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> Vorladung Polizei nachkommen?
Gast_Dani77_*
Beitrag 08.05.2010, 15:30
Beitrag #1





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Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine Strafanzeige gestellt weil ich in der Stadt geschnitten wurde und sich die Autospiegel berührt haben und der andere Fahrer einfach weitergefahren ist. Ich hatte dann von der Polizei einen Bogen bekommen zur Aussage aber da wusste ich schon keine Einzelheiten wie Datum Uhrzeit Kennzeichen mehr. Ich muss auch sagen das ich keinen Schaden habe, hatte nur das rücksichtslose Verhalten angezeigt.
Nun habe ich eine Vorladung zur Polizei bekommen, womit ich nicht mehr gerechnet habe. Ich möchte nicht vor Gericht aussagen und etwas sorgen das ich dann nicht so glaubhaft bin weil ich mich nicht mehr so erinnern kann. Wenn er Angeklagte dann was anderes erzählt, bin ich hinterher der blöde?
Bitte um Tips, habe gelesen das man zur Polizei nicht muss, aber für meine Anzeige und für mich als Zeugen wäre es besser? Oder nicht hingehen und hoffe das die die Anzeige fallen lassen?

Danke
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JTH
Beitrag 08.05.2010, 15:37
Beitrag #2


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Grundsätzlich musst Du nicht zur Polizei. Anders als der Beschuldigte, hast Du als Zeugin kein Aussageverweigerungsrecht, außer der Beschuldigte ist ein naher Verwandter. Letztendlich hast Du aber die Ermittlungen angestoßen. Somit ist es mE aber kein guter Ton, erst arbeiten zu lassen um dann nicht mehr hinzugehen.


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nachteule
Beitrag 08.05.2010, 15:56
Beitrag #3


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Hallo, Dani77,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Wer A sagt, sollte auch B sagen.

Es kann nicht sein, dass man eine Anzeige gegen jemanden erstattet, der dadurch möglicherweise sogar seine Fahrerlaubnis verliert (zumindest vorläufig) und dass man dann nicht bereit ist, die Sache konsequent durchzuziehen.

Zur Unsicherheit bei der Aussage:

Es ist ganz normal, dass man einige Zeit nach dem Geschehen nicht mehr ganz genau sagen kann, wie sich der Ablauf zugetragen hat.

Aus diesem Grund sollte man sich in so einer Situation zumindest stichpunktartige Notizen als Gedächtnisstütze machen, die man sogar vor Gericht verwenden darf.

Wenn Du Dir bei bestimmten Einzelheiten nicht mehr sicher bist, kannst Du dies sowohl bei der Vernehmung, als auch bei einer möglichen Verhandlung problemlos zu Protokoll geben.

Es ist immer besser, zu sagen, dass man sich nicht ganz genau erinnern kann, als wenn man steif und fest irgend etwas behauptet, was tatsächlich gar nicht so war.

Wie hast Du eigentlich seinerzeit die Anzeige erstattet?

Viele Grüße,

Nachteule


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Gast_Dani77_*
Beitrag 08.05.2010, 15:58
Beitrag #4





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Ich habe das bei einem bekannten übers Internet gemacht. Da hatte ich Notizen die ich aber jetzt nicht mehr habe. Ja klar ich stehe zu meiner Anzeige aber ich will nicht vor Gericht wer weiß wie ich dann in die Mangel genommen werde und ich habe auch Angst das ich die Verfahrenskosten zahlen muss wenn ich jetzt nicht zur Polizei gehe und die einstellen?
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JTH
Beitrag 08.05.2010, 16:03
Beitrag #5


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Wenn DU eine Ladung zu Gerichte bekommst ist es völlig unerheblich ob Du möchtest oder nicht. Dorthin kannst Du auch von der Polizei vorgeführt werden, wenn der Richter dies anordnet. Weiterhin wird bei einem Fernbleiben ein Ordnungsgeld gegen Dich verhängt und Du musst Die Kosten tragen, die durch Dein Fernbleiben entstehen (Zeugenentschädigungen, Fahrtkosten...).


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Gast_Dani77_*
Beitrag 08.05.2010, 16:16
Beitrag #6





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Habe doch geschrieben das ich eine Vorladung zur Polizei habe. Könnt ihr mir noch was dazu sagen? Wird das Verfahren eher eingestellt wenn ich nicht hingehe? Muss ich Kosten tragen?
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durban
Beitrag 08.05.2010, 16:29
Beitrag #7


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Zitat (Dani77 @ 08.05.2010, 16:16) *
Wird das Verfahren eher eingestellt wenn ich nicht hingehe? Muss ich Kosten tragen?


