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#301
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Hätte ich jetzt mit Sommerreifen die ganze Strecke legal fahren dürfen? Oder nur Teile? Oder gar nicht? ![]() Diese Frage stellt sich doch eh' nur, wenn du deinen Wagen über die Stichstraße, die war schneebedeckt, das war ja noch eindeutig. hinweggetragen bekommen hättest ![]() Ist doch logo: Dann darf man mit Sommerreifen keine Panne haben. Dieser Aspekt bringt mich gleich zu einer weiteren Frage: Mein Reserverad ist ein absolut einwandfreier Marken-Sommerreifen aus 2002. Volles Profil, nicht rissig, einwandfrei. Kann ich mich da wohl auf den Nothilfegedanken berufen, wenn ich mich nach einer Reifenpanne mit diesem Gummi bis nach Hause rette? Oder sollte ich das Reserverad besser durch einen meiner ausrangierten Winterreifen (aus 2006, erste Alterungsrisse erahnbar, und so hart, dass sie noch gut 8mm haben, obwohl ich sie bereits 20tkm überwiegend im Sommerbetrieb genutzt habe - nachdem ich sie bereits gebraucht gekauft hatte; Winterfahreigenschaften: definitiv mäßig) ersetzen? -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#302
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Das sehe ich [edit] fast [/edit] genauso. Die Straßen, die Du fährst, müssen aber frei sein... Dann stellt sich noch die Frage, wo die Straße hier beginnt und endet und ob man wissen muss, was am anderen Ende der Fuhlsbüttler Straße (eine der längsten Straßen Hamburgs) los ist oder ob hier die Sichtweite genügt... In dem Bundesratsbeschluss findet sich das Wort Straße aber gar nicht als Bezugsgröße. Es geht nur ganz allgemein um Wetterverhältnisse (bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte). Es ist nicht festgelegt, wo genau diese herrschen müssen. Ob auf oder neben der Straße oder der Fahrbahn oder der Fahrspur und auch nicht auf welcher Länge der befahrenen Straße/Fahrbahn/Fahrspur. Es kann daher mMn nur auf den unmittelbaren Bereich der Reifenkontakte bezogen sein. (<- enge Auslegung des Wortlautes mangels abweichender Auslegungserläuterung) |
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#303
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 420 Beigetreten: 28.05.2010 Mitglieds-Nr.: 54281 ![]() |
Die Einführung der Winterrreifenpflicht begrüße ich grundsätzlich - dass es mal wieder im Kleinen Diskussionsbedarf setzt, war nicht anders zu erwarten.
Unterm Strich hat sich m. E. nicht viel geändert, außer dass man ggf. zur Kasse gebeten werden darf. Noch immer ist es zumeist Auslegungssache des Fahrers, wann er die Straßenverhältnisse so definiert, dass er glaubt, Winterreifen fahren zu müssen. Wobei der Diskussionsverlauf zeigt, dass auch die Frage, was denn nun genau ein Winterreifen ist, einer eindeutigen Klärung bedürfte. Ich bin in einer "Wintergegend" groß geworden, und die Frage "Winterreifen oder nicht?" war nur rhetorischer Natur. Auch, als ich dann eine Mietwagenabteilung leitete, gab es da keine Diskussionen. Die Regelung, so positiv sie zu bewerten ist, kommt allerdings für diesen Winter zu spät. Es zeigt sich, dass enorme Versorgungsengpässe bestehen. Die zuweilen recht hämisch vorgetragene Bemerkung "Selber Schuld - ich hab schon drauf!" hilft einem Halter recht wenig, der ganz einfach keine Reifen mehr bekommt. Ich habe Anfang November einen anderen Wagen erstanden und mir die Hacken nach Winterrädern abgelaufen. Reserviert, nicht da, Lieferzeit... Die ganze Palette. Nur, um mit einem "Nicht lieferbar" endgültig abgspeist zu werden. Die "Rettung" kam dann über Ebay. Nicht, dass diese alten Hobel, die ich mit Mühe noch habe erwerbern können, dem entsprechen, was ich zu anderen Zeiten am Wagen dran gelassen hätte - aber immer noch beser als nichts. Wo sonst eine Regulierungswut in unverständliche Details an der Tagesordnung ist, hätte man eine ausreichende Vorlaufzeit einplanen müssen. Ich weiß noch zu gut um Engpässe, die sich schon früher ergaben, wenn der (zumeist im September angelieferte Hauptbestand) verkauft war. Irgendjemand ging immer leer aus. Das neue Gesetz macht dies zu einem wahrlich flächendeckenden Problem. Das Gesetz nicht, aber seine Umsetzung analog zum Winterbeginn geht an der Realität vorbei. Man wird sich darauf einstellen müssen, dass die Karre bisweilen stehen zu bleiben hat. Im Großstadtbereich weniger dramatisch. Aber wenn ich an die alte Heimat denke, graust es mir wegen der fehlenden Alternativen. -------------------- Improvisation ist, wenn niemand die Vorbereitung bemerkt.
