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> Hatte FS 3,dann FS entzug,dann wieder nur B und soll nun C1 Fahren, Das war doch kurz und knapp!!
DMarc
Beitrag 20.04.2011, 10:48
Beitrag #1


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Moin-Moin, konnte nicht´s genaues bei Googel oder hier im Forum oder auch beim FAQ finden.

Hatte 1994 meinen rosa 3er Schein gemacht, dann im Jahre 2000 meinen Schein für 9-11 Monate abgegeben ohne MPU (Alkohol),
für die Klasse C1 war ich dann zu faul einen Sehtest und einen Erste Hilfe Kurs zu tätigen, somit bekam ich nur B, zu dem
Zeitpunkt hatte ich ja 0 Ahnung dass mir zich Jahre später die Arbeit als Nachtexpress Sprinter fahrer soviel Spass machen
würde (nanu keinen Kotzsmiley?). Naja, Chef hätte nun gern dass ich auch bis zu 7,5 Tonner fahre, muss ich den kompletten
Schein neu machen, oder läüsst sich da im nachhinein etwas regeln ?

mfG
DMarc
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Kai R.
Beitrag 20.04.2011, 11:10
Beitrag #2


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Hallo,

eine prüfungsfreie Neuerteilung halte ich für wenig wahrscheinlich. Vermutlich wirst Du die Prüfungen machen müssen aber nicht die komplette Ausbildung mit allen Pflichtstunden.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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vossii
Beitrag 20.04.2011, 12:03
Beitrag #3


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Nach Aussagen unserer FB (Niedersachsen) erteilen die, die damals nicht beantragte FE, bis 10 Jahre ohne weiteres prüfungsfrei.
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erbsenzähler
Beitrag 20.04.2011, 15:21
Beitrag #4


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dem eröffnungsthread nach besitzt der TE schon seit ca. 11 jahren seinen (wiedererteilten) führerschein.

mMn würde sich ein erweiterungsantrag auf C1 mit den noch erforderlichen unterlagen durchaus lohnen, vielleicht hat @DMarc (prüfungsfreies) glück oder schlimmstenfalls müßte er eben noch die beiden prüfungen absolvieren, für einen möglichen mehrverdienst UND sicherung seines arbeitsplatzes allemal eine gute investition.

eventuell fördert sein chef das sogar noch mit einer kostenübernahme oder zuschuß.


gruß,
erbsenzähler
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DMarc
Beitrag 20.05.2011, 12:24
Beitrag #5


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Mahlzeit,

so, frisch von der Führerscheinstelle, ab 10 Jahre ist Schicht im Schacht (wohl Bundesweit, wurde mal von 2 auf 10 Jahre erhöht).
Muß allerdings nur die beiden Prüfungen ablegen, ansonsten halt noch den Sehtest,Erste-Hilfe-Kurs und Hausärtzliche Untersuchungsbescheinigungen einreichen.
Fahr oder Pflichtstunden sind nicht nötig.

Gruß
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Gast_charly68_*
Beitrag 20.05.2011, 12:37
Beitrag #6





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Zitat (DMarc @ 20.05.2011, 13:24) *
so, frisch von der Führerscheinstelle, ab 10 Jahre ist Schicht im Schacht (wohl Bundesweit, wurde mal von 2 auf 10 Jahre erhöht).
.

Das ist eben nicht bundesweit so.
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Berndi962
Beitrag 20.05.2011, 12:39
Beitrag #7


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Zitat (DMarc @ 20.05.2011, 13:24) *
ab 10 Jahre ist Schicht im Schacht (wohl Bundesweit, wurde mal von 2 auf 10 Jahre erhöht).
Stimmt so nicht. Die 2-Jahres-Frist wurde ersatzlos aufgehoben.
Allerdings machen ganze Bundesländer, z.B. Bayern und einzelne Führerscheinstellen (in anderen Bundesländern) die Neuerteilung nach gewissen Fristen, z.B. 5 oder 10 Jahren vom Ablegen erneuter Prüfungen abhängig.

Die mehrheitliche Meinung besagt, dass das rechtswidrig ist, trotzdem lassen sich die meisten Antragsteller das gefallen.

Zitat
ansonsten halt noch den Sehtest,Erste-Hilfe-Kurs und Hausärtzliche Untersuchungsbescheinigungen einreichen.
Das ist normal.


