Schwerer Unfall mit Todesfolge |
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Schwerer Unfall mit Todesfolge |
31.01.2011, 13:09
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 31.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57538 |
ich wurde vor kurzem in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt bei dem eine Person ums Leben kam Ich habe in ein paar Tagen einen Termin bei einem Rechtsanwalt der spezialisiert auf das Verkehrsrecht ist. Aber ich habe trotzdem jetzt schon so viele Fragen, die mich nicht in Ruhe lassen wollen. Die Sachlage sieht so aus, dass mir die Vorfahrt genommen wurde und ich keine Chance hatte zu reagieren. Weiteres weiß ich noch nicht, wird sich aber klären... Auch wenn es jetzt vielleicht unangepasst ist, weil diese Person ja zu tote kam, aber wie läuft das jetzt ab mit der Versicherung? Der Motor in meinem Auto wurde erst vor 1,5 Jahren fast komplett neu überholt. Rechnungen müsste ich für einige Teile und Arbeit haben, bin mir aber nicht so sicher. Einige Tage zuvor habe ich komplett neue Leuchtmittel verbaut und neue Zündkerzen, neues Öl, neue Kühlflüssigkeit. Desweiteren befindet sich in dem Auto eine sehr teure Car-Hifi Anlage dessen Wert ich jetzt nicht genau weiß, aber die Neubeschaffung dürfte locker über 10k€ liegen und das nur für die Teile und nicht für die etlichen Wochen Arbeit die darin steckt. Wie sieht es mit solchen Sachen aus? Bekommt man alles erstattet oder nur Sachen die nachweislich komplett defekt sind? Ich habe das Auto noch nicht gesehen und weiß nicht, was von den Sachen kaputt ist. Aber selbst wenn sie beim ersten Test funktionieren sollten ist es nicht ausgeschlossen, dass sie nach kurzer Zeit ihren Dienst verweigern. Es ist nunmal empfindliche Elektronik. Viele Sachen die verbaut sind, werden auch schon länger nicht hergestellt und wurden von privat gekauft ohne Rechnung. Wie sieht es damit aus? Vor 2 Jahren wurde auch eine Gasanlage verbaut für 2600€, was ist hiermit? Ich habe echt Angst, dass ich nur den Wert des Fahrzeuges bekomme und selbst den nicht einmal komplett. Das wäre ein absolutes finanzielles Disaster für mich. Bitte nicht denken, dass ich nur Materielle Sorgen habe! Ich habe stark damit zu Kämpfen was passiert ist, auch wenn ich mir keine Schuldvorwürfe machen muss, weil ich nichts unrechtes getan habe. Aber es ist dennoch nicht einfach zu wissen, dass jemand verstorben ist, weil man zur falschen Zeit am falschen Ort war! Deshalb werde ich auch professionelle Hilfe aufsuchen um über das Erlebte zu sprechen und es verarbeiten zu können. Wäre super, wenn ihr mir jetzt schon etwas sagen könntet. Gruß |
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31.01.2011, 13:23
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Dein Ansprechpartner ist die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs. Grundlage für Deine Ansprüche ist der Wert Deines Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt. Der wird von einem Gutachter bestimmt. Du kannst die Schadensregulierung auch an einen Anwalt abgeben. Die Kosten hierfür, sofern Dir tatsächlich kein Haftungsanteil angelastet wird, trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung. Bist Du dir wirklich sicher vollkommen unschuldig zu sein? Wenn nicht, wäre bei der Ausgangslage der Gang zum Anwalt sowieso empfehlenswert.
