Unterschied Polizei und Zoll, Gleiche Rechte im Straßenverkehr? |
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Unterschied Polizei und Zoll, Gleiche Rechte im Straßenverkehr? |
31.03.2011, 13:52
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Als ich gestern von der Arbeit über die Autobahn nach Hause führ, überholte mich mit mäßiger Geschwindigkeit ein grün-weißer VW Passat mit der Aufschrift "Zoll" am Heck. Da der Wagen äußerlich durch die Blaulichtanlage auch genauso aussah, wie die früheren Polizeiwagen, fuhren natürlich plötzlich viele Autofahrer langsamer als vorher... Dazu habe ich jetzt meine Frage: Wie sieht das rechtlich überhaupt aus? Der Zoll ist ja wohl keine Einrichtung im polizeilichen Sinne. Dürfen Zollbeamte dennoch generell die gleichen Tätigkeiten ausüber, wie die "richtigen" Polizisten? Also z.B. - Geschwindigkeitsvergehen ahnden - Alkohol- und Drogenproben nehmen - Allgemeine Verkehrskontrollen/Fahrzeugkontrollen durchführen - Bei Überfällen helfen etc. Mir ist die genaue Abgrenzung der Kompetenzen nicht ganz klar. Kann hier mal jemand vom (grünen) Fach etwas Licht ins Dunkel bringen? Danke im Voraus! -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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31.03.2011, 13:57
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 3690 Beigetreten: 26.06.2009 Wohnort: Bayrisch-Sibirien Mitglieds-Nr.: 49164 |
die vom blauen dürfen auch...
-------------------- Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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31.03.2011, 14:03
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
-------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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31.03.2011, 14:39
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Toni Montana,
es ist schwierig, eine detaillierte Abgrenzung zwischen Zoll und Polizei aufzuzeigen, weil einige Bereiche komplett unterschiedlich sind (Zuständigkeiten, Kompetenzen, rechtliche Vorgaben) und andere sich wieder überschneiden, zumindest zum Teil. Um es auf den Verkehrsbereich zu beschränken: Die Kollegen vom Zoll dürfen m. W. gewisse Verstöße im Verkehrsowi - Bereich anzeigen, z. B. Verstöße gegen die Ladungssicherung, wenn sie diese während ihrer Kontrollen feststellen, aber sie dürfen, wenn sich nichts geändert hat, keine Geschwindigkeitsmessungen (z. B. durch Nachfahren) durchführen, keine Blutentnahmen anordnen (z. B. bei Alkohol - oder Drogendelikten) und auch nicht die dementsprechenden Anzeigen schreiben. Diese Verstöße werden dann an uns zur weiteren Bearbeitung übergeben. Umgekehrt gibt es Verstöße, die wir als Polizeibeamte feststellen, die dann aber an den Zoll übergeben werden, z. B. Schwarzarbeit, Schmuggel usw. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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01.04.2011, 07:11
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Hmm - also scheint die Unterscheidung gar nicht so einfach zu sein.
Zusätzlich gibt es ja auch noch weitere Kollegen der BAST, die auch in blau-grauen Autos unterwegs sind. Haben die denn auch der Polizei vergleichbare Rechte, oder konrollieren sie hauptsächlich LKW's? -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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01.04.2011, 07:16
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zusätzlich gibt es ja auch noch weitere Kollegen der BAST, Du meinst vermutlich BAG? Zitat Haben die denn auch der Polizei vergleichbare Rechte, oder konrollieren sie hauptsächlich LKW's? § 12 GüKG -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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01.04.2011, 07:26
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9914 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
- Bei Überfällen helfen Ich weiss nicht ob der Zoll das tut, die Polizei jedenfalls nicht.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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01.04.2011, 07:32
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
- Bei Überfällen helfen Ich weiss nicht ob der Zoll das tut, die Polizei jedenfalls nicht.Ich hoffe, dass du das "Untersützen" der Täter meinst... -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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01.04.2011, 07:39
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
-------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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