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> Bauwagen (Wohnwagen), Zulassen und andere fragen zum Thema
joderfette
Beitrag 20.02.2012, 20:53
Beitrag #1


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Guten tag liebe Forumgemeide ich bin neu hier im Forum und hoffe deshalb das ich hier richtig mit meinem Thema bin.

Ich habe einen alten Bauwagen (2 Achsen) zu Hause diesen möchte ich gerne wieder fit für die Straße machen , ich sehe das problem darin das der Bauwagen keine Fahrgestellnummer, Typenschield oder sonst was hatt. Wobei man sagen muss er hatt noch Vollgummireifen somit denke ich das er irgendwann um 1950 gebaut worden ist (soweit ich weiß brauchen anhänger erst ab 1961 eine Fahrgestellnummer).
Da ich den Bauwagen (Wohnwagen) ausbauen möcht mit Bett und einer kleinen küche, damit ich damit auf Oldtimer treffen fahren kann, ist die Frage wie muss der Wagen versichert werden und welche Zulassung benötige ich wenn ich ihn hinter einen Trecker spanne und dieser eine bbh von 25km/h hatt, kein lof kenzeichen, somit denke ich das ich wohl kein Folgekenteichen bekomme.
Außedem ist die Frage ob ich den Trecker mit Bauwagen überhaubt auf der Straße legal bewegen darf. Das zGm des Treckers beträgt 3t und der Anhänger wiegt etwa 2,5-3t. Ich habe die klassen B, BE, L, T. wobei soweit ich weiß gilt l und T nur für lof Zwecke (was ich kommischz finde, da ich einen Trecker fahren darf solang ich z.B. Korn fahre, aber sobalt ich für mich Privat fahre darf ich nicht mehr weil kein lof Zweck. Wäre doch genau so als wenn ich mit der Klaase B nur zur arbeit fahren dürfte aber nicht zum kino, naja das ist was anderes aber mich würden eure meinunge dazu mal interesieren.)
Da ist noch was, in der Fahrschule habe ich darmal (1Jahr) mitbekommen das mann in einem Wohnanhäner Personen transportieren darf solang der Wohnanhänger 2 Achsen hatt, und dieser nicht schneller als 25km/h fährt stimmt das?

Ich würde mich über aufschluss reiche Antworten sehr freuen

Mit Freundlichen Grüßen

Leo
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GolfVI
Beitrag 20.02.2012, 22:56
Beitrag #2


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Bei 3t zgM des Zugfahrzeuges reicht BE.
Ein Wohnwagen muss zugelassen werden. Dafür brauchst Du ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. (§21 StVZO) Das macht in den alten Ländern der TÜV, in den neuen die DEKRA. Was der Sachverständige dafür alles von Dir haben möchte, wirst Du am besten von ihm persönlich erfahren.
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Ichtyos
Beitrag 21.02.2012, 01:09
Beitrag #3


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Erstmal: @joderfette bzw Leo: Willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif
@GolfVI hat schon einige Fragen beantwortet. So ein Oldtimer aus ~ 1950 ist eine spezielle Geschichte. Ich bin da nicht wirklich fit. Und auch nicht jeder Prüfer der genannten Organisationen hat damit öfters zu tun. Hier im Forum haben wir aber ein paar Profis auf dem Gebiet. Der eine oder andere wird hoffentlich noch mal hier reinsehen.


Zitat (joderfette @ 20.02.2012, 20:53) *
Da ist noch was, in der Fahrschule habe ich darmal (1Jahr) mitbekommen das mann in einem Wohnanhäner Personen transportieren darf solang der Wohnanhänger 2 Achsen hatt, und dieser nicht schneller als 25km/h fährt stimmt das?

Das kann ich aus meiner lange zurückliegenden Fahrschulausbildung nicht bestätigen. Nur im landwirtschaftlichen Bereich (und - mich hat es nie betroffen - eventuell im Personennahverkehr) ist die Mitnahme von Personen in/auf Anhängern erlaubt.


