Muss ich Felgen eintragen lassen?, Neue Felgen, aber gleiche Reifengröße |
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Muss ich Felgen eintragen lassen?, Neue Felgen, aber gleiche Reifengröße |
20.03.2011, 19:53
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 09.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57720 |
Ich hab mir jetzt für mein Auto einen Satz Winterräder ersteigert. Vielleicht etwas spät, aber nach dem Winter ist ja bekanntlich vor dem Winter... In meiner Zulassungsbescheinigung finde ich nichts zu den Felgen. Lediglich die Reifengröße (205/55R16). Die ersteigerten Räder haben die gleiche Reifengröße auf Borbetfelgen. Zu den Felgen habe ich beim Hersteller ein TÜV-Gutachten runter geladen. Demnach passen sie schon mal. Muss ich die Felgen denn jetzt auch eintragen lassen? An der Reifengröße hat sich ja nichts geändert. Und zu den Felgen steht ja nichts in der Zulassungsbescheinigung... |
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20.03.2011, 20:24
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 547 Beigetreten: 10.02.2008 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 40055 |
Eine Eintragung ist nicht unbedingt erforderlich. Es kommt darauf an, welches "Papier" für die Felgen vorliegt und was da drin steht (Verwendungsbereich / Auflagen).
Ich nehme an, das heruntergeladene "TÜV-Gutachten" ist ein Teilegutachten - damit musst du auf jeden Fall zur Abnahme (steht aber auch auf dem Teil im Kleingedruckten). |
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20.03.2011, 20:28
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Das lässt sich aus der Ferne nur schwer beurteilen.
Verrate uns mal, was für ein Auto Du fährst (am Besten mit den Schlüsselnummern aus der ZB1), und verlinke mal das Gutachten vom Hersteller. Dann können wir - bzw. die kundigen User in dem Bereich - Dir sicher weiterhelfen! -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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20.03.2011, 20:55
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 09.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57720 |
Ich hab das Gutachten bei einem Sharehoster abgelegt, da ich keinen Direktlink finde: http://www.share.cx/files/922743393870/Bor...achten.pdf.html
Nennt sich "Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXI zur ABE-Nr. 45810" Das Auto ist ein Seat Toledo 1M mit 110 kW. Der ist auch im Gutachten aufgeführt, ABE-Nummer des Autos stimmt mit der im Gutachten genannten überein. Ich habe eben den alten Satz im Kopf "wenn nicht ABE drauf steht, muss es eingetragen werden". Wobei es für mich natürlich nur wenig Sinn macht, da sich an der Reifengröße ja nicht geändert hat... Nachtrag: Zum Thema Eintragen finde ich im Gutachten lediglich "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. " Das trifft ja bei mir ja nicht zu. Aber lest das Gutachten besser selbst. Ich bin ja Laie... |
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Gast_Gast-0815_* |
20.03.2011, 21:02
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#5
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Sebst wenn die Profis gleich sagen könnten, brauchste nicht eintragen - aber sicher ist sicher.
Und das Dokument musst du mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Ich habe damals die Sache eintragen lassen. Habe bei ATU auch den Wisch für die LMRäder mitbekommen - 25 Seiten. War mir im Auto einfach zu unhandlich. Dann bin ich nach Feierabend mal bei KÜS Prüfer vorbei und habe mir Hängerzug und LMRäder eintragen lassen. Bei der letzten Zulassung habe ich gleich die Papiere mit korrigieren lassen. Seit dem ist das wieder einfacher. Nur ZB I bei einer evtl. Kontrolle vorzeigen. |
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20.03.2011, 22:32
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
wenn es nur ein Teilegutachten ist, ist eine Abnahme beim TÜV in jedem Fall erforderlich. Sonst müsste es eine ABE sein. Die Reifengröße hat damit nichts zu tun. Felgen können unterschiedlich breit sein und eine andere Einpresstiefe haben und trotzdem dieselbe Reifengröße haben.
Die Eintragung in die Papiere hingegen kann entfallen, wenn das TÜV-Gutachten mitgeführt wird. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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20.03.2011, 22:40
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 09.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57720 |
Die Eintragung in die Papiere hingegen kann entfallen, wenn das TÜV-Gutachten mitgeführt wird. Öhm... Du meinst also, daß es darauf ankommt, ob es ein Gutachten vom Felgenhersteller, oder vom TÜV ist. Hab ich das richtig verstanden? Das Gutachten ist vom TÜV Nord, im Auftrag von Borbet. |
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Gast_charly68_* |
20.03.2011, 23:19
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#8
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Wir haben auch nur einen Fresszettel wie der TE.
Habe die Felgen nie eintragen lassen. Bei der HU wird dieser Fresszettel vorgelegt und gut ist es. Ansonsten liegt natürlich immer eine Ausfertigung dieses Fresszettels im Serviceheft. Wir wurden auch noch nie vom TÜV/DEKRA oder anderer Prüforganisation darauf hingewiesen a) eine TÜV abnahme vornehmen zu lassen B) die Zulassungspapiere ändern zu lassen |
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20.03.2011, 23:49
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Das Gutachten ist vom TÜV Nord, im Auftrag von Borbet. mit dem Gutachten gehst Du zu Deinem TÜV und lässt die ordnungsgemässe Montage abnehmen. Dabei prüft der TÜV u.a., ob alle Bedingungen in dem Gutachten erfüllt sind. Dann erhältst Du einen Zettel, mit dem Du die Felgen in die Papiere eintragen lassen kannst aber nicht musst. Du müsstest dann nur das Gutachten für Dein Fahrzeug mitführen. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Gast_charly68_* |
21.03.2011, 01:31
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#10
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Warum soll der TE nochmal Geld beim TÜV ausgeben für Dinge die der TÜV bereits bestätigt hat.
