Falsche Angaben im Anhörungsbogen - zu schnell gefahren |
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Falsche Angaben im Anhörungsbogen - zu schnell gefahren |
22.04.2012, 17:51
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.04.2012 Mitglieds-Nr.: 64110 |
ich habe ein Auto überholt und wurde beim wiedereinscheren geblitzt. Statt erlaubten 80 bin ich angeblich 106 gefahren. Vor dem Auto fuhr nochein LKW der eigentlich nur 60 fahren darf. Im Anhörungsbogen steht nun drin innerorts anstatt ausserorts. Des weiteren feage ich mich ob die geräte auch genau messen wenn man ein spurwechsel durchführt. Auf cdem Foto würde ich sagen sind meine linken reifen noch auf dem Mittelstreifen. Das ist schon sehr ärgerlich wenn man geblitzt wird obwohl man eigentlich nicht zu schnell gefahren ist. Nur kurz beim Überholen. Ja ich weiss da darf man es auch nicht aber machen tut doch jeder. Kann man es dazu bringen das "Verfahren" einstellen zu lassen, wenn die innerorts mit ausserorts verwechseln oder hat man eine chance, weil ich einen spuwechsel vorgenommen habe unddeswegen nicht 100% parallel zum strassenrand war? Würde mich über eure Hilfe freuen. Danke |
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22.04.2012, 17:58
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13418 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Wie kommst Du denn darauf, dass Du außerorts warst? Gibt´s "Deine" Stelle vielleicht bei google maps? Wenn der Lkw zu schnell war, kann es ja sein, dass er ebenfalls geblitzt wurde. Mit was für einem Gerät wurdest Du denn geblitzt? |
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22.04.2012, 18:47
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.04.2012 Mitglieds-Nr.: 64110 |
Festellungsort ist B168, NAB 072, km0,8, zwischen Friedland und Lieberrose, in FR Lieberose
Das ist die Stelle bei google maps http://g.co/maps/ym6qb Ich habe mir dei Stelle nochmal angeschaut, vor Ort, da gibts weit und breit kein Ortseingangschild. Es war eine Lasermessung, PoliScan speed. Also ein Mobiles Messgerät am Strassenrand aufgestellt. Dürfen die eigentlich, den Fahrer anhand einer Kopie eines Passbildes ermitteln, wenn der Fahrzeughalter nicht der Fahrer war? Mir war so, als ob das nicht erlaubt ist. |
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22.04.2012, 19:02
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 965 Beigetreten: 02.08.2006 Wohnort: Bad Iburg Mitglieds-Nr.: 21746 |
Das ist doch eindeutig innerorts, siehst du nicht die geschlossene Bebauung an beiden Seiten der Straße? Ein Baumhaus neben dem anderen *lol*
Nein, du kannst sie nicht dazu bringen das Verfahren einzustellen, aber du solltest einen richtigen Bußgeldbescheid anfordern, außerorts kommt dich nämlich billiger. -------------------- Ban Pre-Shredded Cheese - Make America Grate Again
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22.04.2012, 19:15
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2561 Beigetreten: 26.10.2006 Wohnort: Oberpfalz Mitglieds-Nr.: 24565 |
Dürfen die eigentlich, den Fahrer anhand einer Kopie eines Passbildes ermitteln, wenn der Fahrzeughalter nicht der Fahrer war? Mir war so, als ob das nicht erlaubt ist. Natürlich dürfen das die ermittelnden . Es ist nicht unüblich, dass mit einem Blitzerfoto bei den Nachbarn des Halters gefragt wird, ob man die Person auf dem Foto kennt. Desweiteren darf ein Abgleich mit einem Foto beim Einwohnermeldeamt gemacht werden. Es liegt in der Regel nahe, dass Kinder oder sonstige nahe Verwandte des Fahrzeughalters gefahren sind und die "Ermittler" sind bei so etwas normalerweise sehr routiniert... -------------------- "Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)
"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt) |
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22.04.2012, 20:09
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6339 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
mhhh die Fehler im Anhörungsbogen lassen sich alle korrigieren ( rechtmäßig )
wenn Du Dich äußerst stehst du ggf als Fahrer fest also Finger weg vom Anhörbogen und wenn dann das Bußgeld kommen sollte einen Einspruch zum Fristende mit den Tatsachen. Ziel ist die Erreichung der 3 Monate als Verjährung. Da DU angeschrieben wurdest bist Du als Fahrer ermittelt. ( hast Du nen Zwilling ? ) -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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23.04.2012, 18:18
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#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.04.2012 Mitglieds-Nr.: 64110 |
Sie haben erst meine Frau angeschrieben, die dann aber ihre Aussage verweigert hat. 2 Wochen später kam der gleiche Brief, direkt an mich adressiert.
