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> Vorfahrtsregelung auf Parkplatz
___Stefan___
Beitrag 16.05.2011, 15:08
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
hab mal eine Frage bezüglich der Vorfahrtregel auf einem Parkplatz, bzw. ab wo ein Parkplatz losgeht.
Hier mal eine Skizze wie die Situation aussieht.
Grau = Parklinien, Buchten
Schwarz = Randstein, Begrenzungen
Grün = Hecke, Pflanzenbeete
Dunkelrot = Fahrroute Auto 1
Rot = Fahrroute Auto 2

Also so ist in etwa die Situation.
Jetzt meine Fragen:
1. Wo würde hier jetzt der Parkplatz losgehen?
2. Wie währe hier die Vorfahrtsregelung, es sind keine Vorfahrtregelden Schilder angebracht.
3. Wer würde bei so einem Unfall die Schuld bekommen? Laut diesem Urteil währe das ja eine 50:50 Teilschuld oder versteh ich das falsch?

Ich hoffe das jemand mir bei dieser Situation erklären kann, wie die Rechtslage wäre.
PS: Dies ist kein echter Fall, sondern nur ein Szenario und basiert auf einer ähnlicher Verkehrssituation, wo es schon öffter zu beinaheunfällen gekommen wäre.

Mit freundlich Grüßen und danke für die Antworten
Stefan
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Kai R.
Beitrag 16.05.2011, 15:37
Beitrag #2


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Hallo,

entgegen häufig verbreiteten Gerüchten gilt auf solchen Parkplätzen nicht rechts vor links, da die Markierungen keine Straßen sind. Vielmehr gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Verhalten sich beide gleich landet man bei 50:50. Fährt einer rückwärts bekommt dieser natürlich einen höheren Schuldanteil, da er besondere Sorgfaltspflichten hat. Genaueres kann man nur im Einzelfall entscheiden.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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___Stefan___
Beitrag 16.05.2011, 16:17
Beitrag #3


Neuling


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ok gut danke e erst mal für die Antwort, das hab ich mir schon fast gedacht dass das dann 50:50 wird,
jetzt aber mal zu der Frage wodurch bzw. wie man erkennt ob das ein Parkplatz ist.

Hier mal ein Bild von dem PParkplatz


ab wo würde hier jetzt der Parkplatz losgehen?
Ab dem ersten Pakplatzschild, welches man im Vordergrund sieht.
Oder erst bei dem hinteren Parkplatz.
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schilderwald
Beitrag 16.05.2011, 16:44
Beitrag #4


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Entspricht der kleine blaue Pfeil in der Skizze (unten rechts) ungefähr der Blickrichtung von dem Foto?

Falls ja, dann fährt Rot (Auto 2) doch über einen abgesenkten Bordstein auf eine Fahrbahn ein. Zumindest in der Vergrößerung ist das zu erahnen - rechts von der seltsamen 30 fährt ja gerade jemand aus der "Fahrroute Rot" raus. unsure.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Schorsch
Beitrag 16.05.2011, 17:27
Beitrag #5


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Zitat (Kai R. @ 16.05.2011, 16:37) *
entgegen häufig verbreiteten Gerüchten gilt auf solchen Parkplätzen nicht rechts vor links, da die Markierungen keine Straßen sind. Vielmehr gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Verhalten sich beide gleich landet man bei 50:50.


Die Urteile liegen da bei ca. 80 : 20 ... 2/3 : 1/3, je nach Geschwindigkeit der Beteiligten.

Sogar auf einem Tankstellengelände trägt der "Vorfahrtberechtigte" nur 20 % Haftungsanteil:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt06.php
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___Stefan___
Beitrag 16.05.2011, 17:48
Beitrag #6


Neuling


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Zitat (schilderwald @ 16.05.2011, 17:44) *
Entspricht der kleine blaue Pfeil in der Skizze (unten rechts) ungefähr der Blickrichtung von dem Foto?

ja, genau das ist so ziemlich die Blickrichtung.

