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> Abgeschleppt wegen offenem Fenster
primius
Beitrag 10.05.2011, 21:34
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig. Letzte Woche hat die Polizei mein Auto zwecks "Eigentumssicherung" abschleppen lassen, da ich das Fenster an der Beifahrerseite versehentlich offen gelassen hatte. Vermutlich wollten sie damit verhindern, dass jemand etwas aus meinem Auto oder mein Auto selbst stiehlt. Das Auto stand weder im Halte- noch im Parkverbot. Ich brauch wohl nicht zu erwähnen, dass dies gegen meinen Willen und ohne mein Einverständnis geschah, und ich nicht einsehe wieso ich für Kosten aufkommen soll, welche die Polizei verursacht hat. (Am liebsten würde ich von denen noch eine Aufwandsentschädigung einfordern, für die Probleme die ich am nächsten Tag hatte, weil ich nicht über mein Auto verfügen konnte.) Es handelt sich um mein Privateigentum und solange ich gegen kein Gesetz verstoße kann ich damit machen was ich will, und wenn ich alle Fenster und alle Türen offen lasse. Der Zettel von denen in meinem Briefkasten, welche ich 2h später gelesen habe, hätte völlig gereicht. Abgesehen davon halte ich deren Vorgehensweise für völlig sinnlos und in Anbetracht der Umstände unverhältnismäßig. Vom Abschleppheini hab ich erfahren, dass ich mich auf Kosten zwischen 100-150 Euro einstellen darf. Im Wageninneren befand sich nichts, was diesen Wert übersteigt. Und für einen Dieb der den ganzen Wagen stehlen möchte, stellt der Zugang zum Wagen wohl das kleinste Problem dar.

Nun meine Fragen:
1. War es rechtmäßig mein Auto in dieser Situation abschleppen zu lassen?
2. Wie kann ich verhindern, dass ich dafür aufkommen muss?

Danke für Eure Hilfe.
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Gast_charly68_*
Beitrag 10.05.2011, 21:38
Beitrag #2





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1. ja, schließlich ist es ja nicht vor Deiner Haustüre passiert bzw. vermutlich warst Du für die Polizei nicht erreichbar oder auffindbar.
2. gar nicht bzw. zukünftig die Fenster schließen.
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fahrtenbuchführer
Beitrag 10.05.2011, 21:46
Beitrag #3


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Ich weiß zwar nicht in welchen Bundesland die Geschichte stattfand aber § 14 II 2 StVO gilt in Deutschland und in BW gibts noch § 32 I PolG - eine solche Norm zur Sicherstellungsbefugnis findet sich in jedem Landes-PolG ;-)

http://dejure.org/gesetze/PolG/32.html

http://dejure.org/gesetze/StVO/14.html


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JTH
Beitrag 10.05.2011, 22:06
Beitrag #4


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Die Maßnahme war korrekt und rechtmäßig. Beim Verlassen des Fahrzeugs bist Du verpflichtet, das Fahrzeug zu verschließen

Zitat
§14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

...

(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.


Um eine unbefugte Benutzung oder anderweitige "Späße" zu verhindern und darüber hinaus zur Eigentumssicherung war die Polizei sogar verpflichtet, dafür zu sorgen, daß das schädlicher Ereignis nicht eintritt. Die Abschleppung und Sicherstellung des Fahrzeugs war geeignet und verhältnismäßig. Die entstandenen Kosten hat der Verursacher (Du) zu tragen.

Neben den Kosten des Abschleppens wird auch noch der Polizeieinsatz in Rechnung gestellt.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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multivan
Beitrag 11.05.2011, 06:36
Beitrag #5


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Wie sieht es beim Cabrio aus?
Darf man das auch nicht offen stehen lassen?

Oder wenn es oben offen ist müssen die Fenster hoch sein?

Finde es auch übertrieben den Wagen sicherzustellen solange nicht erkennbar Wertgegenstände im Auto liegen!

mfg
Multivan
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durban
Beitrag 11.05.2011, 06:53
Beitrag #6


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Zitat (multivan @ 11.05.2011, 06:36) *
Finde es auch übertrieben den Wagen sicherzustellen solange nicht erkennbar Wertgegenstände im Auto liegen!


Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wegen im Fahrzeug liegenden Wertgegenständen darf das Fahrzeug nicht abgeschleppt werden; geschützt werden soll vor unbefugter Benutzung des Kfz, Schutzobjekt sind nicht im Fahrzeug liegende Gegenstände.
Sofern es keine Alternative zum Abschleppen gab, wird es sehr schwer sein, sich erfolgreich gegen die entstandenen Kosten zu wehren.

Und um auf den Eingangsbeitrag zurückzukommen:

Zitat
Es handelt sich um mein Privateigentum und solange ich gegen kein Gesetz verstoße kann ich damit machen was ich will, und wenn ich alle Fenster und alle Türen offen lasse.


Das stimmt voll und ganz, aber wie gezeigt liegt hier ein Gesetzesverstoß vor.

sad.gif


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HaWeThie
Beitrag 11.05.2011, 07:15
Beitrag #7


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Zitat
Wie sieht es beim Cabrio aus?
Darf man das auch nicht offen stehen lassen?

Oder wenn es oben offen ist müssen die Fenster hoch sein?

ja- man darf es offen stehen lassen
ja - dann müssen die Fenster hochgekurbelt sein
(darauf wird zu Beginn der Cabrio-Saison in vielen Autozeitschriften und Wochenendbeilagen der Tageszeitungen regelmäßig hingewiesen)

Zur Sache
Wenn das Auto noch Fensterkurbeln hat, dann wäre das Abschleppen unverhältnismäßig gewesen - ich vermute aber, es hat elektr. Fensterheber.


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CvR
Beitrag 11.05.2011, 07:35
Beitrag #8


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Zitat (HaWeThie @ 11.05.2011, 08:15) *
Zitat
Wie sieht es beim Cabrio aus?

ja- man darf es offen stehen lassen
ja - dann müssen die Fenster hochgekurbelt sein

think.gif So auch mein Kenntnisstand. Jedoch: Wenn es dabei "nur" um die Verhinderung der unbefugten Benutzung geht: Mein Cabrio hat ein Automatikgetriebe. Das kann meines Erachtens auch "komplett offen", also mit heruntergelassenen Scheiben und ggf gar nicht verschlossenen Türen, nicht "unbefugt benutzt" werden. Das Lenkrad lässt sich wegen des Lenkradschlosses nicht bewegen, und im Getriebe ist in der Fahrstufe "P" eine Sperrklinke eingerastet, die den Wagen am Rollen hindert. Den Wählhebel aus der Position "P" herauszubewegen, ist aufgrund einer elektrischen Verriegelung ohne den Zündschlüssel nicht möglich. Objektiv betrachtet sehe ich da in meinem Fall kaum einen Unterschied zwischen dem Parken mit hochgefahrenen und herabgelassenen Fenstern think.gif


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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bradem
Beitrag 11.05.2011, 07:58
Beitrag #9


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Zitat (JTH @ 10.05.2011, 23:06) *
Die Maßnahme war korrekt und rechtmäßig. Beim Verlassen des Fahrzeugs bist Du verpflichtet, das Fahrzeug zu verschließen

Guten Morgen!
Das scheint zumindest das VG Frankfurt anders zu sehen...
http://www.gratisrecht.de/ordnungsamt/685-...hleppgrund.html
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superdiesel
Beitrag 11.05.2011, 08:12
Beitrag #10


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Auch in diesem Fall hat erst 2009 das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Abschleppen als unverhältnismäßig beurteilt.

Aber jeder Fall ist anders und muß einzeln betrachtet werden. Im Düsseldorfer Fall ging es um ein videoüberwachtes Parkhaus und darum, dass der Halter nicht vorab informiert wurde. Die zitierte Wegfahrsperre dürfte dagegen heute aber ziemlich jeder Wagen haben.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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ts1
Beitrag 11.05.2011, 08:51
Beitrag #11


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Zitat (JTH @ 10.05.2011, 22:06) *
Beim Verlassen des Fahrzeugs bist Du verpflichtet, das Fahrzeug zu verschließen
Wie verschliesst Du ein Motorroller? Maximale Sicherung wird doch gar nicht verlangt, sondern nur eine Sicherung.
Jede Wette, dass bei einem halbwegs modernen Pkw-Cabrio allein durch Lenkradschloß, Getriebesperre und Zündunterbrechung/Wegfahrsperre (und natürlich auch Eigengewicht) ein ungleich besserer Schutz vorhanden ist als bei den allermeisten Krafträdern!


