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> EU-Führerscheinrichtlinie 2013 Speziell Klasse A1, A2, A, Speziel Erweiterung A1 zu A oder 2013 zu A2
west120
Beitrag 14.01.2011, 10:12
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an alle,

ist eigentlich schon bekannt in welcher Form die 3. führerscheinrichtlinie in D umgesetzt wird ??? Die einzelnen Länder haben ja erheblichen Spielraum in der Ausgestaltung.

Bei einem Bekannten von mir geht es um folgendes:

hat 1979 (16Jahre) den damaligen FS Klasse 4 (war damals noch Kraftrad, 50 ccm, unbegrenzte Höchstgeschwindigkeit) gemacht.
Der wurde dann zum 1b und schließlich zum A1.

Bei der BW hatte er 1981 (18 Jahre) den Motorradführerschein gemacht und durfte damit auch bis zum Dienstende Motorräder ohne Beschränkung fahren auch Zivil (von 1981 bis 1985 fuhr er eine 500er)

Bei der Umschreibung 1985 (Dienstende) wurde dieser aber nicht umgeschrieben, da lt. FS-Behörde bei der Prüfung ein unzulässiges Krad benutzt wurde. (Die BW hatte damals nur die 125er Herkules, die erfüllte aber nicht die damaligen Anforderung an Gewicht und PS der zivilen Prüfung, Obwohl die BW-Prüfung damals schwerer war als die zivile da auch die Beherrschung im Gelände Teill der Ausbildung war). Ich habe im Dez. 1980 die Prüfung klasse 1 bei der BW gemacht und mein Schein wurde umgeschrieben.

1b hatte er ja schon, allso durfte er ab 1985 keine Klasse 1 Fahrzeuge über 125 ccm mehr fahren. Lt. FS-Behörde hätte er Klasse 1 ganz neu machen müssen (Theorie und Praxis). Alle anderen Führerscheine (B, C, CE, C1, C1E) wurden umgeschrieben Er fährt aber seither 125er hat also Fahrerfahrung.

Nun möchte er wieder den FS Klasse 1 da er wieder Motorrad mit ca. 40 PS fahren möchte. Nun überlegt er dies 2011 zu machen oder auf die Neuregelung 2013 zu warten, A2 reicht ja für 40 PS und hat ja z. Zt. folgende Möglichkeit

Erweiterung A1 zu A : 6 x Theroiestunde (soweit ich weiss) min. 6 Fahrstunden da Aufsteiger (Kosten je nach Fahrschule zwischen 6 und 800 Euro)

Oder er wartet bis 2013 und erwirbt dann A2. (Kosten bisher unbekannt)

Und genau hier liegt seine Überlegung jetzt machen und bis zu 800 Euro zahlen oder warten weil dann vielleicht billiger.

Wie setzt D die neue Führerscheinrichtlinie um.
so weit ich weiss fällt die Theoretische Prüfung ja nun weg, da er schon mal geprüft wurde (Diese würde er in jedem Fall "Sparen" (Geldlich und Zeitlich)

Im Praktischen Teil bleiben D 2 Möglichkeiten

entweder durch eine Schulung bei der Fahrschule
oder praktische Prüfung

(Es soll sogar ein erleichterter Zugang für Inhaber der Klasse B (vor 1980) zur Klasse A2 geben, wie die aussieht weiss ich nicht, habe nur bei Motorrad-Online gelesen das für diese Personen ein erleichterter Zugang vorgesehen ist.)

Fahrstunden sind meines Wissens nicht mehr vorgeschieben wenn die praktische Prüfung erforderlich ist, bei der Schulung werden es ein paar Fahrstunden sein.
Wie ist dann bei einer praktischen Prüfung, da ja keine Fahrstunden gefordert sind, darf er dann mit seinem eigenen Motorrad zur Prüfung ????????

Weiss man nun schon wie das in D geregelt wird ??????

Das Gesetz muss ja bis 19. Jan 2011 definiert sein und bis spätestens 19. jan 2013 in den Mitgliedsstaaten zur Anwendung kommen.

Schulung oder Prüfung, Anwendung zu 2013 oder vielleicht schon eher (was ja möglich wäre). 2013 MUSS es zur Anwendung kommen, vorher kann es zur Anwendung kommen (soweit ich weiss)

Das Gesetz muss ja bis 19. Jan 2011 definiert sein konnte aber bisher nichts im netz finden. Auch bei Motorrad-Online findet man nur "wage" Artikel mit "Entweder/Oder" gerade in Bezug auf Prüfung oder Schulung. Da ist der letzte Artikel von 2010 und dort steht dann auch wieder entweder praktische Prüfung oder Schulung in der Fahrschule.

Der Gesetzes text müsst doch aber schon vorliegen, da ja am 19.jan 2011 die Gesetze vorliegen müssten.