Zitat (schilderwald @ 16.05.2011, 17:44) *
Falls ja, dann fährt Rot (Auto 2) doch über einen abgesenkten Bordstein auf eine Fahrbahn ein. Zumindest in der Vergrößerung ist das zu erahnen


Hmm ja, aber zählt dieser "abgesengte Boardstein" als abgesengter Boardstein?
Da gehen ja die Meinungen n bisschen auseinander, da er in der Wiese losgeht und dort auch wieder aufhöhrt,
also es gibt keinen "normal hohen Boardstein".

Zitat (schilderwald @ 16.05.2011, 17:44) *
rechts von der seltsamen 30 fährt ja gerade jemand aus der "Fahrroute Rot" raus. unsure.gif

ja das ist schon möglich..., aber Rechtsberatung in einem Fall ist ja nicht erlaubt oder?
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durban
Beitrag 16.05.2011, 19:20
Beitrag #7


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Wo fährt jemand über einen Bordstein? think.gif


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schilderwald
Beitrag 16.05.2011, 19:33
Beitrag #8


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Hier:


Für mich hat das den Eindruck, das der Bordstein einen anderen Straßenteil abtrennt und im Vordergrund eine Fahrbahn verläuft. Demnach würde ich hier vom § 10 StVO ausgehen.

Ggf. kann der TE ja noch ein anderes Foto einstellen.


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Heinz Wäscher
Beitrag 16.05.2011, 20:28
Beitrag #9


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Nebenbei bemerkt: ich finde das Zusatzzeichen unter Zeichen 314 ja toll whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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___Stefan___
Beitrag 16.05.2011, 21:07
Beitrag #10


Neuling


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Also hier ist mal ein Satelitenbild von der Lage dort, ist von der selben Blickrichtung nur aus größerer Entfernung.
xxxxIst also ein Parkplatz an beiden Seiten, wobei das Parkplatzschild jeweils an der Einfahrt steht und dann sind die halt noch überall auf den Parkplätzen verteilt.

Satelitenbild aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 17.05.2011, 08:16
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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 17.05.2011, 08:08
Beitrag #11


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Also, ob Parkplatz oder Straße mit Parkstreifen.................................aus der Luft bietet die Gesamtanlage eine Ästhetik, die begeistert.
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___Stefan___
Beitrag 17.05.2011, 13:10
Beitrag #12


Neuling


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Also wenn man jetzt von dem oben beschriebenen Unfallszenario ausgeht,
wie sieht es mit der Haftung bzw. Schuldfrage aus, wenn sich beide Fahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten haben
und das Auto mit der Roten Route (Auto 2) seitlich in das andere Auto mit der dunkel Roten Route (Auto 1) rennt.

PS:
Entschuldigung für das Bild, aber kann man Sateliten Bilder von Google oder sonst wo irgentwie hier hochladen ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen?,
zum Beispiel durch einen Verweis auf google oder so, oder ist das immer nicht erlaubt?
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Ichtyos
Beitrag 17.05.2011, 13:54
Beitrag #13


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Das Verlinken ist erlaubt. Einen Screenshot darft Du nicht einstellen, weil das Verkehrsportal als "kommerzieller Anbieter" gilt. (Irgendwo gibt es dazu eine ausführliche Erlärung, aber die finde ich gerade nicht wieder.)


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___Stefan___
Beitrag 17.05.2011, 14:13
Beitrag #14


Neuling


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Also das heißt ich darf das Bild so reinstellen oder?
****Verlinkung auf urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial entfernt****

mit dem wo das erklärt ist meinst du das hier oder: Urheberrecht

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 17.05.2011, 16:03
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Ichtyos
Beitrag 17.05.2011, 14:56
Beitrag #15


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Grmpf - jetzt habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Entschuldigung! Nein, ich meinte einen direkten Link zu Google-Maps.

Und jetzt ist kein Mod da. crybaby.gif


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steveluke
Beitrag 17.05.2011, 16:04
Beitrag #16


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@Stefan:
In welcher Stadt/Straße befindet sich der Parkplatz?
Wenn wir das wissen, verlinken wir in zulässiger Weise dorthin.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 17.05.2011, 19:50
Beitrag #17





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Hallo Stefan

Ich habe im Test-Forum ein Thema zum Verlinken erstellt. Da ist der richtige Weg erklärt, und vielleicht hilft das ja auch Anderen noch weiter.

Freundliche Grüße
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