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> Gebrauchtes Auto ohne Garantie verkauft!, Käufer stellt nun Ansprüche über Rechtsanwalt
Autoverkäufer-2007
Beitrag 13.08.2011, 20:06
Beitrag #1


Neuling
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Hallo!

Ich habe vor kurzem ein Auto mit diesem Kaufvertrag verkauft:



Nun stellt der Käufer -vertreten durch seinen Rechtsanwalt- Ansprüche
(Copy des jüngsten Anwaltschreibens)

Angehängte Datei  Rechtsanwaltsschreiben_vom__10.August.2011.JPG ( 86.38KB ) Anzahl der Downloads: 63


Wenige Tage vor dem Zeitpunkt, als ich das Auto an den Käufer verkauft hatte, war es sogar noch in einer Vertragswerkstatt zur Reparatur:






Der Käufer wohnt ca. 200 km entfernt, und fuhr mit dem Auto ohne Probleme nach Hause.
Er rief sogar noch an, dass er gut angekommen sei, und mit dem Auto zufrieden.

Beim Erwerb & Vertragsabschluß handelte mich der Käufer noch geschickt herunter mit dem Preis mit der Begründung,
dass es sich ja bei dem Auto um ein gebrauchtes KFZ handeln würde, und er das Risiko möglicher Reparaturen tragen würde, .............
.................und jetzt der Ärger mit seinem Rechtsanwalt.

Jedoch hatte ich den obigen Kaufvertrag aus dem Internet ausgedruckt, den der Käufer auch unterschrieben hatte, denn er wollte das Auto unbedingt kaufen!
In dem Kaufvertrag sind sämtliche Gewährleistungsansprüche usw. ausgeschlossen.


Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.08.2011, 09:00
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tortenboxer
Beitrag 13.08.2011, 20:10
Beitrag #2


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Fax ganz einfach dem Rechtsverdreher den Kaufvertrag mit der Unterschrift seines Mandanten.

Dann sollte für den Anspruchsteller der Schuß nach hinten los gehen.
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ilam
Beitrag 13.08.2011, 20:13
Beitrag #3


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Hast Du irgendwas verschwiegen (z.B. der "Klassiker", ein Verkauf als Unfallfrei, obwohl dem nicht so ist)?
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Offroad-Events
Beitrag 13.08.2011, 20:13
Beitrag #4


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Bist du Privatperson oder selbstständig in irgendeiner Form ?
Ist der Käufer eine Privatperson ?


--------------------
Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris.
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Autoverkäufer-2007
Beitrag 13.08.2011, 20:19
Beitrag #5


Neuling
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Zitat (tortenboxer @ 13.08.2011, 21:10) *
Fax ganz einfach dem Rechtsverdreher den Kaufvertrag mit der Unterschrift seines Mandanten.

Dann sollte für den Anspruchsteller der Schuß nach hinten los gehen.


Der Rechtsanwalt hat den selbigen Kaufvertrag von seiner Mandantschaft vorliegen!

Zitat (ilam @ 13.08.2011, 21:13) *
Hast Du irgendwas verschwiegen (z.B. der "Klassiker", ein Verkauf als Unfallfrei, obwohl dem nicht so ist)?


Nein!

Es wurde vor kurzem ein Turbolader in einer Fach- & Vertragswerkstatt erneuert, und die Original Rechnung hat der Käufer von mir ausgehändigt bekommen.


Zitat (Offroad-Events @ 13.08.2011, 21:13) *
Bist du Privatperson oder selbstständig in irgendeiner Form ?
Ist der Käufer eine Privatperson ?


Ich bin Privatperson, wie der Käufer auch.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2011, 20:26
Beitrag #6





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Führt der Käufer denn einen bestimmten Grund an, z.B. "Unfallwagen" oder "km-Stand stimmt nicht" oder ähnliches? Mit dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung laut Kaufvertrag kann man sich nicht vor Ansprüchen schützen, wenn eine arglistige Täuschung vorliegen sollte.
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CvR
Beitrag 13.08.2011, 20:27
Beitrag #7


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blink.gif Les ich das richtig? "den Kaufpreis ... als Schadenersatz" und zusätzlich Aufwandsentschädigung?

