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> Unfall, Verursacherin gesteht erst Schuld ein weigert sich aber jetzt zu zahlen
BellaRagazza
Beitrag 27.10.2011, 13:45
Beitrag #1


Neuling


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hallo, ich brauche dringend einen rat!

einem freund von mir ist gestern eine frau ins auto gefahren. sie hat vor ort ihre schuld mündlich eingestanden, daher wurde keine polizei gerufen. mein freund hat als zeugin nur seine 8-jährige tochter, die verursacherin einen volljährigen zeugen. daten wurden ausgetauscht. heute rief mein freund die frau an, um ihr die von der werkstatt geschätzte schadenshöhe mitzuteilen und nun streitet sie jede schuld ab und beschuldigt sogar meinen freund. was kann man jetzt noch tun? pech gehabt? oder nützt es was, damit zum anwalt oder zur polizei zu gehen?

vielen dank schonmal für eure hilfe!
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Spritsparer
Beitrag 27.10.2011, 13:52
Beitrag #2


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Hallo und willkommen im Forum wavey.gif

es wäre natürlich schön, erstmal zu wissen, wie sich der Unfall ereignet hat, und ob die Gegnerin auch mit dem Pkw oder viell. mit dem Fahrrad fuhr.
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BellaRagazza
Beitrag 27.10.2011, 13:55
Beitrag #3


Neuling


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ohja smile.gif
also: das ganze war auf einem parkplatz. soweit ich weiß, fuhren beide mit dem pkw hintereinander her und wollten in einem großen bogen umdrehen oder so. dabei hielt die vorne fahrende gegnerin an, da sie nicht ganz um die kurve kam und setzte zurück. mein freund hatte natürlich angehalten und wartete, dass es weitergeht. die gegnerin hat ihn aber beim zurücksetzen übersehen und ist ihm vorne (links?) gegen stoßstange und kotflügel gerollt.
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Acki
Beitrag 27.10.2011, 13:57
Beitrag #4


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Zitat (Spritsparer @ 27.10.2011, 14:52) *
ob die Gegnerin auch mit dem Pkw oder viell. mit dem Fahrrad fuhr

Macht das einen entscheidenden Unterschied?

@BellaRagazza
In so einem Fall würde ich auch noch im Nachhinein die Polizei verständigen.

Es kann aber auch durchaus sein das die Frau zuerst davon ausgegangen ist Schuld zu sein, sich dann später (vielleicht im Gespräch mit jemandem) die Situation anders zeigt und sie doch gar nicht Schuld ist.

gruß Acki


Edit weil überschnitten:
In so einem Fall kann ein Gutachter vermutlich herausfinden wer wem reingefahren ist.
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BellaRagazza
Beitrag 27.10.2011, 14:01
Beitrag #5


Neuling


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also ich war zwar nicht dabei, aber es scheint mir recht eindeutig zu sein, wer schuld hat, da mein freund stand und wartete und die gegnerin im rückwärts vors auto gefahren ist....

Zitat (Acki @ 27.10.2011, 13:57) *
In so einem Fall kann ein Gutachter vermutlich herausfinden wer wem reingefahren ist.


ja, das habe ich auch schon überlegt. wenn es so war, kann der schaden ja gar nicht entstanden sein, indem mein freund die gegnerin angefahren hat...
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nachteule
Beitrag 27.10.2011, 14:17
Beitrag #6


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Hallo, BellaRagazza,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Dein Freund sollte sich gar nicht erst mit der Dame streiten, sondern sich umgehend bei der gegnerischen Versicherung melden und zusätzlich einen Anwalt einschalten.

Hallo, Acki,

Zitat
Zitat (Acki @ 27.10.2011, 14:57) *

Zitat (Spritsparer @ 27.10.2011, 14:52) *
ob die Gegnerin auch mit dem Pkw oder viell. mit dem Fahrrad fuhr

Macht das einen entscheidenden Unterschied?


M. E. ja, zumindest bei der Schadensregulierung.

Wäre die Unfallgegnerin mit einem Fahrrad gefahren, wäre sie die direkte Ansprechpartnerin für die Schadensregulierung, während bei einem Unfall mit einem PKW die Kfz - Haftplichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs wäre.

Da es immer noch viele Fahrradfahrer gibt, die keine PHV abgeschlossen haben, könnte die Schadensabwicklung sehr problematisch sein, zumal man hier m. W. nicht die Möglichkeit hat, als Geschädigter auf Kosten der Versicherung einen Anwalt einzuschalten.

Zitat
@BellaRagazza
In so einem Fall würde ich auch noch im Nachhinein die Polizei verständigen.

Was sollte eine nachträgliche Unfallaufnahme bringen? think.gif

Die Polizei klärt lediglich, ob eine Verkehrsowi begangen wurde und wird, wenn sich nicht klären lässt, ob nur die Unfallgegnerin oder auch der Freund der TE etwas falsch gemacht hat, ggf. beide Fahrer gebührenpflichtig verwarnen und den Vorgang zur Entscheidung an die Bußgeldstelle weiterleiten.

Die zivilrechtliche Frage wird dabei aber nicht geklärt.

Zitat
Es kann aber auch durchaus sein das die Frau zuerst davon ausgegangen ist Schuld zu sein, sich dann später (vielleicht im Gespräch mit jemandem) die Situation anders zeigt und sie doch gar nicht Schuld ist.


