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> Ladestation, Verkehrsschild, Kein Elektroauto, das geladen wird, wird abgeschleppt?
Benutzernamexy
Beitrag 28.02.2012, 23:35
Beitrag #1


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Hallo!
letztens am Gänsemarkt in Hamburg habe ich ein für mich neues Schild entdeckt; am Anfang ist ein Schild mit einem "E", dann, glaube ich , eine Art Steckdose, welches für einen öffentlichen Parkplatz gilt. Die Parkplätze danach sind für Parkscheibe.
Unter diesem Schild ein "Abschlepp"-Schild.
Vorm Parkplatz halt eine Ladestation für Elektroautos.

Ist das Schild überhaupt in der StVO verankert, bzw gültig?

Schade, habe keine Handykamera, aber ich schaue mal morgen bzw die Tage, wenn bessere Internetverbindung verfügbar, obs bei google-maps zu sehen ist.
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MrMurphy
Beitrag 28.02.2012, 23:53
Beitrag #2


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Hallo,

das ist doch geregelt.

Zum Parken ist die Fahrbahn, oder falls vorhanden, der Seitenstreifen zu benutzen. Außerdem ist (außer in Einbahnstraßen) rechts längs am Fahrbahnrand zu parken.

Wenn das auf den Elektro-Lade-Platz nicht zutrifft, darfst du dort ohne das blaue P-Schild nicht parken. Und du schreibst ja selbst, das dort keins steht. Andere Schilder sind in der Hinsicht aufs mögliche Parken uninteressant.

Gruss

MrMurphy
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Schattenfell
Beitrag 28.02.2012, 23:58
Beitrag #3


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Zitat (Benutzernamexy @ 28.02.2012, 23:35) *
Schade, habe keine Handykamera, aber ich schaue mal morgen bzw die Tage, wenn bessere Internetverbindung verfügbar, obs bei google-maps zu sehen ist.


Ich bin schneller laugh2.gif Diese Frage habe ich mir auch schon seit ein paar Wochen gestellt. Dieses Exemplar steht in Blankenese:

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janr
Beitrag 29.02.2012, 00:07
Beitrag #4


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Das ist ja ein nette Foto.

Seitenstreifen vorhanden.

Pflastermalerei sagt nix aus.

Ladeplatz für ein E-Mobil think.gif Mein Telefon ist ein "Mobile". Kann ich es da laden? Auf alle Fälle einladen.

Und ein weiteres Schild, welches aussagt, daß widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Kann man da überhaupt widerrechtlich parken? Ich denke: Nein.

Keines der Schilder ist in der StVO.


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.02.2012, 00:16
Beitrag #5


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na ausnahmsweise ist da Berlin um Längen besser....

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Schattenfell
Beitrag 29.02.2012, 00:26
Beitrag #6


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Zitat (janr @ 29.02.2012, 00:07) *
Kann man da überhaupt widerrechtlich parken? Ich denke: Nein.


Aber da geht es mir wie bei den misslungenen Behindertenparkplätzen: so richtig wahrnehmen mag man das Schlupfloch nicht think.gif

Vor allem aber: eigentlich gilt dieses Schild doch nur ab dem Platz der Aufstellung, denn eine dazu Bezug nehmende Malerei gibt es ja nicht, nur diese seltsame Kritzelei auf dem Seitenstreifen. Also darf ich auf der Kritzelei sowieso in jeglicher Hinsicht parken, danach aber nur Elektrofahrzeuge, mutmaßlich aber auch nur während des Ladevorganges — hängt es also von der Länge der Kordel ab, bis wohin sich dieses Möchtegern-Haltverbot erstreckt?


Zitat (oscar_the_grouch @ 29.02.2012, 00:16) *
na ausnahmsweise ist da Berlin um Längen besser....


Da kenne ich aber auch einige misslungene Kombinationen, wo etwa das besagte Wörtchen „frei“ fehlt…
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janr
Beitrag 29.02.2012, 00:48
Beitrag #7


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Zitat (Schattenfell @ 29.02.2012, 00:26) *
... so richtig wahrnehmen mag man das Schlupfloch nicht think.gif
Wieso?
Ein Parkverbot auf dem Seitenstreifen kann doch nur mittels Haltverbotsschild oder eben einem 315er und einem entsprechenden ZZ erwirkt werden.

