Einfahrt verboten, Lieferverkehr frei |
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Einfahrt verboten, Lieferverkehr frei |
08.10.2010, 11:05
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 12.06.2010 Wohnort: östliches Ruhrgebiet, nördliches Sauerland Mitglieds-Nr.: 54447 |
Als LKW-Fahrer im Auslieferungsverkehr stehe ich bei der Anfahrt zu einem Kunden vor der Frage, ob ich da nun her darf oder nicht. Es handelt sich um diese Gegebenheit Ich muss mit einem LKW >7,5 to. zum Marker B. Von der Autobahn kommend ist die Strecke ab Punkt A aber mit VZ 253 mit Zusatzschild "Lieferverkehr frei" versehen. Nun meine Fragen: Was ist die Definition von "Lieferverkehr frei"? Die gleiche wie "Anlieger frei"? Und darf ich da nun her, oder nicht? Alternativ fahre ich derzeit über die Kirchhellener Straße und Erzbergstraße, was aber einen dreifach längeren Weg verursacht. |
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08.10.2010, 11:17
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Was ist die Definition von "Lieferverkehr frei"? Die gleiche wie "Anlieger frei"? Das Zusatzzeichen "Lieferverkehr frei" gestattet (nur) den Transport von Waren zu und von dem im gesperrten Bereich liegenden Geschäften oder von Waren durch Gewerbetreibende an Private im Rahmen der Geschäftsausübung (BVG NZV 94, 125). Es steht hier also der gewerbliche Zweck der Lieferfahrt eindeutig im Vordergrund, was einen Unterschied zum ZZ "Anlieger frei" darstellt. Zitat Und darf ich da nun her, oder nicht? Beantworte die Frage selbst: Wenn deine Fahrten den o.a. Kriterien entsprechen, dann darfst du natürlich. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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09.10.2010, 20:45
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 12.06.2010 Wohnort: östliches Ruhrgebiet, nördliches Sauerland Mitglieds-Nr.: 54447 |
Hmm, stimmt. Dann dürfte ich, wenn ich dort wohnen würde, nicht mal eben mit dem LKW zuhause vorbei fahren, um eine Kanne Kaffee zu holen. Ist ja nett.
Und da dieses Verbot für die Strecke ist und nicht für eine Zone, habe ich und auch die Anwohner der Umleitungsstrecke mit diesen Repressalien zu leben. Ist nur blöd gemacht, weil genau dorther die Bedarfsumleitung der Autobahn her läuft. Von einer Beschilderung für LKW ist nichts zu sehen. Wenn ein solcher dann mal diese Bedarfsumleitung nutzen will/möchte, steht er dann wie Ochs vorm Berg vor dem Verbotsschild. Naja, Hauptsache, die scheiß LKW sind wir erst mal auf diesem Teilstück los! |
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10.10.2010, 11:32
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Ist nur blöd gemacht, weil genau dorther die Bedarfsumleitung der Autobahn her läuft. Von einer Beschilderung für LKW ist nichts zu sehen. Wenn ein solcher dann mal diese Bedarfsumleitung nutzen will/möchte, steht er dann wie Ochs vorm Berg vor dem Verbotsschild. Was sagt denn die Bezirksregierung Düsseldorf als Straßenaufsichtsbehörde dazu? In NRW ordnen die Bezirksregierungen nämlich die BAB-Bedarfsumleitungen an.
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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10.10.2010, 11:53
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 12.06.2010 Wohnort: östliches Ruhrgebiet, nördliches Sauerland Mitglieds-Nr.: 54447 |
Gute Idee, ich schreibe mal eben eine Mail dort hin.
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