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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janr
Beitrag 21.02.2012, 01:42
Beitrag #4


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Zitat (joderfette @ 20.02.2012, 20:53) *
... Da ist noch was, in der Fahrschule habe ich darmal (1Jahr) mitbekommen das mann in einem Wohnanhäner Personen transportieren darf solang der Wohnanhänger 2 Achsen hatt, ...
Kommt darauf an, welche StVO jetzt gültig ist. wink.gif

In der V45 steht zum §21 StVO
Zitat
... Es ist verboten, Personen mitzunehmen ...
3.) in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.


In der V46
Zitat
... Es ist verboten, Personen mitzunehmen ...
3.) in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.


Nachtrag:
Es gibt auch Busse mit Fahrgastanhänger:

Seitenansicht

Verbindung


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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GolfVI
Beitrag 21.02.2012, 11:37
Beitrag #5


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Zitat (Ichtyos @ 21.02.2012, 01:09) *
So ein Oldtimer aus ~ 1950 ist eine spezielle Geschichte. Ich bin da nicht wirklich fit. Und auch nicht jeder Prüfer der genannten Organisationen hat damit öfters zu tun.

Durchaus richtig, aber ich würde trotzdem zuerst das Gespräch mit dem Sachverständigen suchen. Die beißen in der Regel nicht und wenn man merkt, dass er völlig abblockt, würde ich mir eher eine andere Prüfstelle suchen, als ihn mit aufwändigen Recherchen in den Feinheiten der Regelwerke vom Gegenteil zu überzeugen.
IdR wird er nach einer ersten Besichtigung des Fahrzeugs sagen, was geändert werden sollte und dann kann man sehen, ob man es einfach umsetzt, weil es Kleinigkeiten sind, oder sich hier beraten lässt, ob die Forderungen berechtigterweise gestellt werden. Sind an den Achsen und der Deichsel Typenschilder vorhanden? Dann sind ja die Achslasten und das maximale zgG bekannt. Leergewicht lässt sich durch wiegen ermitteln und der Punkt "Gewichte" wäre erledigt.
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joderfette
Beitrag 21.02.2012, 13:17
Beitrag #6


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Erstmal danke für die schnellen antworten!
Zitat (GolfVI @ 21.02.2012, 11:37) *
Sind an den Achsen und der Deichsel Typenschilder vorhanden? Dann sind ja die Achslasten und das maximale zgG bekannt. Leergewicht lässt sich durch wiegen ermitteln und der Punkt "Gewichte" wäre erledigt.

Es sin leider keine Typenschilder vohanden!!! ich war heute beim Tüv (wohne im Westen) habe ihn drauf angesprochen und er sagt ich Brauche ander Achsen da diese kein Typenschield haben aber ich habe mal gehört das Anhänger vor Baujahr 1961 oder so dieses auch nicht brauchen! Ich möchte aber die alten Achsen dirn lassen da sonst auch di vollgummireifen weg wären und das macht den Bauwagen grade so schön!! und ich habe mal bei einem Bekannten geckut der auch einen Bauwagen hatt dort sin Typenschilder auch der Achse und diese ist etwa halb so groß wie die meines Bauwagens und darf pro Achse 1,6t tragen, also müsste das doch möglich sein diesen Bauwagen auch mit 1,6t pro Achse zugelassen zu bekommen!


MFG Leo
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GolfVI
Beitrag 21.02.2012, 15:06
Beitrag #7


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1961 ist mir nur in Verbindung mit zulassungsfreien Anhängern ein Begriff. Einen Wohnwagen kann man aber nicht zulassungsfrei betreiben. Mit Typenschildern an den Fahrwerksteilen würde ich der Abnahme gelassen entgegensehen. Aber so wird das Ganze doch etwas komplizierter. Vielleicht könnte ein Mod das Thema in Technik und StVZO verschieben. Da ist es wahrscheinlicher, dass einer unserer "VP-Sachverständigen" mal zu Wort meldet.
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haidi
Beitrag 21.02.2012, 15:58
Beitrag #8


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Zitat (GolfVI @ 21.02.2012, 15:06) *
1961 ist mir nur in Verbindung mit zulassungsfreien Anhängern ein Begriff. Einen Wohnwagen kann man aber nicht zulassungsfrei betreiben.