Ich sehe aber bei deinem Bild keines, nur der Hinweis, daß dort ein Ladeplatz für E-Mobil ist, und dieser Hinweis regelt nicht den ruhenden Verkehr.
Auch das ZZ ist keines der StVO, lediglich ein Hinweis auf ein Abschleppen, wenn jemand falsch parkt.

oscars Schilderkombi ist da schon eher was, und solche ZZ sind doch auch schon gültig.


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Schattenfell
Beitrag 29.02.2012, 01:09
Beitrag #8


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Zitat (janr @ 29.02.2012, 00:48) *
Wieso?


Bei den missratenen Behindertenparkplatzen sind nunmal die Rollstuhlfahrer oder sonstwie eingeschränkten Personen die Leidtragenden, die Bußgeldstelle kümmert das erstmal überhaupt nicht, von daher respektiere ich da auch durchaus misslungene Beschilderungen. Und diesen Elektromobilen, tja, denen haftet ja wenigstens im Vergleich zu meiner Stinkemühle eine umweltfreundliche Antriebsart an — wenn sich jemand für so eine Kiste entscheidet, muss ich ihn ja nicht noch weiter ärgern, nur weil die Behörde zu doof für richtige Verkehrsschilder ist.
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janr
Beitrag 29.02.2012, 01:16
Beitrag #9


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Zitat (Schattenfell @ 29.02.2012, 01:09) *
... muss ich ihn ja nicht noch weiter ärgern, nur weil die Behörde zu doof für richtige Verkehrsschilder ist.
Wir müßen uns auch penibel an die StVO halten, deshalb verlange ich das von den Schilderaufstellern auch.

Und die (vielen) Behinderte(n) die ich kenne, regen sich bei einer falschen Behindertenparkplatzbeschilderung nicht über den fast-Falschparker auf, sondern über die Schilder aufstellende Behörde.


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Schattenfell
Beitrag 29.02.2012, 01:59
Beitrag #10


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Zitat (janr @ 29.02.2012, 01:16) *
Und die (vielen) Behinderte(n) die ich kenne, regen sich bei einer falschen Behindertenparkplatzbeschilderung nicht über den fast-Falschparker auf, sondern über die Schilder aufstellende Behörde.


Aber ob nun jeder Berechtigte sofort sieht, dass das Wort „frei“ zu viel ist und dementsprechend jeder dort parken darf, nur niemand mit Behindertenausweis? think.gif Der muss doch auch erst einmal denken, dass ein solches Schild einen Behindertenparkplatz kennzeichnet und nicht aufgrund der doofen Behörde vermurkst wurde.
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janr
Beitrag 29.02.2012, 02:01
Beitrag #11


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Ich bin verwirrt, wo ist das Wort "frei" zuviel?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 29.02.2012, 03:13
Beitrag #12





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Hallo

Zitat (janr @ 29.02.2012, 00:07) *
Ladeplatz für ein E-Mobil think.gif Mein Telefon ist ein "Mobile". Kann ich es da laden?

Da die Ladestation über Strom verfügt, müsste das (mittels des Handy-Ladekabels) klappen - vorausgesetzt der Anschluss ist der gleiche, also wie eine Art Steckdose.

Schattenfell hatte vermutlich eine solche Beschilderung im Sinn:

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Andreas
Beitrag 29.02.2012, 07:27
Beitrag #13


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Das BMVBS hat hierzu eine Verkehrsblattverlautbarung zur einheitlichen Beschilderung von Parkflächen insbesondere an Ladetankstellen im öffentlichen Verkehrsraum veröffentlicht ( VkBl. 2011, S. 199 f.).

Hiernach können die Zusatzzeichen (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei/Elektrofahrzeuge frei/ Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs/Elektrofahrzeuge) i. V. m. den Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot), 314 (Parkplatz) und 315 (Parken auf Gehwegen) angeordnet werden.