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DMarc
Beitrag 20.05.2011, 12:48
Beitrag #8


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Öhm, ich war nun in München... das wurde mir so auferlegt, wollte es nur mal Kundtun weil man bei Googel rein garnichts zu dem Thema findet. Passende Antworten gab es hier auch nicht (keine Kritik).
Und ein befreundeter Fahrschullehrer der sich mit dem Tüv zusammenschloss (blablablabla) meinte, vielleicht nur eine Aufbaustunde in einer Fahrschule und gut ist....
(nun halte ich mich raus, weil eh keine Ahnung, Quassel nur nach) :-)

Gruß

Hatten nur Verfasser von Thread 2,3 und 4 recht :-)
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Paralyzer
Beitrag 20.05.2011, 14:42
Beitrag #9


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Zitat
Hatten nur Verfasser von Thread 2,3 und 4 recht :-)


Nö,nicht wirklich....umfassend recht hatte Berndi in Beitrag #7...

Zitat
Stimmt so nicht. Die 2-Jahres-Frist wurde ersatzlos aufgehoben.
Allerdings machen ganze Bundesländer, z.B. Bayern und einzelne Führerscheinstellen (in anderen Bundesländern) die Neuerteilung nach gewissen Fristen, z.B. 5 oder 10 Jahren vom Ablegen erneuter Prüfungen abhängig.

Die mehrheitliche Meinung besagt, dass das rechtswidrig ist, trotzdem lassen sich die meisten Antragsteller das gefallen.

In BW,oder in der FSST meines Heimatortes bin ich mir recht sicher,daß Dir das erspart geblieben wäre*...aber Du schreibst von München,
da musste das natürlich so kommen.

Edit:*Und bei @Mr.T wahrscheinlich auch..... thread.gif whistling.gif

Gruss Paralyzer... wavey.gif


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Gruss Paralyzer----->
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helmati2000
Beitrag 20.05.2011, 14:54
Beitrag #10


Neuling
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Hallo DMarc,
das geht mir genauso wie dir.
Wollte nach 7 Jahren führerscheinloser Zeit meine alten Klassen 1, 2 und 3 wieder haben.
A und B erhalte ich nach positiver MPU prüfungsfrei. Für Klasse C müsste ich eine Prüfung ablegen.

Wohne auch in Bayern, aber Gott sei Dank grenznah an BW. Da muss ich halt dann etwas tricksen narr.gif
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durban
Beitrag 20.05.2011, 15:51
Beitrag #11


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Zitat (DMarc @ 20.05.2011, 12:48) *
Und ein befreundeter Fahrschullehrer der sich mit dem Tüv zusammenschloss (blablablabla) meinte, vielleicht nur eine Aufbaustunde in einer Fahrschule und gut ist....
(nun halte ich mich raus, weil eh keine Ahnung, Quassel nur nach) :-)


In Bezug auf Bayern wäre das erstaunlich. wavey.gif


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Berndi962
Beitrag 20.05.2011, 15:56
Beitrag #12


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Zitat (DMarc @ 20.05.2011, 13:48) *
Und ein befreundeter Fahrschullehrer der sich mit dem Tüv zusammenschloss (blablablabla) meinte, vielleicht nur eine Aufbaustunde in einer Fahrschule und gut ist....
Sag deinem Freund, dass er die Möglichkeit sich hier im Verkehrsportal etwas zu informieren.
Neuerteilungen sind nicht das alltägliche Metier von Fahrlehrern, da kann man schon mal ins Schleudern kommen.


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DMarc
Beitrag 28.05.2011, 06:32
Beitrag #13


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Mahlzeit,

ja ich schon wieder, nun kam mir zu Ohren, dass man ohne die Pflichtstunden doch garnicht zu einer Prüfung zugelassen werden könne ?!?!?!?!
Habe ich mich vielleicht bei der Zulassungsstelle verhört ?

Genervte Grüße
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erbsenzähler
Beitrag 28.05.2011, 08:32
Beitrag #14


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gefordert werden nur die ablegungen der beiden prüfungen.

zur praktischen prüfung über eine fahrschule wäre es empfehlenswert, sich vorher durch einen gründlichen theoriecheck und einigen praktischen fahrstunden prüfungsfit zu machen.
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Q-Treiberin
Beitrag 30.05.2011, 14:18
Beitrag #15


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Zitat (DMarc @ 20.04.2011, 11:48) *
(nanu keinen Kotzsmiley?).

Such Dir einen aus...


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Kühltaxi
Beitrag 30.05.2011, 14:53
Beitrag #16


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Zitat (DMarc @ 20.04.2011, 11:48) *
.... die Arbeit als Nachtexpress Sprinter fahrer soviel Spass machen
würde .... Naja, Chef hätte nun gern dass ich auch bis zu 7,5 Tonner fahre, ....

Sei dir mal nicht so sicher daß es dann immer noch Spaß macht, dann bist du nämlich auf Schneckentempo abgeregelt, die häßlichen Schilder mit dem roten Lkw gelten plötzlich und du darfst fast nichts mehr.


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