Ladestation, Verkehrsschild, Kein Elektroauto, das geladen wird, wird abgeschleppt? |
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Ladestation, Verkehrsschild, Kein Elektroauto, das geladen wird, wird abgeschleppt? |
28.02.2012, 23:35
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 273 Beigetreten: 14.05.2010 Mitglieds-Nr.: 54098 |
letztens am Gänsemarkt in Hamburg habe ich ein für mich neues Schild entdeckt; am Anfang ist ein Schild mit einem "E", dann, glaube ich , eine Art Steckdose, welches für einen öffentlichen Parkplatz gilt. Die Parkplätze danach sind für Parkscheibe. Unter diesem Schild ein "Abschlepp"-Schild. Vorm Parkplatz halt eine Ladestation für Elektroautos. Ist das Schild überhaupt in der StVO verankert, bzw gültig? Schade, habe keine Handykamera, aber ich schaue mal morgen bzw die Tage, wenn bessere Internetverbindung verfügbar, obs bei google-maps zu sehen ist. |
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28.02.2012, 23:53
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
das ist doch geregelt. Zum Parken ist die Fahrbahn, oder falls vorhanden, der Seitenstreifen zu benutzen. Außerdem ist (außer in Einbahnstraßen) rechts längs am Fahrbahnrand zu parken. Wenn das auf den Elektro-Lade-Platz nicht zutrifft, darfst du dort ohne das blaue P-Schild nicht parken. Und du schreibst ja selbst, das dort keins steht. Andere Schilder sind in der Hinsicht aufs mögliche Parken uninteressant. Gruss MrMurphy |
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28.02.2012, 23:58
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 |
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29.02.2012, 00:07
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Das ist ja ein nette Foto.
Seitenstreifen vorhanden. Pflastermalerei sagt nix aus. Ladeplatz für ein E-Mobil Mein Telefon ist ein "Mobile". Kann ich es da laden? Auf alle Fälle einladen. Und ein weiteres Schild, welches aussagt, daß widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Kann man da überhaupt widerrechtlich parken? Ich denke: Nein. Keines der Schilder ist in der StVO. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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29.02.2012, 00:16
Beitrag
#5
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
na ausnahmsweise ist da Berlin um Längen besser....
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29.02.2012, 00:26
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 |
Kann man da überhaupt widerrechtlich parken? Ich denke: Nein. Aber da geht es mir wie bei den misslungenen Behindertenparkplätzen: so richtig wahrnehmen mag man das Schlupfloch nicht Vor allem aber: eigentlich gilt dieses Schild doch nur ab dem Platz der Aufstellung, denn eine dazu Bezug nehmende Malerei gibt es ja nicht, nur diese seltsame Kritzelei auf dem Seitenstreifen. Also darf ich auf der Kritzelei sowieso in jeglicher Hinsicht parken, danach aber nur Elektrofahrzeuge, mutmaßlich aber auch nur während des Ladevorganges — hängt es also von der Länge der Kordel ab, bis wohin sich dieses Möchtegern-Haltverbot erstreckt? na ausnahmsweise ist da Berlin um Längen besser.... Da kenne ich aber auch einige misslungene Kombinationen, wo etwa das besagte Wörtchen „frei“ fehlt… |
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29.02.2012, 00:48
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... so richtig wahrnehmen mag man das Schlupfloch nicht Wieso?Ein Parkverbot auf dem Seitenstreifen kann doch nur mittels Haltverbotsschild oder eben einem 315er und einem entsprechenden ZZ erwirkt werden. Ich sehe aber bei deinem Bild keines, nur der Hinweis, daß dort ein Ladeplatz für E-Mobil ist, und dieser Hinweis regelt nicht den ruhenden Verkehr. Auch das ZZ ist keines der StVO, lediglich ein Hinweis auf ein Abschleppen, wenn jemand falsch parkt. oscars Schilderkombi ist da schon eher was, und solche ZZ sind doch auch schon gültig. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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29.02.2012, 01:09
