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> Fahren ohne Fahrerlaubnis an Roter ampel geblitzt
dadeller
Beitrag 16.02.2011, 20:58
Beitrag #1


Neuling
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Hallo eine frage ich selber habe keinen führerschein und bin gestern an einer roten ampel geblitzt worden. zudem muss ich leider zu geben bin ich im mom noch auf bewährung (bis april ) wegen eines btmg deliktes was für ne strafe habe ich zu erwarten ?

2 frage

was soll ich tun ein bekannter hat mir angeboten sich als fahrer des wagens zu melden ?

3 Frage

wie soll ich mich am besten verhalten

ich hoffe es kann mir jemand helfen

mfg
dadeller
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durban
Beitrag 16.02.2011, 21:12
Beitrag #2


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Auf wen ist das Fahrzeug zugelassen?


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superdiesel
Beitrag 16.02.2011, 21:28
Beitrag #3


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Willkommen im Verkehrsportal.

Zitat
habe keinen führerschein und bin gestern an einer roten ampel geblitzt worden

nicht gut.

Zitat
ein bekannter hat mir angeboten sich als fahrer des wagens zu melden ?

Das kann ER straffrei tun, ein Versuch ist es wert. Nur DU darfst nicht seinen Namen nennen, das ist strafbar.
Ob es allerdings klappt, steht in den Sternen. Wenn das Foto ihm nun gar nicht ähnlich sieht....

Zitat
wie soll ich mich am besten verhalten

auf keinen Fall dich selber durch Unbedarfte Äußerungen belasten. Also prinzipiell besser gar nichts sagen.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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dadeller
Beitrag 16.02.2011, 22:56
Beitrag #4


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Zitat (durban @ 16.02.2011, 21:12) *
Auf wen ist das Fahrzeug zugelassen?



auf meine frau .

ein bekannter würd die strafe annehmen

Zitat
Zitat
ein bekannter hat mir angeboten sich als fahrer des wagens zu melden ?

Das kann ER straffrei tun, ein Versuch ist es wert. Nur DU darfst nicht seinen Namen nennen, das ist strafbar.
Ob es allerdings klappt, steht in den Sternen. Wenn das Foto ihm nun gar nicht ähnlich sieht....


was meinst du mit straffrei ?? und mit ich darf den namen nicht nennen ??

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.02.2011, 23:09
Bearbeitungsgrund: Zitate korrigiert
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Ungolianth
Beitrag 16.02.2011, 22:58
Beitrag #5


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Das er sich selber als Fahrer angeben darf, auch wenn er es eindeutig nicht wahr, und nicht wegen falscher Verdächtigung(?) oder anderen Gründen dafür belangt werden kann.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.02.2011, 23:10
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat gelöscht


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Unfälle bisher:
2007, Vorfahrtsverletzung durch Ford Transit: Totalschaden
2010, Vorfahrtsverletzung durch VW Passat: Totalschaden

...hoffentlich wird daraus keine Gewohnheit. ;)
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dadeller
Beitrag 16.02.2011, 22:59
Beitrag #6


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das heist wenn der anhörungs bogen kommt wie sollen wir uns dann verhalten.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.02.2011, 23:11
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Gast_charly68_*
Beitrag 16.02.2011, 23:02
Beitrag #7





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Zitat (superdiesel @ 16.02.2011, 21:28) *
Das kann ER straffrei tun, ein Versuch ist es wert. Nur DU darfst nicht seinen Namen nennen, das ist strafbar.
Ob es allerdings klappt, steht in den Sternen. Wenn das Foto ihm nun gar nicht ähnlich sieht....


Aufgrund der guten Bilderqualität der Blitzer-Fotos dürfte die Aktion in die Hose gehen. Und wenn das Aussehen des angeblichen Fahrers mit dem Passbild des Blitzers nicht übereinstimmt schon zwei mal.

Und dann kommt das dicke Ende für den TE doch noch.

