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> Was gilt auf Autobahnen?
doxygen
Beitrag 13.07.2010, 11:31
Beitrag #1


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Hier mal eine Frage aus einem Fahrschulbogen.
Ist euch die Antwort klar? Ich habe es falsch gemacht!

Was gilt auf Autobahnen?
(Frage: 2.2.18-102, Punkte: 4)

- Bei Dunkelheit darf unter keinen Umständen schneller gefahren werden, als es die Reichweite des Abblendlichts zulässt

- Rückwärtsfahren verboten

- Halten auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen verboten
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Q-Treiberin
Beitrag 13.07.2010, 11:36
Beitrag #2


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Ich hätte alles drei angekreuzt... think.gif

a) aufgrund des Sichtfahrgebotes,
b) versteht sich von alleine und
c) ist mMn nur erlaubt im Pannenfall (Standstreifen).

Bin ich jetzt durchgefallen? unsure.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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AlleyJazz
Beitrag 13.07.2010, 11:40
Beitrag #3


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ich hätte wohl auch alle 3 angekreuzt, wobei ich mir bei Punkt 1 nicht ganz sicher bin wie es gemeint ist: schließlich gilt das doch allgemein und nicht speziell auf Autobahnen, oder?


--------------------
Renault Clio:

Skoda Octavia:
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doxygen
Beitrag 13.07.2010, 11:41
Beitrag #4


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Zitat (Q-Treiberin @ 13.07.2010, 12:36) *
Ich hätte alles drei angekreuzt... think.gif

a) aufgrund des Sichtfahrgebotes,
b) versteht sich von alleine und
c) ist mMn nur erlaubt im Pannenfall (Standstreifen).

Bin ich jetzt durchgefallen? unsure.gif


Ja genauso wie ich! wavey.gif

Zitat (AlleyJazz @ 13.07.2010, 12:40) *
ich hätte wohl auch alle 3 angekreuzt, wobei ich mir bei Punkt 1 nicht ganz sicher bin wie es gemeint ist: schließlich gilt das doch allgemein und nicht speziell auf Autobahnen, oder?


Das ist wohl die entscheidende Frage!
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Q-Treiberin
Beitrag 13.07.2010, 11:42
Beitrag #5


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Zitat (doxygen @ 13.07.2010, 12:40) *
Zitat (Q-Treiberin @ 13.07.2010, 12:36) *
Bin ich jetzt durchgefallen? unsure.gif
Ja genauso wie ich! wavey.gif
sadwalk.gif

Welche Antwort war falsch?


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Andreas
Beitrag 13.07.2010, 11:48
Beitrag #6


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Zitat (Q-Treiberin @ 13.07.2010, 12:42) *
Welche Antwort war falsch?


Die 1.

§ 18 Abs. 6 StVO


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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CvR
Beitrag 13.07.2010, 11:48
Beitrag #7


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ich würde b und c ankreuzen.
a halte ich für falsch, da unter bestimmten Voraussetzungen ("Rücklichter vom Vordermann erkennbar" oder auch nur "Fernlicht eingeschaltet") schneller gefahren werden darf, als die Reichweite des Abblendlichts zulässt.


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Schattenfell
Beitrag 13.07.2010, 11:48
Beitrag #8


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Zitat (AlleyJazz @ 13.07.2010, 12:40) *
ich hätte wohl auch alle 3 angekreuzt, wobei ich mir bei Punkt 1 nicht ganz sicher bin wie es gemeint ist: schließlich gilt das doch allgemein und nicht speziell auf Autobahnen, oder?


Auf Autobahnen darf man doch schneller fahren, als der Lichtkegel es zulässt? think.gif Das wurde hier doch schon mal irgendwo erörtert, ich erinnere mich nur nicht an die Begründung — hieß es, dass ich auf einer Autobahn in der Regel nicht mit Hindernissen rechnen müsse? Irgendwas hatten auch die Rücklichter der vorausfahrenden Autos damit zu tun? think.gif
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Mitleser
Beitrag 13.07.2010, 11:49
Beitrag #9


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A ist mMn falsch. Bei Helligkeit kann die Reichweite des Abblendlichtes nicht ausschlaggebend sein. Und bei Dunkelheit Es gilt § 18 Abs. 6 StVO:
Zitat
Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder
2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.



