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> Checkheft gepflegtes Auto gekauft aber kein Checkheft erhalten
djnice-t
Beitrag 08.01.2011, 10:20
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,
ich habe im May 2010 bei einem offiziellen Autohaus einen gebrauchten Audi A3 Sportback mit 50.000 KM gekauft. Beim Kauf erwähnte der Händler dass das Fahrzeug Checkheft gepflegt ist. Bei der Fahrzeugübergabe stellte der Verkäufer plötzlich fest dass mein Checkheft wohl mit einem anderen Audi vertauscht wurde und er es mir nachreichen wird. Ich telefonierte so ziemlich jede Woche hinter her und man sagte zu mir immer und immer wieder dass man sich darum kümmert. Nach langen drei Monaten habe ich mich dann mit dem Problem an den Inhaber gewandt. Er entschuldigte sich vielmals bei mir und versprach mir sich persönlich darum zu kümmern. Leider musste ich die darauf folgenden 6 Wochen immer wieder hinterher telefonieren. Als sich nach 5 Monaten nicht tat ging ich schließlich zu meinem Anwalt der das Autohaus daraufhin anschrieb und ihnen 2 Wochen Zeit gab das Checkheft auszuhändigen. Es dauerte keine zwei Tage und ich bekam einen Anruf vom Inhaber und er entschuldigte sich erneut und sagte zu mir dass sie das Checkheft leider nicht mehr auftreiben können. Also rief ich bei Audi an und fragte nach ob die Möglichkeit besteht ein Checkheft nach zu bestellen und die Eintragungen nach zu tragen. Die Antwort war, Checkheft ja, Eintragungen nein da in der Audi Datenbank nichts hinterlegt ist. Daraufhin rief ich meinen Händler an und gab ihm dies so weiter. Er meinte nur er kümmere sich darum. Nach zwei Wochen Sendepause rief mich der Händler an und meinte ich könne mein Checkheft abholen, daraufhin ich fragte ich was mit den Eintragungen sei, sagte er zu mir das er versucht den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Service Rechnungen kopieren würde und sich dann bei mir melden würde. Weitere 4 Wochen vergangen und ich rief wieder einmal dort an, Nun ging der Inhaber persönlich ans Telefon und konnte sich gar nicht mehr an mich erinnern. Als ich Ihm sagte das ich noch immer auf meinen Checkheft warte sagte er, Ihr Checkheft liegt seit 4 Wochen hier auf meinem Schreibtisch und ich hätte es jeder Zeit abholen können, Außerdem sollte ich auf meinen Ton aufpassen da ich nicht so mit ihm zu reden habe, anschließend legte er mir den Hörer einfach auf. Zu meiner Verteidigung muss ich sagen das ich ihn nur fragte warum ich nicht darüber informiert worden bin.... Ich rief wieder an, das ganzer ging drei Mal bis ich endlich halbwegs vernünftig mit ihm reden konnte. Als ich fragte ob die Eintragungen im Checkheft nachgetragen worden sind, meinte er nein das Checkheft sei leer und es sein auch nicht sein Problem, er habe für so was keine Zeit und riet mir mich von meinem Anwalt beraten zu lassen. Was haltet Ihr davon, Welcher Rechte habe ich!
Jetzt geht der Händler sogar soweit das er behauptet ich habe Ihn beleidigt und es sei meine Schuld das das alles so weit gekommen ist.

Mein Anwalt sagt dass ich definitiv im Recht bin. Allerdings würde es sich wenn wir uns nicht gütlich einigen bis zu 2,5 Jahren rausziehen bis hier ein Gerichtsurteil feststände.

Meine Frage ist,
A) Welche Rechte habe ich?
B) Welchen Wertverlust habe ich?

Auf Eure Antworten freue ich mich schon sehr und bedanke mich schon mal im Voraus.
djnice-t

Der Beitrag wurde von djnice-t bearbeitet: 08.01.2011, 10:26
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nasigoreng
Beitrag 08.01.2011, 10:41
Beitrag #2


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Steht im Kaufvertrag Scheckheftgepflegt?


