Halten auf Behindertenparkplatz erlaubt? |
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Halten auf Behindertenparkplatz erlaubt? |
30.03.2011, 07:52
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58646 |
ich würde gerne mal wissen ob auch das halten auf einem behindertenparkplatz verboten ist? folgende situation: ich war heute morgen spät dran und musste noch einmal fix zum bäcker. vor dem filiale steht ein schild mit der aufschrift behindertenparkplatz 2x . auf dem einem platz ist auf dem boden eine markierung (ein rollstuhl) auf dem zweiten nicht. daneben sind mehrere normale parkplätze. ich habe mich auf den platz gestellt auf dem kein rollstuhlzeichen war, weil ich dachte dies sei schon wieder ein normaler parkplatz. als ich ausstieg wurde ich von hinten angerufen ob ich da so stehen bleiben wollte. ich drehte mich um und da stand ein polizist. angelehnt an seinem auto mit ner zigarette im mund (tut mir leid aber ich fand das sehr unhöflich). sein kollege war im bäckergeschäft. auf jeden fall fragt er ja nun ob ich nicht sehen würde das das ein behindertenparkplatz ist. ich schaute mich um auf das schild und sagte: das ich dachte das dieser parkplatz schon normal wäre weil es keine bodenmarkierung gibt und ich nur schnell in den bäcker wollte. da schreit er mich an, ich soll sofort mein auto wegfahren und ihm meine papiere geben. er wollte nur in ruhe eine rauchen und ich hätte ja gleich wegfahren können dann wäre nichts passiert aber ich kann ja nicht hören und dann muss ich eben meine strafe bekomme. ich war total perplex, ich hatte ja nur nachgefragt. ich dachte immer das das halten auf einem behindertenparkplatz erlaub ist. ich wäre ja innerhalb von 1 minute wieder aus dem geschäft raus gewesen und hätte mein auto auch die ganze zeit im blickfeld gehabt. der polizist war so unhöflich und wirkte auf mich aggressiv das ich mich nicht getraut habe nachzufragen ob halten erlaubt ist oder nicht. auch nicht was es kosten wird, aber ich hab hier schon sowas von 35 euro gelesen. |
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30.03.2011, 07:56
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Hast Du vielleicht ein Foto von der Örtlichkeit?
-------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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30.03.2011, 08:06
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58646 |
ja ich habe ein foto gemacht. muss nur mal gucken wie ich das hier vom handy bekomme. also das schild wo drauf steht das es 2 behindertenparkplätze gibt steht in der mitte dieser beiden parkplätze. aber grundsätzlich wollte ich ja nur halten und nicht parken. dem gesetz ist es ja schnurbs das ich unabsichtlich dort gehalten habe.
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30.03.2011, 08:10
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Willkommen im VP.
Aus der schlechten Laune des Polizisten solltest du dir nichts machen. Solange keine Beleidigungen fallen: Vergiß es, Unfreundlichkeit ist nicht strafbar. Du mußt dich nicht mit ihm anfreunden. Und mit gesetzlichen Parkregelungen kennen sich auch nicht alle Uniformierten wirklich gut aus. Das ergibt ja selbst hier im Forum oft Diskussionen und Interpretationsmöglichkeiten. Ein Foto wäre daher wirklich nicht schlecht. Zitat ich dachte immer das das halten auf einem behindertenparkplatz erlaub ist. ich wäre ja innerhalb von 1 minute wieder aus dem geschäft raus gewesen und hätte mein auto auch die ganze zeit im blickfeld gehabt. Wenn du dein Auto verlässt, und sei es auch nur für eine Minute, so ist das IMHO streng genommen kein Halten mehr sondern schon Parken. Eine Be- und Entladetätigkeit ist Brötchenholen ja nun mal nicht.edit: Das Foto hier hochladen: http://imageshack.us/ , auf 800x600 setzen und den Forum-Link hier hineinkopieren. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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30.03.2011, 08:14
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
sofern du dein Fahrzeug verläßt parkst du, das ist auf Behindertenparkplätzen verboten. Und Beschilderungen gehen Bodenmarkierungen vor. Gruss MrMurphy |
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30.03.2011, 09:23
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58646 |
ach so. na dann ist der fall ja klar.
und meistens gilt ja auf den discounter parkplätzen die StVo. aber ich werd trotzdem noch mal gucken fahren ob an der parkplatzeinfahrt so ein schild steht. ansonsten wäre es ja privatgelände oder? Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 30.03.2011, 13:40
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorposts gelöscht.
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30.03.2011, 09:28
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 |
Sobald ein Gelände für den öffentlichen Verkehr zu erreichen ist und nicht mit Zäunen oder einer Schranke usw. abgetrennt ist, gilt die StVO.
