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> Mit 125 ccm Roller mit Führerscheinklasse B erwischt!?!?
psporting
Beitrag 12.03.2011, 12:23
Beitrag #1


Neuling
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Hallo!

Ich bin 26 Jahre und habe nur den normalen Führerschein (Klasse B). Dachte eigentlich das ich mit dem so 125 ccm Roller in Deutschland fahren dürfte. Die Polizei hat mich angehalten und sagte mir das ich nicht fahren dürfte! War aber der Meinung das ich fahren darf, weil mein Bruder auch fahren darf (10 Jahre älter)...

Mit was hab ich jetzt schlimmstenfalls zu rechnen oder was ist realistisch was ich zu erwarten habe??? Das es fahren ohne Führerschein ist das konnten die Beamten auch sagen...

MfG und Danke schonmals für antworten
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steveluke
Beitrag 12.03.2011, 12:39
Beitrag #2


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Zitat (psporting @ 12.03.2011, 12:23) *
Mit was hab ich jetzt schlimmstenfalls zu rechnen oder was ist realistisch was ich zu erwarten habe??? Das es fahren ohne Führerschein ist das konnten die Beamten auch sagen...

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG):
Der mögliche Strafrahmen liegt bei fahrlässiger Begehung zwischen Geldstrafe (max. 180 Tagessätze) und Haftstrafe bis zu einem halben Jahr.
Bei vorsätzlicher Begehung sind sowohl Geldstrafen als auch Haftstrafen bis zu einem Jahr möglich.

Maßgeblich für die Festlegung eines Strafmaßes sind die individuellen Merkmale des Einzelfalls sowie das Maß deiner individuellen Schuld.

Wenn du bis jetzt strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten bist (also ein sog. "Ersttäter"), dann solltest du mit einer Geldstrafe i.H.v. 10-20 Tagessätzen rechnen (wobei 1 Tagessatz einem Dreißigstel deines monatlichen Nettoeinkommens entspricht).
Nicht selten werden Verfahren gegen "Ersttäter" aber auch eingestellt, z.B. gegen Zahlung einer Geldbuße.
Im Fall einer Einstellung blieben dir sogar die vorgesehenen Flensburg-Punkte erspart.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Mr.T
Beitrag 12.03.2011, 13:12
Beitrag #3


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Zitat (psporting @ 12.03.2011, 12:23) *
weil mein Bruder auch fahren darf (10 Jahre älter)...
Welche Fahrerlaubnis (-klassen) hat denn dein Bruder?


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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mk1
Beitrag 12.03.2011, 13:32
Beitrag #4


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klasse a1 war früher schon nicht mit im fs klasse 3 inbegriffen, lediglich die klassen 4 und 5, heute m und l.
sicher dass dein bruder fahren darf? wenn ja, hat er einen kleinen motorradführerschein a1. wenn nicht, sollte er so schnell es geht auf
eine 50ccm rakete umsatteln um sich ärger zu ersparen.

ich korrigiere mich selber - bis zum 01.04.1980 war a1 mit inbegriffen - hat dein bruder vor diesem stichtag die fe erworben?


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Berndi962
Beitrag 12.03.2011, 13:44
Beitrag #5


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Zitat (mk1 @ 12.03.2011, 13:32) *
ich korrigiere mich selber - bis zum 01.04.1980 war a1 mit inbegriffen -
1b hieß diese FE-Klasse damals.

Zitat
hat dein bruder vor diesem stichtag die fe erworben?
Mit Sicherheit nicht. wink.gif


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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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Kühltaxi
Beitrag 13.03.2011, 14:59
Beitrag #6


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Da war er noch im Kindergarten. laugh2.gif

Evtl. umgeschriebener Auslandsführerschein? think.gif


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Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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mk1
Beitrag 15.03.2011, 01:29
Beitrag #7


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entschuldigt ihr beiden! habe nicht gesehen, dass psporting sein alter schon mit 26 jahren angegeben hat. rolleyes.gif


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psporting
Beitrag 15.03.2011, 12:30
Beitrag #8


Neuling
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OH dann darf er auch nicht fahren... ja er ist 36! Führerschein von 1992!
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Andreas
Beitrag 15.03.2011, 12:55
Beitrag #9


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Zitat (psporting @ 15.03.2011, 12:30) *
OH dann darf er auch nicht fahren...


So ist es.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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psporting
Beitrag 19.05.2013, 09:41
Beitrag #10


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Stimmt er darf nicht fahren...

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 19.05.2013, 22:28
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Hoheneicherstation
Beitrag 19.05.2013, 10:09
Beitrag #11


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Hallo

Du und dein Bruder dürft aber diese Roller fahren. Die sind dann auch nicht auf 125 ccm begrenzt, sondern je nach Geldbeutel bis 500(600) ccm und gut 50 PS ... biker.gif

(Das geht allerdings nur wenn die Fahrerlaubnis Klasse B vor 2013 erworben wurde)


Edith sagt, diese Roller haben quasi eine Zulassung als "PKW" ...