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djnice-t
Beitrag 08.01.2011, 10:44
Beitrag #3


Neuling


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Ja im Kaufvertrag steht das das Auto checkheft gepflegt ist. Ich habe es sogar schriftlich per Mail vom Inhaber das das Auto lückenlos Checkheft gepflegt ist. Einen KFZ Meister als Zeugen hatte ich damals bei Kauf ebenfalls dabei...
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djnice-t
Beitrag 08.01.2011, 11:05
Beitrag #4


Neuling


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Zitat (nasigoreng @ 08.01.2011, 10:41) *
Steht im Kaufvertrag Scheckheftgepflegt?


Ja im Kaufvertrag steht das das Auto checkheftgepflegt ist. Ich habe es sogar schriftlich per Mail vom Inhaber das das Auto lückenlos Checkheftgepflegt ist. Einen KFZ Meister als Zeugen hatte ich damals bei Kauf ebenfalls dabei...
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Thomaygo
Beitrag 08.01.2011, 11:24
Beitrag #5


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Hast Du schon mal schriftlich eine Frist zur Herausgabe des Checkhefts gesetzt?

Ich würde das ganze den Anwalt regeln lassen.


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Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre.
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nasigoreng
Beitrag 08.01.2011, 11:25
Beitrag #6


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Dann muss man dich so behandeln, als wenn ein lückenlos ausgefülltes Checkheft vorhanden wäre. Würde ich mal mit dem Autohaus reden, mir das schriftl. geben lassen. Wenn´s nicht klappt, ab zum Anwalt


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djnice-t
Beitrag 08.01.2011, 12:01
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Thomaygo @ 08.01.2011, 11:24) *
Hast Du schon mal schriftlich eine Frist zur Herausgabe des Checkhefts gesetzt?

Ich würde das ganze den Anwalt regeln lassen.


Selbstverständlich hat mein Anwalt ihm eine Schriftliche Frist gesetzt. Der Händler ist doch echt der festen überzeugung das er mit der beschaffung eines neuen Blanko checkheftes die Frist somit eingehalten hat und ich auch keine weiteren Ansprüche habe!!!

Zitat (nasigoreng @ 08.01.2011, 11:25) *
Dann muss man dich so behandeln, als wenn ein lückenlos ausgefülltes Checkheft vorhanden wäre. Würde ich mal mit dem Autohaus reden, mir das schriftl. geben lassen. Wenn´s nicht klappt, ab zum Anwalt


Alles schon versucht, der Händler sieht sich im Recht und behauptet das ein Checkheft nichts aussagt und ich auch keinen Wertverlust am Fahrzeug habe da ja die Inspektionen durch geführt worden sind, aber wie zum teufel soll ich das denn bei einem eventuellem weiterverkauf nachweisen. Ich persönlich würde niemals ein Auto ohne Checkheft kaufen, egal wie sehr mir der Ver5käufer versichert das die Inspektionen gemacht worden sind. Kein Checkheft, kein Service... So sehe ich die Sache...
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Thomaygo
Beitrag 08.01.2011, 12:01
Beitrag #8


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Okay,
wie dann die weiteren Schritte (des Anwalts) am geschicktesten auszusehen haben,
können sicher andere hier besser einschätzen wavey.gif


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nasigoreng
Beitrag 08.01.2011, 12:04
Beitrag #9


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Zitat (djnice-t @ 08.01.2011, 12:01) *
der Händler sieht sich im Recht und behauptet das ein Checkheft nichts aussagt ....................

Und warum steht es dann im Kaufvertrag. Ich würde das den Anwalt machen lassen. Checkheft oder Minderung des Kaufpreises


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Nebukad
Beitrag 08.01.2011, 12:05
Beitrag #10


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Kontaktier doch einfach mal den Vorbesitzer und frag ihn, ob das Auto bei den Inspektionen war, und wenn wo, wenn der dies verneint, dann hast du ja den Beweis, dass was nicht stimmt.
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djnice-t
Beitrag 08.01.2011, 12:11
Beitrag #11


Neuling


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Zitat (Nebukad @ 08.01.2011, 12:05) *
Kontaktier doch einfach mal den Vorbesitzer und frag ihn, ob das Auto bei den Inspektionen war, und wenn wo, wenn der dies verneint, dann hast du ja den Beweis, dass was nicht stimmt.