1. Blitzer zahlen
2. Anzeige wegen FoFE
3. und die Frau hat dann auch noch ein Problem wegen zulassen des Fahrens ohne FE
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dadeller
Beitrag 16.02.2011, 23:04
Beitrag #8


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was heist TE ?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.02.2011, 23:11
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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durban
Beitrag 16.02.2011, 23:04
Beitrag #9


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Konkrete Hinweise, können natürlich nicht aus der Ferne gegeben werden.

Das Wesentliche wurde aber schon gesagt:
Jemanden anderes als Fahrer zu benennen, kann im Einzelfall den Straftatbestand des § 164 Abs. 2 StGB (falsche Verdächtigung) erfüllen. Nicht strafbar ist dagegen, wenn sich dieser andere selbst wahrheitswidrig benennt.

@charly:
Liegt Dir das Bild bereits vor?


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dadeller
Beitrag 16.02.2011, 23:06
Beitrag #10


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die hat mit usnerer tochter im kinderzimmer gespielt und hat nicht mitbekommen wie ich auser hasu bin





nein war gestern erst ?

wie ist das strafmass eigentlich für fahren ohne FE

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.02.2011, 23:16
Bearbeitungsgrund: unnötige Zitate gelöscht
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Gast_charly68_*
Beitrag 16.02.2011, 23:08
Beitrag #11





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Zitat (durban @ 16.02.2011, 23:04) *
Liegt Dir das Bild bereits vor?


nö, aber wie oft wurde hier im Forum schon geschrieben, daß die Originalbilder um Welten besser sind als die Ausdrucke, die dem Halter mitgeschickt werden.

TE = Themeneröffner/Threaderöffner (in dem Fall Du)
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dadeller
Beitrag 16.02.2011, 23:10
Beitrag #12


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wie ist den das strafmas führ fahren ohne

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.02.2011, 23:15
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Mr.T
Beitrag 16.02.2011, 23:14
Beitrag #13


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Danke. wavey.gif


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dadeller
Beitrag 16.02.2011, 23:15
Beitrag #14


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ok
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Nike 52
Beitrag 16.02.2011, 23:16
Beitrag #15


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So um die 30 Tagessätze bei Ersttätern. Bei Dir wird es wohl einen Zuschlag geben.


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dadeller
Beitrag 16.02.2011, 23:27
Beitrag #16


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hatte da mal schon mit 17 das gleiche zumal ich im mom noch bewährung wegen eines anderem deliktes habe die im mai rum wäre

NÜTZT ES MIR EINEN ANWALT AUFZUSUCHEN UND ZAHLT DA EVT DIE RS ?
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calectra
Beitrag 16.02.2011, 23:55
Beitrag #17


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edit: gelöscht.



Aus folgendem Grund. Es ist zunächst zu prüfen, ob sich der Bekannte in diesem Fall nicht wegen Strafvereitelung gemäß § 258 StGB strafbar macht. Das Vorgehen ist hier also mit Vorsicht zu genießen.
Der TE könnte natürlich gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben, was zur Folge haben könnte, dass er einfährt. Schwierige Entscheidung. Die Sache könnte m.E. nur ein Angehöriger durchziehen.

MfG


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"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.02.2011, 00:22
Beitrag #18





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Zitat (calectra @ 16.02.2011, 23:55) *
Es ist zunächst zu prüfen, ob sich der Bekannte in diesem Fall nicht wegen Strafvereitelung gemäß § 258 StGB strafbar macht.

Die Strafvereitelung kommt nur bei Straftaten anderer in Frage, nicht bei Ordnungswidrigkeiten. In diesem Fall also nur bezüglich des FoFE, nicht aber bezüglich des Rotlichtverstoßes. Da die Tat auch nur "absichtlich oder wissentlich" begangen werden kann, würde ein Bekannter, der von der fehlenden FE des TE nichts wüsste, sich nicht nach § 258 StGB strafbar machen.
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durban
Beitrag 17.02.2011, 00:26
Beitrag #19


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Es ist hier nahezu unmöglich, etwas zum Strafmaß des FoFE zu sagen.
Die Strafe folgt hier keinem festen Regelkatalog, es spielen verschiedene Faktoren eine Rolle; insbesondere die strafrechtliche Vorbelastung wird hier zum Tragen kommen. Eine Prognose ist hier absolut nicht möglich. Ich würde mich nicht mal trauen vorherzusagen, ob eine Geld- oder Freiheitsstrafe wahrscheinlicher ist.

