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> Kauf eines Gebrauchtwagen mit Problemen [Händler]
Silece2k6
Beitrag 30.03.2012, 13:18
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen.
Ich habe mir Samstag vor zwei Wochen einen Gebrauchtwagen bei einem Zertifizierten Händler gekauft.
Nach der Probefahrt habe ich ein paar Mängel gefunden...

Der schlimmste ist, dass das Kfz beim beschleunigen nach rechts zieht!
Natürlich habe ich das dem Verkäufer gesagt und er hat beim Kaufvertrag mit aufgeführt, dass der Mangel behoben wird.
Desweiteren hat der Wagen neuen Tüv, eine Inspektion und Achsvermessung bekommen.

Jedoch zieht der Wagen immer noch nach rechts, was der Verkäufer mir beim abholen des Fahrzeugs auch gesagt hat.
Heute war ich bei meiner alten Werkstatt und habe den Wagen mal checken lassen, und siehe da...
- verschlissene Bremsen (schon blau angelaufen)
- innen abgefahrene Reifen hinten
- und man sieht, dass Spuren von einem Hammer am rechten Querlenker sind, was vielleicht das nach rechts ziehen erklärt?

Desweiteren habe ich eine 1Jahr Gebrauchtwagengarantie.

- Meine Frage ist jetzt, was ich machen kann? Morgen habe ich den Wagen zwei Wochen und mich regt das auf, dass die Bremsen runter sind, der Wagen immer schlimmer nach rechts zieht und abgefahrene Reifen drauf sind.
Wie kann der Wagen so Tüv bekommen haben?

Vorhin habe ich den Verkäufer angerufen, aber er sagte nur, er kann da jetzt nix machen, da müsste man einen Termin ausmachen. Ich soll nächste Woche Montag oder Dienstag nochmal anrufen. Morgen sind aber zwei Wochen rum, hat man nicht zwei Wochen eine Art Rückgaberecht?

Dazu muss ich auch sagen, dass der Wagen im Kundenauftrag verkauft wurde.

gruß Patrick
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Digo
Beitrag 30.03.2012, 14:08
Beitrag #2


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Ganz blöde Frage... wieso kauft man ein Auto, dass im Kundenauftrag verkauft wird und soviele Mängel hat und das mit dem Beschleunigen bei der Probefahrt schon aufgefallen ist?
Die Bremsen und Reifen konnte man vor dem Kauf sehen, da sehe ich wenig Chancen (wie alt ist das Auto überhaupt?).

14 Tage Rückgaberecht gibt es bei Autos generell nicht (außer man kauft sie ungesehen über Telefon, Stichwort Fernabsatzvertrag), allerdings bietet VW (und ich denke Audi), bei ihren "das Weltauto" bzw. das von Audi eine 14 tägiges Rückgaberecht an. Allerdings gilt das natürlich auch nicht bei Verkäufen im Kundenauftrag.
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Silece2k6
Beitrag 30.03.2012, 14:24
Beitrag #3


Neuling


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viele mängel sind übertrieben...
es sind lediglich die Bremsen und Reifen!
Habe vorhin nochmal mit dem Verkäufer gesprochen, ich soll Montag dahin kommen, dann schauen die sich das nochmal an.

Und es gibt ein 14-tägiges Rückgaberecht!! Hat er mir grad nochmal gesagt, nur der Kaufvertrag des Kunden ist schön über 14 Tage her, daher ätschh biggrin.gif
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Kai R.
Beitrag 30.03.2012, 14:44
Beitrag #4


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Hallo,

ich würde jetzt erst einmal den ehemaligen Besitzer anrufen (falls es der war, in dessen Auftrag der Wagen eingentlich verkauft wurde). Bzw. ich würde den anrufen der als Verkäufer im Kaufvertrag steht. Wenn der den Wagen an den Händler verkauft hat, dann war es das mit "im Kundenauftrag". Hat ihn der Händler angekauft muss dieser auch die gesetzliche Gewährleistung einräumen. Dann darfst Du ein mängelfreies Auto fordern.

