Mit 18 alleine mit rosa BF17 Führerschein fahren?, Darf man ab 18 vorübergehend mit dem rosa BF17 Schein alleine fahren? |
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Mit 18 alleine mit rosa BF17 Führerschein fahren?, Darf man ab 18 vorübergehend mit dem rosa BF17 Schein alleine fahren? |
12.03.2012, 19:02
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 100 Beigetreten: 19.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44399 |
meine Tochter hat mit 17 den BF17 Schein bestanden und fährt seit einem Jahr mit unserer Begleitung herum. Demnächst wird sie 18 und kann sich den "richtigen" FS beim Straßenverkehrsamt abholen. (Oder wird der automatisch per Post geschickt?) Nun gibt es aber ein Terminproblem. Da sie berufstätig ist, kann sie nur nach 16:00 Uhr die Behörde aufsuchen. Wie es sich aber für eine bürgernahe Behörde gehört, sind die Öffnungszeiten nur bis 15:00 Uhr , außer Donnerstags bis 19:00 Uhr. Jetzt meine Frage: Darf sie, da sie Ostersonntag 18 wird, bis zum darauffolgenden Donnerstag alleine mit dem rosa BF17 Schein fahren, weil doch eigentlich aus ihrem Personalausweis ersichtlich ist, dass sie 18 ist? Es geht nur um Fahrten innerhalb Deutschlands. Wenn sie in die Niederlande (Ausland) muss, läßt sie sich immer vom 16 1/2 Jahre alten Bruder in seinem S-Mobil chauffieren, weil der dafür schon den "richtigen" Führerschein hat. Da der EU-Amtsschimmel. wveda |
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12.03.2012, 19:04
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30309 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ja
Zitat (§48a FeV) (2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.
(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient … -------------------- |
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12.03.2012, 19:05
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Darf sie, da sie Ostersonntag 18 wird, bis zum darauffolgenden Donnerstag alleine mit dem rosa BF17 Schein fahren, weil doch eigentlich aus ihrem Personalausweis ersichtlich ist, dass sie 18 ist? Ja § 48a Abs. 3 FeV: "Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient." -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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13.03.2012, 01:27
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13106 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Nachdem die Ausgangsfrage beantwortet ist, frage ich weiter, was wäre, wenn sie die drei Monate nicht nutzt, sich keinen richtigen FS aushändigen lässt, weiter fährt. Wäre das dann FoFE oder eine OWi wegen nicht vorzeigen eines FS? Oder etwas anderes?
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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13.03.2012, 06:39
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30309 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wäre das dann FoFE Neinoder eine OWi wegen nicht vorzeigen eines FS? Ja
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13.03.2012, 08:08
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 100 Beigetreten: 19.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44399 |
Danke für die schnelle und präzise Auskunft.
Ich werde diesen Absatz § 48a Abs. 3 FeV: "Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient." ausdrucken und meiner Tochter für den Fall, dass sie an einen "Unwissenden" gerät, mitgeben. Nochmals Danke und wveda |
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13.03.2012, 21:58
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Ja Zitat (§48a FeV) (2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat. (3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient … Dann druck Deiner Tochter lieber beides aus, denn wenn der "Unwissende" Absatz 3 nicht kennt, dann kennt er sicher Absatz 2 auch nicht |
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