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> Bußgeld aus Italien obwohl nie dort gewesen
kessihund
Beitrag 17.03.2011, 10:54
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
wir haben gestern von der Bezirksregierung Köln einen Bussgeldbescheid aus Italien in Höhe von 50,00 € für "Parken in geschlossener Ortschaft trotz Verbotsschild durch Beschilderung" bekommen. Das ganze soll am 20.06.2010 gewesen sein. Unser PKW und auch wir waren nachweislich weder zu dieser Zeit noch zu einer anderen Zeit in Italien. Dies können sicherlich alle unsere Freunde, Bekannte, Arbeitgeber etc. bezeugen, da wir im letzten Jahr auch nicht für einen Tag irgendwo auswärts waren. Auch mit unserem Fahrzeug fährt niemand anderes. Die Polizei in Deutschland kann hier nichts machen. Die Bezirksregierung Köln, die den Bescheid zugestellt hat, fühlt sich ebenso wenig zuständig. Ein Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid kann nur in italienischer Sprache verfasst werden, so steht es auf dem Bescheid. Was können wir jetzt tun? Wir können doch nicht auf unsere Kosten einen Dolmetscher etc. beauftragen. Dies übersteigt sicherlich die Kosten des Bussgeldbescheides. Hat jemand schon einmal ähnliches erlebt?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.03.2011, 10:59
Beitrag #2





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Kommen zu den 50 Euro noch Gebühren hinzu? Anderenfalls ist der Bescheid in Deutschland sowieso nicht vollstreckbar. Dagegen spricht allerdings derzeit, dass der Bescheid von einer deutschen Behörde kommt.
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Andreas
Beitrag 17.03.2011, 11:05
Beitrag #3


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Zitat (Georg_g @ 17.03.2011, 10:59) *
Dagegen spricht allerdings derzeit, dass der Bescheid von einer deutschen Behörde kommt.


Nicht unbedingt, die BR Köln wird den Bescheid vermutlich nur in Amtshilfe für die italienische Behörde zugestellt haben.


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Kai R.
Beitrag 17.03.2011, 11:17
Beitrag #4


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Hallo,

es findet sich bestimmt jemand, der Dir den Widerspruch übersetzt. Kannst ja mal hier nachfragen. Ich bin zwar nicht sicher, dass das dann viel nützt. Aber wenn Du eh nicht nach Italien reist kann Dir das egal sein. Vollstreckbar ist der Bescheid hier nicht. Der Betrag ist zu niedrig und ein Fahrer ist ja auch nicht bekannt.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.03.2011, 11:17
Beitrag #5





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Zitat (Andreas @ 17.03.2011, 11:05) *
Nicht unbedingt, die BR Köln wird den Bescheid vermutlich nur in Amtshilfe für die italienische Behörde zugestellt haben.

Ja, kann gut sein, denn für die Vollstreckung selbst wäre das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig. Wenn neben den 50 Euro keine weiteren Kosten geltend gemacht wurden, würde ich das Schreiben sowieso ignorieren.

Ist der Hinweis, dass ein Einspruch nur in italienischer Sprache verfasst werden kann, richtig?

Zitat (Kai R. @ 17.03.2011, 11:17) *
... und ein Fahrer ist ja auch nicht bekannt.

Bei Verstößen im ruhenden Verkehr - und nur hier - würde die Kostentragungspflicht nach deutschem Vorbild greifen.
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Mitleser
Beitrag 17.03.2011, 11:34
Beitrag #6


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Zitat (Georg_g @ 17.03.2011, 11:17) *
Ist der Hinweis, dass ein Einspruch nur in italienischer Sprache verfasst werden kann, richtig?

Nach italienischem Recht vermutlich ja. Ist in Deutschland ja genauso, oder welche Bußgeldstelle akzeptiert Einsprüche in finnisch?

Es gibt jedoch deutliche Stimmen, dass diese Praxis gegen Art. 6 Nr. 3 e EMRK verstößt. Zumindest dürfte ein Bußgeldverfahren -unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung des EGMR- ein Verfahren iSd Art. 6 EMRK sein.
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Berndi962
Beitrag 17.03.2011, 11:39
Beitrag #7


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Zitat
Das ganze soll am 20.06.2010 gewesen sein. Unser PKW und auch wir waren nachweislich weder zu dieser Zeit noch zu einer anderen Zeit in Italien.
Hm. think.gif


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Mitleser
Beitrag 17.03.2011, 11:49
Beitrag #8


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Neben Schreibfehlern kommt auch ein Problem mit der Trennung der Buchstabenblöcke als mögliche Ursache in Betracht. Statt des Kennzeichens M - DB 1234 kann auch das Kennzeichen MD - B 1234 gemeint sein.
Grund ist, dass nicht alle Länder eine unterscheidende Trennung wie in Deutschland praktizieren. Das Beispielkennzeichen taucht dann im Computer schlicht als MDB1234 auf.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.03.2011, 11:53
Beitrag #9





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Zitat (Mitleser @ 17.03.2011, 11:34) *
Ist in Deutschland ja genauso, oder welche Bußgeldstelle akzeptiert Einsprüche in finnisch?

