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> 3 min. rote Ampel/defekt-Überfahren erlaubt?
Gast_Birgit_*
Beitrag 17.09.2003, 07:30
Beitrag #1





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Hallo,

mich würde interessieren, ob es gesetzlich geregelt ist, wie lange man an einer roten Ampel stehen bleiben muss, die offensichtlich einen Defekt hat.

Die Situation war wie folgt: Bei zwei hintereinander stehenden Ampelanlagen (im Abstand von ca. 100 m am Ortsausgang) war die hintere Ampel für die Hauptverkehrsstraße ausgeschaltet, und an ihr wurden Arbeiten durchgeführt.

Die vordere (also die direkt am Ortsausgang) war rot, und blieb rot, obwohl bei allen anderen funktionierenden Ampeln ringsherum (für die Seitenstraßen)die Rot-Grünphasen normal abliefen.

Durch das Warten an der roten Ampel, über 3 - 4 Minuten, hatte sich der Verkehr schon weit in den Ort hinein gestaut. Es war eindeutig, daß diese Ampel nicht richtig funktionierte.

Gibt es in solchen Fällen Regelungen, die eine gewisse Wartezeit vorschreiben, ehe man fahren darf?

Im voraus Danke für Eure Antworten!
Gruss,
Birgit
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Peter Lustig
Beitrag 17.09.2003, 07:41
Beitrag #2


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Wird ein Rotlicht bei Nichtfunktionieren der Anlage überfahren, liegt kein Rotlichtverstoß vor, sofern eine angemessene Zeit gewartet wurde und anschließend mit der erforderlichen Vorsicht ohne Gefährdung des anderen Verkehrs in den Kreuzungsbereich eingefahren wird. Eine Wartezeit von 4 bis 5 Minuten wird dabei laut Rechtsprechung als angemessen angesehen.
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Arne
Beitrag 17.09.2003, 09:02
Beitrag #3


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Moin,

drei mInuten würden mir auch zu kurz erscheinen, da ein Ampelumlauf 90-120sec. dauern kann. In seltenen Fällen kann z.B. durch eine Busvorrangschaltung mal eine Grünphase für untergeordnete Straßen entfallen. In diesem Fall scheint aber eher das Programm von den Arbeitern angehalten worden zu sein.


--------------------
Grüße aus Hamburg
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HeLi
Beitrag 17.09.2003, 09:19
Beitrag #4


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Drei Minuten sind zu kurz, um sicher von einem Defekt ausgehen zu können.
Die Beobachtung, dass Querverkehr als normal empfundenen Ablauf von Rot-Grün-Phasen erhält, deutet nicht unbedingt auf einen Ampeldefekt hin.

Es gibt z.B. Schaltungen, die sehen so aus:

Bundesstraße, Abzweig/Einmündung, mit LZA nur für den einmündenden Verkehr.
(Kann man hier Grafiken zeichnen? Wäre schön! Aber wie?)

(4)
I
I
I(3)-----(2)
I
I
I
(1)

I = Bundesstraße,
- = Einmündung/ Abzweig

Von (1) nach (4) Bundesstraße,
an (3) Ampel.
Von (1) bzw. (4) nach (2) Abzweig,
von (2) nach (4) bzw. (1) Einmündung bzw. Abbiegen.

Von (1) nach (4) Vorfahrt durch LZA,
von (4) nach (2) Vorfahrt durch LZA,
von (1) nach (2) Vorfahrt durch LZA,
nur von (2) nach (4) einfaches Vz. "Vorfahrt gewähren" ohne LZA.

Wer von (2) nach (1) will, muss an der Ampel (3) manchmal bis zu drei (!!!) Rot-Grün-Phasenwechsel des Querverkehrs auf der Bundesstraße abwarten, bevor diese Richtung "grünes Licht" erhält. (Das dauert oft länger als 180 s!)
Nach Rückfrage bei der zuständigen Behörde wurde mir mitgeteilt, das sei so gewollt, um den Verkehr an dieser Stelle für diese Abbiegerichtung unattraktiv zu machen.
So etwas gibt es also auch.


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Franticek
Beitrag 17.09.2003, 11:57
Beitrag #5


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Zitat
....das sei so gewollt, um den Verkehr an dieser Stelle für diese Abbiegerichtung unattraktiv zu machen.

Das wuerde dann aber nicht der Verkehrssicherheit dienen sondern eher eine ziemliche Behinderung darstellen. Steht das wirklich im Einklang mit den Gesetzen??

Das ist auch nicht vergleichbar mit sonstigen kuenstlichen Hindernissen, die zwar ebenfalls Behinderungen sind, aber dadurch, dass sie die Geschwindigkeit des Verkehrs dort verringern, eigentlich der Verkehrssicherheit dienen (zumindest denkt man sich das meist so).


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
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Peter Lustig
Beitrag 17.09.2003, 12:52
Beitrag #6


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Zitat
nur von (2) nach (4) einfaches Vz. "Vorfahrt gewähren" ohne LZA.