Das ist auch der nächste Schritt den mein Anwalt vor hat. Denke das er das am Montag machen wird... Gibt es denn kein Gesetz was aussagt wieviel Wertverlust ein Fahrzeug bei einem fehlendem Checkheft hat???
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Wollf_0708
Beitrag 08.01.2011, 12:19
Beitrag #12


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Zitat (djnice-t @ 08.01.2011, 12:01) *
der Händler sieht sich im Recht und behauptet das ein Checkheft nichts aussagt und ich auch keinen Wertverlust am Fahrzeug habe da ja die Inspektionen durch geführt worden sind, aber wie zum teufel soll ich das denn bei einem eventuellem weiterverkauf nachweisen.


Ein Auto mit Checkheft ist IMHO weniger wert (beim Verkauf)
als
ein checkheftgepflegtes Auto.

..oder ist das zu spitzfindig. ?


Wenn die Inspektionen an diesem Wagen gemacht wurden, lassen sich doch sicher auch Rechnungen dafür auffinden.
(Beim Vorbesitzer, bei der Werkstatt in der die Inspektionen gemacht wurden, beim Verkäufer/Händler.

Wenn bei allen Dreien nichts mehr vorhanden ist ??......, kann ja nicht sein. Die die Inspektionen durchführende Werkstatt muss ja Rechnungsbeläge in der Buchhaltung haben, aus denen die Daten hervorgehen müssen.
Ausser es war ein Schwarzbetrieb unsure.gif

Als "aussergerichtliche Wiedergutmachung" sollte der Verkäufer dazu gebracht werden, dass jetzt eine unfassende Inspektion nebst Eintragung in das Checkheft gemacht wird.
.....ob ich allerdings Vertrauen in die technische Durchführung der notwendigen Checks -bei diesem Verkäufer/Händler hätte:
Nein, hätte ich nicht.



Nachgeeditiert:
Manno, ich schreibe und denke langsamer, als hier die Antworten reinrasseln crybaby.gif
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djnice-t
Beitrag 08.01.2011, 12:29
Beitrag #13


Neuling


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Laut Aussage des Händlers hat er bereits versucht die Rechnungen vom Vorbesitzer zu bekommen, der wiederrum hat keine Rechnungen angeblich. So langsam glaub ich das hier bei der Sache etwas falsch läuft. Ein Angebot das ich eine kostenlose Inspektion in seinem Autohaus erhalte, hat er mir bereits gemacht, allerdings habe ich absolut kein Vertrauen mehr zu diesem Autohaus und habe diesen vorerst abgelehnt. Wenn überhaupt möchte ich zu einer unabhängigen Audi Werkstatt dessen Inspektion das Autohaus bezahlt. Selbst dies erscheint mir aber nicht genug!!!

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 09.01.2011, 19:55
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 08.01.2011, 12:30
Beitrag #14





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Zitat (djnice-t @ 08.01.2011, 12:11) *
Zitat (Nebukad @ 08.01.2011, 12:05) *
Kontaktier doch einfach mal den Vorbesitzer und frag ihn, ob das Auto bei den Inspektionen war, und wenn wo, wenn der dies verneint, dann hast du ja den Beweis, dass was nicht stimmt.


Das ist auch der nächste Schritt den mein Anwalt vor hat. Denke das er das am Montag machen wird... Gibt es denn kein Gesetz was aussagt wieviel Wertverlust ein Fahrzeug bei einem fehlendem Checkheft hat???


Ein Gesetz nicht. Da es genug Leute gibt denen das Checkheft egal ist.
Wie hoch der Wertverlust dadurch ist lässt sich nur durch Hilfe von Sachverständigen, Schwacke oder ADAC Gebrauchtwagenpreisliste imho schätzen.

Du hast aber hier einen Mangel angezeigt. Der Händler hat 3 mal versucht nachzubessern.
Nach der Rechtssprechung könntest du nun das Auto zurückgeben und deinen Kaufpreis zurückerhalten.
Für die An- und Abmeldung müsste der Händler blechen ...
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djnice-t
Beitrag 08.01.2011, 12:31
Beitrag #15


Neuling


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Und was ist dann mit den bereits gefahrenene KM?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 09.01.2011, 19:54
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 08.01.2011, 12:40
Beitrag #16





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Zitat (djnice-t @ 08.01.2011, 12:31) *
Und was ist dann mit den bereits gefahrenene KM?