Danke schon mal für eure Hinweise.
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ts1
Beitrag 14.01.2011, 10:49
Beitrag #2


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Ich weiß von nichts, sehe das auch nicht als Tagesordnungspunkt der nächsten Termine.
Was juckt unsere Politiker eine Untätigkeitsklage der EU!? Zahlt letztlich doch eh nur der kleine Michel. rolleyes.gif


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MfG Thomas
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Jupiter
Beitrag 14.01.2011, 10:52
Beitrag #3


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Zitat (ts1 @ 14.01.2011, 10:49) *
Ich weiß von nichts, sehe das auch nicht als Tagesordnungspunkt der nächsten Termine.


Das ist doch hier schon unzählige Male gepostet worden, unter anderem in diesem Thread ab Beitrag 55.

Drucksache 660/10
Beschluss 660/10(B)
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west120
Beitrag 14.01.2011, 11:27
Beitrag #4


Neuling


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Danke schon mal für die Hinweise und Links.

Wenn ich das nun richtig interpretiere wird es 2013 so sein.

Inhaber von A1 erlangen A2 durch eine praktische Prüfung. Besuch der Fahrschule nicht notwendig.

Also geht man mit einem A2 Fahrzeug auf den Übungsplatz trainiert die Grundübungen, fahren im Verkehr unterscheidet sich nicht "wirklich" von der 125er wenn man die Grundübungen beherrscht.

Geht zur FS-Stelle stellt seinen Antrag und beantragt Prüfungstermin den man bekommen sollte.
Dann kommt man zur Prüfung, da ja keine FS-Pflicht ist, mit einem A2 Motorrad (natürlich lässt man es hinfahren)und der Prüfer nimmt dann die Prüfung ab ???????

Hat der dann sein eigenes Auto????? kann ja kaum hinterherlaufen und FS-Fahrzeug gibts ja keins.

Kommt mir persönlich etwas "komisch" vor, oder sehen die Prüfungsvorschriften hier wieder was anderes vor ????

Besten Dank schon mal
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Jupiter
Beitrag 14.01.2011, 11:33
Beitrag #5


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Zitat (west120 @ 14.01.2011, 11:27) *
Inhaber von A1 erlangen A2 durch eine praktische Prüfung. Besuch der Fahrschule nicht notwendig.


Wie kommst du denn darauf?
Selbstverständlich ist der Besuch einer Fahrschule notwendig, und der Fahrlehrer darf den Fahrschüler erst dann zur praktischen Prüfung anmelden, wenn er von dessen Prüfungsreife überzeugt ist.
Lediglich die Theoriestunden, theoretische Prüfung und die Sonderfahrten fallen bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 beim Erwerb der Klasse A2 weg.
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ts1
Beitrag 14.01.2011, 12:50
Beitrag #6


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Zitat (Jupiter @ 14.01.2011, 10:52) *
Das ist doch hier schon unzählige Male gepostet worden, unter anderem in ...
Ja, Entwürfe sind schon genug gepostet worden. Aber es sollte ja eigentlich spätestens am 19.1.2011 verabschiedet werden. Hast Du für die tatsächlich erfolgte (oder unmittelbare bevorstehende) Abstimmung einen Link?
(Bundesgesetzblatt habe ich schon selber.)


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MfG Thomas
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Jupiter
Beitrag 14.01.2011, 12:57
Beitrag #7


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Zitat (ts1 @ 14.01.2011, 12:50) *
Hast Du für die tatsächlich erfolgte (oder unmittelbare bevorstehende) Abstimmung einen Link?

Den Beschluss habe ich doch 2 Postings weiter oben verlinkt. rolleyes.gif
Die Abstimmung hat bereits am 17.12.2010 stattgefunden. Die Verordnung ist verabschiedet.
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Mitleser
Beitrag 14.01.2011, 13:06
Beitrag #8


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Und am 17.01.2011 kommt das nächste BGBl raus und da müsste die Änderungsverordnung dann veröffentlicht / verkündet sein - erst dann ist sie "vorhanden". Und in Kraft tritt sie am 19.01.2013 whistling.gif
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west120
Beitrag 14.01.2011, 13:29
Beitrag #9


Neuling


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Im Gesetzesblatt steht doch:

A2 wird Inhabern von A1 nach einer praktischen Prüfung erteilt.

Es sind weder Unterricht noch Fahrstunden dort vorgesehen. Es ist lediglich festgelegt das die eignung durch eine Praktische Prüfung nachgewiesen werden muss. Kein Unterricht, keine "normalen" Fahrstunden keine Sonderstunden. (Oder übersehe ich da etwas ????? wenn ja mich bitte aufklären)

Ausserdem ist bei Aufstieg nach der neuen Führerscheinrichtlinie nur eine "Schulung" oder "praktische Prüfung" vorgesehen.

Die Mitgliedsländer müssen sich also entscheiden ob Schulung oder Prüfung. Beides darf nicht sein.

Muss ich in die Fahrschule und Fahrstunden nehmen dann ist dies eine Schulung, und da D die Prüfung vorsieht, braucht man keine Schulung .müsste dann rein theoretisch dann auch ohne Fahrschule gehen. Was man freiwillig macht oder was sinnvoll für den einzelen ist, steht aber nicht zur Diskussion.

werd mal meine Fahrschulen hier dazu befragen. wobei deren Antworten von unternehmerrischen Gedanken (sprich Umsatz/Gewinn) geprägt ist.

DANKE schon mal
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