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> Mit Roller 50 fahren aber nur 25er Papiere
bellah123
Beitrag 08.05.2011, 10:44
Beitrag #1


Neuling


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hallo erst mal

ich wurde vor zwei Wochen von der Polizei mit mein Roller angehalten er handelt sich um ein Piaggio TPH 50 Baujahr 98
also noch die alte Zulassung und darf auch 50Km/h fahren nur in der Betriebserlaubnis stand das der Roller auf 25Km/h gedrosselt ist vom Führerschein passt das weil ich ein Autoführerschein habe aber noch in der Probezeit halt und jetzt habe ich in der Polizei kontrolle eine Mängelkarte bekommen auf der Betriebserlaubnis erloschen Angekreutzt ist und nun habe ich gestern ein Brief von der Stadt bekommen mit ein Bußgeldbescheid und mir wird folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen
"Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche Typgenehmigung in Betrieb " § 4 Abs. 1 §48 FZV; §24StVG; 175 BKat und das Bußgeld von 73,50 Euro und drei punkte ja ok ich finde das Bußgeld zwar nicht so viel aber die drei punkte in der Probezeit ist ein großes Problem ich habe überlegt Einspruch einzulegen meint ihr das wird was bringen wen ich einspruch einlege ach ja und ich komme aus NRW würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt
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GM_
Beitrag 08.05.2011, 10:56
Beitrag #2


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Hallo und willkommen im VP wavey.gif

in dem Fall ist das ein A-Verstoß, da ist nichts zu machen. Es kommt Nachschulung und PZ-Verlängerung auf dich zu.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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bellah123
Beitrag 08.05.2011, 11:03
Beitrag #3


Neuling


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aber ich kann Einspruch einlegen und sagen das es serienmäßig ein 50er ist nur das ich die 50er Papiere dabei hatte oder verloren hab
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Ninja ZX6R
Beitrag 08.05.2011, 11:16
Beitrag #4


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Das würde nur zur Erheiterung der Bußgeldstelle beitragen. Sei froh, dass dein Roller nicht sichergestellt wurde und die Kosten der Begutachtung somit weggefallen sind und dir auch kein Vorsatz vorgeworfen wird.
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bellah123
Beitrag 08.05.2011, 11:21
Beitrag #5


Neuling


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Der Roller wurde stillgelegt die haben mir das Kennzeichen und die BE weggenommen
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Gast_charly68_*
Beitrag 08.05.2011, 11:30
Beitrag #6





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Das ist ein Witz.

Egal ob als 50er oder als 25er. in beiden Fällen reicht das kleine Versicherungskennzeichen.
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Wollf_0708
Beitrag 08.05.2011, 11:31
Beitrag #7


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Aber als Ersatz dafür hast Du drei Punkte bekommen wink.gif

Wie lange fährst Du schon so mit dem Roller ?
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bellah123
Beitrag 08.05.2011, 11:33
Beitrag #8


Neuling


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ja der wurde auch nur so stillgelegt wegen der Versicherung haben die nichts gesagt
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ts1
Beitrag 08.05.2011, 15:35
Beitrag #9


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Zitat (bellah123 @ 08.05.2011, 11:03) *
aber ich kann Einspruch einlegen und sagen das es serienmäßig ein 50er ist nur das ich die 50er Papiere dabei hatte oder verloren hab
Wenig glaubwürdig nachdem Du eine 25er Betriebserlaubnis vorgelegt hast.


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MfG Thomas
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fahrtenbuchführer
Beitrag 08.05.2011, 20:47
Beitrag #10


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Bräuchte man Akteneinsicht um zu sehen, was die Polizei in der Anzeige angegeben hat ;-)


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In dubio pro reo
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El Bestrafo
Beitrag 09.05.2011, 08:03
Beitrag #11


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Ein Erlöschen der BE geht nicht.
Das Erlöschen der BE setzt eine bewusste Veränderung des Fahrzeugtypen voraus. Eine Veränderung der Fahrzeugart mit der o. g. Rechtsfolge wird zumeist auch bei Leistungssteigerungen an Mofa unterstellt. Eine solche Anzeige ist jedoch rechtsfehlerhaft, wenn sich diese ausschließlich auf die Veränderung der Fahrzeugart begründet, ohne dass die ermittelte Endgeschwindigkeit 45 km/h (in deinem Fall 50 Km/h, da Erstzulassung vor 2000) übersteigt.
Aufgrund dessen das gem. § 2 Nr. 11 FZV nur von Kleinkrafträdern bis 45 Km/h (siehe dazu auch § 50 FZV; also auch 50 Km/h) gesprochen wird, kann keine Veränderung der Fahrzeugart vorliegen.
Das bedeutet, dass ein Erlöschen der BE nur dann zum Tragen käme, wenn durch die Leistungssteigerung das Mofa die Baumerkmale eines Kraftrades aufweisen würde, also mehr als 45 km/h erbringt oder eine abstrakte Gefahr zu begründen wäre. Letzteres käme z. B. in Betracht, wenn es sich tatsächlich um ein FmH 25 handelt, das ausschließlich für diesen Geschwindigkeitsbereich gebaut ist und insbesondere das Fahrwerk, die Lenkung und die Bremsanlage für eine höhere Geschwindigkeit nicht ausgelegt sind, was allerdings nur in Ausnahmefällen zutreffen dürfte.
Es liegt kein zulassungsrechtlicher Verstoß vor, wenn aus einem Mofa ein Kleinkraftrad wird. Einzig eine Unvorschriftsmäßigkeit nach § 23 StVO / § 30 StVZO könnte zum Tragen kommen.


