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> merkwürdige Geldstrafe aus Österreich, 6 Monate später
jonywalker
Beitrag 21.01.2012, 13:30
Beitrag #1


Neuling


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In Österreich bin ich generell besonders vorsichtig, allein aus den Erfahrungen in der Vergangenheit. Im Sommer letztes Jahres war ich nur ein mal zum Tagesausflug im Österreich gewesen, und war ich extrem vorsicht gefahren, habe heute trotzdem eine Geldstrafe erhalten. Angeblich war ich um 26 km zu schnell gefahren, erlaubt war 100 kmh. Ich konnte mich schlecht erinnern dass ich jeweils zu schnell gewesen war, Blitz habe ich nicht gesehen. In nur noch ein paar Wochen ist es schon 6 Monaten, wie soll ich am besten machen? Das Protokoll ist handschriftlich eingetragen, wirkt unglaubhaft. Soll ich ein Beweismittel verlangen? Die haben bereits die höchste Geldstrafe eingesetzt, wenn ich einen Anspruch nutze was schlimmeres könnte passieren?

sad.gif
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blue0711
Beitrag 21.01.2012, 13:50
Beitrag #2


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In Österreich darf geschätzt werden.

Warst Du schneller als 100 unterwegs und stehen die von Dir angegebenen Werte so drauf (zul. 100)? Oder denkst Du nur, dass da 100 war und hast nur die Überschreitung?


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Gruß Kai
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Mr.Mijagi
Beitrag 21.01.2012, 14:39
Beitrag #3


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Hallo und herzlich willkommen im Verkehrsportal!

Zitat (jonywalker @ 21.01.2012, 13:30) *
Ich konnte mich schlecht erinnern dass ich jeweils zu schnell gewesen war, Blitz habe ich nicht gesehen.

In Österreich wird ja häufig von hinten geblitzt.

Da in Deutschland aber ja aus gutem Grund nur der Verursacher eines Verkehrsverstoßes belangt werden kann, würde ich nachlesen was denn in dem Schreiben als Beweismittel aufgelistet wird.

Gibt es dazu keine Angabe dann würde ich ein Beweisphoto anfordern.

Schickt man dir dann die Aufnahme von hinten bzw. steht schon im ersten Schreiben "Heckaufnahme" als Beweismittel, dann reicht es aus einfach "War ich nicht!" zurückzuschreiben.

Die folgenden Briefe kann man dann getrost in die Rundablage P geben, irgendwann geben die Ösis dann auf...
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jonywalker
Beitrag 21.01.2012, 14:49
Beitrag #4


Neuling


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Also laut des Bescheides, der 6 Monate später ankam, sei ich 126 kmh gefahren wo nur 100 kmh (A1 Richtung Wien) erlaubt war. In meiner Erinnerung habe ich überall die Geschwindigkeitseinschränkung eingehalten, so meine ich extrem vorsichtig, d.h. ich glaube nicht dass ich so viel zu schnell war, auf der Strecke war ich höchstens nur 10 Minuten gefahren, deswegen möchte ich gerne Foto sehen. Die Frage ist ob es Sinn Macht? Erhöht nachher die Summe der Geldstrafe? In DE beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate, in Österreich 6 Monate. In dem Fall gilt der österreichischen Gesetz?
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uzs980
Beitrag 21.01.2012, 15:53
Beitrag #5


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Bei den österreichischen Behörden gilt natürlich das österreichische Gesetz.

Was versprichst du dir von dem Foto?
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.01.2012, 18:39
Beitrag #6


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Das Nummernschild sehen zu können damit ausgeschlossen ist das es falsch abgelesen wurde?


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Mr.Mijagi
Beitrag 21.01.2012, 19:13
Beitrag #7


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Zitat (uzs980 @ 21.01.2012, 15:53) *
Bei den österreichischen Behörden gilt natürlich das österreichische Gesetz.

Aber wenn man in Deutschland Bußen eintreiben will, dann muss das eben konform mit den deutschen Vorschriften bzgl. Haftung des Fahrers sein.

Zitat
Was versprichst du dir von dem Foto?

Dass es eine Heckaufnahme ist? cool.gif
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Mclane
Beitrag 21.01.2012, 19:33
Beitrag #8


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Zitat (Mr.Mijagi @ 21.01.2012, 19:13) *
Zitat (uzs980 @ 21.01.2012, 15:53) *
Bei den österreichischen Behörden gilt natürlich das österreichische Gesetz.

Aber wenn man in Deutschland Bußen eintreiben will, dann muss das eben konform mit den deutschen Vorschriften bzgl. Haftung des Fahrers sein.



