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> Fahren ohne Fahrzeugpapiere(in Probezeit), darf ich das?
Gast_Gast_Julia_*
Beitrag 10.06.2004, 15:07
Beitrag #1





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Hi @ all,

da ich das Auto meiner Eltern fahre bin ich immer auf den Tausch der Fahrzeugpapiere angewiesen. 2 Fragen dazu:
1.Gilt eine Kopie der Papiere?
2.Ich müsste heute eigentlich dringend das Auto nehmen, komme aber nicht an die Fahrzeugpapiere ran...darf ich das? Bin noch in der Probezeit!
Grüße und danke!
Julia
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 10.06.2004, 15:15
Beitrag #2





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Die Fahrzeugpapiere sind im Original mitzuführen. Eine Kopie gilt nicht.
Ausnahmen werden aber manchmal gemacht (z.B. bei amtlich beglaubigten Kopien).

Wenn du die notwendigen Papiere nicht mit dabei hast, ist das nach Bussgeldkatalog Ziffer 168 ein Verwarngeld von 10€. Auswirkungen auf die Probezeit entstehen nicht.

In der Praxis ist der eigentliche Nachteil, dass die Verkehrskontrolle länger dauert, da die Beamten erst einen Abgleich durchführen müssen.
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Gast_Gast_Jens_*
Beitrag 10.06.2004, 15:29
Beitrag #3





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Hallo Julia,
also mir ist das mal versehentlich passiert, hatte keine Papiere dabei. Ergebnis: der Beamte meinte, das sei nicht so schlimm, sein Kollege telefonierte noch kurz und dann kam schon: alles i.O. gute Weiterfahrt, keinerlei Strafe. Muß jedoch nicht immer so sein. wavey.gif Gruß Jens
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Gast_Gast_Julia_*
Beitrag 10.06.2004, 17:09
Beitrag #4





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Hi nochmal,

vielen Dank, auch dass ihr so schnell geantwortet habt! Hmmm, dann werd ichs wohl riskieren, denke aber sowieso dass eine Polizeikontrolle auf der Strecke höchst unwahrscheinlich ist!

Grüße, Julia
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Rolf Tjardes
Beitrag 10.06.2004, 19:00
Beitrag #5


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Denkbar ist auch, dass man die Fahrzeugpapiere nachträglich in der örtlichen Polizeidienststelle vorweisen muss. Um eine verwarnung in Höhe von 10 Euro wird man wohl kaum herumkommen.

Zitat (Gast_Julia)
denke aber sowieso dass eine Polizeikontrolle auf der Strecke höchst unwahrscheinlich ist!


Genau dann finden die Kontrollen immer statt whistling.gif
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 10.06.2004, 19:01
Beitrag #6





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Zitat (Rolf Tjardes @ 10.06.2004, 20:00)
Um eine verwarnung in Höhe von 10 Euro wird man wohl kaum herumkommen.

Also ich hatte bisher immer mit meinem (männlichen) Charme betört und musste nie zahlen.
Freundlichkeit kann auch positive Folgen haben. wink.gif
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James Bond
Beitrag 13.06.2004, 12:41
Beitrag #7


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Zitat (nypdcollector @ 10.06.2004, 16:15)
Ausnahmen werden aber manchmal gemacht (z.B. bei amtlich beglaubigten Kopien).

DAs Original muß bei der HU vorliegen, da nur dort dre HU-Stempel eingesetzt werden darf und die Daten nur vom Original abgelesen werden dürfen! Die amtl. beglaubigten Kopien müßten also auch alle 2 Jahre erneuert werden um den neusten HU-Stempel drinne zu haben!
Bond


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Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 13.06.2004, 12:55
Beitrag #8





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Zitat (James Bond @ 13.06.2004, 13:41)
Das Original muß bei der HU vorliegen, da nur dort dre HU-Stempel eingesetzt werden darf und die Daten nur vom Original abgelesen werden dürfen! Die amtl. beglaubigten Kopien müßten also auch alle 2 Jahre erneuert werden um den neusten HU-Stempel drinne zu haben!
Bond

Da stimme ich dir absolut bei.
Es ging ja prinzipiell auch erst einmal nur darum, ob die Originale ständig mitzuführen sind.
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Chris
Beitrag 13.06.2004, 14:08
Beitrag #9


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Prinzipiell gilt nur das Orginal...
nur wird oft ein Auge zugedrückt.

Und ansonsten muss man halt die 10EUROS bezahlen. Die Chance kontrolliert zu werden, ist ja so oder so sehr gering.
Ich wurde jedenfalls in meinen 2 Jahren Führerschein noch nie kontrolliert.


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Gast_Gast_Frager_*
Beitrag 14.06.2004, 01:15
Beitrag #10





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Hallo zusammen,

wenn ich von meinem Autohaus ein Fahrzeug geliehen bekomme, ist der Fahrzeugschein IMMER nur als (nicht beglaubigte) Kopie drin ... oder wie machen das Autovermietungen?

