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> falsches Kennzeichen in der Umweltplakette
EisbLars
Beitrag 16.04.2010, 03:53
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,
ich bin vor einem halben Jahr umgezogen und habe mir selbstverständlich bei der KFZ Ummeldung auch eine neue grüne Umweltplakette gekauft.
Da ich jedoch die alte nicht abbekommen habe, habe ich die neue in die Mittelkonsole gelegt - für den Fall, dass ich angehalten und kontrolliert werde - und mit munter so weiter gefahren ...
Leider wurde mir das nun zum Verhängnis:

Ich wurde auf einem Parkplatz in Frankfurt entdeckt und bekam nun ein Anhörungsschreiben für das Bußgeldverfahren.
Leider habe ich den Beleg für die 5,- Euro der Umweltplakette nicht mehr ...

Sehr Ihr eine Chance, dass ich ohne Punkt in Flensburg aus der Sache raus komme?

Danke und Gruß
Lars
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Jens
Beitrag 16.04.2010, 06:07
Beitrag #2


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Zitat (EisbLars @ 16.04.2010, 04:53) *
Da ich jedoch die alte nicht abbekommen habe,
MIt 'nem Ceranfeldschaber ist das in wenigen Sekunden erledigt.

Zitat (EisbLars @ 16.04.2010, 04:53) *
Leider habe ich den Beleg für die 5,- Euro der Umweltplakette nicht mehr ...
Wozu brauchst du den?

Zitat (EisbLars @ 16.04.2010, 04:53) *
Sehr Ihr eine Chance, dass ich ohne Punkt in Flensburg aus der Sache raus komme?
Wenn du der Behörde mitteilst, daß du nicht mehr weißt, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt geführt hat, kann niemand für den Verstoß bestraft werden. In dem Fall würde die Kostentragungspflicht des Halters (§25a StVG) zum Tragen kommen. Das kostet dich 18,50 EUR, bringt aber keinen Punkt.


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nachteule
Beitrag 16.04.2010, 06:13
Beitrag #3


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Hallo, EisbLars,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Es ist nun mal so, dass die Umweltplakette geklebt werden muss, und nicht einfach gut sichtbar ausgelegt werden darf.

Im Zweifelsfall musst Du nun mal mit der alten und der neuen Plakette an der Scheibe herumfahren.

Möglicherweise kommst Du aber um den Flenspunkt herum, wenn Dir selber nicht nachgewiesen werden kann, dass Du das Fahrzeug dort gefahren hast, und wenn Du dann lediglich als Halter zur Rechenschaft gezogen wirst.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Mitleser
Beitrag 16.04.2010, 07:27
Beitrag #4


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Wobei sich die Gerichte auch keineswegs einig sind, ob die "Halterhaftung" des § 25a StVG bei der Umweltplakette greift oder die Behörde leer ausgeht. Knackpunkt ist die Formulierung "wegen eines Halt- oder Parkverstoßes" im § 25a StVG.
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CvR
Beitrag 16.04.2010, 09:49
Beitrag #5


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Ich persönlich finde ein Bußgeld da reichlich unangemessen. Immerhin wurde diese Plakette diesem Auto ordnungsgemäß zugeordnet. Die Berechtigung zum Fahren in Umweltzonen wurde dem Fahrzeug damit erteilt. Hat jemand eine Rechtsgrundlage dafür, dass die erteilte Genehmigung durch einen Kennzeichenwechsel erlischt?


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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911
Beitrag 16.04.2010, 09:52
Beitrag #6


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Das gleiche hatte ich auch schon einmal gefragt: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...c=82601&hl=

Scheint nicht ganz eindeutig zu sein.


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Saludos desde Argentina :-)
911
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Zoxy
Beitrag 16.04.2010, 13:18
Beitrag #7


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@Mitleser: Das stimmt nicht mehr, seit der Wortlaut der Ziff. 153 BKatV geändert wurde. Jetzt reicht es, daß man mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teilgenommen hat. Dazu gehört auch das Parken.
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Mitleser
Beitrag 16.04.2010, 13:35
Beitrag #8


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Seit der Änderung kann auch ein lediglich geparktes Fahrzeug den Tatbestand des Bußgeldkatalogs erfüllen. Insofern Zustimmung.