DAs ist kein Wohnwagen, da ist Ladung drinnen. Campingmöbel? Ja, warum nicht.

Hannes
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GolfVI
Beitrag 21.02.2012, 16:12
Beitrag #9


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Der TE möchte ausdrücklich einen Ausbau als Wohnwagen herstellen...
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joderfette
Beitrag 21.02.2012, 16:18
Beitrag #10


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Zitat (GolfVI @ 21.02.2012, 15:06) *
1961 ist mir nur in Verbindung mit zulassungsfreien Anhängern ein Begriff. Einen Wohnwagen kann man aber nicht zulassungsfrei betreiben.


Ich muss dazu sagen das der Wohnwagen in seine früheren Zeit wahrscheinlich ein Anhänger war! und er hatt soger noch Ösen wo mann ein Kutschengeschier einhängen kann!

MFg Leo
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Hoheneicherstation
Beitrag 21.02.2012, 16:22
Beitrag #11


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Hallo

Zitat § 3 FZV:

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

( folgende Kraftfahrzeugarten: )

... folgende Arten von Anhängern:

a ) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

b ) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

c ) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

...

Könnte da nicht was konstruiert werden?
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GolfVI
Beitrag 21.02.2012, 16:27
Beitrag #12


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Dann will ich mal den Spielverderber geben:

-LoF fällt aus, die Fahrt zu Treffen ist kein landwirtschaftlicher Zweck.
-Der TE ist mutmaßlich nicht im Schaustellergewerbe
-Die Ausstattung mit Bett und Küche beißt sich mit der Fahrzeugart "Baubude"

Ich vermute fast die Motivation des TE beruht auf schärferen Kontrollen der Bauwagen durch die police.gif in Verbindung mit Oldtimertreffen... Und diesen Damen und Herren sind solche "Konstruktionen" bekannt...
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joderfette
Beitrag 21.02.2012, 16:39
Beitrag #13


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Zitat (GolfVI @ 21.02.2012, 16:27) *
Dann will ich mal den Spielverderber geben:
-Der TE ist mutmaßlich nicht im Schaustellergewerbe

Ne ein ich bin nicht im Schaustellergewerbe tätig somit fällt auch das raus. Aber du mist kein Spielverderber denn ich möchte einfach nur wissen wie ich das am Besten legal mache, illigal geht immer. Trotzdem danke.

MFg leo


Ach noch was wenn der Anhänger aber Damals z.B. im Schaustellergewerbe benutzt wurde dann brauchte er doch kein Typenschild und so was. Habe ich das richtig verstanden?

MFg Leo
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GolfVI
Beitrag 21.02.2012, 17:07
Beitrag #14


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Da bräuchte man den § 59 StVZO in der damals gültigen Fassung. Da bin ich aber leider auch überfragt. think.gif Aber wenn ich mir die Übergangsbestimmungen aus §72 so anschaue, würde ich dazu tendieren, dass auch damals an zulassungsfreien Anhängern ein Typenschild nötig war.
Zitat
§ 59 Abs. 1 (Fabrikschilder)
An Fahrzeugen, die vor dem 1. April 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügen Fabrikschilder, die in folgenden Punkten von § 59 abweichen:

1.
Die Angabe des Fahrzeugtyps kann fehlen.
2.
Bei Anhängern braucht das zulässige Gesamtgewicht nicht angegeben zu sein.
3.
Bei Kraftfahrzeugen kann das Fabrikschild an jeder Stelle des Fahrgestells angebracht sein, sofern es leicht zugänglich und gut lesbar ist.