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30.03.2011, 09:33
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Bei Privatflächen wird es aber wieder interessant, ob die Schilder angeordnet sind.
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30.03.2011, 09:48
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
...und wie sie aussehen.
-------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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30.03.2011, 09:59
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
auf jeden Fall ist halten auf Behindertenparkplätzen nicht verboten, so lange Du niemand behinderst. Und noch warst Du ja nicht in den Laden gegangen. Daher sehe ich nicht, was man Dir hier vorwerfen könnte.
Eine Verwarnung hätte der freundliche auch direkt kassieren können. Warte mal ab, ob da überhaupt noch etwas kommt. Falls ja kann man einen Einspruch prüfen. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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30.03.2011, 10:09
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58646 |
also der parkplatz hat keine schranke oder so. normaler netto parkplatz eben.
ich war aber schon aus dem auto ausgestiegen. hätte er die verwarnung gleich abkassieren könne?! wird das andere denn jetzt teurer als 35 euro wenn es per post kommt? und ich gehe mal davon aus der was kommt, der hatte ja so schlechte laune. eine kollegin meinte ich würde sogar einen punkt bekommen. |
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30.03.2011, 10:15
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1389 Beigetreten: 01.03.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 17191 |
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30.03.2011, 10:18
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
sofern du dein Fahrzeug verläßt parkst du, das ist auf Behindertenparkplätzen verboten. http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_fo...sg-991!2000 Zitat Danach liegt noch kein 'Verlassen' des Fahrzeugs vor, wenn man Sicht auf das Fahrzeug hat und sich bis max. 50 m entfernt vom Fahrzeug aufhält mit der Möglichkeit, jederzeit zum Fahrzeug zurückzukehren. Auch bei dieser Spielart des Haltens wird aber das Halten zum Parken, wenn es länger als drei Minuten dauert.
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30.03.2011, 10:27
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Ein Netto-Parkplatz ohne Schranke ist in 99,9999% der Fälle öffentlicher Verkehrsraum, die StVO gilt.
Zu klären bleibt jedoch -wie oben bereits mehrfach durch andere User angedeutet-, ob an der fraglichen Stelle wirklich ein Behindertenparkplatz vorliegt, auf welchem man ordnungswidrig Falschparken kann. Waren die Schilder behördlich richtig angeordnet (auf die Schnelle schwierig zu prüfen), entsprechen sie dem amtlichen Vorgaben (Foto?) und ist die fragliche Fläche wirklich von dem Schild erfasst (wie genau sieht das Zusatzzeichen "2x" aus, wo steht das Schild genau, ... -> Foto?). Daneben bleibt noch die Frage, ob wirklich geparkt wurde (anscheinend ja nicht) und ob überhaupt jemals Post kommt oder der Polizist den Vorgang auf der Wache noch einmal genauer überdacht hat. |
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30.03.2011, 11:08
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1805 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10518 |
eine kollegin meinte ich würde sogar einen punkt bekommen. Leider ist die Strafe in Deutschland nicht so hoch. Viele Grüße! |
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30.03.2011, 11:59
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6603 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat Danach liegt noch kein 'Verlassen' des Fahrzeugs vor, wenn man Sicht auf das Fahrzeug hat und sich bis max. 50 m entfernt vom Fahrzeug aufhält mit der Möglichkeit, jederzeit zum Fahrzeug zurückzukehren. Auch bei dieser Spielart des Haltens wird aber das Halten zum Parken, wenn es länger als drei Minuten dauert. Zitat und hätte mein auto auch die ganze zeit im blickfeld gehabt. dann hätte der TE doch sehen müssen, dass da zwei Polizeibeamte auftauchen...