Auch, wie sich eine Verurteilung auf die laufende Bewährung auswirken würde, ist schwer zu sagen.
Wenn bisher nichts weiter vorgefallen ist, würde ich, zumindest bei einer Geldstrafenverurteilung, zunächst nicht von einem Bewährungswiderruf ausgehen, aber das ist nur eine Vermutung ins Blaue hinein.


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Nike 52
Beitrag 17.02.2011, 00:28
Beitrag #20


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Die Rechtsschutzversicherung nützt nur dann, wenn die Sache als OWi geahndet wird (nur Rotlichtverstoß) oder das Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne FE eingestellt wird. Ansonsten wird die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet sein, da es sich um eine Vorsatztat handelt.

M.E. ist die Sache dann verloren, wenn die Ermittlungen den TE als Tatfahrer feststellen. Die BG- Stelle wird dann auch feststellen, dass er keine FE hat und die Sache an die Staatsanwaltschaft abgeben. Der Weg von seiner Frau, die ja offensichtlich auf dem Beweisfoto nicht abgebildet sein kann, zu ihm ist natürlich sehr nah. Ob ein Anwalt da etwas ausrichten kann, erscheint mir nicht sehr wahrscheinlich. Wen sollte er auch vertreten, der TE will ja gerade nicht in Erscheinung treten?


@Calectra
Dass der TE gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat darf als gegeben angesehen werden, da im Bewährungsbeschluss unter 1. immer „sich straffrei führen“ stehen wird. Wenn es sich um den ersten Verstoß gegen die Auflagen handelt, wird man zumindest hier im Rheinland dafür eher nicht „einfahren“ müssen.


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durban
Beitrag 17.02.2011, 00:32
Beitrag #21


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Überprüfen die Bußgeldstellen denn inzwischen regelmäßig, ob eine FE vorliegt?


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calectra
Beitrag 17.02.2011, 00:39
Beitrag #22


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Zitat (Georg_g @ 17.02.2011, 00:22) *
Die Strafvereitelung kommt nur bei Straftaten anderer in Frage, nicht bei Ordnungswidrigkeiten. In diesem Fall also nur bezüglich des FoFE, nicht aber bezüglich des Rotlichtverstoßes.

Das ist mir schon klar. Darauf habe ich mich auch bezogen. Das Problem ist, dass die Sache ja zusammenhängt. Wenn der TE wegen des Rotlichtverstoßes bestraft wird, wird vermutlich auch die fehlende Fahrerlaubnis auffallen. Und dann hätte der Ersafa auch Ermittlungen wegen der Straftat verhindert, wenn er den Rotlichtverstoß auf sich nimmt.
Zitat
Da die Tat auch nur "absichtlich oder wissentlich" begangen werden kann, würde ein Bekannter, der von der fehlenden FE des TE nichts wüsste, sich nicht nach § 258 StGB strafbar machen.
Auch das ist mir klar. Aber das ist hinterher eine ganz andere, nämlich eine Beweisfrage.
Ich wollte hier nur auf eine eventuelle Strafbarkeit hinweisen und habe deshalb meinen Hinweis zur Vorgehensweise gelöscht.

Macht es ein Angehöriger geht man dem Problem gänzlich aus dem Weg.

MfG


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Mr.T
Beitrag 17.02.2011, 09:24
Beitrag #23


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Zitat (durban @ 17.02.2011, 00:32) *
Überprüfen die Bußgeldstellen denn inzwischen regelmäßig, ob eine FE vorliegt?
Nö.


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Gruß Mr.T

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nachteule
Beitrag 17.02.2011, 10:38
Beitrag #24


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Hallo, Dadeller,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Im Moment brauchst Du noch keinen Anwalt.

Trotz Blitzer ist es möglich, dass die Anlage nicht "scharf" war, z. B., weil der Film voll war o.ä.

