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> Falsche Angaben im Anhörungsbogen - zu schnell gefahren
neo4096
Beitrag 22.04.2012, 17:51
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo,

ich habe ein Auto überholt und wurde beim wiedereinscheren geblitzt. Statt erlaubten 80 bin ich angeblich 106 gefahren. Vor dem Auto fuhr nochein LKW der eigentlich nur 60 fahren darf.
Im Anhörungsbogen steht nun drin innerorts anstatt ausserorts. Des weiteren feage ich mich ob die geräte auch genau messen wenn man ein spurwechsel durchführt. Auf cdem Foto würde ich sagen sind meine linken reifen noch auf dem Mittelstreifen.
Das ist schon sehr ärgerlich wenn man geblitzt wird obwohl man eigentlich nicht zu schnell gefahren ist. Nur kurz beim Überholen. Ja ich weiss da darf man es auch nicht aber machen tut doch jeder.
Kann man es dazu bringen das "Verfahren" einstellen zu lassen, wenn die innerorts mit ausserorts verwechseln oder hat man eine chance, weil ich einen spuwechsel vorgenommen habe unddeswegen nicht 100% parallel zum strassenrand war?

Würde mich über eure Hilfe freuen. Danke
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ulm
Beitrag 22.04.2012, 17:58
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Wie kommst Du denn darauf, dass Du außerorts warst?
Gibt´s "Deine" Stelle vielleicht bei google maps?

Wenn der Lkw zu schnell war, kann es ja sein, dass er ebenfalls geblitzt wurde.

Mit was für einem Gerät wurdest Du denn geblitzt?
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neo4096
Beitrag 22.04.2012, 18:47
Beitrag #3


Neuling


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Festellungsort ist B168, NAB 072, km0,8, zwischen Friedland und Lieberrose, in FR Lieberose

Das ist die Stelle bei google maps http://g.co/maps/ym6qb

Ich habe mir dei Stelle nochmal angeschaut, vor Ort, da gibts weit und breit kein Ortseingangschild.

Es war eine Lasermessung, PoliScan speed. Also ein Mobiles Messgerät am Strassenrand aufgestellt.

Dürfen die eigentlich, den Fahrer anhand einer Kopie eines Passbildes ermitteln, wenn der Fahrzeughalter nicht der Fahrer war? Mir war so, als ob das nicht erlaubt ist.
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Antarctica
Beitrag 22.04.2012, 19:02
Beitrag #4


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Das ist doch eindeutig innerorts, siehst du nicht die geschlossene Bebauung an beiden Seiten der Straße? Ein Baumhaus neben dem anderen *lol*

Nein, du kannst sie nicht dazu bringen das Verfahren einzustellen, aber du solltest einen richtigen Bußgeldbescheid anfordern, außerorts kommt dich nämlich billiger.


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Flo1983
Beitrag 22.04.2012, 19:15
Beitrag #5


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Zitat (neo4096 @ 22.04.2012, 18:47) *
Dürfen die eigentlich, den Fahrer anhand einer Kopie eines Passbildes ermitteln, wenn der Fahrzeughalter nicht der Fahrer war? Mir war so, als ob das nicht erlaubt ist.

Natürlich dürfen das die ermittelnden police.gif cop.gif. Es ist nicht unüblich, dass mit einem Blitzerfoto bei den Nachbarn des Halters gefragt wird, ob man die Person auf dem Foto kennt. Desweiteren darf ein Abgleich mit einem Foto beim Einwohnermeldeamt gemacht werden. Es liegt in der Regel nahe, dass Kinder oder sonstige nahe Verwandte des Fahrzeughalters gefahren sind und die "Ermittler" sind bei so etwas normalerweise sehr routiniert...


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blackdodge
Beitrag 22.04.2012, 20:09
Beitrag #6


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mhhh die Fehler im Anhörungsbogen lassen sich alle korrigieren ( rechtmäßig )


wenn Du Dich äußerst stehst du ggf als Fahrer fest

also

Finger weg vom Anhörbogen und wenn dann das Bußgeld kommen sollte einen Einspruch zum Fristende mit den Tatsachen.


