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> Fahrzeug kurzfristig ohne Kennzeichen
alexa111
Beitrag 25.10.2011, 20:39
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Experten,

ich habe ein Problem. Ich habe an meinen Fahrzeut kurzfristig (ca. für 1 1/2 Stunden die Kennzeichen entfernt um es umzumelden, da ich es verkaufen wollte). Nun habe ich vom Ordnungsam einen bitterbösen Brief erhalten, mit unrichtigen Behauptungenl.

auszugsweise: seit einiger Zeit steht ihr zuletzt auf Sie zugelassenes Fahrzeug widerrrechtlich auf öffentlicher Verkehrsfläche

... Wir fordern Sie auf, das Fahrzeug unverzüglich von öffentlicher Verkehrsfläche zu entfernen

... sehen wir uns gezwungen das Fahrzeug abschleppen und verschrotten zu lassen... die die entstandenen Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen .... Die Verwarnung mit Anhörung geht Ihnen in der nächsten Tagen zu.


Wie gesagt, das Fahrzeug war zugelassen, versichert und fahrbereit. Ich hatte lediglich zum Zwecke der Ummeldung kurzfristig die Kennzeiche entfernt. Inzwischen habe ich das Fahrzeut verkauft.

Kann ich wegen dieser Sache mit einer Ordnungsstrafe belegt werden.

Vielleicht weiß jemand darüber Bescheid.

Gruß Alexa111
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jfk
Beitrag 25.10.2011, 21:02
Beitrag #2


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Hallo Alexa,

als erstes würde ich mal einen netten Dreizeiler aufsetzen mit einer Kopie der Abmeldebescheinigung. Damit dürfte sich manches klären lassen. Wahlweise greifst du mal kurz zum Telefon...
Zitat (alexa111 @ 25.10.2011, 21:39) *
seit einiger Zeit steht ihr zuletzt auf Sie zugelassenes Fahrzeug widerrrechtlich auf öffentlicher Verkehrsfläche

Das hört sich aber nach mehr als anderthalb Stunden an. Solche Schreiben kommen meistens erst, wenn ein Fahrzeug tagelang schon irgendwo stand think.gif
Zitat (alexa111 @ 25.10.2011, 21:39) *
... Wir fordern Sie auf, das Fahrzeug unverzüglich von öffentlicher Verkehrsfläche zu entfernen

Das hast du ja mittlerweile getan, oder?
Zitat (alexa111 @ 25.10.2011, 21:39) *
... sehen wir uns gezwungen das Fahrzeug abschleppen und verschrotten zu lassen... die die entstandenen Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen ....
Wenn das Fahrzeug weg ist, werden auch keine Abschlepper mehr kommen.
Zitat (alexa111 @ 25.10.2011, 21:39) *
Die Verwarnung mit Anhörung geht Ihnen in der nächsten Tagen zu.
Da kommt dann auch noch mal die offizielle Gelegenheit, das Ganze zu schildern.

Zitat (alexa111 @ 25.10.2011, 21:39) *
Kann ich wegen dieser Sache mit einer Ordnungsstrafe belegt werden.
Nicht wegen anderthalb Stunden.


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alexa111
Beitrag 25.10.2011, 21:24
Beitrag #3


Neuling


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Vielen Dank für eure Antworten

Ich sage ja, da werden Behauptungen aufgestellt, die nun mal nicht stimmen, denn ich war mit dem Fahrzeug unterwegs, bin zur Arbeit gefahrenk, zum Einkaufen, ich wiederhole mich, das Fahrzeug war zugelassen, versichert und fahrbereit, es stand eben nicht tagelang an der Straße, ohne Kennzeichen, sondern nur die besagten 1 1/2 Stunden. Woher das Ordnungsamt diese falschen Informationen hat, weiß ich nicht, vielleicht ein Anruf von einem böswilligen Nachbarn, keine Ahnung.

Nun muss ich zugeben, dass ich nach dem ersten Ärger über das Schreiben vom Ordnungsamt einen nicht sehr freundlichen Brief geschrieben habe und somit nicht mit Milde rechnen kann. Deshalb interessiert mich einfach die rchtliche Seite. Ist es eine Ordnungswidrigkeit, ein Fahrzeug ohne Kennzeichen kurzfristig auf öffentlicher Verkehrsfläche stehen zu lassen.
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jfk
Beitrag 26.10.2011, 03:27
Beitrag #4


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Was steht denn drin in dem "nicht sehr freundlichen Brief"? Könnte der vom Ordnungsamt schon als Anhörung gewertet werden, d.h. hast du dich dort schon zum Vorwurf geäußert?
Ansonsten kannst Du Dich auch nach einem solchen Brief noch mal entschuldigen und den Mitarbeitern mitteilen, dass es dir leid tut, dass du dich im Ton vergriffen hast.

Diese Schreiben vom Ordnungsamt sind häufig vorformulierte Formulare - also nicht unbedingt auf deine persönliche Situation hin formuliert. Wenn du es so nimmst, kriegst du vielleicht innerlich ein wenig Abstand dazu wavey.gif

Zur Frage:
An dem Tag, an welchem du das Fahrzeug abmeldest, ist es noch bis 24.00 Uhr versichert und versteuert, nur kann das niemand erkennen.
Von daher ist das okay - du musst es eben nur auf Nachfrage (so wie jetzt) nachweisen können - eben mit der Abmeldebescheinigung.


