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> Nötigung im Straßenverkehr
ostberliner
Beitrag 21.07.2011, 15:28
Beitrag #1


Neuling


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So Tach gesagt erstmal,

also es geht darum das ich heute ein Brief von der Polizei bekommen hab indem steht das ich als Zeuge vorgeladen werden soll. Ein Fahrradfahrer hat Anzeige gegen Ungekannt wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet. Da es aber mein Fahrzeug ist und ich auch gefahren bin werd ich wohl dann der Angeklagte sein.

Aber nun erstmal mal der " Tatvorgang"

Ich führ auf einer Hauptstraße zuerst 50 km/h dann waren weiter vorne 2 Radfahrer die mitten auf der Straße fuhren also bremste ich auf knapp 30 km/h runter da die beiden Radfahrer Seelenruhig weiterfuhren hupte ich kurz und überholte dann ( Ich wollte die Radfahrer warnen deshalb hab ich nur gehupt). Dann machte aber der eine Radfahrer eine ich bring dich um Geste indem er mit dem Daumen waagerecht seinen Hals streifte. Meine beiden Freunde fanden das nicht so lustig und wollten das nciht auf sich sitzten lassen also hielt ich rechts an und wir stiegen aus. Der Fahrradfahrer fuhr dann (ich glaub aus Angst oder keine AHnung warum) an uns vorbei und blieb 10 Meter weiter stehen. Wir haben natürlich dann mit verstärkter Stimme ihn gefragt was das denn sollte und ob er als Fahrradfahrer nicht rechts von der Fahrbahn fahren könnte dies hat er nicht beantwortet sondern nur irgendwas von das ist Nötigung geschrien und sein Handy gezückt. Da wir aber keine Zeit hatten sind wir nichtsahnend wieder ins Auto gestiegen und weitergefahren.
Ja und heute kam dann der Brief.

Was meint ihr dazu ? Soll ich die Aussage verweigern ? Oder mir einen Anwalt nehmen...

Bin auf Antworten gespannt.

Gruß Ostberliner
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stizzler
Beitrag 21.07.2011, 15:30
Beitrag #2


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ich würde mir einen Anwalt bei der Sachen nehmen. Da bist du immer auf der besseren Seite!


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mir
Beitrag 21.07.2011, 15:40
Beitrag #3


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Ach je, da sind aber zwei Hitzköpfe aneinander geraten.

Von Deiner Beschreibung her ist mir nicht klar, worin die Nötigung bestehen könnte. Hast Du die beiden besonders lange hinter ihnen gehupt, bis dann einer zur Seite gefahren ist? Bist Du in ultrakurzem Abstand hinterhergefahren? Oder hast Du sie zum Anhalten gezwungen? Wenn nicht, würde ich erst mal Akteneinsicht nehmen, um herauszufinden, was denn überhaupt ausgesagt wurde. Das kann man auch recht günstig über Anwalt, wenn man das Mandat auf die Akteneinsicht begrenzt.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Kai R.
Beitrag 21.07.2011, 15:40
Beitrag #4


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Hallo,

ich sehe hier keine Nötigung. Oder musste der Radfahrer wegen Euch anhalten? Es ist nicht verboten, nach einem Überholmanöver rechts heranzufahren und am Straßenrand etwas nachzusehen, so lange ihr die Radfahrer damit nicht zum Anhalten zwingt oder gar gefährdet. Wenn sie danach um Euer Auto herumfahren müssen wenn ihr haltet ist das eine unvermeidbare Behinderung die das Anhalten halt mit sich bringt.

Wie es genau abgelaufen ist und wie es die Radfahrer schildern sind natürlich nicht notwendigerweise deckungsgleiche Geschichten. Üblicherweise ist die erste Verteidigungslinie die Fahrerermittlung. Aber da Dich die Radfahrer identifizieren können oder sogar ein Foto haben bringt das weniger. Gut dass Du auch Zeugen hast. Du könntest also den Vorfall bei der police.gif wahrheitsgemäss schildern und dabei auch den Radfahrer wegen Beleidigung anzeigen.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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mir
Beitrag 21.07.2011, 15:43
Beitrag #5


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Nebenbei:

Zitat (ostberliner @ 21.07.2011, 16:28) *
Meine beiden Freunde fanden das nicht so lustig und wollten das nicht auf sich sitzten lassen


Der Straßenverkehr ist nicht dazu da, eine Hackordnung auszuhandeln. Eine solche Grundeinstellung (und das scheinen mir die Radfahrer auch nicht besser zu sein) kann im Extremfall den Führerschein kosten.