Edit: Frage nochmals gelesen. whistling.gif
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doxygen
Beitrag 13.07.2010, 11:58
Beitrag #10


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Zitat (Andreas @ 13.07.2010, 12:48) *


Ah! Kurze knappe aber perfekte Antwort! DANKE! rolleyes.gif
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Gast_James80_*
Beitrag 13.07.2010, 13:04
Beitrag #11





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HAllo,

ich finde die Antwort c) als viel zu pauschal gehalten und dementsprechend hätte ich sie in der Prüfung dann auch nicht angekreuzt. Denn wenn dem so wäre, ist ja das Halten generell verboten, auch das verkehrsbedingte Halten, bei einem Stau beispielsweise.

Gruß,
Ja"ich liebe solch Fangfragen wie in diesem Theorie-Frage-Beispiel"mes
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Oliver
Beitrag 13.07.2010, 13:08
Beitrag #12


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Zitat (James80 @ 13.07.2010, 14:04) *
Denn wenn dem so wäre, ist ja das Halten generell verboten, auch das verkehrsbedingte Halten, bei einem Stau beispielsweise.

Verkehrsbedingtes Stehenbleiben heißt Warten und nicht Halten. Im Übrigen schreibt § 18 explizit, dass Halten verboten ist.

Unter keinen Umständen nicht schneller fahren zu dürfen, als es die Reichweite des Abblendlichts zulässt, ist grundsätzlich falsch, weil man bei Verwendung des Fernlichts sich nicht nach der Reichweite des Abblendlichts richten muss. Die besondere Regel für Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, die jedem bekannt sein dürfte (Wer fährt denn sonst so langsam? 100 km/h?), gilt natürlich außerdem.

Interessant ist, dass Rückwärtsfahren verboten ist. Es ist also auch verboten, in Fahrtrichtung rückwärts zu fahren.

Zitat (James80 @ 13.07.2010, 14:04) *
Ja"ich liebe solch Fangfragen wie in diesem Theorie-Frage-Beispiel"mes

Ich kann keine Fangfrage erkennen. Für mich war die richtige Beantwortung der Frage klar.


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Schorsch
Beitrag 13.07.2010, 13:49
Beitrag #13


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Zitat (Oliver @ 13.07.2010, 14:08) *
Die besondere Regel für Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, die jedem bekannt sein dürfte (Wer fährt denn sonst so langsam? 100 km/h?), gilt natürlich außerdem.


Wobei 100 km/h mit Abblendlicht, wenn das Sichtfahrgebot nicht durch fremdes Licht/Rücklichter gesichert ist, auch auf Autobahnen lt. Gerichtsurteilen deutlich zu schnell ist.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.07.2010, 15:17
Beitrag #14


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Zitat (Schorsch @ 13.07.2010, 14:49) *
... Wobei 100 km/h mit Abblendlicht, wenn das Sichtfahrgebot nicht durch fremdes Licht/Rücklichter gesichert ist, auch auf Autobahnen lt. Gerichtsurteilen deutlich zu schnell ist.

Jetzt mal anders herum:
Ein Abblendlicht-Kegel reicht geradeaus bestenfalls 50 m weit. Das entspricht nach "Fahrschul-Faustformel" dem Bremsweg aus 70 km/h heraus.
UNd WER fährt nachts auf Autobahnen maximal 70 km/h????

Ich hätte dazu zwei Fragen an die "Fachleute":
1. Ist schon irgendwer bestraft worden, der auf IRGENDEINER nicht explizit beschränkten nächtlichen Straße unfallfrei schneller als 70 km/h gefahren ist?
2. Wenn ein Pkw-Fahrer auf einer freien nächtlichen Autobahn stur 70 km/h fährt und ihm rauscht einer hinten drauf; riskiert er dann womwomöglich eine Mitschul , weil er ein quasi-stehendes Hindernis bereitet hat?

