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> Ungültiger, "wertloser" Fahrzeugbrief?
Susi84
Beitrag 23.04.2010, 19:29
Beitrag #1


Neuling
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hi, also ich hab folgendes problem, b.z.w. steh da nen bissl auf`m schlauch.

ich hätte die möglichkeit günstig ein auto zu bekommen, allerdings sieht der fahrzeugbrief nicht so aus, wie "normal".
unten drunter steht noch: E Eingezogen (wort ist aber durchgestrichen) / mit ungültigkeitsvermerk ausgehändigt.

so, nun meinte mein bruder, dass der fahrzeugbrief wertlos sei und ich das auto gar nicht damit anmelden könnte (der fahrzeugschein ist auch nicht da...soll scheinbar bei der zulassungsstelle liegen), weil schon ein neuer brief ausgestellt sein muss. (war das verständlich?)

ich kann damit irgendwie gar nichts anfangen...gibt es nicht immer nur einen fahrzeugbrief? wird der bei jeder zulassung neu ausgestellt?

könnte mir das mal irgendwer verständlich erklären?
das auto ist jetzt seit fünf jahren abgemeldet (nach datum des stempels) und ich will es neu anmelden/neu tüv machen u.s.w.

lg, susi
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Kami
Beitrag 23.04.2010, 19:35
Beitrag #2


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unten steht die Nummer vom alten Brief, dahinter ein Hinweis ob der alte eingezogen oder wieder ausgehändigt wurde.

Üblichwerweisse wird der alte ausgehändigt, aber wenn z.B. die Behörde sich verschreibselt aht dann ziehen sie ihn normalerweisse ein :-)


--------------------
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Susi84
Beitrag 23.04.2010, 19:44
Beitrag #3


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ahh, sehr gut. also is mein bruder doch dämlich...sehr schön! =)

könnt ihr mir vll auch noch sagen, was ich alles brauche, um das auto anzumelden? und mit wieviel kohle muss ich da rechnen?

lg
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Feuerpferd
Beitrag 23.04.2010, 19:55
Beitrag #4


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Der Fahrzeugschein wurde bei der Abmeldung eingezogen.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Spritsparer
Beitrag 23.04.2010, 20:27
Beitrag #5


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Brüder und dämlich? Niemals nicht! rolleyes.gif

Der alte Brief ist doch ungültig gestempelt, also wertlos. Mit DEM bekommst du den Wagen nie zugelassen.
Ungültig gestempelt werden Kfz-Briefe nur wenn das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen werden soll (z.B. wegen Abwrackprämie) oder wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) ausgestellt wurde.
Gibt es diese Papiere nicht mehr, wirst du neue aufbieten lassen müssen.
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Susi84
Beitrag 23.04.2010, 20:41
Beitrag #6


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hehe...ja, genau deswegen ist mein bruder ja dämlich rolleyes.gif
unten auf dem brief steht, dass nr. xxx als ungültig vermerkt wurde, also habe ich ja jetzt hier den neuen whistling.gif
...da ist die nr anders und auch kein ungültigkeitsstempel drauf.

jap...ich hatte recht wavey.gif
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Jumbo56
Beitrag 24.04.2010, 09:15
Beitrag #7


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Zitat (Susi84 @ 23.04.2010, 20:29) *
so, nun meinte mein bruder, dass der fahrzeugbrief wertlos sei und ich das auto gar nicht damit anmelden könnte (der fahrzeugschein ist auch nicht da...soll scheinbar bei der zulassungsstelle liegen), weil schon ein neuer brief ausgestellt sein muss. (war das verständlich?)



Seit dem 1.10.2005 werden die "neuen" Fahrzeugpapiere ZB I (Fahrzeugschein) und ZB II (Fahrzeugbrief) ausgestellt. Seitdem wird bei der Außerbetriebsetzung auch die ZB I wieder ausgehändigt. Evtl. musst Du oder der Vorbesitzer eine Erklärung an Eides statt, über den Verlust der ZB I, abgeben. Das solltest Du vor dem Kauf unbedingt mit der Zulassungsbehörde abklären.

Gruß
Jumbo56
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