Danke
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Andreas
Beitrag 14.06.2004, 06:33
Beitrag #11


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Zitat (Gast_Frager @ 14.06.2004, 02:15)
wenn ich von meinem Autohaus ein Fahrzeug geliehen bekomme, ist der Fahrzeugschein IMMER nur als (nicht beglaubigte) Kopie drin ...

Ich hatte bisher immer den Originalfahrzeugschein im Fahrzeug.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Hannes
Beitrag 08.07.2004, 19:09
Beitrag #12


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Ber richtigen Autovermietern hast du auf jeden Fall immer den Original-Fahrzeugschein im Auto. Bei des meisten Autohäusern hatte ich bisher auch immer das Original bekommen, einmal auch ne Kopie. Unsere Caritas-Dienstwagen sind auch alle nur mit Kopien ausgestattet und die sind teils uralt oder im schlechten Zustand. Finde ich eigentlich skandalös, aber ist halt so. Als ich mal nen Unfall mit einem der Autos hatte und der von der Polizei aufgenommen wurden, war in dem Wagen noch eine Kopie aus Zeiten, als der ein ganz anderes Kennzeichen hatte. Die Beamten haben sich dann lieber ganz auf den ollen Zettel verzichtet und sich nur von mir den Halter nennen lassen, das reichte denen. Nochmal Glück gehabt...
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Gast_Lutschi_*
Beitrag 08.07.2004, 21:35
Beitrag #13





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Eigendlich sollten die Beglaubigten Kopien ja auch nicht mehr zählen, ich mein da het sich was geänderst, aber ganz sicher bin ich mir net. Aber wenn ihr freundlich seid bei ner Verkehskontrolle, dann wird euch wahrscheinlich keiner 10€ abnehmen, aber wenn der Polizist euch rauszieht wegen zu schnell, oder was ihn sonst reizen mag wär ich mir net ganz so sicher. Aber bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle immer erklären das dies dr Wagen der Eltern ist und das man das nächste mal die Papiere mitnimmt. Hat bei mir schon 2 mal geklappt (in 4,5 Jahren). Ist also bei normaler Fahrweise net so häufig das man angehalöten wird.

Gruß Lutschi
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Gast_dasuges_*
Beitrag 09.07.2004, 22:00
Beitrag #14





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Habe fast immer unbeglaubigte Kopien bei mir (Firmenfahrzeuge) und bin schon mehrmals damit angehalten worden. Wurde noch nie nachgefragt ob ich ein Original dabei habe. Weiß nicht ob die das nicht gemerkt haben. Wahrscheinlich ist's denen egal gewesen...
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Gast_malte_xp_*
Beitrag 31.07.2004, 21:51
Beitrag #15





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Gilt das was hier geschrieben wurde auch wenn ich meinen führerschein mal vergesse/nicht dabei habe?

Ich bin heute nämlich 18 geworden (TÜV hatte zu sad.gif)hab die prüfung aber schon bestanden und wollte jetzt wissen ob ich es riskieren kann am Montag die 3 km zum TÜV auch ohne Führerschein fahren kann wink.gif?

mfg

malte_xp
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Matte
Beitrag 31.07.2004, 21:59
Beitrag #16


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Du hast noch keinen Führerschein! Den hast du erst, wenn er dir ausgehändigt wurde.

Wenn du trotzdem fahren solltest, begehst du eine Straftat nach §21 StVG. Sein bitte nicht so dumm und warte das auch noch ab. wink.gif


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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LordExcalibur
Beitrag 31.07.2004, 22:00
Beitrag #17


Neuling
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Zitat (Gast_Julia @ 10.06.2004, 16:07)
Hi @ all,

da ich das Auto meiner Eltern fahre bin ich immer auf den Tausch der Fahrzeugpapiere angewiesen. 2 Fragen dazu:
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2.Ich müsste heute eigentlich dringend das Auto nehmen, komme aber nicht an die Fahrzeugpapiere ran...darf ich das? Bin noch in der Probezeit!
Grüße und danke!
Julia

Ich fahre auch das Auto meiner Eltern, habe also genau das gleiche Problem.

Ich habe es bisher immer so gehandhabt, das ich eine normale Kopie mitführe.
Ich wurde bisher einmal kontrolliert, ich habe dann ne Verwanung bekommen (0 EUR) und musste das original an der Wache vorzeigen, war also kein größeres Problem.
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Gast_Guest_*
Beitrag 31.07.2004, 22:02
Beitrag #18





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Na dann auf Schuhstersrappen wink.gif. Ich wollte halt sichergehen ich will wirklich keine Dummheit begehen alles auf Anhieb zu bestehen smile.gif und dann wegen der Stunde zum TÜV und zurück laufen keinen Lappen zu haben laugh.gif.

Danke für die schnelle Auskunft!
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