merkwürdige Geldstrafe aus Österreich, 6 Monate später |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
merkwürdige Geldstrafe aus Österreich, 6 Monate später |
21.01.2012, 13:30
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 21.01.2012 Mitglieds-Nr.: 63032 |
|
||||
|
|||||
|
21.01.2012, 13:50
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
In Österreich darf geschätzt werden.
Warst Du schneller als 100 unterwegs und stehen die von Dir angegebenen Werte so drauf (zul. 100)? Oder denkst Du nur, dass da 100 war und hast nur die Überschreitung? -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
|
|
21.01.2012, 14:39
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 709 Beigetreten: 22.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48047 |
Hallo und herzlich willkommen im Verkehrsportal!
Ich konnte mich schlecht erinnern dass ich jeweils zu schnell gewesen war, Blitz habe ich nicht gesehen. In Österreich wird ja häufig von hinten geblitzt. Da in Deutschland aber ja aus gutem Grund nur der Verursacher eines Verkehrsverstoßes belangt werden kann, würde ich nachlesen was denn in dem Schreiben als Beweismittel aufgelistet wird. Gibt es dazu keine Angabe dann würde ich ein Beweisphoto anfordern. Schickt man dir dann die Aufnahme von hinten bzw. steht schon im ersten Schreiben "Heckaufnahme" als Beweismittel, dann reicht es aus einfach "War ich nicht!" zurückzuschreiben. Die folgenden Briefe kann man dann getrost in die Rundablage P geben, irgendwann geben die Ösis dann auf... |
|
|
21.01.2012, 14:49
Beitrag
#4
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 21.01.2012 Mitglieds-Nr.: 63032 |
Also laut des Bescheides, der 6 Monate später ankam, sei ich 126 kmh gefahren wo nur 100 kmh (A1 Richtung Wien) erlaubt war. In meiner Erinnerung habe ich überall die Geschwindigkeitseinschränkung eingehalten, so meine ich extrem vorsichtig, d.h. ich glaube nicht dass ich so viel zu schnell war, auf der Strecke war ich höchstens nur 10 Minuten gefahren, deswegen möchte ich gerne Foto sehen. Die Frage ist ob es Sinn Macht? Erhöht nachher die Summe der Geldstrafe? In DE beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate, in Österreich 6 Monate. In dem Fall gilt der österreichischen Gesetz?
|
|
|
21.01.2012, 15:53
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 575 Beigetreten: 22.05.2006 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 19632 |
Bei den österreichischen Behörden gilt natürlich das österreichische Gesetz.
Was versprichst du dir von dem Foto? |
|
|
21.01.2012, 18:39
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Das Nummernschild sehen zu können damit ausgeschlossen ist das es falsch abgelesen wurde?
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
21.01.2012, 19:13
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 709 Beigetreten: 22.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48047 |
Bei den österreichischen Behörden gilt natürlich das österreichische Gesetz. Aber wenn man in Deutschland Bußen eintreiben will, dann muss das eben konform mit den deutschen Vorschriften bzgl. Haftung des Fahrers sein. Zitat Was versprichst du dir von dem Foto? Dass es eine Heckaufnahme ist? |
|
|
21.01.2012, 19:33
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1604 Beigetreten: 27.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35843 |
Bei den österreichischen Behörden gilt natürlich das österreichische Gesetz. Aber wenn man in Deutschland Bußen eintreiben will, dann muss das eben konform mit den deutschen Vorschriften bzgl. Haftung des Fahrers sein. Nutzt einem bloß nichts, wenn man wieder in Österreich einreisen möchte. Dort muss man deren Gesetze beachten. -------------------- Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
|
|
|
22.01.2012, 12:46
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Ersteinmal Servus aus Österreich,
