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> THC Positiv in der Probezeit. Welche Chancen habe ich noch?
Ekto
Beitrag 19.09.2011, 20:50
Beitrag #1


Neuling


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Was ist passiert?
Fangen wir mal von vorne an...
Ich bin in eine Allgemeine Verkehrskontrolle geraten.
Ich hatte später auch nach dem Grund der Kontrolle an sich gefragt, nach Aussage des Polizisten was es "reiner Zufall", ich glaube allerdings dass meine Kleidung der Auslöser war.
Ich habe einen Führerschein der Klasse B, dessen Probezeit noch nicht vorrüber ist.
Gefahren bin ich aber kein Auto, sondern einen 50ccm Roller mit 45km/h, und das schon ca. 70km auf der Landstraße.
Diesen Roller habe ich mir erst am Vortag von einem Bekannten gekauft und hatte die Papiere noch nicht.
Nachdem ich den Beamten versichert habe dass der Roller auch ohne Papiere wirklich mir gehört setzte sich einer der Beamten in sein Dienstwagen und hat vermutlich mit der Wache gefunkt oder ähnliches.
Zufällig saß ich mal im selben Ort, wegen Besitz von 2 Gramm Cannabis, vor Gericht. (vor ca. 4 oder 5 Jahren) Andere Vorstrafen gab es in meinem Leben nicht.
Natürlich wusste die Wache von der Vorstrafe und darum wollte der Beamte einen sofortigen Urintest. Ich willigte ein und gestand sofort, vor Abgabe der Probe, den Konsum einer Tüte am Vorabend, ca. 22 Uhr. (Später hat sich im Gespräch noch herausgestellt dass der Beamte angeblich auch einen meinen Augen etwas sehen konnte, diese Aussage empfinde ich nach einer 70km Fahrt auf dem Roller allerdings als lächerlich.)
Selbstverständlich hat der Urintest positiv auf THC1 und THC2 reagiert.
Roller wurde stehen gelassen, und ich bin mit auf die Wache.
Währenddessen hat mir der Beamte ein mündliches Fahrverbot von 48 Stunden erteilt (An welches ich mich auch gehalten habe), aber den Führerschein dennoch wieder ausgehändigt! Ich glaube er hat nicht aufs Ausstellungsdatum des Führerscheins geguckt und daher die noch bestehende Probezeit übersehen!
Ausserdem brabbelte er was von 500 Euro, 3 Punkten und einem Monat. (Was ja bei einem Vorfall innerhalb der Probezeit auch eher unlogisch wäre.)
Dann gings zur Blutentnahme, die Ergebnisse sind noch nicht da. Ich gehe aber von relativ hohen Werten aus, da ich seit ca 2 Monaten täglich geraucht habe. (Aber nie bevor ich gefahren bin! -.-)

Drogensorte:
Cannabis

Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz):
ca. 2 Monate lang täglich, 1-2g.

Datum der Auffälligkeit:
17.09.11

Drogenbefund
Blutwerte:
Noch kein Ergebnis erhalten, gehe von hohen Werten aus.

Schnelltest:
THC1 & THC2 Positiv.

Führerschein, habe ich noch. (Vermutlich ein Fehler des Beamten?)

Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Vorbestraft wegen Besitz von ca. 2g Cannabis.

Konsum
Ich konsumiere noch:
Nein und Ja: Ich habe noch am selben Abend und am Folgetag meine Reste "vernichtet", bin somit auch erst seit heute "clean". Das wird aber auch so bleiben: Ich habe mit dem "Aufhören" schon Erfahrungen gemacht und habe kein Problem damit es zu lassen; wenn ich es denn lassen will! ...Und aufgrund des Vorfalls ist mir die Lust am Rauchen sogar regelrecht vergangen: Die genannten "Reste" hatten mir tatsächlich nichtmehr richtig geschmeckt, obwohl es das gleiche "Zeug" war, was ich am Vortag des Vorfalls noch geraucht hatte, und da hat es noch sehr gut geschmeckt. (Schon eigenartig wie die Sinne durch derartige Erlebnisse manipuliert werden können.)

Abstinenznachweis
Bisher nicht vorhanden.

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?:
Durch die Besitz-Vorstrafe wohl schon, damals hatte ich aber noch keinen Führerschein.