Nutzt einem bloß nichts, wenn man wieder in Österreich einreisen möchte. Dort muss man deren Gesetze beachten.


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Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
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fritz440kombi
Beitrag 22.01.2012, 12:46
Beitrag #9


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Ersteinmal Servus aus Österreich,

zu Deinem Anliegen, fixe Hunderterbeschränkungen gibt es auf der A1 zwischen Landesgrenze und Wien im Raum Salzburg, Raum Linz, St Pölten, dem Knoten Steinhäusel (Abzweigung Außenringautobahn Richtung A2-Südautobahn).

Teilweise gibt es zwischen Linz (Knoten Ansfelden) und Enns NÖ Ri Wien eine Hunderterbeschränkung die nach dem immissionsgesetz Luft verordnet ist (Zusatztafel IG-L), ein "Schmankerl" österreichischer Juristenkunst.

Dort wird man nicht nach der StVO belangt, sondern nach dem Umweltgesetz heißt in der Praxis: Keine Toleranz und die Strafsätze sind einiges höher (gehen auch direkt an den Finanzminister und nicht an den Strassenhalter).

Schau also einmal nach, nach welcher Gesetzesgrundlage Du deinen Strafbescheid in Händen hast.

Zweite Möglichkeit: Du bist "Tacho 130" in eine Beschränkung an einer Baustelle gefahren.


BTW: In Wien innerorts gesehen: "50" zusatztafel "IG-L", damit wird kräftig abgezockt ...

Wenn Du meinst, Dir sei ein Strafbescheid falsch zugestellt worden, weil anderes Fahrzeug, kanns Du natürlich bei der ausstellenden Behörde um Einsicht in die Beweismittel ansuchen.

Was Dir vorliegt wird allerdinmgs eine Anonymstrafverfügung sein, geht immer an den Halter, weil der sollte ja wissen, wem er das FZ überlassen hat. Dabei gehtes allerdings um "Verwaltungsübertretungen" und daher auch nicht personenbezogen.

Die Ausrede in Österreich: Weiß nicht wer gefahren ist, führt bei Östereichern dann ganz simpel und pragmatisch zur verpflichteten Führung eines Fahrtenbuches ...


Mit dieser Vorgangsweise vermeidet man viel sinnlose Katz und Maus Spiel auf Steuerzahlerkosten.

Schlechte Nachricht zum Schluß: Aufgrund der Probleme mit Auslandsbehörden, sind auf den großen Routen die Radarboxen auch schon auf den "Schuß von vorne" umgebaut ....

Strafbescheide (öfter!) ignorien kann sein, dass ein Fahrverbot für den Halter in Österreich dabei rauskommt ..


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Weinberg
Beitrag 22.01.2012, 17:01
Beitrag #10


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Zitat (fritz440kombi @ 22.01.2012, 12:46) *
....Die Ausrede in Österreich: Weiß nicht wer gefahren ist, führt bei Östereichern dann ganz simpel und pragmatisch zur verpflichteten Führung eines Fahrtenbuches ...


Bei uns in A gibt es diese Sanktion nicht ! Für die Nichterteilung der Lenkerauskunft gibt´s eine saftige Geldstrafe.
Aber keine Fahrtenbuchauflage, und auch kein Fahrverbot.


Zitat (fritz440kombi @ 22.01.2012, 12:46) *
Strafbescheide (öfter!) ignorien kann sein, dass ein Fahrverbot für den Halter in Österreich dabei rauskommt ..


Auch das stimmt nicht.

Wenn man eine Strafverfügung wg. Schnellfahrens bekommt und diese nach Inkrafttreten ignoriert (also nicht bezahlt), wird das an die D-Behörden zwecks Inkasso weitergereicht. Selbst wenn dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, kann´s dafür niemals ein Fahrverbot geben.

Dies gilt natürlich nur für Geldstrafen ohne einem gleichzeitig verhängten Fahrverbot .

Wenn zusätzlich zu einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot in A ausgesprochen wurde, ist dies natürlich gültig, unabhängig davon, ob man die Geldstrafe bezahlt hat oder nicht...

lg aus Wien

Weinberg
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fritz440kombi
Beitrag 22.01.2012, 19:07
Beitrag #11


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... dann sind meine Erfahrungen in einem Fuhrpark eines großen Unternehmens offenbar Einbildung gewesen?

... Lenkernachfragen wurden immer auf einen Niederlassungsleiter im Ausland "ausgeredet" und der Stand dann auf einmal an der Grenze ...


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Coramawe
Beitrag 12.08.2012, 16:46
Beitrag #12


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Den Inhalt habe ich gelöscht, da @Coramawe hier die gleiche Frage in einem neuen Thread gestellt hat.
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