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MfG Thomas
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Offroad-Events
Beitrag 11.05.2011, 09:37
Beitrag #12


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JEDES Automatikfahrzeug hat eine mechanische Notentriegelung für den Schalthebel. Dauert etwa 10 Sekunden um den Schalthebel ohne Zündschlüssel zu entriegeln wavey.gif


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Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
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fahrtenbuchführer
Beitrag 11.05.2011, 10:30
Beitrag #13


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Zitat (bradem @ 11.05.2011, 08:58) *
Zitat (JTH @ 10.05.2011, 23:06) *
Die Maßnahme war korrekt und rechtmäßig. Beim Verlassen des Fahrzeugs bist Du verpflichtet, das Fahrzeug zu verschließen

Guten Morgen!
Das scheint zumindest das VG Frankfurt anders zu sehen...
http://www.gratisrecht.de/ordnungsamt/685-...hleppgrund.html


Das Urteil ist hier abgedruckt: NJW 2000, 3224ff.


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nachteule
Beitrag 11.05.2011, 11:34
Beitrag #14


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Hallo, Primius,

was hättest Du gemacht, wenn Dein Fahrzeug komplett leergeräumt worden wäre oder wenn man es geklaut hätte, weil man ja durch das geöffnete Fenster leicht einsteigen konnte, und wenn bei der Anzeigenaufnahme der Polizeibeamte erzählt, dass er kurz vorher noch gesehen hat, dass das Fenster nicht geschlossen war?

Was, wenn die Versicherung sich weigern würde, Deinen Schaden zu ersetzen?

Würdest Du dann immer noch sagen, dass Du ja selber schuld bist oder würdest Du versuchen, den Polizeibeamten haftbar zu machen, weil er außer einem vergeblichen Anruf bei Dir zu Hause nichts unternommen hat, um Dein Eigentum zu schützen? think.gif

Was würdest Du sagen, wenn Dein teures Autoradio gestohlen würde und der Polizeibeamte Dir antwortet: "Selber schuld" ?

Vermutlich würdest Du eher erwarten, dass die Polizei die Anzeige aufnimmt, Fingerabdrücke sichert usw., um den Täter mit allen möglichen Mitteln zu suchen, koste es, was es wolle, oder?

Nicht als Polizeibeamter, sondern als Steuerzahler weigere ich mich allerdings, so etwas zu unterstützen.

Warum sollen Steuergelder für solche Ermittlungen verschwendet werden, wenn man diese Kosten von vornherein verhindern kann, indem man den Diebstahl gleich unterbindet, indem man das Fahrzeug ordentlich sichert oder indem man es als Polizeibeamter abschleppen lässt, wenn der Fahrer/Halter nicht erreicht werden kann?

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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ts1
Beitrag 11.05.2011, 11:51
Beitrag #15


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Man sollte abwägen, wie wahrscheinlich und schwerwiegend eine dadurch provozierte Straftat ist und wie hoch der Aufwand um diese abzuwenden, also wieder Verhältnismäßigkeit.
Insbesondere auch verhältnismäßig zu den sowieso offenen Fahrzeugen (Krad, Trike, Quad, ...).

Oder nehmt Ihr auch unverschleierte Frauen sicherheitshalber in Polizeigewahrsam? Die benutzen ja auch nicht jede mögliche "Sicherung". Die Folgen der dadurch provozierten Straftat wären jedenfalls wirklich dramatisch!


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MfG Thomas
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nachteule
Beitrag 11.05.2011, 13:37
Beitrag #16


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Hallo, Ts1,

natürlich wird bei einem offenen Fenster abgewogen, ob es erforderlich ist, das Fahrzeug abzuschleppen, oder nicht.

Als erstes wird logischerweise immer versucht, den Fahrer/Halter zu erreichen.

Kann man diesen nicht erreichen, schaut man, wie das Fahrzeug ausgestattet ist.

Ist z. B. ein Navi oder ein offensichtlich teures Radio eingebaut oder handelt es sich generell um ein hochwertiges Fahrzeug, wird es eher abgeschleppt als ein uralter PKW ohne Radio oder anderen Einbauten, die einen Dieb reizen würden.

Wie heißt es so schön? Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Zum Trike u.ä.: Hast Du schon mal ein geparktes Quad oder Trike gesehen, bei dem z. B. ein Navi o.ä. griffbereit angebracht waren?

Vermutlich nicht und das auch aus gutem Grund.