Meine Fragen sind nun im Endeffekt:
Seht ihr irgendwelche Möglichkeiten sich da noch rauszuwinden?
Ich zahle den aktuellen Führerschein noch bis Ende 2014 ab und hab weder das Geld diese genannten 500 Euro zu zahlen, noch den Führerschein nochmal zu finanzieren.
Wenn es nur möglich wäre tatsächlich noch mit diesen 500 Euro, dem Monat und den 3 oder 4 Punkten aus der Geschichte rauszukommen wäre ich schon froh, auch wenn das mit Geld echt haarig werden würde. (Was ich ja wegen der scheinbar übersehenen Probezeit nicht glaube.)
Was kann ich tun?
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Jens
Beitrag 19.09.2011, 21:00
Beitrag #2


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Zitat (Ekto @ 19.09.2011, 21:50) *
Ich glaube er hat nicht aufs Ausstellungsdatum des Führerscheins geguckt und daher die noch bestehende Probezeit übersehen!
Es gibt auf dem FS keinen Hinweis auf eine bestehende Probezeit. Unabhängig davon macht das auch keinen Unterschied bezüglich der Verfahrensweise.


Zitat (Ekto @ 19.09.2011, 21:50) *
Ausserdem brabbelte er was von 500 Euro, 3 Punkten und einem Monat. (Was ja bei einem Vorfall innerhalb der Probezeit auch eher unlogisch wäre.)
Warum? Die Regelbuße bei einer berauschten Fahrt (ab mindestens 1,0ng/ml THC) beträgt 500 EUR Bußgeld, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Daran ändert die Probezeit nichts.


Zitat (Ekto @ 19.09.2011, 21:50) *
da ich seit ca 2 Monaten täglich geraucht habe.
Das ist schlecht. Da könnten die Werte u.U. so hoch sein, daß dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, sobald die Führerscheinstelle von der Fahrt erfährt (auch dies wieder unabhängig davon, ob du in der Probezeit bist oder nicht).


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durban
Beitrag 19.09.2011, 21:18
Beitrag #3


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Hallo, willkommen im Forum. wavey.gif
Die Probezeit interessiert den Polizeibeamten gar nicht, außerdem geht sie aus dem Führerschein nicht hervor (sie könnte ja bspw. verlängert oder verkürzt sein).

Die Probezeit wirkt sich "nur" dahingehend aus, dass diese nach Rechtskraft des Verstoßes spezielle Probezeitfolgen auslösen wird. Dies wären im einzelnen ggf. die Anordnung eines besonderen Aufbauseminars für drogenauffällige Fahranfänger sowie eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre.

Die Probezeitkonsequenzen sind hier jedoch das geringere Problem.
Wenn die Werte regelmäßgen Konsum belegen, wird die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen. Eine neue Fahrerlaubnis kann dann erst nach Beibringung einer positiven MPU erteilt werden.
Diese Maßnahmen sind keine "Strafe" im engeren Sinne, sondern eine Maßnahme der Gefahrenabwehr: Solange der Verdacht besteht, dass Du nicht geeignet bist, am Straßenverkehr teilzunehmen, weil Du regelmäßiger Drogenkonsument bist, darfst Du keine FE besitzen.
Deshalb sind diese Maßnahmen völlig unabhängig von der Probezeit.

Im besten Fall fordert die Fsst keine MPU, sondern "nur" ein ärztliches Gutachten, bei dessen Bestehen Du Deine FE behalten kannst. In Anbetracht dessen solltest Du den Konsum sofort einstellen.
Und auch für eine MPU zählt jeder Tag Abstinenz.

MfG
Durban smile.gif


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Ekto
Beitrag 19.09.2011, 21:24
Beitrag #4


Neuling


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Erstmal vielen Dank für die rasche Antwort!

Zitat (Jens @ 19.09.2011, 22:00) *
Es gibt auf dem FS keinen Hinweis auf eine bestehende Probezeit. Unabhängig davon macht das auch keinen Unterschied bezüglich der Verfahrensweise.


Ich bin davon ausgegangen dass 2 Jahre nach Ausstellungsdatum Standard sind?
Und das Ausstellungsdatum steht ja durchaus drauf.
Aber ok, dann hab ich mich da wohl geirrt, wieder was dazu gelernt. smile.gif

Zitat (Jens @ 19.09.2011, 22:00) *
Das ist schlecht. Da könnten die Werte u.U. so hoch sein, daß dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, sobald die Führerscheinstelle von der Fahrt erfährt (auch dies wieder unabhängig davon, ob du in der Probezeit bist oder nicht).


Also heisst das dann wohl im Endeffekt dass die Probezeit in diesem Fall garnicht so schlimm ist wie ich dachte, aber dass ich auch ohne die Probezeit verloren habe.
- Schade!