Sollte die Bußgeldstelle aber auf Dich als Fahrer kommen, solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Dies nicht, um herumzustreiten, ob es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelte oder nicht, sondern weil Dir durch die fehlende Fahrerlaubnis eine Versagung der Bewährung droht.

Die Bußgeldstelle wird recht schnell feststellen, ob Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, denn wenn Du als Fahrer feststehst und Deine Personalien angeben musst, wird auch nach den Führerscheindaten gefragt.

Spätestens bei der Speicherung der Punkte in Flensburg würde herauskommen, dass du keine FE hast.

Wenn Du als Fahrer ermittelt wirst, ist natürlich auch mit einer Anzeige gegen Deine Frau wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis zu rechnen.

In dem Fall solltet ihr mit dem Anwalt abklären, ob es überhaupt möglich ist, dass er euch beide gleichzeitig vertritt, bzw. vertrete darf, was ich etwas bezweifle. think.gif

Hallo, Charly68,

Zitat (charly68 @ 16.02.2011, 23:02) *
Aufgrund der guten Bilderqualität der Blitzer-Fotos dürfte die Aktion in die Hose gehen. Und wenn das Aussehen des angeblichen Fahrers mit dem Passbild des Blitzers nicht übereinstimmt schon zwei mal.

Dazu müsste die Bußgeldstelle aber erst einmal in Zweifel ziehen, dass der, der sich als Fahrer benennt, nicht der tatsächliche Fahrer ist und diesbezgl. Ermittlungen einleiten.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2011, 10:52
Beitrag #25





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Zitat (nachteule @ 17.02.2011, 10:38) *
Dazu müsste die Bußgeldstelle aber erst einmal in Zweifel ziehen, dass der, der sich als Fahrer benennt, nicht der tatsächliche Fahrer ist und diesbezgl. Ermittlungen einleiten.


Das ist klar.

Was bringt es dem TE wenn hier nicht gesagt wird welche Folgen schlimmstenfalls eintreten können.
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nachteule
Beitrag 17.02.2011, 11:04
Beitrag #26


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Hallo, Charly68,

es ist nichts dagegen zu sagen, was schlimmstenfalls passieren kann, denn das mache ich ja auch des öfteren.

Bei Dir hörte es sich allerdings so an, als ob dies auf jeden Fall scheitert, und dem ist nun mal nicht so.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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dadeller
Beitrag 17.02.2011, 11:46
Beitrag #27


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Aber meine Frau hat doch gar nicht mitbekommen das ich den schlüssel entwendet habe

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 17.02.2011, 11:50
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Zitat entfernt.
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2011, 11:52
Beitrag #28





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Zitat (nachteule @ 17.02.2011, 11:04) *
Bei Dir hörte es sich allerdings so an, als ob dies auf jeden Fall scheitert, und dem ist nun mal nicht so.


Das geplante ist halt zum scheitern verurteilt, wenn die Bußgeldstelle den Fall genauer untersucht. Genauere Untersuchungen sind halt nun mal zu erwarten, wenn dritte Personen angegeben werden und beim Bildervergleich keinerlei Übereinstimmung vorliegt.

Ich finde ja noch legitim wenn sich ein Probezeitler um das Bußgeld bzw. die daraus resultierenden Probezeitmaßnahmen drückt, aber halt nicht mehr bei jemand der dabei ne Straftat begangen hat, weil er keinen FS hatte.

Wer Fehler macht, sollte auch zu diesen stehen unabhängig der Folgen. Ein vertuschen/verschleiern der Tat kann wenn es halt raus kommt u. U. schlimmere Folgen haben als wenn man gleich zu dem Vergehen steht.
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Hornblower
Beitrag 17.02.2011, 11:53
Beitrag #29


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.02.2011, 12:12
Beitrag #30





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Zitat (charly68 @ 17.02.2011, 11:52) *
Wer Fehler macht, sollte auch zu diesen stehen unabhängig der Folgen.

Jetzt muss ich aber mal ganz laut gähnen. Gäääääähn. So, jetzt geht's wieder besser.