An Fahrzeugen, die im Saarland in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 1. Januar 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügen Fabrikschilder, die den Hersteller des Fahrzeugs angeben. § 59 gilt nicht für die vor dem 1. Januar 1957 (im Saarland: vor dem 1. Januar 1961) erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrräder mit Hilfsmotor.
An den vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommenen zulassungsfreien Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sind Angaben auf dem Fabrikschild über das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten nicht erforderlich.


Wenn Fabrikschilder genügen, die in einigen Punkten abweichen dürfen, heisst das für mich, dass auch 1952 schon Fabrikschilder nötig waren.

Zitat (joderfette @ 21.02.2012, 16:39) *
ich möchte einfach nur wissen wie ich das am Besten legal mache, illigal geht immer.
MFg Leo

So habe ich dich auch verstanden, deswegen habe ich eher keine "Konstruktionen" gesucht, wie man das tarnen könnte. Das mit dem Spielverderber war ja auch mit einem Augenzwinkern zu sehen wink.gif
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thetdk
Beitrag 22.02.2012, 10:29
Beitrag #15


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Wenn nun nur Bett und Küche den Unterschied zwischen Baubude und Wohnanhänger ausmachen, und eh nicht mehr als 25km/h gewünscht sind, wäre es dann nicht denkbar:

- eine Sitzgruppe einzubauen (die sich vielleicht mit einem zusätzlichen Brett als Bett gestalten lässt, aber das muss ja weder ersichtlich (Schrankboden wink.gif ) noch immer dabei sein)
- einen Gaskocher oder ähnliches als Ladung mitzunehmen (zur Not im Zugfahrzeug)

Ist halt eine Frage des gwünschten Komforts. Aber eine Zulassung scheint ja schwierig...
Aber ich habe keine Ahnung wie genau da hingeschaut wird.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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GolfVI
Beitrag 22.02.2012, 17:54
Beitrag #16


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Wäre es möglich, sich Achsen mit Typenschildern zu besorgen und darauf die Vollgummiräder zu montieren, um die Originaloptik zu erhalten? think.gif Oder auch nur passende Typenschilder whistling.gif
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joderfette
Beitrag 22.02.2012, 20:57
Beitrag #17


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Zitat (GolfVI @ 22.02.2012, 17:54) *
Wäre es möglich, sich Achsen mit Typenschildern zu besorgen und darauf die Vollgummiräder zu montieren, um die Originaloptik zu erhalten? think.gif Oder auch nur passende Typenschilder whistling.gif

Problem ist das ich nicht das Geld habe mir mal eben neue Achsen zu Kaufen aber ich hoffe ich schaffe das nocho den Tüv zu überzeugen das es auch ohne Typenschield geht er muss mir auch nur ein zGm bis 3,5t geben mehr darf ich so oder so nicht. Da die Achsen massiv sind nich hohl oder so und ca. 10cmx10cm sind sollte das wohl irgentwie möglich sein den die Hänger die wir in der Firma haben haben hoöachsen mit 7cmx7cm und die dürfen auch 3,5t. Naja ich würde mich aber trotzdem über antworten freuen

MFG leo
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GolfVI
Beitrag 22.02.2012, 21:13
Beitrag #18


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Von "neuen" Achsen war auch nicht die Rede wavey.gif Ich dachte eher sich bei Eisenhändlern oder Landwirten auf die Suche nach alten Ackerwagen machen, die man ganz oder nur die Achsen zum Kilopreis erwerben kann. Vorerst bleibt Dir sonst wohl nichts übrig als noch andere Prüfer abzuklappern, wie die das sehen.
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joderfette
Beitrag 22.02.2012, 21:32
Beitrag #19


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Zitat (GolfVI @ 22.02.2012, 21:13) *
Vorerst bleibt Dir sonst wohl nichts übrig als noch andere Prüfer abzuklappern, wie die das sehen.