Je sorgfältiger man plant, desto wirkungsvoller trifft einen der Zufall! |
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#304
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Notfalls muss ich halt auf der Straße anhalten, weil auf den Seitenstreifen darf ich ja nicht und ich will ja keine Ordnungswidrigkeit begehen Ob das nicht auch eine Ordnungswidrigkeit ist. ![]() ![]() Zitat Stichstraße, die war schneebedeckt, das war ja noch eindeutig. War sie nur schneebedeckt oder auch schneeglatt? Darf schließlich nur bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" nicht gefahren werden. Kann mal auf den ersten Gerichtsprozeß warten "Es läge zwar Schnee, aber es wäre nicht glatt" oder so. ![]() |
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#305
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Diese Frage stellt sich doch eh' nur, wenn du deinen Wagen über die Stichstraße, die war schneebedeckt, das war ja noch eindeutig. hinweggetragen bekommen hättest ![]() es war heute und da durfte ich darüber noch ganz legal fahren. Dass meine Reifen geeignet waren erkennt man ja daran, dass ich angekommen bin! ![]() Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#306
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Es kann daher mMn nur auf den unmittelbaren Bereich der Reifenkontakte bezogen sein. (<- enge Auslegung des Wortlautes mangels abweichender Auslegungserläuterung) Dann wäre allerspätestens bei der ersten Verkehrssituation, für die man auch nur einen Zentimeter Schnee berühren muss (Spurwechsel, Ausweichen usw.) Feierabend. Und wie schon erwähnt: Pannen wären dann verboten? Meiner Meinung nach muss auch der nur möglicherweise benötigte Bereich frei sein... |
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#307
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
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#308
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Das heißt, dass ich bei der novemberlichen Fahrt von Hamburg nach München bereits im sonnigen Hamburg ein Bußgeld für Sommerreifen erhalte? Denn in München könnte ich ja Winterreifen gebrauchen?
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#309
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Erst wenn du aus irgendeinem Grunde über Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte fahren mußt.
Was woanders ist, spielt doch keine Rolle. Woanders heißt in diesem Falle aber nicht, das du auf der Autobahn dauerhaft links fahren darfst, nur weil rechts Schnee liegt. |
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#310
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Oder anderes Beispiel: Alle geplanten Straßen sind komplett von Schnee und Eis befreit. Während meiner Fahrt leuchtet im Polizeiauto vor mir die rote Schrift und ich werde zu einer nicht geräumten Stelle gelotst.