Die Beschilderung ist nicht korrekt und kann daher m. E. auch nicht zum Abschleppen führen.


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Der_Veranstalter
Beitrag 29.02.2012, 09:45
Beitrag #14


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Angenommen, diese Schilder etc. wären gültig.

Was würde mich daran hindern, ein Kabel (gerne auch ohne Kupfer innendrin, dann wirds billiger) von der E-Säule zum Auto zu legen und dann ins Kino zu gehen? Will jemand kontrollieren, ob der Ladevorgang laut Display noch läuft oder nicht mehr läuft? Will ein Parkraumüberwacher den Sachverstand haben, dass er sagt, dass mein Multivan gar keinen Batterieantrieb haben KANN? (Nachrüstung?)

Was ist mit Hybrid-Plug-In-Fahrzeugen? Dürfen die da parken, obwohl sie "es" ja nicht so dringend haben wie die reinen E-Mobile?


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Andreas
Beitrag 29.02.2012, 09:55
Beitrag #15


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Zitat (Der_Veranstalter @ 29.02.2012, 09:45) *
Was ist mit Hybrid-Plug-In-Fahrzeugen? Dürfen die da parken, obwohl sie "es" ja nicht so dringend haben wie die reinen E-Mobile?


Die Verlautbarung im Verkehrsblatt 2011 definiert Elektrofahrzeuge als Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, mit extern aufladbarem Hybrid-Elektro-Antrieb oder mit Brennstoffzellenantrieb.

Zitat
Will ein Parkraumüberwacher den Sachverstand haben, dass er sagt, dass mein Multivan gar keinen Batterieantrieb haben KANN? (Nachrüstung?)


Auszug aus einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums:

"Eine deutliche Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit Batterie und Brennstoffzelle ermöglicht es Ordnungskräften, bei der Überwachung zu erkennen, ob es sich bei den Fahrzeugen um Elektrofahrzeuge handelt (z. B. bei evtl. Parkregelungen mit Zusatzzeichen). Ein Interesse an der Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen besteht auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, da z.B. bei Unfällen besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen sind (z. B. Schaum statt Wasser als Löschmittel bei Batteriebränden). Gegenwärtig werden Methoden zur Kennzeichnung geprüft sowie verschiedene Maßgaben, denen eine Kennzeichnung Rechnung tragen sollte, erörtert."


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thetdk
Beitrag 29.02.2012, 10:00
Beitrag #16


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Gestern in Aachen, Theaterplatz gesehen:

Blaues P-Schild, drunter Zusatzschild: "Elektrofahrzeuge während Ladevorgang frei"

Also neben der Tatsache, das hier Elektrofahrzeuge von diesem Parkplatz befreit sind (während sie laden), stellt sich mir auch die Frage, wie genau so ein Ladevorgang denn wohl gemeint ist.
Wenn ich 5 Minuten nach dem Laden zum Fahrzeug zurückkomme, muss ich dann mit einer Verwarnung rechnen? (Vernünftige Beschilderung vorrausgesetzt)
Kann ich das überhaupt so genau kalkulieren?

Interessant wird das vor allem deswegen, weil nebenan "Parken mit Parkschein" beginnt. Die Parkscheinpflicht besteht damit nicht an der Ladestation, es handelt sich aber um einen Seitenstreifen, auf dem (dank P-Schild) strenggenommen jeder parken darf (nur von Parkschein ist halt nicht die Rede)


(oder würde nicht eine Beschilderung "eingeschränktes Halteverbot" ausreichen, "Ladetätigkeit" ist da ja erlaubt, und ein Elektroauto kann auch alleine "laden" hypocrite.gif hypocrite.gif )

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Der_Veranstalter
Beitrag 29.02.2012, 10:06
Beitrag #17


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Zitat (Andreas @ 29.02.2012, 09:55) *
Ein Interesse an der Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen besteht auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, da z.B. bei Unfällen besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen sind (z. B. Schaum statt Wasser als Löschmittel bei Batteriebränden).