zu Deinem Anliegen, fixe Hunderterbeschränkungen gibt es auf der A1 zwischen Landesgrenze und Wien im Raum Salzburg, Raum Linz, St Pölten, dem Knoten Steinhäusel (Abzweigung Außenringautobahn Richtung A2-Südautobahn). Teilweise gibt es zwischen Linz (Knoten Ansfelden) und Enns NÖ Ri Wien eine Hunderterbeschränkung die nach dem immissionsgesetz Luft verordnet ist (Zusatztafel IG-L), ein "Schmankerl" österreichischer Juristenkunst. Dort wird man nicht nach der StVO belangt, sondern nach dem Umweltgesetz heißt in der Praxis: Keine Toleranz und die Strafsätze sind einiges höher (gehen auch direkt an den Finanzminister und nicht an den Strassenhalter). Schau also einmal nach, nach welcher Gesetzesgrundlage Du deinen Strafbescheid in Händen hast. Zweite Möglichkeit: Du bist "Tacho 130" in eine Beschränkung an einer Baustelle gefahren. BTW: In Wien innerorts gesehen: "50" zusatztafel "IG-L", damit wird kräftig abgezockt ... Wenn Du meinst, Dir sei ein Strafbescheid falsch zugestellt worden, weil anderes Fahrzeug, kanns Du natürlich bei der ausstellenden Behörde um Einsicht in die Beweismittel ansuchen. Was Dir vorliegt wird allerdinmgs eine Anonymstrafverfügung sein, geht immer an den Halter, weil der sollte ja wissen, wem er das FZ überlassen hat. Dabei gehtes allerdings um "Verwaltungsübertretungen" und daher auch nicht personenbezogen. Die Ausrede in Österreich: Weiß nicht wer gefahren ist, führt bei Östereichern dann ganz simpel und pragmatisch zur verpflichteten Führung eines Fahrtenbuches ... Mit dieser Vorgangsweise vermeidet man viel sinnlose Katz und Maus Spiel auf Steuerzahlerkosten. Schlechte Nachricht zum Schluß: Aufgrund der Probleme mit Auslandsbehörden, sind auf den großen Routen die Radarboxen auch schon auf den "Schuß von vorne" umgebaut .... Strafbescheide (öfter!) ignorien kann sein, dass ein Fahrverbot für den Halter in Österreich dabei rauskommt .. -------------------- Meine Webseite
Ihre Bank zahlt unter 3% Zinsen ? 5-20% Zinsen auf "Tankeinlagen" sofort durch mein Spritspartraining, amortisiert nach etwa 10 Tankfüllungen! Mehr gerne per PN! |
|
|
22.01.2012, 17:01
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 343 Beigetreten: 21.06.2007 Wohnort: Langenzerdorf/Wien Mitglieds-Nr.: 33209 |
....Die Ausrede in Österreich: Weiß nicht wer gefahren ist, führt bei Östereichern dann ganz simpel und pragmatisch zur verpflichteten Führung eines Fahrtenbuches ... Bei uns in A gibt es diese Sanktion nicht ! Für die Nichterteilung der Lenkerauskunft gibt´s eine saftige Geldstrafe. Aber keine Fahrtenbuchauflage, und auch kein Fahrverbot. Strafbescheide (öfter!) ignorien kann sein, dass ein Fahrverbot für den Halter in Österreich dabei rauskommt .. Auch das stimmt nicht. Wenn man eine Strafverfügung wg. Schnellfahrens bekommt und diese nach Inkrafttreten ignoriert (also nicht bezahlt), wird das an die D-Behörden zwecks Inkasso weitergereicht. Selbst wenn dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, kann´s dafür niemals ein Fahrverbot geben. Dies gilt natürlich nur für Geldstrafen ohne einem gleichzeitig verhängten Fahrverbot . Wenn zusätzlich zu einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot in A ausgesprochen wurde, ist dies natürlich gültig, unabhängig davon, ob man die Geldstrafe bezahlt hat oder nicht... lg aus Wien Weinberg |
|
|
22.01.2012, 19:07
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
... dann sind meine Erfahrungen in einem Fuhrpark eines großen Unternehmens offenbar Einbildung gewesen?
... Lenkernachfragen wurden immer auf einen Niederlassungsleiter im Ausland "ausgeredet" und der Stand dann auf einmal an der Grenze ... -------------------- Meine Webseite
Ihre Bank zahlt unter 3% Zinsen ? 5-20% Zinsen auf "Tankeinlagen" sofort durch mein Spritspartraining, amortisiert nach etwa 10 Tankfüllungen! Mehr gerne per PN! |
|
|
12.08.2012, 16:46
Beitrag
#12
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65194 |
Den Inhalt habe ich gelöscht, da @Coramawe hier die gleiche Frage in einem neuen Thread gestellt hat.
|
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 18:55 |