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> Muss ich Felgen eintragen lassen?, Neue Felgen, aber gleiche Reifengröße
Borg
Beitrag 20.03.2011, 19:53
Beitrag #1


Neuling
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Hi!

Ich hab mir jetzt für mein Auto einen Satz Winterräder ersteigert. Vielleicht etwas spät, aber nach dem Winter ist ja bekanntlich vor dem Winter... cool.gif

In meiner Zulassungsbescheinigung finde ich nichts zu den Felgen. Lediglich die Reifengröße (205/55R16).
Die ersteigerten Räder haben die gleiche Reifengröße auf Borbetfelgen. Zu den Felgen habe ich beim Hersteller ein TÜV-Gutachten runter geladen. Demnach passen sie schon mal.

Muss ich die Felgen denn jetzt auch eintragen lassen? An der Reifengröße hat sich ja nichts geändert. Und zu den Felgen steht ja nichts in der Zulassungsbescheinigung...
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Feuerstein
Beitrag 20.03.2011, 20:24
Beitrag #2


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Eine Eintragung ist nicht unbedingt erforderlich. Es kommt darauf an, welches "Papier" für die Felgen vorliegt und was da drin steht (Verwendungsbereich / Auflagen).
Ich nehme an, das heruntergeladene "TÜV-Gutachten" ist ein Teilegutachten - damit musst du auf jeden Fall zur Abnahme (steht aber auch auf dem Teil im Kleingedruckten).
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Ichtyos
Beitrag 20.03.2011, 20:28
Beitrag #3


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Das lässt sich aus der Ferne nur schwer beurteilen.

Verrate uns mal, was für ein Auto Du fährst (am Besten mit den Schlüsselnummern aus der ZB1), und verlinke mal das Gutachten vom Hersteller.
Dann können wir - bzw. die kundigen User in dem Bereich - Dir sicher weiterhelfen! rolleyes.gif


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Borg
Beitrag 20.03.2011, 20:55
Beitrag #4


Neuling
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Ich hab das Gutachten bei einem Sharehoster abgelegt, da ich keinen Direktlink finde: http://www.share.cx/files/922743393870/Bor...achten.pdf.html
Nennt sich "Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXI zur ABE-Nr. 45810"

Das Auto ist ein Seat Toledo 1M mit 110 kW. Der ist auch im Gutachten aufgeführt, ABE-Nummer des Autos stimmt mit der im Gutachten genannten überein.

Ich habe eben den alten Satz im Kopf "wenn nicht ABE drauf steht, muss es eingetragen werden". Wobei es für mich natürlich nur wenig Sinn macht, da sich an der Reifengröße ja nicht geändert hat...

Nachtrag:

Zum Thema Eintragen finde ich im Gutachten lediglich
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. "

Das trifft ja bei mir ja nicht zu.
Aber lest das Gutachten besser selbst. Ich bin ja Laie...
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Gast_Gast-0815_*
Beitrag 20.03.2011, 21:02
Beitrag #5





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Sebst wenn die Profis gleich sagen könnten, brauchste nicht eintragen - aber sicher ist sicher.
Und das Dokument musst du mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
Ich habe damals die Sache eintragen lassen.
Habe bei ATU auch den Wisch für die LMRäder mitbekommen - 25 Seiten.
War mir im Auto einfach zu unhandlich.
Dann bin ich nach Feierabend mal bei KÜS Prüfer vorbei und habe mir Hängerzug und LMRäder eintragen lassen.
Bei der letzten Zulassung habe ich gleich die Papiere mit korrigieren lassen.
Seit dem ist das wieder einfacher. Nur ZB I bei einer evtl. Kontrolle vorzeigen.
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Kai R.
Beitrag 20.03.2011, 22:32
Beitrag #6


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wenn es nur ein Teilegutachten ist, ist eine Abnahme beim TÜV in jedem Fall erforderlich. Sonst müsste es eine ABE sein. Die Reifengröße hat damit nichts zu tun. Felgen können unterschiedlich breit sein und eine andere Einpresstiefe haben und trotzdem dieselbe Reifengröße haben.

