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> Mit 18 alleine mit rosa BF17 Führerschein fahren?, Darf man ab 18 vorübergehend mit dem rosa BF17 Schein alleine fahren?
wveda
Beitrag 12.03.2012, 19:02
Beitrag #1


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Hallo an alle §§-Kenner,

meine Tochter hat mit 17 den BF17 Schein bestanden und fährt seit einem Jahr mit unserer Begleitung herum.
Demnächst wird sie 18 und kann sich den "richtigen" FS beim Straßenverkehrsamt abholen. (Oder wird der automatisch per Post geschickt?)

Nun gibt es aber ein Terminproblem.
Da sie berufstätig ist, kann sie nur nach 16:00 Uhr die Behörde aufsuchen.
Wie es sich aber für eine bürgernahe Behörde gehört, sind die Öffnungszeiten nur bis 15:00 Uhr crybaby.gif , außer Donnerstags bis 19:00 Uhr.

Jetzt meine Frage:
Darf sie, da sie Ostersonntag 18 wird, bis zum darauffolgenden Donnerstag alleine mit dem rosa BF17 Schein fahren, weil doch eigentlich aus ihrem Personalausweis ersichtlich ist, dass sie 18 ist?

Es geht nur um Fahrten innerhalb Deutschlands.
Wenn sie in die Niederlande (Ausland) muss, läßt sie sich immer vom 16 1/2 Jahre alten Bruder in seinem S-Mobil chauffieren, weil der dafür schon den "richtigen" Führerschein hat.
Da laugh2.gif der EU-Amtsschimmel.

wavey.gif wveda
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Jens
Beitrag 12.03.2012, 19:04
Beitrag #2


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Ja

Zitat (§48a FeV)
(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.

(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient …


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Andreas
Beitrag 12.03.2012, 19:05
Beitrag #3


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Zitat (wveda @ 12.03.2012, 19:02) *
Darf sie, da sie Ostersonntag 18 wird, bis zum darauffolgenden Donnerstag alleine mit dem rosa BF17 Schein fahren, weil doch eigentlich aus ihrem Personalausweis ersichtlich ist, dass sie 18 ist?


Ja

§ 48a Abs. 3 FeV:

"Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient."


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corneliusrufus
Beitrag 13.03.2012, 01:27
Beitrag #4


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Nachdem die Ausgangsfrage beantwortet ist, frage ich weiter, was wäre, wenn sie die drei Monate nicht nutzt, sich keinen richtigen FS aushändigen lässt, weiter fährt. Wäre das dann FoFE oder eine OWi wegen nicht vorzeigen eines FS? Oder etwas anderes?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Jens
Beitrag 13.03.2012, 06:39
Beitrag #5


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Zitat (corneliusrufus @ 13.03.2012, 01:27) *
Wäre das dann FoFE
Nein


Zitat (corneliusrufus @ 13.03.2012, 01:27) *
oder eine OWi wegen nicht vorzeigen eines FS?
Ja


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wveda
Beitrag 13.03.2012, 08:08
Beitrag #6


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Danke für die schnelle und präzise Auskunft.

Ich werde diesen Absatz
Zitat (Andreas @ 12.03.2012, 19:05) *
§ 48a Abs. 3 FeV:

"Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient."

ausdrucken und meiner Tochter für den Fall, dass sie an einen "Unwissenden" gerät, mitgeben.

Nochmals Danke und wavey.gif wveda
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Etchells
Beitrag 13.03.2012, 21:58
Beitrag #7


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Zitat (Jens @ 12.03.2012, 19:04) *
Ja

Zitat (§48a FeV)
(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.

(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient …


Dann druck Deiner Tochter lieber beides aus, denn wenn der "Unwissende" Absatz 3 nicht kennt, dann kennt er sicher Absatz 2 auch nicht whistling.gif
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