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 |
Wieso? Bei den missratenen Behindertenparkplatzen sind nunmal die Rollstuhlfahrer oder sonstwie eingeschränkten Personen die Leidtragenden, die Bußgeldstelle kümmert das erstmal überhaupt nicht, von daher respektiere ich da auch durchaus misslungene Beschilderungen. Und diesen Elektromobilen, tja, denen haftet ja wenigstens im Vergleich zu meiner Stinkemühle eine umweltfreundliche Antriebsart an — wenn sich jemand für so eine Kiste entscheidet, muss ich ihn ja nicht noch weiter ärgern, nur weil die Behörde zu doof für richtige Verkehrsschilder ist. |
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29.02.2012, 01:16
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... muss ich ihn ja nicht noch weiter ärgern, nur weil die Behörde zu doof für richtige Verkehrsschilder ist. Wir müßen uns auch penibel an die StVO halten, deshalb verlange ich das von den Schilderaufstellern auch.Und die (vielen) Behinderte(n) die ich kenne, regen sich bei einer falschen Behindertenparkplatzbeschilderung nicht über den fast-Falschparker auf, sondern über die Schilder aufstellende Behörde. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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29.02.2012, 01:59
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 |
Und die (vielen) Behinderte(n) die ich kenne, regen sich bei einer falschen Behindertenparkplatzbeschilderung nicht über den fast-Falschparker auf, sondern über die Schilder aufstellende Behörde. Aber ob nun jeder Berechtigte sofort sieht, dass das Wort „frei“ zu viel ist und dementsprechend jeder dort parken darf, nur niemand mit Behindertenausweis? Der muss doch auch erst einmal denken, dass ein solches Schild einen Behindertenparkplatz kennzeichnet und nicht aufgrund der doofen Behörde vermurkst wurde. |
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29.02.2012, 02:01
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ich bin verwirrt, wo ist das Wort "frei" zuviel?
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Gast_münsterland-radler_* |
29.02.2012, 03:13
Beitrag
#12
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Guests |
Hallo
Ladeplatz für ein E-Mobil Mein Telefon ist ein "Mobile". Kann ich es da laden? Da die Ladestation über Strom verfügt, müsste das (mittels des Handy-Ladekabels) klappen - vorausgesetzt der Anschluss ist der gleiche, also wie eine Art Steckdose. Schattenfell hatte vermutlich eine solche Beschilderung im Sinn: |
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29.02.2012, 07:27
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das BMVBS hat hierzu eine Verkehrsblattverlautbarung zur einheitlichen Beschilderung von Parkflächen insbesondere an Ladetankstellen im öffentlichen Verkehrsraum veröffentlicht ( VkBl. 2011, S. 199 f.).
Hiernach können die Zusatzzeichen (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei/Elektrofahrzeuge frei/ Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs/Elektrofahrzeuge) i. V. m. den Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot), 314 (Parkplatz) und 315 (Parken auf Gehwegen) angeordnet werden. Die Beschilderung ist nicht korrekt und kann daher m. E. auch nicht zum Abschleppen führen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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29.02.2012, 09:45
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3820 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Angenommen, diese Schilder etc. wären gültig.
