Reifenbindung beim Motorrad, Wie kommt die Reifenbindung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1? |
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Reifenbindung beim Motorrad, Wie kommt die Reifenbindung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1? |
07.12.2011, 19:48
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#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 05.12.2007 Mitglieds-Nr.: 38773 |
Wie kommt also die Bindung in den Teil1? |
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07.12.2011, 20:42
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#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 16.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53631 |
...Ich dachte diese Bindung würde in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder in der COC stehen,... Hey cooper512, leider falsch gedacht. Die Reifenbindung steht in der ZB1 (Fz.-Schein), das ist schon richtig so. Früher hat die Zulassungsstelle noch die konkreten Reifen im Feld22 vermerkt; heutzutage wird nur noch "Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis beachten" eingetragen. Dieser Satz wird meist pauschal eingetragen - auch wenn für das Motorrad gar keine Reifenfabrikatbindung besteht. In diesem Fall kannst du den Satz ignorieren... MfG Ben83 |
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07.12.2011, 20:46
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 |
Dieser Satz wird meist pauschal eingetragen - auch wenn für das Motorrad gar keine Reifenfabrikatbindung besteht. Woher hast du das? Gibt es eine Quelle? Kannst du das bitte näher ausführen? Und woher weißt du nun, ob es wirklich eine Reifenfabrikatsbindung gibt, oder nicht? -------------------- Allzeit gute Fahrt!
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07.12.2011, 20:53
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 21.11.2009 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 51555 |
Dieser Satz wird meist pauschal eingetragen - auch wenn für das Motorrad gar keine Reifenfabrikatbindung besteht. Das kann ich bestätigen. Der Satz steht bei mir auch drin. Als ich beim TÜV war, hatte ich natürlich keine BE mit, wusste aber, dass dort nichts drin steht. Prüfer hatte leichte Probleme, eine BE zu finden (fahre eine Hyosung), wurde nach kurzer Zeit aber fündig - stand nichts drin, also alles palletti. |
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07.12.2011, 20:59
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 |
Das kann ich bestätigen. (fahre eine Hyosung) Bei einer Hyosung kann ich es nicht bestätigen, gerade Hyosung war einer der ersten Hersteller, die diesen Passus nicht hatten! Es klärt aber immer noch nicht, worauf sich @ben83 bezieht. Ich halte die Aussage nämlich für eine urban legend. -------------------- Allzeit gute Fahrt!
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07.12.2011, 21:13
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 16.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53631 |
War eben bei den letzten paar hundert Fz-Scheinen so der Fall die ich in der Hand hatte.
Warum auch immer scheint es nunmal Zulassungsstellen zu geben, die bei Neuausstellung einer ZB1 diesen Satz mitreinschreiben; sei das Motorrad auch 20 Jahre alt und hatte nie eine Bindung. (Und ich bezieh mich hierbei nicht auf irgendeine Marke... was auch immer bei einer Hyosung***) Da hilft nur der Blick in die Betriebserlaubnis oder die EG-Typgenehmigung! |
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07.12.2011, 21:22
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 |
War eben bei den letzten paar hundert Fz-Scheinen so der Fall die ich in der Hand hatte. Ups. Du hast mal eben so ein paar hundert Fz-Scheine von Motorrädern, bei denen es keine Reifenfabrikatsbindung gibt, diese aber eingetragen ist? Wow! Warum auch immer scheint es nunmal Zulassungsstellen zu geben, die bei Neuausstellung einer ZB1 diesen Satz mitreinschreiben OK, möglicherweise ist das so, ich jedoch kenne es anders und ein konkretes Beispiel wäre eben die Hyosung gewesen, bei der diese Bindung nicht drin stand. Da hilft nur der Blick in die Betriebserlaubnis oder die EG-Typgenehmigung! Jetzt kommen wir doch endlich der Sache näher! Das ist nämlich der einzig sinnvolle Weg, weil es dort nämlich steht. Der Fahrzeughersteller ist da im Zweifel behilflich. -------------------- Allzeit gute Fahrt!