Deutschland müsste aber einen Bußgeldbescheid in finnischer Sprache ausstellen, daher hätte es ja sein können, dass das für Rechtsmittel ebenso gilt. Vermutlich fehlt hierfür aber - anders als für den BuGeBe - eine Rechtsgrundlage.
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astaubach
Beitrag 17.03.2011, 11:58
Beitrag #10


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Zitat (kessihund @ 17.03.2011, 10:54) *
Ein Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid kann nur in italienischer Sprache verfasst werden

Vielleicht reicht da der Google Übersetzer.
Ist nicht perfekt, aber relativ gut. Die Leute wissen dann sicher was gemeint war.

Beispiel


--------------------
Gruß, Andreas
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kessihund
Beitrag 17.03.2011, 12:14
Beitrag #11


Neuling


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Hallo,
danke für die vielen Antworten. Es sind lt. dem italienischen Bussgeldbescheid 50,00 € zu zahlen. Sollte nicht innerhalb von 60 Tagen gezahlt werden,
sind 89,00 € fällig. Somit dann auch vollstreckbar. Ich habe meinen Widerspruch nunmehr von Google übersetzen lassen und diesen übersetzten und den Deutschen an die Polizeistelle in Italien gefaxt. Zusätzlich werde ich es noch per Einschreiben mit Rückschein herausschicken.
mfg.
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lte0
Beitrag 17.03.2011, 15:40
Beitrag #12


Neuling
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Hallo Kessihund!

Wohnst du denn selber in Köln oder Umgebung?
Dann könntest du eventuell hier um Hilfe ersuchen:

Generalkonsulat Italien
Universitätsstraße 81
(Höhe Aachener Weiher)
50931 Köln
Fon: (02 21) 40 08 70
Fax: (02 21) 40 60 35 0
Sprechzeit: Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr, Mi 15.30-18 Uhr

Nur so ne Idee...
Gruß, lte0
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Achim
Beitrag 17.03.2011, 16:28
Beitrag #13


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Zitat (lte0 @ 17.03.2011, 16:40) *
....
Gruß, lte0

Erster Beitrag und dann mit konkreter Hilfe thumbup.gif

Herzlich willkommen im Forum wavey.gif


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El Bestrafo
Beitrag 17.03.2011, 16:36
Beitrag #14


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Zitat (Mitleser @ 17.03.2011, 11:34) *
Es gibt jedoch deutliche Stimmen, dass diese Praxis gegen Art. 6 Nr. 3 e EMRK verstößt. Zumindest dürfte ein Bußgeldverfahren -unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung des EGMR- ein Verfahren iSd Art. 6 EMRK sein.

Der Art. 6 spricht von "strafrechtlicher Anklage" und nicht von einer Anhörung im Owi-Verfahren


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Mitleser
Beitrag 17.03.2011, 17:18
Beitrag #15


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Wie in meinem von Dir zitierten Posting geschrieben, kommt es nicht nur auf den (deutschen) Wortlaut der EMRK und die Formulierungen im nationalen deutschen Rechtssystem an, sondern auch auf die "bisherigen Rechtsprechung des EGMR". dry.gif

Mit dem Spezialfall des deutschen OWiG hat er sich ua im Fall Öztürk (Urteil vom 21.02.1984; o. Az.) beschäftigt. Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Entscheidungen, welche nicht direkt deutsches Recht betreffen, aber naturgemäß in die Bewertung einfließen. Danach kommt es nicht auf die nationale Bezeichnung des Verfahrens und auch nur sekundär auf dessen Eingruppierung an -> Autonome Auslegung.
Art. 6 EMRK ist demnach auch auf Ordnungswidrigkeiten anwendbar. Ausnahmen nach Fallprüfungen natürlich möglich!

Die Kommentare zur EMRK sehen dies mWn einmütig ebenso wie der EGMR und stimmen der sehr weiten Auslegung des Begriffes "strafrechtlicher Anklage" zu.

