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> Negative MPU - Führerschein abgeben?, (Alkohol)
Islando
Beitrag 12.12.2011, 12:00
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen!

Hier meine Geschichte:

Ich wurde mitt April 2011 auf dem Fahrrad mit 2,39 Prom erwischt und hab Mitte Oktober eine Aufforderung zur MPU bis 02.01.12 erhalten.
MPU gemacht und prompt durchgefallen, weil ich mir (wie wahrscheinlich viele andere auch) erst kurz vorher Gedanken über das psychologische Gespräch gemacht habe. Empfohlen wurde nun 12 Monate Abstinenz.

Meine Frage(n):

-das Gutachten werde ich ja wohl nicht einschicken, sollte ich nun trotzdem meinen FS vor der frist abgeben?
-ab wann ist es mir überhaupt gestattet wieder eine MPU zu machen?
-auf dem Gutachten ist mein Geburtsdatum falsch und der Untersuchungstermin liegt in den 80er Jahren...kann man so das Ganze anzweifeln?
-ich hatte mich gefragt, ob 6 Monate Abstinenznachweis reichen, weil ich 12 schon sehr übertrieben finde (FS-Entzug, nicht Abstinenz). sollte man in beiden fällen einen Verkehrspsychologen aufsuchen?
-dazu muss ich ehrlich gestehen, das mir die "Gründe" für einen erhöhten Alkoholkonsum nicht ganz ersichtlich sind, weil ich in der Zeit einfach viel gefeiert habe..... blöd ist nur, das dieser Punkt wahrscheinlich der ausschlaggebenste ist

noch zur Info: bin 26, Student, bisher nie auffällig geworden, FS noch im Besitz

Auf Antworten und/oder Kritik würde ich mich freuen!

lg
Islando

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 23.02.2012, 08:36
Bearbeitungsgrund: Themenbeschreibung ergänzt.
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MrMurphy
Beitrag 12.12.2011, 12:45
Beitrag #2


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Hallo

Zitat
-das Gutachten werde ich ja wohl nicht einschicken,


Korrekt. Zur Info: Es kann aber sein, das die Führerscheinstelle trotzdem eine Info bekommt, das eine MPU durchgeführt wurde, allerdings ohne weitere Infos. Das solltest du im Hinterkopf haben, wenn du bei einer zukünftigen MPU nach vorherigen gefragt wirst.

Zitat
sollte ich nun trotzdem meinen FS vor der frist abgeben?


Im allgemeinen wird empfohlen den Führerschein durch die Behörden einziehen zu lassen. Das kostet dann zwar eine kleine Gebühr, aber die bisherigen Punkte werden bei einer Neuerteilung gestrichen.

Zitat
-ab wann ist es mir überhaupt gestattet wieder eine MPU zu machen?


Den Antrag kannst du jederzeit stellen, allerdings wirst du die kurzzeitig kaum bestehen, da die Nachweise über Abstinenz und eine nachhaltige Verhaltensänderung fehlen

Zitat
-auf dem Gutachten ist mein Geburtsdatum falsch und der Untersuchungstermin liegt in den 80er Jahren...kann man so das Ganze anzweifeln?


Nein, du kannst das höchstens korrigieren lassen. Das die MPU an dem Termin stattgefunden hat ist durch genügend andere Unterlagen belegt. Und der Psychologe wird dich auch wiedererkennen. Durch ein paar Tippfehler wird das Gutachten nicht ungültig und schon gar nicht positiv.

Zitat
-dazu muss ich ehrlich gestehen, das mir die "Gründe" für einen erhöhten Alkoholkonsum nicht ganz ersichtlich sind, weil ich in der Zeit einfach viel gefeiert habe..... blöd ist nur, das dieser Punkt wahrscheinlich der ausschlaggebenste ist


Wenn du mit 2,39 Promille auf dem Fahrrad erwischt wurdest, ist es unglaubwürdig, deine Alkoholaufnahme in ein paar Feiern in einem kurzen Zeitraum zu suchen. Für die Promillemenge hast du im Gegenteil jahrelang geübt.

Gruss

MrMurphy
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Islando
Beitrag 12.12.2011, 13:11
Beitrag #3


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erstmal danke für die Infos!

werde dann einfach auf die post warten, dass ich meinen FS einschicken soll.

Hab mich nun ein wenig eingelesen ins Forum und finde es echt stark, wie gut man hier auch durch die individuelle Prüfung des Fragebogens beraten wird!

Das ich nicht mehr ohne Abstinenznachweis antanzen brauch, ist mir klar. Macht es dann überhaupt Sinn, die 6 Monate zu wählen?
Ich hatte durchaus vor, mich bezügliche meines mir unbewusstem Trinkverhaltens mich mit einem Verkehrspsychologen zusammen zu setzten. Sollte man diesen Schritt sofort einleiten?
Habe auch gehört, dass dieser einem auch ein Gutachten austellt, was bei der nächsten MPU für Pluspunkte sorgt.