Ja ich werde mal in der Gegend nachfragen ws die dazu sagen und mit den Achsen ist das problem das die zu den Felgen passen müssen. Aber ich werde mal suchen.

MFg leo
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oldierolli
Beitrag 23.02.2012, 17:52
Beitrag #20


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Hallo, es heißt eigentlich nicht "Bett" und "Küche", sondern "Schlafstätte" und "Kochgelegenheit". Dazu gibt es in diesem Fall keine Gestaltungsvorschriften. Und beides wird von einem Bauarbeiter benötigt, wenn er u.a. nachts z.B. Druckmessungen an Rohrleitungen oder sonstige Überwachungstätigkeiten verrichtet. Gruß. Rolf
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GolfVI
Beitrag 23.02.2012, 18:03
Beitrag #21


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Hier noch ein interessanter Fachartikel zum Thema Baubude.
Hiernach scheint auch ein Wohnwagen zulassungsfrei als Baubude verwendet werden zu können. Jedoch muss jede Art von Baubude, wenn sie zulassungsfrei am Straßenverkehr teilnehmen möchte, bestimmungsgemäß verwendet werden. Das hat der TE ja gerade nicht vor.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.02.2012, 18:12
Beitrag #22


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Zitat (GolfVI @ 23.02.2012, 18:03) *
Hier noch ein interessanter Fachartikel zum Thema Baubude.


Interessant ist der Artikel in der Tat, gibt aber den Stand von vor 20 Jahren (V41? V42? V ...?) wieder - ob das alles noch so aktuell ist...? unsure.gif
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GolfVI
Beitrag 23.02.2012, 18:26
Beitrag #23


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Die StVZO ist nichtmehr einschlägig, aber versteht die FZV unter "Baubude" mittlerweile etwas anderes? Die angeführte Definition entstammt ja auch nicht direkt der StVZO sondern eher der Rechtsprechung/Kontrollpraxis, oder enthielt die StVZO eine Definition der "fahrbaren Baubude"? think.gif
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joderfette
Beitrag 23.09.2012, 15:09
Beitrag #24


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So um das Thema noch mal zu aktivieren, habe vorhin durch zufall in meinem Fahrschulbuch gelesen und dort steht zitat
"Grundsätzlich dürfen in Anhängern keine Personen mitgenommen werden. Das gilt auch für Wohnanhänger! Ausnahmen gibt es für die sehr langsam fahrenden Fahrzeuge der Land-und Forstwirtschafft sowie für mehrachsige Wohnanhänger, wie sie z.B. von schustellern benutzt werden."
Das bedeutet doch das ich personen mit nehmen darf da es ja ein mehrachsige Wohnanhänger ist. Einzige problem bleibt weiter die achsen die keine Typenschilder haben, vieleicht kennt sich ja doch jemand damit aus und könnte mich aufklären. sollte ich diese frage vieleicht in einem anderen unterforum stellen?

MFG Leo
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GolfVI
Beitrag 23.09.2012, 15:50
Beitrag #25


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Dass die Mitnahme von Personen früher mal nur in einachsigen Wohnwagen verboten war, habe ich dunkel im Hinterkopf. Mittlerweile ist aber der Personentransport in Wohnanhängern und im Laderaum bzw. auf Ladefläche von Anhängern nichtmehr zulässig. (Ausnahme: land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn geeignete Sitzgelegenheit vorhanden)
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joderfette
Beitrag 23.09.2012, 15:56
Beitrag #26


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Das wundert mich aber den das buch ist im märz 2012 aktualisirt worden und dort steht es so, gibt es den ein Gesetz wo das steht?
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Jens
Beitrag 23.09.2012, 15:59
Beitrag #27


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§21 StVO


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GolfVI
Beitrag 23.09.2012, 16:03
Beitrag #28


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In der StVO § 21 Personenbeförderung:
Zitat
[...]
Es ist verboten, Personen mitzunehmen

[..]
3.
in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

[...]
(2) [...]Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.


