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> Alkohol am Steuer 1,4 promille
alkaline
Beitrag 22.05.2010, 23:25
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Forengemeinde

Ich machs kurz.
Polizei hat mich neulich unter Alkoholeinfluss angehalten.
Die Blutentnahme ergab ein Ergebnis von 1,4 promille.
Fahrauffälligkeiten/Ausfallerscheinungen sind nicht festgestellt worden.
Ich habe die Aussage verweigert. Es ist mein erstes Alkohol am Steuer vergehen.
Probezeit habe ich keine mehr.
Allerdings habe ich in der Vergangenheit eine Nachschulung (inklusive einer Probezeitverlängerung) absolviert wegen überhöhter Geschwindigkeit.

Nun meine Fragen:
Hat meine aus der Vergangenheit absolvierte Nachschulung/Probezeitverlängerung auswirkungen auf die Strafe?
Mit wieviel Bußgeld / Führerscheinentzug muss ich rechnen? (bin student und habe kein einkommen)
Wird eine MPU fällig?
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?

Ich hoffe ihr könnt mir mit meinen Fragen weiterhelfen...
Vielen Dank im Voraus!
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astaubach
Beitrag 23.05.2010, 06:29
Beitrag #2


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Das Aufbauseminar hat keine Folgen, wenn Du nicht mehr in der 4-jährigen Probezeit bist.
Eine MPU ist nicht zu erwarten.
Ein Anwalt kann nicht wirklich viel erreichen.

Der Führerschein dürfte für rund 10 bis 12 Monate weg sein.
Die Geldstrafe dürfte bei 1 bis 1,5 Netto-Monatseinkommen (=30 bis 45 Tagessätzen) liegen.
Die Höhe ist schwer zu schätzen, kann stark schwanken. 45 Tagessätze mit 15 Euro wären z.B. 675 Euro.
Ratenzahlung kann beantragt werden.


--------------------
Gruß, Andreas
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andreas7z
Beitrag 23.05.2010, 08:00
Beitrag #3


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Hallo Alkaline,

noch eine Anmerkung von mir.
Deine Fahrerlaubnis dürfte nach Ablauf der Sperrfrist ohne Probleme neu erteilt werden.
Aber danach in einem Zeitraum von 10 Jahren führt jeder Alkoholverstoß über 0,5 Promille, oder sogar 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen zwangsweise zur MPU.

Gruß Andreas
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andreas7z
Beitrag 23.05.2010, 09:40
Beitrag #4


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Zitat (andreas7z @ 23.05.2010, 09:00) *
Aber danach in einem Zeitraum von 10 Jahren führt jeder Alkoholverstoß über 0,5 Promille, oder sogar 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen zwangsweise zur MPU.

Muss meinen Beitrag korregieren. Nach lesen eines Beitrages von Mr.T ist diese Aussage nicht 100% richtig. Mr.T ist da wesentlich sachkompetenter als ich.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 23.05.2010, 10:16
Beitrag #5





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Hallo @alkaline

willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

ich sehe es nicht so drastisch wie @astaubach

in meinen Augen werden 9 Monate und bis zu 30TS fällig

kleine Info für dich:

Wissenswertes über die Geldstrafe

wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 23.05.2010, 10:28
Beitrag #6


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Zitat (klaus62 @ 23.05.2010, 11:16) *
ich sehe es nicht so drastisch wie @astaubach

in meinen Augen werden 9 Monate und bis zu 30TS fällig
Optimismus gefrühstückt? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 23.05.2010, 10:32
Beitrag #7





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yes.gif

pessimistisch zu sein ist mein Part biggrin.gif



ich dachte nur an meinen Fall
ich hatte 1,58‰ und erhielt 30 TS und 9 Monate FE (selbstverständlich liegt es in erster Linie am Richter wie er entscheidet)
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alkaline
Beitrag 23.05.2010, 13:00
Beitrag #8


Neuling


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Erstmal Danke für die schnellen und kompetenten Antworten smile.gif
Was mich in meinem Fall noch etwas stutzig macht ist, dass der vor Ort gemachte Alkoholtest deutlich geringer war als das Bluttestergebnis. (vor ort 1,0‰)
Kann man das Testergbnis anzweifeln lassen? (bitte nicht falsch verstehen! Reue ist mehr als vorhanden unsure.gif)
Desweiteren ist der Führerscheinentzug in meinem Fall von 9 Monaten das minimum, richtig?
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astaubach
Beitrag 23.05.2010, 13:53
Beitrag #9


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Das Anzweifeln ist sehr aussichtslos.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann werden 4 Teilproben mit
2 verschiedenen Untersuchungsmethoden untersucht.