Die Eintragung in die Papiere hingegen kann entfallen, wenn das TÜV-Gutachten mitgeführt wird.

Grüße

Kai


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Borg
Beitrag 20.03.2011, 22:40
Beitrag #7


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Zitat (Kai R. @ 20.03.2011, 22:32) *
Die Eintragung in die Papiere hingegen kann entfallen, wenn das TÜV-Gutachten mitgeführt wird.



Öhm...
Du meinst also, daß es darauf ankommt, ob es ein Gutachten vom Felgenhersteller, oder vom TÜV ist. Hab ich das richtig verstanden?

Das Gutachten ist vom TÜV Nord, im Auftrag von Borbet.
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Gast_charly68_*
Beitrag 20.03.2011, 23:19
Beitrag #8





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Wir haben auch nur einen Fresszettel wie der TE.

Habe die Felgen nie eintragen lassen.

Bei der HU wird dieser Fresszettel vorgelegt und gut ist es.

Ansonsten liegt natürlich immer eine Ausfertigung dieses Fresszettels im Serviceheft.

Wir wurden auch noch nie vom TÜV/DEKRA oder anderer Prüforganisation darauf hingewiesen

a) eine TÜV abnahme vornehmen zu lassen
B) die Zulassungspapiere ändern zu lassen
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Kai R.
Beitrag 20.03.2011, 23:49
Beitrag #9


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Zitat (Borg @ 20.03.2011, 22:40) *
Das Gutachten ist vom TÜV Nord, im Auftrag von Borbet.

mit dem Gutachten gehst Du zu Deinem TÜV und lässt die ordnungsgemässe Montage abnehmen. Dabei prüft der TÜV u.a., ob alle Bedingungen in dem Gutachten erfüllt sind. Dann erhältst Du einen Zettel, mit dem Du die Felgen in die Papiere eintragen lassen kannst aber nicht musst. Du müsstest dann nur das Gutachten für Dein Fahrzeug mitführen.

Grüße

Kai


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Kai

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Gast_charly68_*
Beitrag 21.03.2011, 01:31
Beitrag #10





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Warum soll der TE nochmal Geld beim TÜV ausgeben für Dinge die der TÜV bereits bestätigt hat.

Die vorhandene Bestätigung vom TÜV reicht völlig aus und sollte als Kopie mitgeführt werden.

Mehr nicht.
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GolfVI
Beitrag 21.03.2011, 09:14
Beitrag #11


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Der TÜV (oder wer auch immer das Gutachten erstellt hat) hat bisher nur bestätigt, dass die geprüfte Kombination aus Fahrzeug und Rädern unter bestimmten Vorgaben möglich ist. Jetzt muss eben noch die Einhaltung dieser Vorgaben am Fahrzeug des TE geprüft werden. (sofern es sich um ein Teilegutachten handelt). Das sind zwei verschiedene Sachen.
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Gast_charly68_*
Beitrag 21.03.2011, 11:19
Beitrag #12





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Zitat (GolfVI @ 21.03.2011, 09:14) *
Der TÜV (oder wer auch immer das Gutachten erstellt hat) hat bisher nur bestätigt, dass die geprüfte Kombination aus Fahrzeug und Rädern unter bestimmten Vorgaben möglich ist.


Richtig, das Gutachten enthält aber auch wann eine TÜV-Abnahme nötig ist.

Jedenfalls ist eine zusätzliche TÜV-Abnahme nicht nötig wenn

a) der TE eines der aufgeführten Modelle fährt und
b) eine der aufgeführten Reifengrößen verwendet wird.