Ob das Verfahren eingestellt wird, hängt u.a. von der Schwere des Vorwurfs und der Beweislage ab.
Wenn das öffentliche Interesse an der Verfolgung entsprechend hoch ist, ist ebenfalls möglich, dass Du zur HV geladen wirst. Es ist genauso gut denkbar, dass die Sache eingestellt wird.

Verfahrenskosten musst Du nicht tragen.


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Gast_Dani77_*
Beitrag 08.05.2010, 16:38
Beitrag #8





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Und wenn ich der Vorladung der Polizei nicht folge und die dann vermuten das es nur eine Spaß-Anzeige war?
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Mitleser
Beitrag 08.05.2010, 16:44
Beitrag #9


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Einfach hingehen. Auf die Fragen wahrheitsgemäß antworten und wenn man etwas nicht mehr weiß, dann auch das sagen.
Die Antwort: "Ja, die in der mir soeben vorgelegten Onlineanzeige von mir vom xx.xx.20xx mit den gemachten Angabe habe ich damals mit bestem Wissen gemacht. Heute könnte ich jedoch nicht mehr sagen, ob es genau das Kennzeichen war." ist doch auch nicht verkehrt und viel wert.

Ich sehe kein Problem. Nur eine vermeintliche Problemlösung, die ein Problem werden könnte.
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JTH
Beitrag 08.05.2010, 16:49
Beitrag #10


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Es ist auch möglich, daß Du für die Ermittlungen vor der Hauptverhandlung zur Staatsanwaltschaft oder dem Ermittlungsrichter vorgeladen wirst, wenn Du bei der Polizei nicht erscheinst. Diesen Vorladungen musst Du auch nachkommen. Wie es derzeit aussieht, wird Deine Aussage benötigt. Es liegt letztlich an Dir, wie die Ermittlungsbehörde dazu kommt.


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pico26
Beitrag 08.05.2010, 17:13
Beitrag #11


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Zitat (JTH @ 08.05.2010, 16:37) *
Grundsätzlich musst Du nicht zur Polizei. Anders als der Beschuldigte, hast Du als Zeugin kein Aussageverweigerungsrecht, außer der Beschuldigte ist ein naher Verwandter. Letztendlich hast Du aber die Ermittlungen angestoßen. Somit ist es mE aber kein guter Ton, erst arbeiten zu lassen um dann nicht mehr hinzugehen.


? ein Zeuge verfügt doch gegenüber der Polizei über ein vollständiges Aussageverweigerungsrecht, egal, um was es geht? egal, ob man mit dem Betroffenen/Beschuldigten verwandt ist oder nicht? ich glaube kaum, dass die das inzwischen geändert haben.

wo ist denn das Problem, wenn man in Wut Anzeige erstattet hat, und man dann, weil der Staat Ewigkeiten braucht, um zu ermitteln, und man daher nach den ganzen Monaten gar nicht mehr möchte, dass das weiterverfolgt wird?

für mich ist das kein Grund, wenn ich Anzeige erstatten sollte, und der Staat aufgrund Personalmangel Monate braucht, dann zu sagen, man kann sich an der Anzeige nicht mehr erinnern, und man habe auch kein Interesse mehr, dass das weiter verfolgt wird. ich weiß jetzt nicht, wo das Problem ist.

man kann doch auch schriftlich den Termin absagen, aber gleichwohl mitteilen, dass dies und jenes; ich glaube kaum, dass dann wegen sowas der Staatsanwalt eine Vorladung verfügen wird. Das kann ich mir nicht vorstellen, aber möglich wäre es halt...
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herr b
Beitrag 08.05.2010, 19:19
Beitrag #12


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irgendwie gleicht sich das

klick
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Ninja ZX6R
Beitrag 09.05.2010, 09:16
Beitrag #13


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Zitat (Dani77 @ 08.05.2010, 16:30) *
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine Strafanzeige gestellt weil ich in der Stadt geschnitten wurde und sich die Autospiegel berührt haben und der andere Fahrer einfach weitergefahren ist.

Zitat (Dani77 @ 08.05.2010, 16:58) *
Ich habe das bei einem bekannten übers Internet gemacht.

Zitat (Dani77 @ 08.05.2010, 17:16) *
Habe doch geschrieben das ich eine Vorladung zur Polizei habe. Könnt ihr mir noch was dazu sagen? Wird das Verfahren eher eingestellt wenn ich nicht hingehe? Muss ich Kosten tragen?