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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31.01.2011, 13:25
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Hallo, willkommen im Forum
Es ist immer eine unangenehme Sache, an so einem Unfall beteiligt zu sein. Auch wenn man am Unfallhergang keine Schuld trägt. Ich mache Dir hier bewusst keine Vorhaltungen und auch stelle ich keine Mutmaßungen zur Schadensaufteilung an. Wenn Du tatsächlich der Vorfahrtberechtigte warst, sollte aber einer kompletten Erstattung des Schadens nichts im Wege stehen. Der Schaden wird von der Gegnerischen Versicherung beglichen. Dabei spielt es keine Rolle das der Versicherungsnehmer verstorben ist. Nicht dieser sondern das Fahrzeug ist versichert. Die Schadenshöhe wird idR von einem Sachverständigen ermittelt. Dieser setzt hier auch den Zeitwert des Fahrzeuges fest. Du musst nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Du kannst Dir selber einen aussuchen. Dein Anwalt wird Dich da eingehend beraten. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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31.01.2011, 13:25
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 31.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57538 |
Komplett unschuldig scheint es wohl bei sowas nicht zu geben wie ich bis jetzt rausgelesen habe. Alleine schon, weil ich mit dem Auto unterwegs war ist ein Grund für eine Teilschuld.
Ich befuhr eine Landstraße (Vorfahrt) und auf einer Kreuzung wurde mir von rechts kommend die Vorfahrt genommen. Gruß |
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31.01.2011, 13:33
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#5
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Unschuldig geht schon, aber gänzlich ohne Haftung (aus Betriebsgefahr) ist schon seltener.
Womit war der Unfallgegner unterwegs? Da Du an Deinem Auto größere Schäden hast, wohl nicht nur zu Fuß. -------------------- MfG Thomas
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31.01.2011, 13:33
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Natürlich gibt es den kompletten Haftungsanteil auf einer Seite. Immer dann, wenn die Verfehlungen auf der einen Seite die betriebsgefahr auf der anderen Seite wesentlich übersteigt. Trotzdem werden Dir auch Fragen gestellt werden, ob Du tatsächlich alles getan hast, um den Unfall zu vermeiden.
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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31.01.2011, 13:39
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
Zitat Komplett unschuldig scheint es wohl bei sowas nicht zu geben Doch, das gibt es, grade auch bei Vorfahrtverstößen. Das ist aber immer Einzelfallabhängig. Bei deinem Einsatz ins Auto wirst du aber Abstriche machen müssen. Kleinteile wie neue Glühbirnen und andere Verschleißteile sind nicht wertsteigernd und fallen deshalb unter den Tisch. Vom überholten Motor bekommst du vielleicht einen etwas höheren Zeitwert erstattet. Von einer speziellen HiFi-Anlage nur einen geringen Wert, da du dafür bei einem Verkauf auch nur einen Teil gesehen hättest. Gruss MrMurphy |
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31.01.2011, 13:39
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 31.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57538 |
Das andere Fahrzeug war ein Golf Variant? Neueren Baujahres.
Ich denke mal, es ist nicht angebracht Bilder zu zeigen? (aus Zeitungen) Gruß |
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31.01.2011, 13:59
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 |
... dafür bei einem Verkauf auch nur einen Teil gesehen hättest. ... Wobei nicht der Verkaufswert, sondern der Wiederbeschaffungswert zu erstatten ist. Wobei auch die Wiederbeschaffung von technisch gleichwertig ansetzbar ist. Nicht erstattungsfährig sind emotionale Werte und auch auf persönlichen Arbeitsstunden bleibt man wohl sitzen.
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31.01.2011, 14:06
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 252 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37732 |
Also eine Teilschuld muss es nicht geben. Gerade wenn Dir die Vorfahrt genommen wird besteht eine "gute Chance" das Du keine Teilschuld bekommst.
