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> Verwarnungsgeld wegen fehlender Parkscheibe, Ist ein Verwarnungsgeld wegen fehlender Parkscheibe rechtens?
Bürger10
Beitrag 28.05.2010, 11:20
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe Nutzer,
habe trotz der Suche leider nicht den passenden Sachverhalt gefunden. Ist ein Verwarnungsgeld wegen parken ohne Parkscheibe rechtens?

Folgendes:
Ich war in einem Parkhaus parken, welches für Kunden des Supermarktes ausgewiesen ist. Ich war währenddessen für 30min in diesem Supermarkt einkaufen. Kassenbon habe ich noch. Ich habe die Höchstparkdauer nicht überschritten, aber hatte keine Parkscheibe angebracht. Danach hatte ich einen Zettel mit einem Verwarnungsgeld über 5 Euro an der Scheibe, von der Gemeinde. Auf dem Zettel war eine Dauer von 9 Minuten angegeben.

Das kann doch wohl nicht sein oder? Ich war kein Langparker und ich war Kunde des Geschäfts für das das kleine Parkhaus da ist.

Muss ich das bezahlen oder was kann ich dagegen tun? Bitte nur korrekte Angaben und keine Mutmaßungen.

Vielen Dank schon im vorraus für eure Mühe
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Andreas
Beitrag 28.05.2010, 11:26
Beitrag #2


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Wie war das Parkhaus beschildert?

Waren dort amtliche Verkehrszeichen angebracht oder waren das "Phantasiezeichen" der Supermarktkette?


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Mitleser
Beitrag 28.05.2010, 11:27
Beitrag #3


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War die Einfahrt mit einer Schranke oder ähnlichem "gesichert"?
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nasigoreng
Beitrag 28.05.2010, 11:32
Beitrag #4


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Zitat (Andreas @ 28.05.2010, 12:26) *
Wie war das Parkhaus beschildert?

Waren dort amtliche Verkehrszeichen angebracht

Ich gehe mal davon aus und damit sind die 5 € gerechtfertigt
QUELLTEXT
63      An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein, in einer Parkraumbewirtschaftungszone oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 5 €


Der Beitrag wurde von nasigoreng bearbeitet: 28.05.2010, 11:34


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Bürger10
Beitrag 28.05.2010, 11:33
Beitrag #5


Neuling


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Es war keine Schranke. Es ist ein freies Parkhaus für die Kunden des Supermarktes und evtl. anderer Geschäfte. Mir ist ein Schild mit einer Parkscheibe nicht aufgefallen. Allerdings kann ich mich an eine Höchstparkdauer erinnern. Könnte ja mal nachsehen. Aber was wäre denn, wenn dort ein Schild mit Parkscheibenpflicht wäre? Schließlich war ich Kunde und habe bis auf das Vergessen der Parkscheibe nichts getan. Und auf dem Bescheid waren 9 Minuten angeben.

Der Beitrag wurde von Bürger10 bearbeitet: 28.05.2010, 11:33
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Andreas
Beitrag 28.05.2010, 11:36
Beitrag #6


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Zitat (Bürger10 @ 28.05.2010, 12:33) *
Aber was wäre denn, wenn dort ein Schild mit Parkscheibenpflicht wäre?


Wenn es ein amtliches Verkehrszeichen ist und es auch angeordnet wurde, dann mußt du bezahlen.


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JTH
Beitrag 28.05.2010, 11:52
Beitrag #7


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Dabei ist es unerheblich ob Du Kunde warst oder nicht.


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Bürger10
Beitrag 28.05.2010, 12:11
Beitrag #8


Neuling


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Wie wäre denn die Rechtslage, wenn das Geschäft Eigentümer oder Teileigentümer des Parkhaus ist? Kann er mir die Strafe erlassen oder eine Meldung bei der Stadt machen, das ich als Kunde dort parken durfte oder ist es mti der Weiterleitung an die Stadt außerhalb seiner Möglichkeiten.