Was bedeutet der Entzug der Fahrerlaubnis denn genau? Dass ich den Führerschein nur wieder bekommen kann indem ich ihn nochmal ganz von vorne machen würde? Kann ich ihn dann überhaupt nochmal machen?

Ok, durbans Antwort hat sich mit dem Schreiben meines zweiten Posts überschnitten.
Damit sind die weitern Fragen auch schon beantwortet.

Das heisst dann also für mich absolut Abstinenz und hoffen dass die Werte gering genug für eine zweite Chance sind.


Okay, so weiß ich wenigstens ungefähr was kommt. Es gibt nämlich nichts schlimmeres als Ungewissheit.

In diesem Sinne... tausend Dank für eure Antworten!
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nachteule
Beitrag 19.09.2011, 22:09
Beitrag #5


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Hallo, Ekto,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Sollten in Deinem Blut BTM gefunden werden, musst Du zusätzlich zu der Owi - Anzeige noch mit einer Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 29 BtMG rechnen.

Bei Ersttätern wird so ein Verfahren in aller Regel eingestellt, aber wie es in Deinem Fall ist, kann ich nicht sagen, da Du ja schon mal auffällig warst.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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tadzio
Beitrag 19.09.2011, 23:03
Beitrag #6


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Zitat (Ekto @ 19.09.2011, 21:24) *
Was bedeutet der Entzug der Fahrerlaubnis denn genau? Dass ich den Führerschein nur wieder bekommen kann indem ich ihn nochmal ganz von vorne machen würde?


Das ist die - vermutlich einzige - gute Neuigkeit hier: Du wirst den Führerschein nicht neu machen müssen. Du kriegst auf Antrag und wenn Du die Voraussetzungen erfüllt hast (also ggf MPU bestanden etc) einen neuen, ohne erneute Ausbildung oder Prüfung.

Cheers
tadzio


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If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
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toni montana
Beitrag 20.09.2011, 07:12
Beitrag #7


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Zitat (Ekto @ 19.09.2011, 22:24) *
Was bedeutet der Entzug der Fahrerlaubnis denn genau?


Wenn es denn dazu kommt, wird Dein Führerschein eingezogen und vernichtet. Bis Du keine neue Fahrerlaubnis erhalten hast, bist Du erst mal unbegrenzt Kunde des ÖPNV.Im schlimmsten Fall wirst Du eine MPU machen müssen. Für die MPU brauchst Du auf jeden Fall Abstinenznachweise von mindestens sechs Monaten - ist von Deinen Werten abhängig.

Wenn Du viel Glück hast, kommst Du mit dem ärztlichen Gutachten davon. Aber auch dafür musst Du clean sein - also jetzt Finger weg von dem Drogenzeugs!

Bis die Werte da sind, heißt es nun abwarten.


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Schöne Grüße,

Toni
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Hornblower
Beitrag 20.09.2011, 08:01
Beitrag #8


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Hallo Ekto,

und herzlich willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif

Wieviele Stunden lagen zwischen letztem Konsum und der Blutentnahme?

Ist von der Gerichtsverhandlung her bekannt, daß Du zum damaligen Zeitpuinkt nicht nur Cannabis besessen, sondern auch konsumiert hast?

Hast Du Aussagen zu Deinem Konsum-Verhalten gemacht?

Zu den Folgen:

Regelmäßiger Cannabis-Konsum oder auch gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen ist mit der Fahrerlaubnis nicht vereinbar, der Entzug der FE ist zwingend.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß *nie wieder* unter dem Einfluß von Rauschmitteln ein KfZ geführt werden wird. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Maßnahmen, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 6 Monate.

Entzug der FE nach Drogenkonsum - Versuch einer schematischen Darstellung.

Infos zu THC, THC-OH und THC-COOH gibt es hier und in den unmittelbar dort folgenden Postings!

THC-Rechtsprechung in den Bundesländern, Versuch eines Überblicks (FAQ von Lexus)

THC-Werte in Abhängigkeit von der Zeit bis zur Probenahme ("darkstars Diagramm")



Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
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toni montana
Beitrag 20.09.2011, 09:52
Beitrag #9


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Zitat (Ekto @ 19.09.2011, 21:50) *
Führerschein, habe ich noch. (Vermutlich ein Fehler des Beamten?)