Da ich die Sache bei meinen Eltern selbst erlebt habe einfache Antwort:
die werden dir mit 0,15 € - 0,30 € je Kilometer in Rechnung gestellt.
Maximal aber der Wertverlust lt. Schwacke (wenn dieser geringer sein sollte) - Bsp. dein Auto ist nun 500 € weniger wert müsste du dies bezahlen als wenn du 30 Tkm gefahren bist ...
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Couscous
Beitrag 09.01.2011, 19:49
Beitrag #17


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Die gekaufte Ware erfüllt in einem wichtigen Punkt nicht die zugesicherten Eigenschaften. Da der Verkäufer nicht nachbessern konnte/wollte, hast Du Anspruch auf Rückgabe oder Erstattung der Wertdifferenz. Dass das Fahrzeug nun schon etliche Monate von Dir in Gebrauch ist, ist auch nicht Dir zuzuschreiben. Trotzdem müsstest Du voraussichtlich den Wertverlust erstatten (was ja nicht viel wäre).

Ich persönlich würde darauf bestehen, den Wagen zurückzugeben. Nicht umsonst möchte man ein Auto mit Service-Historie, weil einem das selber Sicherheit gibt und den Wiederverkaufswert deutlich erhöht. Eine Gratis-Inspektion im Wert von 200-300 EUR kann das nicht aufwiegen.

Der Verkäufer scheint allerdings Deinen Anwalt nicht sonderlich ernst zu nehmen, vielleicht liegt das daran, dass er keine ernsthaften Fristen setzt oder diese dann nicht durchsetzt. Wer bezahlt eigentlich den Anwalt? Hier dürften ja auch schon erhebliche Kosten auflaufen.

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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henry99999
Beitrag 10.01.2011, 02:35
Beitrag #18


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Ich würde mir die Liste mit allen bis dato durchzuführenden Arbeiten beim Hersteller besorgen und dann aushandeln war alles kostenlos zu erledigen ist und natürlich bei der Ausführung daneben stehen bleiben.

Denn, was bedeutet "Scheckheft gepflegt"?

Eigentlich, das die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten gemäß Hersteller erledigt worden sind.
Üblicherweise wird dies im Scheckheft dokumentiert.

Ist nun die fehlende Dokumentation ein so wichtiger Mangel, das der KV rückabgewickelt werden kann?

Ich sah mal im ZDF einen abgeurteilten Fall, wo erläutert wurde,
das der Mangel schon etwas Gewicht haben muss, es darf nicht nebensächlich sein.
Ob das die fehlende Dokumentation erfüllt, da habe ich meine Zweifel.
Denn das die Wartungen nicht erledigt worden sind, kann der Käufer schwer ohne weiteres beweisen.

Zudem eine große (?) Inspektion angeboten worden ist und abgelehnt wurde.
Ich fürchte das ein Richter das negativ auslegen könnte,
denn wenn kostenlos alles "gemacht" und durchgesehen wird, was soll denn groß für ein Nachteil bestehen?
Wenn man denn noch weiß wie es in den Werkstätten manchmal zugeht und was nicht alles so gestempelt wird...

Das man kein Vertrauen zu der Werkstatt hat, das wird der Verkäufer mit seinem unglaublich großem Kundenstamm, die natürlich alle nur zufrieden sind, widerlegen wollen.

Ist halt wie immer sehr schwierig, in dem Augenblick, wo man das Geld rüber gereicht hat und damit das beste Druckmittel weg ist.
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nasigoreng
Beitrag 10.01.2011, 06:29
Beitrag #19


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Zitat (henry55545 @ 10.01.2011, 02:35) *
Denn das die Wartungen nicht erledigt worden sind, kann der Käufer schwer ohne weiteres beweisen.
In der Beweispflicht ist hier meiner Meinung nach der Verkäufer. Er muss die zugesicherte Eigenschaft "Checkheftgepflegt" beweisen und zwar durch Vorlage des Checkheftes.


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Couscous
Beitrag 10.01.2011, 10:36
Beitrag #20


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Zitat (henry55545 @ 10.01.2011, 02:35) *
Zudem eine große (?) Inspektion angeboten worden ist und abgelehnt wurde.


Folgende beide Fahrzeuge sind meiner Meinung nach nicht gleichwertig:
  • Fahrzeug, bei dem alle 10,000 km eine Inspektion gemacht wurde, inklusive rechtzeitiger Ölwechsel usw.
  • Fahrzeug, bei dem erstmals nach 50,000 km eine Inspektion gemacht wurde

Das Nachholen einer Wartung ersetzt nicht das Unterbleiben der Wartung während des gesamten Fahrzeuglebens. Der Motor wurde eventuell jahrelang ohne Ölwechsel oder mit zu niedrigem Ölstand betrieben. Natürlich ist das nicht erwiesen, in Abwesenheit des Beweises über eine ordentliche Wartung sollte man als Käufer aber vom ungünstigsten Szenario ausgehen.