Vielen Dank an alle bisherigen Antworter und die noch kommenden.
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nasigoreng
Beitrag 28.05.2010, 12:13
Beitrag #9


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Könnt ich mich aufregen, wegen 5€ so ein Affentheater


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JTH
Beitrag 28.05.2010, 12:22
Beitrag #10


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Zitat (nasigoreng @ 28.05.2010, 13:13) *
Könnt ich mich aufregen, wegen 5€ so ein Affentheater

Es hätte mich auch gewundert, wenn es nicht so gewesen wäre... laugh2.gif


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Andreas
Beitrag 28.05.2010, 18:11
Beitrag #11


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Zitat (Bürger10 @ 28.05.2010, 13:11) *
Wie wäre denn die Rechtslage, wenn das Geschäft Eigentümer oder Teileigentümer des Parkhaus ist? Kann er mir die Strafe erlassen oder eine Meldung bei der Stadt machen, das ich als Kunde dort parken durfte


Nein.

Wenn die Verkehrszeichen angeordnet wurden sind sie auch von den Kunden zu beachten.


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nasigoreng
Beitrag 28.05.2010, 18:31
Beitrag #12


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Genauer betrachtet würde es sich vielleicht lohnen wegen der 5€ einen Prozess zu führen und einen Präzedenzfall anzustreben yes.gif


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Oliver
Beitrag 28.05.2010, 20:42
Beitrag #13


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Zitat (nasigoreng @ 28.05.2010, 19:31) *
[...] wegen der 5€ einen Prozess zu führen [...]

Ich kaufe etwa alle drei Tage, also an etwa 120 Tagen im Jahr ein. Auch wenn ich nicht jedes Mal erwischt würde, müsste ich bestimmt mehr für Verwarnungs- und Bußgelder zahlen als für eine Rechtsschutzversicherung.


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nasigoreng
Beitrag 28.05.2010, 20:45
Beitrag #14


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Zitat (Oliver @ 28.05.2010, 21:42) *
Zitat (nasigoreng @ 28.05.2010, 19:31) *
[...] wegen der 5€ einen Prozess zu führen [...]

Ich kaufe etwa alle drei Tage, also an etwa 120 Tagen im Jahr ein. Auch wenn ich nicht jedes Mal erwischt würde, müsste ich bestimmt mehr für Verwarnungs- und Bußgelder zahlen als für eine Rechtsschutzversicherung.
think.gif Und was willst Du mir damit sagen?


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Oliver
Beitrag 28.05.2010, 21:12
Beitrag #15


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Ich will damit deutlich machen, das der Wert "5 Euro" (z.B. in dem Satz "Wegen 5€ so ein Affentheater") in dieser Diskussion nicht sinnvoll ist, ohne die Häufigkeit, mit der er fällig wird, auszudrücken. 5 Euro einmalig sind tatsächlich vernachlässigbar, allerdings kann ich mir vorstellen, dass der TE (oder zumindest andere Verkehrsteilnehmer) mehrmals, möglicherweise sogar regelmäßig in dem Supermarkt einkaufen und in dem Parkhaus parken möchten. Wer dort beispielsweise alle drei Tage, täglich oder sogar mehrmals täglich parkt und möglicherweise so oft 5 Euro bezahlen muss, dürfte an einer gerichtlichen Klärung interessiert sein. Aufgrund des gesparten Geldes (z.B. 120 Tage pro Jahr mal 5 Euro pro Tag = 600 Euro pro Jahr) ist der Begriff "Affentheater" nach meinem Dafürhalten ungerechtfertigt.


