Zusatzscheinwerfer anbringen?, Zusatzscheinwerfer vor die Stoßstange mo |
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Zusatzscheinwerfer anbringen?, Zusatzscheinwerfer vor die Stoßstange mo |
Gast_TOFAS_* |
04.07.2004, 11:03
Beitrag
#1
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Nun aber zu meiner Frage: an meinem Auto ist die Montage auf der Stoßstange aufgrund der Platzverhältnisse etwas Problematisch aber nicht unmöglich! Alternativ kommt nun die Überlegung die Scheinerfer hängend vor die Stoßstange zu montieren, so das diese über die eigentlichen Außenmaße des Fahrzeuges hervorstehen. Ist dies zulässsig? Leider kann ich in den Gesetzestexten keine passende Information finden. Kann mir jemnad Auskunft erteilen? Danke! LG TOFAS |
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05.07.2004, 19:20
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 |
Fundstellen sind hier § 50STVZO und 76/756/EWG i.V.m ECE-R48!!!
Abblendlicht; Anzahl =2 in der Breite max.400mm vom äußersten Punkt in der Höhe 500....1200mm! elektr.Schaltung: Paarweise ZUschaltung von zusätzlichen Fernscheinwerfern zum Abblend- und/oder Fernlicht ist zulässig.Beim übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfr gleichzeitig abschalten! Fernlicht: nach STVZO zwei oder vier (auch sechs, wenn davcon vier Scheinwerfer versenkbar sind) Nach ECE: 2 oder 4 Wichtig: Die Leuchtstärke aller gleichzeitig einschaltbaren Fernscheinwerfer darf 225000 cd nicht überschreiten (Anmerkung:Die Summe der Refferenzzahlen auf den Scheinwerfern darf 75 nicht überschreiten) Bond -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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