... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Reifenbindung beim Motorrad, Wie kommt die Reifenbindung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1?
cooper512
Beitrag 07.12.2011, 19:48
Beitrag #1


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 66
Beigetreten: 05.12.2007
Mitglieds-Nr.: 38773



    
 
Ich habe für mein Motorrad eine Herstellerreifenbindung in der ZB Teil 1 stehen. Ich dachte diese Bindung würde in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder in der COC stehen, aber da steht nichts, nur die Reifengröße!

Wie kommt also die Bindung in den Teil1?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ben83
Beitrag 07.12.2011, 20:42
Beitrag #2


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 13
Beigetreten: 16.04.2010
Mitglieds-Nr.: 53631



Zitat (cooper512 @ 07.12.2011, 19:48) *
...Ich dachte diese Bindung würde in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder in der COC stehen,...


Hey cooper512,

leider falsch gedacht.

Die Reifenbindung steht in der ZB1 (Fz.-Schein), das ist schon richtig so.

Früher hat die Zulassungsstelle noch die konkreten Reifen im Feld22 vermerkt; heutzutage wird nur noch "Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis beachten" eingetragen.

Dieser Satz wird meist pauschal eingetragen - auch wenn für das Motorrad gar keine Reifenfabrikatbindung besteht. In diesem Fall kannst du den Satz ignorieren...

MfG Ben83
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der Bär
Beitrag 07.12.2011, 20:46
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1396
Beigetreten: 05.04.2008
Wohnort: Gaaanz im Süden
Mitglieds-Nr.: 41222



Zitat (ben83 @ 07.12.2011, 20:42) *
Dieser Satz wird meist pauschal eingetragen - auch wenn für das Motorrad gar keine Reifenfabrikatbindung besteht.

Woher hast du das? Gibt es eine Quelle? Kannst du das bitte näher ausführen? Und woher weißt du nun, ob es wirklich eine Reifenfabrikatsbindung gibt, oder nicht?


--------------------
Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lehevo
Beitrag 07.12.2011, 20:53
Beitrag #4


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 97
Beigetreten: 21.11.2009
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 51555



Zitat (ben83 @ 07.12.2011, 20:42) *
Dieser Satz wird meist pauschal eingetragen - auch wenn für das Motorrad gar keine Reifenfabrikatbindung besteht.

Das kann ich bestätigen.
Der Satz steht bei mir auch drin. Als ich beim TÜV war, hatte ich natürlich keine BE mit, wusste aber, dass dort nichts drin steht.
Prüfer hatte leichte Probleme, eine BE zu finden (fahre eine Hyosung), wurde nach kurzer Zeit aber fündig - stand nichts drin, also alles palletti.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der Bär
Beitrag 07.12.2011, 20:59
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1396
Beigetreten: 05.04.2008
Wohnort: Gaaanz im Süden
Mitglieds-Nr.: 41222



Zitat (lehevo @ 07.12.2011, 20:53) *
Das kann ich bestätigen.
(fahre eine Hyosung)

Bei einer Hyosung kann ich es nicht bestätigen, gerade Hyosung war einer der ersten Hersteller, die diesen Passus nicht hatten!

Es klärt aber immer noch nicht, worauf sich @ben83 bezieht. Ich halte die Aussage nämlich für eine urban legend.


--------------------
Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ben83
Beitrag 07.12.2011, 21:13
Beitrag #6


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 13
Beigetreten: 16.04.2010
Mitglieds-Nr.: 53631



War eben bei den letzten paar hundert Fz-Scheinen so der Fall die ich in der Hand hatte.

Warum auch immer scheint es nunmal Zulassungsstellen zu geben, die bei Neuausstellung einer ZB1 diesen Satz mitreinschreiben; sei das Motorrad auch 20 Jahre alt und hatte nie eine Bindung.

(Und ich bezieh mich hierbei nicht auf irgendeine Marke... was auch immer bei einer Hyosung***)

Da hilft nur der Blick in die Betriebserlaubnis oder die EG-Typgenehmigung!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der Bär
Beitrag 07.12.2011, 21:22
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1396
Beigetreten: 05.04.2008
Wohnort: Gaaanz im Süden
Mitglieds-Nr.: 41222



Zitat (ben83 @ 07.12.2011, 21:13) *
War eben bei den letzten paar hundert Fz-Scheinen so der Fall die ich in der Hand hatte.

Ups. Du hast mal eben so ein paar hundert Fz-Scheine von Motorrädern, bei denen es keine Reifenfabrikatsbindung gibt, diese aber eingetragen ist? Wow! unsure.gif

Zitat (ben83 @ 07.12.2011, 21:13) *
Warum auch immer scheint es nunmal Zulassungsstellen zu geben, die bei Neuausstellung einer ZB1 diesen Satz mitreinschreiben

OK, möglicherweise ist das so, ich jedoch kenne es anders und ein konkretes Beispiel wäre eben die Hyosung gewesen, bei der diese Bindung nicht drin stand.

Zitat (ben83 @ 07.12.2011, 21:13) *
Da hilft nur der Blick in die Betriebserlaubnis oder die EG-Typgenehmigung!