Zitat (charly68 @ 17.02.2011, 11:52) *
Ein vertuschen/verschleiern der Tat kann wenn es halt raus kommt u. U. schlimmere Folgen haben als wenn man gleich zu dem Vergehen steht.

Deswegen sollte man die Sache so anstellen, dass das möglichst nicht eintritt. Dafür gibt es zwar nie eine Garantie, aber es gibt mögliche Konstellationen, bei denen das nicht ganz unwahrscheinlich ist. Präzise Hinweise hierzu sind ja aber bekanntlich hier eher nicht erwünscht. wink.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 17.02.2011, 12:23
Beitrag #31


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Zitat (charly68 @ 17.02.2011, 11:52) *
Wer Fehler macht, sollte auch zu diesen stehen unabhängig der Folgen.
Und warum machst Du dann Deine fällige MPU nicht? think.gif
Damit würdest Du doch auch dazu "stehen" Dein Fehlverhalten aufgearbeitet zu haben und wieder geeignet zu sein am Straßenverkehr teilzunehmen...


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Sasquatch
Beitrag 17.02.2011, 12:55
Beitrag #32


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Es kann funktionieren.

Es kann aber ebensogut daneben gehen.

Und wenn es danebengeht, dann dürfte es gründlich danebengehen, dann hängt der Bekannte auch noch am Fliegenfänger. Und das Risiko, dass genau das passiert, ist hier gar nicht einmal schlecht.

Ich persönlich würde das aus verschiedenen Gründen nicht tun. Schau her, du stehst noch unter Bewährung und hast auch eine Fahrt ohne FE auf dem Kerbholz, dass du da (wie alt bist du eigentlich?) nicht unbedingt auf neuen Kontakt zu Ermittlungsbehörden scharf bist, das kann ich verstehen. Aber dann würde ich an deiner Stelle auch einmal darüber nachdenken, ob du es deinem Bekannten zumuten willst, sich dem Risiko des Ermittlungsverfahrens und einer Hauptverhandlung auszusetzen. Dass er nicht weiß, dass du keine Fahrerlaubnis hast glaube ich nicht ganz. Also dürfte es ihm auch klar sein, dass er dabei versucht, dich einer Bestrafung zu entziehen, er macht sich also selbst strafbar.

Und du machst dich erpressbar, vergiss das nicht. Das Verhältnis zu einem Bekannten kann sich sehr rasch ändern, und was dann?

Hinzu kommt noch, dass du mit diesem Vorgehen auch die Möglichkeit des strafreduzierenden Geständnisses verwirken dürfest.

Ich an deiner Stelle würde mich rasch auf den Weg zu einem Fachanwalt für Strafrecht (und da auch nur zu einem guten) machen und von diesem beraten lassen. Eine Bewältigung deiner Problemstellung kann hier nicht geleistet werden, die dir auf der Seele brennenden Fragen sollte ein Profi beantworten, und zwar jetzt, nicht erst wenn der Bußgeldbescheid oder der Anhörungsbogen da ist.


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2011, 13:17
Beitrag #33





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Zitat (Q-Treiberin @ 17.02.2011, 12:23) *
Und warum machst Du dann Deine fällige MPU nicht? think.gif
Damit würdest Du doch auch dazu "stehen" Dein Fehlverhalten aufgearbeitet zu haben und wieder geeignet zu sein am Straßenverkehr teilzunehmen...


Warum soll ich eine MPU machen, wenn ich nicht zwingend auf den FS angewiesen bin bzw. war?

Ich bin damals zu meinem Fehler gestanden und habe die Strafe (Geld (1500 DM), Entzug (18 Monate), Freiheitsstrafe (6 Monate auf 3 Jahre Bewährung) akzeptiert.

Die MPU ist keine Strafe im rechtlichen Sinne.

Im Vergleich zu dem Vorhaben des TE mit der Vertuschung der Tat, gehe ich über die 15jährige Tilgung zur Umgehung der MPU einen legalen Weg.

Somit liegen Welten zwischen dem Vorgehen des TE und mir.