Interessant, weil Schaum einen niedrigeren elektrischen Widerstand hat als Wasser... Seltsamerweise wird Feuerwehrleuten gelehrt, dass man Brände in elektrischen Anlagen niemals mit Schaum, aber unter Beachtung von Abstandsregeln mit Wasser löschen darf.

Edit: Gerade nochmals geprüft: Auch die Landesfeuerwehrschule BW, die sehr rührig ist in Hinsicht auf Unterrichtsmaterialien, sagt, dass Schaum unsinnig ist. Bestmögliches Löschmittel sei Wasser, wenn man mag oder kann mit Netzmittel.

Zitat (Andreas @ 29.02.2012, 09:55) *
Gegenwärtig werden Methoden zur Kennzeichnung geprüft sowie verschiedene Maßgaben, denen eine Kennzeichnung Rechnung tragen sollte, erörtert."


Ach so, das ist ja gleichbedeutend mit "wir sagen, dass wir was tun, obwohl wir nichts Produktives über die nächsten xx Jahre zusammenbringen werden".

Edit 2: Den Elektroauto-Hinweis müsste man nur in die Autobahnvignette integrieren. Ganz einfach.


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Mitleser
Beitrag 29.02.2012, 10:06
Beitrag #18


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Zitat (thetdk @ 29.02.2012, 10:00) *
Wenn ich 5 Minuten nach dem Laden zum Fahrzeug zurückkomme, muss ich dann mit einer Verwarnung rechnen? (Vernünftige Beschilderung vorrausgesetzt)
Kann ich das überhaupt so genau kalkulieren?
Ein durchschnittliches E-Fahrzeug lädt nicht ab dem Zeitpunkt wo man den Stecker einsteckt und ist dann irgendwann fertig, da vollgeladen. Nach dem Befüllen der Akkus wird idR noch permanent weitergeladen - wenn auch nur mit so wenig Saft, wie die Akkus durch die Weiterladung in Form von Wärme gerade abgeben.
Man darf daher mit vielen (aber nicht allen) Batterie- und Ladesystemen unendlich Parken, wenn der Stecker steckt und man im System (kostenpflichtig) eingelogt ist.
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Der_Veranstalter
Beitrag 29.02.2012, 10:08
Beitrag #19


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Der Vollständigkeit halber würde ich gerne noch erwähnen, dass auch hier im nächsten McD-Gourmetrestaurant eine E-Säule steht, die aber aktuell noch nicht in Betrieb ist. Würde mich interessieren, wie die da die beiden Plätze links und rechts freihalten wollen.


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ilam
Beitrag 29.02.2012, 10:13
Beitrag #20


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Ich komme regelmäßig an einigen dieser nach "hamburger Variante" ausgeschilderten Parkplätzen vorbei. Das faszinierende: Bisher habe ich dort keinen einzigen Parker gesehen, weder ein E-Mobil noch ein "normales" Auto. Wohlgemerkt: Uni-Viertel mit extremer Parkplatznot, wo sonst kein Fleckchen vor Falschparkern sicher ist, selbst (korrekt ausgezeichnete) Behindertenparkplätze nicht.

Zitat
dass auch hier im nächsten McD-Gourmetrestaurant eine E-Säule steht


Aha, ein echter Drive-In also. whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 29.02.2012, 10:13
Beitrag #21


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Zitat (Der_Veranstalter @ 29.02.2012, 10:06) *
Ach so, das ist ja gleichbedeutend mit "wir sagen, dass wir was tun, obwohl wir nichts produktives über die nächsten xx Jahre zusammenbringen werden".

Die Verordnung im VkBl ist doch nur ein schneller Platzhalter. Die Gemeinden, Verbände und Co haben darauf gedrungen, solche Plätze rechtsicher anordnen zu können. Nach der aktuellen StVO geht das ja nicht. Also wurde schnell dieser Verordnungsweg gewählt. In der aktuellen StVO wird zur Zeit nichts geändert, was irgendwie aufschiebbar ist, denn es kommt ja eh irgendwann eine Neue. Und nach diesem fernen Zukunftstag soll nach Aussage des BMVBS auch eine StVO-Änderung bezüglich dem Parken von E-Fahrzeugen kommen. (Auch erst nach dem StVO-Neuerlass will man ja das Versuchsprojekt mit den Parkverbotsmarkierungen am Straßenrand nochmal angehen.)

