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> Führerscheinentzug -ohne Vorfall- bei trockenem Akoholiker?
Freak186
Beitrag 13.08.2011, 09:34
Beitrag #1


Neuling


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hallo mal wieder nach ewigkeiten.

der mann meiner freundin aus hessen ist nach längerem rückfall (ging bestimmt 3-4 jahre?) letztes jahr endlich von seinem arbeitsgeber zur terapie hingezwungen wurden. auch ein bißchen freiwillig, war nicht nur zwang.
meine freundin erzählte, daß er in der therapie und die zeit danach richtig aufgeblüht ist. sogar sein vorgesetzer bemühte sich zu einem arbeitsgeberseminar die 250km weit weg zur klinik. der mann meiner freundin sei wohl sein bestes pferd im stall und chef und vorgesetzten wollen ihm nach einem rückfall trotzdem noch mal eine chance geben.
toll!

nun bin ich neulich mal wieder hingewesen bei denen, und der mann meiner freundin erzählte, daß ein mitpatient damals folgendes erlebt hätte:

dieser mitpatient wäre in einer stationären therapie gewesen und hätte dort erfolgreich seine therapie abgeschlossen. dieser hätte auch wieder arbeit gefunden, und auch privat hätte dieser wieder fuß fassen können. alles toll. führerschein hatte dieser nie verloren -toitoitoi.

nun geriet er aber in eine verkehrskontrolle, wo den polizisten wohl gesteckt wurden ist, daß dieser mitpatient alkoholiker ist. zwar inzwischen trocken und keinerlei fehlverhalten im verkehr oder sonstiges, was zu beanstanden gewesen wäre, aber einfach aufgrund der tatsache, daß er noch nicht 1 jahr trockener alkoholiker ist bzw. sein therapie-ende noch kein jahr zurückliegt, hätten sie ihm den führerschein einfahc abgenommen!!! vorbeugend sozusagen, weil er ja noch wieder rückfällig werden könnte.

mich würde nun mal persönlich interessieren:

dürfen die beamten sowas?! ohne, daß dieser person was nachzuweisen gewesen ist?
dürfen sie einfach den führerschein einziehen,
-obwohl nie auffällig gewesen (zumindest nie erwischt),
-sondern einfach aufgrund der tatsache, daß er als trockener alkoholiker noch nicht ein jahr trocken ist,
-obwohl therapie erfolgreich abgeschlossen wurde,
-obwohl er sich hat nichts zu schulden kommen lassen

darf man einem trockenen alkoholiker, der NICHTS getrunken hat, der sich nicht fehlverhalten hat, einfach auf nummer sicher den führerschein abnehmen,
lediglich aufgrund der tatsache, daß er noch nciht 1 jahr trocken ist???


wenn ja, was wäre denn das für eine behördenwillkür!?
wenn dem wirklcih so wäre, da müßte man alten senioren, wo einige bestimmt schon geistig abgebaut haben, doch auch die scheinchen einziehen! oder jungen führerscheinneulingen, weil sie ja mit dem auto in die disko fahren könnten und hinterher nicht nüchtern sich ins auto setzen könnten...


ich will das einfach nciht glauben. dieser mitpatient muss doch was verschwiegen haben, man kann doch nciht einem trockenen alkoholiker die lizenz entziehen, einfach aufgrund dessen, daß das therapie ende noch kein jahr zurück liegt.


ungläubige grüße,
freak186


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genti
Beitrag 13.08.2011, 10:14
Beitrag #2


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Hallo Freak186,

bis noch vor wenigen Tagen hätte ich das für völlig unmöglich gehalten, durch intensives lesen hier im Forum bin ich aber mittlerweile skeptisch.
Ich warte gespannt auf die Antworten der Experten.

Gruß Genti
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Thomaygo
Beitrag 13.08.2011, 11:50
Beitrag #3


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Hallo Freak,

wenn ich falsch liege, werde ich sicher korrigiert,
aber ich wüssten nicht, weshalb die cop.gif den FS einbehalten sollten ohne dass weiteres vorgefallen ist.

Die FSST könnte m.M.n. durchaus die FE entziehen, bis die Fahreignung (mittels MPU incl. 12 Monate Abstinenz nach der Therapie) wiederhergestellt ist.

So, wie Du es beschreibst, kann es m.M.n. nicht abgelaufen sein, da fehlt noch irgendwas...


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toni montana
Beitrag 13.08.2011, 12:44
Beitrag #4


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Hallo @Freak,

wenn er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, ist der Entzug der FE absolut nicht korrekt und rechtlich in keinster Weise haltbar.

War er denn vorher schon wegen Alk aufgefallen? Hatte er eine MPU-Auflage??


