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> AU-Bescheinigung bei Anmeldung immer noch erforderlich?, ...obwohl AU ja mittlerweile in HU integriert.
steve5
Beitrag 24.12.2010, 02:31
Beitrag #1


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Hallo,
ich will in zwei Wochen ein Fahrzeug anmelden, welches 2009 erfolgreich durch den TÜV ging. Die Bescheinigung der letzten AU ist aber von 2008.
Eine gültige AU ist also nicht mehr vorhanden, da kürzlich abgelaufen.

Muss ich nun zur Anmeldung eine neue AU machen oder wird, seit der Integration der AU in die HU Anfang 2010, generell nurnoch der TÜV-Bericht gefordert?

Oder andres: Habe ich durch meine Konstellation das Glück, in eine gewisse Übergangszeit zu fallen, wo man drei Jahre mit einer AU fahren kann?

Gruß, Stefan
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Jens
Beitrag 24.12.2010, 08:44
Beitrag #2


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Zitat (steve5 @ 24.12.2010, 02:31) *
Muss ich nun zur Anmeldung eine neue AU machen
Nein


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steve5
Beitrag 24.12.2010, 13:14
Beitrag #3


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Okay vielen Dank. Wenns noch jemand bestätigen kann nur zu!
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Kühltaxi
Beitrag 24.12.2010, 13:40
Beitrag #4


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Eigentlich hätten HU und AU (wenn beide zweijährlich) schon vorher synchron laufen müssen, da ist irgendwann wohl mal ein Fehler passiert.
Ansonsten kann ich nur @Jens bestätigen, das Thema hatten wir schon mehrmals hier.


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steve5
Beitrag 25.12.2010, 00:39
Beitrag #5


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Alles klar. Leider scheint sich das bei den Zulassungsstellen noch nicht komplett herumgesprochen zu haben.
Hat zufällig jemand was Handfestes parat, dass man der netten Dame hinterm Tresen zeigen kann?
Ich kann mir gut vorstellen, dass viele doch noch eine AU sehen wollen, wenn diese auf dem TÜV Bericht noch nicht extra vermerkt ist.
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Jens
Beitrag 25.12.2010, 08:53
Beitrag #6


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Zitat (steve5 @ 25.12.2010, 00:39) *
Leider scheint sich das bei den Zulassungsstellen noch nicht komplett herumgesprochen zu haben.
Wie kommst du darauf?

Zitat (steve5 @ 25.12.2010, 00:39) *
Hat zufällig jemand was Handfestes parat, dass man der netten Dame hinterm Tresen zeigen kann?
§72 StVZO
Zitat
§ 47a (Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen -)
ist anzuwenden vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2009.


Zitat (steve5 @ 25.12.2010, 00:39) *
Ich kann mir gut vorstellen, dass viele doch noch eine AU sehen wollen, wenn diese auf dem TÜV Bericht noch nicht extra vermerkt ist.
Kann ich mir nicht vorstellen. Meine Erfahrung ist nämlich eine andere.


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Nebukad
Beitrag 25.12.2010, 09:12
Beitrag #7


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Ich wunder mich auch, warum die Zulassungsstellen überhaupt noch den TÜV-Bericht sehen wollen, wenn das Datum eindeutig aus den Fahrzeugpapieren hervorgeht und nirgendwo im Gesetz der Bericht gefordert wird.
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Seeperle
Beitrag 25.12.2010, 09:18
Beitrag #8


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Ganz einfach, dann hat der Urkundsbeamte, wenn manchmal die Stempel überprüft werden, weniger Arbeit.(z.B. bei HU-Stempeln ohne Prüfbericht, also ohne HU-Prüfung)


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Nebukad
Beitrag 25.12.2010, 09:25
Beitrag #9


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Naja,

und wenn man den Bericht nicht mithat zur Zulassung, dann wollen sie ma liebsten ne neue HU oder ne Zweitschrift, obwohl im Gesetz explizit steht, dass man zur Zulassung keinen Bericht braucht.

Und den Bericht kann man schließlich genauso einfach fälschen wie den Stempel in der Zulassungsbescheinigung, genauso wie die Plakette auf dem Kennzeichen.
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Seeperle
Beitrag 25.12.2010, 09:27
Beitrag #10


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Braucht man auch nicht, man darf sich nicht abwimmeln lassen.
Den Prüfbericht und den Stempel nachzumachen, ist aufwendiger als nur den Stempel und Stempel sind bei Diebstählen verlorengegangen, aber die HU-Prüfungen sind ja bei den jeweiligen HU-Stellen zum Glück registriert.


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Hektor112
Beitrag 25.12.2010, 18:26
Beitrag #11


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Bei unserer Zulassungsstelle benötigt man keine AU-Bescheinigung zum Zulassen.

Dafür ziehen die in letzter Zeit am laufenden Band gefälschte HU-Berichte, -Stempel und -Plaketten aus dem Verkehr. Die Polizei ist da bereits fast Stammgast.
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Sachse
Beitrag 27.12.2010, 17:26
Beitrag #12


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Zitat (Nebukad @ 25.12.2010, 09:12) *
Ich wunder mich auch, warum die Zulassungsstellen überhaupt noch den TÜV-Bericht sehen wollen, wenn das Datum eindeutig aus den Fahrzeugpapieren hervorgeht und nirgendwo im Gesetz der Bericht gefordert wird.


§29 ( 10 ) StVZO

Alte AU - Bescheinigung von 2008 kann zur Vorlage gefordert werden.


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Nebukad
Beitrag 27.12.2010, 19:46
Beitrag #13


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Das hat sich dann ja Ende der Woche auch erledigt wink.gif
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