Wegen welcher Ermittlung zu welcher konkreten Straftat hast du denn eine Vorladung bekommen? Sollte doch auf der Vorladung stehen.
Hast du damals bei der Online-Anzeige ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort angezeigt? Oder nur den Sachverhalt niedergeschrieben?
Hast du in der Anzeige einen Schaden an deinem Spiegel geltend gemacht? Oder ist gar kein Schaden entstanden?
Sollte ein Schaden entstanden sein, wird wegen § 142 StGB ermittelt. Hast du keinen Schaden angegeben, soll wohl nun in der Vernehmung geklärt werden, ob und wie hoch dieser war, um den Tatbestand des § 142 StGB zu klären.
Sollte kein Schaden entstanden sein, kommt es immer noch auf die konkrete Verkehrssituation an, wobei u.U. auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) denkbar wäre. Wurdest du vielleicht deswegen vorgeladen?
Sei es wie es sei: beide Delikte sind Offizialdelikte und selbst wenn du kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hast und deinen Strafantrag zurückziehst, muss die Polizei/ Staatsanwaltschaft ermitteln und ggf. anklagen.
Also: hingehen, nach der Belehrung sagen, dass du dich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern kannst und das du kein Strafverfolgungsinteresse mehr hast. Dann darfst du im Zusammenhang den Tatablauf schildern, soweit du dich noch erinnern kannst. Danach könntest du darum bitten bzw. der Beamte bietet es dir an, dass du nochmal deine damalige Anzeige durchliest. Dann mußt du nur sagen, ob du dich danach wieder daran erinnerst oder nicht. Wenn nicht, dann ggf. auf die Richtigkeit der damals gemachten Angaben verweisen.
Gehst du nicht hin, besteht die Möglichkeit der Vorladung durch die StA: da es ein Offizialdelikt ist und wenn deine Aussage unverzichtbar ist (wovon ich ausgehe), mußt du spätesens dann hin- ob du dich erninnerst oder nicht ist unerheblich!
Bei Vorladung zu Gericht dasselbe! Auf die Folgen des Nichterscheinens wird in der Vorladung hingewiesen...
Zitat (Dani77 @ 08.05.2010, 17:38) *
Und wenn ich der Vorladung der Polizei nicht folge und die dann vermuten das es nur eine Spaß-Anzeige war?

Dann könnte man wegen falscher Verdächtigung gegen dich ermitteln, wenn sich der Tatverdacht erhärtet...
Also keinen Bammel, die fressen dich nicht auf.
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Gast_Dani77_*
Beitrag 09.05.2010, 11:04
Beitrag #14





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In der Vorladung steht Ermittlung wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort.
Ich habe eigentlich nichts speziell angezeigt sondern die Sachlage beschrieben (ich bin da und da gefahren Auto hat mich geschnitten Spiegel haben sich berührt), habe nichts von einem Schaden erwähnt.
Ja gut dann gehe ich auf jeden Fall hin, bzw. rufe erstmal an und sage das ich an dem Termin nicht kann und kann ja dann schonmal darauf verweisen das es keinen Schaden kam und ich mich nicht mehr so gut erinnere.
Aber klar unterm Strich muss ich zu meiner Anzeige stehen, es war ja auch nunmal so also warum jetzt einen Rückzieher machen und evtl. Probleme bekommen.
Danke dir @Ninja
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Ninja ZX6R
Beitrag 09.05.2010, 11:16
Beitrag #15


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Zitat (Dani77 @ 09.05.2010, 12:04) *
Ja gut dann gehe ich auf jeden Fall hin, bzw. rufe erstmal an und sage das ich an dem Termin nicht kann und kann ja dann schonmal darauf verweisen das es keinen Schaden kam und ich mich nicht mehr so gut erinnere.

Dann bekommst du eine neue Vorladung mit einem Termin, der dier "passt"...
Ansonsten kannst du noch um einen Anhörbogen bitten, wenn tatsächlich kein Schaden vorlag. Sollte der Beamte dem zustimmen, sendet er dir diesen zu und du müsstest die darin gestellten Fragen beantworten (soweit du dich erinnerst). Dann wäre das ausreichend. Aber bestehen kannst du nicht darauf, nur darum bitten. Denn wenn der Beamte so schon hätte beurteilen können, dass der Sachverhalt einfach gelagert ist, so dass eine Vernehmung entbehrlich ist, hätte er den Anhörbogen von Anfang an zugesandt...
Probieren, ansonsten ruhigen Gewissens hingehen.
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