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> bei Besitz von harten Drogen MPU zwingend?
gerri
Beitrag 10.01.2012, 20:46
Beitrag #1


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Bin ich jetzt komplett verrückt...???

Ich dachte bei Besitz von harten Drogen ist eine MPU zwingend....?


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Mr.T
Beitrag 10.01.2012, 20:51
Beitrag #2


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Nö.


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Gruß Mr.T

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gerri
Beitrag 10.01.2012, 21:22
Beitrag #3


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Also ich meine ich habe das aber öfters,auch hier im Forum gelesen... ;O)


Das heisst also..Ich werde mit 2 Gramm Kokain oder Amphe erwischt dass ich im Auto habe wird keine Mpu angeordnet..?
Ich sage dann einfach dass wollte ich verkaufen oder verschenken und der Fall ist damit erledigt..?
Dann bekomme ich maximal ne Geldstrafe wegen Handel oder das Verfahren wird eingestellt.?

Das ist doch unlogisch..Dachte immer Besitz harter Drogen rechtfertigt sofort ne MPU da die FssT davon ausgeht dass ich Ungeeignet bin ein kraftfahrzeug zu führen..?


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Mr.T
Beitrag 10.01.2012, 21:26
Beitrag #4


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Zitat (gerri @ 10.01.2012, 21:22) *
Das heisst also..Ich werde mit 2 Gramm Kokain oder Amphe erwischt dass ich im Auto habe wird keine Mpu angeordnet..?
Nö. Dann wird ein äG angeordnet um zu klären, ob die das Zeug auch konsumierst. Wenn ja, wird deine FE entzogen.


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Fabius
Beitrag 11.01.2012, 11:34
Beitrag #5


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kommt auf die FEB an in Düsseldorf wärst du FE 3mal los. Die entziehen bei harten drogen sofort. Bie weichen eigentlich genauso. Egal ob Besitz oder unter gefahren


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"Fett hocken sie auf dem Sofa, bei Nüsschen und Bier, im Zigarettenrauch - und regen sich über die jungen Haschischraucher auf."

Zitat: Gerhard Kocher
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gerri
Beitrag 11.01.2012, 11:35
Beitrag #6


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Also im Münsterland ist das genauso.. Die Entziehen sofort.


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Hornblower
Beitrag 11.01.2012, 11:55
Beitrag #7


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Ich kann nicht wirklich glauben, dass eine FEB großflächig über einen längeren Zeitraum hinweg rechtswidrig Fahrerlaubnisse entzieht. think.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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gerri
Beitrag 11.01.2012, 11:59
Beitrag #8


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Hornblower und Mr.T

Ihr seit mit 10000 % Sicherheit besser informiert als ich und seit auch mehr im Thema als die meisten.
Aber ich möchte Tot umfallen wenn es nicht so ist..

Also in Kreis BOR werden bei harten Drogen sofort FS eingezogen,beim bloßen Besitz !!!!!!!!
Und da gibts dann ne MPU Aufforderung..


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Jens
Beitrag 11.01.2012, 13:01
Beitrag #9


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Zitat (gerri @ 11.01.2012, 11:59) *
Also in Kreis BOR werden bei harten Drogen sofort FS eingezogen,beim bloßen Besitz

Das wäre rechtswidrig


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Fabius
Beitrag 11.01.2012, 15:17
Beitrag #10


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ja was kann man dagegen tun ? Die Fahrerlaubnisbehörde Düsseldorf entzieht auch sofort bei Körperverletzung usw. *** Leiter der Führerscheinstelle Düsseldorf ist Hart und bei Drogen egal was direkt entzug. Die darf das ja anscheinend. Mir wurde bereits 1999 wegen Besitz von 0,1 Gramm Gras der Lappen entzogen ohne ÄG ohne Aussage usw.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 11.01.2012, 15:48
Bearbeitungsgrund: Name ge***t


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Zitat: Gerhard Kocher
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Mr.T
Beitrag 11.01.2012, 15:53
Beitrag #11


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Trotz deiner Wiederholung: Auch in Düsseldorf gilt die FeV. Dass dort ohne Rechtsgrundlage Fahrerlaubnisse entzogen werden, halte ich für ein Gerücht.