Zu Deinem Beispiel mit den verschleierten Frauen brauche ich wohl nichts sagen. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Andy633
Beitrag 11.05.2011, 14:20
Beitrag #17


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Könnte man nicht einfach das Fzg. schließen / verriegeln, sofern manuelle Fensterkurbeln vorhanden sind think.gif
Das wäre eine einfache, schnelle und günstige Alternative!

Habe ich übrigens auf unserem Firmenparkplatz, bei einem Sharan mit elektr. Schiebetür auch schonmal gemacht, oder ist das zu einfach und unkompliziert???

Gruß Andy
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Gast_charly68_*
Beitrag 11.05.2011, 14:24
Beitrag #18





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Vielleicht hatte der Wagen vom TE keine manuellen Fensterheber.
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superdiesel
Beitrag 11.05.2011, 14:26
Beitrag #19


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Zitat
Könnte man nicht einfach das Fzg. schließen / verriegeln, sofern manuelle Fensterkurbeln vorhanden sind
Kommt drauf an - je nach Typ und Sicherung.
Eventuell bekommt man die Tür dennoch nicht auf, weil elektronisch abgesperrt oder man bekommt sie ggf. per Innenhebel auf, aber anschließend nicht mehr abgesperrt.
Dann hat man zwar geschlossene Fenster aber einen nicht abgeschlossenen Wagen. Ob das besser ist?


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Achim
Beitrag 11.05.2011, 14:35
Beitrag #20


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Das Abschleppen erscheint folglich zur Eigentumsicherung gerechtfertigt.
Zitat (BayVGH am 22.02.2001 Az: 24 B 99.3318)
Ziel der Anordnung zum Abschleppen war es, den Kläger vor drohendem Schaden zu schützen. Der Anlass der Anordnung war, dass das Fenster an der Fahrertür des Wagens offen stand und Bemühungen der Polizeibeamtin, das Fenster manuell zu schließen, erfolglos waren. Rechtsgrundlage für die Abschleppmaßnahme ist daher Art. 25 Nr. 2 PAG. Dessen Tatbestandsvoraussetzungen liegen vor.
Nach Art. 25 Nr. 2 PAG kann die Polizei eine Sache sicherstellen, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen. Art. 25 Nr. 2 PAG dient dem Schutz privater Rechte im Sinne des Art. 2 Abs. 2 PAG. Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach Art. 2 Abs. 2 PAG nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. Es handelt sich hierbei um einen besonders gelagerten Fall der Gefahrenabwehr. Der Eigentümer und der rechtmäßige Inhaber der tatsächlichen Gewalt soll im Wege der Sicherstellung der Sache vor Verlust oder Beschädigung der Sache geschützt werden. Besondere Anforderungen an die Art oder den Wert der Sache sind vom Gesetz nicht verlangt.


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fahrtenbuchführer
Beitrag 11.05.2011, 17:32
Beitrag #21


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Zitat (nachteule @ 11.05.2011, 14:37) *
Zum Trike u.ä.: Hast Du schon mal ein geparktes Quad oder Trike gesehen, bei dem z. B. ein Navi o.ä. griffbereit angebracht waren?


Jup gerade am WE ein Motorrad mit angebrachtem Navi - und ja es war auch ohne Werkzeug abnehmbar ;-)


@ Achim

Klar das hier ein bayrisches VG(H) anderes entscheidet wie z.B. ein nördlicheres VG. Die Polizei hat in Bayern ein starke Stellung und wird auch so durch die Gerichte gedeckt (siehe Einschätzung JTH). In "liberaleren" Ländern herrscht ggf. eine andere Mentalität whistling.gif
Natürlich lässt sich das nicht so abstrakt bestimmen, aber eine gewisse Tendenz zur "Verwaltungsfreundlichkeit" - egal in welchem Bereich - ist doch ein wenig zu spüren wavey.gif


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mir
Beitrag 11.05.2011, 19:16
Beitrag #22


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Nach dem Urteil geht es ja nicht um Wert oder Art der Sache, ist also auch auf Fahrräder anwendbar. Dann wäre es Aufgabe der Polizei, ein nicht angekettetes Fahrrad zu sichern? Holla die Waldfee, da hat sie aber im Sommer alle Hände voll zu tun ...

Das muß ich mal probieren: "Hallo, hier am Bahnhof stehen 73 nicht angesperrte Fahrräder herum, können Sie da was machen"? Ich berichte dann ...