Was würde mich daran hindern, ein Kabel (gerne auch ohne Kupfer innendrin, dann wirds billiger) von der E-Säule zum Auto zu legen und dann ins Kino zu gehen? Will jemand kontrollieren, ob der Ladevorgang laut Display noch läuft oder nicht mehr läuft? Will ein Parkraumüberwacher den Sachverstand haben, dass er sagt, dass mein Multivan gar keinen Batterieantrieb haben KANN? (Nachrüstung?) Was ist mit Hybrid-Plug-In-Fahrzeugen? Dürfen die da parken, obwohl sie "es" ja nicht so dringend haben wie die reinen E-Mobile? -------------------- Feuerwehr - mit Stolz und Ehre
... sacht mal, haben wir zur Zeit die Witzbold-Woche hier im Forum...? |
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29.02.2012, 09:55
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Was ist mit Hybrid-Plug-In-Fahrzeugen? Dürfen die da parken, obwohl sie "es" ja nicht so dringend haben wie die reinen E-Mobile? Die Verlautbarung im Verkehrsblatt 2011 definiert Elektrofahrzeuge als Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, mit extern aufladbarem Hybrid-Elektro-Antrieb oder mit Brennstoffzellenantrieb. Zitat Will ein Parkraumüberwacher den Sachverstand haben, dass er sagt, dass mein Multivan gar keinen Batterieantrieb haben KANN? (Nachrüstung?) Auszug aus einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums: "Eine deutliche Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit Batterie und Brennstoffzelle ermöglicht es Ordnungskräften, bei der Überwachung zu erkennen, ob es sich bei den Fahrzeugen um Elektrofahrzeuge handelt (z. B. bei evtl. Parkregelungen mit Zusatzzeichen). Ein Interesse an der Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen besteht auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, da z.B. bei Unfällen besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen sind (z. B. Schaum statt Wasser als Löschmittel bei Batteriebränden). Gegenwärtig werden Methoden zur Kennzeichnung geprüft sowie verschiedene Maßgaben, denen eine Kennzeichnung Rechnung tragen sollte, erörtert." -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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29.02.2012, 10:00
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2213 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 |
Gestern in Aachen, Theaterplatz gesehen:
Blaues P-Schild, drunter Zusatzschild: "Elektrofahrzeuge während Ladevorgang frei" Also neben der Tatsache, das hier Elektrofahrzeuge von diesem Parkplatz befreit sind (während sie laden), stellt sich mir auch die Frage, wie genau so ein Ladevorgang denn wohl gemeint ist. Wenn ich 5 Minuten nach dem Laden zum Fahrzeug zurückkomme, muss ich dann mit einer Verwarnung rechnen? (Vernünftige Beschilderung vorrausgesetzt) Kann ich das überhaupt so genau kalkulieren? Interessant wird das vor allem deswegen, weil nebenan "Parken mit Parkschein" beginnt. Die Parkscheinpflicht besteht damit nicht an der Ladestation, es handelt sich aber um einen Seitenstreifen, auf dem (dank P-Schild) strenggenommen jeder parken darf (nur von Parkschein ist halt nicht die Rede) (oder würde nicht eine Beschilderung "eingeschränktes Halteverbot" ausreichen, "Ladetätigkeit" ist da ja erlaubt, und ein Elektroauto kann auch alleine "laden" ) es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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29.02.2012, 10:06
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3820 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Ein Interesse an der Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen besteht auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, da z.B. bei Unfällen besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen sind (z. B. Schaum statt Wasser als Löschmittel bei Batteriebränden). Interessant, weil Schaum einen niedrigeren elektrischen Widerstand hat als Wasser... Seltsamerweise wird Feuerwehrleuten gelehrt, dass man Brände in elektrischen Anlagen niemals mit Schaum, aber unter Beachtung von Abstandsregeln mit Wasser löschen darf. Edit: Gerade nochmals geprüft: Auch die