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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nogel
Beitrag 09.05.2011, 08:06
Beitrag #12


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hallo!


auf jeden fall einspruch!!

das ganze ist ein fall, der nicht schnell mal aus dem handgelenk beantwortet werden kann. sinnvoll ist es, einen anwalt einzuschalten, daher wäre es gut, wenn du rechtschutz hättest.

ich selber traue mir auch nicht zu, die frage hier abschließend zu beantworten, aber ich ich will mal ein paar punkte einwerfen, die ggf. zum tragen kommen:

- die betr.-erlaubnis erlischt SOO schnell schon mal nicht, selbst wenn es unvorschriftsmäßigkeiten gibt! die in 19 § stvzo genannten kriterien treffen nicht zu: weder ist eine gefährdung zu erwarten, noch handelt es sich um eine änderung der fzg.-art (wird oft fälschlich behauptet, kann man aber im verkehrsblatt nachlesen)

- technisch ist das fzg. für 50 km/h gebaut und geeignet (bremsen etc.)

- evtl. gibt es ab werk eine gemeinsame BE, in der die beiden varianten "25" und "50 km/h" genannt sind. was steht in deiner aktuellen BE? ist das vllt. die der 50er version, nur mit einem drosselungs-vermerk?

- evtl. kommst du davon mit einem tatbestand, daß die technische änderung "entdrosselung" vorschriftsmäßig war, nur du hast sie nicht umgehend in den papieren ändern lassen o.ä.


nogel
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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 09.05.2011, 19:34
Beitrag #13





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Ich würde hier auch Widerspruch einlegen.
Die Gründe wurden ja gesagt.
Nimm dir aber einen Anwalt.
Ich musste erst selber in einer Zweiradkontrolle feststellen, dass die Beamten nicht alles wissen können.
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Biets
Beitrag 18.05.2012, 12:26
Beitrag #14


Neuling


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Hallo zusammen,

auch wenn der Thread etwas älter ist, hoffe ich hier Antwort zu finden, da es auch thematisch passt...

Habe gestern einen Roller gekauft, gebraucht. Eine 91er Vespa PK 50. Jetzt stellte sich heraus, dass das Ding mal gedrosselt war und auch so in der BE steht. Die Versicherung gilt aber für eine 50er, einen Auto und Motorrad Führerschein habe ich. Der Tüv sagt, ich solle jetzt zu einer Werkstatt, mir eine Bescheinigung erstellen lassen, dass alle Drosselungs Teile entfernt wurden, damit dann wieder zum Tüv und für rund 60 eur eine neue be erstellen lassen.

Frage: Was passiert wenn ich einfach so fahre. Ich meine das Ding ist entdrosselt, fährt nicht schneller als 45, Führerschein und Versicherung habe ich auch.

Oder gibt es eine unkompliziertere und günstigere Lösung???

Danke
Biets
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ts1
Beitrag 18.05.2012, 13:56
Beitrag #15


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Das war schon die unkomplizierte und günstige Lösung. laugh2.gif
Mit Polizei, Abschleppwagen und Gutachter dazu kostet's mehr und Du musst schließlich doch wieder zu (Werkstatt und) TÜV.
Wobei Werkstatt entbehrlich wäre, wenn Du dem TÜV als zuverlässiger Schrauber bekannt wärst. Die Werkstatt schaut auch nur nach, ob die richtigen Teile richtig eingebaut sind.

Im übrigen darf ein KKR von 1991 echte 50km/h schaffen, die 45km/h Grenze wurde 2002 eingeführt.


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MfG Thomas
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Kai R.
Beitrag 18.05.2012, 14:02
Beitrag #16


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wenn Du einen FS hast und die Versicherung davon weiß dann ist das nur eine Ordnungswidrigkeit, die aber dennoch 50.- € kostet und einen Punkt bringt. Die übrigen Kosten für die Umtragung hättest Du beim erwischt werden allerdings trotzdem. Gutachter und Abschleppen sparst Du, wenn Du es zugibst. Nur nach Hause musst Du dann schieben.

Lass es lieber umtragen.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Biets
Beitrag 19.05.2012, 00:28
Beitrag #17


Neuling


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Zitat (ts1 @ 18.05.2012, 14:56) *
Das war schon die unkomplizierte und günstige Lösung. laugh2.gif
Mit Polizei, Abschleppwagen und Gutachter dazu kostet's mehr und Du musst schließlich doch wieder zu (Werkstatt und) TÜV.
Wobei Werkstatt entbehrlich wäre, wenn Du dem TÜV als zuverlässiger Schrauber bekannt wärst. Die Werkstatt schaut auch nur nach, ob die richtigen Teile richtig eingebaut sind.

Im übrigen darf ein KKR von 1991 echte 50km/h schaffen, die 45km/h Grenze wurde 2002 eingeführt.


Danke an beide.

Naja, echte 50 ist so ne sache, 45 max wenn ich alleine fahre... Hab ja noch Hoffnung, dass doch icht alle Teile der Drosselung ausgebaut sind und ich noch ein bisschen mehr "power" bekomme...
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