Ich habe jetzt nur die für Deine frage relevanten Teile zitiert. Hier findest Du den vollständigen § 21 StVO.
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joderfette
Beitrag 23.09.2012, 16:06
Beitrag #29


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OK da sieht mann mal wieder das auch in Fahrschulbüchern nicht immer allse richtig ist
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GolfVI
Beitrag 23.09.2012, 16:11
Beitrag #30


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Das mit den sehr langsam fahrenden Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft ist auch sagen wir unsauber formuliert. Der § 21 StVO fordert nur geeignete Sitzgelegenheiten und land- und forstwirtschaftliche Verwendung. Über die Geschwindigkeit wird keine Angaben gemacht.
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Hoheneicherstation
Beitrag 23.09.2012, 16:38
Beitrag #31


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Zitat (joderfette @ 22.02.2012, 21:57) *
Da die Achsen massiv sind nich hohl oder so und ca. 10cmx10cm sind


Hallo

Die Stärke der Achsen macht mich doch nachdenklich.

Sind das etwa Achsen aus Holz?


Den Wagen betreffend, auf dieser Seite hab ich Vollgummi bereifte Möbelwagen gefunden. Die haben auch Pferde vorgespannt ...
Genau so wie der Anhänger auf diesem Foto. (Der hat allerdings einen Schlepper vorgespannt)
Deshalb ist es möglicherweise ein ehemaliger Möbelwagen ...
Oder sind es Achsen von einem Schwerlast Anhänger, wie er in der Industrie verwendet wird?

Schwenk doch um auf 'nen Hafermotor - dann kann auch jemand im "Anhänger" mitfahren. rolleyes.gif
(Nee, war nicht ernst gemeint)


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joderfette
Beitrag 23.09.2012, 16:50
Beitrag #32


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Also die achsen sind defenitiv aus Stahl ein Magnet hält dort ohne probleme
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nachteule
Beitrag 23.09.2012, 18:42
Beitrag #33


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Hallo, Joderfette,

ein Magnet hält auch auf Holz (wenn man die Stelle trifft, in der die Schrauben stecken)

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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joderfette
Beitrag 23.09.2012, 18:54
Beitrag #34


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Bin noch mal eben zu Bauwagen gegangen und habe mit der Flex ein bichen sauber gemacht und es ist blankes metal drunter (und soweit ich weiß hält ein magnet nicht an holz)
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GolfVI
Beitrag 23.09.2012, 19:19
Beitrag #35


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@ Nachteule hat den zweiten Teil seiner Aussage versehentlich in einer sehr schlecht lesbaren Farbe geschrieben. whistling.gif
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Wollf_0708
Beitrag 23.09.2012, 19:23
Beitrag #36


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Zitat (joderfette @ 23.09.2012, 19:54) *
(und soweit ich weiß hält ein magnet nicht an holz)

Mit einem sehr starken Magneten gehts aber doch.
Guggsdu
Ein Birkenholz mit Stacheldraht.
Erst war der Zaun, dann hat sich die Birke hindurch durchgewachsen.
Letzte Woche sah ich, dass sich im dem Baumstumpf ein Vogel ein Nest gebaut hat.



joderfette: Kannst Du nicht ein Photo von der Achse machen, oder machen lassen ?

Früher, war es mitunter so, dass zum Bauwagenbau irgendwelche Achsen von ausgedienten Fahrzeugen verwendet werden.

Kann mich auch noch daran erinnern, mehrmals Hinterachsen samt Differential ! als Achse für einen Eigenbau-Anhänger gesehen zu haben.
Waren meist im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt.

Grüße
WolFgang

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nachteule
Beitrag 23.09.2012, 19:33
Beitrag #37


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Hallo, Joderfette,

wir machen uns ab und zu mal den Spaß und schreiben zweifarbig laugh2.gif

Gehe mal über den Teil hinter dem sichtbaren Satz mit der gedrückten linken Maustaste.