Landesfeuerwehrschule BW, die sehr rührig ist in Hinsicht auf Unterrichtsmaterialien, sagt, dass Schaum unsinnig ist. Bestmögliches Löschmittel sei Wasser, wenn man mag oder kann mit Netzmittel. Gegenwärtig werden Methoden zur Kennzeichnung geprüft sowie verschiedene Maßgaben, denen eine Kennzeichnung Rechnung tragen sollte, erörtert." Ach so, das ist ja gleichbedeutend mit "wir sagen, dass wir was tun, obwohl wir nichts Produktives über die nächsten xx Jahre zusammenbringen werden". Edit 2: Den Elektroauto-Hinweis müsste man nur in die Autobahnvignette integrieren. Ganz einfach. -------------------- Feuerwehr - mit Stolz und Ehre
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29.02.2012, 10:06
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Wenn ich 5 Minuten nach dem Laden zum Fahrzeug zurückkomme, muss ich dann mit einer Verwarnung rechnen? (Vernünftige Beschilderung vorrausgesetzt) Ein durchschnittliches E-Fahrzeug lädt nicht ab dem Zeitpunkt wo man den Stecker einsteckt und ist dann irgendwann fertig, da vollgeladen. Nach dem Befüllen der Akkus wird idR noch permanent weitergeladen - wenn auch nur mit so wenig Saft, wie die Akkus durch die Weiterladung in Form von Wärme gerade abgeben.Kann ich das überhaupt so genau kalkulieren? Man darf daher mit vielen (aber nicht allen) Batterie- und Ladesystemen unendlich Parken, wenn der Stecker steckt und man im System (kostenpflichtig) eingelogt ist. |
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29.02.2012, 10:08
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3820 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Der Vollständigkeit halber würde ich gerne noch erwähnen, dass auch hier im nächsten McD-Gourmetrestaurant eine E-Säule steht, die aber aktuell noch nicht in Betrieb ist. Würde mich interessieren, wie die da die beiden Plätze links und rechts freihalten wollen.
-------------------- Feuerwehr - mit Stolz und Ehre
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29.02.2012, 10:13
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10315 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Ich komme regelmäßig an einigen dieser nach "hamburger Variante" ausgeschilderten Parkplätzen vorbei. Das faszinierende: Bisher habe ich dort keinen einzigen Parker gesehen, weder ein E-Mobil noch ein "normales" Auto. Wohlgemerkt: Uni-Viertel mit extremer Parkplatznot, wo sonst kein Fleckchen vor Falschparkern sicher ist, selbst (korrekt ausgezeichnete) Behindertenparkplätze nicht.
Zitat dass auch hier im nächsten McD-Gourmetrestaurant eine E-Säule steht Aha, ein echter Drive-In also. |
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29.02.2012, 10:13
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Ach so, das ist ja gleichbedeutend mit "wir sagen, dass wir was tun, obwohl wir nichts produktives über die nächsten xx Jahre zusammenbringen werden". Die Verordnung im VkBl ist doch nur ein schneller Platzhalter. Die Gemeinden, Verbände und Co haben darauf gedrungen, solche Plätze rechtsicher anordnen zu können. Nach der aktuellen StVO geht das ja nicht. Also wurde schnell dieser Verordnungsweg gewählt. In der aktuellen StVO wird zur Zeit nichts geändert, was irgendwie aufschiebbar ist, denn es kommt ja eh irgendwann eine Neue. Und nach diesem fernen Zukunftstag soll nach Aussage des BMVBS auch eine StVO-Änderung bezüglich dem Parken von E-Fahrzeugen kommen. (Auch erst nach dem StVO-Neuerlass will man ja das Versuchsprojekt mit den Parkverbotsmarkierungen am Straßenrand nochmal angehen.) Solange aber nichteinmal in der StVO die E-Fahrzeuge sinnvoll eingegliedert sind, braucht es mMn auch keine Kennzeichnungspflicht. Denn diese Pflicht mal schnell auf eine Verkehrsblattverlautbarung zu stützen (und sie dann irgendwann auf die StVO umzuschreiben), macht wohl wenig Sinn. |
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29.02.2012, 10:22