Schadenersatz ist doch üblicherweise ohne Gegenleistung. Sehe ich das richtig, dass die Gegenseite mit diesem Schreiben gewissermaßen verlangt, das Geld zurückzubekommen, das Auto aber dennoch zu behalten und obendrein noch den - worin auch immer bestehenden - Aufwand erstattet bekommen will? Was auch immer da vorgefallen sein mag, "Auto geschenkt und noch Geld obendrauf" erscheint mir in der Höhe etwas überzogen think.gif Wenn schon Kaufpreiserstattung, dann doch wohl auf dem Wege der Wandlung, also mit "Auto auch zurück". think.gif


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2011, 20:32
Beitrag #8





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@ CvR: Ich glaube nicht, dass es so gemeint ist. Da hat sich wohl der Anwalt etwas missverständlich ausgedrückt.
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Autoverkäufer-2007
Beitrag 13.08.2011, 20:34
Beitrag #9


Neuling
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Nein, bislang nicht.

Ich habe insgesamt zwei Schreiben vom Rechtsanwalt erhalten, und hatte diesen Rechtsanwalt lediglich in Beantwortung des ersten Schreibens um eine Copy der Ausfertigung des Kaufvertrages seines Mandanten gebeten.

Daraufhin hatte der Rechtsanwalt reagiert, und den Kaufvertrag nebst Copy der VW Werkstatt übersandt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2011, 20:44
Beitrag #10





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Zitat (Autoverkäufer-2007 @ 13.08.2011, 21:19) *
Ich bin Privatperson, wie der Käufer auch.

Die Frage ist, ob das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde. Man muss nicht unbedingt Autohändler sein, sondern kann in einer beliebigen Branche ein gewerblich genutztes Fahrzeug haben, bei dem man dann auch durch Kaufvertrag die Gewährleistung gegenüber einem Privatkäufer nicht ausschließen, sondern allenfalls von 2 Jahren auf 1 Jahr verringern kann.

Auch die Benennung eines Autos als "Bastlerfahrzeug" nützt nichts, wenn das nur zur Umgehung der Gewährleistung dienen soll. Anders ist es bei einem echten Schrotthaufen, der erkennbar ein Totalschaden ist oder als Ersatzteilspender dienen soll. Das dürfte aber bei einem Kaufpreis von 10.000 Euro kaum der Fall sein.

Wenn das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wurde, also ein "echter" Privatwagen war und keine arglistige Täuschung vorliegt, dann würde ich dem Anwalt einen knappen Zweizeiler schreiben, in dem alle geltend gemachten Ansprüche abgelehnt werden.
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Autoverkäufer-2007
Beitrag 13.08.2011, 21:00
Beitrag #11


Neuling
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Der "Vorbesitzer" war wohl gewerblich, was auch eine "gewerbliche Nutzung" (durch ihn, bzw. die Firma) demzufolge einschließen würde.

Den Kaufvertrag hatte ich aus dem Internet ausgedruckt, welcher ja nicht nur das Wort "Bastlerauto", sondern auch im Stempel
Mit technischen Mängeln
auf solche hinweist.

Obwohl mir, da das Auto gerade erst in der Werkstatt gewesen ist, zum Zeitpunkt des Kaufes und der Übergabe (mir) keine technischen Mängel bekannt gewesen sind,
und auch der Käufer bei der Probefahrt keine festgestellt hatte, würde ja alleine dieser Passus "mit technischen Mängeln" alleine schon ausreichend sein, um hier alle Ansprüche abwehren zu können.
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Schattenfell
Beitrag 13.08.2011, 21:03
Beitrag #12


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Zitat (Georg_g @ 13.08.2011, 21:32) *
@ CvR: Ich glaube nicht, dass es so gemeint ist. Da hat sich wohl der Anwalt etwas missverständlich ausgedrückt.


Das klingt aber für mich nicht so. Da steht doch ganz klar, dass der Verkäufer 10.000 € als Schadensersatz plus 1.200 € als Aufwendungsersatz zahlen soll. Ich kenne mich damit nun wirklich nicht so aus, aber für mich klingt das auch nach „Auto und 11.200 € geschenkt“. Abgesehen von der ganzen Problematik finde ich ja den Kaufvertrag recht drollig think.gif Ich weiß nicht, wenn ich ein Auto kaufen will und der Verkäufer schiebt mir diesen Vertrag über den Tisch, dann würde ich wohl wieder nach Hause fahren, der sieht mir zu komisch aus.
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Pistenteufel
Beitrag 13.08.2011, 21:05
Beitrag #13


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Mal abgesehen von der ausgeschlossenen Gewährleistung.