Wenn ich meine Situation mal nüchtern (jetzt sowieso) bewerte:
-FS wird Anfang Januar eingezogen
-ich mach optimalerweise 4 Haaranalysen (ist das billiger als über Urin?)
-beantrage für Dezember 2012 neue MPU (über die FSST oder?)
-sollte mich mit einem Psychologen treffen um mein Trinkverhalten zu analysieren (vorher/seitdem/zukunft)


seit dem Vorfall hab ich nur noch kontrolliert getrunken, nichts exzessives mehr. Wird eigentlich vom Gutachter erwartet, dass man für immer abstinent bleibt oder könnte ich auch die 12 Monate Abstinenz als wachrüttler angeben?

danke schonmal!
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Kai R.
Beitrag 12.12.2011, 13:16
Beitrag #4


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Hallo,

die Frage, ob kontrolliertes Trinken oder AB für Dich das richtige ist, wird nicht alleine an Hand der Promillisierung bei der Auffälligkeit entschieden. Gemeinhin sagt man, dass jenseits von 2,5%o kT zwecklos ist und da bist Du schon ziemlich nahe daran. Es kommt aber auf die Begleitumstände des Konsums und Deine Motive an.

Offensichtlich kam der Gutachter in Deinem Fall zu der Erkenntnis, dass AB verpflichtend ist, daher auch die 12 Monate Nachweis. Wenn AB, dann auf jeden Fall für immer. Bei freiwilliger AB reichen 6 Monate, bei kT sind nur Leberwerte ratsam. Offensichtlich hat Dir Deine zu geringe Vorbereitung auch in dem Punkt den Hals gebrochen.

Also ab zum Verkehrspsychologen, der kann Dir auch diese Frage beantworten. Je schneller Du die MPU machst desto schneller hast Du wieder einen FS. Und es müssen nicht 12 Monate sein.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

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Islando
Beitrag 12.12.2011, 13:29
Beitrag #5


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Zitat
Je schneller Du die MPU machst desto schneller hast Du wieder einen FS. Und es müssen nicht 12 Monate sein.


würde aber nur in Kombi mit Abstinenznachweis klappen. da diese ja auch nicht günstig sind, wollte ich das ganze auf 6 Monate beschränken (also 2 Screenings)

wie viele sitzungen ich brauch hängt dann wahrscheinlich auch von mir ab oder? daher auch die frage: sollte man die auf 6 (12) Monate verteilen? oder legt er das fest? ich frag mich nur ob ich sofort dahin soll oder erst nach ein paar monaten bzw kurz vor der nächsten MPU...

vielen dank für die bisherige unterstützung!
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Uwe W
Beitrag 12.12.2011, 14:09
Beitrag #6


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Ob man bei einer Radfahrer-MPU ein negatives Gutachten abgeben sollte oder nicht, lässt sich erst nach Kenntnis aller Fakten sagen.
Könntest Du das Gutachten hier anonymisiert einstellen?
In welchem Bundesland liegt Deine Führerscheinstelle? Wie ist es dazu gekommen, dass Du betrunken Rad gefahren bist? Hast Du das Rad benutzt, um bei einer geplanten Feier eine Trunkenheitsfahrt mit einem KfZ zu vermeiden?
Wie gut konntest Du mit 2,39 Promille noch radfahren?

Welche Fragestellungen sollten mit der MPU-Begutachtung geklärt werden?


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Islando
Beitrag 12.12.2011, 14:28
Beitrag #7


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Zitat
Könntest Du das Gutachten hier anonymisiert einstellen?

meinst du die ganzen 20 Seiten?

Zitat
In welchem Bundesland liegt Deine Führerscheinstelle?

In Bayern

Zitat
Wie ist es dazu gekommen, dass Du betrunken Rad gefahren bist?


Ich war mit Freunden auf einem Volksfest, danach in der Stadt und bin dann aufs Rad gestiegen. War auch nicht das erste Mal. Weil der Volksfestplatz etwas außerhalb liegt, hab ich das Fahrrad mitgenommen. Sprich: reine Bequemlichkeit

Zitat
Hast Du das Rad benutzt, um bei einer geplanten Feier eine Trunkenheitsfahrt mit einem KfZ zu vermeiden?

War bei mir noch nie Thema, hab auch kein Auto bzw. war auch noch nie auf einer Feier mit Auto

Zitat
Welche Fragestellungen sollten mit der MPU-Begutachtung geklärt werden?