Solange aber nichteinmal in der StVO die E-Fahrzeuge sinnvoll eingegliedert sind, braucht es mMn auch keine Kennzeichnungspflicht. Denn diese Pflicht mal schnell auf eine Verkehrsblattverlautbarung zu stützen (und sie dann irgendwann auf die StVO umzuschreiben), macht wohl wenig Sinn.
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Der_Veranstalter
Beitrag 29.02.2012, 10:22
Beitrag #22


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Zitat (ilam @ 29.02.2012, 10:13) *
Aha, ein echter Drive-In also. whistling.gif


Okay...

Ein Drive-In im Gebäude kenne ich aber wirklich: Das alte BurgerKing am Münchner Flughafen. Da waren der DI-Schalter und die zugehörigen Parkplätze zum Verzehr der Mahlzeit in einer TG mit etwa 50 Plätzen. Und die stand exklusiv dem BK zur Verfügung, ohne Schranken an der Ein- oder Ausfahrt oder so...


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.02.2012, 11:57
Beitrag #23


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Zitat (Andreas @ 29.02.2012, 07:27) *
Das BMVBS hat hierzu eine Verkehrsblattverlautbarung zur einheitlichen Beschilderung von Parkflächen insbesondere an Ladetankstellen im öffentlichen Verkehrsraum veröffentlicht ( VkBl. 2011, S. 199 f.).

Hiernach können die Zusatzzeichen (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei/Elektrofahrzeuge frei/ Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs/Elektrofahrzeuge) i. V. m. den Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot),
....


*Räusper*, bevor ich einen neuen Kriegsschauplatz eröffne, welche Verbindlichkeit hat eine Verlautbarung des BMVBS ?
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rapit
Beitrag 29.02.2012, 12:10
Beitrag #24


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Zitat (Andreas @ 29.02.2012, 07:27) *
...i. V. m. den Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot), 314 (Parkplatz) und 315 (Parken auf Gehwegen) angeordnet werden...

Hat Berlin ja wieder super hingekriegt whistling.gif laugh2.gif

In Berlin müssen sogar ladewillige E-Mobilisten immer einen Verkehrsverstoß begehen.
Sie dürfen nämlich nicht anhalten, um den Ladevorgang zu beginnen blink.gif
Erst "während" des Ladevorganges dürfen sie dort stehen.
Aber wie beginnt man den während der Fahrt? think.gif


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Mitleser
Beitrag 29.02.2012, 12:15
Beitrag #25


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Bei Vz 286 ist es ja eigentlich egal, da das Verbot auch ohne Zz für Dich gilt. Interessant ist wohl nur Vz 314 ff. dry.gif

Die StVO spricht in § 39 nur ganz allgemein von Zz, ohne die Art ihrer Bekanntmachung näher zu definieren. Die VwV-StVO schreibt hingegen explizit davon, dass das BMVBS in der StVO oder der VwV nicht erwähnte, aber häufig notwendige Zz nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) im Verkehrsblatt bekannt gibt.


@rapit:
Irgendwie verstehe ich den Witz nicht. Die vom Vz 286 eingeräumten 3 Minuten solten doch reichen, um den Ladevorgang zu beginnen. Oder? think.gif
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rapit
Beitrag 29.02.2012, 13:01
Beitrag #26


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Zitat (Mitleser @ 29.02.2012, 12:15) *
@rapit:
Irgendwie verstehe ich den Witz nicht. Die vom Vz 286 eingeräumten 3 Minuten solten doch reichen, um den Ladevorgang zu beginnen. Oder? think.gif

na dann schau Dir doch weiter oben das Berliner "286er" mal an...