Die Garantie wird ggf. wegen dem schlechten Geradeausfahren laufen, aber nicht wegen dem Verschleiss an Reifen und Bremsen. Dafür solltest Du mindestens eine satte Preisminderung erstattet bekommen.

Grüße

Kai


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Kai

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NinjaBiker
Beitrag 30.03.2012, 14:59
Beitrag #5


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Wenn es ein Privatkauf (im Kundenauftrag) war, dann kann man doch aber wegen den Reifen und den Bremsen nichts mehr machen? Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe, dann ist der natürlich auch "gebraucht". Nach Wochen hingehen und sagen "Ach ich will doch neue Reifen und macht mal die Bremsen neu" würde bei mir als Verkäufer etwas seltsam ankommen.

Bei einem Gebrauchtwagenkauf sollte man das Auto halt durchchecken (lassen) ..


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- Kawasaki Ninja ZX-10R, Modell 2006, EZ Februar 2008, 998 ccm, 179 PS => 2019er ZX-10R coming soon..
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- Opel Insignia ST OPC, EZ September 2016, 2.8l Turbo, 325PS
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Sasquatch
Beitrag 30.03.2012, 15:43
Beitrag #6


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Zitat (Silece2k6 @ 30.03.2012, 14:24) *
viele mängel sind übertrieben...
es sind lediglich die Bremsen und Reifen!
Also ähnlich unwichtige Bauteile wie die Aschenbecherbeleuchtung, hast ja Recht. Und innen abgefahrene Reifen deuten ja auch keinesfalls auf weitere Schäden am Fahrwerk hin, hast ja Recht.
Zitat (Silece2k6 @ 30.03.2012, 14:24) *
Habe vorhin nochmal mit dem Verkäufer gesprochen, ich soll Montag dahin kommen, dann schauen die sich das nochmal an.
Ja, mach mal. Schritt zwei oder drei der Hinhaltetaktik. Was außer schönen Worten erwartest du denn am Montag?
Zitat (Silece2k6 @ 30.03.2012, 14:24) *
Und es gibt ein 14-tägiges Rückgaberecht!!
Und es gibt kein 14-tägiges Rückgaberecht, zumindest kein gesetzliches im vorliegenden Fall. Hab ich jetzt geschrieben. biggrin.gif biggrin.gif biggrin.gif
Zitat (Silece2k6 @ 30.03.2012, 14:24) *
Hat er mir grad nochmal gesagt, nur der Kaufvertrag des Kunden ist schön über 14 Tage her, daher ätschh biggrin.gif
Hilf mir mal aufs Fahrrad: welcher Kaufvertrag welches Kunden ist schön über 14 Tage her? Der mit dir oder der mit ihm?

Zusammengefasst hast du dich über den Leisten ziehen lassen und gehst jetzt hin für Nachschlag.
Mein nächster Weg wäre zu einem unabhängigen Sachverständigen, der sich die Krücke mal auf Unfallspuren ansieht. Ich vermute da den Grund für 1. die Spuruntreue und 2. den Verkauf "im Kundenauftrag". Deshalb morgen zum Sachverständigen (für nen Fünfer in die Kaffeekasse geben die auch gern ein unverbindliches Statement ab, zumindest die die ich kenne), wegen Unfallschäden klären und dem am Montag die Möhre wandeln falls ein verschwiegener Unfallschaden vorliegt. Wenn er nicht will die Strafanzeige wegen Betruges in Aussicht stellen, eine halbe Stunde Zeit geben bis er mit den Flocken rüberkommt und dann Anwalt einschalten falls er immer noch nicht will.

Und fürs nächste Mal merken: ein Auto nimmt man erst dann ab wenn es einwandfrei ist. Papier ist zu geduldig.


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Digo
Beitrag 30.03.2012, 15:45
Beitrag #7


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Zitat (Silece2k6 @ 30.03.2012, 15:24) *
Und es gibt ein 14-tägiges Rückgaberecht!!

Da würde mich jetzt dann mal interessieren auf Grund welcher (Gesetzes)Grundlage?
Oder hätte der Händler das aus reiner Kulanz getan?