Zum Umfang der Rechte hat ua der BGH am 26. 10. 2000 ausgeführt: "Den vom Gerichtshof aufgestellten Grundsätzen ist der allgemeine Gedanke zu entnehmen, dass nach den Maßstäben der EMRK der Anspruch des der Gerichtssprache nicht kundigen Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren es gebietet, ihm nicht nur alle ihm gegenüber vorgenommenen, maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte kostenlos in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben, sondern es ihm auch zu ermöglichen, alle von ihm in Ausübung seiner strafprozessualen Rechte abgegebenen mündlichen und schriftlichen Erklärungen unentgeltlich in die Gerichtssprache übertragen zu lassen, soweit dies zur Wahrnehmung dieser Rechte erforderlich ist. Dies folgt aus dem Zweck des Art. 6 III lit. e EMRK, zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens i.S. des Art. 6 I EMRK alle Nachteile auszuschließen, denen ein Angeklagter, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Angeklagten ausgesetzt ist."


Bislang ungeklärt und strittig ist mWn nur, ob der Betroffene zwingend mittels Dolmetscher in der Amtssprache agieren muss, oder ob er auch in seiner Muttersprache agieren darf und die jeweilige Behörde von sich aus übersetzen lassen muss. Vor allem bei Verfahren(sschritten) ohne Anwesenheitspflicht.
Argumentiert wird weitestgehend damit, dass die Einschaltung eines Dolmetschers eine zeitliche, finanzielle (Vorschuss der Kosten) und psychologische (Einstiegs-)Hürde darstellt und daher den Betroffenen von der Wahrung seiner Rechte abhält -> Schlechterstellung gegenüber der Sprache kundigen Betroffnem
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lte0
Beitrag 17.03.2011, 17:29
Beitrag #16


Neuling
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Zitat (Achim @ 17.03.2011, 16:28) *
Herzlich willkommen im Forum wavey.gif


Ja danke, biggrin.gif
nachdem ich jetzt schon anderthalb Jahre hier mitlese, war das mal eine echte Steilvorlage.
Ich gehe (fast) jeden Abend mit dem Hund am Konsulat vorbei yes.gif
Ob die allerdings wirklich helfen können...

Gruß, lte0
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Classicdriver
Beitrag 17.03.2011, 17:41
Beitrag #17


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Hallo.... habe Dein Posting jetzt erst gelesen. Wollte Dir gerade eine PN schreiben, aber Du hast die anscheinend deaktiviert .... wie Du vielleicht anhand meiner Ortsangabe "München und Alto Adige" sowie verschiedener Postings sehen kannst, bin ich gebürtiger Südtiroler, der seit 17 Jahren in D lebt .... das heisst, ich spreche Deutsch und Italienisch als "gleichberechtigte" Muttersprachen... wen ich irgendwas für Dich tun kann, lass es mich wissen...
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El Bestrafo
Beitrag 17.03.2011, 17:44
Beitrag #18


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BGH, Beschluss vom 26. 10. 2000 - 3 StR 6/ 00 - Spricht vom Beschuldigten im Strafverfahren think.gif


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Andreas
Beitrag 17.03.2011, 17:50
Beitrag #19


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In dem Verfahren ging es auch um gemeinschaftlichen Diebstahls und darüber hinaus zweier einzeln begangener Diebstähle.


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Mitleser
Beitrag 17.03.2011, 18:11
Beitrag #20


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Zitat (El Bestrafo @ 17.03.2011, 17:44) *
BGH, Beschluss vom 26. 10. 2000 - 3 StR 6/ 00 - Spricht vom Beschuldigten im Strafverfahren think.gif

Richtig, daher schrieb ich ja auch:
Zitat (Mitleser @ 17.03.2011, 17:18) *
Zum Umfang der Rechte hat ua der BGH am 26. 10. 2000 ...

Bitte nicht zu selektiv lesen - für die Erstreckung auf OWi-Verfahren waren die vorangegangenen Absätze dry.gif
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kessihund
Beitrag 17.03.2011, 19:14
Beitrag #21


Neuling


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Zitat (lte0 @ 17.03.2011, 15:40) *
Hallo Kessihund!