- Ist zu erwarten, dass der UNtersuchte zukünftig auch KFZ unter Alkoholeinfluss führe wird?
- Liegen Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, die das sichere Führe von Fahrzeugen der o.g. Klasse(n) in Frage stellen?
- Kann der Untersuchte trotz Hinweise auf Alkoholmissbrauch den Konsum von Alkohol und das führe von KFZ zuverlässig trennen?
- Handlet es sich bei der festgestellten Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss mit einem Fahrrad um eine bewusste Strategie zur Vermeidung des Führens von KFZ unterAlkoholeinfluss?






ah vergessen:

Zitat
Wie gut konntest Du mit 2,39 Promille noch radfahren?


schlangenlinien, 2 Rote Ampeln überfahren. Polizei hat mich schon bei ersteren gesehen und bei zweiterem dann durchgegriffen
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Islando
Beitrag 12.12.2011, 17:41
Beitrag #8


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Ok, ich denke ich werde morgen auch mal mein Gutachten reinschreiben.
Eine Frage hab ich noch:

wenn man meinen FS einzieht, könnte ich zu jedem Zeitpunkt einen Antrag bei der Fsst auf Neuerteilung stellen, dann wieder eine MPU-Firma angeben und die Fsst schickt dann meine Akte dorthin etc.?
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Mr.T
Beitrag 13.12.2011, 15:24
Beitrag #9


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Ja.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Uwe W
Beitrag 13.12.2011, 17:37
Beitrag #10


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Zitat (Islando @ 12.12.2011, 15:28) *
Zitat
Könntest Du das Gutachten hier anonymisiert einstellen?

meinst du die ganzen 20 Seiten?

Ich gehe mal davon aus, dass in dem medizinischen Teil und im Teil über den Reaktionstest nichts negatives über Dich drinsteht.
Wenn diese Vermutung stimmt, wären diese Passagen jetzt nicht sooo interessant.

Da die MPU-Stelle allerdings 4 Fragen zu beantworten hatte, ist zum einen nicht klar, wie negativ das Gutachten jetzt ist und außerdem ist nicht klar, ob der Psychologe es geschafft hat, seine Meinung auch so zu begründen, dass das Gutachten gerichtsfest ist: wenn Du das Gutachten abgeben solltest, dann muss nämlich die Behörde im Streitfall mit Hilfe des Gutachtens vor Gericht begründen, warum Du ungeeignet bist.
Das kann die Behörde aber nur, wenn das Gutachten in sich widerspruchsfrei und außerdem ausführlich genug ist, um das Gericht von Deiner mangelnden Eignung zu überzeugen.
Da kann es in Bayern durchaus vorkommen, dass das Gericht der Führerscheinstelle das Gutachten um die Ohren haut.
Es kann auch sein, dass die Behörde verlangt, dass das Gutachten nachgebessert wird.

Wenn dagegen kein Gutachten vorgelegt wird, dann ist für die Behörde damit die Nichteignung bewiesen. Bei entsprechender Fragestellung kann es dann sogar sein, dass die Behörde das Radfahren komplett verbietet.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Islando
Beitrag 13.12.2011, 19:08
Beitrag #11


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also im medizinischen teil wurde nur formuliert, dass "die bedenken zu Fahreignung wegen fehlender Abstinenznachweise gegenwärtig noch nicht ausgeräumt werden können"

leistungstest war ok

den psychoteil werd ich gleich mal einscannen
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Islando
Beitrag 13.12.2011, 21:45
Beitrag #12


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Kurze Frage: Wie kann ich den ein pdf hochladen? geht das über einen mod?
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Jens
Beitrag 13.12.2011, 21:47
Beitrag #13


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Du selber kannst nichts hochladen. Schick es mir per email unter jens[at]verkehrsportal.de, aber bitte maximal 2MB (mehr kann ich auch nicht hochladen)


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Islando
Beitrag 13.12.2011, 22:43
Beitrag #14


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So, verschickt!

Wenn man sich das Ganze so durchliest, ist mir die Negativität bzw. Abstinenzforderung schon ersichtlich....

Wo hingegen nachgeforscht wurde, ob eine Gefährdung vorliegt, mit dem KFZ betrunken zu fahren, ist mir nicht klar....
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Jens
Beitrag 14.12.2011, 05:43
Beitrag #15


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Hier ist das Gutachten

Angehängte Datei  MPU_Islando.pdf ( 1.33MB ) Anzahl der Downloads: 428


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Uwe W
Beitrag 14.12.2011, 21:25
Beitrag #16


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Zitat (Islando @ 13.12.2011, 23:43) *
Wo hingegen nachgeforscht wurde, ob eine Gefährdung vorliegt, mit dem KFZ betrunken zu fahren, ist mir nicht klar....