Zitat (Kai R. @ 30.03.2012, 15:44) *
Die Garantie wird ggf. wegen dem schlechten Geradeausfahren laufen, aber nicht wegen dem Verschleiss an Reifen und Bremsen. Dafür solltest Du mindestens eine satte Preisminderung erstattet bekommen.

Wieso? Man konnte sich das Auto anschauen und konnte sich dann auch die Bremsen und die Reifen anschauen.
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Kai R.
Beitrag 30.03.2012, 16:17
Beitrag #8


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Zitat (Digo @ 30.03.2012, 16:45) *
Wieso? Man konnte sich das Auto anschauen und konnte sich dann auch die Bremsen und die Reifen anschauen.

Verschleißteile wird die Garantie sowieso ausschließen. Verschleiß ist sogar bei der gesetzlichen Gewährleistung ausgenommen.

Grüße

Kai


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Kai

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Pistenteufel
Beitrag 30.03.2012, 16:18
Beitrag #9


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Zitat (Digo @ 30.03.2012, 15:45) *
Zitat (Silece2k6 @ 30.03.2012, 15:24) *
Und es gibt ein 14-tägiges Rückgaberecht!!

Da würde mich jetzt dann mal interessieren auf Grund welcher (Gesetzes)Grundlage?
Oder hätte der Händler das aus reiner Kulanz getan?


Vielleicht befürchtet er sonst eine Anfechtung des Kaufvertrags (wie @Sasquatch schon geschrieben hat evtl. wegen arglistiger Täuschung (Unfallschäden))?

Dafür hätte man dann laut http://www.automobilkanzlei.de/weitere-ein...rauchtwagenkauf maximal ein Jahr nach Entdeckung Zeit.
Zitat
Anfechtungsfrist

Die Anfechtung aufgrund einer arglistigen Täuschung oder einer Drohung muss innerhalb eines Jahres, nachdem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt hat bzw. die Drohung beendet war, erklärt werden.
In jedem Fall ausgeschlossen ist die Anfechtung, wenn seit dem Abschluss des Vertrages (=Abgabe der Willenserklärung) zehn Jahre vergangen sind.


Zitat (Silece2k6 @ 30.03.2012, 13:18) *
Desweiteren habe ich eine 1Jahr Gebrauchtwagengarantie.


Die hilft einem in so einem Fall aber auch nicht weiter. Lies mal deren AGB. Ich würde mich in so einem Fall immer direkt an den Verkäufer wenden (wenn der sich uneinsichtig zeigt natürlich mit juristischer Hilfe).
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Offroad-Events
Beitrag 30.03.2012, 18:11
Beitrag #10


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Bring das Auto zum TÜV oder dem ADAC für einen Gebrauchtwagencheck. Kostet um die 50-70 Euro und du hast schwarz auf weiß ob die Kiste einen Unfallschaden hatte und die weiteren Mängel aufgelistet. Sollte ein etwaiger Unfallschaden nicht im Kaufvertrag explizit erwähnt sein sofort ab zum *** Händler, ihm freundlich klarmachen dass er genau bis Sonnenuntergang Zeit hat die Kiste gegen Cash zurückzunehmen bevor du zum Anwalt gehst und auf arglistige Täuschung machst. Dabei ruhig erwähnen dass du auch eine Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betrugs nicht ausschliesst. Parallel dazu würde ich zum Vorbesitzer Kontakt aufnehmen und klären ob er das Fahrzeug an den Händler verkauft hat oder ihn nur gebeten hat den Verkauf im Auftrag abzuwickeln. Falls im Auftrag, sprich ihn ruhig auf die versteckten Mängel an, mal sehen wie er reagiert whistling.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.08.2012, 15:03


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Digo
Beitrag 30.03.2012, 18:24
Beitrag #11


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Zitat (Kai R. @ 30.03.2012, 17:17) *
Zitat (Digo @ 30.03.2012, 16:45) *
Wieso? Man konnte sich das Auto anschauen und konnte sich dann auch die Bremsen und die Reifen anschauen.

