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> neuer TÜV bei gebraucht-Pkw nur für 1 Jahr?
boecki
Beitrag 11.11.2011, 23:40
Beitrag #1


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ich steh etwas auf dem Schlauch...kann man auch nur 1 Jahr HU bei der TÜV-Prüfung bekommen?

Hier geht es NICHT um ein Taxi/Mietwagen/Lkw oder sonst irgendwas besonderes, sondern um einen 08/15-Corsa (EZ 11/2008) den ein Arbeitskollege damals neu gekauft hat. Also mit 3 Jahren HU (rosa Plakette), dementsprechd jetzt fällig und sollte im Rahmen der Jahresinspektion beim Opel-Händler mitgemacht werden.

Jetzt kam er mit dem Pkw wieder und es klebte eine grüne Plakette mit HU 11/2012 drauf think.gif

Er sagte, man hätte ihn angerufen und gesagt er hätte auch die Möglichkeit nur für ein Jahr TÜV zu bekommen für (aus dem Kopf) 37 Euro und das wäre ja billiger als die 2-jährige Prüfung für 90 oder so weil dabei die AU wegfällt (???) usw.

Er hat selber von sowas keine Ahnung und hat sich nichts bei gedacht. Nur ich habe von sowas noch nie was gehört...was war denn da los?
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hallo-stege
Beitrag 12.11.2011, 09:18
Beitrag #2


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Dann ist das bestimmt eine Werkstatt mit uralten Rechten. Das gab es früher mal - die Werkstätten durften nicht prüfen, aber die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung verlängern.

Gruss von Frank


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oberfranke1
Beitrag 12.11.2011, 09:28
Beitrag #3


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Hi
Und wie oft durften sie dann verlängern?

Denn das wär natürlich ne günstigere Alternative, als 90 Euronen abzudrücken. Und das jährliche hinfahren wär auch net so tragisch

Gruss
Uwe
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Andreas
Beitrag 12.11.2011, 16:15
Beitrag #4


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Zitat (hallo-stege @ 12.11.2011, 09:18) *
Dann ist das bestimmt eine Werkstatt mit uralten Rechten.


Das kann eigentlich nicht sein.

Seit Änderung der Anlage VIII der StVZO sind die Rechte der zugelassenen Werkstätten doch erloschen. think.gif


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Tommy Danger
Beitrag 12.11.2011, 19:42
Beitrag #5


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Fälschung ?!? whistling.gif
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Sasquatch
Beitrag 13.11.2011, 16:14
Beitrag #6


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Dann war der Fälscher aber hammerdämlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass sowas auffällt ist doch viel höher als bei der Fälschung mit korrekter Laufzeit.


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haschee
Beitrag 13.11.2011, 19:52
Beitrag #7


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Und warum sollte man bei der !1.! HU etwas fälschen?

Und eben, 1 Jahr fälschen - wozu denn?


Dein Arbeitskollege soll dir mal die Unterlagen zeigen. wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Sachse
Beitrag 16.11.2011, 12:16
Beitrag #8


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Zitat (Andreas @ 12.11.2011, 17:15) *
Zitat (hallo-stege @ 12.11.2011, 09:18) *
Dann ist das bestimmt eine Werkstatt mit uralten Rechten.


Das kann eigentlich nicht sein.

Seit Änderung der Anlage VIII der StVZO sind die Rechte der zugelassenen Werkstätten doch erloschen. think.gif



Übergangsregelung lebt leider noch, ist aber in unseren vorliegenden Unterlagen nicht mehr auffindbar.
Bin am suchen ! wavey.gif


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...sing mei Sachse sing....
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hallo-stege
Beitrag 18.11.2011, 07:42
Beitrag #9


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Zitat (oberfranke1 @ 12.11.2011, 09:28) *
Und wie oft durften sie dann verlängern?


@Uwe, es gab (gibt) da keine Begrenzungen. Das Fahrzeug musste (muss) nur regelmässig in der Werkstatt vorgeführt werden.

Aus dieser Regelung ist auch vor vielen vielen Jahren die Dekra-Prüfmöglichkeit entstanden.

Zitat (Sachse @ 16.11.2011, 12:16) *
Übergangsregelung lebt leider noch, ist aber in unseren vorliegenden Unterlagen nicht mehr auffindbar.
Bin am suchen ! wavey.gif


Warum leider ? Das war ein gut funktionierendes System. Und den zugelassenen Werkstätten würde ich die Kompetenz für eine Untersuchung auch nicht absprechen (auch wenn das jetzt vielleicht in Deutschland politisch unkorrekt ist, aber wir müssen ja nur mal über den Tellerrand zu unseren europäischen Nachbarn gucken, wie das HU-System dort funktioniert)

Gruss von Frank


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astracar
Beitrag 19.11.2011, 18:12
Beitrag #10


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Hallo.

Es gibt sie schon noch vereinzelt, die Werkstätten, die bis zum Fahrzeugalter von 5 Jahren die HU machen dürfen, und dann aber nur für 1 Jahr kleben dürfen. Die müssen aber trotzdem die AU machen, weil diese ja Bestandteil der HU nach § 29 StVZO ist.
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