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> Falsche angaben im ärztlichen Gutachten
Jonne
Beitrag 22.12.2011, 11:00
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!

Ich bin vor 4 Monaten bei einer Polizeikontrolle positiv auf Cannabis getestet worden.
Darauf hin wurde ein ärztliches Gutachten angeordnet.

Bei dieser Begutachtung wurde ich über mein Konsumverhalten befragt.

In dem ärztlichen Gutachten das ich gestern erhielt sind aber meine Angaben falsch wiedergegeben.

Ich schrieb das ich seit 7 Jahren Cannabis konsumierte. (bis zur Kontrolle) Und das es zuletzt ca. 15-20 Gramm pro Monat waren.
Die Ärztin schrieb im Gutachten das ich seit 7 Jahren 15-20g PRO WOCHE konsumiere.

Ich wurde auch gefragt wann ich mich das letzte mal betrunken habe. Meine Antwort war: auf einer Weihnachtsfeier, mit 5 Gläsern Wein.
Die Ärztin machte daraus 5 Weine ohne Mengenangabe. Das es auf einer Feier war erwähnte sie gar nicht, obwohl sie danach fragte.

Ausserdem erwähnte ich das es möglich ist das ich noch nach der Polizeikontrolle passiv konsumiert haben könnte.
Die Ärztin schrieb das ich dieses ausschliesse.

Ich habe versucht bei der Stelle die das Gutachten erstellt hat diese Angaben richtigstellen zu lassen. Wurde aber abgewimmelt mit den Worten ''Diese Mengenangaben sind doch unerheblich.'' und ''Unsere Ärztin macht grundsätzlich Alles richtig''


Kann mir jemand sagen was ich jetzt tun soll?

Ich finde diese Mengenangaben nicht so unerheblich da diese bedeuten würden das ich fast das doppelte von meinem monatlichen Einkommen für Drogen ausgegeben habe. Das hört sich nämlich nicht an wie jemand der 2-3 Joints am Abend geraucht hat sondern nach einem Junkie der nichts anderes mehr im Kopf hat als kiffen, kiffen, kiffen. Von Beschaffungskriminalität ganz zu schweigen!
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astaubach
Beitrag 22.12.2011, 11:17
Beitrag #2


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Wie hoch war denn der THC-Wert bei der Kontrolle ?


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Gruß, Andreas
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Kai R.
Beitrag 22.12.2011, 11:19
Beitrag #3


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die Angaben sind tatsächlich nicht irrelevant. Bei 15 - 20g pro Woche ist der Konsum auf jeden Fall regelmässig. Bei 15 - 20g im Monat könnte man noch über gelegentlichen Konsum sprechen. Das Gutachten ist fehlerhaft erstellt und Du hast einen Anspruch auf Korrektur.

Dass Dein FS aber vermutlich trotzdem entzogen wird, ist Dir klar, oder? Warum hast Du überhaupt diese Mengen zugegeben.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Jonne
Beitrag 22.12.2011, 22:56
Beitrag #4


Neuling


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6,3 THC

2,54 THC-OH-11

30,2 THC-COOH

bei diesen Mengen ist mein regelmäßiger Konsum doch sicher (oder ''nicht auszuschliessen'', was auch MPU bedeutet)

ich dachte mir Ehrlichkeit kommt weiter. (is wohl nich so)

meine körperlichen Untersuchungsbefunde waren auch alle unaffällig

hab gedacht das ich da noch irgendwie rauskomme
weil man ja an den veränderten Werten sehen müsste das ich seit Monaten abstinent bin

habe fahren und kiffen immer getrennt, was ja noch für einen klaren Kopf spricht
aber das ich von einer ''unabhängigen Institution'' so betrogen werde hätte ich nicht gedacht.
(sie heißt übrigens DEKRA falls man das hier erwähnen darf)

mich stört nur das ich dargestellt werde als hätte ich über meinen Konsum völlig die Kontrolle verloren.