Dass dir 1999 die Fahrerlaubnis entzogen wurde, zweifle ich nicht an.


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Fabius
Beitrag 11.01.2012, 17:21
Beitrag #12


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Ihr habt viel Erfahrung hier. Eure Kenntnis und euer Wissen möchte ich nicht anzweifeln. Das ist die ganz normale Masche in Düsseldorf und das ist nicht anzuzweifeln. Da gibts keine Differenzierung zwischen weichen und harten Drogen BTM ist BTM punkt. Wenn ich SB wäre würde ich auch sofort einziehen. Ist doch einfacher zu entziehen als ein ÄG anzuorden usw. Nachher vergisst man fristen oder kommt mit dem ÄG nicht durch. Entziehen fertig !!!! Und wenn der Chef der FEB noch dahinter steht ist doch toll. Der Leiter ist auch besonders Aktiv im Schützenverein. Ja ja der jute Alkohol das ist einfach nur lächerlich


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Kai R.
Beitrag 11.01.2012, 17:28
Beitrag #13


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Du widersprichst Dir selbst. Bei weichen Drogen ist erst recht kein sofortiger Entzug möglich, schon gar nicht wenn nur Besitz vorliegt. Außerdem ist eine FSSt in ihren Handlungen an Recht und Gesetz gebunden. Ihre Entscheidungen können und werden gerichtlich überprüft.

Grüße

Kai


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gerri
Beitrag 11.01.2012, 17:32
Beitrag #14


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In Bocholt Kreis Borken sind vor ca 1.5 Jahren 4 Dealer und die Käufer Dingfest gemacht geworden.
Die wurden über mehrere Monate observiert.

Denen wurde allen der FS entzogen..!!!!! Kein Bezug zum Strassenverkehr oder sonst was..Stand groß in der Zeitung.
Wie kann das bitte sein ..?

Ich suche gleich mal den Zeitungsartikel..Muss ja noch zu finden sein wavey.gif


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Kai R.
Beitrag 11.01.2012, 17:41
Beitrag #15


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wenn es in der Zeitung stand dann muss es ja gestimmt haben rolleyes.gif

Grüße

Kai


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gerri
Beitrag 11.01.2012, 18:05
Beitrag #16


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Kai,ich wohne in der Stadt und sehe das doch mit eigenen Augen dass die besagten Leute nur noch laufen !!!!!

laugh2.gif


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Kai R.
Beitrag 11.01.2012, 18:17
Beitrag #17


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aber Du kennst die Hintergründe nicht. Es ist beispielsweise häufig so, dass Dealer den Eigenkonsum zugeben, weil sie sonst wegen Handels bzw. wegen größerer Mengen verknackt werden. Dann ist natürlich der FS weg. Aber der Konsum muss nachgewiesen sein.

Grüße

Kai


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Kai

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Fabius
Beitrag 12.01.2012, 13:27
Beitrag #18


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die FEB Düsseldorf macht keinen Unterschied ob weiche oder harte drogen. Hier mal ein Auszug über Gewalttäter. Ihr müsst wissen in Düsseldorf sind die ganz Heiss Fe zu entziehen.

http://www.rp-online.de/region-duesseldorf...ntest-1.1146247


Hier gehts ja um Gewalttäter, aber nur als Beispiel.


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Zitat: Gerhard Kocher
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Mr.T
Beitrag 12.01.2012, 13:30
Beitrag #19


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Zitat (Fabius @ 12.01.2012, 13:27) *
Hier gehts ja um Gewalttäter
...die sich einer MPU im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unterziehen müssen. Also alles legal und im grünen Bereich.


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Fabius
Beitrag 12.01.2012, 13:33
Beitrag #20


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"Was in Münster als Pilotprojekt umstritten ist, wird in Düsseldorf seit Jahren praktiziert". Da ist es wieder.............. Im Landtag NRW häufen sich die Petitionen immer mehr. Das geilste ist eigentlich das Kinderschänder z.B. die Fe erhalten bleibt.