Wäre es nicht möglich (falls es sich bei dem Defekt um einen Teil des Motors handelt) den Käufer an die VW-Werkstatt zu verweisen?

Mir ist mal ein Lüfterrad (glaub ich) auf der BAB durch den Motorraum geflogen (hat Keilrippenriemen, diverse Schläuche und andere Teile zerfetzt), weil die Mechaniker es einen Tag vorher in einer Vertragswerkstatt falsch montiert hatten. Der ADAC-Abschlepp-Fahrer fragte mich direkt ob der Wagen vorher in der Werkstatt war. Sie musste dann auch kostenlos nachbessern.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2011, 21:08
Beitrag #14





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Warum schreibst du denn "Vorbesitzer" in Anführungsstrichen? Handelt es sich um die Ehefrau? Wie lange hattest du denn das Fahrzeug in deinem Besitz?

Grundsätzlich gilt, wie oben schon geschrieben, dass der Verkäufer eines gewerblich genutzten Fahrzeugs die Gewährleistung gegenüber einem Privatkäufer nicht ausschließen kann. Auch trickreiche Vorgehensweisen zur vermeintlichen Umgehung der Gewährleistung funktionieren nicht. Dazu zählt beispielsweise ein "pro-forma-Verkauf", bei dem der Ehegatte das Fahrzeug zunächst an seine Frau verkauft, die es dann anschließend weiter verkauft. Auch die Bezeichnung eines Fahrzeugs als "Bastlerauto" nützt nichts, wenn es sich in Wahrheit um ein gebrauchstüchtiges Fahrzeug handelt. Wie gesagt, das nehme ich bei einem Kaufpreis von 10.000 Euro an.

Du solltest prüfen, ob du das Auto nicht zurücknimmst und allenfalls noch über die Höhe des Aufwendungsersatzes verhandelst. Letzterer muss vom Käufer auch beziffert und begründet werden.
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ilam
Beitrag 13.08.2011, 21:08
Beitrag #15


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Zitat (Autoverkäufer-2007 @ 13.08.2011, 22:00) *
Der "Vorbesitzer" war wohl gewerblich

Warum in Anführungszeichen? Warst Du Eigentümer des Fahrzeugs oder hast Du das Auto nur in einer Art "Kommission" für den "Vorbesitzer" verkauft?

Wenn du echter Eigentümer warst, dann ist das egal, Verkauf ist Privat-Privat.
[edit]
Ach, eines noch: Wenn der Vorbesitzer gewerblich war, konnte er ja die Gewährleistung nicht wirksam ausschließen. Wenn das weniger als ein Jahr her ist, müsste die ja noch gelten...
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2011, 21:11
Beitrag #16





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Zitat (Schattenfell @ 13.08.2011, 22:03) *
Das klingt aber für mich nicht so. Da steht doch ganz klar, dass der Verkäufer 10.000 € als Schadensersatz plus 1.200 € als Aufwendungsersatz zahlen soll. Ich kenne mich damit nun wirklich nicht so aus, aber für mich klingt das auch nach „Auto und 11.200 € geschenkt“.

Na komm, das wäre doch nun wirklich völlig absurd. Der Anwalt schreibt doch zunächst von einer verstrichenen Frist zur Nachbesserung. Jetzt soll offensichtlich gewandelt werden. Ich bleibe dabei, dass sich der Anwalt da nur etwas ungeschickt ausgedrückt hat und nicht für seinen Mandanten "Auto + 10.000 Euro + 1.200 Euro" haben will.
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ilam
Beitrag 13.08.2011, 21:12
Beitrag #17


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Zitat (Georg_g @ 13.08.2011, 22:11) *
Ich bleibe dabei, dass sich der Anwalt da nur etwas ungeschickt ausgedrückt hat


Es gibt zwei Möglichkeiten: ungeschickt oder extrem dreist. Beides sollte ein Anwalt nicht sein. whistling.gif
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Schattenfell
Beitrag 13.08.2011, 21:14
Beitrag #18


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Zitat (Georg_g @ 13.08.2011, 22:11) *
Na komm, das wäre doch nun wirklich völlig absurd.