Kann ich eigentlich umgekehrt die Polizei haftbar machen, wenn sie mein Fahrrad nicht gesichert hat und es geklaut wurde? Nachteule ließ ja sowas anklingen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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nachteule
Beitrag 11.05.2011, 19:35
Beitrag #23


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Hallo, Mir,

Moooment. rolleyes.gif

Ich habe nicht geschrieben, dass die Polizei haftbar ist, sondern nur die Möglichkeit in den Raum gestellt, dass der TE versuchen würde, die Polizei haftbar zu machen.

Ob man den einzelnen Beamten tatsächlich haftbar machen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wäre dem aber so, bzw. würde tatsächlich ein Beamter deswegen haftbar gemacht, wäre damit zu rechnen, dass danach wirklich jedes unverschlossene Fahrzeug abgeschleppt würde.

Analog dürfte es bei den Fahrrädern zu sehen sein.

Interessant wird es in folgendem Fall:

Ein Fahrzeughalter wird telefonisch darüber informiert, dass sein Fahrzeug unverschlossen oder mit geöffnetem Fenster herumsteht, und dieser weigert sich, etwas dagegen zu unternehmen.

Gleichzeitig gibt er an, dass es ja seine Sache sei, wenn etwas aus dem Fahrzeug entwendet wird.

In dem Fall kann man zwar eine Verwarnung schreiben, aber sonst vermutlich nichts machen.

Kommt nun dieser Fahrzeughalter an, um eine Anzeige zu erstatten, weil ihm seine Wertsachen aus dem Fahrzeug gestohlen wurden, liegt zwar eine Straftat vor, die verfolgt werden muss, aber es stellt sich wirklich die Frage, ob man hier nicht einen Teil der Ermittlungskosten in Rechnung stellen sollte oder sogar kann. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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fahrtenbuchführer
Beitrag 11.05.2011, 19:37
Beitrag #24


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Zitat (mir @ 11.05.2011, 20:16) *
Kann ich eigentlich umgekehrt die Polizei haftbar machen, wenn sie mein Fahrrad nicht gesichert hat und es geklaut wurde? Nachteule ließ ja sowas anklingen.


Das geht nur, wenn sie sicherstellen muss.

Zitat
§ 32 I PolG-BW
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen, wenn dies erforderlich ist, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen.


Kann = Ermessen

Ein Anspruch, d.h. sie muss sicherstellen, habe ich nur, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt. Das wird nicht sehr oft zu bejahen sein. Für den Fall das es aber so wäre, würde der Rechtsträger auf SE wegen Nichteinschreiten haften.


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primius
Beitrag 12.05.2011, 20:17
Beitrag #25


Neuling


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Hallo nochmal,

danke für die vielen Antworten.

@Nachteule
Das einzige Wertvolle was in dem Auto lag war ein neuer Schrank (bei dem ich aufgrund des Gewichtes mal nicht davon ausgehe das den jemand geklaut hätte) und ein Navigationsgerät. Wenn jetzt zu den Abschleppkosten noch die Kosten für den Polizeieinsatz dazukommen (wo ich eigentlich nicht einsehe warum ich dafür auch noch aufkommen soll, denn scheinbar muss die Polizei ja an meinem Auto vorbei gefahren sein um die offene Scheibe zu bemerken, sprich also sowieso vor Ort gewesen sein) dann übersteigt die Summe dieser Kosten auf jeden Fall den Wert des Navigationsgerätes (welches die Beamten ja im Gegensatz zum Auto hätten sicherstellen können.)
Also geht es jetzt nur noch darum das Auto als Ganzes sicherzustellen. Da mein Auto neben den geschloßenen Türen zusätzlich noch durch Lenkradschloß und elektronische Wegfahrsperre gesichert ist (welche wesentlich schwieriger zu überwinden sind als eine Scheibe), das Auto in einem belebten Wohngebiet geparkt war, und ich die Nachricht der Polizei 2 h nachdem diese mein Auto abgeschleppt hat bekommen habe geht die Wahrscheinlichkeit das jemand mein Auto in dieser Zeit gestohlen hätte gegen Null. (übrigens stand das Auto bereits 3 Tage lang mit offenem Fenster da, und auch das Navigationsgerät im nicht abgeschlossenen Handschuhfach war noch drin, als ich das Auto vom Abschleppdienst abgeholt habe). Aus diesem Grund empfinde ich als Betroffener die Abschleppmaßnahme als unverhältnismäßig.