Denn ansonsten müsste bei jedem Modell sowie Reifengröße die Auflage A01 drin stehen.
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Sachse
Beitrag 21.03.2011, 11:55
Beitrag #13


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Das was charly68 schreibt ist ganz wichtig !! Steht unter Deiner Kombination nicht die Auflage A01 brauchst Du i.d.R. keine Anbauabnahme.

Was ich jetzt ergänze ist fürs Handling und einfacher für jeden TÜV Prüfer und für Dich.

Nimm bitte das GA, such Deinen Fahrzeugtyp, mach da ein Kreuz od. Textmarker, dann markier Deine Reifengröße und die Auflagen die dazu stehen.

Jetzt markierst Du die Auflagen die zu Deiner Kombination gehören auf den Erläuterungen zu Deiner Kombination/Auflagen und siehe da es wird sich alles aufklären. Vorallem kann es vorkommen, dass unter anderen Auflagen, wie A01, plötzlich doch ein Verweis auf eine Anbauabnahme steht.


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Borg
Beitrag 21.03.2011, 18:41
Beitrag #14


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Schön, dann kann ich mir das Eintragen wohl sparen. smile.gif


Vielen Dank für die rege Beteiligung!
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calectra
Beitrag 23.03.2011, 07:34
Beitrag #15


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Zitat (charly68 @ 21.03.2011, 01:31) *
Warum soll der TE nochmal Geld beim TÜV ausgeben für Dinge die der TÜV bereits bestätigt hat.

Interessant war hier für mich, dass der TÜV wohl einen Ermessenspielraum bezüglich der Kosten hat.
War die Tage auch mal wieder beim TÜV. Wollte einen Termin für eine Vollabnahme machen. Dann hab ich wegen meiner Winterfelgen nachgefragt. Die haben eine Teilegutachten/ABE. War mir nicht sicher ob diese eingetragen werden müssen. Reifengröße ist schon ab Werk freigegeben. Bei meinem Fahrzeug stand A01, also eintragen. Der Prüfer hielt dies für schwachsinnig aber es ist nunmal Vorschrift. Statt den üblichen 39€ nahm er mir dann um die 12€ ab. Das fand ich sehr fair aber auch interessant. Wusste nicht, dass da so ein Spielraum besteht.
Muss also nicht immer so teuer sein und so bin ich auf der sicheren Seite, wenn mich meine Freunde cop.gif mal wieder durchchecken.

Gruß


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"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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Gast_charly68_*
Beitrag 23.03.2011, 09:51
Beitrag #16





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Man muß unterscheiden ob die Reifen/Felgenabnahme im Rahmen einer Vollabnahme oder unabhängig von einer Untersuchung abgenommen wurden/werden.

Bei einem extra Termin hat ja der Prüfer mehr Aufwand als bei einer Vollabnahme an der er sowieso alles prüfen muß.

Demnach folgere ich, daß die 12 Euro als reine Schreibgebühr für das Felgen/Reifengutachten zu sehen sind.

Anders kann ich es mir nicht vorstellen.
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Sachse
Beitrag 23.03.2011, 16:01
Beitrag #17


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für Abnahmen nach § 19, 21, EG-FGV, u.s.w. gibt es eine Grundgebühr und der Rest geht nach Aufwand.

Kann man auf den ausgelegten Preisliste bei den Vereinen nachlesen. Preislisten müssen ausliegen !! whistling.gif dry.gif

Grundgebühr geht bei uns z.B. für PKW bei 38,-€ los und nach oben offen !! rolleyes.gif


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calectra
Beitrag 23.03.2011, 17:05
Beitrag #18


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Ne ne Männer, das habt ihr falsch verstanden. Ich war mit meinem Alltagswagen da um einen Termin für eine Vollabnahme für ein anderes Auto zu machen. Den Termin hab ich auch bekommen und dann hab ich wegen den Winterfelgen auf dem Alltagswagen nachgefragt. Diese wurden dann direkt eingetragen/abgenommen. Hatte mit der Vollabnahme nichts zu tun.

Gruß


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