Und nun? Mit einer solchen Kontrolle muss ich ja auch jederzeit rechnen. Gibt es das Bußgeld bereits vor oder erst nach dem Befahren des verschneiten Parkplatzes? Erst wenn du aus irgendeinem Grunde über Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte fahren mußt. Was woanders ist, spielt doch keine Rolle. Das siehst Du aber hier noch anders. ![]() |
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#311
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Oder anderes Beispiel: Alle geplanten Straßen sind komplett von Schnee und Eis befreit. Während meiner Fahrt leuchtet im Polizeiauto vor mir die rote Schrift und ich werde zu einer nicht geräumten Stelle gelotst. Und nun? Mit einer solchen Kontrolle muss ich ja auch jederzeit rechnen. Gibt es das Bußgeld bereits vor oder erst nach dem Befahren des verschneiten Parkplatzes? das Beachten polizeilicher Weisungen entlastet ja in Bezug auf die Owi. Nur wie kommt man nach der Kontrolle vom Parkplatz wieder runter? ![]() Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#312
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Erst wenn du aus irgendeinem Grunde über Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte fahren mußt. Was woanders ist, spielt doch keine Rolle. Das siehst Du aber hier noch anders. ![]() Ja ich weiß, ist mir auch schon aufgefallen. Gefällt mir auch nicht. Müßte man wohl anders formulieren. |
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#313
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
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#314
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Bundesrat Bedeutet das, daß es erst nochmal diskutiert werden muß?Zitat ... Es liegt nun an der Bundesregierung, ob sie die Verordnung in der geänderten Fassung in Kraft setzt. Wulf muß doch auch noch sein Sevus drunter setzen, bevor das gültig ist. Wie ist vor allem dasd zu verstehen: ![]() Zitat Die Länder bitten daher die Bundesregierung, die Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen zu überprüfen und rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Regelungsentwurf vorzulegen.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#315
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Nö kein Diskussionsbedarf. Sondern dass allein die Bundesregierung für die Änderung verantwortlich ist. Die Länder (der BR) müssen "nur" zustimmen. Die Bundesregierung kann sich aber zu 1000 Sachen die Zustimmung des BR holen und trotzdem nur 20 davon in Kraft setzen.
Und unterschreiben muss nicht der Bundespräsident -ist ja kein formelles Gesetz- sondern der/die zuständige Bundesminister. In diesem Fall wohl allein der Bundesverkehrsminister. Im Beschluss des Bundesrates lautet die Langfassung der Bitte um Prüfung und Neuvorlage zum Winter 2011/12 wie folgt: Zitat Allerdings haben die Diskussionen im Zusammenhang mit der vorgelegten Änderungsverordnung erheblichen weiteren Beratungs- und Prüfbedarf aufgezeigt. So sind beispielsweise Das ist eigentlich deutlich. Man verabschiedet mal auf die Schnelle etwas, was man zu brauchen glaubt - aber weil es doch nicht ideal ist, hätte man es gerne verbessert. - die Differenzierung zwischen Kraftfahrzeugen bis zu und über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und - die Einführung eines Bußgeldtatbestands für den Fahrzeughalter durch Anpassung der Ausrüstungsvorschriften sowie die Vorgaben zur Profiltiefe in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu prüfen. Auch die Ergebnisse der gegenwärtig auf EU-Ebene laufenden Bestrebungen zur Festlegung einheitlicher Kriterien für bestimmte Reifenarten müssen nach Abschluss der Beratungen zügig Eingang in die Rechtsetzung finden. Die Bundesregierung wird daher gebeten, unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Winters 2010/2011 die Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen zu überprüfen und mit Hinweis auch auf die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. Oktober 2010, TOP 5.2 und des Vorstands des Deutschen Verkehrssicherheitsrates vom 26. Oktober 2010 zur Winterreifenpflicht rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Regelungsentwurf vorzulegen. ![]() |
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#316
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
... auf der normalen Spur fast bis zur Schrittgeschwindigkeit runterbremsen, bevor man auf die Standspur geht? Würdest Du das MIT WInterreifen anders machen? Es gibt IMHO nix schlimmeres als ein Wechsel von Grip auf sauglatt. Da kann man auch ohne Lenk- und Bremseinsatz problemlos den Abflug machen. Der bremsende Schnee alleine kann schon reichen. (Letzten Winter beim Moppedfahren gesehen: Kleinwagen lag im Feld neben der AB - war den Spuren nach offenbar leicht nach rechts in die ungeräumte Standspur geraten) Meiner Meinung nach muss auch der nur möglicherweise benötigte Bereich frei sein... Aus welchem Grund?Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Nässe wird deren Geltung auch nur dann gesehen, wenn die ganze Fahrbahn nass ist. Dort könnte man aber auch argumentieren, dass T80 bei Nässe zB. dazu führt, dass ein mit 120 ankommendes Fahrzeug auf dem nassen Standstreifen ins Schleudern geraten könnte, wenn es diesen zB. zum Ausweichen benötigen würde. Tut man aber nicht. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#317
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Realist60,
mit der Winterreifenpflicht in dieser Form bin ich nicht so recht glücklich, denn sie lässt zu viele Fragen offen. Nichtsdestotrotz war schon seit langem bekannt, dass irgendetwas in dieser Art kommt. Wer also bis jetzt noch nicht reagiert hat und sich wundert, wenn er mit Sommerreifen plötzlich im Schnee steht, der hat selber schuld. Hätte jeder rechtzeitig Winter - oder Ganzjahresreifen geordert und aufgezogen, würden diejenigen, die aus nachvollziehbaren Gründen (Fahrzeugkauf, bei dem keine Winterreifen dabei sind oder z. B. nach einem Reifenplatzer) kurzfristig Winterreifen brauchen, nicht diese Probleme haben. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#318
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wie kommt eigentlich die Presse darauf, daß seit heute die Winterreifenpflicht gilt?