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Mitleser
Beitrag 29.02.2012, 13:05
Beitrag #27


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Da zeigt man ja auch mit dem Zz, dass man sich nicht an die Vorgabe des BMVBS im VkBl hält. Wobei die Beschilderung vermutlich älter sein dürfte, als das fragliche Verkehrsblatt.
Und im Zweifelsfall greift folgende Begründung: Berlin!
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.02.2012, 13:12
Beitrag #28


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Zitat (Mitleser @ 29.02.2012, 10:13) *
Die Gemeinden, Verbände und Co haben darauf gedrungen, solche Plätze rechtsicher anordnen zu können. Nach der aktuellen StVO geht das ja nicht. Also wurde schnell dieser Verordnungsweg gewählt. In der aktuellen StVO wird zur Zeit nichts geändert, was irgendwie aufschiebbar ist, denn es kommt ja eh irgendwann eine Neue.

Wie viele ähnliche Verordnungen gibt es die mich als KFZ-Führer betreffen und wo kann ich diese einsehen?


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Benutzernamexy
Beitrag 01.03.2012, 05:32
Beitrag #29


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habe dort auch geparkt, da woanders kein Parkplatz frei war, bzw ich saß über 10 Minuten im Auto, um jmd abzuholen.
Eine Politesse kam auch, aber hat mich noch nicht mal angesprochen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.03.2012, 13:01
Beitrag #30


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Zitat (Mitleser @ 29.02.2012, 12:15) *
Bei Vz 286 ist es ja eigentlich egal, da das Verbot auch ohne Zz für Dich gilt. Interessant ist wohl nur Vz


Ähm, hatten wir nicht schon mal (NICHT)geklärt, ob ein ungültiges ZZ die ganze Anordnung ausser Kraft setzt, da ja meistens die Kombination angeordnet wurde?
Siehe auch Baustellen und andere mobile HVs.
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Achim
Beitrag 01.03.2012, 13:24
Beitrag #31


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Zitat (Andreas @ 29.02.2012, 07:27) *
Die Beschilderung ist nicht korrekt und kann daher m. E. auch nicht zum Abschleppen führen.

Lass das mal nicht den MrMurphy hören rofl1.gif


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klaus_63
Beitrag 06.10.2013, 20:33
Beitrag #32


alias paule37


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Hallo hier im Forum,

aus gegebenem Anlass (bei mir um die Ecke wurde einer der wenigen öffentlichen Parkplätze für Elektrofahrzeuge reserviert), die Frage von @oscar_the_grouch scheint mir noch ungeklärt.

Zitat (oscar_the_grouch @ 29.02.2012, 12:57) *
*Räusper*, bevor ich einen neuen Kriegsschauplatz eröffne, welche Verbindlichkeit hat eine Verlautbarung des BMVBS ?


Kennt jemand die aktuelle Rechtslage ?

Die Beschilderung in meinem Fall ist Zeichen 314 + Zusatzzeichen "Nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs".

Gruß Klaus
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Mitleser
Beitrag 06.10.2013, 20:54
Beitrag #33


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Es gibt nichts Neues.

Nur die Erkenntnis auf Ebene des Bundesrates, dass es so wie derzeit wohl doch nicht ganz richtig ist. In der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Bundestagswahl hat Hamburg zwei Anträge zur Änderung von StVG (BR-DrS 671/13) und StVZO/StVO (BR-DrS 672/13) eingebracht. Antragsgemäß wurden die Vorgänge an die Bundesratsausschüsse zur ersten Beratung verwiesen.
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Aqua-Cross
Beitrag 07.10.2013, 08:51
Beitrag #34


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Zitat (Schattenfell @ 29.02.2012, 02:09) *
Und diesen Elektromobilen, tja, denen haftet ja wenigstens im Vergleich zu meiner Stinkemühle eine umweltfreundliche Antriebsart an — 


Das hängt vom Strommix ab. Gerade auf der Langstrecke sollen Dieselfahrzeuge ja noch Vorteile besitzen.
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masseur81
Beitrag 07.10.2013, 11:50
Beitrag #35


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Zitat (Andreas @ 29.02.2012, 10:55) *
Auszug aus einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums:

"Eine deutliche Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit Batterie und Brennstoffzelle ermöglicht es Ordnungskräften, bei der Überwachung zu erkennen, ob es sich bei den Fahrzeugen um Elektrofahrzeuge handelt (z. B. bei evtl. Parkregelungen mit Zusatzzeichen). Ein Interesse an der Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen besteht auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, da z.B. bei Unfällen besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen sind (z. B. Schaum statt Wasser als Löschmittel bei Batteriebränden). Gegenwärtig werden Methoden zur Kennzeichnung geprüft sowie verschiedene Maßgaben, denen eine Kennzeichnung Rechnung tragen sollte, erörtert."