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3820 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Aha, ein echter Drive-In also. Okay... Ein Drive-In im Gebäude kenne ich aber wirklich: Das alte BurgerKing am Münchner Flughafen. Da waren der DI-Schalter und die zugehörigen Parkplätze zum Verzehr der Mahlzeit in einer TG mit etwa 50 Plätzen. Und die stand exklusiv dem BK zur Verfügung, ohne Schranken an der Ein- oder Ausfahrt oder so... -------------------- Feuerwehr - mit Stolz und Ehre
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29.02.2012, 11:57
Beitrag
#23
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Das BMVBS hat hierzu eine Verkehrsblattverlautbarung zur einheitlichen Beschilderung von Parkflächen insbesondere an Ladetankstellen im öffentlichen Verkehrsraum veröffentlicht ( VkBl. 2011, S. 199 f.). Hiernach können die Zusatzzeichen (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei/Elektrofahrzeuge frei/ Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs/Elektrofahrzeuge) i. V. m. den Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot), .... *Räusper*, bevor ich einen neuen Kriegsschauplatz eröffne, welche Verbindlichkeit hat eine Verlautbarung des BMVBS ? |
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29.02.2012, 12:10
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#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
...i. V. m. den Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot), 314 (Parkplatz) und 315 (Parken auf Gehwegen) angeordnet werden... Hat Berlin ja wieder super hingekriegt In Berlin müssen sogar ladewillige E-Mobilisten immer einen Verkehrsverstoß begehen. Sie dürfen nämlich nicht anhalten, um den Ladevorgang zu beginnen Erst "während" des Ladevorganges dürfen sie dort stehen. Aber wie beginnt man den während der Fahrt? -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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29.02.2012, 12:15
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Bei Vz 286 ist es ja eigentlich egal, da das Verbot auch ohne Zz für Dich gilt. Interessant ist wohl nur Vz 314 ff.
Die StVO spricht in § 39 nur ganz allgemein von Zz, ohne die Art ihrer Bekanntmachung näher zu definieren. Die VwV-StVO schreibt hingegen explizit davon, dass das BMVBS in der StVO oder der VwV nicht erwähnte, aber häufig notwendige Zz nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) im Verkehrsblatt bekannt gibt. @rapit: Irgendwie verstehe ich den Witz nicht. Die vom Vz 286 eingeräumten 3 Minuten solten doch reichen, um den Ladevorgang zu beginnen. Oder? |
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29.02.2012, 13:01
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
@rapit: Irgendwie verstehe ich den Witz nicht. Die vom Vz 286 eingeräumten 3 Minuten solten doch reichen, um den Ladevorgang zu beginnen. Oder? na dann schau Dir doch weiter oben das Berliner "286er" mal an... -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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29.02.2012, 13:05
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Da zeigt man ja auch mit dem Zz, dass man sich nicht an die Vorgabe des BMVBS im VkBl hält. Wobei die Beschilderung vermutlich älter sein dürfte, als das fragliche Verkehrsblatt.
Und im Zweifelsfall greift folgende Begründung: Berlin! |
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29.02.2012, 13:12
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Die Gemeinden, Verbände und Co haben darauf gedrungen, solche Plätze rechtsicher anordnen zu können. Nach der aktuellen StVO geht das ja nicht. Also wurde schnell dieser Verordnungsweg gewählt. In der aktuellen StVO wird zur Zeit nichts geändert, was irgendwie aufschiebbar ist, denn es kommt ja eh irgendwann eine Neue. Wie viele ähnliche Verordnungen gibt es die mich als KFZ-Führer betreffen und wo kann ich diese einsehen? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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01.03.2012, 05:32
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 273 Beigetreten: 14.05.2010 Mitglieds-Nr.: 54098 |
habe dort auch geparkt, da woanders kein Parkplatz frei war, bzw ich saß über 10 Minuten im Auto, um jmd abzuholen.