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#319
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Klick meine Signatur, dann weißt du warum
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#320
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Vom 30.11. steht da aber nix. Oder habe ich das überlesen?
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#321
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Nö, steht da nicht. Aber wenn das BMVBS schon so jubiliert, dann bleiben die Details schon mal auf der Strecke
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#322
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 343 Beigetreten: 21.06.2007 Wohnort: Langenzerdorf/Wien Mitglieds-Nr.: 33209 ![]() |
... Wer aber sowohl im Sommer als auch im Winter bestens besohlt sein will, kann ja die dafür erforderlichen Qualitäten aufziehen!!... Das ist ja gerade das Problem, das ich weiter oben angesprochen habe: Ab Ostern, allerspätestens aber ab Anfang Mai fährt bei uns der normale Automobilist mit "Sommerreifen", also mit Reifen ohne Flocke drauf. Wenn es jetzt bei uns in D im Sommer mal glatt wird (Schneeregen im Hochsauerland...), dann muss der Sommerreifen-Fahrer entweder auf der Stelle die Reifen wechseln oder das Auto stehenlassen und zu Fuß weitergehen. Auch dann, wenn er GUTE Sommerreifen drauf hat und die Strecke durchaus befahrbar ist. Doc Natürlich kann es passieren, daß auch im späteren Frühjahr z.B. Schneefall eintritt, speziell in höher gelegenen Regionen. Und natürlich wär´s da gut, wenn man noch Winterreifen drauf hat. Aber: Es kann keine Strafe geben. Denn die Verpflichtung für Winterbereifung gilt ja nur vom 1.11. bis 15.4. In A jedenfalls lg aus Wien Weinberg |
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#323
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Nächster möglicher Veröffentlichungstermin: Morgen, 03.12.2010, im BGBl I Nr. 60.
Also, Tee aufsetzen, ... und ![]() |
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#324
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 420 Beigetreten: 28.05.2010 Mitglieds-Nr.: 54281 ![]() |
Nichtsdestotrotz war schon seit langem bekannt, dass irgendetwas in dieser Art kommt. Ja, Nachteule. Und genau da liegt das Problem! Ich habe von 1987 bis 2007 im Kfz-Gewrbe gearbeitet und die alljährliche Winterreifenschlacht miterlebt. Wie schon gesagt, da oben stellte sich die Frage nicht. Wir hatten es also relativ leicht und knallten das Lager mit Winterreifen bis zum Dach zu, ferner gab es da 2 Garagen, die ebenfalls als Lager missbraucht wurden. Bestens gerüstet also - und trotzdem konnten wir nach Anlieferung ds Hauptsortiments niemals sicher stellen, wirklich jedem Kunden helfen zu können. Man kam einfach nicht mehr an jede Größe dran - die Produktion war bereits umgestellt auf Sommerreifen. Das alles zu einer Zeit, als zwar keine Verpflichtung bestand - aber trotzdem wurden wir immer und immer wieder darauf angesprochen. Oft genug hörte ich dann ein "Komisch, wo doch sonst alles haarklein geregelt ist!". Und wieder kam keine Regelung, und wieder ging man in die Hängepartie usw. usw. Wer also musste wirklich zwangsläufig davon ausgehen, dass ausgerechnet die Diskussion dieses Jahres zu einer Entscheidung führen würde? Die Industrie schon mal nicht. Denn die ist ganz einfach nicht lieferfähig, zumindest nicht im erforderlichen Umfang. Die