Wenn Du mich auf den Level des TE stellen willst, soltest Du Dir bessere Vergleiche einfallen lassen.
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Mr.T
Beitrag 17.02.2011, 13:30
Beitrag #34


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Zitat (charly68 @ 17.02.2011, 13:17) *
Wenn Du mich auf den Level des TE stellen willst, soltest Du Dir bessere Vergleiche einfallen lassen.
Du bist also was "Besseres"? unsure.gif


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Gruß Mr.T

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nachteule
Beitrag 17.02.2011, 13:39
Beitrag #35


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Hallo, Sasquatch,

mal ganz ernsthaft:

Warum jetzt schon zum Anwalt, der ja nicht ganz billig ist, wenn nicht klar ist, ob überhaupt etwas kommt?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2011, 13:59
Beitrag #36





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Zitat (Mr.T @ 17.02.2011, 13:30) *
Zitat (charly68 @ 17.02.2011, 13:17) *
Wenn Du mich auf den Level des TE stellen willst, soltest Du Dir bessere Vergleiche einfallen lassen.
Du bist also was "Besseres"? unsure.gif


Jedenfalls hatte ich mich noch nie vor einem Strafzettel gedrückt, geschweige denn eine Straftat vertuscht.

Wer Bockmist baut, sollte auch für diesen gerade stehen. Kommt es später ans Licht daß versucht wurde die Tat zu vertuschen können die Folgen schlimmer ausfallen.

z. B.
Der TE vertuscht die Straftat und es kommt raus, könnte seine Bewährung widerrufen werden
Steht der TE zu der Straftat könnte mit einem guten Anwalt ne Verurteilung auf Bewährung raus springen.
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Mr.T
Beitrag 17.02.2011, 14:55
Beitrag #37


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Das ist keine Antwort auf meine Frage.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2011, 15:06
Beitrag #38





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Daß Dir die Antwort nicht passt war mir von vorne herein klar.
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AMenge
Beitrag 17.02.2011, 15:08
Beitrag #39


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Ich würde es begrüßen, die Diskussion um das Verhalten von charly68 entweder einzustellen oder andernorts weuter zu führen. Dem TE hilft sie jedenfalls kein Stück.
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Mr.T
Beitrag 17.02.2011, 15:31
Beitrag #40


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Zitat (AMenge @ 17.02.2011, 15:08) *
Dem TE hilft sie jedenfalls kein Stück.
Warum schreibst du denn nicht was Hilfreiches? unsure.gif


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Gruß Mr.T

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AMenge
Beitrag 17.02.2011, 15:34
Beitrag #41


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Ich denke, das habe ich getan, wenn ich darauf hinweise, dass die Diskussion irgendwie merkwürdige Wege nimmt. Eigentlich sollte einem Mod das auch auffallen.
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Mr.T
Beitrag 17.02.2011, 15:50
Beitrag #42


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Also sollte bestimmten Usern das Posten hier verboten werden, weil ja von vornherein feststeht, dass dann die Diskussion merkwürdige Wege nimmt?


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Gruß Mr.T

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AMenge
Beitrag 17.02.2011, 15:53
Beitrag #43


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Wo nimmst du denn jetzt ein angebliches Posting-Verbot her? Kann es sein, dass du heute etwas schräg drauf bist? Ich habe mir lediglich den Hinweis erlaubt, dass der Thread dabei ist, ins OT zu gleiten. Oder ist das nicht der Fall, wenn ein Mod an der OT-Diskussion beteiligt ist?
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Mr.T
Beitrag 17.02.2011, 16:14
Beitrag #44


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Es gab/gibt in fast jedem Thread Beiträge, die mehr oder weniger OT waren/sind. Bislang hat das die ursprünglichen Diskussionen in keinster Weise gestört, die OT-Beiträge haben oft sogar eine Diskussion belebt. Und wenn die Diskussion zu sehr ins OT abgeglitten ist, hat ein Mod eingegriffen.
Was ist denn jetzt hier so problematisch, dass du auf ein mögliches Abdriften ins OT hinweist? Ist es die Tatsache, dass ich auch daran beteiligt war? Ist es mir als Mod nicht erlaubt, auch als User was zu schreiben, auch wenn es OT ist?