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Zitat: Gerhard Kocher
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Mr.T
Beitrag 12.01.2012, 13:52
Beitrag #21


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Ich weiß nicht, was du genau willst. unsure.gif
Du behauptest, dass in D'dorf rechtswidrig Fahrerlaubnisse entzogen werden und verlinkst auf einen Artikel, in dem die vorgeschriebene Überprüfungsmaßnahme angeordnet wurde und erst bei negativem Ausgang die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Ich habe mal für das Thema einen eigenen Thread eröffnet. Hier war es deplatziert.


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Eloquenz
Beitrag 12.01.2012, 13:58
Beitrag #22


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Zitat
"Was in Münster als Pilotprojekt umstritten ist, wird in Düsseldorf seit Jahren praktiziert". Da ist es wieder.............. Im Landtag NRW häufen sich die Petitionen immer mehr. Das geilste ist eigentlich das Kinderschänder z.B. die Fe erhalten bleibt.


Hallo Gerri!

Ich bin selber Münsteraner und habe diese Diskussion in der Tagespresse verfolgt.
Die Zeiten wo es umstritten war sind allerdings passé, das Prozedere ist inzwischen etabliert und ausser den Betroffenen regt sich keiner mehr darüber auf.
Dazu sei gesagt das diese Regelung bisher nur bei Härtefällen angewandt worden ist und da kann man es ja auch nachvollziehen.
Denn jemand, der latent gewaltbereit und im hohen Maße cholerisch ist, wird das aller Wahrscheinlichkeit auch im Strassenverkehr ausleben.
Einmal versehentlich geschnitten - *bumms*, gibt es einen aufs Maul!, doof gesagt.
Da kann ich schon verstehen, dass man solche Zeitgenossen mal genauer unter die Lupe nimmt.

Der ständig ins Rennen gebrachte Vergleich zu Kinderschändern, wenn es um eine gefühlte Ungerechtigkeit im System geht, hinkt aber gewaltig:
so verwerflich solche Taten auch sind, so offensichtlich ist auch das ein direkter Zusammenhang zum Strassenverkehr nicht abzuleiten ist.
Bestrafung hin oder her, den Leuten den Führerschein wegzunehmen hilft den Kindern auch nicht.

Gruß, Eloquenz


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Ex-Kiffer. Geläutert und resozialisiert :-D. Historie -> 1996 Entzug; 1998 MPU (n.b.); 2008 : Neuerteilung
Ewig dankbar : Ottlilie,Mr.T,GSX-R,Kai R.,Klaus62,Uwe W.,Hornblower,Anton Gorodezki
Meinen größten Respekt : CorneliusRufus;Nachteule.
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Fabius
Beitrag 12.01.2012, 14:09
Beitrag #23


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ja klar haben Kinderschänder einen Bezug zum Straßenverkehr hergestellt. Die begehen die Taten meistens mit Ihren Fahrzeugen. Fall "Mirco". und bestimmt nicht zu Fuss. Den Gewalttätern hilft es auch nicht die Fe zu entziehen. Prügeln kann man sich im Stadion oder in der Altstadt auch. Aber darum geht es ja hier nicht. Man kann ja die FEB Düsseldorf um Stellungnahme dazu bitten. Das ist doch eine Behörde die für den Bürger arbeitet, also muss Sie darauf reagieren.


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Zitat: Gerhard Kocher
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Mr.T
Beitrag 12.01.2012, 14:10
Beitrag #24


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Zitat (Fabius @ 12.01.2012, 14:09) *
Man kann ja die FEB Düsseldorf um Stellungnahme dazu bitten.
Mach doch.