Und ich spreche hier aus den Erfahrungen zweier Totalschäden bei denen mir beides Male die Vorfahrt genommen wurde. Allerdings ist es eine Sache was die Polizei zu dem Unfall sagt, und was die gegnerische Versicherung versucht. In sofern ist der Anwalt wirklich sinnvoll. In deinem Fall in dem es einen Todesfall gibt erst recht. Wenn Du eine KFZ-Rechtsschutz-Versicherung hast springt Dir die sicher gerne zur Absicherung zur Seite. Aber sobald der Gegner die volle Schuld zugewiesen bekommt zahlst Du auch nichts für den Anwalt. (Ansonsten eben anteilig je nach Teilschuld). Was aber die Kostenfrage des Autos angeht: Frag den Anwalt nach einem guten Gutachter. Denn das was der Gutachter dann bewertet ist das was Du wiederbekommst. (Mal ganz grob gesagt). Allerdings weiß ich auch, das einige Gutachter auch auf Wunsch Dir das Gutachten zuerst zusenden, und dann um ein paar hundert Euro feilschen lassen. Jedenfalls wenn Du gute Argumente dafür hast. Etwas was er nicht bedacht hatte oder nicht wusste. Der Anwalt wird Dir da schon helfen. Aber: Ist der Anwalt auf Verkehrsrecht spezialisiert oder ist es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Fachanwälte belegen regelmäßig ihre Qualifikation, Anwälte die eine Spezialisierung aufschreiben haben die im schlimmsten Falle nur aufgeschrieben. -------------------- Unfälle bisher:
2007, Vorfahrtsverletzung durch Ford Transit: Totalschaden 2010, Vorfahrtsverletzung durch VW Passat: Totalschaden ...hoffentlich wird daraus keine Gewohnheit. ;) |
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31.01.2011, 14:29
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19471 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ich denke mal, es ist nicht angebracht Bilder zu zeigen? (aus Zeitungen) Das musst Du selbst wissen. Ich würde es an Deiner Stelle, der Anonymität wegen, nicht tun. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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31.01.2011, 15:02
Beitrag
#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 31.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57538 |
Also eine Teilschuld muss es nicht geben. Gerade wenn Dir die Vorfahrt genommen wird besteht eine "gute Chance" das Du keine Teilschuld bekommst. Und ich spreche hier aus den Erfahrungen zweier Totalschäden bei denen mir beides Male die Vorfahrt genommen wurde. Allerdings ist es eine Sache was die Polizei zu dem Unfall sagt, und was die gegnerische Versicherung versucht. In sofern ist der Anwalt wirklich sinnvoll. In deinem Fall in dem es einen Todesfall gibt erst recht. Wenn Du eine KFZ-Rechtsschutz-Versicherung hast springt Dir die sicher gerne zur Absicherung zur Seite. Aber sobald der Gegner die volle Schuld zugewiesen bekommt zahlst Du auch nichts für den Anwalt. (Ansonsten eben anteilig je nach Teilschuld). Was aber die Kostenfrage des Autos angeht: Frag den Anwalt nach einem guten Gutachter. Denn das was der Gutachter dann bewertet ist das was Du wiederbekommst. (Mal ganz grob gesagt). Allerdings weiß ich auch, das einige Gutachter auch auf Wunsch Dir das Gutachten zuerst zusenden, und dann um ein paar hundert Euro feilschen lassen. Jedenfalls wenn Du gute Argumente dafür hast. Etwas was er nicht bedacht hatte oder nicht wusste. Der Anwalt wird Dir da schon helfen. Aber: Ist der Anwalt auf Verkehrsrecht spezialisiert oder ist es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Fachanwälte belegen regelmäßig ihre Qualifikation, Anwälte die eine Spezialisierung aufschreiben haben die im schlimmsten Falle nur aufgeschrieben. Danke. Das Problem ist, dass einige Teile sehr selten bzw. nicht mehr zu bekommen sind... Zu deiner letzten Frage "Ihm wurde 2006 die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht und.....von der Rechtsanwaltkammer .... verliehen" |
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31.01.2011, 15:21
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 252 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37732 |