Entscheidung, so richtig sie ist, hätte eines anderen Zeitrahmens bedurft, so dass überhaupt die (dann einmalige!) erhöhte Produktion überhaupt mit einiger Sicherheit auf den erforderlichen Absatz angegangen worden wäre. Aber nein, da wir in der Vorwoche entschieden, und schon am nächsten Montag soll man sich darauf umgestellte haben? (Nebenbei - steht das eigentlich schon im Bundesgesetzblatt?) Sieh Dir bitte dazu mal die Erhöhung der Tabaksteuer an. Fast zeitgleich beschlossen, eine rein fiskalische Angelegenheit ohne direkt Auswirkung auf den Markt. Aber die greift erst im nchsten Mai. Wieso nicht auch bei den Winterreifen? Die Regelung pro Wintereifen? Ja, unbedingt! Und von mir ein "endlich!" obendrauf. Aber die Handhabe? Weltfremd bis zum geht-nicht-mehr. Du und Deine Kollegen werden in diesem Winter viele VT's schnappen, die "unten ohne" fahren. Aber das sind dann nicht mehr zwangsweise die Leichtsinnigen, die in der Vergangenheit glaubten, es ginge auch ohne. -------------------- Improvisation ist, wenn niemand die Vorbereitung bemerkt.
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#325
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Aber: Es kann keine Strafe geben. Denn die Verpflichtung für Winterbereifung gilt ja nur vom 1.11. bis 15.4. In A jedenfalls Tja, das sind die winzigen Unterschiede. Wenn das, was der Bundesrat bei uns beschlossen hat in Kraft tritt, dann gibt es da keinerlei zeitliche Einschränkung. Da müssen auch Mitte Juli Winterreifen gefahren werden, wenn's da Schnee- oder Eisglätte hat... Aber nein, da wir in der Vorwoche entschieden, und schon am nächsten Montag soll man sich darauf umgestellte haben? (Nebenbei - steht das eigentlich schon im Bundesgesetzblatt?) Nein. Und wer weiß, ob sie da jemals erscheint ![]() ![]() Allein: Es ist nicht auszuschließen, dass man mit dieser zeitlichen Lücke zwischen Bundesratsbeschluss und Publikation wenigstens ein kleines "Umrüstzeitfenster" schaffen will. Zumindest ein paar Leute werden diese Woche noch Reifen bekommen haben. Wenn die am Montag oder Dienstag bereits nicht mehr hätten fahren dürfen - die wären ja nichtmal zum Reifendienst hingekommen ![]() Soweit, dass das praktisch dann aufgrund mangelnder Reifenverfügbarkeit schwierig werden kann hat wohl niemand gedacht. Naja, ich muss vielleicht diese Woche noch die alten Winterreifen, die im Keller noch rumstehen, verhökern ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#326
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 420 Beigetreten: 28.05.2010 Mitglieds-Nr.: 54281 ![]() |
Soweit, dass das praktisch dann aufgrund mangelnder Reifenverfügbarkeit schwierig werden kann hat wohl niemand gedacht. Naja, ich muss vielleicht diese Woche noch die alten Winterreifen, die im Keller noch rumstehen, verhökern ![]() Lach nur, CvR. Genau auf diese Weise habe ich noch Winterräder bekommen. Von einem Halter, der schon vor 3 Wochen aufgelaufen ist und daher auf Ganzjahresräder umstellte. Von der Umrüstung ist er nicht begeistert. Zitat: "Im Sommer schlecht, im Winter Sch...e!" Na gut, hier hat er im Ansatz Recht. Ganzjahresreifen sind halt ein Kompromiss. Und nun rutscht er mit 195er "Winter"-Schluffen durch die Gegend und ich mit einem alten M+S-Satz, der eigentlich altersbedingt im Müll hätte landen sollen. Glücklich? Sind wir beide nicht. -------------------- Improvisation ist, wenn niemand die Vorbereitung bemerkt.