Da ich aber wohl trotzdem gezwungen sein werde die Abschleppkosten zu tragen, gibt es denn für die Zukunft eine Möglichkeit, der Polizei zu vermitteln (Beispielsweise durch einen Zettel auf der Armatur auf dem genau das erklärt wird.) das das Abschleppen überhaupt nicht in meinem Sinne ist, und eine Benachrichtigung über die offenen Fensterscheibe vollkommen ausreicht?
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Gast_charly68_*
Beitrag 12.05.2011, 20:23
Beitrag #26





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Zitat (primius @ 12.05.2011, 21:17) *
Da ich aber wohl trotzdem gezwungen sein werde die Abschleppkosten zu tragen, gibt es denn für die Zukunft eine Möglichkeit, der Polizei zu vermitteln (Beispielsweise durch einen Zettel auf der Armatur auf dem genau das erklärt wird.) das das Abschleppen überhaupt nicht in meinem Sinne ist, und eine Benachrichtigung über die offenen Fensterscheibe vollkommen ausreicht?


Ob sich die Polizi daran hält? Ich bezweifle es.

Der einfachste Weg ist es die Fenster bei verlassen zu schließen oder nur einen kleinen Spalt offen zu lassen. Dann musst Du nicht mit einem Anruf der Polizei oder einer Abschleppmaßnahme durch die Polizei rechnen.
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mir
Beitrag 12.05.2011, 20:42
Beitrag #27


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Zitat (fahrtenbuchführer @ 11.05.2011, 20:37) *
Kann = Ermessen

Ein Anspruch, d.h. sie muss sicherstellen, habe ich nur, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt. Das wird nicht sehr oft zu bejahen sein. Für den Fall das es aber so wäre, würde der Rechtsträger auf SE wegen Nichteinschreiten haften.

Kann = pflichtgemäßes Ermessen. Und wenn die Polizei ein Auto abschleppt, um vor dem Diebstahl von relativ billigen Gegenständen im Inneren zu schützen, dagegen ein mehrere 1000 € teures Rad nicht? Wo ist da das pflichtgemäße Ermessen?


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nachteule
Beitrag 12.05.2011, 20:51
Beitrag #28


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Hallo, Primius,

welchen Sinn soll es haben, das Fenster offen zu lassen und dann einen Zettel zu hinterlegen, dass das absichtlich geschehen ist? think.gif

Vor allem: Warum sollte Dich die Polizei dann noch darüber verständigen, dass Du das Fenster offen gelassen hast?

(Herr Primius, wir möchten Sie darüber informieren, dass wir gelesen haben, dass Sie das Fenster absichtlich geöffnet haben und wollen Ihnen nur mitteilen, dass es immer noch geöffnet ist dry.gif ).

Zum Einwand, dass das Fahrzeug schon längere Zeit mit offenem Fenster dort stand:

Erstens wissen die Beamten dies in aller Regel nicht und zweitens heißt das noch lange nicht, dass es auch noch länger dort steht, ohne dass jemand etwas entwendet.

Viele Grüße,

Nachteule


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primius
Beitrag 12.05.2011, 20:53
Beitrag #29


Neuling


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@fahrtenbuchführer oder alle die sich mit dem Gesetz auskennen
Das ich die STVO befolgen muss, sobald ich am Straßenverkehr teilnehme ist mir bekannt, und im sächsischen Polizeigesetz steht auch ein ähnlicher Absatz über die Sicherstellung, aber weshalb unterliege ich diesem Polizeigesetz bzw. wann oder mit welcher Handlung habe ich diesem Gesetz zugestimmt?

@Charlie68
Ja, mir ist klar das das der einfachste Weg ist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es in meinem Leben bestimmt mal wieder vorkommen wird, dass ich ausversehen mal nicht kontrollliere, ob alle Fenster geschloßen sind (auch wenn ich in nächster Zeit sicherlich mehr Zeit darauf verwenden werde). Und wenn ich dann wieder das Pech habe dass gerade in diesem Moment unser Freundlicher Helfer drauf aufmerksam wird, habe ich keine Lust wieder 150 Euros zu löhnen.
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Gast_charly68_*
Beitrag 12.05.2011, 21:04
Beitrag #30





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Also ich weis nicht was für ein Fahrzeug Du fährst, dass man zum Fenster schließen und deren Kontrolle viel Zeit braucht.