Danke. Das Problem ist, dass einige Teile sehr selten bzw. nicht mehr zu bekommen sind... Das Problem wirst Du mit dem Gutachter klären müssen. Und der Anwalt wird Dir aus seinen Erfahrungen sicher einen guten Gutachter empfehlen können. Schließlich liest der auch einige Gutachten und kann sich so ein wenig auf dem Markt orientieren. Zu deiner letzten Frage War nur als Hinweis gedacht. Aber wenn es eh ein Fachanwalt ist, ist ja gut. Übrigens bekommt man mit Deinem "Zitat" von der Webseite auch genau raus welcher Anwalt das ist. -------------------- Unfälle bisher:
2007, Vorfahrtsverletzung durch Ford Transit: Totalschaden 2010, Vorfahrtsverletzung durch VW Passat: Totalschaden ...hoffentlich wird daraus keine Gewohnheit. ;) |
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31.01.2011, 15:32
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1145 Beigetreten: 03.05.2007 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 31296 |
Hallo und Willkommen,
erst mal mein Beileid, dass Du nun einer solchen Belastung ausgesetzt bist. Ich weiss nicht, wie Du persönlich mit der Sache zurechtkommst, aber hast Du schon in Erwägung gezogen, einen psychiatrische Beratung in Anspruch zu nehmen. Deine derzeitige Konzentration auf Dein Auto und den materiellen Schaden kann ein geistiges Ablenkungsmanöver Deines Denkkasterls sein, um die Sache vergessen bzw. in unzugängliche Areale Deines Schädels zu verschieben. Aber eben das kann Folgewirkungen haben, wenn man es nicht tatsächlich aufarbeitet. Wenn sich das Gedanken-Konstrukt festsetzt, über zig Ecken für den Tod eines Menschen mitverantwortlich zu sein, und sei es auch nur, dass man zur falschen Zeit am falschen Ort war, können sich u.U. gravierende seelische Probleme für die Zukunft einstellen. Mir scheint, die Erinnerung an den Vorfall und der Nach-Unfallzeitraum ist Dir nur aus Erzählungen bekannt. Bei derartigen Erinnerungslücken kann einem der eigene Verstand ganz schön das Hirn verbiegen, wenn einen die Sache die Sache nicht mehr loslässt und man krampfhaft versucht, jedes Detail zu rekonstruieren. Würde ich heute nochmal in eine solche Situation kommen, wäre der Psycho-Therapeut einer meiner ersten Wege bevor sich eine latente PTBS entwickeln kann. Hast Du bei dem Crash körperlich etwas abbekommen? Ggf. hast Du auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Beste Grüsse -------------------- Beste Grüsse
AuchDabei - (mit 2,4ng/ml aktivem THC, 0,4ng/ml OH und 15,9ng/ml COOH - noch 104 h nach letztem Konsum) "Mut ist nicht, keine Angst zu haben, sondern die eigene Angst zu überwinden" (Martina Aschwanden, Autorin) |
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31.01.2011, 15:38
Beitrag
#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 31.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57538 |
Hallo und Willkommen, erst mal mein Beileid, dass Du nun einer solchen Belastung ausgesetzt bist. Ich weiss nicht, wie Du persönlich mit der Sache zurechtkommst, aber hast Du schon in Erwägung gezogen, einen psychiatrische Beratung in Anspruch zu nehmen. Deine derzeitige Konzentration auf Dein Auto und den materiellen Schaden kann ein geistiges Ablenkungsmanöver Deines Denkkasterls sein, um die Sache vergessen bzw. in unzugängliche Areale Deines Schädels zu verschieben. Aber eben das kann Folgewirkungen haben, wenn man es nicht tatsächlich aufarbeitet. Wenn sich das Gedanken-Konstrukt festsetzt, über zig Ecken für den Tod eines Menschen mitverantwortlich zu sein, und sei es auch nur, dass man zur falschen Zeit am falschen Ort war, können sich u.U. gravierende seelische Probleme für die Zukunft einstellen. Mir scheint, die Erinnerung an den Vorfall und der Nach-Unfallzeitraum ist Dir nur aus Erzählungen bekannt. Bei derartigen Erinnerungslücken kann einem der eigene Verstand ganz schön das Hirn verbiegen, wenn einen die Sache die Sache nicht mehr loslässt und man krampfhaft versucht, jedes Detail zu rekonstruieren. Würde ich heute nochmal in eine solche Situation kommen, wäre der Psycho-Therapeut einer meiner ersten Wege bevor sich eine latente PTBS entwickeln kann. Hast Du bei dem Crash körperlich etwas abbekommen? Ggf. hast Du auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Beste Grüsse ... Bitte nicht denken, dass ich nur Materielle Sorgen habe! Ich habe stark damit zu