Haltet mich für verrückt, aber ich würde ein Elektroauto daran erkennen, dass es keinen Auspuff besitzt! think.gif
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Mitleser
Beitrag 07.10.2013, 11:56
Beitrag #36


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Und der Range Extender oä qualmt dann in den Innenraum?
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masseur81
Beitrag 07.10.2013, 12:00
Beitrag #37


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Ich (persönlich) bin der Meinung, dass ein Fahrzeug mit Range Extender ein Hybridfahrzeug ist, welches dann keine Berechtigung zum Parken und Laden hätte. Ist aber meine Meinung.
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klaus_63
Beitrag 10.10.2013, 21:18
Beitrag #38


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Zitat (Mitleser @ 06.10.2013, 21:54) *
Es gibt nichts Neues.


Unter Umständen habe ich etwas gefunden.

Unter http://www.rp-online.de/bergisches-land/we...arken-1.3260917 ist von einem Urteil des VG Gelsenkirchen die Rede, dass wohl die Parkberechtigung an den (öffentlichen) Ladestationen für alle Fahrzeuge bejaht.

Kennt jemand das Urteil ? (AZ 17 K 4293/12)

Gruß Klaus
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.10.2013, 23:11
Beitrag #39


bekennender Pfostenumfahrer
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Zitat (klaus_63 @ 06.10.2013, 21:33) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 29.02.2012, 12:57) *
*Räusper*, bevor ich einen neuen Kriegsschauplatz eröffne, welche Verbindlichkeit hat eine Verlautbarung des BMVBS ?


Kennt jemand die aktuelle Rechtslage ?



Ich hatte neulich den hier unterm Hintern, aber leider nicht lange genug um in Berlin die aktuelle Rechtslage zu erkunden.......
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ukr
Beitrag 11.10.2013, 09:19
Beitrag #40


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Das generelle Problem dieser Lösungen besteht m.E. darin, dass es sich um eine unzulässige Reservierung öffentlichen Verkehrsraums für privatwirtschaftliche Zwecke handelt (Elektrotankstelle). Daran ändern auch die amtlich eingeführten Zusatzzeichen nichts.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Mitleser
Beitrag 11.10.2013, 09:24
Beitrag #41


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Zitat (klaus_63 @ 10.10.2013, 22:18) *
Kennt jemand das Urteil ? (AZ 17 K 4293/12)
Leider nein. Aber diese Entscheidung wird in dem oben verlinkten Änderungswunsch zum StVG (BR-DrS 671/13) als Anlass genannt. Scheint also ein Volltreffer des VG zu sein.
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Bayernlover
Beitrag 11.10.2013, 13:45
Beitrag #42


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Und wie ist es mit diesen CarSharing-Plätzen? In Berlin gibt es so etwas auf öffentlichem Grund "CarSharing frei".


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Mitleser
Beitrag 11.10.2013, 13:49
Beitrag #43


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Die Schilder sind Steuerverschwendung - es sei denn, Mitarbeiter am AG Tiergarten wollen ihre Arbeitszeit nicht ebenso verschwendet sehen.
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Bayernlover
Beitrag 11.10.2013, 13:56
Beitrag #44


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Schade, ich habe mir immer einen Wolf nach Parkplätzen gesucht, als ich noch in Oscarstadt wohnte whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 11.10.2013, 20:54
Beitrag #45


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Hättest du mal gefragt.
Ich bin ja immer noch versucht in meinen Gewerbeschein "carsharing" eintragen zu lassen..... Dann macht es noch mehr Spass.
Noch hatte ich nicht die Gelegenheit dort zu parken, aber ich will halt auch nicht abgeschleppt werden, wobei wohl dann auch (bei der Summe) nach Landgericht die Einschaltung eines Anwaltes gerechtfertigt wäre....
(soweit ich das auch den damaligen Tageszeitungsmeldungen noch korrekt in Erinnerung hatte, sind die besagten Flächen auch entwidmet worden....)
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Mitleser
Beitrag 22.11.2013, 13:39
Beitrag #46