Hintergrund der Erlaubnis, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nachts schneller als 70 km/h zu fahren ist folgender:
Wer auch nur EINIGERMASSEn nachtfahr-tauglich ist, der kann auf Grund von Streulicht, Mondschein und Markierungspfählen den Straßenverlauf WEIT über den eigentlichen Abblendlicht-Kegel hinaus erkennen. Er darf aber trotzdem nicht schneller fahren, denn er KÖNNTE ja einen unbeleuchteten Fußgänger oder Radfahrer am Straßenrand übersehen. Aber genau DAS kann ihm auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen NICHT passieren.

Und wenn er auf ner Autobahn bei seiner zügigen Nachtfahrt ein verlorenes Lkw-Reserverad auf der Fahrbahn übersieht, dann ist das eben sein persönliches Pech...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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HeLi
Beitrag 13.07.2010, 15:21
Beitrag #15


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a) ist falsch? - Ist ja klasse.
Und dann liegt da unser berühmt-berüchtigter unbeleuchteter Panzer in Tarnfarbe nicht fahrbereit mitten auf der BAB, hinter einer unübersichtlichen Kurve, nachts, whistling.gif


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.07.2010, 15:25
Beitrag #16


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Zitat (HeLi @ 13.07.2010, 16:21) *
... Und dann liegt da unser berühmt-berüchtigter unbeleuchteter Panzer in Tarnfarbe nicht fahrbereit mitten auf der BAB, hinter einer unübersichtlichen Kurve, nachts, whistling.gif

Wenn Du den bei dem vorhandenen Streulicht aus 100 bis 200 m Entfernung WIRKLICH nicht siehst, solltest Du bei Dunkelheit nicht autofahren (das meine ich ernst!).

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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HeLi
Beitrag 13.07.2010, 15:30
Beitrag #17


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Gute Augen sind unabdingbare Voraussetzung für Nachtfahrt, da gebe ich Dir 100%ig Recht.

Der Panzer ist gegenüber Deinem Lkw-Reifen ja noch verhältnismäßig groß bemessen. Aber den Reifen schätzst Du als PP ein. Das wird auch nicht so lecker sein, den bei > 70 km/h zu tangieren.


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Jens
Beitrag 13.07.2010, 16:10
Beitrag #18


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Zitat (HeLi @ 13.07.2010, 16:21) *
Und dann liegt da unser berühmt-berüchtigter unbeleuchteter Panzer

Der war nicht unbeleuchtet, das linke Rücklicht war noch an.


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Oliver
Beitrag 13.07.2010, 16:21
Beitrag #19


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Bereits mehrmals wurden nachts Fußgänger auf deutschen Autobahnen angefahren, teilweise mit tödlichem Ausgang. Wurden die Fahrzeugführer verurteilt? Ich nehme an, dass in den meisten Fällen die Ermittlungsverfahren schnell eingestellt wurden.


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Digo
Beitrag 13.07.2010, 16:29
Beitrag #20


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Also ist b und c richtig?
Ist es verkehrsbedingtes Warten, wenn mein Auto kaputt ist und ich auf dem Standstreifen stehe? think.gif
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Jens
Beitrag 13.07.2010, 16:59
Beitrag #21


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Zitat (Digo @ 13.07.2010, 17:29) *
wenn mein Auto kaputt ist und ich auf dem Standstreifen stehe

Das ist Liegenbleiben, eine ungewollte, nicht verkehrsbedingte Fahrtunterbrechung, i.d.R. infolge einer Betriebsstörung, wogegen Halten eine gewollte Fahrtunterbrechung ist.

Somit liegt kein Verstoß gegen §18 Abs. 8 StVO vor.


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die-scharfs
Beitrag 13.07.2010, 17:21
Beitrag #22


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.07.2010, 15:17) *
Ein Abblendlicht-Kegel reicht geradeaus bestenfalls 50 m weit. Das entspricht nach "Fahrschul-Faustformel" dem Bremsweg aus 70 km/h heraus.
UNd WER fährt nachts auf Autobahnen maximal 70 km/h????