Glaube ich nicht, dass es ein Fehler war. Er kannte Deine Werte ja schließlich nicht. Hättest Du jetzt etwas von 1,6 Promille in so einen Dräger gepustet, hätte er die Fleppe mit Sicherheit sofort einkassiert. Aber ich befürchte, dass das noch kommen wird:

Zitat von @Hornblower: "Regelmäßiger Cannabis-Konsum .......... ist mit der Fahrerlaubnis nicht vereinbar, der Entzug der FE ist zwingend."

Und da wird Dein Passivwert bei täglichem Konsum wohl drauf hinweisen.


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Schöne Grüße,

Toni
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Hornblower
Beitrag 20.09.2011, 10:02
Beitrag #10


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Zitat (toni montana @ 20.09.2011, 10:52) *
Zitat von @Hornblower: "Regelmäßiger Cannabis-Konsum .......... ist mit der Fahrerlaubnis nicht vereinbar, der Entzug der FE ist zwingend."

Und da wird Dein Passivwert bei täglichem Konsum wohl drauf hinweisen.


Möglich, ja. Der TE sollte deshalb demnächst bei der Wache mal nachfragen, ob seine Werte schon vorliegen und wie die denn ausgefallen sind. Bin selbst gespannt auf das Ergebnis. wavey.gif


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Uwe W
Beitrag 22.09.2011, 21:55
Beitrag #11


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Zitat (Ekto @ 19.09.2011, 21:50) *
Ich willigte ein und gestand sofort, vor Abgabe der Probe, den Konsum einer Tüte am Vorabend, ca. 22 Uhr.

Wenn die Kontrolle nicht schon in den ersten Tagesstunden (bis 4:00 Uhr) stattgefunden hat, wird man aus dieser Angabe folgern, dass zumindest gelegentlicher Konsum stattgefunden hat, sofern der aktive Wert mindestens 1,0 beträgt.
Dass vor einigen Jahren schon mal Cannabis besessen wurde, spricht auch für zumindest gelegentlichen Konsum.

In diesem Fall kommt es dann nicht mehr darauf an, dass regelmäßiger Konsum nachgewiesen wird, da bereits gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. (In einigen Bundesländern kommt es bei Werten zwischen 1,0 und 2,0 aktiv allerdings zunächst zu einer MPU-Anordnung).

Sollte der aktive Wert aber unter 1,0 liegen, wird der passive Wert meines Erachtens nicht so hoch sein, dass man regelmäßigen Konsum daraus herleiten kann.

Insofern kommt es jetzt wohl erst einmal auf den aktiven Wert an.
Der passive Wert ist allerdings auch sehr interessant.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Ekto
Beitrag 27.09.2011, 17:55
Beitrag #12


Neuling


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Hab gestern mal angerufen, davon abgesehen dass die mir keine Daten am Telefon sagen dürften (ich könnte ja jemand anders sein) liegen noch keine Ergebnisse vor.
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durban
Beitrag 27.09.2011, 18:03
Beitrag #13


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Ja, es gibt Dienststellen, die telefonisch keine Auskunft erteilen. Dann musst Du da wohl persönlich vorstellig werden. sad.gif

(Aber gut, dass sie keine Angaben machen dürfen, aber trotzdem indirekt bestätigen, dass es einen Vorgang über Dich gibt. dry.gif )


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Ekto
Beitrag 27.09.2011, 18:14
Beitrag #14


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Zitat (durban @ 27.09.2011, 19:03) *
(Aber gut, dass sie keine Angaben machen dürfen, aber trotzdem indirekt bestätigen, dass es einen Vorgang über Dich gibt. dry.gif )


Nicht wirklich... der Herr sagte "wenn das vor ner Woche gewesen ist, dann kann noch kein Ergebnis da sein, denn das dauert 2 Wochen"
Also das "falls es überhaupt einen Fall gibt..." war eingebaut.
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Ekto
Beitrag 10.10.2011, 13:01
Beitrag #15


Neuling


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Passiv: über 110ng
Aktiv: über 2ng

...ich habe Angst.
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toni montana
Beitrag 10.10.2011, 13:10
Beitrag #16


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Ui ui ui - das sieht in der Tat nicht gut aus! Kennst Du denn die genauen Werte auch, nicht nur diese "Über"-Werte?

Ich befürchte aber, dass die FSS bei Bekanntwerden dieser Werte Deine FE entzieht.