Wohnst du denn selber in Köln oder Umgebung?
Dann könntest du eventuell hier um Hilfe ersuchen:

Generalkonsulat Italien
Universitätsstraße 81
(Höhe Aachener Weiher)
50931 Köln
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Ich wohne leider nicht in Köln oder Umgebung aber danke für die Antwort.
LBG kessihund

Zitat (Classicdriver @ 17.03.2011, 17:41) *
Hallo.... habe Dein Posting jetzt erst gelesen. Wollte Dir gerade eine PN schreiben, aber Du hast die anscheinend deaktiviert .... wie Du vielleicht anhand meiner Ortsangabe "München und Alto Adige" sowie verschiedener Postings sehen kannst, bin ich gebürtiger Südtiroler, der seit 17 Jahren in D lebt .... das heisst, ich spreche Deutsch und Italienisch als "gleichberechtigte" Muttersprachen... wen ich irgendwas für Dich tun kann, lass es mich wissen...



Danke für die angebotene Hilfe, vielleicht muss ich nochmal drauf zurückkommen. Wir haben hier im Ort einen italienischen Eisladen, die uns auch kennen. Ich werde morgen fragen, ob man mir dort evtl. Meinen Widerspruch auf italienisch übersetzt, bzw. Fragen ob die Googleübersetzung wirlich brauchbar ist.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 17.03.2011, 19:12
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Couscous
Beitrag 17.03.2011, 21:34
Beitrag #22


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Zitat (kessihund @ 17.03.2011, 19:14) *
Danke für die angebotene Hilfe, vielleicht muss ich nochmal drauf zurückkommen. Wir haben hier im Ort einen italienischen Eisladen, die uns auch kennen. Ich werde morgen fragen, ob man mir dort evtl. Meinen Widerspruch auf italienisch übersetzt, bzw. Fragen ob die Googleübersetzung wirlich brauchbar ist.


Wie oft willst Du denn den gleichen Einspruch dorthinschicken? Wenn Du nicht heute schon so voreilig die Google-Übersetzung bemüht hättest, hättest Du von Foristen hier (z.B. Classicdriver, oder auch von mir) eine anständige Übersetzung bekommen können. Wer weiss, was Du jetzt geschrieben hast.

Gruss, Buran


--------------------

Gruss, Couscous
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Ichtyos
Beitrag 18.03.2011, 15:24
Beitrag #23


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Zitat (Classicdriver @ 17.03.2011, 17:41) *
Wollte Dir gerade eine PN schreiben, aber Du hast die anscheinend deaktiviert ....

Kleiner Hinweis dazu: @kessihund hat bislang drei Beiträge erstellt. Die PN-Funktion gibt es hier im Forum erst ab fünf Beiträgen.


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CaptHawkeye
Beitrag 19.03.2011, 00:43
Beitrag #24


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Zitat (Achim @ 17.03.2011, 16:28) *
Zitat (lte0 @ 17.03.2011, 16:40) *
....
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@ Achim: gut aufgepasst!

Zitat (kessihund @ 17.03.2011, 19:14) *
...Wir haben hier im Ort einen italienischen Eisladen, die uns auch kennen. Ich werde morgen fragen, ob man mir dort evtl. Meinen Widerspruch auf italienisch übersetzt, bzw. Fragen ob die Googleübersetzung wirlich brauchbar ist.

Das war auch mein Gedanke. Widerspruch a. Deutsch verfassen, und damit zum freundlichen Italiener um die Ecke (Pizzamann oder Fachkraft für tiefgefrorene Milch- und Obsterzeugnisse) gehen mit der bitte um Übersetzung. Wenns natürlich hier im Forum auch praktiche Hilfe gibt, umso leichter.

gruß Hawk
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Kühltaxi
Beitrag 20.03.2011, 19:37
Beitrag #25


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Zitat (Classicdriver @ 17.03.2011, 17:41) *
wie Du vielleicht anhand meiner Ortsangabe "München und Alto Adige" sowie verschiedener Postings sehen kannst, bin ich gebürtiger Südtiroler,

Vielleicht ist hier das entscheidende Wort. Die italienische Bezeichnung Alto Adige (Oberetsch) für Südtirol kennen die allerwenigsten Deutschen. Genau wie Ticino für Tessin, aber da ist wenigstens noch eine Ähnlichkeit vorhanden an der man erkennen könnte was gemeint ist.