Da ist vor nicht allzu langer Zeit jemand wegen VU verurteilt worden, weil auf BAB nicht in Sichtweite halten könnend!
Der Richter (oder wer auch immer) hat noch eine Geschwindigkeit ermittelt, die max hätte gefahren werden dürfte, welche so bei 60+ lag. Aber der Richter hatte ausdrücklich nicht empfohlen, auf BAB so langsam zu fahren.......... laugh2.gif
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CvR
Beitrag 13.07.2010, 17:37
Beitrag #23


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Zitat (HeLi @ 13.07.2010, 16:21) *
Und dann liegt da unser berühmt-berüchtigter unbeleuchteter Panzer in Tarnfarbe nicht fahrbereit mitten auf der BAB, hinter einer unübersichtlichen Kurve, nachts, whistling.gif

So what? Entweder kannst du den Panzer mit deinem Abblendlicht, deiner zusätzlich eingeschalteten Beleuchtung (Fernlicht etc), Licht von anderswo (Mond, andere Autos, ...) sehen, dann kannst du rechtzeitig Bremsen. Oder du folgst einem Vordermann, dessen Rücklicht du noch vor dir fahren siehst und das auch in der unübersichtlichen Kurve nicht für Sekundenbruchteile verschwindet. Dann donnert erstmal dein Vordermann in den Panzer. Das siehst du und kannst Bremsen. Dann hast du zwar trotzdem irgendwie Pech aber immerhin der Vordermann Schuld, weil er zu schnell war. Hast du keinen Vordermann und rasselst ohne Vorausfahrenden, dem du folgst und der dir gewissermaßen versichert, die Bahn sei frei in den getarnten Panzer, hast du deine Sicht falsch eingeschätzt und bist zu schnell gefahren. Ist doch ganz einfach. rolleyes.gif


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Spritsparer
Beitrag 13.07.2010, 19:42
Beitrag #24


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Bei dieser Gelegenheit kann ich mal schildern, was mir Anfang der neunziger Jahre auf einer Bundesstrasse passiert ist.
Gegeben sei also eine Bundesstrasse, die bergauf zu einer Kuppe führt, dort eine Kreuzung mit Nebenstrassen (haben keinen Vorrang, gibt auch keine LZA), anschließend geht es den Berg wieder hinab. Alles außerorts, keine Straßenbeleuchtung, auch kein Streulicht. Nur die eigenen Scheinwerfer bzw. ab und zu die Scheinwerfer vom Gegenverkehr.
Ich fahre gegen 7 Uhr morgens zur Arbeit, es ist noch dunkel. Bei der Zufahrt auf die Kreuzung sehe ich einen Traktor abbiegen. Von gegenüber über meinen Fahrstreifen in die Nebenstrasse. Mehr sah ich nicht. Etwas später sehe ich immer noch nichts, nur Dunkelheit. Und einer Eingebung nachgebend gehe ich vom Gas, werde langsamer.
Das hat mir wahrscheinlich das Leben gerettet, denn ein paar Sekunden später stand ich voll in den Eisen scarey.gif Der Traktor hatte nämlich zwei! Anhänger hinter sich, alle beide unbeleuchtet. ranting.gif Und mein Lichtkegel hatte sie nicht erfassen können, da die Kreuzung ja auf einer Kuppe liegt. Und der Traktor war beim Abbiegen in die Nebenstrasse verdammt langsam.
Den Zusammenstoss konnte ich gerade soeben mit viel Glück verhindern. blink.gif
Seitdem bin ich irgendwie etwas vorsichtiger gefahren.
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nachteule
Beitrag 13.07.2010, 19:57
Beitrag #25


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Hallo, HeLi,

Zitat (HeLi @ 13.07.2010, 16:21) *
Und dann liegt da unser berühmt-berüchtigter unbeleuchteter Panzer in Tarnfarbe nicht fahrbereit mitten auf der BAB, hinter einer unübersichtlichen Kurve, nachts, whistling.gif


Die vorgegebene Antwort war

Zitat (doxygen @ 13.07.2010, 12:31) *
- Bei Dunkelheit darf unter keinen Umständen schneller gefahren werden, als es die Reichweite des Abblendlichts zulässt

(Hervorhebung durch mich).

und nicht
Zitat
- Bei Dunkelheit darf unter bestimmten Umständen schneller gefahren werden, als es die Reichweite des Abblendlichts zulässt.