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wernecmn
Beitrag 26.10.2011, 06:00
Beitrag #5


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Zitat (alexa111 @ 25.10.2011, 21:39) *
Ich habe an meinen Fahrzeut kurzfristig (ca. für 1 1/2 Stunden die Kennzeichen entfernt um es umzumelden, da ich es verkaufen wollte). [...] die Kennzeichen entfernt.

Beim Verkauf werden die Kennzeichen doch gar nicht gewechselt, sondern nur beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk.
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fahrtenbuchführer
Beitrag 26.10.2011, 07:14
Beitrag #6


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Eine Entsiegelung findet trotzdem statt und dafür werden nunmal die Kennzeichen gebraucht.


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Sasquatch
Beitrag 26.10.2011, 07:17
Beitrag #7


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Warum meldet man sein Auto um, um es anschließend zu verkaufen?


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haschee
Beitrag 26.10.2011, 08:21
Beitrag #8


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naja, das ist nicht die Frage. Genausowenig, warum man denn nicht mit dem Fahrzeug zum Ummelden gefahren ist (ÖPNV besser?)


Ich sehe aber durchaus ein Problem, denn auch Fahrzeuge die mit entstempelten (aber [noch] zugeteilten) Kennzeichen unterwegs sind, haben eben diese am Fahrzeug.

Allerdings zielen die Bußgelder für kein Kennzeichen oder nicht vorschriftsmäßiges immer auf eine Inbetriebnahme soweit ich das sehe. think.gif



Ich würde auch mal abwarten was genau vorgeworfen wird.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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janr
Beitrag 26.10.2011, 08:53
Beitrag #9


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Zitat (haschee @ 26.10.2011, 09:21) *
... warum man denn nicht mit dem Fahrzeug zum Ummelden gefahren ist (ÖPNV besser?) ...
think.gif na dann steht das FZ bei der Zulassungsstelle mind 2 Std ohne KZ auf der Straße herum, zumindest bei uns ist das so. think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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alexa111
Beitrag 26.10.2011, 16:47
Beitrag #10


Neuling


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[quote name='jfk' date='26.10.2011, 04:27' post='1057222059']
Was steht denn drin in dem "nicht sehr freundlichen Brief"? Könnte der vom Ordnungsamt schon als Anhörung gewertet werden, d.h. hast du dich dort schon zum Vorwurf geäußert?

Ich habe keine Beleidigungen ausgesprochen. Ich habe halt in ironischer Weise auf die außerordentliche Tüchtigkeit der städtischen Ordnunghüter hingewiesen,
habe meinen Ärger über die unrichtigen Behauptungen Luft gemacht, ich habe dabei aber auch die Sache aufgeklärt. Könnte schon als Anhörung gewertet werden.

Ich warte einfach mal ab, vielleicht kommt nichts mehr
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Rüsselkäfer
Beitrag 27.10.2011, 12:22
Beitrag #11


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Hallo Alexa,

weisst Du denn sicher, dass es um diese 1.5 Stunden geht? Oder hat vielleicht die Person, an die Du das Auto verkauft hast, dieses nicht angemeldet und es steht jetzt immer noch irgendwo im öffentlichen Verkehrsraum ohne Kennzeichen? Und man ist auch Dich als vorherige Halterin gekommen?

Wenn es tatsächlich nur um diese 1.5 Stunden geht, dann haben die Vorredner ja schon so ziemlich alles gesagt.

Mir erscheint das aber unwahrscheinlich, da eigentlich meistens das Ordnungsamt nicht sofort aktiv wird. Hier dauert es immer mindestens eine Woche, bis ein Auto ohne Kennzeichen von der Polizei (die täglich vorbeikommt) einen "Roten Punkt" mit der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeugs erhält. Und die Behautpungen im Schreiben an Dich wären tatsächlich falsch, warum sollte das Ordnungsamt das tun?

Ist denn ein genauer Ort angegeben, wo das Fahrzeug stehen soll? Kann es also sein, dass der Käufer schuld ist? Dann sollte sich das mit der Information über den Verkauf und ein Vorlegen des Kaufvertrags für Dich ausräumen lassen.


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Acki
Beitrag 27.10.2011, 12:43
Beitrag #12


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Woher weiß das Ordnungsamt eigentlich das der Wagen zuletzt auf dich zugelassen war?
Da muß doch eine Überprüfung der Fahrgestellnummer stattgefunden haben.
Dir wäre doch sicherlich aufgefallen wenn dein Fahrzeug in den 1,5h geöffnet worden wäre, oder?

gruß Acki
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Rüsselkäfer
Beitrag 27.10.2011, 13:02
Beitrag #13


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Zitat (Acki @ 27.10.2011, 13:43) *
Da muß doch eine Überprüfung der Fahrgestellnummer stattgefunden haben.
Dir wäre doch sicherlich aufgefallen wenn dein Fahrzeug in den 1,5h geöffnet worden wäre, oder?

Bei neueren Fahrzeugen ist die Fahrzeugidentifikationsnummer oft unten hinter der Windschutzscheibe hinterlegt, so dass man sie problemlos von aussen ablesen kann, ohne dass man das Fahrzeug öffnen muss.

Trotzdem habe ich auch das Gefühl, dass es vielleicht gar nicht um diese 1.5 h geht, aber das habe ich ja schon oben geschrieben.


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