Hier ist das Gutachten in der Tat unvollständig.
Der Gutachter hat Dich zwar mal gefragt (entsprechend der vorgegebenen Fragestellung
Zitat
Handlet es sich bei der festgestellten Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss mit einem Fahrrad um eine bewusste Strategie zur Vermeidung des Führens von KFZ unterAlkoholeinfluss?

ob die Alkoholfahrt Bestandteil einer Strategie zur Vermeidung des Führens von KfZ unter Alkoholeinfluss war.
Aber Du hast diese Frage anscheinend nicht verstanden. Die Antwort, dass Du das Fahrrad aus Bequemlichkeit gewählt hast, bezieht sich meines Erachtens auf die Alternative "öffentliche Verkehrsmittel", die Du ja kurz vorher mal angesprochen hast. Insofern hätte der Gutachter hier noch mal nachfragen müssen.
Dass Du die Frage nicht verstanden hast, kann ja auch bedeuten, dass die Alternative mit dem Auto auf Sauftour zu gehen, für Dich überhaupt nicht in Frage kommt.

Da Du ja zugegeben hast, öfter betrunken Rad gefahren zu haben, hätte der Gutachter Dich meines Erachtens auch fragen müssen, ob Du schon mal betrunken Auto gefahren bist. Hier hätte er auch das Thema Restalkohol ansprechen müssen, ob Du also nach durchzechter Nacht und Heimkehr ohne Auto am nächsten Tag Auto gefahren bist etc.

Du musst jetzt selber sehen, ob Du das Gutachten der Führerscheinstelle vorlegst.
Es steht ja eigentlich nichts drin, was Dir bei einer späteren Begutachtung ernsthafte Probleme bereiten könnte.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Islando
Beitrag 14.12.2011, 22:49
Beitrag #17


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das hat mich eben auch gewundert, das an dieser stelle ein (...) steht...bin mir eigentlich ziemlich sicher erwähnt zu haben, dass auto und alkohol ein no go ist, weils erstens stimmt und zweitens ja auch der knackpunkt der sache ist...

werd das nochmal überdenken mit dem einreichen. wahrscheinlich fragen sie mich bei der 2ten mpu eh danach...
wäre es dann eigentlich ratsam, der empfehlung von 12 monaten folge zu leisten oder kann man es auch mit 6 versuchen?
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Uwe W
Beitrag 14.12.2011, 23:18
Beitrag #18


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Versuchen könntest Du es auch nach 6 Monaten. Sofern Du aber für abstinenzpflichtig erklärt wirst, brauchst Du 12 Monate.

Hast Du das Protokoll der Exploration zu lesen bekommen?
Deine wiedergegebene Antwort auf die Frage nach der Vermeidungsstrategie beginnt ja mit einem Nein.

Aber der Umstand, dass Du schon mal das Fahrrad geschoben hast, hat ja mit der Vermeidungsstrategie bezüglich des alkoholisierten Autofahrens eigentlich nichts zu tun.


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Islando
Beitrag 15.12.2011, 09:09
Beitrag #19


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Die Abstinenz ist ja mehr eine "Empfehlung"...oder ist das "Pflicht" in Behördendeutsch?

Autofahren hat für mich immer bedeutet, dass ich nichts trinken darf. Dazu kommt, dass ich in einer größeren Stadt wohne und auch kein Auto besitze....
Das Protokoll hab ich mir danach durchgelesen, allerdings ist mir dazu nichts aufgefallen...
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Kai R.
Beitrag 15.12.2011, 09:31
Beitrag #20


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Zitat (Uwe W @ 14.12.2011, 21:25) *
Du musst jetzt selber sehen, ob Du das Gutachten der Führerscheinstelle vorlegst.
Es steht ja eigentlich nichts drin, was Dir bei einer späteren Begutachtung ernsthafte Probleme bereiten könnte.

das sehe ich anders. Da steht die AB-Empfehlung mit den 12 Monaten drin. Wird das Gutachten vorgelegt ist es fast ausgeschlossen, nach 6 Monaten woanders mit einer etwas anderen Story und freiwilliger Abstinenz (oder gar kT) anzutreten.