Davon gehe ich in diesem Fall ebenfalls aus. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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BellaRagazza
Beitrag 27.10.2011, 14:43
Beitrag #7


Neuling


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danke für eure tipps! setzen uns gerade mit der gegnerischen versicherung in verbindung.
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kabo55
Beitrag 27.10.2011, 20:03
Beitrag #8


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Zitat (nachteule @ 27.10.2011, 15:17) *
Wäre die Unfallgegnerin mit einem Fahrrad gefahren, wäre sie die direkte Ansprechpartnerin für die Schadensregulierung, während bei einem Unfall mit einem PKW die Kfz - Haftplichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs wäre.

Der Unterschied ist, dass man die Kfz-HV neben Schädiger und Versicherungsnehmer direkt verklagen kann, was bei einer normalen Haftpflichtversicherung nicht möglich ist. Hier muss der Schädiger verklagt werden.
Außerdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt, auch gegen den Willen des VN zu regulieren.

Zitat
Da es immer noch viele Fahrradfahrer gibt, die keine PHV abgeschlossen haben, könnte die Schadensabwicklung sehr problematisch sein, zumal man hier m. W. nicht die Möglichkeit hat, als Geschädigter auf Kosten der Versicherung einen Anwalt einzuschalten.

Das geht auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht.
Einen Anwalt beauftragt man immer auf eigenes Risiko, bzw. einer Rechtsschutzversicherung.
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nachteule
Beitrag 27.10.2011, 21:23
Beitrag #9


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Hallo, Kabo55,

Zitat (kabo55 @ 27.10.2011, 21:03) *
Einen Anwalt beauftragt man immer auf eigenes Risiko, bzw. einer Rechtsschutzversicherung.

das ist im Prinzip richtig.

Bei einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKW werden die Kosten des Anwalts des Geschädigten allerdings in aller Regel auch ohne Verhandlung von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, wenn dieser der alleinige Verursacher und die Sachlage für die Versicherung eindeutig ist.

Handelt es sich bei dem Unfallverursacher allerdings z. B. um einen Fahrradfahrer ohne PHV, dürfte es schwierig werden, von diesem die Kosten für einen Anwalt und ggf. einen Gutachter erstattet zu bekommen, wenn sich der Fahrradfahrer von vornherein bereit erklärt, die Reparaturkosten zu übernehmen und wenn der Geschädigte quasi lediglich deshalb einen Anwalt und Gutachter einschaltet, weil man es bei einem Unfall mit einem KFZ ebenso macht.

Viele Grüße,

Nachteule


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kabo55
Beitrag 28.10.2011, 02:44
Beitrag #10


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Nachteule, deine Vermutungen bezüglich Schadensregulierungspraxis haben mit der Realität nicht all zu viel zu tun. wink.gif
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nachteule
Beitrag 28.10.2011, 09:34
Beitrag #11


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Hallo, Kabo55,

dann klär mich doch mal über die Realität auf, denn ich lerne gerne dazu.

Viele Grüße,

Nachteule


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Schorsch
Beitrag 28.10.2011, 10:53
Beitrag #12


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Zitat (BellaRagazza @ 27.10.2011, 14:45) *
heute rief mein freund die frau an, um ihr die von der werkstatt geschätzte schadenshöhe mitzuteilen


Zitat (BellaRagazza @ 27.10.2011, 14:55) *
die gegnerin hat ihn aber beim zurücksetzen übersehen und ist ihm vorne (links?) gegen stoßstange und kotflügel gerollt.



Wie hoch war seine Forderung für das Gegenrollen? Möglicherweise liegt da Grund der Sinneswandel der Unfallgegnerin.
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Hotelpool
Beitrag 28.10.2011, 12:03
Beitrag #13


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Ob ein Gutachter zweifelsfrei bestimmen kann, wer wem draufgefahren ist, ist bei klassischen Parkplatzunfällen immer so eine Sache. Aufgrund der geringen Geschwindigkeiten lässt sich viel weniger sicher feststellen, als bei Unfällen, die in voller Fahrt erfolgten.

Alles in allem wieder mal ein klassischer Fall für meine Signatur whistling.gif


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Egal ob Verkehrsunfall, angeblicher Rotlichtverstoß, Wildunfall, Fahrerflucht oder Nötigung im Straßenverkehr.
***
www.onboardkamera.blogspot.com
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Tracy
Beitrag 10.11.2011, 12:52
Beitrag #14


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Oh je- so ähnlich ist mein derzeitiger Fall auch gestrickt. Mein KfZ beschädigt, zunächst alles auch zugegeben und am Abend (nach Gespräch mit ihrem Ehegatten) alles abgestritten. mad.gif Heute war Gerichtstermin- und die Richterin hat zwar der Schädigerin nicht geglaubt, weil sie sich zunächst widersprochen hat und auf weitere Nachfragen der Richterin die Antwort kam: "ich sage nichts mehr dazu- nur noch über meinen Rechtsanwalt"- blink.gif sagte die Richterin, dass die gegnerische Versicherung 75 Prozent meines Schadens begleichen soll (als Vergleichsangebot), worauf der Rechtsanwalt der Versicherung frech ablehnte. think.gif
Mein Anwalt sagte mir:" als Geschädigter (und damit Kläger) muss man nachweisen, dass der/die andere überhaupt den Schaden verursacht hat." blink.gif
Wie soll das gehen, wenn niemand sich als Zeuge gemeldet hat? crybaby.gif
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