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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30.03.2011, 12:05
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9286 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Meine persönliche Einstellung zu dem Thema: Behindertenparkplätze sollten für alle Nichtbehinderten tabu sein, immer! Sehe ich genauso. Ich brauche dazu auch keine haarspalterischen Unterscheidungen, ob das nun öffentlicher oder privater Grund bzw. ob der Parkplatz auch amtlich richtig kenntlich gemacht wurde. Wenn ich erkennen kann, dass jemand da einen Behindertenparkplatz schaffen wollte, dann respektiere ich das und freue mich darüber, dass ich meine Beine benutzen kann. |
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30.03.2011, 12:07
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Zu klären bleibt jedoch -wie oben bereits mehrfach durch andere User angedeutet-, ob an der fraglichen Stelle wirklich ein Behindertenparkplatz vorliegt, auf welchem man ordnungswidrig Falschparken kann. Waren die Schilder behördlich richtig angeordnet (auf die Schnelle schwierig zu prüfen), entsprechen sie dem amtlichen Vorgaben (Foto?) und ist die fragliche Fläche wirklich von dem Schild erfasst (wie genau sieht das Zusatzzeichen "2x" aus, wo steht das Schild genau, ... -> Foto?). Daneben bleibt noch die Frage, ob wirklich geparkt wurde (anscheinend ja nicht) und ob überhaupt jemals Post kommt oder der Polizist den Vorgang auf der Wache noch einmal genauer überdacht hat. exakt diese Gründe lassen mich vermuten dass da nichts mehr kommen wird. Nach meinem Wissen schildern Supermärkte die Behindertenparkplätze selber aus ohne dass die behördlich angeordnet werden. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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30.03.2011, 12:09
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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30.03.2011, 12:29
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
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30.03.2011, 12:33
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Nach meinem Wissen schildern Supermärkte die Behindertenparkplätze selber aus ohne dass die behördlich angeordnet werden. Ich kenne keinen einzigen Supermarktparkplatz in meiner Gegend mit einem behördlich angeordneten Behindertenparkplatz. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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30.03.2011, 12:40
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
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30.03.2011, 12:53
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 3690 Beigetreten: 26.06.2009 Wohnort: Bayrisch-Sibirien Mitglieds-Nr.: 49164 |
Zitat § 33 StVO (2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig. Wirkt sich ein auf privatem Gelände, wie z. B. einem Supermarktparkplatz, angebrachtes VKZ 314 mit ZZ 1044 auf den "Verkehr" aus? -------------------- Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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30.03.2011, 13:37
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ja wenn doch ein Supermarktparkplatz als öffentlicher Verkehrsraum gilt, dann ist dort auch Verkehr.
Dort gilt auch (zum Teil) die StVO. Und wenn am Wochenende der Parkplatz zu ist, geschloßen, Schranke/Zaun, alles dich ist, dann ist dort privater Verkehr und es wirkt sich auch auf diesen aus. Im §33 steht ja nur Verkehr, also jeglicher Verkehr (na na na, nicht gleich an das andere denken ). -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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30.03.2011, 13:39
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zweifelsohne, da ja hier öffentlicher Verkehr stattfindet
Dort gilt auch (zum Teil) die StVO. Nicht ganz. Es gilt alles, ohne Ausnahme -------------------- |
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30.03.2011, 13:47
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
rvl gilt ja oft genug nicht.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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30.03.2011, 13:49
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ich kenne nicht einen einzigen Nettoparkplatz, der zumindest mal richtig beschildert wäre, was Behindertenparkplätze angeht.
Die haben alle innerhalb eines blauen Beinaheschildes ein Rollstuhlsymbol. Dadurch mag der Grundstücksinhaber klar zum Ausdruck bringen, dass er hier niemend anderen parken haben möchte, aber für eine behördliche Verwarnung reicht das nicht! Ich diskutiere gerne darüber, ob der Grundbesitzer ein dort abgestelltes Auto wegschleppen lassen darf (m.M. nach ja), aber die kann keinen Knollen ausstellen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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30.03.2011, 13:56
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Die haben alle innerhalb eines blauen Beinaheschildes ein Rollstuhlsymbol. ..und diese Schildchen auf den Parkplätzen kann man i. d. R. nicht mit amtlichen VZ verwechseln. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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30.03.2011, 14:08
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
rvl gilt ja oft genug nicht. Das liegt aber an der Thematik "Fahrbahn oder keine Fahrbahn" und hat mit den Besitzverhältnissen nix zu tun. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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30.03.2011, 14:08
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
rvl gilt ja oft genug nicht. Liegt aber nicht an der StVO, sondern an den fehlenden Straßen-/Fahrbahnzuordnungen. Die StVO ist durch diese Definitionsfragen nicht außer Kraft gesetzt. -------------------- |
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30.03.2011, 14:13
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Thematik "Fahrbahn oder keine Fahrbahn" ... ... fehlenden Straßen-/Fahrbahnzuordnungen. ... Weis ich doch Dennoch gilt oft dieser wesentliche Teil der StVO nicht - egal aus welchem Grund. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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30.03.2011, 14:26
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Klar gilt dieser Teil. Da aber keine Fahrbahnen im Sinne § 8 StVO da sind, kann man ihn auch nicht anwenden. Es muss also eine andere Regelung her, hier dann § 1 StVO.