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Schöne Grüße,

Toni
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Mr.T
Beitrag 13.08.2011, 13:03
Beitrag #5


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Zitat (toni montana @ 13.08.2011, 13:44) *
ist der Entzug der FE absolut nicht korrekt und rechtlich in keinster Weise haltbar.
Ein Entzug durch die FSST wäre rechtlich ok.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Freak186
Beitrag 13.08.2011, 20:48
Beitrag #6


Neuling


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danke erst mal für die antwort.

ich weiß es ja selber auch nur aus 2. mund. der mann meiner freundin hat erzählt, was sein mitpatient damals erlebte.
ich habe ja mit diesem mitpatienten nicht gesprochen. ich selber mutmaße auch, daß das nur die halbe wahrheit ist.
diese information wurde in einer ambulanten nachsorge erzählt. da lag die stationäre therapie wohl ca. 3 oder 6 monate oder ähnlich zurück.


die informationen lauten:
-angeeeeeblich ist dieser mitpatient vornier nie auffällig gewesen
-angeblich wurde er kontrolliert, war staubtrocken
-und trotzdem hat man ihm den führerschein abgenommen, weil die nasse zeit nciht mind. 1 jahr zurückliegt.

und das kann ich einfach nicht glauben, daß einem trockenen alkoholiker, der nicht auffällig gewesen ist,
nur aufgrund seiner nassen vergangenheit der lappen entzogen wird.


ich weiß wohl, daß einem nassen alkoholiker, der zu fuß mit 1,5-2,0promille einen recht sicheren gang geht, daß ihm der führerschein abgenommen werden kann -obwohl er zu fuß unterwegs war.
denn bei einem sicheren gang und hohen promille-gehalt, ist davon auszugehen, daß die betreffende person süchtig ist und möglicherweise ncht immer herr seiner lage ist/bleibt.
da wird gefahr in verzug höher gewertet.

aber wenn einer in therapie war, seit dem trocken geblieben ist, und einfach aufgrund der tatsache, daß die nassen tage nciht mind. 1 jahr zurückliegen, ... -und ohne einem fehltritt in den verkehrsregeln?

das gesetz möchte ich sehen, welches das rechtfertigt.

nach aussage des patienten sei das so. ich hätte persönlich auch gemutmaßt, daß da eine kleinigkeit an information zurückgehalten wurden sein wird, die aber entscheiden ist.

Zitat (Mr.T @ 13.08.2011, 14:03) *
Zitat (toni montana @ 13.08.2011, 13:44) *
ist der Entzug der FE absolut nicht korrekt und rechtlich in keinster Weise haltbar.
Ein Entzug durch die FSST wäre rechtlich ok.


warum, wenn er sich nichts zu schulden kommen lassen hat?
ausschließlich mit der begründung, daß die nassen tage bzw. die abgeschlossene therapie noch kein jahr zurück liegt? wo kann ich das nachlesen? oder gibt es da shcon urteile?


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Ichtyos
Beitrag 13.08.2011, 21:03
Beitrag #7


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Ich bin jetzt kein Profi auf dem Gebiet. Aber schau mal hier rein:

Zitat
Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen. (...)
Als Tatsache zu werten ist in der Regel eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung, die stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungen für Suchtkranke erfolgen kann. In der Regel muss nach der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden, und es dürfen keine sonstigen eignungsrelevanten Mängel vorliegen.


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Thomaygo
Beitrag 14.08.2011, 10:13
Beitrag #8


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Zitat (Freak186 @ 13.08.2011, 21:48) *
das gesetz möchte ich sehen, welches das rechtfertigt.


Guggst Du hier (FeV Anlage 4) wavey.gif


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Freak186
Beitrag 14.08.2011, 10:22
Beitrag #9


Neuling


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@ ichtyos:
uuiiiii wo hast du das den ausgegraben? danke!
...hm.....
ich hätte ja nicht wenig lust, mit diesem ausdruck loszumarschieren, und an direkter mpu-stelle oder mal nachzufragen.

denn alles in allem hab ich persönlich -mal subjektiv betrachtet- immernoch das gefühl,
wenn jemand schon soweit war, daß er einsichtig die therapie gemacht hat
(wobei es ja immer wieder auch aufgezwungene uneinsichtige fälle gibt; welche aber dann aber hinterher bestimmt nicht ein halbes jahr trocken bleiben),
dann kann man ihm den (noch vorh.) führerschein nicht wegnehmen, solange er nicht in gefahr ist, rückfällig zu werden.

wenn jemand vorher auffällig war, wo man rückfälle einkalkulieren muss, wäre es nachvollziehbar.

wenn man den führerschein beschlagnahmt, solange eine überprüfung ist, und man kann nachweisen, man ist trocken geblieben,
WO bitte liegt dann die begründung, der sinn und der zweck, dem armen menschen das patent wegzunehmen.

das würde doch bei z.b. jemanden, der wieder arbeit gefunden hat, der auf seinen führerschein angewiesen ist,
der wegen wegnahme seine arbeit nicht mehr ausführen kann, der deswegen entlassen würde,
der dann wieder psychisch abrutschen würde,
das wäre doch die non-stop-rückfahrkarte in die sucht und rückfall zurück!

und da gibt es einiges volk unter den autofahrern, denen viel schneller das patent enzogen gehört -und da gibt es eingie von.