Definitiv — aber das wäre ja nicht das erste Mal, dass hier absurde Dinge vorgetragen werden. Interessant wäre ja, was denn im vorigen Schreiben steht, offenbar gab es ja schon mal eine „Zahlungsaufforderung“.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2011, 21:27
Beitrag #19





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Zitat (Autoverkäufer-2007 @ 13.08.2011, 22:00) *
... würde ja alleine dieser Passus "mit technischen Mängeln" alleine schon ausreichend sein, um hier alle Ansprüche abwehren zu können.

Nein, auch das nicht. Das OLG Oldenburg hat es mal besonders blumig ausgedrückt. Kein Gewährleistungsausschluss bei: "ins Blaue hinein formulierte Globalbeschreibungen, die ohne tatsächlichen Anhaltspunkt litaneiartig denkbare Mängel der Kaufsache aufzählen, ohne die Kaufsache selbst wirklich in ihrem konkreten Zustand zu beschreiben".

Der Leitsatz war übrigens: "Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss beim Gebrauchtwagenkauf durch Verkauf eines fahrbereiten Autos als „Bastlerauto“."
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.07.2003, 9 W 30/03)
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MrMurphy
Beitrag 13.08.2011, 21:51
Beitrag #20


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Hallo,

so einfach wie der TE es sich offensichtlich denkt geht es nicht. Nur weil ein Fahrzeug als Bastlerauto deklariert wird und jegliche Gewährleistung / Garantie ausgeschlossen wird, ist der Käufer nicht vollkommen rechtlos.

Der Wert des Fahrzeugs muss schon dem Kaufpreis mit den üblichen Schwankungen entsprechen.

Wenn für ein Fahrzeug 10.000 Euro verlangt werden, passt das mit Sicherheit nicht zu einem Bastlerauto. Ein Bastlerauto kostet in der Regel nur mehrere 100 Euro und es ist klar, das es ohne grundlegende Restaurierung, die sich im allgemeinen aber nicht mehr lohnt, nicht mehr für den Alltagsgebrauch fahrbereit zu bekommen ist.

Für 10.000 Euro kann der Käufer schon alleine vom Kaufpreis her ein fahrbereites Auto erwarten, egal wie es im Kaufvertrag genannt wird. Durch die Werkstattrechnung weist der TE ja auch darauf hin, das das Fahrzeug in einem technisch guten Zustand sein sollte, was dem Begriff Bastlerauto wiederspricht. (Eine Ausnahme davon könnte wiederum z. B. sein, wenn es sich um einen Oldtimer oder ähnliches handelt, das scheint aber nicht der Fall zu sein.)

Eine Angabe wie "und muß daher aufgrund (neuerer) §§-Gesetzlicher Bestimmungen -deklariert- als Bastlerfahrzeug mit optischen und technischen Mängeln verkauft werden!" ist sachlich falsch und damit sowieso ungültig.

Aber der TE verschweigt uns 'eh für die Beurteilung wichtige Tatsachen:

1. Was für einen Grund hat der gegnerische Anwalt für die Wandlung und den zusätzlichen Schadensersatzanspruch genannt? Da muss dem Käufer ja einiges passiert sein. Falls der Käufer z. B. einen Unfall auf Grund von technischen Mängeln hatte, die bereits beim Kauf bestanden, kann die Wandlung zuzüglich des Schadensersatzes durchaus gerechtfertigt sein.

2. Wie bereits angesprochen, aus welcher Quelle das Fahrzeug stammt? War es auf eine Firma angemeldet und in welchen Verhältnis steht der TE zum Vorbesitzer? Ist es selbst als Besitzer in die Papiere eingetragen?

Gruss

MrMurphy
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mir
Beitrag 13.08.2011, 21:57
Beitrag #21


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Zunächst mal darf man als Privatperson die Gewährleistung vertraglich ausschließen, und das ist ja geschehen. Solange also kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, ist der TE vor Gewährleistungsansprüchen sicher.

Soweit ich das sehe, wäre es nicht einmal ein Problem, wenn der Kaufvertrag als AGB angesehen würde, selbst da sind Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Dingen ausschließbar. Zwischen Privatleuten.

Also einfach an den Anwalt zurückschreiben, daß die Forderung seines Mandanten angesichts des wirksam vereinbarten Gewährleistungsausschlusses nicht überzeugt?