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30.03.2011, 19:23
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58646 |
dann hätte der TE doch sehen müssen, dass da zwei Polizeibeamte auftauchen... Hat er vermutlich auch, aber da er dachte, er würde auf einem richtigen Parkplatz stehen hat er dadrauf nicht reagiert. ja hat sie wie gesagt, sonst hätte ich mich da nicht hingestellt. hab das blaue auto ja gesehen. hier ist das bild das ich schnell mit dem handy gemacht habe. ich stand auf dem rechten. daneben stand noch ein auto. |
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30.03.2011, 19:33
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
das ist nie und nimmer ein Nettoparkplatz.
Die haben keine echten Verkehrsschilder. Nun zu dem Ding auf dem Foto. Also ein VZ gem. VZ-Katalog ist das auch nicht. könnte man u.U. fehlinterpretieren. Hier dürfen nur Behinderten-Fahrgemeinschaften parken, die 2 Rollis dabeihaben Aber zumindest weiß man eigentlich, was gemeint ist! Dort zu parken war also meiner Meinung nach jedenfalls nicht gut Ob der Knollen gerechtfertigt ist, hängt im Ergebnis vom Richter ab. Wenn der ein OLG über sich hat, was die Rechtsbeschwerde nicht zulässt, hast Du keine Chance. Ganz egal, ob das Schild so ganz korrekt ist, oder nicht. Das basteln sich Gemeinden auch so, und meistens ist das leider gerichtsfest. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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30.03.2011, 20:05
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 85 Beigetreten: 14.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53601 |
das ist nie und nimmer ein Nettoparkplatz. Doch, es gibt zwei Supermarktketten, die Netto heißen: Klick |
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30.03.2011, 20:38
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 621 Beigetreten: 21.08.2006 Wohnort: bei Eberswalde Mitglieds-Nr.: 22381 |
Das ist doch der Nettoparkplatz in Schildow, oder?
Wenn ja, dann verstehe ich wirklich nicht, warum du auf den Behindertenparkplätze parken/halten musstest. Da sind rumherum noch x normale Parkplätze, wo man vielleicht 5-10m weiter laufen muss. Und vom Bäcker aus hat man die gezeigten Parkplätze nicht wirklich im Blickfeld. Kein Verständnis. -------------------- "Lesen gefährdet die Dummheit."
== Renault ZOE Z.E. 40 R90 EZ 07/2019 == 18.08.2020 50.000 km 13.10.2021 100.000 km 05.05.2022 120.000 km |
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30.03.2011, 21:11
Beitrag
#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 30.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58646 |
schildow? kenn ich leider nicht. das ist ein nettoparkplatz in rostock.
naja ... passiert ist passiert. ich hätte gedacht das man auf behindertenparkplätzen halten kann. aber wenn aussteigen schon nicht mehr halten ist dann hab ich halt pech gehabt. danke an alle |
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30.03.2011, 21:25
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 621 Beigetreten: 21.08.2006 Wohnort: bei Eberswalde Mitglieds-Nr.: 22381 |
schildow? kenn ich leider nicht. das ist ein nettoparkplatz in rostock. Okay, dann vergiss mein Posting. Aber da sieht es genauso aus. Scheint eine Netto-typische Anordnung zu sein. -------------------- "Lesen gefährdet die Dummheit."
== Renault ZOE Z.E. 40 R90 EZ 07/2019 == 18.08.2020 50.000 km 13.10.2021 100.000 km 05.05.2022 120.000 km |
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31.03.2011, 08:43
Beitrag
#39
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 32 Beigetreten: 23.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53294 |
Die Zusatzschilder
(1) „keine Wendemöglichkeit für LKW“ (verbal) (2) „im gesamten Wendebereich“ (verbal) (3) „…Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde“ (Anzahl x Symbol) wurden zur einheitlichen Anwendung im Land Mecklenburg-Vorpommern verbindlich schon 2002 eingeführt. Bei zwei Behindertenparkflächen sind diese zwischen den beiden Stellflächen aufzustellen. Also nicht (nur) netto-typisch. |
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31.03.2011, 09:52
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Bei zwei Behindertenparkflächen sind diese zwischen den beiden Stellflächen aufzustellen. Warum hält sich den MV nicht einfach an die Verlautbarung des BMV und macht es eindeutig -------------------- |
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31.03.2011, 10:18
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Die Zusatzschilder... wurden zur einheitlichen Anwendung im Land Mecklenburg-Vorpommern verbindlich schon 2002 eingeführt. Kann man das irgendwo nachlesen? -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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31.03.2011, 12:58
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
ich hätte gedacht das man auf behindertenparkplätzen halten kann. aber wenn aussteigen schon nicht mehr halten ist dann hab ich halt pech gehabt. Aussteigen und nicht weggehen ist und bleibt Halten und nicht Parken. Und Halten darf man auch auf richtig (hier mMn nicht gegeben) beschilderten Rolliplätzen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 01:33 |