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Classicdriver
Beitrag 20.03.2011, 20:06
Beitrag #26


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genau deswegen habe ich es erklärt, als ich dem @TE meine Hilfe angeboten habe. Warum ich "Alto Adige" sage, liegt wohl in meiner "Sozialisierung", und einfach aus Gewohnheit. Ich stamme ja mit meinen Mitte 30 aus einer Generation, die im Kindergarten und in den ersten Schuljahren auf Teufel komm raus "eingeitalienischt" werden sollte. Das ging ja teilweise so weit, dass es Mecker von den Lehrern gab, wenn man in der Pause im Schulhof Deutsch gesprochen hatte (und das obwohl in meinem Heimatort 80% deutschsprachig sind). Mittlerweile ist das ja Gott sei Dank wieder anders.
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Reimo
Beitrag 01.08.2012, 15:13
Beitrag #27


Neuling


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@ classicdriver

Leider ist die Möglichkeit dir über das Forum eine PN bzw. Email zu senden für mich als Neumitglied deaktiviert.

Daher veröffentliche ich hier meine Bitte an dich:

Ich habe einen Bußgeldbescheid aus Italien in deutscher Sprache erhalten und möchte mich dagegen wenden. Obwohl man offensichtlich Deutsch beherrscht, verlangt die italienische Polizei dass der Einspruch in Italienisch verfasst werden muss, da er sonst als unzulässig abgewiesen wird - ein Schelm wer böses dabei denkt.

Es handelt sich um ca. 10 Zeilen Text.

Könntest Du vielleicht auch mir bei der Übersetzung behilflich sein?
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Tanna
Beitrag 01.08.2012, 15:35
Beitrag #28


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Hallo Reimo,

du könntest einfach noch 4 Beiträge in den Fachforen schreiben, dann kannst du ihm eine PN oder Mail schicken. wink.gif

Damit @classicdriver dich kontaktieren kann, solltest du hier deine Einstellung so ändern, dass er dir auch eine Email schicken kann (er weiß deine Adresse damit aber nicht, das geht über das VP). wavey.gif


Sei herzlich gegrüßt,
Tanna


--------------------

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Reimo
Beitrag 01.08.2012, 19:45
Beitrag #29


Neuling


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Danke für den Hinweis Tanna.

Hab's sofort geändert.
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Reimo
Beitrag 10.08.2012, 10:40
Beitrag #30


Neuling


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Hallo liebe Mitforisten, ich möchte den Thread noch einmal hoch holen, da ich Hilfe bei der Übersetzung eines kurzen Textes ins Italienische brauche. Der freundliche user: classicdriver ist ja leider hier seit April nicht mehr aktiv gewesen.

Wäre sehr nett wenn sich ein Südtiroler oder jemand mit guten Italienischkenntnissen mal melden könnte. Es dauert vielleicht 10 min.

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mir
Beitrag 10.08.2012, 11:33
Beitrag #31


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Schreib doch den Text einfach ins Forum, dabei persönliche Angaben, Namen und Aktenzeichen einfach weglassen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Kai R.
Beitrag 10.08.2012, 12:42
Beitrag #32


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Wohnort: NRW
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für solche Übersetzungen würde ich auch auf Foren wie zum Beispiel Yahoo Clever zurückgreifen. Es sollte sich doch jemand finden der das mal eben übersetzt.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

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Zufall
Beitrag 11.08.2012, 10:40
Beitrag #33


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Oder Google Translate, muss ja nicht gutes Italienisch sein.
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corneliusrufus
Beitrag 11.08.2012, 13:33
Beitrag #34


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Es wird wohl nicht funktionieren, aber versuchen kann man es. Schreibe Deine Stellungsnahme an ein italienisches Konsulat. Möglichst nur wenige Sätze. Und frage, ob Deine Antwort zwingend in italienisch verfasst sein muss. Wenn ja, ob es wirklich sehr umständlich wäre, wenn jemand diese deine drei Sätze seinen Kollegen auf italienisch mitteilt?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Ichtyos
Beitrag 11.08.2012, 20:59
Beitrag #35


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Zitat (Reimo @ 10.08.2012, 11:40) *
Der freundliche user: classicdriver ist ja leider hier seit April nicht mehr aktiv gewesen.


Ich habe dem User mal kurz eine PN geschickt. Falls er in seinem Account eine Info darüber in den e-mail-Account eingerichtet hat, sollte er es mitbekommen.


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Tanna
Beitrag 12.08.2012, 22:15
Beitrag #36


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Das hatte ich schon Anfang August gemacht, aber @classicdriver rührte sich nicht.

Hallo Reimo,

da ich auch etwas Italienisch kann: Stell deinen Text doch einfach hier hinein. Perfekt bin ich nicht, aber um es verständlich auszudrücken, sollte es reichen.

Sei herzlich gegrüßt,
Tanna


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