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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Barney
Beitrag 10.01.2011, 10:56
Beitrag #21


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Zitat (djnice-t @ 08.01.2011, 10:20) *
...........................Also rief ich bei Audi an und fragte nach ob die Möglichkeit besteht ein Checkheft nach zu bestellen und die Eintragungen nach zu tragen. Die Antwort war, Checkheft ja, Eintragungen nein da in der Audi Datenbank nichts hinterlegt ist.........................................


Dann ist auch nichts in einer Audi Vertragswerkstatt gemacht worden....

Wie alt ist der Wagen?
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Classicdriver
Beitrag 10.01.2011, 11:20
Beitrag #22


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Zumindest bei der Werkstatt, die die Inspektionen ausgeführt hat, müssen die Rechnungen vorhanden sein, weil die 10 Jahre aufbewahrt werden müssen (§14b UStG)... und ich nehm an, bei 50.000km, dass der Wagen noch keine 10 Jahre alt ist. Wenn die keine Rechnungen mehr haben sollten, mal mit Brief ans Finanzamt drohen ... genauso ist es mit der Rechnung des Händlers, der den Wagen ausgeliefert hat. Da ist nämlich ganz wichtig, wenn Du dein Scheckheft nachgestempelt bekommst, dass die Übergabedurchsicht auch abgestempelt ist. Ohne Übergabedurchsicht keine Garantie.... und ich denke, der Vorbesitzer sollte zumindest wissen, wo er den Wagen gekauft hat (war er denn Erstbesitzer?) und wo er seine Kundendienste hat machen lassen...
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djnice-t
Beitrag 17.09.2011, 11:44
Beitrag #23


Neuling


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Nach mehr als 1 Jahr und 4 Monaten streite ich noch immer mit dem Autohändler. Er ist doch immer noch der Meinung das er im Recht ist. Antwortet mittlerweile nicht einmal mehr auf die schreiben von meinem Anwalt. Mein Anwalt meint das der Wertverlust des Fahrzeuges bei max. 300 Euro liegt und es deshalb nicht rentabel ist gegen den Händler vorzugehen.

Kann das wirklich Möglich sein, muss ich mich dermaßen abspeisen lassen???

Hat jemand von Euch vielleicht einen Tip oder eine Idee die mir weiterhelfen könnt. So langsam geht mir das alles ziehmlich auf die Nerven!!!
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ilam
Beitrag 17.09.2011, 12:04
Beitrag #24


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Außer vor Gericht zu gehen, fällt mir nichts ein. Wenn Du gewinnst, dann ist das auch rentabel...
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Pistenteufel
Beitrag 17.09.2011, 14:37
Beitrag #25


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Beim nächsten Autokauf könnte man sich das Scheckheft zeigen lassen, bevor man den Kaufvertrag unterschreibt.

Sobald die Händler ihr Geld haben machen die meist nicht mehr viel.
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janeeissklaa
Beitrag 18.09.2011, 15:20
Beitrag #26


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Ich für meinen Teil würde bei einem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs das Checkheft nicht nur haben wollen, um nachsehen zu können, ob während dieser 50.000 km tatsächlich alle Wartungen gemacht worden sind, sondern insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich nachvollziehen können möchte, ob das mit 50.000 km angebotene Fahrzeug nicht eventuell 187.000 km zurückgelegt hat...
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Kai R.
Beitrag 19.09.2011, 11:28
Beitrag #27


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Hat jemand von Euch vielleicht einen Tip oder eine Idee die mir weiterhelfen könnt. So langsam geht mir das alles ziehmlich auf die Nerven!!!

je länger Du das Auto fährst desto weniger sind die Inspektionen relevant, die vor der 50tkm-Marke gemacht wurden. Hat der Händler beim Verkauf nicht eine Inspektion gemacht? Dann war davor bei einem 30 tkm-INtervall allenfalls eine einzige Inspektion, die jetzt nicht mehr nachweisbar ist.

Ich würde die Sache abhaken, die ist kein Magengeschwür wert.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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