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> Aquaplaning-Unfall auf Autobahn in Probezeit mit Totalschaden
ditoro
Beitrag 23.08.2010, 21:19
Beitrag #1


Neuling


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Seit ca. einem halben Jahr habe ich meinen Führerschein. Jetzt habe ich einen Unfall mit Totalschaden auf der Autobahn bei Regen gebaut. Bin ca. 100-110 kmh auf der linken Fahrspur gefahren, dann kamen große Pfützen deren Tiefe ich einfach unterschätzt habe.

Neben meinem Totalschaden ist ein weiterer LKW dabei auch beschädigt worden. Außerdem müssen Leitplanken repariert werden.

Die Polizei hat gesagt, ich wäre bei eintsprechenden Witterungsverhälnissen nicht mit angemessener Geschwindigkeit gefahren und deshalb selbst schuld. Sie werden es daher an die Bußgeldstelle leiten. Angemessen wären 70 kmh gewesen, sagten sie.

Ich bin nur Haftpflichtversichert, nicht Teilkasko oder höher.

Mit was muß ich rechnen?

Führerscheinentzug?
Probezeitverlängerung?
Aufbaukurs?
Bußgeld?
Punkte?

Was von den Schäden zahlt die Versicherung?

Der Beitrag wurde von ditoro bearbeitet: 23.08.2010, 21:19
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Jens
Beitrag 23.08.2010, 21:35
Beitrag #2


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145 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren, 3 Punkte, Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ca 300 EUR), Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Kein Fahrverbot, keine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Fremdschäden (LKW, Leitplanke) werden komplett von deiner Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, deinen eigenen Schaden mußt du selber tragen.


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Q-Treiberin
Beitrag 23.08.2010, 21:37
Beitrag #3


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Zitat
Führerscheinentzug?
Nein.
Zitat
Probezeitverlängerung?
Wenn das Bußgeld über 35 e beträgt.
Zitat
Aufbaukurs?
s. letzte Antwort
Zitat
Bußgeld?
Ja.
Zitat
Punkte?
Je nachdem, was Dir vorgeworfen wird, ja oder nein (bei 35 € nein)
Zitat
Was von den Schäden zahlt die Versicherung?
Fremdschaden alles, Eigenschaden nichts.



Zitat (Jens @ 23.08.2010, 22:35) *
145 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren, 3 Punkte, Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ca 300 EUR), Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Kein Fahrverbot, keine Entziehung der Fahrerlaubnis.
Naja, wenn der Unfall unter Umständen auf "Unaufmerksamkeit" zurückgeführt werden könnte... think.gif

@TE, was hast Du bei der Polizei ganz explizit ausgesagt?


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Jens
Beitrag 23.08.2010, 21:41
Beitrag #4


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Zitat (Q-Treiberin @ 23.08.2010, 22:37) *
Naja, wenn der Unfall auf "Unaufmerksamkeit" zurückgeführt werden könnte... think.gif

Wenn!

Die Polizei hat aber wohl die nichtangepasste Geschwindigkeit bei Aquaplaning zur Anzeige gebracht (jedenfalls verstehe ich die Eingangsschilderung so), weshalb ich die von mir genannten Folgen für wahrscheinlicher halte bei der Frage
Zitat (ditoro @ 23.08.2010, 22:19) *
Mit was muß ich rechnen?
als eine Verwarnung wegen Unaufmerksamkeit.


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ditoro
Beitrag 23.08.2010, 21:57
Beitrag #5


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Danke für Eure schnellen Antworten. Von "Unaufmerksamkeit" war keine Rede. Nur von zu hoher Geschwindigkeit.

Was passiert, wenn ich zudem noch einige Wochen vorher geblitzt wurde, als ich über eine rote Ampel gefahren bin?

Hab dazu nämlich noch keinen Bescheid und hab das auch nicht richtig mitbekommen, da ich einfach einem anderen VW-Bus hinterherfuhr und nicht auf die Ampel geachtet habe. Das Auto hinter mir ist an der Ampel dann stehen geblieben und hat gehupt. In dem Moment hats dann auch geblitzt.