Ich würde eher von insgesamt 10 bis 12 Monaten ausgehen.
Vielleicht sind die 9 Monate von Klaus auch ab Urteil bzw. Strafbefehl gemeint.


--------------------
Gruß, Andreas
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Malermeister
Beitrag 23.05.2010, 17:40
Beitrag #10


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Rechtlich gesehen ist das Minimum des FE-Entzug 6 Monate.
Jedoch wird i.d.R. von der Sta. bzw Richter bei Fällen des § 316 StGB häufig auf ca. ein Jahr Sperre erkannt.
Die Zeit des vorläufigen Entzug vor dem Strafbefehl/ Urteil wird bei der Strafbemessung berücksichtigt, aber im Strafbefehl/Urteil nicht extra genannt, sodass die verhängte Sperre tatsächlich sich auf 9 Monate belaufen könnte.
Das ist aber von der Entscheidung des Staatsanwalt/ Richter abhängig.

Der Wert der Blutentnahme ist Gerichtsfest verwertbar und wäre nur noch durch besondere Umstände wie z.B. Nachtrunk etc anzweifelbar.
Das kommt bei dir aber nicht in Frage - an dem Wert ist hier nicht mehr zu rütteln.
Der Wert des Alkomaten - Handgerät hat keine rechtliche Wirkung, sondern ist nur dazu geeignet, den Beamten einen Richtwert als Entscheidungshilfe für weitere Maßnahmen zu geben.


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MrMijagi
Beitrag 23.05.2010, 17:46
Beitrag #11


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Zitat (alkaline @ 23.05.2010, 00:25) *
Die Blutentnahme ergab ein Ergebnis von 1,4 promille.
Fahrauffälligkeiten/Ausfallerscheinungen sind nicht festgestellt worden.

Mit wieviel Bußgeld / Führerscheinentzug muss ich rechnen? (bin student und habe kein einkommen)
Wird eine MPU fällig?


Ausfallerscheinungen braucht es hier auch nicht. Ein Bußgeld wird gar nicht fällig, da das 'ne Straftat war, die du hingelegt hast. Wird wohl auf einen Strafbefehl hinauslaufen. Eine MPU wird beim Ersttäter in der Regel ab 1,6 Promille (dort dann zwingend) fällig.
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Mr.T
Beitrag 23.05.2010, 17:48
Beitrag #12


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Zitat (MrMijagi @ 23.05.2010, 18:46) *
Eine MPU wird beim Ersttäter in der Regel ab 1,6 Promille (dort dann zwingend) fällig.
Hä? unsure.gif


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MrMijagi
Beitrag 23.05.2010, 17:49
Beitrag #13


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Wie hä?
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Mr.T
Beitrag 23.05.2010, 17:51
Beitrag #14


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In der Regel und zwingend widerspricht sich!


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MrMijagi
Beitrag 23.05.2010, 17:52
Beitrag #15


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Nein, tut es nicht. "In der Regel" bedeutet, dass sie im Einzelfall auch bei niedrigeren Werten angeordnet werden kann, ab 1,6 Promille ist sie jedoch zwingend vorgeschrieben.

Alle Klarheiten beseitigt?
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Malermeister
Beitrag 23.05.2010, 17:56
Beitrag #16


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Zitat (MrMijagi @ 23.05.2010, 18:52) *
Alle Klarheiten beseitigt?
Jo - du solltest eindeutig formulieren. whistling.gif


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MrMijagi
Beitrag 23.05.2010, 17:57
Beitrag #17


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Hab ich doch.
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Mr.T
Beitrag 23.05.2010, 17:57
Beitrag #18


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Zitat (MrMijagi @ 23.05.2010, 18:52) *
Alle Klarheiten beseitigt?
Du bist wohl Experte!


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Malermeister
Beitrag 23.05.2010, 17:58
Beitrag #19


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Zitat (MrMijagi @ 23.05.2010, 18:57) *
Hab ich doch.