Verschleißteile wird die Garantie sowieso ausschließen. Verschleiß ist sogar bei der gesetzlichen Gewährleistung ausgenommen.

Eben. Mein warum bezog sich auf die satte Preisminderung. Für die sehe ich überhaupt keinen Grund. Man kann sich Bremsen und Reifen vor dem Kauf anschauen und weiß was einen erwartet, nachträglich sehe ich da keinen Grund für eine Preisminderung..

@Pistenteufel
Naja, er hats ja gleich wieder ausgeschlossen, weil die 14 Tage rum sind.
Als muss er doch immer noch eine Anfechtung fürchten? (falls es wirklich ein Unfallwagen wäre)
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Sasquatch
Beitrag 31.03.2012, 16:08
Beitrag #12


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Sag mal, Silece2k6, bist du eigentlich der Silece2k6, der schon mal einen japanischen Importsportwagen über eine Internetbekanntschaft verkaufen hat lassen, aber nur das Auto und die Schlüssel, also die Papiere behält, und der auch mal einen japanischen Sportwagen an einen Schrotter verkauft hat, der ihm dann das Geld nicht geben konnte weil er sich für das erlöste Geld einen anderen Wagen gekauft hat?

Wenn ja muss ich feststellen, dass du beim Handel mit Gebrauchtfahrzeugen grenzenlos naiv bist und das, was dir dabei so passiert kein Wunder ist.

Außerdem würde ich mir mal Gedanken über Gewerblickheit machen.
Und im nächsten Zug das Gewerbe gleich wieder sein lassen, denn wer so vorgeht wie du wird wenig Erfolg haben.


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Wollf_0708
Beitrag 01.04.2012, 11:42
Beitrag #13


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Zitat (Sasquatch @ 31.03.2012, 17:08) *
Sag mal, Silece2k6, bist du eigentlich der Silece2k6, der schon mal ........

Ach sooo einer bist Du laugh2.gif , der auch mal bei etwas "auffällig" wirkenden Nicknames unsere Tante Google bemüht, um zu sehen wes Geistes Kind wer sich dahinter verbirgt (evtl. verbergen könnte) ?
Wenn dem so zu scheinen es tut, haben wir eine Gemeinsamkeit laugh2.gif

Solche Psychogramme mache ich mitunter auch bei Ebay-Ver-/ oder -Käufern. Da offenbaren sich ja Welten whistling.gif
laugh2.gif


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Sasquatch
Beitrag 01.04.2012, 15:44
Beitrag #14


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Was denkst denn du. Zweimal am Tag Egosurfen, und wenn man dann schon mal da ist kann man auch gleich die Liste zu prüfender Personen rasch abarbeiten. biggrin.gif
Nein, ernsthaft, man muss doch wissen wer das Gegenüber ist.

Außerdem glaube ich dass das nicht unsere einzige Gemeinsamkeit ist. Ich könnt mir vorstellen, dass ein Gesprächsabend recht interessant wäre.


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vektor
Beitrag 02.04.2012, 08:41
Beitrag #15


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Zitat (Digo @ 30.03.2012, 15:08) *
14 Tage Rückgaberecht gibt es bei Autos generell nicht (außer man kauft sie ungesehen über Telefon, Stichwort Fernabsatzvertrag),


Auch wenns leicht OT ist, hier muss ich kurz mal nachhaken:
Bei Mobile oder dem Autoscout findet man immer wieder Inserate von Autohändlern die einen günstigen Lieferservice für das jeweilige Auto anbieten, wahrscheinlich um potentielle weiter entfernte Käufer zu ködern.
Wenn ich also so einen Wagen über ein Telefonverkaufsgespräch "bestelle" und mir liefern lasse, habe ich dann ein Rückgaberecht?
Wäre ja cool...... biggrin.gif
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Sasquatch
Beitrag 02.04.2012, 08:51
Beitrag #16


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Wenn unbestreitbar ein Fernabsatzvertrag vorliegt, warum nicht?


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