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Gruß Mr.T

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AMenge
Beitrag 17.02.2011, 16:26
Beitrag #45


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Es ist mir vollkommen egal, wer daran beteiligt ist. Ich halte nur eine Diskussion um das Verhalten eines Users, welches mit der Frage des TE so überhaupt nichts zu tun hat, für nicht wirklich zielführend. Oder dürfen nur Mods einen entsprechenden Hinweis geben?
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Sasquatch
Beitrag 17.02.2011, 16:27
Beitrag #46


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Zitat (nachteule @ 17.02.2011, 13:39) *
Hallo, Sasquatch,

mal ganz ernsthaft:

Warum jetzt schon zum Anwalt, der ja nicht ganz billig ist, wenn nicht klar ist, ob überhaupt etwas kommt?

Viele Grüße,

Nachteule
Weil die Kosten- Nutzen- Rechnung das meines Erachtens rechtfertigt. Die Vergangenheit des TE macht eine Verteidigung in so einer Sache, sofern sie denn erforderlich wird, nicht gerade einfach. Von daher würde ich an Stelle des TE vorbauen und ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Strafrecht (das ist enormst wichtig dabei, bloß nicht den nehmen, der Tantchens Scheidung oder Opas Firmenverkauf gemacht hat) vereinbaren. Mit dem Anwalt ein vorbereitendes Beratungsgespräch zu führen dürfte noch nicht so teuer werden, das kann (und sollte) man vorab vereinbaren. Sollte dann nichts notwendig werden, man weiss ja nie, dann ist außer dem Beratungsgespräch nichts angefallen. Wird aber weiteres Vorgehen notwendig kann man rasch reagieren, der Anwalt kennt den Sachverhalt und man weiß schon, was geschehen kann beziehungsweise wird. Das nimmt auch eine Menge Nervosität aus der Sache, der Anwalt kann früh die richtigen Hebel betätigen um den Schaden zu begrenzen. Das geht nun mal am besten ganz zu Anfang.


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Mr.T
Beitrag 17.02.2011, 16:45
Beitrag #47


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Zitat (AMenge @ 17.02.2011, 16:26) *
Es ist mir vollkommen egal, wer daran beteiligt ist.
Gut.

Zitat (AMenge @ 17.02.2011, 16:26) *
Ich halte nur eine Diskussion um das Verhalten eines Users, welches mit der Frage des TE so überhaupt nichts zu tun hat, für nicht wirklich zielführend.
Das ist dein gutes Recht.

Zitat (AMenge @ 17.02.2011, 16:26) *
Oder dürfen nur Mods einen entsprechenden Hinweis geben?
Nö.


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AMenge
Beitrag 17.02.2011, 16:53
Beitrag #48


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Wenn dem so ist, dann solltest du deine Erwiederung auf mein erstes Posting in diesem Thread vielleicht nochtmal überdenken.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.02.2011, 17:19
Beitrag #49





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Zitat (Sasquatch @ 17.02.2011, 16:27) *
... der Anwalt kann früh die richtigen Hebel betätigen um den Schaden zu begrenzen.

Wie könnte denn das aussehen?

Das soll jetzt kein kritisches Hinterfragen des Tipps sein einen Anwalt zu konsultieren, aber was konkret könnte ein Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt ausrichten?

Im Falle des TE gibt es ja viele mögliche Varianten, nur weiß man leider nicht genau, welche die erfolgversprechendste ist. Sogar eine Selbstanzeige könnte letztendlich das beste Ergebnis im Sinne des TE bringen, aber ich persönlich würde in der Situation des TE nach derzeitigem Stand der Dinge wohl eher zu "trickreichen" Lösungen tendieren.
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2011, 17:23
Beitrag #50





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Ein Anwalt sollte abschätzen können ob die "Trickserei" Sinn macht oder nicht und wie die Chancen bei der "Trickserei" stehen, daß die ganze Sache nicht doch auffliegt.

Auch sollte der Anwalt einschätzen können wie die Folgen ausfallen können wenn

a) die "Trickserei" doch auffliegt
b) der TE sich stellt
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