Jetzt kommen wir doch endlich der Sache näher! wavey.gif Das ist nämlich der einzig sinnvolle Weg, weil es dort nämlich steht. Der Fahrzeughersteller ist da im Zweifel behilflich.


--------------------
Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ben83
Beitrag 07.12.2011, 21:42
Beitrag #8


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 13
Beigetreten: 16.04.2010
Mitglieds-Nr.: 53631



Nee falsch verstanden. Nicht hunderte ohne Reifenbindung. Aber von den hunderten kann es schon das ein oder andere mal vorkommen - bei den älteren wie gesagt öfters - dass dieser Satz drin steht, obwohl keine Reifenbindung besteht.

Glücklicherweise steht auch in manchen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller beim entspr. Krad teilweise die Fußnote drin, dass es keine Bindung gibt.

Wie
dieser Satz jetzt unberechtigterweise jetzt Einzug in die ZB1 findet kann ich aber auch nicht sagen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lehevo
Beitrag 07.12.2011, 21:53
Beitrag #9


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 97
Beigetreten: 21.11.2009
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 51555



Zitat (Der Bär @ 07.12.2011, 20:59) *
Zitat (lehevo @ 07.12.2011, 20:53) *
Das kann ich bestätigen.
(fahre eine Hyosung)

Bei einer Hyosung kann ich es nicht bestätigen, gerade Hyosung war einer der ersten Hersteller, die diesen Passus nicht hatten!

Was willst du damit sagen?

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der Bär
Beitrag 08.12.2011, 06:08
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1396
Beigetreten: 05.04.2008
Wohnort: Gaaanz im Süden
Mitglieds-Nr.: 41222



Zitat (lehevo @ 07.12.2011, 21:53) *
Was willst du damit sagen?










Noch Fragen? wavey.gif


--------------------
Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dete
Beitrag 08.12.2011, 06:37
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2197
Beigetreten: 30.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13386



Ja,

warum Daten außer Knnzeichen gelöscht?


dete whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Stefan Süßmann
Beitrag 08.12.2011, 09:31
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3163
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Düren
Mitglieds-Nr.: 30



@Der Bär

Dein Bild zeigt einen Fahrzeugschein!
Wenn du dieses Fahrzeug ummeldest, bekommst du eine Zulassungsbescheinigung mit dem Eintrag "Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis beachten". Dieser Spruch kommt stur über die Schlüsselnummern eines Krades.

mfg

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lehevo
Beitrag 08.12.2011, 17:50
Beitrag #13


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 97
Beigetreten: 21.11.2009
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 51555



Zitat (Der Bär @ 08.12.2011, 06:08) *

wavey.gif wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ts1
Beitrag 09.12.2011, 10:19
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Banned
Beiträge: 10790
Beigetreten: 21.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7367



Zitat (Stefan Süßmann @ 08.12.2011, 09:31) *
Wenn du dieses Fahrzeug ummeldest, bekommst du eine Zulassungsbescheinigung mit dem Eintrag "Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis beachten". Dieser Spruch kommt stur über die Schlüsselnummern eines Krades.
Anscheinend nicht zwangsläufig, ich habe hier 2 Zlb1 ohne den Eintrag, Nummern 7453/114 vom 15.2.2007 und 3029/082 vom 12.3.2010. Und auch nicht bei 4013/AFF vom 17.3.2009 (3-Rad-Roller meiner Frau). Alles aus RLP. Es hat auch keiner von denen eine Reifenbindung.


--------------------
MfG Thomas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Stefan Süßmann
Beitrag 09.12.2011, 13:40
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3163
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Düren
Mitglieds-Nr.: 30



Wenn ich mir den Datensatz zu 7453/114 ansehe, steht die Reifenbindung drin.
4013/AFF ist ja ein Dreirad, bei dem ist es nicht drin.

mfg

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ts1
Beitrag 09.12.2011, 15:29
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Banned
Beiträge: 10790
Beigetreten: 21.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7367



Zitat (Stefan Süßmann @ 09.12.2011, 13:40) *
Wenn ich mir den Datensatz zu 7453/114 ansehe, steht die Reifenbindung drin.
Was denn für eine? blink.gif
Muß zu Hause mal in Teil2 und CoC nachschauen, aber ich kann mich an nichts erinnern, habe den (wie alle meine!) gerade wegen der fehlenden Reifenbindung gekauft.