Der §25a StVG stellt aber explizit auf einen "Halt- oder Parkverstoß" ab. Es liegt aber kein solcher Verstoß vor, sondern einer gegen eine Verkehrsverbot. Und das sehe einige Richter nicht deckungsgleich. Dafür haben sie auch meine vollste Zustimmung. Selbiges Problem tritt ja auch auf, wenn ein führerloses Fahrzeug in einem gesperrten Gebiet angetroffen wird, auch da wird mindestens teilweise die Anwendung des §25a StVG abgelehnt.
Mit Prozentangaben halte ich mich mal lieber zurück, dass es nicht 0% weiß ich aber genau.
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Digo
Beitrag 16.04.2010, 18:18
Beitrag #9


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Zitat (CvR @ 16.04.2010, 10:49) *
Ich persönlich finde ein Bußgeld da reichlich unangemessen. Immerhin wurde diese Plakette diesem Auto ordnungsgemäß zugeordnet. Die Berechtigung zum Fahren in Umweltzonen wurde dem Fahrzeug damit erteilt. Hat jemand eine Rechtsgrundlage dafür, dass die erteilte Genehmigung durch einen Kennzeichenwechsel erlischt?

Würde mich auch interessieren, ich fahre im Moment einen Ersatzwagen eines Händlers der zwar eine grüne Plakette hat, aber nicht mit dem Nummernschild, das am Auto ist...
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Heinz Wäscher
Beitrag 16.04.2010, 22:33
Beitrag #10


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Auf der Seite 51 steht es doch. Das Kraftfahrzeug muß nur eine Plakette innen an der Scheibe kleben haben, welche zum Zusatzzeichen passt.

Alles andere wird in anderen Gesetzestexten geregelt.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Achim
Beitrag 14.09.2011, 18:01
Beitrag #11


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Schon lustige Diskussion, vor allem unser lieber MrMurphy crybaby.gif

Das Amtsgericht Augsburg urteile am 14.09.2010 (AZ 31 OWI 608 Js 111541/10): Für ein Bußgeld wegen fehlender Übereinstimmung von Kennzeichen am Fahrzeug und Kennzeichen in der Feinstaubplakette fehlt die gesetzliche Grundlage, so dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Quelle hier


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dopero
Beitrag 14.09.2011, 18:08
Beitrag #12


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Zitat (Heinz Wäscher @ 16.04.2010, 22:33) *
Auf der Seite 51 steht es doch. Das Kraftfahrzeug muß nur eine Plakette innen an der Scheibe kleben haben, welche zum Zusatzzeichen passt.

Die von Ihnen aufgerufene Seite existiert nicht bzw. nicht mehr!
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tomcraft
Beitrag 14.09.2011, 18:24
Beitrag #13


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Das kann ja mal sein nach der langen Zeit, wenn man alte Themen wieder hervorkramt. Aber warum so ein Geschrei? Nach dem Kommunikationsmodell wird (für mich als Empfänger jedenfalls) neben der Sachbotschaft so sogar noch ein (indirekter) Vorwurf an den damaligen Poster impliziert.
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dopero
Beitrag 14.09.2011, 18:38
Beitrag #14


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Sorry, genau so ist der Schriftzug bei mir erschienen. Und ich hatte nicht auf das Datum des Posts geschaut.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 14.09.2011, 21:58
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Kühltaxi
Beitrag 14.09.2011, 19:02
Beitrag #15


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Zitat (Jens @ 16.04.2010, 07:07) *
Zitat (EisbLars @ 16.04.2010, 04:53) *
Da ich jedoch die alte nicht abbekommen habe,
MIt 'nem Ceranfeldschaber ist das in wenigen Sekunden erledigt.

Wenn man so tolle Gerätschaften gerade nicht zur Hand hat tut's auch ein Teppichmesser. wink.gif

Zitat (nachteule @ 16.04.2010, 07:13) *
Im Zweifelsfall musst Du nun mal mit der alten und der neuen Plakette an der Scheibe herumfahren.

Das tun komischerweise ziemlich viele. Scheint so'n "Tropäentick" zu sein wie bei den alten Schweizvignetten, nur hier statt von jedem Jahr eine von jeder ehemaligen Nummer.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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