Viele Grüße,

Nachteule


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Hoheneicherstation
Beitrag 23.09.2012, 19:38
Beitrag #38


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Zitat (Wollf_0708 @ 23.09.2012, 20:23) *
joderfette: Kannst Du nicht ein Photo von der Achse machen, oder machen lassen ?



Hallo

Die Frage wollte ich auch schon stellen. Vielleicht erkennt ja jemand die Achse(n)

(Aber wie das so ist - man wird nicht jünger, aber vergesslich)


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joderfette
Beitrag 23.09.2012, 19:57
Beitrag #39


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ja ich mach morgen mal bilder von der achse

So das bild hatte ich noch auf dem PC sieht mann leide nicht viel von der achse aber vieleicht hilft das ja schon
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Monny
Beitrag 23.09.2012, 20:50
Beitrag #40


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coole Sache, Vollgummibereifung. Vorkriegsstandard. thread.gif


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Gruss,
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Wollf_0708
Beitrag 24.09.2012, 08:33
Beitrag #41


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Das fehlende Reifenprofil kann man nachschnitzen. wavey.gif
Ob man fehlende Bremsen noch einbauen kann, befürchte ich stark.
Die Blattfederpakete wieder in Ordnung zu bringen, ist auch fast ! unmöglich.

@joderfette: Lass den schönen Traum mit dem Bauwagen, um zu einem netten Oldtimertreffen zu fahren, sausen.

Da ist eher anzudenken, ob Du nicht das Fahrgestell eines 25km/h-Anhängers von einem Bauern bekommst und da drauf das Häuschen auf- bzw. umbaust, so ganz mal auch nur angeträumt.
..... und ganz unbeachtet der führerschein-(FE-)technischen Belange/Zulässigkeit.

Schaff Dir einen neuen, besser erfüllbaren Traum smile.gif

GrussWolFgang



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Monny
Beitrag 24.09.2012, 14:03
Beitrag #42


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die Blattfederpakete sind kein echtes Problem. Zerlegen, entrosten und frisch gefettet wieder zusammenbauen.


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Gruss,
Monny

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Wollf_0708
Beitrag 24.09.2012, 15:26
Beitrag #43


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Zitat (Monny @ 24.09.2012, 15:03) *
die Blattfederpakete sind kein echtes Problem.

Ich mein' ja auch nur, dass das richtige Zusammenlegen der einzelnen Federn zum Paket, ein Prob geben könnte laugh2.gif

Nee im Ernst: Schau Dir die Dinger an. Es fängt mit der, nur mit dem MesserGriesheimSchlüssel lösbaren, Verbindung des Federpakethalters an; dann die Federn einzeln sauberflexen (Sandstrahlen geht einfacher) usw..

Wenn es das Gesamtwerk lohnen wird, es für die Strasse "zulassungsfähig" wäre, dann kann man sich das gerne antun.

GrussWolF


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joderfette
Beitrag 24.09.2012, 16:20
Beitrag #44


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Zitat (Wollf_0708 @ 24.09.2012, 09:33) *
Das fehlende Reifenprofil kann man nachschnitzen. wavey.gif
Ob man fehlende Bremsen noch einbauen kann, befürchte ich stark.
Die Blattfederpakete wieder in Ordnung zu bringen, ist auch fast ! unmöglich


also eine bremse ist vorhanden sowohl vorne als auch hinten, bei vollgummi reifen gibt es kein Profil das ist nicht das Problem hat der TÜV auch gesagt. Das mit den federparketen ist nicht so schlimm sie quellen noch nicht auf. habe schon schlimmere gesehen und die habe ich auch wieder hin bekommen. Das ist nicht der erste hänger den ich wieder fertig mache bis jetzt wahren aber immer typenschielder vorhanden.
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