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Fabius
Beitrag 12.01.2012, 14:13
Beitrag #25


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Nö Ihr seit die Profis smile.gif Die kennen mich das ist ja das Problem


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Zitat: Gerhard Kocher
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stizzler
Beitrag 12.01.2012, 14:21
Beitrag #26


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seitseid.de :>

In meinem Freundeskreis hat auch schon jemand den Führerschein wegen Besitz abgenommen bekommen... auch im Raum Düsseldorf


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Fabius
Beitrag 12.01.2012, 14:35
Beitrag #27


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Hat er den Konsum zugegeben ? Ich meine wenn einer mit einer Harten Droge aufgefunden wird, dann ist er zu 99,9% Konsument. Denn ein nicht Konsument führt bestimmt keine Harte Droge mit sich. Geschweige denn er hat Kontakt zur Drogenszene. Am besten noch mit Heroin Spritzbesteck usw. "NEIN ich bin doch kein Konsument, ich habe das nur vorsorglich dabei falls ich Schmerzen bekomme "


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Zitat: Gerhard Kocher
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Kai R.
Beitrag 12.01.2012, 14:57
Beitrag #28


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Zitat (stizzler @ 12.01.2012, 14:21) *
In meinem Freundeskreis hat auch schon jemand den Führerschein wegen Besitz abgenommen bekommen... auch im Raum Düsseldorf

wir hatten hier auch schon Fälle, in denen sich das zunächst so anhörte. Bei näheren Nachfragen stellt sich dann doch heraus, dass es anders gelagerte Gründe gab. Ich wüsste jedenfalls keinen Fall hier im VP, bei dem nur auf Grund von Besitz ohne weitere Aussagen oder Auffälligkeiten ein FS entzogen worden sein sollte. Weder aus Düsseldorf noch sonst irgendwoher. Und wir haben viele Fälle hier.

Es wäre auch rechtswidrig, da Anlage 4 Nr. 9 der FEV in allen Fällen die Einnahme von Drogen als Voraussetzung für die Nicht-Eignung nennt, nicht den Besitz. Natürlich kann der bloße Besitz zu einer Überprüfung führen, ob auch konsumiert wird. Ergibt dies einen positiven Befund kann ein Entzug kommen.

Grüße

Kai


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Nüsschen
Beitrag 12.01.2012, 15:14
Beitrag #29


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Aber die se Aussage aus dem Artikel ist wirklich für´n Hintern: "Wer immer wieder durch aggressives Verhalten auffällt, wird als Autofahrer kaum defensiv unterwegs sein".
Ist ja ähnlich wie: "Alle blonden Frauen sind dumm", was nun wirklich nicht der Fall ist.
Da hätte sich der gute Herr Keulertz vllt etwas verständlicher ausdrücken können damit es jeder versteht was er meint. Ist halt unglücklich formuliert.
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Kai R.
Beitrag 12.01.2012, 15:23
Beitrag #30


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§11 FEV ist da eigentlich ziemlich eindeutig. Eine MPU darf angeordnet werden

Zitat
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen

Aggression steht eigentlich immer im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung, da übermässiges Aggressionspotential im Verkehr immer gefährlich ist.

Grüße

Kai


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gerri
Beitrag 12.01.2012, 16:08
Beitrag #31


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Zitat :



Wer hingegen außerhalb des Straßenverkehrs als Konsument/Besitzer von Kokain, Opiaten (Morphin, Heroin), Hypnotika/Sedativen, Halluzinogenen (LSD, Meskalin und Psilocybin) sowie Ampehtaminen (Speed) und ihren Derivaten (etwa Ecstasy) auffällig geworden ist, muss sich fast immer auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis sowie die Neuerteilung unter der Voraussetzung einer positiven MPU einstellen. Die Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wird ebenso unterstellt, wie bei Drogenauffälligkeit mit Straßenverkehrsbezug. Allein der rechtswidrige Umgang mit Drogen gilt bereits als Indiz für die Nichteignung.