Ich würde vermutlich das GA nicht abgeben. Stattdessen der FSSt erzählen, dass das Problem etwas grundlegender ist, man Nachweise sammelt, den FS abgibt aber gerne weiter Fahrrad fahren möchte bis zur MPU in ca. 6 Monaten.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Islando
Beitrag 15.12.2011, 09:55
Beitrag #21


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jo so hat ich mir das auch vorgestellt. muss ich das der Fsst wirklich "mitteilen" oder reichts wenn ich einfach nix tu und mir den FS entziehen lasse?
könnt ja sein, dass ein freiwilliges Abgeben besser kommt. Ob die Punkte dann bleiben oder nicht is mir wurscht, werde danach sowieso das reinste Engelchen sein... rolleyes.gif
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mir
Beitrag 15.12.2011, 10:00
Beitrag #22


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Du mußt das GA nicht abgeben.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Islando
Beitrag 15.12.2011, 10:10
Beitrag #23


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ja, das ist mir klar. ich meinte nur, ob es hilfreich ist, den FS abzugeben und ihnen die Umstände wie es Kai beschrieben hat erzählen?
Alternative wäre ja, den FS einziehen zu lassen, was ja als Passivität gewertet werden kann!
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Kai R.
Beitrag 15.12.2011, 10:11
Beitrag #24


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ich würde auf jeden Fall mit der FSSt das Gespräch suchen. Sonst kommt noch jemand auf die Idee, Dir das Fahrradfahren verbieten zu wollen.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Islando
Beitrag 15.12.2011, 10:45
Beitrag #25


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ok, dann werd ich da nächste woche mal hingehen. aufs auto kann ich verzichten, aufs rad eher nicht!

werd ich dann da eigentlich nach der mpu gefragt, beispielsweise nach der Abstinenzempfehlung?
sorry für die vielen fragen, aber ich will einen guten Überblick über das Ganze...

Danke für die Antworten!
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Kai R.
Beitrag 15.12.2011, 10:51
Beitrag #26


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ich würde es so darstellen, dass Du in der Vorbereitung gemerkt hast, noch nicht reif für die MPU zu sein und daher keine Begutachtung gemacht hast. Jetzt bist Du unter Kontrolle, trinkst nicht mehr (Leberwerte als Dokumentation mitnehmen!) und bereitest Dich in Ruhe vor. Du stellst auf dem Fahrrad keine Gefahr für den Straßenverkehr mehr dar.

Du kannst dann wählen: FS freiwillig abgeben, kostet nichts aber die Punkte bleiben erhalten. Oder Du lässt ihn entziehen, dann sind alle Punkte weg aber es kostet ca. 150.- €. Manche Führerscheinstellen lassen sich auch auf einen kostenlosen Entzug ein, wenn man den FS vorbeibringt und dabei Rechtsmittelverzicht erklärt. Das solltest Du bei der Gelegenheit versuchen.

Grüße

Kai


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Kai

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Islando
Beitrag 15.12.2011, 10:53
Beitrag #27


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moment, ich dachte die FSSt weiss von der MPU, schließlich haben die meine Akte dahin verschickt?
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ilam
Beitrag 15.12.2011, 10:57
Beitrag #28


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Zitat (Islando @ 15.12.2011, 10:53) *
moment, ich dachte die FSSt weiss von der MPU


Ja, sie kennt aber nicht den Inhalt des Gutachtens - und das soll bei einem negativen Gutachten auch so bleiben, sonst wird es Bestandteil der Akte und liegt beim nächsten Gutachter mit auf dem Tisch...
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Islando
Beitrag 15.12.2011, 11:04
Beitrag #29


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ja schon, aber dann kann ich ja nicht so argumentieren, dass ich noch keine gemacht habe...

ich denke ich werde dort meinen FS abgeben, sagen dass ich bereits eine MPU gemacht habe und wegen fehlender Vor- und Aufbereitung das Ganze in 6 Monaten nochmals angehen will. Zusätzlich noch, dass ich abstinent lebe und eben in 6 Monaten den Nachweis liefern will...oder?
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Kai R.
Beitrag 15.12.2011, 11:08
Beitrag #30


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woher weiß sie von der MPU? Sie hat das Gutachten an das Institut geschickt. Ob Du dort warst weiß sie normalerweise nicht.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Islando
Beitrag 15.12.2011, 11:10
Beitrag #31


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achso, du meinst ich könnte sagen, dass ich nicht angetreten bin? stimmt dass könnte ich machen..
aber leberwerte in der kurzen zeit noch organisieren?

hilft es, wenn ich ein Gespräch mit einem Psychologen vorweisen kann?
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toni montana
Beitrag 15.12.2011, 11:39
Beitrag #32


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Zitat (Kai R. @ 15.12.2011, 10:11) *
Sonst kommt noch jemand auf die Idee, Dir das Fahrradfahren verbieten zu wollen.


Wieso sollte denn dieser Schritt gleich erfolgen, nur weil man das Gutachten für das KFZ nicht fristgerecht eingereicht hat?? think.gif

Zitat (Islando @ 15.12.2011, 11:10) *
hilft es, wenn ich ein Gespräch mit einem Psychologen vorweisen kann?


Zur Dokumentation Deines guten Willens ist das mit Sicherheit nicht verkehrt. Allerdings sind solche Einzelstunden beim Psychologen nicht ganz billig. Darauf kannst Du Dich schon mal einstellen.