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07.12.2011, 21:42
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 16.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53631 |
Nee falsch verstanden. Nicht hunderte ohne Reifenbindung. Aber von den hunderten kann es schon das ein oder andere mal vorkommen - bei den älteren wie gesagt öfters - dass dieser Satz drin steht, obwohl keine Reifenbindung besteht.
Glücklicherweise steht auch in manchen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller beim entspr. Krad teilweise die Fußnote drin, dass es keine Bindung gibt. Wie dieser Satz jetzt unberechtigterweise jetzt Einzug in die ZB1 findet kann ich aber auch nicht sagen. |
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07.12.2011, 21:53
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 21.11.2009 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 51555 |
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08.12.2011, 06:08
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 |
-------------------- Allzeit gute Fahrt!
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08.12.2011, 06:37
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 |
Ja,
warum Daten außer Knnzeichen gelöscht? dete |
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08.12.2011, 09:31
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
@Der Bär
Dein Bild zeigt einen Fahrzeugschein! Wenn du dieses Fahrzeug ummeldest, bekommst du eine Zulassungsbescheinigung mit dem Eintrag "Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis beachten". Dieser Spruch kommt stur über die Schlüsselnummern eines Krades. mfg Stefan |
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08.12.2011, 17:50
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 21.11.2009 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 51555 |
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09.12.2011, 10:19
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#14
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Wenn du dieses Fahrzeug ummeldest, bekommst du eine Zulassungsbescheinigung mit dem Eintrag "Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis beachten". Dieser Spruch kommt stur über die Schlüsselnummern eines Krades. Anscheinend nicht zwangsläufig, ich habe hier 2 Zlb1 ohne den Eintrag, Nummern 7453/114 vom 15.2.2007 und 3029/082 vom 12.3.2010. Und auch nicht bei 4013/AFF vom 17.3.2009 (3-Rad-Roller meiner Frau). Alles aus RLP. Es hat auch keiner von denen eine Reifenbindung.
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09.12.2011, 13:40
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Wenn ich mir den Datensatz zu 7453/114 ansehe, steht die Reifenbindung drin.
4013/AFF ist ja ein Dreirad, bei dem ist es nicht drin. mfg Stefan |
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09.12.2011, 15:29
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#16
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Wenn ich mir den Datensatz zu 7453/114 ansehe, steht die Reifenbindung drin. Was denn für eine? Muß zu Hause mal in Teil2 und CoC nachschauen, aber ich kann mich an nichts erinnern, habe den (wie alle meine!) gerade wegen der fehlenden Reifenbindung gekauft. -------------------- MfG Thomas
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09.12.2011, 19:06
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 397 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 |
Ich setze mich mit dem Thema "Reifen" -speziell an Motorrädern schon Jahrzehnte auseinander und wundere mich immer wieder, welche Auswüchse es da gibt (siehe zuletzt Winterreifenpflicht). Früher (in den 70ern) gab es die Reifenliste "B", nach der dann Alternativen genutzt werden durften...