Wir bleiben nur etwas länger auf unserem Funkschlüssel und schon schließen sich die Fenster und das Schiebedach.
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fahrtenbuchführer
Beitrag 12.05.2011, 21:05
Beitrag #31


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Zitat (primius @ 12.05.2011, 21:53) *
@fahrtenbuchführer oder alle die sich mit dem Gesetz auskennen
Das ich die STVO befolgen muss, sobald ich am Straßenverkehr teilnehme ist mir bekannt, und im sächsischen Polizeigesetz steht auch ein ähnlicher Absatz über die Sicherstellung, aber weshalb unterliege ich diesem Polizeigesetz bzw. wann oder mit welcher Handlung habe ich diesem Gesetz zugestimmt?


Du unterliegst "einfach so" dem PolG, d.h. wenn ein Tatbestand aus der Norm erfüllt ist, kann er gegen dich "verwendet" werden. Bei diesem Sicherstellungstatbestand handelt es sich um eine Spezialisierung der allgemeinen Polizeiklausel (§§ 1, 3 PolG-BW).


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superdiesel
Beitrag 12.05.2011, 21:25
Beitrag #32


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Zitat
bzw. wann oder mit welcher Handlung habe ich diesem Gesetz zugestimmt?

laugh2.gif

Ich hätte da auch noch ein paar Gesetze, denen ich bestimmt nicht zugestimmt habe: Einkommensteuergesetz zum Beispiel. smile.gif


So ist das halt, @primius, auch wenn du es nicht gerne hörst:
Gesetze gelten "einfach so" - zum Beschließen haben wir unsere Volksvertreter.


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Gast_charly68_*
Beitrag 12.05.2011, 21:34
Beitrag #33





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Da gibt es noch andere Sachen denen wir nicht zugestimmt haben:

Ökosteuer
LKW-Maut
Mineralölsteuer
Sektsteuer
Mehrwertsteuer
Alkoholsteuer
E10-Sprit
usw.
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Anton Gorodezki
Beitrag 13.05.2011, 09:05
Beitrag #34


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Meine Mutter lässt (allerdings direkt vor der Haustür) im Sommer die Fenster sogar absichtlich auf.

Ich würde raten (korrigiert mich) dass wahrscheinlich mehr unverschlossene Fahrräder geklaut werden als offene Autos einfach deshalb weil das einfacher ist.
Trotzdem werden mehr offene Autos sichergestellt als unverschlossene Fahrräder.
Warum?


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fahrtenbuchführer
Beitrag 13.05.2011, 09:07
Beitrag #35


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Weil durch die unbefugte Nutzung eines KFZ eine größere Gefahr für die öff. Sicherheit droht z.B. 15-jähriger knackt das Auto und fährt mal kurz durch die Fußgängerzone, günstige Situation um sich ein Fluchtfahrzeug zu beschaffen, größerer Sachwert als ein Fahrrad usw. ;-)


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calectra
Beitrag 13.05.2011, 09:13
Beitrag #36


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Zitat (charly68 @ 12.05.2011, 22:34) *
Da gibt es noch andere Sachen denen wir nicht zugestimmt haben:

Doch, indem wir zur Wahl gegangen sind oder eben auch nicht. Jedenfalls haben wir dadurch diese Spezialisten dazu legitimiert diesen Mist zu verabschieden.

Gruß


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primius
Beitrag 16.05.2011, 18:34
Beitrag #37


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@nachteule
Zitat
welchen Sinn soll es haben, das Fenster offen zu lassen und dann einen Zettel zu hinterlegen, dass das absichtlich geschehen ist. Vor allem: Warum sollte Dich die Polizei dann noch darüber verständigen, dass Du das Fenster offen gelassen hast?

Auf dem Zettel soll nicht stehen, dass ich das Fenster, absichtlich offen gelassen habe, sondern dass sie mein Auto nicht abschleppen sollen, für den Fall, dass ich es ausversehen offen gelassen habe.

@charly68
Ich werd mal überprüfen, ob mein Autoschlüßel eine ähnliche Funktion hat.