Eine Politesse kam auch, aber hat mich noch nicht mal angesprochen. |
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01.03.2012, 13:01
Beitrag
#30
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Bei Vz 286 ist es ja eigentlich egal, da das Verbot auch ohne Zz für Dich gilt. Interessant ist wohl nur Vz Ähm, hatten wir nicht schon mal (NICHT)geklärt, ob ein ungültiges ZZ die ganze Anordnung ausser Kraft setzt, da ja meistens die Kombination angeordnet wurde? Siehe auch Baustellen und andere mobile HVs. |
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01.03.2012, 13:24
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Die Beschilderung ist nicht korrekt und kann daher m. E. auch nicht zum Abschleppen führen. Lass das mal nicht den MrMurphy hören -------------------- |
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06.10.2013, 20:33
Beitrag
#32
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alias paule37 Gruppe: Banned Beiträge: 2 Beigetreten: 06.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70156 |
Hallo hier im Forum,
aus gegebenem Anlass (bei mir um die Ecke wurde einer der wenigen öffentlichen Parkplätze für Elektrofahrzeuge reserviert), die Frage von @oscar_the_grouch scheint mir noch ungeklärt. *Räusper*, bevor ich einen neuen Kriegsschauplatz eröffne, welche Verbindlichkeit hat eine Verlautbarung des BMVBS ? Kennt jemand die aktuelle Rechtslage ? Die Beschilderung in meinem Fall ist Zeichen 314 + Zusatzzeichen "Nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs". Gruß Klaus |
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06.10.2013, 20:54
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Es gibt nichts Neues.
Nur die Erkenntnis auf Ebene des Bundesrates, dass es so wie derzeit wohl doch nicht ganz richtig ist. In der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Bundestagswahl hat Hamburg zwei Anträge zur Änderung von StVG (BR-DrS 671/13) und StVZO/StVO (BR-DrS 672/13) eingebracht. Antragsgemäß wurden die Vorgänge an die Bundesratsausschüsse zur ersten Beratung verwiesen. |
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07.10.2013, 08:51
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2942 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 |
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07.10.2013, 11:50
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 858 Beigetreten: 23.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68630 |
Auszug aus einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums: "Eine deutliche Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit Batterie und Brennstoffzelle ermöglicht es Ordnungskräften, bei der Überwachung zu erkennen, ob es sich bei den Fahrzeugen um Elektrofahrzeuge handelt (z. B. bei evtl. Parkregelungen mit Zusatzzeichen). Ein Interesse an der Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen besteht auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, da z.B. bei Unfällen besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen sind (z. B. Schaum statt Wasser als Löschmittel bei Batteriebränden). Gegenwärtig werden Methoden zur Kennzeichnung geprüft sowie verschiedene Maßgaben, denen eine Kennzeichnung Rechnung tragen sollte, erörtert." Haltet mich für verrückt, aber ich würde ein Elektroauto daran erkennen, dass es keinen Auspuff besitzt! |
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07.10.2013, 11:56
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Und der Range Extender oä qualmt dann in den Innenraum?
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07.10.2013, 12:00
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 858 Beigetreten: 23.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68630 |
Ich (persönlich) bin der Meinung, dass ein Fahrzeug mit Range Extender ein Hybridfahrzeug ist, welches dann keine Berechtigung zum Parken und Laden hätte. Ist aber meine Meinung.
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10.10.2013, 21:18
Beitrag
#38
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alias paule37 Gruppe: Banned Beiträge: 2 Beigetreten: 06.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70156 |
Es gibt nichts Neues. Unter Umständen habe ich etwas gefunden. Unter http://www.rp-online.de/bergisches-land/we...arken-1.3260917 ist von einem Urteil des VG Gelsenkirchen die Rede, dass wohl die Parkberechtigung an den (öffentlichen) Ladestationen für alle Fahrzeuge bejaht. Kennt jemand das Urteil ? (AZ 17 K 4293/12) Gruß Klaus |
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10.10.2013, 23:11
Beitrag
#39
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
*Räusper*, bevor ich einen neuen Kriegsschauplatz eröffne, welche Verbindlichkeit hat eine Verlautbarung des BMVBS ? Kennt jemand die aktuelle Rechtslage ? Ich hatte neulich den hier unterm Hintern, aber leider nicht lange genug um in Berlin die aktuelle Rechtslage zu erkunden....... |
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11.10.2013, 09:19
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#40
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Das generelle Problem dieser Lösungen besteht m.E. darin, dass es sich um eine unzulässige Reservierung öffentlichen Verkehrsraums für privatwirtschaftliche Zwecke handelt (Elektrotankstelle). Daran ändern auch die amtlich eingeführten Zusatzzeichen nichts.