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Pistenteufel
Beitrag 13.08.2011, 22:05
Beitrag #22


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Zitat (MrMurphy @ 13.08.2011, 22:51) *
Der Wert des Fahrzeugs muss schon dem Kaufpreis mit den üblichen Schwankungen entsprechen.

Wenn für ein Fahrzeug 10.000 Euro verlangt werden, passt das mit Sicherheit nicht zu einem Bastlerauto. ...

Für 10.000 Euro kann der Käufer schon alleine vom Kaufpreis her ein fahrbereites Auto erwarten, egal wie es im Kaufvertrag genannt wird.


Prinzipiell seh ich das auch so.

Aber es gibt schon teilweise Fahrzeuge, die nach kurzer Zeit (Restwert > 10.000 Euro) plötzlich einen kapitalen Schaden haben. Da steckt man nicht drin.

Und beweise mal jemand, dass der Verkäufer wusste, dass der Wagen nach x km wegen technischem Defekt den Geist aufgeben wird.
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die-scharfs
Beitrag 14.08.2011, 07:46
Beitrag #23


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Es könnte auch sein, dass der TE überhaupt keinen nachvollziehbaren Bezug zum letzten eingetragenen Halter hat und das Fz zum Zweck der Gewinnerzielung aufgekauft, aufbereitet und verkauft hat.
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tortenboxer
Beitrag 14.08.2011, 09:02
Beitrag #24


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Sobald aber eine Gewinnerzielungsabsicht hinter dem Verkauf steht muß man von einem gewerblichen Verkauf ausgehen.
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haschee
Beitrag 14.08.2011, 09:22
Beitrag #25


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Der Gewährleistungsausschluß wird von den Gerichten meist wohlwollend zu Gunsten des privaten Verkäufers ausgelegt. "Man sieht ja was gemeint ist".

Aber der Kaufvertrag da gefällt mir gar nicht - ich frage mich ob der bei einem Wert von 10.000 € die Sachmangelhaftung wirksam ausschließt. think.gif

Wenn du von technischen Mängeln gewußt hast - außer dem ausgetauschten Turbolader - dann mußt du die natürlich angeben. So pauschal bei 10.000 € zu sagen - ja hat technische Mängel und ich verkaufs als Bastlerfahrzeug... crybaby.gif


Daher mal bitte folgende Fragen - die 2 Fragen von Mr. Murphy und dann noch:

Was für ein Auto ist es überhaupt? Und Alter und Laufleistung bitte.

Was für Nachbesserungen hat dein Käufer oder der Anwalt denn in seinem ?1. Schreiben? denn verlangt?

Wußtest du von anderen Mängeln?




OT:
Ich weiß, ist schon passiert, aber für den nächsten der das Thema liest:
googeln nach ADAC Kaufvertrag - auch wenn ich den ADAC so nicht so gern mag, der ist brauchbar und weckt Vertrauen.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Spritsparer
Beitrag 14.08.2011, 10:23
Beitrag #26


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Der Turbolader passt in einen 2.0 TDI von Volkswagen, bsp. Golf V oder Passat.
Es könnte aber auch ein Audi A3 oder Skoda Oktavia sein. wavey.gif
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Benutzernamexy
Beitrag 14.08.2011, 12:10
Beitrag #27


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ein privater Autoverkäufer verfügt über so ein orangen Kaufvertrag-Zettel, inkl. Stempel? unsure.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.08.2011, 14:55
Beitrag #28





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Er hat doch geschrieben, dass er den Vertrag irgendwo im Netz gefunden und ausgedruckt hat. Hier gibt es den beispielsweise.

Dass der Vertrag in schlechtem Deutsch geschrieben und inhaltlich zum Teil unsinnig ist, ändert hier am Ausschluss der Gewährleistung nichts. Wenn es sich tatsächlich um einen echten Privatverkauf gehandelt haben sollte und auch keine arglistige Täuschung vorlag, dann kann man auch mit diesem etwas seltsam anmutenden Vertrag einen Ausschluss der Gewährleistung rechtswirksam festlegen. Sollte es sich aber um einen gewerblichen Verkauf gehandelt haben (wofür es ja Anhaltspunkte gibt), dann spielt es keine Rolle, ob der Vertrag professionell aussieht oder nicht, weil dann überhaupt kein Ausschluss der Gewährleistung möglich ist.

