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> Wie FE nach 11 Jahren zurück bekommen?
Zaphod Beeblebrox
Beitrag 25.08.2010, 10:35
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Community,

erstmal hallo an alle, ist mein erster Post hier. Sehr tolles Forum, kann ich nur sagen!!!

Meine Frage:
Mit Datum 29.03.99 wurde mir die FE entzogen (§§316; 69; 69A StGB) und eine Sperrfrist von 14 Monaten festgelegt.

Die FE wurde seither nicht wieder beantragt.
Lt. aktuellem Auszug VZR läuft die Tilgungsfrist des Eintrags bis zum 28.03.2014.

Was habe ich denn nun für Möglichkeiten?
Macht es einen Unterschied, ob ich die FE jetzt wieder beantrage oder erst in 4 Jahren?

Ich möchte die FE möglichst ohne größeren Aufwand zurück, sprich ohne MPU, ohne Fahrstunden, ohne Prüfung (ist ja klar;-).
Was ist die beste Vorgehensweise (wohne in BW)

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!!

LG Zaphod
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Q-Treiberin
Beitrag 25.08.2010, 10:39
Beitrag #2


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Erstmal willkommen im VP wavey.gif

Zitat
Ich möchte die FE möglichst ohne größeren Aufwand zurück, sprich ohne MPU...
Wie hoch war denn Deine BAK? Bei mehr als 1,59 Promille musst Du vor Neuerteilung eine MPU machen oder 15 Jahre warten.

Zitat
Was ist die beste Vorgehensweise (wohne in BW)
Bis 2014 warten (oder MPU). Weitere Möglichkeiten hast Du nicht.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Zaphod Beeblebrox
Beitrag 25.08.2010, 10:44
Beitrag #3


Neuling


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@Q-Treiberin: Der BAK lag bei ca. 1,3 Promille. Sonst hatte ich keinerlei Vorkommnisse.

Wo liegt denn der Vorteil des Wartens bis 2014? Sieht es dann, nach Löschung der Einträge, für die FSST so aus, als hätte ich noch nie eine FE gehabt?
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Q-Treiberin
Beitrag 25.08.2010, 11:20
Beitrag #4


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Zitat (Zaphod Beeblebrox @ 25.08.2010, 11:44) *
@Q-Treiberin: Der BAK lag bei ca. 1,3 Promille. Sonst hatte ich keinerlei Vorkommnisse.
Dann ist nach den vorliegenden Informationen keine MPU zu erwarten.
Würde bedeuten, Du kannst jederzeit eine neue FE beantragen... Was Du dafür brauchst steht hier.

Zitat (Zaphod Beeblebrox @ 25.08.2010, 11:44) *
Wo liegt denn der Vorteil des Wartens bis 2014?
2014 wird "nur" der Eintrag getilgt, so lange kann er für andere/weitere Vergehen mit herangezogen werden.
Die 15 Jahre beziehen sich ansonsten bei einer MPU-Pflicht darauf, dass nach 15 Jahren trotzdem MPU-frei neu erteilt werden würde.

Neugierige Frage: Warum hast Du die FE nicht schon vor Jahren neu beantragt?? unsure.gif


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Zaphod Beeblebrox
Beitrag 25.08.2010, 11:31
Beitrag #5


Neuling


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@Q-Treiberin: "FE neu beantragen", heißt das, ich mache alle Prüfungen nochmal? Inkl. Fahrstunden, sprich wirklich eine neue FE?

Zu Deiner Neugier wink.gif Hatte mich damals auf die Situation ohne FE eingestellt und gemerkt, daß ich auch ohne sehr gut zurecht komme, als alter Bahn-Fan und umweltbewußter Vater in einer größeren Stadt mit exzellenten ÖPNV sowieso. Jetzt verändere ich mich beruflich und brauche halt wieder einen "Lappen".
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Jens
Beitrag 25.08.2010, 11:43
Beitrag #6


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Zitat (Zaphod Beeblebrox @ 25.08.2010, 12:31) *
"FE neu beantragen", heißt das, ich mache alle Prüfungen nochmal? Inkl. Fahrstunden, sprich wirklich eine neue FE?

Es kann sein, daß die Fahrerlaubnis prüfungsfrei neuerteilt wird (lies mal diesen Thread). Falls Prüfungen verlangt werden, brauchst du aber keine komplette Ausbildung mit Pflichtstunden usw. zu absolvieren.
Wende dich an die für deinen Wohnort zuständige Führerscheinstelle, nur die dortigen Mitarbeiter können sagen, ob sie Prüfungen von dir verlangen werden oder nicht.


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Zaphod Beeblebrox
Beitrag 25.08.2010, 12:26
Beitrag #7


Neuling


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Ok, werde den Gang nach Canossa, ähm zur FSSt antreten whistling.gif und danach berichten.

Noch eine Frage: Ich habe von damals keine Unterlagen mehr, kann mich nur noch ungefähr an den BAK-Wert erinnern (könnte auch nur bei 1,1 Promille gelegen haben). In der VZR-Auskunft steht dazu nichts, außer "Tatbezeichnung: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr; Tatkennziffern: A12"

Gibt es für mich eine Möglichkeit, den genauen BAK zu erfahren? Wenn ja, wo und wie?

Der Beitrag wurde von Zaphod Beeblebrox bearbeitet: 25.08.2010, 12:28
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Mr.T
Beitrag 25.08.2010, 12:31
Beitrag #8


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Das Urteil (und somit auch die BAK) sollte bei deiner FSST vorliegen


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Zaphod Beeblebrox
Beitrag 25.08.2010, 12:36
Beitrag #9


Neuling


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Jaja, wollte mich aber vor dem Besuch schlaumachen rolleyes.gif



Und noch eine Frage:

Meine FSST verlangt lt. HP für die Neuerteilung:

"Erforderliche Unterlagen

* Personalausweis oder Pass
* 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund)
* Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs "Sofortmassnahmen am Unfallort" oder bei Klasse C1, C1E, C oder CE einem "Erste-Hilfe-Kurs"
* Sehtest (z.B. vom Optiker) oder bei Klasse C1, C1E, C oder CE das Gutachten eines Augenarztes
* Beantragen Sie die Klasse C1, C1E, C oder CE benötigen Sie noch das Zeugnis eines Allgemeinarztes nach Muster."

Meine FE wurde 1993 ausgestellt, lt. den Angaben in diesem Forum bräuchte ich keine neuen Sofortmaßnahmen am Unfallort? Oder habe ich was falsch vestanden?
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Mr.T
Beitrag 25.08.2010, 12:38
Beitrag #10


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Zitat (Zaphod Beeblebrox @ 25.08.2010, 13:36) *
Meine FE wurde 1993 ausgestellt, lt. den Angaben in diesem Forum bräuchte ich keine neuen Sofortmaßnahmen am Unfallort?
So ist es.


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Gruß Mr.T

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Gast_charly68_*
Beitrag 25.08.2010, 14:19
Beitrag #11





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Zitat (Zaphod Beeblebrox @ 25.08.2010, 13:36) *
Meine FE wurde 1993 ausgestellt, lt. den Angaben in diesem Forum bräuchte ich keine neuen Sofortmaßnahmen am Unfallort? Oder habe ich was falsch vestanden?


Wenn Dir die Klasse BE reicht, dann brauchste keinen neuen LSM-Kurs mehr.

Willst Du aber auch die Klasse C1E, welche in der alten Klasse 3 quasi enthalten war, dann braucht Du den EH-Kurs + ärztliche Untersuchungen.
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