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#327
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21994 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Dann stellt sich noch die Frage, wo die Straße hier beginnt und endet und ob man wissen muss, was am anderen Ende der Fuhlsbüttler Straße (eine der längsten Straßen Hamburgs) los ist oder ob hier die Sichtweite genügt... Ist doch ganz einfach: Wenn an einen Ende der Fuhlsbütteler Str. Sonneschein und 15 Grad herrschen, würde ich davon ausgehen, dass es am anderen Ende nicht wesentlich anders ist. Wenn aber an einem Ende der Fuhlsbütteler Str. minud 3 Grad herrschen, die Fahrbahn zwar freigefahren ist, und an den Rändern jede Menge Schnee liegt, dann würde ich durchaus die Gefahr sehe, dass am anderen Ende ein paar Schneeflocken auf der Fahrbahn herumliegen. Dann also entweder gleich mit Winterreifen losfahren oder riskieren, eine Owi zu begehen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#328
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 116 Beigetreten: 11.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51872 ![]() |
Weiß nicht ob die Frage in diesem Thread schon gestellt wurde, deshalb verzeiht mir falls dies der Fall ist.
Angenommen ich komme bei mächtigen Schneefall in eine Winterreifenkontrolle. Meine Winterreifen habe ich drauf, allerdings haben diese nur noch eine Profiltiefe von sagen wir mal 1,8 mm. Sie sollten ja allerdings mindestens 4 mm haben. Würde ich dann Probleme bekommen? |
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#329
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
-------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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#330
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Da ist sie. Dann gilt ab morgen die Änderung des § 2 Abs. 3a StVO und der zugehörigen Bußgeldvorschriften.
Mal schauen, ob es dann, wie vom BR gefordert, rechtzeitig vor dem nächsten Winter eine Änderung gibt. ![]() Und ja, es wurde die StVO V46 geändert! ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Dann wissen wir jetzt: Die alten Verkehrszeichen sind weiterin ungültig.
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#332
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Mal schauen, wann und wie das BMVBS seine bereitgestellte StVO ändert.
![]() Auf eine Antwort auf die entsprechende Nachfrage hoffe ich ja gar nicht, vor allem nicht auf eine inhaltlich fundierte. Aber ich lasse mich gerne überraschen. ![]() |
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#333
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Dito
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#334
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 420 Beigetreten: 28.05.2010 Mitglieds-Nr.: 54281 ![]() |
Nö, 1,6mm reichen aus, 4mm ist eine Empfehlung 1,6 mm verhindern Ärger mit der Obrigkeit, sind aber nicht wirklich verkehrssicher. Die 4mm-Empfehlung sollte man ernst nehmen, wenn man auf Sicherheit aus und nicht sturer Vorschriftenhengst ist. -------------------- Improvisation ist, wenn niemand die Vorbereitung bemerkt.
Je sorgfältiger man plant, desto wirkungsvoller trifft einen der Zufall! |
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#335
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24795 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Der Webserver des Bundesgesetzblatts ist zusammengebrochen.
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#336
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 ![]() |
Das ist dann wohl ein VP-DoS.
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#337
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24795 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Hab jetzt mal bei der Stadt nachgefragt, was das (die Änderung, nicht der Zusammenbruch des Webservers
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#338
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Hallo,
wem sollten wir das jetzt mal stecken? Dem Spiegel? Ist doch für die Presse ein gefundenes Fressen: Bundesregierung ändert ungültiges Gesetz. Winterreifenpflicht gar nicht rechtsgültig? Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#339
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Die schnellste und größte Verbreitung mit der größten Überschrift würde man wohl in dem Blatt mit den 4 großen Buchstaben erreichen...
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.12.2010, 17:46
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat gelöscht
-------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#340
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ach, einfach mal schauen, wer im Frühjahr auf die [zensiert] Bürokraten und Ex-Minister verbal eingeschlagen hat, die einfach so die gewohnten Schilder gestrichen und damit die Kommunen und Steuerbürger ruiniert haben.
Die Herren Jauch und Kerner waren da gemäß meiner Erinnerung auch sehr fleißig. Und Autofahrerthemen behandeln beide häufig und gerne. ![]() |
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#341
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Endlich, endich rechtssichere diverse neue Parkplaetze auf ehemaligen Busspuren und nach Kreuzungen und Einmuendungen ....