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Schöne Grüße,

Toni
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mir
Beitrag 15.12.2011, 11:49
Beitrag #33


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Naja, ist schon problematisch, da ja explizit nachgefragt wurde, ob die Fahrt eine Strategie zur Vermeidung des Fahrens im Kfz war. Das deutet darauf hin, daß die Behörde über ein Fahrverbot mit Fahrrädern nachdenkt.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Kai R.
Beitrag 15.12.2011, 11:53
Beitrag #34


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Zitat (Islando @ 15.12.2011, 11:10) *
aber leberwerte in der kurzen zeit noch organisieren?

die kannst Du heute noch in Auftrag geben. Hattest Du für die MPU keinerlei Nachweise? Sonst nimm doch die.

Zitat (Islando @ 15.12.2011, 11:10) *
hilft es, wenn ich ein Gespräch mit einem Psychologen vorweisen kann?

alles hilft

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Islando
Beitrag 15.12.2011, 11:54
Beitrag #35


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hab nächste woche einen termin beim verkehrspsychologen, allerdings nur ein Infogespräch. muss mal schauen, dass ich dieses Jahr noch nen richtigen termin kriege, damit ich mir den bescheinigen lassen kann...

hoff man kann mit den behörden wirklich reden...

wie lange dauert es den leberwerte zu überprüfen? ok nicht so lang..

alles klar, dann geh mich mit Werten und Psychobescheinigung dahin und hoff auf die Gnade der Behörden...
Danke!
Islando
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krautsalat
Beitrag 15.12.2011, 12:39
Beitrag #36


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Zitat (mir @ 15.12.2011, 11:49) *
Naja, ist schon problematisch, da ja explizit nachgefragt wurde, ob die Fahrt eine Strategie zur Vermeidung des Fahrens im Kfz war. Das deutet darauf hin, daß die Behörde über ein Fahrverbot mit Fahrrädern nachdenkt.

Hätte das Gutachten ergeben, dass die Benutzung eines Fahrrades eine bewusste Strategie zur Vermeidung von Alkoholfahrten mit dem KFZ darstellt und auch zukünftig Alkoholfahrten mit dem KFZ mit ausreichender Wahrscheinlichkeit vermieden werden können, dann hätte die Behörde keinen Grund die Fahrerlaubnis zu entziehen. Auch dann nicht, wenn es Hinweise auf fortgesetzten Alkoholmissbrauch gibt. Aus diesem Grund wurde die Frage so gestellt und nicht, weil man sich die Möglichkeit schaffen wollte das Fahrradfahren zu verbieten, denke ich.
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toni montana
Beitrag 15.12.2011, 12:44
Beitrag #37


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Zitat (mir @ 15.12.2011, 11:49) *
Naja, ist schon problematisch, da ja explizit nachgefragt wurde, ob die Fahrt eine Strategie zur Vermeidung des Fahrens im Kfz war. Das deutet darauf hin, daß die Behörde über ein Fahrverbot mit Fahrrädern nachdenkt.


Glaube ich eher nicht - eine Fahrt mit dem Fahrrad als Vermeidungsstrategie für das Führen eines KFZ unter Alkohol wird doch oft von den GA's eher positiv gewertet, weil viele die Regelung mit der Fahrrad-MPU überhaupt nicht kennen.

Dann könnten die FSS ja demnächst allen Fahrrad-"Tätern" direkt das Fahrradfahren verbieten. think.gif

@Edit sieht gerade, dass ich zu langsam war! Menno, @Krautsalat!


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Schöne Grüße,

Toni
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GerhardNL
Beitrag 15.12.2011, 12:59
Beitrag #38


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Zitat (Islando @ 15.12.2011, 11:10) *
achso, du meinst ich könnte sagen, dass ich nicht angetreten bin? stimmt dass könnte ich machen..

Am besten wäre es, schlicht und einfach die Klappe zu halten. shutup.gif

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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Islando
Beitrag 15.12.2011, 13:07
Beitrag #39


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so war mein ursprünglicher plan:

denen meinen Wisch auf den Tisch legen, um den Gebühren zu entgehen und nach 6 Monaten meine "erste" MPU (hoffentlich) einzureichen..
Einen Sperrfrist können die ja nicht verhängen oder?
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toni montana
Beitrag 15.12.2011, 13:34
Beitrag #40


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Nein - eine Sperrfrist hättest Du bei der Fahrt mit dem KFZ bekommen. Die einzige Sperrfrist, die es jetzt gibt, ist im Prinzip die Zeit, die Du brauchst, um Deine Abstinenznachweise zusammen zu bekommen und die MPU zu bestehen.