Ob das mehr oder weniger als 1 Sec. war, nachdem ich drübergefahren bin weiß ich daher leider (noch) nicht.
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Jens
Beitrag 23.08.2010, 22:05
Beitrag #6


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Zitat (ditoro @ 23.08.2010, 22:57) *
Von "Unaufmerksamkeit" war keine Rede. Nur von zu hoher Geschwindigkeit.
Was hast du denn der Polizei zum Unfallhergang erzählt?

Zitat (ditoro @ 23.08.2010, 22:57) *
Was passiert, wenn ich zudem noch einige Wochen vorher geblitzt wurde, als ich über eine rote Ampel gefahren bin?
Du bekommst die Strafe laut Bußgeldkataog, außerdem die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Und bevor du weiter fragst: Nein, du mußt nicht zwei Seminare machen und die Probezeit wrid nicht zweimal verlängert. Sobald du mindestens einen A-Verstoß begehst, der mit mindestens 40 EUR Bußgeld geahndet wird, folgen Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. Ob es dann ein Verstoß, zwei Verstöße oder noch mehr sind, ist egal.
Weitere Folgen für die Probezeit haben dann nur Verstöße, die nach der Teilnahme am Aufbauseminar begangen wurden.




Gibts noch mehr Sachen, die eventuell von Bedeutung sein könnten? Dann schreib bitte gleich alles, diese Salamitaktik nervt.


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durban
Beitrag 23.08.2010, 22:11
Beitrag #7


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Der Rotlichtverstoß wird mit Bußgeld* und Punkten**, evtl. auch mit Fahrverbot*** geahndet.
Jener Verstoß führt dann zur Anordnung des Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit.
Für die nicht angepasste Geschwindigkeit bleibt es dann bei den Punkten und dem Bußgeld; weitere Probezeitmaßnahmen dafür gibt es aber nicht.

Bis zur Anordnung des Aufbauseminars bleiben Verstöße, was die Probezeit angeht, folgenlos; die nächste "Probezeitstufe" erreicht man erst, wenn die Maßnahmen der vorherigen abgeschlossen sind.

Da aber der Rotlichtverstoß noch nicht im VZR eingetragen ist, weiß die Bußgeldstelle davon ja nichts. Daher wird die Ahndung nicht erhöht.


mfG
Durban wavey.gif


*90 bzw. 200 Euro zzgl. 23,50 Euro Gebühren
** 3 bzw. 4
***1 Monat bei mehr als einer Sekunde


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ditoro
Beitrag 23.08.2010, 22:23
Beitrag #8


Neuling


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Danke Danke

Da ich noch keinen Bescheid von dem Rotlichtverstoß habe, weiß ich eben nicht ob der überhaupt noch kommt... (Ist viell. 3 Wochen her.)

Die Sache ist: das Auto ist auf meine Mutter zugelassen und die hat gemeint, wenn sie mich vor einem Monat Fahrverbot behüten kann, würde sie evtl. die drei Punkte für den Rotlichtverstoß auf Ihre Kappe nehmen und nicht sagen, dass ich gefahren bin.

Der Unfall läuft ja aber auf jeden Fall auf meine "Kappe".

Was für mich entscheident ist, ist eben das Fahrverbot, da ich jeden Tag eigentlich mit dem Auto zur Arbeit fahren muss und mit dem Zug über 300 €/ Monat für Tickets zahlen würde.
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durban
Beitrag 23.08.2010, 22:30
Beitrag #9


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Die Frage bei dem RLV ist dann, ob die Behörde das abkauft. Nun ja.

Für den Unfall droht nach den bisherigen Informationen kein Fahrverbot, die Fahrerlaubnis ist unmittelbar nicht in Gefahr.

Falls doch für den eventuellen qualifizierten RLV ein FV drohen sollte, könnte man versuchen zu erreichen, dass vom FV zu Gunsten einer höheren Geldbuße abgesehen wird.


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Jens
Beitrag 23.08.2010, 22:39
Beitrag #10


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Zitat (ditoro @ 23.08.2010, 23:23) *
Was für mich entscheident ist, ist eben das Fahrverbot, …

Bei Verhängung eines Fahrverbots hättest du ab der Rechtskraft des Bußgeldbescheids vier Monate Zeit, um das Verbot anzutreten. Vielleicht besteht so die Möglichkeit, die Zeit mit Urlaub zu überbrücken? Ansonsten FAQ: Absehen vom Fahrverbot


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