Aber ich will nicht abschweifen- Bei Motorrädern gibt es grundsätzlich nach wie vor die Möglichkeit der Reifenbindung- während sie auf EU Ebene aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung abgeschafft ist. Deutschland macht es anders, sogar innerhalb Deutschlands läuft es unterschiedlich.... Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung allein bewirkt zunächst nur, dass in der Betriebserlaubnis, bzw. CoC nachgesehen werden muss. Steht dort nur die Eintragung zu den Reifendaten ohne Fabrikatsbindung ist doch alles klar. Ist eine Reifen- bzw- Fabrikatsbindung eingetragen, geht folgendes: 1 Eintrag einhalten -Fabrikat/Fabrikate entsprechend montieren 2 Eintrag durch Sachverständigen per Einzelgutachten streichen lassen 3 Bescheinigung des Motorradherstellers zur Unbedenklichkeit weiterer Fabrikate -mitführen- reicht aus 4 Bescheinigung (sogenannte "Freigabe" des Reifenherstellers, an welchen Motorrädern der betreffende Reifen verwendet werden darf- gelegentlich mit dem Zusatz: "nur mit Stempel eines autorisierten Betriebs gültig" -auch in diesem Fall: Mitführen um Problemen vorzubeugen Ich habe mich dereinst beruflich damit auseinandergesetzt- deshalb dreht sich mir inbesondere bei Nr. 4 der Magen um. Hier nehmen Hersteller für sich in Anspruch, eine Erklärung mit rechtlich verbindlichem Inhalt (unter Hinweis auf die ihnen für diesen Reifen erteilte Typgenehmigung nach EG Recht) abgeben zu dürfen, die den Charakter einer Betriebserlaubnis hat. Das für mich unerklärliche: Es wird anerkannt (von Behörden und Sachverständigenorganisationen) Soweit die Theorie....und die verwirende Rechtslage. Bei Einhaltung der Vorgaben aus Nr. 1 bis 4 kommt § 19 Abs. StVZO (Erlöschen der BE) nicht zum Zug. Zur Praxis: Hier sehe ich als Besitzer einiger Motorräder die Sache aus Erfahrung enger. Nicht jede Reifenparung der großen Marken paßt bei sonst identischen Daten zu jedem Motorrad. Die Unterschiede sind gewaltig- eher deutlich größer als z.B. bei Pkw. Manche Paarung kann auf dem einen Motorrad sogar gefährlich werden (Pendeln oder Lenkerschlagen), während sie bei anderen Motorrädern lammfromm daherkommt...... Es gäbe da noch Einiges zu sagen- aber dann wäre mein Abend gelaufen und eine schlaflose Nacht würde folgen. fredis-garage |
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11.12.2011, 00:29
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1941 Beigetreten: 12.11.2006 Wohnort: Schbätzles-Diaspora Mitglieds-Nr.: 25170 |
Dieser Satz wird meist pauschal eingetragen - auch wenn für das Motorrad gar keine Reifenfabrikatbindung besteht. Woher hast du das? Gibt es eine Quelle? Kannst du das bitte näher ausführen? Und woher weißt du nun, ob es wirklich eine Reifenfabrikatsbindung gibt, oder nicht? der Satz fand ich auch in meiner ¨Zulassungsbastätigung Teil welcherauchimmer¨ als ich eine BMW R80, EZ ´85 umgemeldet habe. Sowohl in BB als auch bei der Ummeldung nach FRI. Für das Motorrad gibt es keine Reifenbindung. Die Tante bei der Zulassungsstelle dagte mir, dass sie das jetzt immer reinschreiben -------------------- Gruss,
Monny ------------------ entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;) |
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13.07.2013, 09:37
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 |
Ich weiß nicht, ob das andernorts schon erörtert wurde:
Als meine Ehefrau ihre betagte Honda (250er Rebel) neulich zuließ, erchien auch "aus heiterem Himmel" dieser Satz in den Papieren, obwohl nach bisherigem Kenntnisstand (auch im alten Brief) keine Markenbindung besteht. Sollte der Satz Bindunxwirkung entfalten, stelle sich die Frage, ob der Laie überhaupt in der Lage ist, den Text der Betriebserlaubnis aus allgemein zugänglichen Quellen zur Kenntnis zu nehmen. Wenn es möglich ist, hätte die Zulassunxstelle die Floskel direkt weglassen können (unterstellt herstellerseits gab es nie eine Bindung, wovon ich ausgehe). Ist es nicht möglich, dürfte die Weisung in der Bescheinigung für Otto-normal-Fahrer wohl kaum zumutbar sein und müsste deshaln überflüssig sein. Ich könnte mit vorstellen, dass man Anspruch auf Entfernung dieses Satzes ("echte" Markenbindung weggedacht) hat, der bei allfälligen Polizeikontrollen durchaus zu Irritationen führen könnte. Ich sehe keinen Rechtfertigunxgrund für diesen Satz?!? -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.05.2024 - 18:27 |