschen ist da schon deutlich aufwändiger.

Ich bin auch gespannt, die Sache ausgeht.

Gruss

MrMurphy
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Torsten
Beitrag 30.04.2012, 07:52
Beitrag #10


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So,für 10€ druckt mir die DEKRA den alten Bericht aus.Sogar in meiner Stadt,ich muß nicht in die Nachbarstadt wo ich das Auto gekauft habe.Alles im Zentralrechner.Ich gehe mal den einfachen Weg,warum bei der Zulassungsstelle auf Gesetze pochen?!Und die 10€ tun bei den ganzen Gebühren auch nicht mehr weh...
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haschee
Beitrag 30.04.2012, 08:31
Beitrag #11


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zu teuer... Mir hats die Dekra mal kostenlos von Berlin aus an die Zulassungsstelle gefaxt...


Und ja, auch mir ist klar, theoretisch könnte man sich wohl beschweren, aber die Zeit hat man meistens nicht und manche brauchen manchmal gute "Geschäftsbeziehungen" die man für sowas nicht aufs Spiel setzt. (ich nerv grad sowieso schon)


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Torsten
Beitrag 30.04.2012, 16:00
Beitrag #12


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Auto ist zugelassen.

Ich habe das Gefühl ganz Oberhausen hat sich ein neues Auto zugelegt... 1 1/2 Stunden Wartezeit.

Ich habe die Sachbearbeiterin mal versucht zu fragen ob ich denn ohne gültige HU-Bescheinigung eine Zulassung bekommen hätte:
"Hätte ich denn das Auto auch ohne HU.-... "
"Nein!"
"Aber ich habe da im Internet gelesen das laut Paragraph..."
"Nicht alles was im Gesetz steht,ist auch so."
"Aber wenn das doch da so und so steht..."
"Wenn Sie diskutieren möchten können Sie das gerne beim Dienststellenleiter tun,WIR machen jetzt die Zulassung,in Ordnung?"

Ich schiebe das mal auf die große Belastung am heutigen Tag.Sonst sind die Mitarbeiter auf unserem Strassenverkehrsamt die nettesten der ganzen Stadtverwaltung...
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.04.2012, 18:25
Beitrag #13


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Zitat (Torsten @ 30.04.2012, 17:00) *
"Nicht alles was im Gesetz steht, ist auch so."

Die Dame hat doch sowas von Recht mit Ihrer Aussage whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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gabiBK
Beitrag 30.04.2012, 20:49
Beitrag #14


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Wenn Zweifel bezüglich der Echtheit bestehen, ist es Aufgabe der Zulassungsstelle dies zu überprüfen (ein Telefonanruf bei der jeweiligen Überwachungsorganisation genügt) und nicht Dein Job, andere Dokumente vorzulegen. Du machst die Arbeit anderer, wozu ?


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Gabis nette Grüsse
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haschee
Beitrag 30.04.2012, 21:08
Beitrag #15


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Ja, aber was willst du machen.

Das müßte eben mal jemand durchfechten.
Und wer will das schon dann wenn er die Zulassung will...

Vielleicht opfert sich hier mal einer wenn er nen Zweitwagen kauft und zulässt mit Rest HU in so einem Landkreis? wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jens
Beitrag 30.04.2012, 21:15
Beitrag #16


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Zitat (haschee @ 30.04.2012, 22:08) *
Ja, aber was willst du machen.

Bei dir stellt sich die Frage ja nicht. Dass du das Unrecht akzeptierst, hast du ja schon zu Genüge kund getan. Aber wenn alle so wären, gäbe es das VP schon lang nicht mehr.


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haschee
Beitrag 30.04.2012, 21:23
Beitrag #17


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Also so ist es ja nicht.
Ich wehr mich durchaus und kann auch durchaus kreativ sein.
Die Probleme mit der bundesdeutschen Föderation und den Zulassungsstellen hatten wir schon ein paarmal als Thema.



@torsten hier hats auch nicht durchgekämpft obwohl es 10 € gekostet hat.

Mir wäre auch nicht bekannt, daß ein anderes VP Mitglied das mal getan hätte.


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gabiBK
Beitrag 30.04.2012, 21:25
Beitrag #18


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Es geht doch mehr ums Prinzip, warum sollte ein Dokument gezeigt werden, was nicht erforderlich ist ?


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Ichtyos
Beitrag 30.04.2012, 21:34
Beitrag #19


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Ich hatte vor einigen Monaten keine Chance - "meiner" Zulassungsstelle hat der Stempel im alten Schein gereicht. Den vorhandenen HU-Bericht wollten die nicht sehen.


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gabiBK
Beitrag 30.04.2012, 21:40
Beitrag #20


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Die Stempel werden je nach Arbeitsauslastung mehr oder weniger später noch überprüft. Da kommen immer wieder Überraschungen vor.