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ostberliner
Beitrag 21.07.2011, 15:50
Beitrag #6


Neuling


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Nein die Fahrradfahrer mussten nicht anhalten, hab sie auch nicht irgendwie bedrängt oder sonstwas. Vor dem überholen hab ich gehupt und bin so ca. 30 Meter weiter rechts stehengeblieben. Und dann halt gewartet bis sie angefahren kommen und das mit dem zu klären der ist ja aber weitergefahren und hat dann erst angehalten.



Zitat (mir @ 21.07.2011, 16:43) *
Nebenbei:

Zitat (ostberliner @ 21.07.2011, 16:28) *
Meine beiden Freunde fanden das nicht so lustig und wollten das nicht auf sich sitzten lassen


Der Straßenverkehr ist nicht dazu da, eine Hackordnung auszuhandeln. Eine solche Grundeinstellung (und das scheinen mir die Radfahrer auch nicht besser zu sein) kann im Extremfall den Führerschein kosten.



ja im nachhinein denk ich mir auch wär ich einfach mal weitergefahren aber wenn man so gestresst ist und die Freunde einen noch anstiften sozusagen...
naja kann man das auch irgendwie anders regeln als bei der Polizei würde mich ja auch wofür auch immer bei dem typen entschuldigen spart nämlich ne Menge ärger
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mir
Beitrag 21.07.2011, 16:19
Beitrag #7


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Also aus meiner (Laien-) Sicht kann das keine Nötigung sein. Letztlich konnten sie ja vorbeifahren und haben dann aus eigenen Motiven (Streitlust?) gehalten.

Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, macht man's mit Akteneinsicht, wozu es auch zwei verschiedene Wege gibt (ohne Anwalt - dann gibt's Kopien, für die Du pro Seite ca. 0,50 € zahlst, oder mit Anwalt, dem Du dann für die Akteneinsicht zahlst). Die Akteneinsicht erhältst Du dann, bevor die Akte an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung geht, und dann kannst Du Dich in Kenntnis der Vorwürfe und Aussagen selber zur Sache einlassen.

Alternativ machst Du 'ne Aussage, benennst Zeugen. Das spart den Rechtsanwalt etc., auf der anderen Seite gehst Du ein Risiko ein, daß Du bei einer besonders bösartigen (falschen) Aussage der anderen Dich reinreitest, was sich bei einer Akteneinsicht eher vermeiden läßt.

Alternativ verweigerst Du die Aussage uns wartest ab, was herauskommt. Dann liegt der Staatsanwaltschaft allerdings nur die Zeugenaussage der anderen vor und diese beantragt dann eventuell einen Strafbefehl. Damit Du dagegen dann angehen kannst, mußt Du fristgerecht (kann zur Urlaubszeit ein echtes Problem werden, sind nur 2 Wochen!) Einspruch einlegen, dann findet ein Gerichtsprozeß statt, in dem Du Deine Sicht der Dinge darlegen kannst. Vorteil: Wenn die Aussage der Radler ehrlich ist, dürfte die Staatsanwaltschaft von sich aus das Verfahren einstellen und Du hast keinerlei Arbeit mit der Sache.

Zitat (ostberliner @ 21.07.2011, 16:50) *
naja kann man das auch irgendwie anders regeln als bei der Polizei würde mich ja auch wofür auch immer bei dem typen entschuldigen spart nämlich ne Menge ärger

So läuft's auch normalerweise. Wenn man jeden anzeigen wollte, der einen im Straßenverkehr nervt, wär man ja auch damit schon voll ausgelastet. Deswegen meinte ich ja auch: Da sind aber zwei Hitzköpfe aneinander geraten.

Nebenbei:

Der Polizei bleibt nichts anderes übrig, als zu ermitteln, wenn Anzeige erstattet wird. Einstellen kann erst der Staatsanwalt, die Polizei *muß* die Sache durchziehen, selbst wenn sie selber die Sache nicht als Straftat einstuft.


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superdiesel
Beitrag 21.07.2011, 16:31
Beitrag #8


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Hupen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft?
Das würde mir als Radfahrer auch nicht gefallen - damit ist die erste Stufe der Eskalation schon geschaffen.
Ist ja lt. StVO (aus gutem Grund) auch verboten.