was ja relevant sein wird für die FSST. da sie mich nicht einmal persönlich kennenlernen wird hat die/der Bearbeitende mit Sicherheit das
schlechteste Bild von mir vor Augen

von den übertrieben Richtlinien mal ganz abzusehen:
ich bin wenn ich einen Joint geraucht habe ca. nach vier Std. wieder klar im Kopf darf aber theoretisch trotzdem 2 Tage kein Auto fahren.
habe übrigens vor 3 Jahren einen Taxi-Schein erworben. (mit annähernd dem gleichen THC-COOH-Wert)
so weit ich weiß ist daß das gleiche wie 'ne MPU. habe alle Tests glänzend bestanden.
aber jetzt will man mir die Fähigkeit absprechen ein Fzg. ordnungsgemäß im Strassenverkehr zu führen.
(während etliche ''andiehundertjährige'' auf verschriebenen Opiaten die Landstrassen verstopfen)

aber daran ändert sich wohl sowieso nie was
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Uwe W
Beitrag 23.12.2011, 00:37
Beitrag #5


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Da hier eine Fahrt unter THC-Einfluss (6,3 aktiv) stattfand, kann man die Fahrerlaubnis ohnehin nur retten, wenn es sich um einmaligen Probierkonsum handelt, d.h. wenn man das erste und letzte mal in seinem Leben wenige Stunden vor der Fahrt konsumiert hat.

Da Du Dir diesen Weg durch Dein Geständnis ohnehin schon verbaut hast, kommt es jetzt nicht mehr darauf an, ob gelegentlicher oder regelmäßiger (nahezu täglicher) Konsum stattgefunden hat. Ich frage mich ohnehin, ob ein durchschnittlicher täglicher Konsum von 0,5 bis 0,7 Gramm nicht ohnehin auf einen regelmäßigen Konsum hinausläuft.
Worauf beziehen sich die Gramm eigentlich? Haschisch? Marihuana? Oder der Wirkstoff THC? Die Huestis Studie hat z.B. das Rauchen eines Joints mit 34 mg = 0,034 Gramm THC untersucht.

Ich würde das ärztliche Gutachten jedenfalls nicht bei der Führerscheinstelle abgeben: der Entzug der Fahrerlaubnis erscheint mir unvermeidlich. Für die MPU bei der Neuerteilung würde das äG nur schaden, da es einen absoluten Hardcore-Konsumenten beschreibt.
Auch ein korrigiertes Gutachten bringt es meines Erachtens nicht.

Warum hat sich überhaupt die Frage eines passiven Konsums nach der Polizeikontrolle gestellt? Welche Werte wurden denn bei der ärztlichen Begutachtung gemessen?


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Jonne
Beitrag 23.12.2011, 02:53
Beitrag #6


Neuling


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es war täglich Marihuana

was soll ich denn machen?

muss dieses Gutachten ja einreichen, oder nicht?
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jfk
Beitrag 23.12.2011, 03:11
Beitrag #7


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Nein, musst du nicht einreichen.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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astaubach
Beitrag 23.12.2011, 06:01
Beitrag #8


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Zitat (Jonne @ 22.12.2011, 22:56) *
...hat die/der Bearbeitende mit Sicherheit das schlechteste Bild von mir vor Augen...

Ja, aber das liegt eher an den 6,3 ng THC.


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Gruß, Andreas
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Kai R.
Beitrag 23.12.2011, 09:11
Beitrag #9


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Zitat (Jonne @ 23.12.2011, 02:53) *
muss dieses Gutachten ja einreichen, oder nicht?

wenn Du es einreichst wird Dein FS entzogen
wenn Du es nicht einreichst wird Dein FS entzogen

Im zweiten Fall werden aber die fatalen Angaben darin nicht Bestandteil Deiner Führerscheinakte. Fazit: nicht einreichen. Und dann sind die fehlerhaften Angaben auch egal.

Bereite Dich auf Deine MPU vor. Dazu brauchst Du 6 Monate Abstinenznachweise (wenn das Gutachten nicht Bestandteil der Akte wird. Mit den Angaben brauchst Du 12 Monate). Ca. 4 Wochen bevor Du die MPU machen willst beantragst Du den FS neu.

Das Ganze ist nicht Willkür sondern folgerichtig. Wer so stoned wie Du meint, noch sicher Auto fahren zu können, der hat eine Bedenkzeit verdient.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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