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> Motorradblinker ECE 50 R-12 für hinten zugelassen, Gesetzliche Folgen Blinker vorne welche für hinten zugelassen sind
Dekan79
Beitrag 05.04.2011, 19:10
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!
Ich möchte mein Motorrad leicht verändern und u.a. andere Blinker verbauen.
Nun habe ich welche hier liegen, die die ECE 50 R-12 (Zulassung für hinten) haben.
Mich interessiert dazu, gegen was ich im Detail verstoße und was mir drohen kann, wenn ich diese vorne verbauen würde.

Schönen Gruß!
Markus Schmidt
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El Bestrafo
Beitrag 05.04.2011, 19:30
Beitrag #2


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15 Euro (Verstoß aus § 54 StVZO), ggf. 25 Euro (wenn auf einen Verstoß aus § 23 StVO erkannt wird) + Mängelkarte

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass das ein "normaler" police.gif erkennt wird doch ehr gering sein.


--------------------
Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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Dekan79
Beitrag 06.04.2011, 14:22
Beitrag #3


Neuling


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Ich sag mal so, die paar Euronen sind mir fast egal ! Will nur sicher sein das da im worst case nichts passieren kann wo ich mich nachher ärgere...
Und das die das erkennen ist wirklich unwahrscheinlich! Zumindest in ner normalen Kontrolle...

danke für die Hausnummern :-)
Schönen Gruß!
Markus
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Wollf_0708
Beitrag 06.04.2011, 14:46
Beitrag #4


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Zitat (Dekan79 @ 06.04.2011, 15:22) *
Ich sag mal so, die paar Euronen sind mir fast egal !

Dann, Markus, würde ich mir die Kellermänner für vorne kaufen.
Kosten -warum auch immer- 15 Euro/Stk. mehr.

Grüße
WolFgang
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Sachse
Beitrag 06.04.2011, 15:55
Beitrag #5


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steht auf den Blinkern "Front" oder nur auf der Einbauanleitung "nur für Heck"?
das steht in der ECE R50 zur Kennzeichnung !!!!
3 Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorien 11, 11 a, 11 b, 11 c und 12

Mindesthorizontalwinkel der räumlichen Lichtverteilung:

Kategorien 11, 11 a, 11 b und 11 c: Fahrtrichtungsanzeiger an der Vorderseite des Fahrzeugs
Kategorie 11: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 75 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht;
Kategorie 11 a: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 40 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht;
Kategorie 11 b: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht;
Kategorie 11 c: bei Anbringung in einem Abstand von weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht

das können die meisten Prüfer eh nicht unterscheiden.


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...sing mei Sachse sing....
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Hoheneicherstation
Beitrag 06.04.2011, 18:02
Beitrag #6


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Zitat (Wollf_0708 @ 06.04.2011, 15:46) *
Kosten -warum auch immer- 15 Euro/Stk. mehr.


Hallo

Mein Junior hat seine YZF R1 von einem "netten" Bekanten umwerfen lassen, danach brauchte er für rechts 'nen neuen Kellermann.

Für den halben Preis eines Kellermann's (60 € ) bekam er zwei andere ... whistling.gif

(Gut, sehn nicht sooo aus)
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Dekan79
Beitrag 06.04.2011, 20:39
Beitrag #7


Neuling


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Das ist aber auch nen Unsinn....

Die Kellermänner möchte ich nicht. Ist ne Prinzipsache.... Ist wie nen Golf fahren oder vor 5 Jahren nen Nokia Handy haben. Hat jeder...:-)

Ich werde mal sehen. Bin noch etwas unentschlossen. Vielleicht auch einfach die passenden vorne zu den Blinker/Rück/Bremslichtkombis. Dann ist es save und auch optisch einheitlich.

Schönen Gruß und danke für eure Antworten!
Markus
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blackdodge
Beitrag 07.04.2011, 01:23
Beitrag #8


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Schau mal in den Louis-Katalog.


Da gibt es LED-Kombis für Front und Heck.

Totenschädel für hinten mit einer roten LED für Rücklicht/Bremse und einer gelben für Blinker
sowie weiss/gelb für Front.


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