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Gabis nette Grüsse
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Ichtyos
Beitrag 30.04.2012, 22:35
Beitrag #21


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In meinem Fall waren der Stempel im Schein und der HU-Bericht deckungsgleich. Da war das Überrraschungsmoment recht gering. laugh2.gif


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Monny
Beitrag 02.05.2012, 20:09
Beitrag #22


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Zitat
bei unserer Zulassungsstelle (Bundesland Niedersachsen) reichen Kennzeichen mit Plakette und Stempel im Fahrzeugschein für eine Zulassung seit ein paar Jahren nicht mehr aus.


bei meiner Zulassungsstelle (Bundesland Niedersachsen) reichen Kennzeichen mit Plakette und Stempel im Fahrzeugschein für eine Zulassung problemlos aus.
Da kocht wohl auch jeder sein eigenes Süppchen.


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Gruss,
Monny

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Taizee
Beitrag 03.05.2012, 16:40
Beitrag #23


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Bei mir haben sich schon Bürger bedankt. Nachdem ich den HU-Bericht gefordert habe. Nach Kontrolle des Kilometerstandzählers und der Angabe auf dem HU-Bericht verglichen wurde, kam der Kauf / die Zulassung nicht zustande.

Ferner kann man den $29(10)StVZO auch weit auslegen. Was geht aus dem amtlichen Dokument hervor? Das dort ein Stempel eingetragen ist, den ich mit etwas Kreativität und Geschick innerhalb einer halben Stunde aus einer Kartoffel basteln kann? Falls die Fälligkeit der nächsten HU von einer anderen Zulassungsstelle eingedruckt wurde, dann gehe ich noch mit. Aber der Satz 1 des §29(10)StVZO lässt mir immer noch die Möglichkeit die HU-Bescheinigung nach der Zulassung zu fordern.

Ich kenne viele Prüforganisatoren, bei dehnen ein Anruf genügt und die Zweitschrift wird an die Zulassungsbehörde gefaxt. In Zeiten von Handy sollte doch so ein Anruf kein unberwindbares Hindernis sein.
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gabiBK
Beitrag 03.05.2012, 19:47
Beitrag #24


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Ein Beispiel: Autokauf, Preis günstig, nicht billig, ein paar hundert Kilometer Anfahrt, der Verkäufer gibt an, dass HU noch nicht fällig ist, er hat keinen HU-Bericht, man kann zu der Zeit die Überwachungsorganisation nicht mehr anrufen. Später stellt sich auf eigene Recherche heraus (nach der erfolgreichen Zulassung), dass kein Bericht existiert, auch wenn es der Zula nicht aufgefallen ist. Wie soll man sich als Käufer verhalten, wenn der weite Anfahrtsweg ausgenutzt wird ? Anwalt vor dem Kauf einschalten und Anfahrtskosten einklagen ?
Ich bin schon dafür, dass beim Autokauf der Bericht mitgeliefert wird. Aber wenn er nicht da ist: entweder es wird geschummelt oder er ist verloren gegangen.
Aber nachwievor ist es Sache der Zulassungsstelle die Echtheit zu überprüfen, es ist auch eine Zeitfrage.


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Hektor112
Beitrag 03.05.2012, 23:16
Beitrag #25


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Also, ich frage mich grade, woraus sich ergeben soll, dass die Zulassungsstelle für die Prüfung der Echtheit einer HU zuständig sein sein soll. Ich bitte um Nennung der entsprechenden Vorschrift. Das würde ja im Umkehrschluss schlimmstenfalls bedeuten, dass die Zulassungsstelle haften würde, wenn sie bei einer Zulassung eine gefälschte HU nicht erkennt... So ein Unfug...

Abgesehen davon sollte jeder rechtschaffende Bürger doch froh sein, wenn die Zulassungsstelle den Service bietet, die Echtheit zu prüfen. HU-Berichte, -Stempel und -Plaketten sind heutzutage oft so gut gefälscht, dass der gemeine Autokäufer dies unmöglich erkennen kann. Daher ist es doch sogar wünschenswert, wenn die Zulassungsstelle im Falle eines Falles feststellt, dass man für etwas bezahlt hat, was der Autoverkäufer nicht geliefert hat - nämlich ein Auto mit HU.
Außerdem dient es doch nicht zuletzt der eigenen Sicherheit. Schließlich wähnt man sich doch selbst in einem "geprüften" Fahrzeug, obwohl man möglicherweise in einer tickenden Zeitbombe unterwegs ist.

Und wer aus Zeitgründen es der Zulassungsstelle überlassen will, die Echtheit zu überprüfen, ihr dabei aber hilfreiche bis notwendige Dokumente vorenthalten für eine gute Idee hält, muss sich nicht wundern, wenn er noch länger als eh schon in der Warteschlange steckt.
Meines Erachtens ein mehr als kontraproduktiver Vorschlag.
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haschee
Beitrag 04.05.2012, 06:35
Beitrag #26


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Das ergibt sich (nicht auf den ersten Blick der Überschriften ersichtlich) aus der StVZO.
Auch wenns die FZV gibt, ein bischen StVZO gibts trotzdem.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php

§29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
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(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.


Strittig ist jetzt das fettgedruckte.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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