Es wird angezweifelt, ob das für die Verkehrssicherheit notwendige Trennungsvermögen zwischen Rauschmitteleinnahme und Verkehrsteilnahme gegeben ist. Die Fahrerlaubnis wird dann regelmäßig für mindestens ein Jahr vorenthalten. Dieser Zeitraum ist durch das nach der Fahrerlaubnisverordnung einzuhaltene Abstinenzjahr vorgegeben. Die Einhaltung des 12-monatigen Zeitraums des Drogenverzichts hat der Betroffene durch - etwa alle sechs Wochen durchzuführende – unangemeldete Drogenscreenings (chemisch-toxikologische Analysen) unter neutraler fachärztlicher Aufsicht nachzuweisen. Das nachgewiesene Abstinenzjahr wird von der Verwaltungsrechtsprechung als Voraussetzung für die Wiederherstellung der Fahreignung angesehen. Diese Abstinenz-Anforderung wird unabhängig von dem Konsummuster und dem Schweregrad der Drogen-Problematik bei dem einzelnen Betroffenen gestellt. Die einschlägigen Verordnungen und Richtlinien kennen keine Abstufung zwischen einmaligem Konsum "harter" BtM-Stoffe über einmalige, gelegentliche bis hin zu Abhängigkeit indizierenden Konsummustern.

Quelle

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 12.01.2012, 21:23
Bearbeitungsgrund: aus urheberrechtlichen Gründen die Quelle des Zitats hinzugefügt


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Kai R.
Beitrag 12.01.2012, 16:21
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wenn Du uns jetzt auch noch mitteilen würdest, was oder wen Du da gerade zitierst think.gif

Im Übrigen ist das Wort "Besitzer" im ersten Absatz schlicht falsch. Solche Fehlinformationen schreibt Einer vom Anderen ab. Oder gibt es irgendeine Quelle im Sinne einer gesetzlichen Grundlage, die die Aussage mit dem Besitz belegt?

Edit: Quelle ergoogelt http://www.straffrei-mobil.de/index.php/al...int=1&page= Das macht es aber nicht richtiger.

Grüße

Kai


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gerri
Beitrag 12.01.2012, 16:27
Beitrag #33


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Ja Kai,genau dort.. wavey.gif


Aber das schreibt doch auch ein Anwalt für Verkehrsrecht..Der muss,oder sollte es doch wissen..
Ich bin mir wirklich sicher dass es im Kreis BOR so gehandhabt wird.

Bei mir damals hätten sie mich auch erstmal fahren lassen müssen mit meinem EU Fs,haben sie aber nicht !!!
Sie haben einfach auf blöd geschaltet und gut..Vielleicht machen sie das mit dem Besitz harter Drogen genauso.?


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Beitrag 12.01.2012, 16:35
Beitrag #34


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Der Leiter der FEB Düsseldorf ist so punkt. Der hasst BTM Konsumenten über alles. Egal was die zu sich nehmen. Droge ist Droge fertig. Sogar die Bezirksregierung Düsseldorf weiß wie der Leiter so drauf ist. Das ist einfach ein Skandal. Nur dagegen machen kann keiner was. Die FEV kann man sich so Stricken, wie man Sie gerade braucht ohne das man GG verletzt. Wenn die Fe per Ordnungsverfügung entzogen wird dann ist alles zu spät. Und die VG stehen hinter Ihren Behörden. Die Macht......... ausüben ganz toll !!!

@Kai R.

Welcher Anwalt ist es denn ?


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Zitat: Gerhard Kocher
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Kai R.
Beitrag 12.01.2012, 16:35
Beitrag #35


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Zitat (gerri @ 12.01.2012, 16:27) *
Aber das schreibt doch auch ein Anwalt für Verkehrsrecht..Der muss,oder sollte es doch wissen..

crybaby.gif

Ich habe den wackeren Rechtsanwalt mal angemailt und ihn gebeten, seinen Fehler zu korrigieren. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

Edith: wer die Seite betreibt kann man durch einen einfachen Click auf den "weiter" Button herausfinden.

Grüße

Kai


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Kai

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gerri
Beitrag 12.01.2012, 16:39
Beitrag #36


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Da bin ich aber gespannt rolleyes.gif

mal sehen,vlt. schreibt er ja was dazu..


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Fabius
Beitrag 12.01.2012, 16:45
Beitrag #37


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Wer ist denn betreiber der Seite ?