Ich wünsche dir ein bißchen mehr Gelassenheit. Auch was andere im Wagen wünschen, sollte dir doch gleichgültig sein. Am Steuer bist du der Chef im Wagen.
"Anschnallen, Kippe aus, Fresse halten" - dieser Aufkleber am Beifahrer-Armaturenbrett hat was für sich. tongue.gif

Ich würde jedenfalls keine Aussage machen bei der Polizei.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
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Berndi962
Beitrag 21.07.2011, 16:53
Beitrag #9


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@ostberliner

Dieses Überholen und das anschließende Anhalten kann ein sehr zweischneidiges Schwert sein. Ich weiß jetzt nicht, wie breit die "Hauptstraße" in deinem Fall ist... think.gif

Erst heute habe ich die Erledigungsnachricht der Staatsanwaltschaft für einen ähnlichen Fall auf den Tisch bekommen. Hier wurde ein Autofahrer zu einer Geldstrafe wg. Nötigung nach § 240 StGB verurteilt, weil der Überholte (Pkw) nicht mehr an ihm vorbeifahren konnte. Die Straße wäre normalerweise breit genug dafür gewesen, aber der Überholer ließ leider seine Fahrertür offen stehen, so dass die Straße somit dicht war...

Du hast m.E. "Glück" dahingehend, dass der Radfahrer vorbeifahren konnte.
Eine strafbare Nötigung sehe ich nach deiner Schilderung jetzt nicht. Aber wer weiß denn, was die Radfahrer so noch alles ausgesagt haben? think.gif

Zu den möglichen Strategien hat dir @mir ja schon einiges geschrieben.


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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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mir
Beitrag 21.07.2011, 17:14
Beitrag #10


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Zitat (superdiesel @ 21.07.2011, 17:31) *
Hupen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft?
Das würde mir als Radfahrer auch nicht gefallen - damit ist die erste Stufe der Eskalation schon geschaffen.
Ist ja lt. StVO (aus gutem Grund) auch verboten.


Verboten ist es, und je nach Art des Hupens kann das auch der Beginn der Eskalation gewesen sein. Andererseits habe ich damit persönlich als Radfahrer, wenn ich zu zweit nebeneinander fahre ein PKW dann nicht überholen kann, kein Problem, sondern mache Platz. Kann ja auch mal ohne böse Absicht vorkommen. Man muß ja nun nicht päpstlicher als der Papst sein.


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RapsundRübe
Beitrag 22.07.2011, 00:29
Beitrag #11


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Erstens würde ich mich mit dem Gedanken anfreunden, dass die gegnerische Partei vermutlich bereits schon dass vorherige Auffahren und hupen als Nötigung intepretiert hat, und sich auch dementsprechend äußert.
Ich vermute jetzt mal, es wird gesagt, du hast schon vorher "gedrängelt" und dann noch gehubt. Sei ehrlich, hast du einen Sicherheitsabstand von, sagen wir mal, mindestens 15 Meter eingehalten?

Zweitens schreibst du, dass du zwei Radfahrer nicht überholen konntest, weil es dafür zu zu schmal war. Sehr wahrscheinlich war dann aber auch schon für einen Radfahrer zu schmal (wenn noch etwa 3 Meter plus deine Fahrzeugbreite frei gewesen wären, hättest du wohl keine solche Aktion gestartet, oder?)D.h. du hast dann eventuell noch überholt mit zu geringem Sicherheitsabstand.
Das wäre dann eine weitere Nötigung.

Auch hätte dir klar sein sollen, dass der Einsatz der Hupe bei eine andere Wirkung hat als bei einem Autofahrer, der in einer Schallschutzzelle sitzt.


Dann noch das Aussteigen mit drei Personen....

Es steht also 4:1, d.h. du hast vermutlich vier Tatbestände, für die du schon für sich allein wegen Nötigung beklagt werden kannst, und in der Summe sieht es dann ganz schlecht aus. Nimm dir einen Anwalt.
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Hotelpool
Beitrag 22.07.2011, 00:57
Beitrag #12


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Wenn du die Radler nicht ausgebremst hast, könnte allenfalls ein Hupen in Verbindung mit einem dichten Auffahren eine Nötigung darstellen. Dazu kommt es aber extremst auf den tatsächlichen Sachverhalt an. Ich würde die nächsten Schritte nur noch mit einem Anwalt machen.


--------------------
Egal ob Verkehrsunfall, angeblicher Rotlichtverstoß, Wildunfall, Fahrerflucht oder Nötigung im Straßenverkehr.
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