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> Fahrten zum TÜV ausserhalb des Saison Zeitraums
CRX_Fan
Beitrag 30.08.2010, 13:33
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an alle!

Habe eine kurze Frage:

Ich habe ein Winterauto mit Saisonkennzeichen 12-04.
Die HU ist rein zufällig auch fällig, wenn die Saison beginnt, also 12/2010.

Allerdings wollte ich jetzt ausserhalb der Saison (09/2010) schon zur HU fahren, damit ich, falls Mängel gefunden werden, ich nicht im tiefsten WInter draussen am Auto diese Mängel beseitigen muss, sondern das jetzt noch bei moderaten Temperaturen machen kann.

Daher meine Frage:
Darf ich mit dem Fahrzeug AUSSERHALB der Saison zur HU fahren?

Wenn ja, werde ich ja sicher für diesen Tag eine Versicherungsbestätigung von der Versicherung haben müssen. Da ich meinen Vertreter gerade nicht erreiche - weiß jemand, was sowas in etwa bei seiner Versicherung kostet?

Gruß und Danke,
Ben
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Kai R.
Beitrag 30.08.2010, 13:41
Beitrag #2


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Zitat (CRX_Fan @ 30.08.2010, 14:33) *
Daher meine Frage:
Darf ich mit dem Fahrzeug AUSSERHALB der Saison zur HU fahren?

nein. Erlaubt sind nur (§ 10 FZV):
Zitat
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen


Kurzzeitkennzeichen, Anhänger oder auf die Saison warten.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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CRX_Fan
Beitrag 30.08.2010, 14:05
Beitrag #3


Neuling


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Hi und Danke schonmal für die Antwort.

Kurzzeitkennzeichen geht wohl auch nicht:

Zitat
Das Fahrzeug gilt im Ruhezeitraum als zugelassen. Ruhezeitraum ist der Zeitraum der auf dem amtlichen Kennzeichen und Fahrzeugschein nicht eingeschlossen ist. Während dieses Zeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr in Betrieb gesetzt werden.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen außerhalb des Betriebszeitraumes nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.


Finde ich ein bisschen suspekt. Zugelassen soll es sein, so das man keine KZ-Kennz. nutzen darf, aber öffentlich abstellen darf mans auch nicht.
Und verkaufen kann ich es wohl auch nicht, weil keiner eine probefahrt mit KZ-Kennz. machen kann! blink.gif

Gibt also keine Möglichlichkeit, das Auto ausserhalb der Saison zu bewegen, ausser auf dem Hänger! Schade...

Der Beitrag wurde von CRX_Fan bearbeitet: 30.08.2010, 14:06
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Stefan Süßmann
Beitrag 30.08.2010, 15:32
Beitrag #4


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Dieser Fall ist eigentlich nicht vorgesehen. Es ist aber möglich mit einem Kurzzeitkennzeichen zur HU zu fahren.

mfg

Stefan
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Gast_fusel_*
Beitrag 30.08.2010, 15:42
Beitrag #5





Guests






Kurzzeitkennzeichen sind außerhalb des Betriebszeitraums zulässig. Deshalb steht der hervorgehobene Satz in der FZV.:
Zitat
FZV § 9 Besondere Kennzeichen
...
Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. § 16 Abs. 1 bleibt unberührt. ...
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Sasquatch
Beitrag 30.08.2010, 16:16
Beitrag #6


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Kai, was genau hat § 10 IV FZV mit Fahrten außerhalb des Zulassungszeitraums bei einem Saisonkennzeichen zu tun? Die Plaketten werden nicht jedes Jahr abgekratzt und im kommenden Jahr wieder auf den Kennzeichen angebracht. Davon abgesehen wäre ja, wenn Abs. 4 auf den hier vorliegenden Fall anwendbar wäre, alles paletti, denn die Fahrt zur HU steht dort als zulässig drin. Nur passen eben die Voraussetzungen nicht.


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Jens
Beitrag 30.08.2010, 16:19
Beitrag #7


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Zitat (Sasquatch @ 30.08.2010, 17:16) *
Kai, was genau hat § 10 IV FZV mit Fahrten außerhalb des Zulassungszeitraums bei einem Saisonkennzeichen zu tun?

Steht doch im §9 Abs. 3 FZV wink.gif
Zitat
Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Abs. 4.


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CRX_Fan
Beitrag 30.08.2010, 17:19
Beitrag #8


Neuling


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Also dürfte ich nur zur HU fahren, wenn ich danach den Wagen um oder abmelde?! Weil es ja nur dann eine Fahrt "aus Zulassungstechnischen" gründen ist?
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Jens
Beitrag 30.08.2010, 19:38
Beitrag #9


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Nein. Eine Fahrt zur HU ist keine Fahrt zur Abmeldung bzw. Rückfahrt nach Abstempelung des Kennzeichens.


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CRX_Fan
Beitrag 30.08.2010, 21:38
Beitrag #10


Neuling


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Wann ist dann eine Fahrt zur HU bzw. Sicherheitsprüfung zulässig?

Denn irgendwas gab es ja wo diese beiden Dinge genannt waren!
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Jens
Beitrag 30.08.2010, 21:44
Beitrag #11


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Zitat (CRX_Fan @ 30.08.2010, 22:38) *
Wann ist dann eine Fahrt zur HU bzw. Sicherheitsprüfung zulässig?

Bei deinem Fahrzeug entweder innerhalb des Saisonzeitraums oder aber außerhalb des Saisonzeitraums mit Kurzzeitkennzeichen / roten Kennzeichen.


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Kai R.
Beitrag 31.08.2010, 08:05
Beitrag #12


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Zitat (Jens @ 30.08.2010, 22:44) *
Bei deinem Fahrzeug entweder innerhalb des Saisonzeitraums oder aber außerhalb des Saisonzeitraums mit Kurzzeitkennzeichen / roten Kennzeichen.

ansonsten wenn das Auto abgemeldet wäre und Du dann direkt zur HU und anschließend zur Zulassungsstelle fährst.

Grüße

Kai


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Kai

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Horst Krämer
Beitrag 06.09.2010, 22:55
Beitrag #13


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Zitat (Kai R. @ 31.08.2010, 09:05) *
[quote name='Jens' post='1057036922' date='30.08.2010, 22:44'
ansonsten wenn das Auto abgemeldet wäre und Du dann direkt zur HU und anschließend zur Zulassungsstelle fährst


Tja, das ist leider wahr, und damit wird es richtig kompliziert!

Mit einem vorübergehend abgemeldeten KFZ darf man wirklich alle Fahrten durchführen, die zur Wiederzulassung notwendig sind,
also Fahrten zum TüV und zur Zulassungsstelle...

Aber mit Saisonkennzeichen... ?

Gerade in diesem speziellen Fall greift da eine andere Bestimmung:
Liegt der Monat der nächsten Hauptabnahme vor dem Monat der saisonalen Wiederinbetriebnahme, wird das so behandelt, als sei der Abnahmemonat gleich dem Wiederinbetriebnahmemonat.

Also vereinfacht: Wenn z.B. HU 01/11 und KZ 04-10, dann kannst du noch den gesamten April ohne neuen TüV fahren.
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