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Zitat: Gerhard Kocher
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Wollf_0708
Beitrag 12.01.2012, 17:14
Beitrag #38


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Fabius gugg hier

Zitat (Kai R. @ 12.01.2012, 16:35) *
Ich habe den wackeren Rechtsanwalt mal angemailt ......

Ist diese Aussage auch Wert, angemailt/nachgefragt zu werden ?
Zitat
Kommt es zu einem Unfall mit dem frisierten Moped, besteht kein Versicherungsschutz.
Heisst momentan für mich, der Unfallgeschädigte bekommt nichts von der gegnerischen Versicherung, wenn der Unfallverursacher mit dem frisierten Moped unterwegs war ?
Ein Fall für den Weissen Ring ?
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Kai R.
Beitrag 12.01.2012, 17:22
Beitrag #39


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da steht auch noch mehr Unfug - ein echter Könner seines Fachs

Grüße

Kai


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GSX-R
Beitrag 12.01.2012, 17:28
Beitrag #40


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Zitat (Wollf_0708 @ 12.01.2012, 17:14) *
Kommt es zu einem Unfall mit dem frisierten Moped, besteht kein Versicherungsschutz. Heisst momentan für mich, der Unfallgeschädigte bekommt nichts von der gegnerischen Versicherung, wenn der Unfallverursacher mit dem frisierten Moped unterwegs war ?
Ein Fall für den Weissen Ring ?

Nein. Die Versicherung muss zahlen, geht aber in Regress.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Kai R.
Beitrag 12.01.2012, 17:35
Beitrag #41


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bei einem selbstverschuldeten Unfall. Ist der Andere schuld muss die Versicherung auch bezahlen, es sei denn das frisierte Moped stellte ein höheres Risiko dar so dass aus diesem Grund ein Schuldanteil beim Fahrer des frisierten Töffs verbleibt.

Grüße

Kai

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 12.01.2012, 21:25
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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nachteule
Beitrag 12.01.2012, 18:36
Beitrag #42


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Hallo, Kai R.,

ganz so unrecht hat der Anwalt mit seiner Aussage nicht, aber er hat es sehr missverständlich formuliert. dry.gif

Wer mit harten Drogen in geringer Menge erwischt wird, dürfte in den meisten Fällen eher zugeben, dass dieses für den Eigenkonsum ist, als dass er sich dem Tatvorwurf des Handelns aussetzt, da in dem Fall die strafrechtlichen Folgen wesentlich gravierender wären.

Dies insbesondere, wenn es sich um einen Ersttäter handelt, der in den meisten Fällen mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen kann, wenn er auf Eigenkonsum plädiert.

Viele Grüße,

Nachteule


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Fabius
Beitrag 12.01.2012, 18:48
Beitrag #43


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Danke Wolf

Das Problem ist eigentlich das ein Verkehrsrechts Anwalt nicht unbedingt was von Verwaltungsrecht versteht. Das Verwaltungsrecht ist nämlich sehr komplex und da trauen sich nicht viele ran. Gerade der Fe Entzug hat im nachhinein mehr was mit Verwaltungsrecht zu tun. Oder was meint Ihr ?


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Zitat: Gerhard Kocher
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gerri
Beitrag 12.01.2012, 18:56
Beitrag #44


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Hallo Nachteule,

also wenn ich in der Situation wäre würde ich sagen ich wollte die 3 Gramm Kokain ( als Beispiel jetzt ) weiter verkaufen. Bei 3 Gramm wird es entweder eingestellt oder es kommt ne Geldstrafe. In Nrw ist das noch keine Grosse Menge..! Meine bis 5 Gramm wird meist eingestellt das Verfahren.

Alle mal besser als ne MPU Aufforderung und 12 monatige Abstinenz + die ganzen Blutwerte und der Lappen ist die Zeit lang weg...