Mal sehen, ob sich der TE noch mal meldet und mitteilt, was es mit dem gewerblichen und in Anführungszeichen geschriebenen "Vorbesitzer" auf sich hat ...
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ReDri
Beitrag 14.08.2011, 15:08
Beitrag #29


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Ganz entscheidend ist hier die Frage:
Wo hattest Du den Kaufvertrag her?

Je nachdem handelt es sich beim Gewährleistungsausschluss nämlich um AGB.
Und dann ist der Ausschluss ungültig.

Der Gewährleistungsausschluss verstößt hier gegen § 309 Nr 7 a) und b) BGB.
Wie es richtig geht, sieht man bspw hier http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.pdf ganz oben.

Dann wäre natürlich noch interessant, welche Mängel geltend gemacht werden.

Die 1.200 € würde ich mir erstmal darlegen lassen.

Im Zweifel solltest Du einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der ist billiger als Dich vom gegnerischen Anwalt übers Ohr hauen zu lassen.


--------------------
Solange dadurch niemand behindert oder gefährdet wird, kann sich gerne jeder an die Regeln halten.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.08.2011, 15:15
Beitrag #30





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Zitat (ReDri @ 14.08.2011, 16:08) *
Wie es richtig geht, sieht man bspw hier ...

Wobei ein Vordruck für einen Privatverkauf auch nichts nützt, wenn es sich in Wahrheit gar nicht um einen solchen handelt.
Zitat (ReDri @ 14.08.2011, 16:08) *
Die 1.200 € würde ich mir erstmal darlegen lassen.

Ja, diese pauschale Forderung sollte schon etwas aufgeschlüsselt und nachgewiesen werden. Außerdem kann der TE vermutlich auch ein Nutzungsentgelt für die gefahrenen Kilometer gegenrechnen.
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mir
Beitrag 14.08.2011, 17:08
Beitrag #31


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Zitat (ReDri @ 14.08.2011, 16:08) *
Der Gewährleistungsausschluss verstößt hier gegen § 309 Nr 7 a) und b) BGB.

Warum das denn? 309 Nr. 7 dreht sich um Haftung aus Fahrlässigkeit. Im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde doch aber nur die Gewährleistung. unsure.gif

Mal ganz abgesehen davon frage ich mich, wer einen derart formulierten Kaufvertrag denn als Käufer annimmt? Ich würde da niemals mehr als einen Bastlerautopreis zahlen ...


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Sasquatch
Beitrag 14.08.2011, 18:02
Beitrag #32


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Och, es gibt Bastlerautos, da wäre ich froh, wenn ich eins für 10.000 Euro bekäme. Und da braucht man nicht einmal in Flügeltürerregionen denken, die gibts auch bei bodenständigen Marken wie VW.

Aber davon abgesehen finde ich es unverständlich, wie man ernsthaft als Privatperson einen solchen Vordruck verwenden kann. Das riecht doch schon nach Ärger. Ich habe ebenfalls die größten Bedenken, dass mit dem Wisch der Gewährleistungsausschuss reibungslos gelingen kann. Ohne einen Rechtsanwalt jetzt im Nachhinein gar nicht mehr.


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ilam
Beitrag 14.08.2011, 18:21
Beitrag #33


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Zitat (Sasquatch @ 14.08.2011, 19:02) *
Aber davon abgesehen finde ich es unverständlich, wie man ernsthaft als Privatperson einen solchen Vordruck verwenden kann.


Ohne große Ahnung übernimmt man halt, was findet. Such mal nach bei Ebay nach "Aufgrund des neuen EU-Gesetzes muss ich Rückgabe ausschließen" oder auf Websiten nach "Mit dem Urteil vom 12. September 1998 - 312 0 58/98 - Haftung für Links hat das Landgericht Hamburg entschieden...". Beides rechtlich kompletter Stuss, wird aber munter abgeschrieben und übernommen.

Bei dem Vordruck frage ich mich auch, wo derjenige, der den zusammengebastelt hat, die Bilder zusammengeklaut hat, nicht dass das noch teuer wird.
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käferfahrerin
Beitrag 14.08.2011, 19:58
Beitrag #34


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Woher weiß Autoverkäufer2007 das der Anwalt die VW Werkstatt angeschrieben hat? think.gif

( Beitrag 9 )

Und aus welchem Grund ist eine Kopie des Kaufvertrages dabei?