Gar nicht so einfach sad.gif . Interpretiere ich die Sache richtig, wenn ich zu dem Schluss komme, dass bei der zitierten Abbiegebeziehung ein sog. freilaufender Rechtsabbieger vorliegt und bei der Abbiegebeziehung 2 nach 1 nur Linksabbiegen möglich ist?

@Franticek
Warum sollte man nicht den Kraftfahrern durch den bezeichneten Kniff das Linksabbiegen vermiesen? Ich kenne jedenfalls keine Bestimmung bzw. Vorgabe in den Richtlinien, die besagt, dass jede mögliche Fahrtrichtung bei jedem Phasenumlauf auch Berücksichtigung finden muss.

Ich sehe allerdings eine große Gefahr, dass Kraftfahrer, die vor der besagten Ampel warten, zur Überzeugung kommen, dass die Ampel defekt ist und dann trotz Rotlichts in die Kreuzung einfahren (siehe dazu auch diesen Thread). Bei einem Mindestumlauf von 70 Sekunden und dreimaliger Nichtberücksichtigung beträgt die Mindestwartezeit immerhin 210 Sekunden (= 3 1/2 Minuten!!).

Es wäre einmal interessant zu erfahren, wie die Feststellungen im Hinblick auf die Rotlichtmissachtungen an dieser Abbiegebeziehung sind.
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Peter Lustig
Beitrag 17.09.2003, 12:56
Beitrag #7


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Zitat
(siehe dazu auch diesen Thread).


Sorry, hier habe ich es mir zu kompliziert gemacht sad.gif . Ist doch ein und derselbe Thread huh.gif . Also bitte nicht klicken, sondern nur hochscrollen! biggrin.gif
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Franticek
Beitrag 17.09.2003, 13:06
Beitrag #8


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@Peter
Ich sehe bei all den Verkehrszeichen in erster Linie, dass sie den Verkehr regeln und evtl sicherer machen sollen. Regeln, sichern, schuetzen ... das sind Begriffe, die eigentlich dahinter stehen.

Dass ein Verkehrszeichen den alleinigen Sinn hat zu behindern, das erscheint mir, auch wenn mir keine dagegensprechende Vorschrift bekannt ist, doch auf etwas wackeligen Beinen zu stehen. Wenn Rotlichtverstoesse dort evtl sogar gehaeuft vorkommen wuerden, dann waere darin sogar eine Erhoehung der Gefahre also eine Gefaehrdung zu sehen.

Will man nicht, dass dort jemand nach links abbiegt, dann sollte man das schilcht und einfach verbieten. Laesst es sich nicht umgehen, weil Leute dort abbiegen muessen, dann sollte man das mit dieser Ampel eben sicherer machen. Wozu aber das "Vermiesen"? Das sieht sehr suspekt aus.

Aber ich bin kein Fachmann sondern ein ganz schlichter und einfacher Mensch mit einem normalen Menschenverstand. Und ich sage mir: Muss ich wirklich alles verstehen? sad.gif Aber leise den Kopf schuettlen, das ist allemal drin. wink.gif


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HeLi
Beitrag 17.09.2003, 17:05
Beitrag #9


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So, nun will ich die Darstellung mal konkretisieren. Danke für die Rückfragen!

Zitat
Interpretiere ich die Sache richtig, wenn ich zu dem Schluss komme, dass bei der zitierten Abbiegebeziehung ein sog. freilaufender Rechtsabbieger vorliegt und bei der Abbiegebeziehung 2 nach 1 nur Linksabbiegen möglich ist?


Von 1 nach 2 (Rechtsabbieger von der Bundesstraße ab) ist die Abbiegesituation beampelt (siehe Legende zur Skizze), damit Kollisionen mit 4-2 (Gegenverkehr Linksabbieger von der B. ab) vermieden werden.
Lediglich 2-4 (Rechtsabbieger auf die B.) ist unbeampelt; hier ist eine kurze Einfädelspur vorhanden nach Z. 205 ("Vorfahrt gewähren").

Zitat
Warum sollte man nicht den Kraftfahrern durch den bezeichneten Kniff das Linksabbiegen vermiesen?

Genau diese Frage habe ich bei der zustndigen Behörde gestellt.
Antwort sinngemäß:
Dem (Durchgangs-)Verkehr auf der Bundesstraße soll Vorrang erhalten vor dem (Links-)Abbiegeverkehr auf die B. hin. Ein häufiges Anhalten beider Fahrtrichtungen auf der B. ist einfach nicht erwünscht, wäre aber erforderlich, um den Verkehrsfluss 2-1 zu ermöglichen. Aus diesem Grunde werden bis zu 3 Rot-Grün-Phasenwechsel auf der B. abgewartet, bis 2-1 grün erhält.

Leider fällt darunter auch der Linienbusverkehr. Das finde ich persönlich unerfreulich, weil ich dem öffentlichen Verkehr eine höhere Priorität einräume als dem Individualverkehr.
Bedauerlicherweise ist eine ausschließlich Busse erfassende Induktionsschleife (die es andernorts gibt), hier nicht eingerichtet. Das wäre schon mal eine Entschärfung.


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