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Schöne Grüße,

Toni
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Kai R.
Beitrag 10.10.2011, 14:48
Beitrag #17


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Zitat (toni montana @ 10.10.2011, 14:10) *
Ich befürchte aber, dass die FSS bei Bekanntwerden dieser Werte Deine FE entzieht.

davon ist mir Sicherheit auszugehen, da gelegentlicher Konsum und fehlendes Trennvermögen belegt sind. Wiedererlangung mit einer positiven MPU, für die aber als Eintrittskarte min. 6, vermutlich 12 Monate AB nachzuweisen sind.

Man kann den FS dann freiwillig abgeben, das ist billiger, allerdings werden dabei die Punkte nicht gelöscht. Manche FSSt lassen sich auf einen kostenlosen Entzug mit Punktelöschung ein, wenn man den FS vorbeibringt und Rechtsmittelverzicht erklärt.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Anorca
Beitrag 10.10.2011, 15:50
Beitrag #18


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Ich gehe davon aus, dass 6 Monate Abstinenznachweis ausreichend sind, denn 110 ng/ml THC-COOH ist sowohl nach Aderjan als auch nach Daldrup noch im Bereich des gelegentlichen Konsums.

Lieben Gruß wavey.gif
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Ekto
Beitrag 10.10.2011, 17:37
Beitrag #19


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Zitat (Kai R. @ 10.10.2011, 15:48) *
Man kann den FS dann freiwillig abgeben, das ist billiger, allerdings werden dabei die Punkte nicht gelöscht. Manche FSSt lassen sich auf einen kostenlosen Entzug mit Punktelöschung ein, wenn man den FS vorbeibringt und Rechtsmittelverzicht erklärt.


Soll das etwa heißen es kostet extra wenn der eingezogen wird? Und welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus freiwilliger Abgabe, ausser der Kosten?
Was bedeutet Rechtsmittelverzicht?

Die Punkte sind mir völlig egal, da würden sowieso keine dazu kommen. tongue.gif
Genauso ist die Abstinenz kein Problem, der Vorfall hat mir klar aufgezeigt wo meine Prioritäten liegen, und zwar bei der Freiheit fahren zu können!

Also das wichtigste ist mir die Kosten so gering wie möglich zu halten und die Fahrerlaubnis so schnell und günstig wie möglich zurück zu bekommen.
Was tu ich also am besten?

Danke für eure Ratschläge.

Zitat (toni montana @ 10.10.2011, 14:10) *
Kennst Du denn die genauen Werte auch, nicht nur diese "Über"-Werte?


Die wurden mir vorhin telefonisch übermittelt, kann daher nicht nochmal nachsehen, und ich hab nur halb zugehört. (Mir ist dabei nur durch den Kopf gegangen: "verdammt, über 75")
es war was zwischen 110 und 120.
und aktiv 2,4 oder so.
Bin mir nichtmehr ganz sicher.
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durban
Beitrag 10.10.2011, 18:52
Beitrag #20


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Zitat (Ekto @ 10.10.2011, 17:37) *
Zitat (Kai R. @ 10.10.2011, 15:48) *
Man kann den FS dann freiwillig abgeben, das ist billiger, allerdings werden dabei die Punkte nicht gelöscht. Manche FSSt lassen sich auf einen kostenlosen Entzug mit Punktelöschung ein, wenn man den FS vorbeibringt und Rechtsmittelverzicht erklärt.


Soll das etwa heißen es kostet extra wenn der eingezogen wird? Und welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus freiwilliger Abgabe, ausser der Kosten?
Was bedeutet Rechtsmittelverzicht?


Die beiden Alternativen im Vergleich:
- Entzug der Fahrlaubis kostet (ich meine, ca. 90 - 120 Euro, kann aber auch falsch sein; wer es besser weiß, möge mich korrigieren); alle Punkte werden gelöscht.
- Freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis: Kostenfrei; vorhandene Punkte bleiben erhalten (für die berauschte Fahrt werden übrigens derer 4 eingetragen).

Manche Behörden lassen sich auf oben gennanten Deal ein:
Entzug kostenlos, wenn man erklärt, den Fahrerlaubnisentzug nicht anzufechten, also kein Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Wie man bezüglich der Abstinenznachweise am günstigesten vorgeht, dazu können andere hier bestimmt gute Ratschläge geben.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Jens
Beitrag 10.10.2011, 18:55
Beitrag #21


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Zitat (durban @ 10.10.2011, 19:52) *
- Entzug der Fahrlaubis kostet (ich meine, ca. 90 - 120 Euro,
der mögliche Gebührenrahmen beträgt 33,20 bis 256,00 EUR


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