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Jens
Beitrag 28.05.2010, 21:15
Beitrag #16


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Zitat (Oliver @ 28.05.2010, 22:12) *
Wer dort beispielsweise alle drei Tage, täglich oder sogar mehrmals täglich parkt und möglicherweise so oft 5 Euro bezahlen muss, …

… der sollte mal darüber nachdenken, ob nicht das Auslegen der geforderten Parkscheibe sinnvoll wäre. whistling.gif


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nasigoreng
Beitrag 28.05.2010, 21:42
Beitrag #17


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Zitat (Jens @ 28.05.2010, 22:15) *
Zitat (Oliver @ 28.05.2010, 22:12) *
Wer dort beispielsweise alle drei Tage, täglich oder sogar mehrmals täglich parkt und möglicherweise so oft 5 Euro bezahlen muss, …

… der sollte mal darüber nachdenken, ob nicht das Auslegen der geforderten Parkscheibe sinnvoll wäre. whistling.gif

yes.gif laugh2.gif


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janr
Beitrag 28.05.2010, 21:43
Beitrag #18


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Zitat (Jens @ 28.05.2010, 22:15) *
…ob nicht das Auslegen der geforderten Parkscheibe sinnvoll wäre.
...wenn das entsprechende VZ vorhanden und angeordnet ist.
Hier der neugierige Aufruf nach einem Bild des evtl vorhandenen VZs.

Da ich auch nur kostenfrei parken will wenn ich einkaufe und solche Phantasieschilder kenne aber immer ignoriert habe verfolge ich diese Thema schon recht gespannt.

Ich kenne auch solche Schilder auf denen die Höchstparkdauer angegeben ist, ansonsten wird man von so ner Privatfirma abgezocktschleppt (welche schon im Verruf ist).

Also Bürger10, bitte Bilder machen un mit so nem Bilder-Hoster einstellen. wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Realist 60
Beitrag 29.05.2010, 10:54
Beitrag #19


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Tja, diese Kleinigkeiten...

Ich habe jahrelang eine Mietwagenabteilung geführt. Die vollständige Ausstattung der Fahrzeuge war für mich stets ein wichtiges Kriterium, die Parkscheibe gehörte dazu!

Nun habe ich geglaubt, festzustellen, dass viele der Nutzer mit der Anmietung zugleich alle Unannehmlichkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen, Parkverstöße etc. auf den Anbieter abwälzen zu glauben schienen. Da gab es nun Vorfälle, für die ich gewisse Leute noch heute durch den Fleischwolf drehen könnte. Aber die Hartnäckigkeit gewisser Kommunen beim Eintreiben von 5,-- € für eine fehlende Parkscheibe verdiente schon widerwilligen Respekt.

Für mich bedeutete das seinerzeit einen recht hohen Verwaltungsaufwand. Schon das Anschreiben der Behörde mit Nachweis, wer denn nun für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich war, verursachte doch letztlich Kosten deutlich über diesem lachhaften Betrag. Und niemand soll mir erzählen, dass sich das für die Kommunen rechnen konnte. Aber da kam oft genug ein Hin und Her auf, dass der Arbeitgeber, um Ruhe zu haben, dafür aufkam. Toll, oder??

Was ich dann aber von den Betroffenen zu hören bekam, hätte oft genug Anlass zu einer Zivilklage gegeben. "Denunziant" war da noch eine glatte Höflichkeit!


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Improvisation ist, wenn niemand die Vorbereitung bemerkt.
Je sorgfältiger man plant, desto wirkungsvoller trifft einen der Zufall!
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aena23
Beitrag 29.05.2010, 14:25
Beitrag #20


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hallo, mein gott, jeder hat doch eine parkscheibe im auto..??
dann mach ich die doch an meine windschutzscheibe, und gut ist es..
was soll diese rumlaberei..?

sorry, das sind echt solche peanuts.., da sollte jeder einsichtig sein..
vlg, aena
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Malermeister
Beitrag 29.05.2010, 14:30
Beitrag #21


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Zitat (Andreas @ 28.05.2010, 19:11) *
Wenn die Verkehrszeichen angeordnet wurden sind sie auch von den Kunden zu beachten.
nicht nur das - sogar der Ladenbesitzer muss diese beachten..... whistling.gif


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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
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Haengermaxi
Beitrag 29.05.2010, 19:54
Beitrag #22


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Zitat (nasigoreng @ 28.05.2010, 13:13) *
Könnt ich mich aufregen, wegen 5€ so ein Affentheater



Zitat (aena23 @ 29.05.2010, 15:25) *
was soll diese rumlaberei..?

...peanuts...