-------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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11.10.2013, 09:24
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Kennt jemand das Urteil ? (AZ 17 K 4293/12) Leider nein. Aber diese Entscheidung wird in dem oben verlinkten Änderungswunsch zum StVG (BR-DrS 671/13) als Anlass genannt. Scheint also ein Volltreffer des VG zu sein. |
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11.10.2013, 13:45
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#42
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 208 Beigetreten: 25.08.2012 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 65316 |
Und wie ist es mit diesen CarSharing-Plätzen? In Berlin gibt es so etwas auf öffentlichem Grund "CarSharing frei".
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11.10.2013, 13:49
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Die Schilder sind Steuerverschwendung - es sei denn, Mitarbeiter am AG Tiergarten wollen ihre Arbeitszeit nicht ebenso verschwendet sehen.
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11.10.2013, 13:56
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#44
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 208 Beigetreten: 25.08.2012 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 65316 |
Schade, ich habe mir immer einen Wolf nach Parkplätzen gesucht, als ich noch in Oscarstadt wohnte
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11.10.2013, 20:54
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#45
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Hättest du mal gefragt.
Ich bin ja immer noch versucht in meinen Gewerbeschein "carsharing" eintragen zu lassen..... Dann macht es noch mehr Spass. Noch hatte ich nicht die Gelegenheit dort zu parken, aber ich will halt auch nicht abgeschleppt werden, wobei wohl dann auch (bei der Summe) nach Landgericht die Einschaltung eines Anwaltes gerechtfertigt wäre.... (soweit ich das auch den damaligen Tageszeitungsmeldungen noch korrekt in Erinnerung hatte, sind die besagten Flächen auch entwidmet worden....) |
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22.11.2013, 13:39
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#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Nur die Erkenntnis auf Ebene des Bundesrates, dass es so wie derzeit wohl doch nicht ganz richtig ist. In der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Bundestagswahl hat Hamburg zwei Anträge zur Änderung von StVG (BR-DrS 671/13) und StVZO/StVO (BR-DrS 672/13) eingebracht. Antragsgemäß wurden die Vorgänge an die Bundesratsausschüsse zur ersten Beratung verwiesen. Nunmehr sind erste Ergebnisse sichtbar. Eine Ausschußempfehlung ist online (DrS 671/1/13) und wird am 29.11.2013 im Bundesrat behandelt. Dieser wird den Vorgang dann höchstwahrscheinlich beim Bundestag einbringen und so auf seinen langen Weg schicken.Die Ausschussempfehlung nimmt sich der von Hamburg aufgeworfenen Problematik an. Allerdings wird der Entwurf massiv umgeändert.
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22.11.2013, 17:10
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#47
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Wunderbar
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22.11.2013, 22:29
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#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
bleibt unklar wie die Fahrzeuge [i]"entsprechend amtlich gekennzeichnet sind." Vernünftigerweise mit einer Fortschreibung des doch noch etwas biederen Ampelfarben-Systems der Umweltplaketten. Mein Vorschlag ist ja immer noch: Gruppe 5: blau Blau ist ohnehin schon das neue Grün, siehe Bluetec, blue-motion usw. Gruppe 6: weiss Die Farbe der Unschuld und Reinheit, eigentlich nur geeignet für Zero-Emission-Fahrzeuge. Ich rate aber davon ab, entsprechende Antriebssysteme mit dem Slogan "White Power" zu vermarkten |
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23.11.2013, 00:01
Beitrag
#49
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
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23.11.2013, 12:15
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#50
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Hängt davon ab wo genau man diese verkaufen möchte.
In einigen Gebieten könnte man mit dem Slogan durchaus punkten befürchte ich. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 09:47 |