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Schöne Grüße,

Toni
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Islando
Beitrag 15.12.2011, 13:40
Beitrag #41


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alles klar, das wollt ich wissen!
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Uwe W
Beitrag 15.12.2011, 23:33
Beitrag #42


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Zitat (Islando @ 15.12.2011, 10:55) *
Ob die Punkte dann bleiben oder nicht is mir wurscht, werde danach sowieso das reinste Engelchen sein... rolleyes.gif

Weißt Du denn schon, wo es Dich beruflich in den nächsten Jahren hinverschlägt? Wenn Du dann auf ein KfZ angewiesen bist, kann es schnell zu weiteren Punkten kommen: wenn die 7 Punkte der Trunkenheitsfahrt nicht durch einen Entzug auf 0 gesetzt werden und Du statt dessen verzichtest, behältst Du diese Punkte für (mindestens) 10 Jahre ab Neuerteilung. In diesen 10 Jahren werden dann Punkte für normale Ordnungswidrigkeiten erst nach 5 Jahren gelöscht.

Somit können dann schon 2 Unaufmerksamkeiten dafür sorgen, dass Dein Punktestand sich in gefährliche Regionen bewegt.

Davon abgesehen könntest Du - wenn Du willst - auch versuchen, den Fahrerlaubnisentzug zu vermeiden bzw. noch rauszuzögern.
In meinen Augen ist das Gutachten deutlich fehler- und lückenhaft. Das falsche Geburtsdatum und das falsche Untersuchungsdatum beweisen ja, dass sehr schlampig gearbeitet wurde.
Die Feststellung, dass die Fahrradfahrt keine Strategie zur Vermeidung von Alkfahrten mit einem Kraftfahrzeug war, ist in meinen Augen überhaupt nicht nachvollziehbar. Die entsprechende Passage ergibt keinen Sinn und ist viel zu kurz.
Insofern ist auch die Behauptung nicht nachvollziehbar, dass bei Dir mit einer Kfz-Fahrt unter Alkoholeinfluss zu rechnen ist.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Islando
Beitrag 16.12.2011, 08:35
Beitrag #43


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aber selbst wenn ich den entzug hinauszöger, muss ich ja irgendwann dennoch eine MPU machen. Und das Ganze geht ja auch nur durch rechtliche Schritte, was ja wieder Geld und zeit kostet und wie ich schon öfters gehört habe, auch selten erfolgreich ist...

Zitat
Die Feststellung, dass die Fahrradfahrt keine Strategie zur Vermeidung von Alkfahrten mit einem Kraftfahrzeug war, ist in meinen Augen überhaupt nicht nachvollziehbar.


Sagt mal seh ich das richtig : wenn ich angebe, dass das Fahradfahren für mich KEINE Strategie ist, Alkoholfahrten mit dem Auto zu vermeiden, wird das eher negativ bewertet?
Also ist es positiv, wenn man sagt: "lieber betrunken rad als betrunken auto"??

auf mich trifft ja ersteres zu, weil Auto und Alkohol für mich nie in Frage kam....
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Uwe W
Beitrag 16.12.2011, 14:40
Beitrag #44


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Beschluss des bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.04.2009 Aktenzeichen 11 CS 08.3428

Die bayrische Landesanwaltschaft (das wäre in der zweiten Instanz Dein "Gegner", wenn es zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommt), formuliert dazu die Leitsätze:
Zitat
Die Klärung, ob bei einer Person, die (nur) als Fahrradfahrer alkoholisiert im
Straßenverkehr (hier mit einer BAK von 1,84 Promille) in Erscheinung getreten ist, die
Gefahr künftiger Verstöße gegen das fahrerlaubnisrechtliche Trennungsgebot (Ziffer 8.1
der Anlage 4 zur FeV; es bezieht sich nur auf die Benutzung von Kraftfahrzeugen im
Zustand relevanter Alkoholisierung) besteht, erfordert es, im Rahmen einer medizinischpsychologischen
Untersuchung der Frage nachzugehen, ob die Trunkenheitsfahrt mit dem
Fahrrad Ausdruck eines Kontrollverlustes war, der genauso gut zu einer
Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug führen kann. Von Bedeutung kann insoweit
sein, ob sich die Benutzung eines Fahrrades als bewusste Strategie zur Vermeidung einer
Autofahrt darstellt.