@All
Während der Führerscheinprüfung lernt man ja die Regeln der StVO kennen bzw. diese zu befolgen. Und die "meisten" anderen Gesetzte befolgt man automatisch (Ökosteuer, Mehrwertsteuer,...) oder kann man sie herleiten wenn man mit gesunden Menschenverstand rangeht. Schade dass, es für die übrigen (kontroversen) Gesetze keine Prüfung bzw. Zusammenfassung zum Nachlesen gibt. Ich habe schließlich jetzt keine Lust anzufangen das Polizeigesetz oder BGB nachzulesen. Abgesehen davon, dass die meisten Gesetze für Normalsterbliche unverständlich sind bzw. man den konkreten Bezug zur Wirklichkeit nicht sieht. (Bspw. wäre ich selbst wenn ich den entsprechenden Absatz im Polizeigesetz vorher gelesen hätte, sicherlich nicht auf die Idee gekommen, dass die Polizei damit berechtigt ist mein Auto auf meine Kosten umparken zu lassen.)
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nachteule
Beitrag 16.05.2011, 18:49
Beitrag #38


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Hallo,Primius,

und so einen Zettel willst Du dann irgendwo deutlich sichtbar am Fahrzeug befestigen, damit die Beamten ihn sehen?

Ein geöffnetes Fenster fällt möglicherweise nicht auf, wie man ja auch bei Deinem PKW zumindest in den ersten Tagen gesehen hat, aber wenn man so einen Zettel anbringt, erweckt das generell die Neugier potenzieller Diebe.

Das wäre fast so, als würdest Du einen Zettel anbringen, auf dem steht, dass es sich nicht lohnt, in Dein Fahrzeug einzubrechen, denn neugierig, wie der Mensch nun mal ist, wird es sicher den ein - oder anderen geben, der sich davon überzeugen will. dry.gif

Abgesehen davon wäre in so einem Fall vermutlich mit einer Verdoppelung der Verwarnung zu rechnen, da dieser Zettel den Eindruck erweckt, Du hättest das Fahrzeug vorsätzlich nicht gesichert.

Zitat
114000

Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu ( B - 1 ) 15,00
sichern *).
§ 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Viele Grüße,

Nachteule


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primius
Beitrag 16.05.2011, 19:01
Beitrag #39


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@nachteule
Wenn es bei den 15 Euro bliebe, würde ich diese den 150 Euro Abschleppkosten vorziehen. wavey.gif

Und ich glaube übrigens nicht, dass so ein Zettel potentielle Diebe eher anziehen würde. Ich hatte sowieso schon seit längeren vor mal so ein Zettel zu hinterlegen, da kommen dann auch diverse Telefonnummern drauf unter denen ich zu erreichen bin (für den Fall, dass sie mich mal wieder abschleppen wollen.)

Ich werd euch berichten, wenn sie daraufhin in mein Auto einbrechen sollten. crybaby.gif
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HaWeThie
Beitrag 17.05.2011, 07:07
Beitrag #40


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Zitat
Ich hatte sowieso schon seit längeren vor mal so ein Zettel zu hinterlegen, da kommen dann auch diverse Telefonnummern drauf unter denen ich zu erreichen bin (für den Fall, dass sie mich mal wieder abschleppen wollen.)
vergiss es - aber schnell. So ein Zettel verhinder das Abschleppen nur, wenn zu erkennen ist, wo du dich in dem Moment aufhältst; also etwa: bin im restaurant X - bitte rufen Sie mich auf dem Handy an. Wo das steht? Ist von der Rechtsprechung so entwickelt worden (abgesehen davon, dass eine Geldbuße dann wg. Vorsatz verdoppelt werden kann).
Zitat
Während der Führerscheinprüfung lernt man ja die Regeln der StVO kennen
ich dachte, das lernt man während der Ausbildung und nicht erst in der Prüfung whistling.gif


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fahrtenbuchführer
Beitrag 17.05.2011, 16:55
Beitrag #41


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Zitat (HaWeThie @ 17.05.2011, 08:07) *
(abgesehen davon, dass eine Geldbuße dann wg. Vorsatz verdoppelt werden kann).


30 Euro + 23,50 Euro sind immernoch weniger als die Sicherstellung und die hierdurch entstehenden Verwaltungskosten wavey.gif

Das mit dem Zettel ist machbar, wie mein Vorredner schon darlegte. Handynummer, Ort wo man sich gerade befindet, Datum usw. sollten auf dem Zettel sicherheitshalber stehen.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 16:40