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> Unterschied Polizei und Zoll, Gleiche Rechte im Straßenverkehr?
toni montana
Beitrag 31.03.2011, 13:52
Beitrag #1


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Hallo liebes Forum!

Als ich gestern von der Arbeit über die Autobahn nach Hause führ, überholte mich mit mäßiger Geschwindigkeit ein grün-weißer VW Passat mit der Aufschrift "Zoll" am Heck. Da der Wagen äußerlich durch die Blaulichtanlage auch genauso aussah, wie die früheren Polizeiwagen, fuhren natürlich plötzlich viele Autofahrer langsamer als vorher...

Dazu habe ich jetzt meine Frage: Wie sieht das rechtlich überhaupt aus? Der Zoll ist ja wohl keine Einrichtung im polizeilichen Sinne.

Dürfen Zollbeamte dennoch generell die gleichen Tätigkeiten ausüber, wie die "richtigen" Polizisten? Also z.B.

- Geschwindigkeitsvergehen ahnden
- Alkohol- und Drogenproben nehmen
- Allgemeine Verkehrskontrollen/Fahrzeugkontrollen durchführen
- Bei Überfällen helfen etc.

Mir ist die genaue Abgrenzung der Kompetenzen nicht ganz klar.

Kann hier mal jemand vom (grünen) Fach etwas Licht ins Dunkel bringen?

Danke im Voraus! wavey.gif


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Schöne Grüße,

Toni
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Berndi962
Beitrag 31.03.2011, 13:57
Beitrag #2


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die vom blauen dürfen auch... wink.gif


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toni montana
Beitrag 31.03.2011, 14:03
Beitrag #3


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Zitat (Berndi962 @ 31.03.2011, 14:57) *
die vom blauen dürfen auch... wink.gif


Ja, die auch! laugh2.gif


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Schöne Grüße,

Toni
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nachteule
Beitrag 31.03.2011, 14:39
Beitrag #4


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Hallo, Toni Montana,

es ist schwierig, eine detaillierte Abgrenzung zwischen Zoll und Polizei aufzuzeigen, weil einige Bereiche komplett unterschiedlich sind (Zuständigkeiten, Kompetenzen, rechtliche Vorgaben) und andere sich wieder überschneiden, zumindest zum Teil.

Um es auf den Verkehrsbereich zu beschränken:

Die Kollegen vom Zoll dürfen m. W. gewisse Verstöße im Verkehrsowi - Bereich anzeigen, z. B. Verstöße gegen die Ladungssicherung, wenn sie diese während ihrer Kontrollen feststellen, aber sie dürfen, wenn sich nichts geändert hat, keine Geschwindigkeitsmessungen (z. B. durch Nachfahren) durchführen, keine Blutentnahmen anordnen (z. B. bei Alkohol - oder Drogendelikten) und auch nicht die dementsprechenden Anzeigen schreiben.

Diese Verstöße werden dann an uns zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Umgekehrt gibt es Verstöße, die wir als Polizeibeamte feststellen, die dann aber an den Zoll übergeben werden, z. B. Schwarzarbeit, Schmuggel usw.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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toni montana
Beitrag 01.04.2011, 07:11
Beitrag #5


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Hmm - also scheint die Unterscheidung gar nicht so einfach zu sein.

Zusätzlich gibt es ja auch noch weitere Kollegen der BAST, die auch in blau-grauen Autos unterwegs sind.

Haben die denn auch der Polizei vergleichbare Rechte, oder konrollieren sie hauptsächlich LKW's?


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Schöne Grüße,

Toni
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Andreas
Beitrag 01.04.2011, 07:16
Beitrag #6


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Zitat (toni montana @ 01.04.2011, 08:11) *
Zusätzlich gibt es ja auch noch weitere Kollegen der BAST,


Du meinst vermutlich BAG?

Zitat
Haben die denn auch der Polizei vergleichbare Rechte, oder konrollieren sie hauptsächlich LKW's?


§ 12 GüKG


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Ernschtl
Beitrag 01.04.2011, 07:26
Beitrag #7


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Zitat (toni montana @ 31.03.2011, 14:52) *
- Bei Überfällen helfen
Ich weiss nicht ob der Zoll das tut, die Polizei jedenfalls nicht.


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El Bestrafo
Beitrag 01.04.2011, 07:32
Beitrag #8


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Zitat (Ernschtl @ 01.04.2011, 07:26) *
Zitat (toni montana @ 31.03.2011, 14:52) *
- Bei Überfällen helfen
Ich weiss nicht ob der Zoll das tut, die Polizei jedenfalls nicht.

Ich hoffe, dass du das "Untersützen" der Täter meinst...


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Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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toni montana
Beitrag 01.04.2011, 07:39
Beitrag #9


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Zitat (Andreas @ 01.04.2011, 08:16) *
Du meinst vermutlich BAG?


Sorry - stimmt! Die meinte ich.


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Schöne Grüße,

Toni
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