Zumindest eine nachvollziehbar begründete Prognose, dass es beim Betroffenen in
Zukunft zu einem Kontrollverlust in Bezug auf das Gebot der Trennung von
fahreignungsrelevantem Alkoholkonsum und Kraftfahrzeugführung kommen wird, ist
unverzichtbar, um von einer Person, die bislang noch nicht wegen eines Verstoßes
gegen das fahrerlaubnisrechtliche Trennungsgebot in Erscheinung getreten ist, eine
Änderung des Trinkverhaltens zum Zwecke der Wiedererlangung der
Kraftfahrzeugführereignung verlangen zu können. Bei einer Person, die vorbehaltlos
entschlossen ist, im Zusammenhang mit dem Genuss von Alkohol auf die
Kraftfahrzeugführung zu verzichten und bei der die Verwirklichung dieses Vorsatzes
zu erwarten ist, darf die Kraftfahrzeugführereignung auch dann nicht verneint
werden, wenn sie an einem übermäßigen Alkoholkonsum festhält.

Den Maßstäben, die der bayrische Verwaltungsgerichtshof hier aufgestellt hat, wird Dein Gutachten in keiner Weise gerecht.

Kann es sein, dass Du die entsprechende Frage des Gutachters nur deshalb falsch interpretiert hast, weil Du Dich an dem Begriff Strategie gestört hast?
Ich meine, wenn eine bestimmte Handlung für jemanden überhaupt nicht in Frage kommt, dann wird er eine andere Handlung ja nicht als "Strategie" bezeichnen, um diese bestimmte Handlung (KfZ-Fahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern) zu vermeiden.

Insofern hat die Führerscheinstelle mit der Fragestellung hier die Sache nicht auf den Punkt gebracht.
Die eigentliche Frage ist ja, ob Du "vorbehaltlos entschlossen bist, im Zusammenhang mit dem Genuss von Alkohol auf die
Kraftfahrzeugführung zu verzichten und ob die Verwirklichung dieses Vorsatzes zu erwarten ist."
Warum die Verwirklichung dieses Vorsatzes nicht zu erwarten ist, wird aus dem Gutachten überhaupt nicht klar.

Nach meinem Eindruck war der Gutachter im vorliegenden Fall mit der korrekten Anwendung der Rechtsprechung des bayrischen Verwaltungsgerichtshofs überfordert (und das ist sicherlich kein Einzelfall).


--------------------
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Islando
Beitrag 16.12.2011, 16:27
Beitrag #45


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Zitat
Kann es sein, dass Du die entsprechende Frage des Gutachters nur deshalb falsch interpretiert hast, weil Du Dich an dem Begriff Strategie gestört hast?
Ich meine, wenn eine bestimmte Handlung für jemanden überhaupt nicht in Frage kommt, dann wird er eine andere Handlung ja nicht als "Strategie" bezeichnen, um diese bestimmte Handlung (KfZ-Fahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern) zu vermeiden.


Das meinte ich eben: Für mich ist das keine Strategie, weil ich Alkohol am Steuer für mich nie in Betracht gezogen habe!
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Islando
Beitrag 16.12.2011, 17:03
Beitrag #46


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werd am montag das gutachten mal einem verkehrsanwalt vorlegen und schauen was der so sagt...
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Uwe W
Beitrag 16.12.2011, 18:36
Beitrag #47


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Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Die wäre in diesem Fall ganz sinnvoll, wenn man unnötige Kosten vermeiden will.

Und dem Anwalt am besten auch den verlinkten Beschluss des VGH München mitbringen (kennt er vielleicht, aber dann ist er gleich griffbereit).


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rapit
Beitrag 16.12.2011, 18:59
Beitrag #48


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Das mit der RSV ist etwas komplizierter.

Denn noch haben wir gar keinen Verwaltungsakt, also auch keinen Rechtsschutzfall.

Der wäre erst die Entziehung der Fahrerlaubnis, und dann ist alles zu spät.


Trotzdem ist jetzt der richtige Zeitpunkt für einen IM HINBLICK AUF DIE MPU-PROBLEMATIK VERSIERTEN Rechtsanwalt.

Und das ist das nächste Problem, es sagen zwar alle, sie könnten das, aber die wenigsten wissen leider wirklich, was sie tun.

Eine Fangfrage ist für Dich, ob Du im jetzigen Stadium Rechtsschutzdeckung von Deiner Rechtsschutzversicherung bekommst.
Wer hier als RA antwortet "na klar", ist bestimmt der falsche für Deinen Fall...


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Uwe W
Beitrag 16.12.2011, 20:06
Beitrag #49


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Wenn eine allgemeine Vertragsrechtsschutz besteht, kann man sich natürlich auch beraten lassen, ob der privatrechtlich abgeschlossene Vertrag mit dem MPI von diesem ordnungsgemäß erfüllt wurde und was man ggf. tun kann, wenn das Gutachten an handwerklichen Mängeln leidet.

Bei Erstberatungen sind RSV meistens kulant, wenn man sie nur selten in Anspruch nimmt.


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Mr.T
Beitrag 18.12.2011, 11:43
Beitrag #50


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Ich habe das Gutachten in unsere Sammlung aufgenommen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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