Die vorhandene Bestätigung vom TÜV reicht völlig aus und sollte als Kopie mitgeführt werden. Mehr nicht. |
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21.03.2011, 09:14
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2129 Beigetreten: 14.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52281 |
Der TÜV (oder wer auch immer das Gutachten erstellt hat) hat bisher nur bestätigt, dass die geprüfte Kombination aus Fahrzeug und Rädern unter bestimmten Vorgaben möglich ist. Jetzt muss eben noch die Einhaltung dieser Vorgaben am Fahrzeug des TE geprüft werden. (sofern es sich um ein Teilegutachten handelt). Das sind zwei verschiedene Sachen.
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Gast_charly68_* |
21.03.2011, 11:19
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#12
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Der TÜV (oder wer auch immer das Gutachten erstellt hat) hat bisher nur bestätigt, dass die geprüfte Kombination aus Fahrzeug und Rädern unter bestimmten Vorgaben möglich ist. Richtig, das Gutachten enthält aber auch wann eine TÜV-Abnahme nötig ist. Jedenfalls ist eine zusätzliche TÜV-Abnahme nicht nötig wenn a) der TE eines der aufgeführten Modelle fährt und b) eine der aufgeführten Reifengrößen verwendet wird. Denn ansonsten müsste bei jedem Modell sowie Reifengröße die Auflage A01 drin stehen. |
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21.03.2011, 11:55
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Das was charly68 schreibt ist ganz wichtig !! Steht unter Deiner Kombination nicht die Auflage A01 brauchst Du i.d.R. keine Anbauabnahme.
Was ich jetzt ergänze ist fürs Handling und einfacher für jeden TÜV Prüfer und für Dich. Nimm bitte das GA, such Deinen Fahrzeugtyp, mach da ein Kreuz od. Textmarker, dann markier Deine Reifengröße und die Auflagen die dazu stehen. Jetzt markierst Du die Auflagen die zu Deiner Kombination gehören auf den Erläuterungen zu Deiner Kombination/Auflagen und siehe da es wird sich alles aufklären. Vorallem kann es vorkommen, dass unter anderen Auflagen, wie A01, plötzlich doch ein Verweis auf eine Anbauabnahme steht. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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21.03.2011, 18:41
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 09.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57720 |
Schön, dann kann ich mir das Eintragen wohl sparen.
Vielen Dank für die rege Beteiligung! |
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23.03.2011, 07:34
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1343 Beigetreten: 06.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49316 |
Warum soll der TE nochmal Geld beim TÜV ausgeben für Dinge die der TÜV bereits bestätigt hat. Interessant war hier für mich, dass der TÜV wohl einen Ermessenspielraum bezüglich der Kosten hat. War die Tage auch mal wieder beim TÜV. Wollte einen Termin für eine Vollabnahme machen. Dann hab ich wegen meiner Winterfelgen nachgefragt. Die haben eine Teilegutachten/ABE. War mir nicht sicher ob diese eingetragen werden müssen. Reifengröße ist schon ab Werk freigegeben. Bei meinem Fahrzeug stand A01, also eintragen. Der Prüfer hielt dies für schwachsinnig aber es ist nunmal Vorschrift. Statt den üblichen 39€ nahm er mir dann um die 12€ ab. Das fand ich sehr fair aber auch interessant. Wusste nicht, dass da so ein Spielraum besteht. Muss also nicht immer so teuer sein und so bin ich auf der sicheren Seite, wenn mich meine Freunde mal wieder durchchecken. Gruß -------------------- "Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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Gast_charly68_* |
23.03.2011, 09:51
Beitrag
#16
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Man muß unterscheiden ob die Reifen/Felgenabnahme im Rahmen einer Vollabnahme oder unabhängig von einer Untersuchung abgenommen wurden/werden.
Bei einem extra Termin hat ja der Prüfer mehr Aufwand als bei einer Vollabnahme an der er sowieso alles prüfen muß. Demnach folgere ich, daß die 12 Euro als reine Schreibgebühr für das Felgen/Reifengutachten zu sehen sind. Anders kann ich es mir nicht vorstellen. |
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23.03.2011, 16:01
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
für Abnahmen nach § 19, 21, EG-FGV, u.s.w. gibt es eine Grundgebühr und der Rest geht nach Aufwand.
Kann man auf den ausgelegten Preisliste bei den Vereinen nachlesen. Preislisten müssen ausliegen !! Grundgebühr geht bei uns z.B. für PKW bei 38,-€ los und nach oben offen !! -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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23.03.2011, 17:05
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1343 Beigetreten: 06.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49316 |
Ne ne Männer, das habt ihr falsch verstanden. Ich war mit meinem Alltagswagen da um einen Termin für eine Vollabnahme für ein anderes Auto zu machen. Den Termin hab ich auch bekommen und dann hab ich wegen den Winterfelgen auf dem Alltagswagen nachgefragt. Diese wurden dann direkt eingetragen/abgenommen. Hatte mit der Vollabnahme nichts zu tun.
Gruß -------------------- "Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 11:13 |