Der TE hat eine Frage gestellt, die man meiner bescheidenen Meinung nach in einem Straßenverkehrsfachforum durchaus stellen kann. dry.gif


@Bürger10
Auch wenn das Parkhaus in Privateigentum stehen sollte, so gibt es in manchen Bundesländern - z. B. in Sachsen, wie ich im VP schon lesen konnte - die Konstellation, daß das Ordnungsamt auch auf Privatgrund berechtigt ist, Verwarnungen auszustellen.
Eine entsprechende amtlich angeordnete und zutreffende Beschilderung ist natürlich Voraussetzung.
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tomcraft
Beitrag 29.05.2010, 20:36
Beitrag #23


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Zitat (Realist 60 @ 29.05.2010, 10:54) *
Für mich bedeutete das seinerzeit einen recht hohen Verwaltungsaufwand. Schon das Anschreiben der Behörde mit Nachweis, wer denn nun für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich war, verursachte doch letztlich Kosten deutlich über diesem lachhaften Betrag. Und niemand soll mir erzählen, dass sich das für die Kommunen rechnen konnte.



Da hast Du Recht. Auch die 5-Euro für Parkscheinverstöße rechnen sich nicht. Aber kann man darum die Verkehrsüberwachung und Verfolgung von Verstößen einstellen? So lange derartige Tatbestände im untersten Verwarnungsbereich bestehen müssen sie eben dennoch normal bearbeitet werden. Kosten-Nutzen spielt letztlich bei der Durchsetzung keine Rolle und das ist auch richtig so.

Das Amtsgericht Tiergarten hat schon Erzwingungshaftanträge bei 5-Euro-Geldbußen abgelehnt, wegen fehlender Verhältnismäßigkeit. Zum Glück sind es nur einzelne Richter bisher. Ich finde es jedenfalls bedenklich, wenn dieses Beugemittel mit dieser Begründung nicht angeordnet wird, weil letztlich alle, die vor diesem Verfahrensstadium bezahlt haben (und das ist ja die Masse der "normalen" Verkehrsteilnehmer; Sofortzahlerquote in Berlin aktuell 80 Prozent) die Doofen sind. Und es auch keinen Sinn macht, Geldbußen per Gesetz bzw. Verordnung festzusetzen, die man dann mangels Verhältnismäßigkeit gar nicht durchsetzt. Aber ich sah letzte Woche auch einen Erzwingungshaftbeschluss über immerhin 5 Tage E-Haft bei 5 Euro Geldbuße, tatsächlich!

So oder so, die Masse zahlt eben die 5 Euro, der Rest mündet in teurere Bußgeld- oder Kostenbescheide und bringt etwas mehr Aufwand, aber auch Einnahme. Rechnen tut`s sich trotzdem nicht.

Ach ja, da Du ja vom Vermieter-Fach bist und den interen hohen Verwaltungsaufwand erwähntest eine Frage: Meines Wissens fordern doch einige Autovermietungen recht hohe Pauschalen vom Kunden für die notwenige Fahrerbenennung. Manche haben derartige Nachbelastungen bereits an die Bußgeldstelle geschickt weil sie dachten, die Autovermietung hätte damit das Verwarnungsgeld bereits bezahlt. Ist aber nicht die Regel, dass die Kunden dafür, also für den Aufwand der Mietwagenfirma zahlen, oder?
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Realist 60
Beitrag 30.05.2010, 07:01
Beitrag #24


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Hallo, Tomcraft,

zu den Mehrfachbenennungen von Fahrern: ich bin einige Jahre raus aus der Branche. Mehrfachbenennungen habe ich nicht etxra bezahlen lassen, ich habe in die Verträge (bei gewerblichen oder Gruppenvermietungen) den Zusatz eingebracht, dass die Firma bzw. Reisegruppe einen Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis zu stellen habe. Schließlich kann man bei einer Übergabe nur den Führerschein des Abholers einsehen.

Ich kann hier auch nur vermuten, dass es sich um schiere Geldmacherei handelt, für 2. oder andere Fahrer Aufschläge zu erheben.


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