Ist der TE jetzt Käufer oder Verkäufer...grübel
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.08.2011, 20:02
Beitrag #35





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In Beitrag Nr. 9 steht nirgends, dass der Anwalt die VW-Werkstatt angeschrieben hat. Und eine Kopie des Kaufvertrags ist dabei, weil der TE nach dem ersten anwaltlichen Schreiben darum gebeten hatte.
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käferfahrerin
Beitrag 14.08.2011, 20:11
Beitrag #36


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ups...

Eingeschobener Nebensatz ...Kommasetzung fehtl

boah....peinlich blushing.gif
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Seeperle
Beitrag 14.08.2011, 20:53
Beitrag #37


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Ich würde abwarten und mich verklagen lassen und bloss nicht einschüchtern lassen.
Selbst wenn Fehler im Gewährleistungsausschluss sind, immerhin wurde hier eine Willenserklärung unterzeichnet.
Und man kann sich als normaler Mensch(Privatperson) nicht mit allen Dingen auskennen.
Von einer gewerblich handelnden Person könnte man vielleicht mehr Sorgfalt erwarten.


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Autoverkäufer-2007
Beitrag 14.08.2011, 21:19
Beitrag #38


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Mit "Vorbesitzer" meinte ich den 1.Halter (erste Haltereintragung im KFZ-Brief).

Das ist sehr wohl eine Firma gewesen (also gewerbliche Nutzung ausschließlich durch diese Firma).

Ich werde jetzt auch abwarten, ob Klage eingereicht wird, denn letztendlich habe ich nichts falsch gemacht, weder mit dem Auto noch mit dem eigentlich recht gut abgesicherten Kaufvertrag, so "drollig" dieser Kaufvertrag auch für manche sein mag.

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Seeperle
Beitrag 14.08.2011, 21:28
Beitrag #39


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Ist doch Schnuppe, ob der Vorbesitzer gewerblicher Natur ist.


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ilam
Beitrag 14.08.2011, 21:29
Beitrag #40


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Zitat (Seeperle @ 14.08.2011, 22:28) *
Ist doch Schnuppe, ob der Vorbesitzer gewerblicher Natur ist.


Nicht in jedem Fall. Lies doch den Thread mal durch, das steht hier schon alles...
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Seeperle
Beitrag 14.08.2011, 21:35
Beitrag #41


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Ja, aber dann ist der Ansprechpartner bezüglich der Gewährleistung der Vorbesitzer, was hat der TE damit zu tun ?


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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 14.08.2011, 21:38
Beitrag #42





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Und als 2. Halter bist du eingetragen?
Wie lange war der Wagen auf dich zugelassen?
Wann haste ihn übernommen und wieder verkauft?

Ist schon ein blöder Fall - da will dir einer was reinwürgen - warum auch immer.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.08.2011, 21:48
Beitrag #43





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Zitat (Seeperle @ 14.08.2011, 22:35) *
... was hat der TE damit zu tun ?

Er ist - ganz zufällig und nur so nebenbei - der Verkäufer.
Zitat (Autoverkäufer-2007 @ 14.08.2011, 22:19) *
Mit "Vorbesitzer" meinte ich den 1.Halter (erste Haltereintragung im KFZ-Brief).

Ja, das ist schon klar. Aber schildere doch mal, ob es sich um eine trickreiche Konstellation zur Umgehung der Gewährleistung handelt oder nicht. Der Gesetzgeber hat eigens zur Vermeidung solcher Tricks ein Umgehungsverbot ins BGB aufgenommen.
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Autoverkäufer-2007
Beitrag 14.08.2011, 21:59
Beitrag #44


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Habe lediglich bei Google folgendes eingegeben
http://www.google.de/search?hl=de&biw=...l1201l0.5.2l7l0
und mir dann einen Kaufvertrag ausgesucht.

Zugegeben, der von mir gewählte Kaufvertrag ist schon farblich ansprechend gewesen.

Somit handelt es sich nicht um eine "trickreiche Konstellation" zur Umgehung....