Kämpfen was passiert ist, auch wenn ich mir keine Schuldvorwürfe machen muss, weil ich nichts unrechtes getan habe. Aber es ist dennoch nicht einfach zu wissen, dass jemand verstorben ist, weil man zur falschen Zeit am falschen Ort war! Deshalb werde ich auch professionelle Hilfe aufsuchen um über das Erlebte zu sprechen und es verarbeiten zu können. Wäre super, wenn ihr mir jetzt schon etwas sagen könntet. Gruß Ich habe den Unfall mehr als bewusst miterlebt. Ich kann mich auch an alle Details vor dem Zusammenstoß erinnern und auch an meine Handlungen und das Geschehen nachdem ich zum Stillstand kam. Einzige was mir etwas fehlt sind die 2,3 Sekunden vor dem Aufprall aber auch nicht ganz. Diese habe ich etwas schleierhaft in Erinnerung. Es wundert mich auch, dass ich es noch alles so exakt mitbekommen habe. Verletzungen habe ich auch einige, aber nichts schlimmeres. Rechter Großer Zeh gebrochen, rechtes Schienbein Schnittwunde und starke Prellungen, beide Knie stark geprellt/gequetscht und links auch Schnittwunde. Steißbein angeknackst (tut echt höllisch weh), geprellte Hüfte, Schmerzen im Unterbauch (muss heute noch mal zum Arzt), Brustkorb/Thorax Prellung und Schulter ebenfalls und starke Kopfschmerzen und Nackenschmerzen und 3 Zähne etwas abgebrochen. Gruß |
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31.01.2011, 15:56
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1145 Beigetreten: 03.05.2007 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 31296 |
Hallo,
das ist schon mal nicht schlecht, je präziser die Erinnerungen, desto weniger hat das eigene Hirn die Möglichkeit zu entgleisen. Habe Deine Anmerkung "...Ich habe das Auto noch nicht gesehen..." in der Form verstanden, dass Dir die entsprechenden Erinnerungen fehlen. Würde vielleicht dennoch über ein Gespräch zur Aufarbeitung mit einem entsprechenden Fachmann nachdenken. Beste Grüsse -------------------- Beste Grüsse
AuchDabei - (mit 2,4ng/ml aktivem THC, 0,4ng/ml OH und 15,9ng/ml COOH - noch 104 h nach letztem Konsum) "Mut ist nicht, keine Angst zu haben, sondern die eigene Angst zu überwinden" (Martina Aschwanden, Autorin) |
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31.01.2011, 16:01
Beitrag
#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 31.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57538 |
Deswegen ja
"Deshalb werde ich auch professionelle Hilfe aufsuchen um über das Erlebte zu sprechen und es verarbeiten zu können." Das mit dem "hab das Auto noch nicht gesehen" bezieht sich darauf, dass ich beim Unfall auch meine Brille verloren hatte, es war dunkel und ich kam recht schnell (gefühlte 3-5 Minuten) in einen Krankenwagen. Anschließend war die Strecke noch mehrere Stunden voll gesperrt und beide Autos wurden in eine Halle gebracht zwecks Begutachtung eines durch die Staatsanwaltschaft verordneten Gutachters, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Daher weiß ich noch nicht genau was alles von der Anlage oder dem Motor etc. "übrig" und heil ist. Gruß |
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31.01.2011, 19:20
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1145 Beigetreten: 03.05.2007 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 31296 |
Hallo,
autsch, mir würde es wohl langsam wirklich guttun, wenn ich meine Brille nicht nur in der Nachttischschublade schonen würde. Habe diesen, Deinen Satz im EP total überlesen. Das ist bestimmt eine sinnvolle Entscheidung. Viele denken dann aber nach ein paar Tagen Ruhe, das braucht es doch nicht und lassen es - dies ist dann eine weniger sinnvolle Entscheidung. Beste Grüsse -------------------- Beste Grüsse
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31.01.2011, 19:31
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1882 Beigetreten: 09.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18321 |
Entschudige, wenn ich mich nur zur materiellen Seite Deiner Situation äussere. Aus meiner Erfahrung mit Gutachtern und Versicherungen habe ich gelernt:
- auch ein Gutachter kann nicht alles kennen und wissen und ist daher dankbar, wenn Du ihn mit Material versorgen kannst, das ihm die Einschätzung des Wertes erleichtert, insbesondere wenn's seltene Teile sind, oder wenn er sie im Auto einfach nicht sehen würde (versteckt eingebaute Geräte oder so). Manchmal können auch beendete Internetauktionen als Grundlage für die Schätzung des Wiederbeschaffungswertes dienen, wenn es die entsprechenden Teile nicht mehr neu gibt. - Du kannst Dir den Gutachter frei aussuchen, Du bist sein Auftraggeber. Deswegen wird er im Rahmen seiner Pflichten für Dich auch ein offenes Ohr haben. - lass keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung an Dein Auto, ohne vorher mit Deinem Anwalt geredet zu haben. Cheers tadzio -------------------- If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
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31.01.2011, 21:07
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hallo,
erschrick nicht, wenn es auch Ermittlungen gegen Dich wegen fahrlässiger Tötung gibt. Das ist meines Wissens nach bei solchen Sachen Standard. Wenn sich keine Anzeichen für eine Schuld Deinerseits ergeben werden diese Ermittlungen natürlich schnell wieder eingestellt. Dennoch würde ich an Deiner Stelle ohne anwaltliche Beratung keinerlei Aussagen zum Unfallhergang machen. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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04.02.2011, 08:16
Beitrag
#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 31.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57538 |
Momentaner Stand der Dinge:
Ich habe gestern einen Brief bekommen, dass das Auto wieder freigegeben ist und war auch schon mit dem Gutachter vor Ort. Ich sollte aber alles was zur Anlage gehört ausbauen. Da das Auto doch nicht in einer Halle sondern draußen stand und die Scheiben defekt sind, hat es rein geschneit bzw. geregnet. Er hat vorher Bilder gemacht und nun werde ich die Teile teste auf Funktion. Aber erst einmal lasse ich sie ausgiebig trocknen. Sofern was defekt sein sollte, kann ich ja den Wiederbeschaffungswert einklagen. Muss ich dann die defekten Teile der gegnerischen Versicherung zukommen lassen? Es sind echt ein paar Sammlerstücke dabei die streng limitiert sind und wo ich gerne wenigstens (auch wenn defekt) die Teile behalten wollte. Gruß |
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04.02.2011, 08:50
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Hallo,
eine Anmerkung zur Hifianlage: Dein Gutachter soll die Anlage im Gutachten zwar aufführen, sie aber nicht bei der Wertberechnung berücksichtigen. Es gibt nämlich einen viel besseren Weg zur Abrechnung und zwar wie folgt: Beauftrage eine Firma, die auf den Einbau von Hifikomponenten ins Auto spezialisiert ist und lass dir einen Kostenvoranschlag für Ausbau der Komponenten aus dem Unfallwagen und Wiedereinbau in ein Ersatzfahrzeug geben. Den reichst du bei der Versicherung ein und lässt dir die Summe auszahlen und baust selber ein, oder lässt halt die Firma einbauen und reichst die Rechnung ein. Der Betrag muss nach gängiger Rechtssprechung erstattet werden. Für defekte Komponenten bekommst du den Zeitwert ersetzt, also wie hier schon gesagt, Angebote aus dem net ausdrucken und einreichen. Wenn du Belege für den ursrünglichen Neuwert der Komponenten hast, mit beilegen. Selbiges Vorgehen gilt übrigens auch für alle übrigen nachgerüsteten Teile, wie die Gasanlage, und eventuell weiteres, wie Anhängerkupplung, Katalysator, etc. Kollege von meiner Fahrgemeinschaft hatte letztens einen unverschuldeten Unfall. Die gegnerische Versicherung hat den Umbau des nachgerüsteten Dieselpartikelfilter vom Unfallfahrzeug in den Ersatzwagen anstandslos bezahlt. Der Filter wurde dementsprechend im Gutachten aber nicht wertsteigernd berücksichtigt. Einreichen kannst du auch die Restmenge Benzin/Gas im Tank des Unfallautos. Dafür letzte Tankquittung einreichen und seitdem verbrauchte Menge abziehen. Gibts eigentlich ne Vollkasko für dein Auto? Wenn ja kommst du auch bei Teilschuld fast ohne Abzüge aus der Sache raus, wenn du nach Quotenvorrecht abrechnest. Wenn relevant meine Beiträge zum Thema hier im Forum lesen. Gute Besserung! Gruß Lars -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 05:38 |