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GSX-R
Beitrag 14.08.2011, 10:57
Beitrag #10


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Bei bestehender Alkoholabhängigkeit kann die Führerscheinstelle eine MPU verlangen, siehe auch den verlinkten Anhang 4 der FeV.
Was IMHO völliger Blödsinn ist, dass die Polizei bei einer Kontrolle den FS einfach einbehält, wenn der Fahrer nichts im Blut hat.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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toni montana
Beitrag 14.08.2011, 11:01
Beitrag #11


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Zitat (GSX-R @ 14.08.2011, 11:57) *
bei einer Kontrolle den FS einfach einbehält, wenn der Fahrer nichts im Blut hat.


Das sehe ich genauso. Wo ist denn dafür bitte die Grundlage??


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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GSX-R
Beitrag 14.08.2011, 11:11
Beitrag #12


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Zitat (toni montana @ 14.08.2011, 10:01) *
Das sehe ich genauso. Wo ist denn dafür bitte die Grundlage??

Gibts nicht. Kann sich also keinesfalls so abgespielt haben.


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Thomaygo
Beitrag 14.08.2011, 12:16
Beitrag #13


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Zitat (GSX-R @ 14.08.2011, 11:57) *
(...) dass die Polizei bei einer Kontrolle den FS einfach einbehält, wenn der Fahrer nichts im Blut hat.

Könnte das evtl. nach einem von der FSST angeordneten Entzug im Umfeld einer Verkehrskontrolle aufgefallen sein??

Wäre m.M.n. die einzig plausible Erklärung think.gif


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badwolf
Beitrag 14.08.2011, 15:19
Beitrag #14


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Zitat (GSX-R @ 14.08.2011, 11:57) *
Bei bestehender Alkoholabhängigkeit kann die Führerscheinstelle eine MPU verlangen, siehe auch den verlinkten Anhang 4 der FeV.
Was IMHO völliger Blödsinn ist, dass die Polizei bei einer Kontrolle den FS einfach einbehält, wenn der Fahrer nichts im Blut hat.


Stimme ich dir zu - das wär ja sonst so als würde man jeden Waffenbesitzer gleich verhaften weil er ja theoretisch zum Mörder werden könnte.
Das mit der MPU - denke das wär schon ok; wenn er wirklich schon länger trocken ist und alle Nachweise bringen kann die gefordert werden müsste er die ja auch bestehen.
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Freak186
Beitrag 14.08.2011, 17:02
Beitrag #15


Neuling


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wie gesagt, ich weiß auch ncihts wirklich genaues.
ich weiß nur, wie es angeblich erzählt wurden ist, und so wurde es mir weiter gegeben. also ging diese geschichte schonum mindestens 2-3 ecken.

ich sehe es so, daß da ein detail verschwiegen wurde, oder an der wahrheit wurde gedreht.

angeblich war dieser mitpatient gänzlich trocken und bis dato nicht aufgefallen
und die begründung der abnahme lag nur darin, daß die therapie bzw. astinenz noch kein volles jahr zurück liegt.


ich halte das für pure willkür und auslegungssache des gesetzes...
aber das ist ja nur meine persönliche meinung.

wenn die mühlen der behörden mahlen, haben kleine menschen aus dem einfachen volk eh keine chance... dry.gif


danke aber erst mal für eure antworten, interessant finde ich sie ja schon.


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Yukon
Beitrag 31.08.2020, 08:51
Beitrag #16


Neuling


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Hallo,

ich habe so eine Reha hinter mir. Und es stimmt: Es wird das Führen eines Fahrzeugs untersagt. Auch dass ich daher meinen Beruf nicht mehr Ausführen man wird dort erwähnt. Das Gutachten geht aber NICHT zur Zulassungsstelle. Also Füße still halten oder nicht fahren.
Ich fahre seit 30 Jahren Auto, würde NIE auffällig. Ich fi der dies eine FRECHHEIT. Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich nicht in eine Reha gegangen.
Gruß
Yukon
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MsTaxi
Beitrag 31.08.2020, 09:30
Beitrag #17


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Also dieser Entlassungsbericht würde mich ja brennend interessieren. Kannst du den mal anonymisieren, scannen und hier einstellen?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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MrMurphy
Beitrag 31.08.2020, 10:55
Beitrag #18


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@Yukon

Dass die Diskussion 9 Jahre alt ist hast du aber schon bemerkt? Und das die Angaben von @Freak186 aus dritter Hand sind?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 09:57