Da ich aber wirklich Privatmann bin, und das Auto von Privat an Privat verkauft habe, möchte ich logischerweise für ein gebrauchtes Auto auch keine "99 Jahre Garantie" geben - übertrieben ausgedrückt.
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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 14.08.2011, 22:02
Beitrag #45





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Gehe doch mal auf die Fragen von Georg_g und mir (TS Martin) ein.
Dann sieht man ob du nur die Gewährleistung umgehen wolltetst.
Wenn das so ist gebe ich dem Käufer recht und lege ihm den Klageweg nahe.
Ansonsten kannst du doch beruhigt in die Zukunft schauen.
Wenn du nachweislich Eigentümer warst bzw. idealerweise eingetragener Halter.
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MrMurphy
Beitrag 14.08.2011, 22:03
Beitrag #46


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Hallo,

Zitat
Ich werde jetzt auch abwarten, ob Klage eingereicht wird, denn letztendlich habe ich nichts falsch gemacht,


Das kann ich aus den bislang bekannten Informationen nicht nachvollziehen, zumal du die gestellten Fragen nicht beantwortest.

Wenn der Käufer schon einen Anwalt beauftragt, den er in jedem Fall bezahlten muss, solltest du davon ausgehen, das er auch bereit ist vor Gericht zu ziehen. Ich sehe für ihn jedenfalls gute Chancen, sein Geld zurück zu bekommen.

Den sogenannten Kaufvertrag kannst du getrost in die Tonne treten, da er nicht den Tatsachen entspricht, wie du ja selbst bereits, wenn auch unbewußt und ungewollt, eingeräumt hast.

Gruss

MrMurphy
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Autoverkäufer-2007
Beitrag 14.08.2011, 22:15
Beitrag #47


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Ich bin Eigentümer, Besitzer und eingetragener Halter dieses Octavia gewesen.

Verstehe zwar immer noch nicht, welchen Unterschied das ausmachen würde, aber egal.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.08.2011, 22:22
Beitrag #48





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Es geht um die Frage, wer das Fahrzeug vor dir besessen hat. Wenn es dein Bruder oder deine Frau war und du das Fahrzeug nur "pro forma" für ein paar Tage auf dich angemeldet hattest, um damit als vermeintlicher Privatverkäufer keine Gewährleistung geben zu müssen, dann wird das nicht funktionieren. Diese Fragen nach dem Vorbesitzer, deinem Verhältnis zu ihm und der Dauer deines eigenen Fz.-Besitzes solltest du mal beantworten.
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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 14.08.2011, 22:25
Beitrag #49





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@ Autoverkäufer-2007: Es geht genau um das was @ georg_g schreibt.
Wenn du das Auto ein halbes Jahr besessen hast und es vorher von einer Spedition gekauft hast, hätte der jetzige Eigentümer Gewährleistungsansprüche an dieser.

Wenn es dein Bruder oder deine Frau war, dann wäre es halt ein Umgehungsverkauf und der ist in Dtl. verboten.
Somit würdest du, deine Frau oder dein Bruder Gewährleistungspflichtig sein.

Anders herum wäre es die Spedition und du müsstest es dem Anwalt nur mitteilen.
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Autoverkäufer-2007
Beitrag 14.08.2011, 22:26
Beitrag #50


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Das Fahrzeug war auf eine Firma zugelassen, möglicherweise ein sog. "Leasingrückläufer"?

Ich hatte das Auto dann gekauft, zugelassen und gefahren, und das nicht nur ein paar Tage lang.

Mein Bruder war nie im Besitz dieses Fahrzeuges, so auch nicht meine Eltern, die ebenso keine Firma haben.


Zitat (TS Martin @ 14.08.2011, 23:25) *
@ Autoverkäufer-2007: Es geht genau um das was @ georg_g schreibt.
Wenn du das Auto ein halbes Jahr besessen hast und es vorher von einer Spedition gekauft hast, hätte der jetzige Eigentümer Gewährleistungsansprüche an dieser.

Wenn es dein Bruder oder deine Frau war, dann wäre es halt ein Umgehungsverkauf und der ist in Dtl. verboten.
Somit würdest du, deine Frau oder dein Bruder Gewährleistungspflichtig sein.

Anders herum wäre es die Spedition und du müsstest es dem Anwalt nur mitteilen.

Ach so einfach ist das:

Dem Anwalt den "alten Kaufvertrag" zwischen mir und dem Vorbesitzer/Verkäufer/Halter in Copy übersenden, und das wars.

Danke für die Antwort (-en)!
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