Hat der Verordnungsgeber doch mal wirklich an den steigenden Parkraumdruck in Innenstaedten gedacht. |
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#342
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Zitat Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Was für ein Fahrzeug soll das eigentlich sein, auf dessen Reifen den sich bauartbedingt (!) kein Wintermuster schnitzen lässt. Wenn ich mal wohlwollend davon ausgehe, das in Satz 1 nur bereifte Fahrzeuge gemeint sind. ![]() |
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#343
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Oh, das ist ja eine nette Möglichkeit für eine Retourkutsche.
![]() Bauartbedingt nicht verfügbar geht eigentlich garnicht, solange es um Luftbereifung geht. Für ein bestimmtes Fahrzeug nicht erhältlich war wohl gemeint - steht da aber nicht ![]() -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#344
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Das Protokoll der fraglichen Bundesratssitzung ist jetzt online. Wer bislang glaubte, dass zuständige Politiker (Landesminister und parlamentarische Staatssekretäre) zumindest dann im Thema sind, wenn sie dazu debattieren bzw. ihre Redebeiträge schriftlich zu Protokoll geben, dem seien die Seiten 472 f. und 482 f. empfohlen.
![]() Aber auch die gegebenen Warnungen (Politikverdrossenheit, Übermaßverbot, unklare Formulierung, Klagewelle, ...) von Hessen und Sachsen sind nachvollziehbar - und wurden verworfen. ![]() |
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#345
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ich entstaube mal das Thema bzw. befreie es von der bedeckenden Schneeschicht:
Pünktlich zur Saison haben die Grünen die Bundesregierung mit einer Anfrage zum Thema Winterreifen auf Mietwagen genervt. Nunmehr ist auch die Antwort draußen. Viel Neues gibt es nicht. Nur dass die BReg die Verleiher über § 14 OWiG mit im Boot sieht, wenn zBsp "der Halter ein Kraftfahrzeug ohne M+S-Reifen einer anderen Person zu einem Zeitpunkt zur baldigen Nutzung übergibt, zu dem er damit rechnet, dass der Fahrer mit dem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, obwohl die winterlichen Wetterverhältnisse dem Fahren ohne M+S-Reifen entgegenstehen." (Aber wie war das gleich nochmal mit dem Vorsatz?!) Und es wird erneut die Prüfung der StVZO auf Überarbeitungsbedarf angekündigt, wonach zukünftig "die Verantwortlichkeit des Kraftfahrzeughalters für die bestimmungsgemäße Ausrüstung des Fahrzeugs bei winterlichen Wetterverhältnissen [vorgesehen sein] könnte." Man beachte die Konjunktive beim Prüfauftrag. |
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#346
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Man kann es doch überarbeiten und trotzdem schwammig lassen. Hat sich ja in jeder Hinsicht bewährt. Mithin baut ja auch die Winterreifenpflicht auf die StVO-Novelle von September 2009 auf - die es ja angeblich nicht gab. Das müsste man in diesem Zusammenhang auch mal ausdiskutieren.
![]() ...ich hör' ja schon auf. ![]() |
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#347
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
*erneut hochschieb*
Die flugs eingeführte Pflicht sollte ja ursprünglich nur für eine Saison gelten und danach evaluiert und rechtssicher sowie entsprechend der bis dato geänderten europäischen Vorgaben neu gefasst werden. Na ja. Die zweite Saison ist auch längst vorbei und in dem erst nach der dritten Saison (vermutlich) in Kraft tretenden Neuerlass der StVO ist ebenso keine Änderung eingearbeitet. Aber langsam werden die Länder wohl ungeduldig mit dem BMVBS. Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz hat das BMVBS auf Antrag Thüringens mündlich vorgetragen. Im Beschluss der Konferenz liest sich das dann wie folgt: Zitat (TOP 6.6 S. 47) 1. Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den mündlichen Bericht des BMVBS zur Kenntnis. Ob die Frist eingehalten wurde? 2. Die Verkehrsministerkonferenz bittet das BMVBS um einen schriftlichen Bericht vor Beginn der Wintersaison 2012. ![]() |
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#348
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Jetzt lass den doch erstmal seine Geisterfahrer-Schilder aufstellen. Sonst hat er während seiner Amtszeit ja garnichts vollbracht.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.08.2025 - 21:02 |