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corneliusrufus
Beitrag 12.01.2012, 19:36
Beitrag #45


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Es steht jedem frei, seinen Besitz von Drogen so darzustellen wie es a) die ermittelten Fakten darstellen und b) es ihm dabei vorteilhaft erscheint. Bisweilen kommt man dann an einen Richter, der auf weiterticken deutlich allergischer reagiert als auf Eigenkonsum. Da darf bei Deiner Strategie auch nichts hinzukommen, damit nicht am Ende doch eine Gesamtstrafe gebildet wird, eine Bewährung oder mehr droht.

Wem das Vorgehen bsp. der Düsseldorfer FEB nicht gefällt, kann a) eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben und/oder b) gegen den Entscheid klagen. Wenn es denn so ist, wie behauptet wird, würde die FEB kaum einge Klagen plus Dienstaufsichtsbeschwerde plus die Presse organisatorisch/personell überleben.

Meine Erfahrung ist, dass in der Jounalistik zunehmend verkürzend und zuspitzend formuliert wird, so dass der wahre Sachverhalt - der der reinen und vollen Wahrheit nämlich - bestenfalls gerade noch erahnbar ist.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Fabius
Beitrag 12.01.2012, 20:14
Beitrag #46


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wie wäre es denn hiermit ?

http://www.sat1.de/tv/akte/kontakt-zur-akte-redaktion


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Zitat: Gerhard Kocher
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Jens
Beitrag 12.01.2012, 20:25
Beitrag #47


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Was ist damit? unsure.gif


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corneliusrufus
Beitrag 12.01.2012, 20:46
Beitrag #48


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@Fabius, Du kannst Dich gerne an diese Redaktion wenden. Wenn es einen Missstand gibt und das Thema ausschlachtbarjournalistisch interessant ist, wird der Fall aufgegriffen. Beliebt sind die Readaktionen von Monitor, Fakt und Panorama für seriöse ermittelte Missstandsaufdeckung.

Bist Du denn selbst betroffen?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Kai R.
Beitrag 13.01.2012, 08:59
Beitrag #49


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hier kommt die Rückmeldung des Anwalts:

Zitat
Wie Sie richtig anmerken ist als Überprüfungsmaßnahme entsprechend § 46 Abs. 3 FeV i.V.m. § 14 Abs. 1 S.1 Nr.2 bzw. Nr. 3 FeV ein fachärztliches Gutachten anzordnen.
Dieses Gutachten hat gem. § 14 Abs. 1 S. 2 FeV auszuführen und ggf. zu begründen, ob Konsum von Drogen nach dem BtMG oder missbräuchliche Einnahme anderer psychoaktiv wirkender Stoffe vorliegt.

....

Ich werde Ihren Hinweis aufnehmen und eine Richtigstellung des Artikel veranlassen.


Grüße

Kai


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Kai

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Fabius
Beitrag 13.01.2012, 13:14
Beitrag #50


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Hallo Cornelius,

ich bin nicht mehr betroffen. Ich weiß nur wie die Behörde arbeitet, weil ich die kenne. Da arbeiten seit 15Jahren die gleichen. Der jetzige Chef war vor 2Jahren noch normaler SB. Die Anwälte wissen auch wie streng die FEB Düsseldorf ist.

Mein Anwalt sagte:" Er kennt keine FEB die so Streng ist wie die in Düsseldorf. Würden alle Behörden so arbeiten, wären die Straßen leer".

Ich hatte mehrere Freunde und Bekannte die mit der Behörde zu tun hatten. Das ist reine Machtausüberei mehr nicht. Wie schon gesagt die Bezirksregierung Düsseldorf ist mit der arbeitsweise nicht immer einverstanden, nur denen sind auch die Hände gebunden. Sie empfehlen eine Petion im Landtag zu eröffnen. Wenn man das geschickt anstellt wäre das für die Akte das Thema überhaupt.

Jo trinken wir schön einen !!! Das mögen die Gerichte ja !!!!!

Achso du kannst doch so gut formulieren, wir könnten ja zusammen den Notruf Button drücken !!!!:)


Nur mal so am rande:

http://www.sat1.de/news/unterhaltung/content/50923/


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