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ts1
Beitrag 19.05.2013, 11:08
Beitrag #12


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Zitat (Hoheneicherstation @ 19.05.2013, 10:09) *
Die sind dann auch nicht auf 125 ccm begrenzt, sondern je nach Geldbeutel bis 500(600) ccm und gut 50 PS ... biker.gif
Max. 500ccm und 40 PS, 600er gibt es nicht.
Und auch nicht genau der abgebildete Roller. Das geschulte Auge erkennt den sogleich durch Blinker, Kühlergrill, (fehlendes) Standlicht und Windschild als RL Version (für den Motorrad-Führerschein).


--------------------
MfG Thomas
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amfa
Beitrag 19.05.2013, 11:41
Beitrag #13


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Off-Topic:
Ich bin gerade begeistert, dass der TE nach über 2 Jahren nochmal zurück gekommen ist und seinen eigenen Thread wiederbelebt hat biggrin.gif


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 19.05.2013, 21:47
Beitrag #14


bekennender Pfostenumfahrer
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Woha! Auch grad gesehen. Das schlägt MR OJ um Längen !!!
Gibt es für sowas VP Sonderpreise ? tongue.gif cool.gif
(ob der TE 2jahre in einem Gebäude war, wo man kein Internet nutzen konnte.... dann waren es wohl doch mehr TS als gedacht....)
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ramos_berlin
Beitrag 25.02.2019, 17:32
Beitrag #15


Neuling


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Zitat (Hoheneicherstation @ 19.05.2013, 10:09) *
Hallo

Du und dein Bruder dürft aber diese Roller fahren. Die sind dann auch nicht auf 125 ccm begrenzt, sondern je nach Geldbeutel bis 500(600) ccm und gut 50 PS ... biker.gif

(Das geht allerdings nur wenn die Fahrerlaubnis Klasse B vor 2013 erworben wurde)


Edith sagt, diese Roller haben quasi eine Zulassung als "PKW" ...


Hallo,
welche Art Roller meint ihr denn da? 500ccm? ?? Ich find nix was darauf hindeutet dass es sol eine Regelung gibt... wäre aber sehr spannend zu wissen.

Danke,
herzliche Grüße
Ramos
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Baghira
Beitrag 26.02.2019, 05:56
Beitrag #16


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Das sind die Piaggio MP 3 LT.
Allerdings ist die Regelung für ab 2013 gebaute neigungsfähige Dreiradroller wie der Piaggio MP3 nicht mehr gültig.Es besteht aber Bestandsschutz für bis 2013 gebaute Dreiradroller.
Die einzigen Möglichkeiten ein Zweirad zu fahren, sind die 50 oder mit der DDR Regelung bis 1992 in den Verkehr gebrachten Simsons.
Oder aber einen der verschiedenen Motorradführerscheine machen.
Sei es bis 15PS, bis 48 PS oder die offene Variante.


--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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ramos_berlin
Beitrag 26.02.2019, 11:39
Beitrag #17


Neuling


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Danke Dir, Baghira!
Du hast mir wirklich weitergeholfen!

Herzliche Grüße
Ramos

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 26.02.2019, 11:59
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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Hoheneicherstation
Beitrag 26.02.2019, 12:42
Beitrag #18


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Seit 2017 gibt's eine neue Regelung in der FEV. Dadurch sind diese "Roller" wieder möglich
Allerdings mit Auflagen, die auch auf der Seite erklärt werden. (Dazu die Seite etwas runterscrollen bis: Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ...)


Edith sagt: Da war die falsche Taste im Weg ...

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Explosiv
Beitrag 26.02.2019, 12:45
Beitrag #19


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Dann müssen wir ja nur noch bis 2917 warten, bis wir aufsteigen dürfen. laugh2.gif


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Jetfuel
Beitrag 26.02.2019, 13:27
Beitrag #20


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Dürfen die trotz Euro 4 weiterhin in den evtl. bald gesperrten Städten fahren? Also aktuell meinte ich ... was nächste Woche ist waeiß man bei dem Thema eh nie laugh2.gif
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hk_do
Beitrag 26.02.2019, 21:43
Beitrag #21


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Ich lese auf der Seite nichts von Dieselmotoren? think.gif

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Hoheneicherstation
Beitrag 26.02.2019, 23:24
Beitrag #22


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Nee, Diesel muss nun wirklich nicht sein ...

Aber es fallen alle Dreirad "Roller" unter die neue, nur in Deutschland gültige(!), Regelung.
(Nicht nur die verlinkten Modelle)

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Jetfuel
Beitrag 26.02.2019, 23:49
Beitrag #23


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Ach sorry... ich bin schon total verstrahlt vor lauter Fahrverboten hier und da... Benziner sind ja derzeit nur bis Euro 2 betroffen. thread.gif laugh2.gif
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cybershadow
Beitrag 27.02.2019, 12:40
Beitrag #24


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Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sind gar nicht betroffen. Deshalb darf man auch mit so etwas vollkommen ohne jegliche Abgasreinigung in alle Umweltzonen fahren.
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janr
Beitrag 27.02.2019, 16:39
Beitrag #25


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Ich dachte da eher an die alte Sommer wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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hk_do
Beitrag 27.02.2019, 21:33
Beitrag #26


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Na sowas, und da hat man mir doch glatt in der Ausbildung erzählt, Diesel-Kräder gäbe es nur von Royal Enfield ranting.gif

Hatte man doch, oder? unsure.gif
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