Hallo, Doxygen,

keine Ahnung, wie oft ich schon auf der Autobahn oder auf dem Standstreifen angehalten habe oder rückwärts gefahren bin. think.gif

Falle ich damit durch die Fahrprüfung? laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Q-Treiberin
Beitrag 13.07.2010, 20:03
Beitrag #26


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Zitat (nachteule @ 13.07.2010, 20:57) *
Falle ich damit durch die Fahrprüfung? laugh2.gif

yes.gif

Inkl. Abgabe des B-Scheines und Einleitung eines Disziplinarverfahrens... Pöser police.gif Du








wavey.gif


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lanzelot72
Beitrag 13.07.2010, 21:53
Beitrag #27


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Zitat (Q-Treiberin @ 13.07.2010, 12:36) *
Ich hätte alles drei angekreuzt... think.gif

a) aufgrund des Sichtfahrgebotes,
b) versteht sich von alleine und
c) ist mMn nur erlaubt im Pannenfall (Standstreifen).

Bin ich jetzt durchgefallen? unsure.gif

schaut so aus ... laugh2.gif


--------------------
Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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HeLi
Beitrag 13.07.2010, 22:11
Beitrag #28


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Zitat (HeLi @ 13.07.2010, 16:21) *
Und dann liegt da unser berühmt-berüchtigter unbeleuchteter Panzer

Zitat (Jens @ 13.07.2010, 16:10) *
Der war nicht unbeleuchtet, das linke Rücklicht war noch an.
Danke!

Zitat (nachteule @ 13.07.2010, 19:57) *
Die vorgegebene Antwort war
Zitat (doxygen @ 13.07.2010, 12:31) *
- Bei Dunkelheit darf unter keinen Umständen schneller gefahren werden, als es die Reichweite des Abblendlichts zulässt
Danke!


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Andreas0815
Beitrag 13.07.2010, 23:17
Beitrag #29


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In dem Fall kann man es, ohne es zu wissen, sogar aus de Antwort herleiten.
Bestimmte Schlüsselwörter wie "unter keinen Umständen", "immer", usw. deuten falsche Antworten nämlich sehr deutlich an. Es gibt weniges was im Strassenverkehr soooo absolut ist smile.gif


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doxygen
Beitrag 14.07.2010, 06:21
Beitrag #30


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Zitat (Andreas0815 @ 14.07.2010, 00:17) *
In dem Fall kann man es, ohne es zu wissen, sogar aus de Antwort herleiten.
Bestimmte Schlüsselwörter wie "unter keinen Umständen", "immer", usw. deuten falsche Antworten nämlich sehr deutlich an. Es gibt weniges was im Strassenverkehr soooo absolut ist smile.gif


Stimmt! Der Gedanke kam mir auch nachdem ich es angekreuzt hatte! ranting.gif
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mir
Beitrag 14.07.2010, 07:32
Beitrag #31


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Solche Fragen testen allerdings mehr das Sprachverständnis als die Regelkenntnis und gehören deswegen nicht in die Führerschein-, sondern in die Deutschprüfung.

Ich erinnere mich auch an eine Frage, da war das Sprachverständnis der Fragenersteller eher mangelhaft. Abgebildet war ein Ortseingangsschild und dazu die Frage, mit welchen Gefahren man zu rechnen hat. Eine mögliche Antwort war

Zitat
Es beginnt eine geschlossene Ortschaft


Nun beginnt diese ja tatsächlich, eine geschlossene Ortschaft ist aber ein abstrakter Begriff; eine geschlossene Ortschaft beginnt auch dann, wenn da bei dem Schild keinerlei Häuser sind. Und eine "geschlossene Ortschaft" ist keine Gefahr, hab ich also konsequenterweise nicht angekreuzt ... man kennt ja die komischen Fallen in diesen Tests.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 12:31