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MrMijagi
Beitrag 23.05.2010, 17:58
Beitrag #20


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@ Mr.T

Allerdings.

Du nicht? Macht nix! Frag mich doch einfach.
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Mr.T
Beitrag 23.05.2010, 18:08
Beitrag #21


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Zitat (MrMijagi @ 23.05.2010, 18:58) *
@ Mr.T

Allerdings.
Dann bin ich ja froh, dass du hierhin gefunden hast.

Zitat (MrMijagi @ 23.05.2010, 18:58) *
Du nicht?
Nö, ich lerne noch.

Zitat (MrMijagi @ 23.05.2010, 18:58) *
Macht nix!
Danke, das macht mir Mut.

Zitat (MrMijagi @ 23.05.2010, 18:58) *
Frag mich doch einfach.
Danke für das Angebot.


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MrMijagi
Beitrag 23.05.2010, 18:10
Beitrag #22


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Ich sehe, wir verstehen uns. smile.gif
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Mr.T
Beitrag 23.05.2010, 18:13
Beitrag #23


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Das wird sich noch herausstellen.


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MrMijagi
Beitrag 23.05.2010, 18:14
Beitrag #24


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Wie gesagt, frag einfach. Nur keine Hemmungen, ich beisse nicht.
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alkaline
Beitrag 23.05.2010, 18:58
Beitrag #25


Neuling


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Zitat (andreas7z @ 23.05.2010, 10:40) *
Zitat (andreas7z @ 23.05.2010, 09:00) *
Aber danach in einem Zeitraum von 10 Jahren führt jeder Alkoholverstoß über 0,5 Promille, oder sogar 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen zwangsweise zur MPU.

Muss meinen Beitrag korregieren. Nach lesen eines Beitrages von Mr.T ist diese Aussage nicht 100% richtig. Mr.T ist da wesentlich sachkompetenter als ich.


Stimmt das nun? Habe von dieser Handhabung noch nie gehört...
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Malermeister
Beitrag 23.05.2010, 21:04
Beitrag #26


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Grundsätzlich stimmt das.
Wiederholungstäter mit Alkohol( oder auch Drogen oder Drogen und Alkohol) gehen zur MPU, bevor sie wieder in den Besitz der Fleppe kommen.
Das gilt, solange verwertbar einschlägige Voreintragungen vorhanden sind.
Alkohol-Straftaten werden nach 10 Jahren, Alkohol-Verkehrsowis werden frühestens nach 2 Jahre getilgt.
Bei Alkoholstraftaten gibt es noch eine Anlaufhemmung der Tilgung, die mit Neuerteilung oder spätestens 5 Jahre nach der beschwerenden Entscheidung* endet
(* Strafbefehl,Urteil,Entzug durch Verwaltung)


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S29
Beitrag 23.11.2011, 22:08
Beitrag #27


Neuling


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Hi,

also ich kann Dir sagen welche Strafe ich "zurecht" erhalten habe. Heute hat mich der Brief erreicht.

1,35 Promille Blutalkohol! Kein Unfall, keine Punkte, nicht vorbestraft oder jemals aufgefallen!

2000€ und 10 Monate Fahrverbot!Dies errechnet sich nach Deinem Nettoeinkommen. Es wird ein gewisser Tagessatzt festgelegt! Bei mir 40 Tagessätze zu je 50€! Da braucht man sich auch keinen Anwalt nehmen. Denn die Strafe ist absolut gerechtfertigt.
Jedoch solltest Du die Aussage bei der Polizei machen, denn so wird Dir ein Termin vor Gericht erspart bleiben. Somit weitere Kosten und viel Stress!
Steh zu dem was Du getan hast...Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Bei Fragen einfach fragen!
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Mr.T
Beitrag 23.11.2011, 22:12
Beitrag #28


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Find ich nett, dass du das einem User mitteilst, der letztmalig vor 1½ Jahren hier gepostet hat. wavey.gif


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Gast_Tanna_*
Beitrag 23.11.2011, 22:24
Beitrag #29





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Hallo S29,

warum postest du hier? Hast du ein eigenes Anliegen oder eine Frage? Dann eröffne doch einen eigenen Thread. wavey.gif

Sei herzlich gegfrüßt,
Tanna
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