--------------------
MfG Thomas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
fredis-garage
Beitrag 09.12.2011, 19:06
Beitrag #17


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 397
Beigetreten: 11.11.2007
Wohnort: Velbert
Mitglieds-Nr.: 38227



Ich setze mich mit dem Thema "Reifen" -speziell an Motorrädern schon Jahrzehnte auseinander und wundere mich immer wieder, welche Auswüchse es da gibt (siehe zuletzt Winterreifenpflicht). Früher (in den 70ern) gab es die Reifenliste "B", nach der dann Alternativen genutzt werden durften...
Aber ich will nicht abschweifen-
Bei Motorrädern gibt es grundsätzlich nach wie vor die Möglichkeit der Reifenbindung- während sie auf EU Ebene aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung abgeschafft ist. Deutschland macht es anders, sogar innerhalb Deutschlands läuft es unterschiedlich....
Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung allein bewirkt zunächst nur, dass in der Betriebserlaubnis, bzw. CoC nachgesehen werden muss. Steht dort nur die Eintragung zu den Reifendaten ohne Fabrikatsbindung ist doch alles klar.
Ist eine Reifen- bzw- Fabrikatsbindung eingetragen, geht folgendes:
1 Eintrag einhalten -Fabrikat/Fabrikate entsprechend montieren
2 Eintrag durch Sachverständigen per Einzelgutachten streichen lassen
3 Bescheinigung des Motorradherstellers zur Unbedenklichkeit weiterer Fabrikate -mitführen- reicht aus
4 Bescheinigung (sogenannte "Freigabe" des Reifenherstellers, an welchen Motorrädern der betreffende Reifen verwendet werden darf- gelegentlich mit dem Zusatz: "nur mit Stempel eines autorisierten Betriebs gültig" -auch in diesem Fall: Mitführen um Problemen vorzubeugen
Ich habe mich dereinst beruflich damit auseinandergesetzt- deshalb dreht sich mir inbesondere bei Nr. 4 der Magen um. Hier nehmen Hersteller für sich in Anspruch, eine Erklärung mit rechtlich verbindlichem Inhalt (unter Hinweis auf die ihnen für diesen Reifen erteilte Typgenehmigung nach EG Recht) abgeben zu dürfen, die den Charakter einer Betriebserlaubnis hat. Das für mich unerklärliche: Es wird anerkannt (von Behörden und Sachverständigenorganisationen)
Soweit die Theorie....und die verwirende Rechtslage. Bei Einhaltung der Vorgaben aus Nr. 1 bis 4 kommt § 19 Abs. StVZO (Erlöschen der BE) nicht zum Zug.
Zur Praxis: Hier sehe ich als Besitzer einiger Motorräder die Sache aus Erfahrung enger. Nicht jede Reifenparung der großen Marken paßt bei sonst identischen Daten zu jedem Motorrad. Die Unterschiede sind gewaltig- eher deutlich größer als z.B. bei Pkw. Manche Paarung kann auf dem einen Motorrad sogar gefährlich werden (Pendeln oder Lenkerschlagen), während sie bei anderen Motorrädern lammfromm daherkommt......
Es gäbe da noch Einiges zu sagen- aber dann wäre mein Abend gelaufen und eine schlaflose Nacht würde folgen.

fredis-garage
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Monny
Beitrag 11.12.2011, 00:29
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1941
Beigetreten: 12.11.2006
Wohnort: Schbätzles-Diaspora
Mitglieds-Nr.: 25170



Zitat (Der Bär @ 07.12.2011, 20:46) *
Zitat (ben83 @ 07.12.2011, 20:42) *
Dieser Satz wird meist pauschal eingetragen - auch wenn für das Motorrad gar keine Reifenfabrikatbindung besteht.

Woher hast du das? Gibt es eine Quelle? Kannst du das bitte näher ausführen? Und woher weißt du nun, ob es wirklich eine Reifenfabrikatsbindung gibt, oder nicht?


der Satz fand ich auch in meiner ¨Zulassungsbastätigung Teil welcherauchimmer¨ als ich eine BMW R80, EZ ´85 umgemeldet habe. Sowohl in BB als auch bei der Ummeldung nach FRI.
Für das Motorrad gibt es keine Reifenbindung.
Die Tante bei der Zulassungsstelle dagte mir, dass sie das jetzt immer reinschreiben no.gif


--------------------
Gruss,
Monny

------------------

entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
vn-mini
Beitrag 13.07.2013, 09:37
Beitrag #19


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 914
Beigetreten: 27.08.2006
Wohnort: Waldbröl
Mitglieds-Nr.: 22556



Ich weiß nicht, ob das andernorts schon erörtert wurde:

Als meine Ehefrau ihre betagte Honda (250er Rebel) neulich zuließ, erchien auch "aus heiterem Himmel" dieser Satz in den Papieren, obwohl nach bisherigem Kenntnisstand (auch im alten Brief) keine Markenbindung besteht.

Sollte der Satz Bindunxwirkung entfalten, stelle sich die Frage, ob der Laie überhaupt in der Lage ist, den Text der Betriebserlaubnis aus allgemein zugänglichen Quellen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn es möglich ist, hätte die Zulassunxstelle die Floskel direkt weglassen können (unterstellt herstellerseits gab es nie eine Bindung, wovon ich ausgehe).

Ist es nicht möglich, dürfte die Weisung in der Bescheinigung für Otto-normal-Fahrer wohl kaum zumutbar sein und müsste deshaln überflüssig sein.

Ich könnte mit vorstellen, dass man Anspruch auf Entfernung dieses Satzes ("echte" Markenbindung weggedacht) hat, der bei allfälligen Polizeikontrollen durchaus zu Irritationen führen könnte.

Ich sehe keinen Rechtfertigunxgrund für diesen Satz?!?


--------------------
Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.05.2024 - 18:27