Ziel ist die Erreichung der 3 Monate wavey.gif als Verjährung.

Da DU angeschrieben wurdest bist Du als Fahrer ermittelt. ( hast Du nen Zwilling ? )


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neo4096
Beitrag 23.04.2012, 18:18
Beitrag #7


Neuling


Gruppe: Neuling
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Sie haben erst meine Frau angeschrieben, die dann aber ihre Aussage verweigert hat. 2 Wochen später kam der gleiche Brief, direkt an mich adressiert.
12.03. war der Tag der Feststellung, also da wird das wohl nix mit der Verjährung, man muss ja innerhalb einer Woche antworten.
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Flo1983
Beitrag 23.04.2012, 18:43
Beitrag #8


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Zitat (neo4096 @ 23.04.2012, 18:18) *
also da wird das wohl nix mit der Verjährung, man muss ja innerhalb einer Woche antworten.

Man muss überhaupt nicht antworten und hat keinen Nachteil oder Schwierigkeiten dadurch!


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nachteule
Beitrag 24.04.2012, 06:06
Beitrag #9


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Hallo, Neo4096,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Deine Frau ist als Fahrerin ja definitiv schon mal aussortiert worden.

Somit kann sie in ihrer Eigenschaft als Halterin problemlos, ohne etwas befürchten zu müssen, die Bußgeldstelle anschreiben und den Sachbearbeiter darauf hinweisen, dass er ganz offensichtlich einen kleinen Fehler gemacht hat, indem er das Häkchen im PC bei innerorts gesetzt hat, obwohl der Tatort laut Anhörbogen eindeutig außerorts liegt.

Viele Grüße,

Nachteule


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TAK
Beitrag 24.04.2012, 06:32
Beitrag #10


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könnte sogar sein, dass die gesamte Messung versehentlich falsch eingespielt wurde und nicht nur in deinem Fall innerorts mit außerorts vertauscht wurde...

Dein Spurwechsel hat übrigens bei PoliScan keinen Einfluss auf die Messung. Beim alten Eso-Messgerät hättest du da eher eine chance gehabt...


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nachteule
Beitrag 24.04.2012, 06:42
Beitrag #11


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Hallo, TAK,

Zitat (TAK @ 24.04.2012, 07:32) *
könnte sogar sein, dass die gesamte Messung versehentlich falsch eingespielt wurde und nicht nur in deinem Fall innerorts mit außerorts vertauscht wurde...

das wäre natürlich äußerst peinlich.

Viele Grüße,

Nachteule


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TAK
Beitrag 24.04.2012, 07:13
Beitrag #12


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natürlich, aber in der heutigen Zeit gibt es eben schon Programme wo man die Messdaten nicht mehr pro Foto angeben muss, sondern pro Film... Und wo man früher eben mal bei einem Bild das falsche Häkchen gemacht hat, macht man es jetzt auch nur einmal, nur betrifft es den ganzen Film...

mir fällt das jetzt gerade ein, weil ich mich gut noch daran erinnern kann, dass bei uns so etwas mal geschehen ist... da wurde auch von einer Autobahnmessstelle versehentlich innerorts angegeben und es waren etwa 4000 Fälle betroffen... was da dann los war kann sich jeder denken...


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neo4096
Beitrag 25.04.2012, 19:11
Beitrag #13


Neuling


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Vielen Dank, für die zahlreichen Antworten.
Also bleibt mir nur die Beamten auf den Fehler mit innerorts-außerorts hinzuweisen, um die Strafe etwas zu mildern. Andere Aspekte brauche ich also gar nicht erwähnen im Anhörungsbogen und da jetzt gerade 1,5 Monate rum sind, habe ich auch noch keine Chance auf Verjährung.
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Der Dicke
Beitrag 25.04.2012, 19:28
Beitrag #14


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Zitat (neo4096 @ 25.04.2012, 20:11) *
da jetzt gerade 1,5 Monate rum sind, habe ich auch noch keine Chance auf Verjährung.

Da siehst du was falsch, die Verjährung wurde durch den Anhörungsbogen unterbrochen, für dich heißt das, 3 Monate bis zur Verjährung.


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