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Zitat (Mitleser @ 06.10.2013, 20:54) *
Nur die Erkenntnis auf Ebene des Bundesrates, dass es so wie derzeit wohl doch nicht ganz richtig ist. In der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Bundestagswahl hat Hamburg zwei Anträge zur Änderung von StVG (BR-DrS 671/13) und StVZO/StVO (BR-DrS 672/13) eingebracht. Antragsgemäß wurden die Vorgänge an die Bundesratsausschüsse zur ersten Beratung verwiesen.
Nunmehr sind erste Ergebnisse sichtbar. Eine Ausschußempfehlung ist online (DrS 671/1/13) und wird am 29.11.2013 im Bundesrat behandelt. Dieser wird den Vorgang dann höchstwahrscheinlich beim Bundestag einbringen und so auf seinen langen Weg schicken.

Die Ausschussempfehlung nimmt sich der von Hamburg aufgeworfenen Problematik an. Allerdings wird der Entwurf massiv umgeändert.
  • Da die Bevorzugung von Elektromobilen nicht der Erhaltung der Ordnung des Verkehrs sondern dem Umweltschutz zugeordnet werden müsse, könne die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage nicht in § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG untergebracht werden; es wird ein eigenständiger § 6a1 [sic] StVG gefordert.
  • Auch umfasst die Ermächtigung zur Bevorzugung nunmehr nicht nur Elektromobile, sondern "Kraftfahrzeuge, deren Antrieb oder Antriebssystem besonders emissionsarm ist und die auf Grund einer immissionsschutzrechtlichen Festlegung entsprechend amtlich gekennzeichnet sind." [Die Begründung -und warum nur diese?- sieht als "besonders emissionsarm ... solche Kraftfahrzeuge ..., deren CO2-Emissionen dem in Artikel 5 Verordnung (EG) Nr. 443/2009 festgelegten Wert für eine Begünstigung der Hersteller von Personenkraftwagen bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen entsprechen oder deren Luftschadstoffemissionen besonders gering sind."]
  • Da es noch keine veröffentlichte Ausschussempfehlung zur BR-DrS 672/13 gibt, bleibt unklar wie die Fahrzeuge "entsprechend amtlich gekennzeichnet sind."
  • bestimmt verbirgt sich da noch mehr
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.11.2013, 17:10
Beitrag #47


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Wunderbar narr.gif
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hk_do
Beitrag 22.11.2013, 22:29
Beitrag #48


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Zitat (Mitleser @ 22.11.2013, 13:39) *
bleibt unklar wie die Fahrzeuge [i]"entsprechend amtlich gekennzeichnet sind."


Vernünftigerweise mit einer Fortschreibung des doch noch etwas biederen Ampelfarben-Systems der Umweltplaketten.

Mein Vorschlag ist ja immer noch:

Gruppe 5: blau

Blau ist ohnehin schon das neue Grün, siehe Bluetec, blue-motion usw.

Gruppe 6: weiss

Die Farbe der Unschuld und Reinheit, eigentlich nur geeignet für Zero-Emission-Fahrzeuge.

Ich rate aber davon ab, entsprechende Antriebssysteme mit dem Slogan "White Power" zu vermarkten laugh2.gif

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oscar_the_grouch
Beitrag 23.11.2013, 00:01
Beitrag #49


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Zitat (hk_do @ 22.11.2013, 22:29) *
Ich rate aber davon ab, entsprechende Antriebssysteme mit dem Slogan "White Power" zu vermarkten laugh2.gif


rofl1.gif rofl1.gif
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amfa
Beitrag 23.11.2013, 12:15
Beitrag #50


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Hängt davon ab wo genau man diese verkaufen möchte.
In einigen Gebieten könnte man mit dem Slogan durchaus punkten befürchte ich.
ph34r.gif


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