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> Verkehrsunfall und der Verursacher reagiert nicht
kampet
Beitrag 14.03.2011, 21:33
Beitrag #1


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Hallo,

ich hatte vor 3 1/2 Wochen ein kleinen Verkehrsunfall ist aber nichts schlimmes passiert nur ein hoher Sachschaden.

Polizei hat den Unfall aufgenommen und meinte am ende, das der Verursacher "Rechts vor Links" nicht beachtet hat und somit in mein Fahrzeug rein gefahren ist.

Ich hab das der gegnerischen Versicherung gemeldet und auch ein Unfallbericht an Sie geschickt.
Ein Gutachter war bei mir auch schon und eine Werkstatt hat sich den Schaden auch kurz angeguckt.

Ich hab von der Polizei so ein Zeugenbogen erhalten, denn ich ausgefühlt habe.

Ich hab bei der gegnerischen Versicherung angerufen und da wurde mir gesagt, dass die Unfallverursacherin bis heute noch keine Stellung dazu abgegeben hat und somit wir alle auf Ihm warten müssen.

Meine Frage:

Wie lange sollte / muss ich warten ? Gibt es da irgendwelche Fristen ??

Der Unfallverursacher hat bestimmt auch so ein Brief von der Polizei erhalten, was passiert wenn er dadrauf auch nicht reagiert ?

Sollte ich am besten gleich zum Anwalt gehen ? Die Kosten muss doch eh die gegnerische Versichung übernehmen oder ?
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Gast_charly68_*
Beitrag 14.03.2011, 21:42
Beitrag #2





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Übergebe die Sache einem Anwalt.

Er vertritt Deine Rechte und macht auch der gegnerischen Versicherung entsprechenden Druck.

Da der Gegner nach Feststellungen der Polizei zu 100 % schuldig ist, hat auch die gegnerische Versicherung die Kosten für den Anwalt zu übernehmen.
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Berndi962
Beitrag 14.03.2011, 22:01
Beitrag #3


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Zitat (kampet @ 14.03.2011, 21:33) *
Sollte ich am besten gleich zum Anwalt gehen ? Die Kosten muss doch eh die gegnerische Versichung übernehmen oder ?
Zweimal JA!
Du hast einen eigenen Gutachter bestellt?


--------------------
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kampet
Beitrag 14.03.2011, 23:11
Beitrag #4


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Leider nicht ganz, die geg. Versicherung hat ein Dekra Gutachter geschickt aber die Schadenhöhe deckt sich mit der Höhe die, die Werkstatt ausgeht.

Darf ich hier mein Unfallbericht Posten (ohne Namen etc ) ?? oder kann was passieren ??

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 15.03.2011, 14:17
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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janr
Beitrag 14.03.2011, 23:15
Beitrag #5


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Geh zum Anwalt in sachen Verkehrsrecht und dieser hat auch einen Gutachter der ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muß.

Der Versicherungsgutachter ist nicht hinzunehmen da er auf deren Gehaltsliste steht wavey.gif

ps: freilich darfst du deinen Unfallbericht hier niederschreiben oder eine Kopie mittels Imagehoster einstellen, aber achte auf Anonymisierung.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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kampet
Beitrag 14.03.2011, 23:30
Beitrag #6


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Ich bog mit meinem Fahrzeug (XXX- XXX XXX ) aus der Hainhölzer Str. nach links in den
Postkamp ein.
Ich fuhr auf dem Postkamp und sah das Fahrzeug (X – XXXX ) von Herr XXXX, wie er sich im T- Kreuzungsbereich der Postkamp – Striehlstraße befand.

Erst später erfuhr ich, dass Herr XXXX im T-Kreuzungsbereich wenden wollte.

Bei dem Versuch sein Fahrzeug zu wenden, hielt er an, um ein kleine Strecke rückwärts zu fahren. Nach ihrer Rückwärtsfahrt hielt er nochmal an.

Daraufhin fuhr ich langsam auf die Kreuzung weiter zu.

Sein Fahrzeug stand im Kreuzungsbereich.

Da sein Fahrzeug stand, fuhr ich an sein Fahrzeug vorsichtig vorbei. Als ich mit meinem Fahrzeug schon zur Hälfte vorbei gefahren bin, fuhr Herr XXXX mit seinem Fahrzeug los und mir in die linke hintere Tür.

Verkehrszeichen an der Unfallstelle:
Wir befanden uns in einer 30er Zone.
Keine weiteren relevanten Verkehrszeichen am Unfallort



***

***Anmerkung Moderator:

google erlaubt die private Verwendung seines Kartenmaterials, solange die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernt werden. Das Verkehrsportal ist jedoch als kommerzieller Anbieter einzustufen. Damit besteht definitiv keine Erlaubnis google-Images, egal ob diese durch den User bearbeitet wurden oder nicht, im VP einzustellen und zu verwenden.
Deshalb habe ich das Bild entfernt.

Mr.T
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janr
Beitrag 14.03.2011, 23:36
Beitrag #7


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Dieser Satz
Zitat (§9 StVO;Abs 5)
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;
sollte alles sagen.
Laß dich Anwaltlich vertreten dieser wird deine Rechte in Sachen Versicherungsabwicklung durchsetzen und beschleunigen.


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