12.03. war der Tag der Feststellung, also da wird das wohl nix mit der Verjährung, man muss ja innerhalb einer Woche antworten. |
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23.04.2012, 18:43
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2561 Beigetreten: 26.10.2006 Wohnort: Oberpfalz Mitglieds-Nr.: 24565 |
also da wird das wohl nix mit der Verjährung, man muss ja innerhalb einer Woche antworten. Man muss überhaupt nicht antworten und hat keinen Nachteil oder Schwierigkeiten dadurch! -------------------- "Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)
"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt) |
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24.04.2012, 06:06
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#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Neo4096,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Deine Frau ist als Fahrerin ja definitiv schon mal aussortiert worden. Somit kann sie in ihrer Eigenschaft als Halterin problemlos, ohne etwas befürchten zu müssen, die Bußgeldstelle anschreiben und den Sachbearbeiter darauf hinweisen, dass er ganz offensichtlich einen kleinen Fehler gemacht hat, indem er das Häkchen im PC bei innerorts gesetzt hat, obwohl der Tatort laut Anhörbogen eindeutig außerorts liegt. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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24.04.2012, 06:32
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2538 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
könnte sogar sein, dass die gesamte Messung versehentlich falsch eingespielt wurde und nicht nur in deinem Fall innerorts mit außerorts vertauscht wurde...
Dein Spurwechsel hat übrigens bei PoliScan keinen Einfluss auf die Messung. Beim alten Eso-Messgerät hättest du da eher eine chance gehabt... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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24.04.2012, 06:42
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, TAK,
könnte sogar sein, dass die gesamte Messung versehentlich falsch eingespielt wurde und nicht nur in deinem Fall innerorts mit außerorts vertauscht wurde... das wäre natürlich äußerst peinlich. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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24.04.2012, 07:13
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2538 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
natürlich, aber in der heutigen Zeit gibt es eben schon Programme wo man die Messdaten nicht mehr pro Foto angeben muss, sondern pro Film... Und wo man früher eben mal bei einem Bild das falsche Häkchen gemacht hat, macht man es jetzt auch nur einmal, nur betrifft es den ganzen Film...
mir fällt das jetzt gerade ein, weil ich mich gut noch daran erinnern kann, dass bei uns so etwas mal geschehen ist... da wurde auch von einer Autobahnmessstelle versehentlich innerorts angegeben und es waren etwa 4000 Fälle betroffen... was da dann los war kann sich jeder denken... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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25.04.2012, 19:11
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#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 22.04.2012 Mitglieds-Nr.: 64110 |
Vielen Dank, für die zahlreichen Antworten.
Also bleibt mir nur die Beamten auf den Fehler mit innerorts-außerorts hinzuweisen, um die Strafe etwas zu mildern. Andere Aspekte brauche ich also gar nicht erwähnen im Anhörungsbogen und da jetzt gerade 1,5 Monate rum sind, habe ich auch noch keine Chance auf Verjährung. |
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25.04.2012, 19:28
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 |
da jetzt gerade 1,5 Monate rum sind, habe ich auch noch keine Chance auf Verjährung. Da siehst du was falsch, die Verjährung wurde durch den Anhörungsbogen unterbrochen, für dich heißt das, 3 Monate bis zur Verjährung. -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 17:40 |